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VHB-Bbg Formular 4.5 Stand: 12/2018 Erklärung Frauenförderverordnung
Erklärung Frauenförderverordnung
Bewerber/Bieter Vergabe-Nr.
Vergabeverfahren
Gemäß § 9 Absatz 1 der Frauenförderverordnung müssen Bieter, die nach § 4 bevorzugt werden wollen,
im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens zusätzliche, nach Geschlecht getrennte Angaben machen,
über die Gesamtzahl der Beschäftigten, einschließlich der Auszubildenden, sowie über die
Bruttolohnsummen oder Bruttogehaltssummen. Die erforderlichen Angaben für Unternehmen ergeben
sich aus der Anlage zur Frauenförderverordnung:
Anlage
zur Verordnung über die bevorzugte Berücksichtigung von Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher
Aufträge zur Förderung von Frauen im Erwerbsleben (Frauenförderverordnung)
Firmenanschrift:
Ansprechpartner/in:
Laut beigefügtem Nachweis macht der Bieter geltend, dass er sich der Gleichstellung von Frauen im
Erwerbsleben angenommen hat und er nach der Frauenförderverordnung behandelt werden möchte.
Um den Status eines Bieters im Sinne der Frauenförderverordnung zu erlangen, ist es notwendig, dass er
im Verhältnis zu den übrigen Bietern im Zeitpunkt der Angebotsabgabe
- einen höheren Frauenanteil an den Beschäftigten, einschließlich der zu ihrer Ausbildung
Beschäftigten, aufweist (geringfügig Beschäftigte werden nicht berücksichtigt) und
- Frauen in höherem Maße in qualifizierten Positionen beschäftigt (wird anhand der Bruttolohnausgaben
ermittelt).
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Ein Bieter, der sich der Frauenförderung annimmt, wird insofern vorrangig berücksichtigt, als er
- den Zuschlag dann erhält, wenn sein Angebot gleichwertig mit dem wirtschaftlichsten Angebot eines
anderen Bietern ist oder
- die Möglichkeit erhält, in das wirtschaftlichste Angebot einzutreten. Voraussetzung ist, dass sein Angebot
um nicht mehr als 20 vom Hundert über dem Preis des wirtschaftlichsten Angebots liegt.
| Merkmale | Angaben des Unternehmens1 | Von der Vergabestelle auszufüllen Kennziffer | |
|---|---|---|---|
| 1. Anzahl der im Unternehmen sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen, einschließlich der Auszubildenden | |||
| a) insgesamt | |||
| b) davon Frauen | Frauenanteil (1b:1a x 100) | ||
| 2. Anzahl der zur Ausbildung Beschäftigten a) insgesamt | |||
| b) davon Frauen | |||
| 3. Summe der Bruttolohn- und – gehaltsausgaben (arbeitsvertraglich vereinbarte Grundvergütung, auch außertarifliche Vergütung, vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben auch dann, wenn Lohnersatzleistungen gezahlt werden, übertarifliche Zulagen, nicht aber sonstige Zuschläge) für den Kalendermonat, der dem Angebot vorausging, in Euro, ohne Ausbildungsvergütung, gemäß § 10 Abs. 2. | |||
| a) für die Beschäftigten insgesamt | Euro | ||
| b) davon für Frauen | Euro | Frauenlohn- und - gehaltsanteil (3b:3a x 100) | |
| 4. | Summe der Kennziffern | 0,00 |
1 Unternehmen, die nur eine Frau oder einen Mann (ohne Auszubildende) beschäftigen, tragen die Angaben zu 3 nicht ein, berechnen aber auf deren Grundlage den Frauenlohn- und -gehaltsanteil selbst und tragen diesen als Kennziffer in der rechten Spalte ein.
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Ich versichere die Richtigkeit der von mir gemachten Angaben. Mir ist bewusst, dass eine wissentlich falsche
Angabe den Ausschluss von dieser und von weiteren Ausschreibungen zur Folge haben kann.
(Ort, Datum, Unterschrift, Firmenstempel)