V1007_TXL_Eigenerklaerung_zur_Antikorruptionsrichtlinie.pdf

Aufbau und Zertifizierungsvorbereitung eines Informationssicherheits-Managementsystems nach ISO/IEC 27001

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 11:01 (Europe/Berlin)

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Eigenerklärung zur Antikorruptionsrichtlinie der

Berlin TXL Management GmbH

Die Antikorruptionsrichtlinie der Berlin TXL Management GmbH enthält

folgende Regelungen:

  1. Vertragliche Verbindungen zwecks privater Vorhaben oder Beschäftigungen zwischen Be- schäftigten der Berlin TXL Management GmbH und einer (potenziellen) Vertragspartei der Berlin TXL Management GmbH sind im Grundsatz zu unterlassen. Sind diese im Ausnahme- fall unvermeidlich, besteht in jedem Fall eine vorherige schriftliche Anzeigepflicht des/der Be- schäftigten gegenüber dem/der Vorgesetzten sowie der/dem Compliance-Beauftragten. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass die Beauftragung zu marktüblichen Konditionen erfolgt, also insbesondere keine Rabatte gewährt werden.

  2. Dies gilt gleichfalls für die Beauftragung von Unternehmen, deren Anteile ganz oder teilweise von einem/einer Beschäftigten oder dessen/deren Angehörigen gehalten werden. Ausgenom- men hiervon sind lediglich Beteiligungen an Unternehmen, die zum Zwecke der Kapitalan- lage vorgenommen werden, sofern diese einen Anteil von 1 % sämtlicher Unternehmensan- teile nicht überschreiten.

  3. Die Neubeschäftigung oder Beauftragung von Angehörigen (wie Ehegatten, Lebensgefähr- ten, Verlobten, (Groß-)Eltern, Kinder, Enkel, Onkel, Tante, Geschwister, Nichte, Neffe, deren Ehegatte bzw. Lebenspartner, Pflegeeltern, Pflegekinder) eines/einer Beschäftigten der Ber- lin TXL Management GmbH ist grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen bedürfen der vorheri- gen schriftlichen Zustimmung der Geschäftsführung unter Darlegung der Gründe, welche die Ausnahme rechtfertigen.

  4. Nebentätigkeiten werden weder von Beschäftigten der Berlin TXL Management GmbH noch von ihren Angehörigen bei einer (potenziellen) Vertragspartei der Berlin TXL Management GmbH wahrgenommen. Angebote dieser Art werden umgehend der/dem Compliance-Beauf- tragten angezeigt.

  5. Sollte ein Angehöriger bereits vor dem Arbeitsantritt des/der Beschäftigten bei Berlin TXL bei einer (potenziellen) Vertragspartei der Berlin TXL Management GmbH beschäftigt sein, so ist dieser Umstand unverzüglich der/dem Compliance-Beauftragten der Berlin TXL Management GmbH mitzuteilen, wenn nicht auszuschließen ist, dass der/die Beschäftigte und seine/ihre Angehörige dienstliche Berührungspunkte haben könnten.

Ich/Wir erkläre/n, dass im Falle einer Beauftragung meines/unseres Unternehmens keine der oben genannten Regelungen verletzt werden würde.

Ort, Datum Vorname, Name der erklärenden natürlichen Person in Textform

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