B-08_Besondere Vertragsbedingungen_UKMD.pdf

Aufbau eines Trainerpools für Beratungs-, Begleitungs- und Coachingleistungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 10:22 (Europe/Berlin)

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Formblatt B-08 | Besondere Vertragsbedingungen UKMD

Vergabenummer
Vorhaben

Darüber gelten die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen.

  1. Besondere Vertragsbedingungen

a) Die eingereichten Unterlagen werden vom Empfänger entgegengenommen und entsprechend der gewählten Vergabeart bearbeitet. Für nationale Vergabeverfahren gelten § 40 UVgO und bei EU– weiten Verfahren § 55 VgV.

b) Der Auftrag wird über die zu liefernde Gesamtmenge bzw. nach Losen erteilt. Die Mengen sind zu liefern:

c) Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL) sowie die Allgemeinen Auftrags- und Zahlungsbedingungen des Universitätsklinikums Magdeburg A.ö.R. sind – soweit sie nicht im Widerspruch zur Leistungsbeschreibung und den besonderen Vertragsbedingungen stehen oder in den Vergabe- bzw. Vertragsunterlagen ausdrücklich anderslautende Regelungen getroffen wurden – Bestandteil der Leistungsbeschreibung.

d) Bei Bedarf und sofern zutreffend, ist die Bereitstellung von Mustern und Proben kurzfristig und kostenlos zu gewährleisten und entsprechend zur Ausschreibung zu kennzeichnen.

e) Verpackungen und Umverpackungen sind soweit als möglich zu vermeiden. Die kostenlose Rücknahme ist zu garantieren.

f) Die Kosten für Transport, Verpackung, Versicherung, Montage u.ä. sind im Angebot separat auszuweisen.

g) Die kontinuierliche Betreuung durch einen kompetenten Fachberater/Medizinprodukteberater muss gewährleistet sein.

h) Die Anlieferung erfolgt direkt zum Anwender frei Verwendungsstelle. Der Anwender wird mit der Bestellung bekanntgegeben. Der genaue Liefertag ist dem Anwender und-/ oder mit dem Geschäftsbereich Zentraler Einkauf abzustimmen. Die Lieferbestätigung erfolgt schriftlich.

i) Für abweichend von der Bestellung vorgesehene Ersatzlieferungen bedarf es der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.

j) Reklamationen durch den Auftraggeber sind dem Auftragnehmer mitzuteilen. Der Auftragnehmer setzt den Auftraggeber innerhalb von 3-5 Werktagen über den Eingang der Reklamation schriftlich in Kenntnis. Bis zur Klärung der Reklamation bleiben die Rechnungen unbearbeitet.

k) Sollte eine der in den Punkten a-i festgeschriebenen Bedingungen unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit im Übrigen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, in einem derartigen Fall eine wirksame und durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren zu setzen, die dem Sinn und dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit wie möglich entspricht.

l) Der Auftraggeber behält sich eine Option auf die Fortschreibung der mit der Vergabe vertraglich vereinbarten Leistung über den festgelegten Lieferzeitraum hinaus vor.

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  1. Ausführungsfristen

Die Vertragsfristen werden wie folgt festgelegt:

Vertragslaufzeit

  1. Sicherheitsleistungen (Vorauszahlungsbürgschaft)

Eine Sicherheitsleistung ist beabsichtigt

ist beabsichtigt

ist nicht beabsichtigt

Höhe der
Vorauszahlungsbürgschaft
  1. Vertragsstrafe

Eine Vertragsstrafe wird wie folgt festgelegt

Vertragsstrafen

  1. Bestätigung der Besonderen Vertragsbedingungen

Datum, Firma und Vor- und Nachnahme des Erklärenden in lesbarer Form gemäß § 126b BGB

Bitte beachten Sie die in der Checkliste A-01 geforderte Form der Erklärung.

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