A-06_Formblatt der Zuschlagskriterien_Bewertungsmatrix.pdf

Aufbau eines Trainerpools für Beratungs-, Begleitungs- und Coachingleistungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 10:22 (Europe/Berlin)

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Formblatt A-06 | der Zuschlagskriterien/Bewertungsmatrix

Vergabenummer45/2026/EU/E15
VorhabenAufbau eines Trainerpools Beratung_Begleitung_Coaching
Nr.ZuschlagskriteriumMax. PunkteGewichtung in %
1Kosten10040
2Leistung8030
2Qualität - Konzept2430
4Gesamt204100

Erfüllt ein Angebot sämtliche im Leistungsverzeichnis genannten Ausschlusskriterien, erfolgt eine Bewertung im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsanalyse. Diese wird im Folgenden beschrieben.

  1. Kosten

Der Bieter hat sämtliche mit der Leistungserbringung und dem Leistungsverzeichnis verbundenen Kosten vollständig und transparent anzugeben. Dies schließt insbesondere alle Aufwände ein, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der ausgeschriebenen Leistung entstehen – einschließlich Planung, Beratung, Implementierung sowie projektspezifischer Anpassungen gemäß den Vorgaben des Auftraggebers.

  1. Der Preis für die Kosten der Leistung fließt zu 40% in die Bewertung des Gesamtangebotes ein und ergibt sich aus dem Gesamtauftragswert inklusive möglicher Optionen und Umsatzsteuer gemäß Preisblatt.

  2. Es gelten die Hinweise im Preisblatt entsprechend. Im Preisblatt sind alle in der Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis geforderten Leistungsbestandteile zu erfüllen, welche für den Auftraggeber bewertungsrelevant sind.

  3. Zur Ermittlung der Bewertung im Zuschlagskriterium Kosten der Leistung wird der Bruttopreis einschließlich aller möglichen Optionen herangezogen. Es werden 100 Punkte als Maximalbewertung vergeben. Diese fließen mit einer Gewichtung von 40 % in die Bewertung der Angebote ein.

  4. Der niedrigste Preis erhält 100 Punkte. Alle abgegebenen Preise, die gleich oder größer des 2- fachen des niedrigsten Preises sind, erhalten eine Bepunktung von Null. Im Intervall von 1 bis 2 wird die Punktzahl mittels linearer Interpolation mit bis zu zwei Nachkommastellen bestimmt.

  5. Leistung

Im Rahmen der Angebotswertung werden die im Leistungsverzeichnis benannten technischen Kriterien geprüft und bewertet. Maßgeblich für die Bewertung ist der dort festgelegte Bewertungsmaßstab. Die Bieter haben mit Angebotsabgabe ein vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis einzureichen. Das Leistungsverzeichnis ist inhaltlicher Bestandteil des Angebotes und wird im Zuschlagsfall Vertragsbestandteil. Das Leistungsverzeichnis wird mit bis zu 80 Punkten bewertet. Die erreichte Punktzahl wird ins Verhältnis zur erreichbaren Punktzahl gesetzt und geht mit einer Gewichtung von 30 % in die Bewertung der Wirtschaftlichkeit des Angebotes ein.

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  1. Konzept

Die Aufgabe der Bieter ist es, mit Angebotsabgabe ein aussagekräftiges Konzept zu erstellen, aus dem sich die strukturierte Vorgehensweise zur Realisierung der ausgeschriebenen Leistung ergibt. Der Auftraggeber erwartet, durch dieses Konzept einen Eindruck über das Vorgehen bei der Erbringung der beschriebenen Leistung sowie das bisherige Verständnis der Aufgabenstellung durch den Bieter zu erhalten. Das Konzept wird mit bis zu 24 Punkten bewertet. Die erreichte Punktzahl wird ins Verhältnis zur erreichbaren Punktzahl gesetzt und geht mit einer Gewichtung von 30 % in die Bewertung der Wirtschaftlichkeit des Angebotes ein. Wird das Konzept nicht eingereicht, erhält der Bieter hierfür null Punkte; eine Nachforderung wird nicht erfolgen.

Die Bieter werden daher gebeten, ein strukturiertes Konzept einzureichen, das insbesondere folgende Inhalte abdeckt:

(1) Methodisches Vorgehen

 Darstellung zur Herangehensweise und Ablauf an einen Auftrag

(2) Projektorganisation und Kommunikation

 Vorstellung der Projektorganisation auf Seiten des Bieters inkl. Benennung der Ansprechpartner.

 Darstellung der Kommunikations- und Abstimmungsprozesse mit dem Auftraggeber.

 Vorschläge für die Durchführung von Kick-off-Terminen, Regelmeetings sowie die Berichtsstruktur während des Projektverlaufs.

Formale Anforderungen an das Konzept Das Konzept ist als eigenständige Anlage dem Angebot beizufügen. Es soll klar strukturiert, nachvollziehbar und auf einem One-Pager dargestellt sein. Entscheidend ist nicht die Darstellung einer abschließenden Lösung, sondern die Nachvollziehbarkeit der Herangehensweise, die fachliche Tiefe und die methodische Qualität des Vorschlags.

Bewertung des Konzeptes Die Bewertung des vom Bieter eingereichten Konzeptes erfolgt durch ein projektspezifisches, fachlich besetztes Bewertungsgremium, welches im Rahmen eines Online-Termins von maximal 30min bewertet wird. Grundlage der Bewertung sind die in dieser Anlage aufgeführten zwei Unterkriterien, die jeweils mit maximal 12 Punkten bewertet werden können. Die maximale Gesamtpunktzahl beträgt 24 Punkte.

Bei der Bieterpräsentation wird auch darauf geachtet, ob die eingereichten und vorgestellten Konzepte logisch und gut nachvollziehbar sind.

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Sollte im Gesamtergebnis der Zuschlagskriterien ein Wert von ≤ 30 % erreicht werden, ist von einer maßgeblich negativen Beeinflussung des Zielerreichens auszugehen. In einem solchen Fall wird das Angebot des Bieters ausgeschlossen, da die Erfüllung der Anforderungen nicht gewährleistet ist. Diese Maßnahme dient der Sicherstellung, dass nur solche Angebote in die engere Wahl gelangen, die die erforderlichen Standards und Kriterien erfüllen.

Das wirtschaftlichste Angebot stellt der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl.

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