Vertrag über Pflegeleistungen für Standardsoftware*
Inhaltsangabe
1 Gegenstand und Bestandteile des Vertrages 3
2 Überblick über die vereinbarten Leistungen 3
3 Beschreibung der Standardsoftware*, die Gegenstand der Pflegeleistungen ist 4
4 Beginn / Dauer / Kündigung der Pflegeleistungen 4
4.1 Beginn / Dauer der Pflegeleistungen 4
4.2 Kündigung von Pflegeleistungen 4
5.1 Vergütung für die Pflegeleistungen 4
6 Art und Umfang der Pflegeleistungen 5
6.1 Überlassung neuer Programmstände* der Standardsoftware* 5
6.1.1 Art der Lieferung der zu überlassender Programmstände* 6
7 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand 7
7.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand 7
7.2 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen 7
7.3 Reisekosten/Nebenkosten*/Reisezeiten 8
7.4 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand 8
8 Mängelhaftung (Gewährleistung) 8
9.1 Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung 8
9.2 Haftung für entgangenen Gewinn 8
12.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers 9
12.2 Allgemeine Sicherheitsanforderungen 9
12.3 Kopier- oder Nutzungssperre*/besondere technische Merkmale 9
12.4 Haftpflichtversicherung 9
12.6 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit 9
Vertrag über Pflegeleistungen für Standardsoftware*
zwischen Autobahn GmbH des Bundes, Heidestraße 15, 10557 Berlin
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: 2026-10092 (Los 2)
„Auftraggeber“
und [vom Auftragnehmer auszufüllen]
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: [vom Auftragnehmer auszufüllen]
„Auftragnehmer“
wird folgender Vertrag geschlossen:
Gegenstand und Bestandteile des Vertrages
Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages sind Pflegeleistungen für die vereinbarte Standardsoftware* _____.
Vertragsbestandteile
Es gelten als Vertragsbestandteile:
1.2.1 dieser Vertragstext bestehend aus den Seiten 1 bis 10 und den folgenden Anlagen:
| Anlage Nr. | Bezeichnung | Datum/ Version | Anzahl Seiten |
|---|---|---|---|
| 1 | Leistungsbeschreibung Los 2 | 14.08.2026/ Version 1 | 19 |
| 2 | Standard_Anforderungskatalog_Los_2 | 14.08.2026/ Version 1 | 7 |
| 3 | Preisblatt Los 2 | 14.08.2026/ Version 1 | 1 |
| 4 | Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) inkl. technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) | 14.08.2026/ Version 1 | 22 |
| 5 | Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 203 StGB | 14.08.2026/ Version 1 | 5 |
| 6 | Zuschlagsschreiben vom [Datum] | [wird nach Zuschlag ergänzt] | 1 |
[x] Es gelten die Anlagen in folgender Rangfolge 1-6.
1.2.2 die Ergänzenden Vertragsbedingungen für IT Pflege S (EVB-IT Pflege S-AGB) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung einschließlich der Muster 1 und 2
1.2.3 sowie nachrangig die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.
Die EVB-IT Pflege S-AGB stehen unter evb-it.gov.de zur Einsichtnahme bereit. Die VOL/B wurde im Bundesanzeiger AT Nr. 178a vom 23. September 2003 veröffentlicht.
Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Regelungen in den EVB-IT Pflege S-AGB widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in den EVB-IT Pflege S-AGB zugelassen ist. Eine Einbeziehung von Lizenzbedingungen an Standardsoftware* erfolgt ausschließlich hinsichtlich der Nutzungsrechtsregelungen, unabhängig davon, ob und in welcher Rangfolge diese als Anlage in Tabelle aus Nummer 1.2.1 aufgelistet werden.
Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Pflege S-AGB definiert.
Überblick über die vereinbarten Leistungen
[x] Dauerhafte Überlassung neuer Programmstände*
[x] Hotline
Beschreibung der Standardsoftware*, die Gegenstand der Pflegeleistungen ist
| Lfd. Nr. | Produktbezeichnung und -beschreibung, Produkt-Nr., ggf. zugrundeliegender Vertrag zur Überlassung der Standardsoftware*1 | Lizenzart und Anzahl |
| Gem. Anlage 1 |
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 1 | Die Angabe des Vertrageszur Überlassung der Standardsoftware* ist nur notwendig, wenn in Nummer 5.1 eine abweichende Vergütung für den Zeitraum bis zum Ablauf der Mängelansprüche aus der Überlassung vereinbart wird. |
Beginn / Dauer / Kündigung der Pflegeleistungen
Beginn / Dauer der Pflegeleistungen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, beginnend mit
[ ] folgendem Datum: _____
[ ] dem Tag nach der Lieferung der Standardsoftware*
[x] zu den in Anlage Nr. 1 vereinbartem/n Zeitpunkt(en)
jeweils
[ ] unbefristet,
[ ] mindestens jedoch für die Dauer von _____ Monaten (Mindestvertragsdauer)
[ ] für die Dauer von _____ Monaten
[x] für den/die in Anlage Nr. 1 vereinbarten Zeitraum/Zeiträume
die vereinbarten Pflegeleistungen zu erbringen.
Kündigung von Pflegeleistungen
[ ] Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Pflege S-AGB beträgt die Kündigungsfrist _____ Monat(e) zum Ablauf eines _____ (z.B. Kalendermonat/Kalendervierteljahr/Kalenderjahr).
[ ] Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Pflege S-AGB ist der Auftraggeber nicht zur Teilkündigung berechtigt.
[ ] Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT Pflege S-AGB ergeben sich die Ansprüche des Auftragnehmers bei einer Kündigung gemäß Ziffer 15.2 EVB-IT Pflege S-AGB (dauerhafte Außerbetriebnahme von Standardsoftware*) aus Anlage Nr. _____.
[ ] Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT Pflege S-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit ein Sonderkündigungsrecht gem. Anlage Nr. _____ vereinbart.
Vergütung
Vergütung für die Pflegeleistungen
[ ] Der Pauschalfestpreis* für die Pflegeleistungen (Pflegepauschale) beträgt monatlich _____ Euro.
[ ] Für den Zeitraum bis zum _____ wird eine abweichende monatliche Pflegepauschale in Höhe von _____ Euro vereinbart.
oder
[ ] Für den Zeitraum bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Sachmängelansprüche für die Standardsoftware aus dem in Nummer 3 bezeichneten Vertrag zur Überlassung der Standardsoftware* wird eine abweichende monatliche Pflegepauschale in Höhe von _____ Euro vereinbart.
[ ] Der Pauschalfestpreis* für die Pflegeleistungen (Pflegepauschale) ist die Summe der nachfolgend für die jeweiligen Zeiträume gültigen Vergütungsanteile:
| Lfd. Nr. | Standardsoftware aus Nummer 3, lfd. Nr. … | Vergütungsanteil an der monatlichen Pflegepauschale | ggf. reduzierter Vergütungsanteil an der monatlichen Pflegepauschale bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus dem zugrundeliegenden Vertrag zur Überlassung der Standardsoftware* | ggf. reduzierter Vergütungsanteil an der monatlichen Pflegepauschale für einen bestimmten Zeitraum |
|---|---|---|---|---|
| Zeitraum von _____ bis _____ Vergütungsanteil |
[ ] Der Pauschalfestpreis* für die Pflegeleistungen (Pflegepauschale) bei fester Laufzeit beträgt einmalig _____.
[ ] Ausgenommen von der jeweiligen Pflegepauschale sind einzelne Leistungen, die gesondert nach Aufwand vergütet und in diesem Vertrag gesondert ausgewiesen werden.
[x] Die Vergütung erfolgt gemäß Anlage Nr. 3.
Preisanpassung
[ ] Es wird eine Preisanpassung vereinbart:
[ ] gemäß Ziffer 8.5 EVB-IT-Pflege-AGB:
[ ] für die monatliche Pflegepauschale gemäß Nummer 5.1.
[ ] für die Preiskategorien gemäß Nummer 7.1.
[ ] gemäß Anlage Nr. _____.
Fälligkeit und Zahlung
Die Pflegepauschale ist abweichend von Ziffer 8.3 EVB-IT Pflege S-AGB nicht monatlich nachträglich bis zum 15. eines jeden Monats fällig, sondern
[ ] quartalsweise bis zum 15. des zweiten Monats des laufenden Quartals.
[ ] jährlich bis zum _____ des laufenden Jahres.
[ ] einmalig zum _____.
[x] gemäß Anlage Nr. 3.
[ ] Die Pflegepauschale ist abweichend von Ziffer 8.4 EVB-IT Pflege S-AGB nicht 30 Tage sondern _____ Tage nach Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen.
Rechnungsadresse
Rechnungen sind an folgende Anschrift zu richten:
Autobahn GmbH des Bundes
Heidestraße 15
10557 Berlin
Art und Umfang der Pflegeleistungen
Überlassung neuer Programmstände* der Standardsoftware*
[ ] Der Auftragnehmer verpflichtet sich in nachfolgendem Umfang zur Überlassung folgender neuer Programmstände* für die aufgeführte Standardsoftware*.
| Lfd. Nr. | Standardsoftware* aus Nummer 3, lfd. Nr. | Patch*, Update* | Upgrade* | Release/ Version* | EXP1 | Installation durch den Auftragnehmer (Abweichend von Ziffer 2.1.2 EVB-IT Pflege-AGB) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 1 | US = Programmstände* unterliegen US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Programmstände * unterliegen EU-Exportkontrollvorschriften DT = Programmstände* unterliegen deutschen Exportkontrollvorschriften S = Programmstände* unterliegen _____ Exportkontrollvorschriften |
[ ] Besondere Vereinbarung zur Installation der Programmstände* durch den Auftragnehmer gemäß Anlage Nr. _____.
[x] Regelung zur Abnahme der Installation der Programmstände* gemäß Anlage Nr. 1.
Art der Lieferung der zu überlassender Programmstände*
Der Auftragnehmer liefert die Programmstände* wie folgt:
[ ] gemäß Tabelle in Nummer 6.1 lfd. Nr. _____ auf Datenträger: Typ: _____, Kennzeichnung: _____.
[ ] gemäß Tabelle in Nummer 6.1 lfd. Nr. _____ in folgender Form: _____ (z.B. durch Bereitstellung zum Download*).
[ ] gemäß Tabelle in Nummer 6.1 lfd. Nr. _____, wie in Anlage Nr. _____ beschrieben.
Vergütung
Es erfolgt keine gesonderte Vergütung; die Vergütung für die Leistungen dieser Nummer 6.1 ist in der Pflegepauschale enthalten.
[ ] Ausgenommen hiervon ist die Installation der neuen Programmstände*, die nach Aufwand gemäß Kategorie(n) _____ aus Nummer 7.1
[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ pro _____ (z.B. pro Programmstand*, Monat, Quartal, Jahr etc.)
gesondert zu vergüten ist.
Hotline
Umfang der Leistung
[x] Der Auftragnehmer gewährt Hotline-Service
[x] gemäß Anlage Nr. 1.
[ ] gemäß Ziffer 2.3 der EVB-IT Pflege S-AGB.
[ ] gemäß Ziffer 2.3 der EVB-IT Pflege S-AGB mit folgenden Abweichungen _____.
[ ] zu folgenden Servicezeiten:
| Tage | Von | Bis |
|---|---|---|
| an Arbeitstagen Mo-Do | ||
| an Arbeitstagen Fr | ||
| an Samstagen | ||
| an Sonntagen | ||
| an Feiertagen am Erfüllungsort |
Vergütung
[ ] Keine gesonderte Vergütung; die Vergütung für die Hotline ist in der Pflegepauschale enthalten.
[ ] Die Vergütung für die Hotline erfolgt nach Aufwand gemäß Kategorie(n) _____ aus Nummer 7.1
[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro pro _____ (z.B. Monat, Quartal, Jahr etc.).
[ ] bei fester Laufzeit mit einer Obergrenze in Höhe von insgesamt _____ Euro.
Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand
Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand
| Lfd. Nr. | Bezeichnung der Personalkategorie | Stundensatz für Tätigkeiten innerhalb der zuschlagsfreien Zeiten | Tagessatz für Tätigkeiten innerhalb der zuschlagsfreien Zeiten | Zuschläge in Prozent auf die Stunden- und Tagessätze Montag bis Freitag (Arbeitstage) außerhalb der zuschlagsfreien Zeiten | Zuschläge in Prozent auf die Stunden- und Tagessätze Samstag von _____ bis _____ | Zuschläge in Prozent auf die Stunden- und Tagessätze Samstag von _____ bis _____ | Zuschläge in Prozent auf die Stunden- und Tagessätze Sonn- und Feiertage von _____ bis _____ | Zuschläge in Prozent auf die Stunden- und Tagessätze Sonn- und Feiertage von _____ bis _____ |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kategorie | _____ % | _____ % | _____ % | _____ % | _____ % |
Festlegung der Geschäftszeiten:
| Arbeitstag | Geschäftszeit |
|---|---|
| Montag bis Donnerstag | von _____ bis _____ Uhr |
| Freitag | von _____ bis _____ Uhr |
[ ] weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.
Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen
[ ] Abweichend von Ziffer 8.2.4 Satz 2 EVB-IT Pflege S-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden.
[ ] Abweichend von Ziffer 8.2.4 Sätze 2 und 3 EVB-IT Pflege S-AGB kann ein voller Tagessatz nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Stunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen.
[ ] weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.
Reisekosten/Nebenkosten*/Reisezeiten
[x] Reisekosten werden nicht gesondert vergütet.
[ ] Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
[x] Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet.
[ ] Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
[ ] Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet.
[ ] Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet.
[ ] Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand
[ ] Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. _____ vereinbart.
Mängelhaftung (Gewährleistung)
[ ] Es gilt Ziffer 11.1 EVB-IT Pflege S-AGB mit der Maßgabe, dass für Sach- und Rechtsmängel die Verjährungsfrist statt 12 Monate, _____ Monate beträgt.
[ ] Die Verjährungsfristen für Sach- und Rechtsmängel ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
[ ] Der Ausschluss der Rechtsmängelhaftung wegen Patentverletzungen, die Dritte gegen den Auftraggeber wegen einer Nutzung außerhalb von EU und EFTA geltend machen (Ziffer 11.2 EVB-IT Pflege-AGB), gilt nicht.
[ ] Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.
Haftungsregelungen
Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung
[ ] Abweichend von Ziffer 14.1 Satz 2 EVB-IT Pflege S-AGB beträgt die Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen maximal das _____fache (statt des Doppelten), der bis zum Tag der Geltendmachung als Durchschnittswert pro Vertragsjahr geschuldeten Vergütung, wobei etwaige Reduktionen der Vergütung für das erste Vertragsjahr wegen Mängelansprüchen außer Betracht bleiben.
[ ] Abweichend von Ziffer 14.1 EVB-IT Pflege S-AGB beträgt die Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen
[ ] pro Schadensfall _____ Euro.
[ ] insgesamt für diesen Vertrag _____ Euro.
[ ] Abweichend von Ziffer 14.1 EVB-IT Pflege S-AGB gelten für die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen die Regelungen gemäß Anlage Nr. _____.
Haftung für entgangenen Gewinn
[ ] Abweichend von Ziffer 14.3 EVB-IT Pflege S-AGB haftet der Auftragnehmer auch für entgangenen Gewinn.
Vertragsstrafen
[ ] Für jeden Verstoß gegen Ziffer 1.4 oder Ziffer 1.5 der EVB-IT Pflege S-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhe von _____ Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat.
Ansprechpartner
Ansprechpartner beim Auftraggeber (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail):
_____
Ansprechpartner beim Auftragnehmer (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail):
_____
Weitere Regelungen
Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers
[ ] Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers:
| Lfd. Nr. | Position | Fachliche Qualifikation | Sicherheitsüberprüfung Ü 1, 2 oder 3 1 | Sonstige Anforderungen, z.B. weitere Sicherheitsanforderungen |
|---|---|---|---|---|
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 1 | Stufen der Sicherheitsüberprüfung gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz |
[ ] Abweichend von Ziffer 7.1 EVB-IT Pflege S-AGB ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, für die Aufgaben gemäß Anlage Nr. _____ nur Personal einzusetzen, welches bereit ist, sich aufgrund des Verpflichtungsgesetzes verpflichten zu lassen.
[ ] Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
Allgemeine Sicherheitsanforderungen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages
[ ] bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten.
[ ] der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. _____ zu unterstellen.
[ ] die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten.
[ ] folgende weitere Regelungen einzuhalten: _____
Kopier- oder Nutzungssperre*/besondere technische Merkmale
[ ] Die Leistungen des Auftragnehmers weisen keine Kopier- oder Nutzungssperren* auf.
[ ] Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende Kopier- oder Nutzungssperren* auf: _____. Näheres siehe Anlage Nr. _____.
[ ] Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende technische Merkmale nicht auf: _____. Näheres siehe Anlage Nr. _____.
Haftpflichtversicherung
[ ] Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 17 EVB-IT Pflege S-AGB wird vereinbart.
Teleservice*
Soweit der Auftragnehmer zur Leistung durch Teleservice* berechtigt ist, wird er diesen ausschließlich aufgrund der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. _____ erbringen und darf dabei ausschließlich folgendes automatisiertes Verfahren einsetzen: _____ (Produktbezeichnung). Dieses Verfahren muss neben den Anforderungen aus Ziffer 1.4 EVB-IT Pflege S-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. _____ genügen.
Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit
[ ] Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 18 EVB-IT Pflege S-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. _____.
[ ] Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. _____ eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. gemäß § 11 Absatz 2 BDSG).
[x] Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. 5.
Dokumentation
[ ] Abweichend von Ziffer 5 EVB-IT Pflege S-AGB dokumentiert der Auftragnehmer die Pflegeleistungen nicht in deutscher sondern in _____ Sprache.
Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Berlin.
Sonstige Vereinbarungen
[ ] Sonstige Vereinbarungen: _____
[x] Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. 1.
_Dr. Jeannette von Ratibor_ [vom Auftragnehmer auszufüllen]
| Unterschrift Auftraggeber | Unterschrift Auftragnehmer |
|---|---|
| _Dirk Brandenburger_ Datum, Name | [vom Auftragnehmer auszufüllen] Unterschrift Auftragnehmer |