Vergabeunterlagen vom 17.09.2026 (PDF)

Architektenleistungen für Rückbau und Neubau einer Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 09:29 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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IV 211EU F

(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)

Datum:

Vergabestelle Bezirksamt Neukölln von Berlin

Karl-Marx-Straße 83 12040 Berlin Deutschland

N

Empfänger

u

r

L

e

s

e

einrichtung

e Vergabenummer Wilde_Rübe_ArchMaßnahmenummer 2026_Wilde_Rübe
v e Maßnahme Rückbau und Neubau der Kinder- und Jugrendfreizeiteinrichtung Wilde Rübe s
i Leistung/CPV o Objektplanungsleistungen für den Rückbau und Neubau der Kinder- und Jugendfreizeit

on

Aufforderung zur Abgabe eines !Angebots (Vergabeverfahren gemäß Abschnitt *6 VgV) Vergabeart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb

Wettbewerblicher Dialog

Ablauf der Angebotsfrist: Datum Uhrzeit 11.12.2026 10:00

Bindefrist endet am: 11.02.2027

*Die elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -BEWERBAEBN-au! 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 6

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IV 211EU F

(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)

Anlagen:

die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:

IV 2111EU F Gewichtung der Zuschlagskriterien

IV 407 F Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz

Unterlagen für die Ausarbeitung eines Lösungsvorschlags

Bedarfsprogramm, Vorplanungsunterlage (VPU), Bauplanungsunterlage (BPU) NLageplan wueitere Projektunterlagen

r

Vertragsentwurf mit Anlagen

Vergabeinformation

L

e

s

die, soweit erforderlich, ausgeefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: IV 213 F Angebotsschreiben vbzw. IV 213e F

e

IV 2131 F Angebotsschreiben mit Honorarangebot HOAI

r

IV 2132 F Angebotsschreiben mit Honorarangebot frei verhandelbar

s

Vertragsentwurf mit Anlagen

i

IV 4021 F Eigenerklärung Frauenförderung

o

n

!

*

  1. Es ist beabsichtigt, die oben genannten Leistungen im Namen und für Rechnung

Bezirksamt Neukölln von Berlin Karl-Marx-Straße 83 12040 Berlin

zu vergeben.

*Die elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -BEWERBAEBN-au! 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 6

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IV 211EU F

(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)

  1. Kommunikation

Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.

  1. Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen

3.1. Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:

siehe Auftragsbekanntmachung

siehe Auflistung der Anlagen, Teil B

N

Nachweis Berufshaftpflichtversicherung

u

Präsentation (max. 15 Folien)

r

Ideenskizze zum Lösungsvorschlag

Erläuterungsbericht in Textform, Flächenberechnung, Kostenschätzung

L

e

3.2. Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen

s

der Vergabestelle vorzulegen:

e

siehe Auftragsbekanntmachung

v

e

r

s

i

o

n

3.3. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € für den Bieter, der

!

den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister

*

(Bundeskartellamt) durchführen.

  1. Losweise Vergabe

nein

ja, Angebote sind möglich

alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)

eine maximale Anzahl an Losen: siehe Auftragsbekanntmachung oder Aufforderung zur Interessensbestätigung

nur ein Los

Zusammenfassung von Losen oder Losgruppen: siehe Auftragsbekanntmachung oder Aufforderung zur Interessensbestätigung

*Die elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -BEWERBAEBN-au! 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 6

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IV 211EU F

(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)

  1. Angebotswertung

Kriterien für die Wertung der Angebote

Zuschlagskriterien: siehe Auftragsbekanntmachung oder Aufforderung zur Interessensbestätigung

Zuschlagskriterien: siehe Formblatt IV 2111EU F – Gewichtung der Zuschlagskriterien

s iehe Dokument Wilde_Rübe_Vergabeinformation

N

  1. Angebotsabguabe

r

elektronisch in Textform.

L

Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten,

e

die Vergabestelle baldmöglichst davon zu unterrichten.

s

Bei elektronischer Angebotsabgabe in Textform ist das Angebot zusammen mit

e

den unter Teil B genannten Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die

v

Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.

e

  1. Vorstellung und Aufklärung des Angebotes/Verhandlung/Dialog

r

Der Auftraggeber behält sich vor dsen Auftrag auf Grundlage des Erstangebotes zu vergeben (§ 17 Abs. 11 VGV)

i

Der Auftraggeber behält sich vor, eine Voorstellung und Aufklärung der Angebote vorzunehmen. Diese kann stattfinden ab:

n

Datum:

!

Ort:

*

Eine Einladung hierzu ergeht gesondert.

Eine Verhandlung über die eingereichten Angebote kann stattfinden ab:

Der Dialog wird eröffnet ab:

Datum: Ort:

Eine Einladung hierzu ergeht gesondert.

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IV 211EU F

(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)

  1. Beauftragung

Für den Fall, dass Ihr Angebot beauftragt werden soll, erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung.

Außerdem wird Ihnen per Post in 2-facher Ausfertigung der um die in Ihrem Angebot enthaltenen Vertragsparameter ergänzte Vertrag übermittelt mit der Bitte, beide Exemplare unterschrieben zurückzusenden.

Zur Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz (Formblatt IV 407 F) wird ein Termin in unserer Dienststelle stattfinden, zu dem Sie und die zu verpflichtenden Personen zu erscheinen haben.

N

  1. Behörde, an udie sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verrstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann: Vergabekammer (§ 156 GWB): Vergabekammer des LLandes Berlin Martin-Luther-Straße 10e5 10825 Berlin

s

Telefon: +49 30 9013 8316

e

Fax: +49 30 9013 7613

v

  1. Zusätzliche Leistungen e Ausarbeitung eines Lösungsvorrschlags

s

Gemäß der Auftragsbekanntmachung ist ein Lösungsvorschlag für die gestellte Planungsaufgabe nach den Vorgaben deri Anlage in A) auszuarbeiten.

o

Für die Ausarbeitung des Lösungsvorschlags ist eine Vergütung (inkl.

n

Nebenkosten) festgesetzt worden in Höhe von: EUR 6.739,93

!

Mit Abgabe der Unterlagen ist hierfür eine Rechnung über diesen Betrag

*

einzureichen. Die Vergütung erfolgt nach Abschluss der Verhandlungen. Unaufgefordert eingereichte Lösungsvorschläge über die Vorgaben hinaus werden im Verfahren nicht berücksichtigt.

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IV 211EU F

(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)

  1. (frei)

N

u

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e

s

e

v

e

r

s

i

o

n

!

*

*Die elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -BEWERBAEBN-au! 2026, Stand März 2026 Seite 6 von 6

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IV 2121 / V 2121 / Wirt 2121

(Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform)

einrichtung

Vergabenummer Wilde_Rübe_ArchMaßnahmenummer 2026_Wilde_Rübe
Baumaßnahme Rückbau und Neubau der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung Wilde Rübe
Leistung/CPV Objektplanungsleistungen für den Rückbau und Neubau der Kinder- und Jugendfreizeit

TeilnahmebNedingungen/technische Voraussetzungen und Hinweise bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform

u

r

  1. Teilnahmebedingungen/technische Voraussetzungen

1.1. Technische Voraussetzungen

L

Betriebssysteme (nur noch mit 64 BIT) / Software:

e

Windows 10 (ab Version 1809 und höher) oder Windows 11 (ggf. ava-sign für Windows)

s

macOS 10.14 und höher (ggf. ava-sign für macOS) Ubuntu 20.04 und höher,

e

openSuse 15.3 und höher und RedHat 8.4 und höher (ggf. ava-sign für Linux) alle

v

gängigen Browser in einer aktuellen Version (Edge, Firefox, Chrome, Safari und

e

ähnliche) Signaturkomponente:

r

Software Zertifikate oder Signaturkarte/Kartenleser sofern für die Angebotsabgabeart notwendig (siehe Nr. 1.4, elektronisch mit fortgseschrittener bzw. mit qualifizierter Signatur) i Verwendung des Bieterclients ava-sign: o

n

Installation der aktuellsten Version des Bieterclients ava-sign (siehe auch Hinweise unter Nr. 2.2.) ! keine Installation des Bieterclients ava-sign nötig * (siehe auch Hinweise unter Nr. 2.1.)

1.2. Elektronische Übermittlung des Angebotes über die Vergabeplattform

Für die Abgabe von Angeboten ist eine Registrierung auf dem Bieterportal iTWO tender https://www.meinauftrag.rib.de/public/registerCompany und eine Verknüpfung mit der Vergabeplattform Berlin erforderlich.

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IV 2121 / V 2121 / Wirt 2121

(Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform)

1.3. Änderung der Vergabeunterlagen

Eine automatische Information über Änderungen oder Konkretisierungen der Ausschreibungsunter-lagen erfolgt nur an alle registrierten Bewerber. Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über Änderungen usw. auf der Vergabeplattform unter https://www.berlin.de/vergabeplattform zu informieren.

1.4. Form der Angebotsabgabe

N

In welcher Form die Abgabe von Angeboten zugelassen ist, hängt vom jeweiligen

u

Vergabeverfahren ab und wird vom Auftraggeber in der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlargen vorgegeben. Grundsätzlich gibt es folgende Abgabearten:

L

‒ elektronisch in Textform

e

‒ elektronisch mit fortgeschrittener Signatur

s

‒ elektronisch mit qualifizierter Signatur

e

‒ schriftlich in Papierform.

v

Die vom Auftraggeber vorgegebenee Form der Abgabe ist maßgeblich im Vergabeverfahren. Die Beachtung der Form der Angebotsabgabe ist

r

entscheidend für die Frage, ob ein Angebot formal zuzulassen ist.

s

i

o

  1. Hinweise zur Erstellung elektronischer Angebote ohne/mit Bieterclient ava-sign n

!

In elektronischen Vergabeverfahren werden Angebote grundsätzlich über die

*

Vergabeplattform in Textform übermittelt. Der Auftraggeber gibt hierbei vor, ob die Erstellung des elektronischen Angebotes ohne oder mit dem Bieterclient ava-sign zu erfolgen hat. Die in diesem Verfahren vorgegebene Methode der Angebotserstellung ist angekreuzt.

2.1. Vergabe ohne Bieterclient ava-sign

Bei diesen Verfahren wird kein Bieterclient benötigt. Die vergaberechtskonforme Erstellung und Abgabe (in Textform) der Angebotsdateien für ein elektronisches Angebot erfolgt in diesen Vergaben immer direkt und ausschließlich über einen aktuellen Web-Browser.

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IV 2121 / V 2121 / Wirt 2121

(Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform)

Vergabeunterlagen laden

Nach der Anmeldung im Bieterportal iTWO tender werden die bearbeitbaren1 Vergabeunterlagen als Dateien einzeln mit Ihrem Web-Browser auf den Rechner geladen, dort zum Beispiel über Microsoft Excel ausgefüllt, gespeichert und dann wieder auf die Plattform hochgeladen.

Durch rote Platzhalter im Ordner „Ihr Angebot“ wird dabei angezeigt, welche Dokumente an welcher

N

Stelle vom Auftraggeber erwartet werden.

u

Platzhalter „Angebotsdokument“

r

Das im Bieterportal iTWO tender heruntergeladene und ausgefüllte Angebotsdokument (z.B. eine Word-, PDF- oder Excel-Datei - zu erkennen am Symbol ) ist immer auf

L

den Platzhalter „Angebotsdokument“ zu laden. Versucht der Bieter ein

e

Angebotsdokument in einem falschen Dateiformat hochzuladen, erscheint eine

s

Fehlermeldung. Stellt der Auftraggeber das Angebotsdokument als Excel-Datei (*.xlsx)

e

zur Verfügung, dann muss der Bieter das ausgefüllte Angebotsdokument auch als

v

Excel-Datei hochladen! Dies ist Voraussetzung dafür, dass ein gültiges Angebotsdokument und somit ein wertbaeres Angebot abgegeben wird.

r

Platzhalter „Anlagen Angebot“

s

Alle übrigen Angebotsunterlagen, für die kein explizit bezeichneter Platzhalter zur

i

Verfügung steht, können - einzeln oder zusammengefasst als zip-Datei - auf den Platzhalter „Anlagen Angebot“ geladen werden. oBei Unklarheiten, welche Unterlagen Sie laden und mit einem Angebot einreichen müssen,n beachten Sie bitte ggf. die Bekanntmachung sowie Angaben in den Vergabeunterla!gen. Bitte nutzen Sie im Dateinamen keine Sonderzeichen!

*

Angebot einreichen

Nach dem Hochladen der Dokumente muss für die Abgabe des Angebotes die Funktion „Angebot einreichen“ ausgeführt werden. Mit Klick auf „Angebot einreichen“ wird Ihr Angebot nach Benennung der Person des Erklärenden verschlüsselt eingereicht.

1 Bearbeitbare Unterlagen sowie der Ordner „Ihr Angebot“ stehen in Verfahren mit Bekanntmachung erst nach Klick auf die Schaltfläche „Bewerben“ zur Verfügung. Bitte die STATUS-Anzeige im oberen Menüband beachten

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IV 2121 / V 2121 / Wirt 2121

(Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform)

Als Bestätigung der Angebotsabgabe erhalten Sie eine Quittung!

Weitere Hinweise finden Sie in der Hilfe des Bieterportals iTWO tender unter den Stichworten „ohne ava-sign“, die geöffnet werden kann

über das Dropdown-Menü im oberen rechten Bereich der schwarzen Menüleiste mit Klick auf Ihren Benutzernamen

in jeder Vergabe im Bereich „Informationen“ mit Klick auf „Vollständige Hilfe“

N

u

r

L

e

s

e

v

e

r

s

2.2. Vergabe mit Bieterclient ava-sign

i

Um bereitgestellte Vergabeunterlagen bearbeiten

o

und ein Angebot erstellen zu können, benötigen Sie den Bieterclient ava-sign in der aktuellen n Version. Der Bieterclient ava-sign ist ein ! kostenfreies Programm, das NACH der

*

Anmeldung auf dem Bieterportal iTWO tender (https://meinauftrag.rib.de/settings/downloadTools) im Downloadbereich geladen werden kann.

Installieren Sie den Bieterclient ava-sign auf Ihrem Computer!

Alternativ erreichen Sie den Downloadbereich über das Dropdown-Menü im oberen rechten Bereich der schwarzen Menüleiste mit Klick auf Ihren Benutzernamen, über den Bereich „Service“ oder in jeder Vergabe im Bereich „Informationen“ unter „aktuelle Tools“.

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IV 2121 / V 2121 / Wirt 2121

(Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform)

Vergabeunterlagen für Bieterclient laden

Die bearbeitbaren2 Vergabeunterlagen müssen vom Bieterportal iTWO tender in Form einer Paket-Datei (Dateiendung avasign) auf den Rechner geladen werden.

N

u

r

L

Die gesamten Vergabeunterlagen sind in einer Paket-Datei gespeichert und werden

e

beim Öffnen mit dem Bieterclient ava-sign in einer übersichtlichen Baumstruktur dargestellt. s

e

Anlagen Angebot (z.B. Bescheinigungen / Nebenangebote)

v

Für zusätzliche, in den Vertragsunterlagen nicht enthaltene Anlagen, sind folgende

e

Ordner vorgesehen: „Bescheinigungen“, „Anlagen“ und sofern diese zugelassen sind

r

„Nebenangebote“.

s

Angebot hochladen

i

Für die Angebotseinreichung (Hochladen der Angebotsdatei) können Sie den

o

Abgabeassistenten des Bieterclients nutzen. Weitere Hinweise zur

n

Angebotseinreichung finden Sie in der Hilfe des Bieterclients ava-sign und in der Hilfe des Bieterportals iTWO tender im Kapitel „Bieterclient“. !

*

2 Eine im Bieterclient bearbeitbare Paket-Datei steht in Verfahren mit Bekanntmachung erst nach Klick auf die Schaltfläche „Bewerben“ zur Verfügung.

*Die elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ABau 2026, Stand März 2026 Seite 5 von 6 -BEWERBEN-!

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IV 2121 / V 2121 / Wirt 2121

(Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform)

Damit das Hochladen Ihres Angebots über den Bieterclient funktioniert, muss das Programm ava-sign auf die Vergabeplattform über das Internet zugreifen können! Ist dies nicht der Fall, weil dies zum Beispiel über Ihre Windows-Firewall oder andere Sicherheitseinstellungen in Ihrem Unternehmen unterbunden wird, so ist das Hochladen eines Angebotes nicht möglich (Hinweise zur Fehlerbehebung sind z.B. in der Hilfe unter den Stichwörtern „Internetzugriff / Proxy / Virenscanner“ beschrieben).

  1. Technischer Support

Bei technischen Fragen zum Bieterportal iTWO tender wenden Sie sich bitte an die:

N

RIB Software GmbH

u

Josef-Orlopp-Str. 38 10365 Berlin r evergabe-hotline.berlin@r ib-software.com Fax: 030 44 33 11 15

L

Tel.: 0900 – 11 44 33 0

e

(für 1,95 €/min aus dem deutschen Festnetz/Mobilfunktarife können abweichen)

s

Mo – Do: 08:00 – 18:00 Uhr und Fr. 08:00 – 16:00 Uhr

e

Zusätzlich steht Ihnen auf den Bieterportal iTWO tender eine Chatfunktion zur

v

Verfügung!

e

r

Bitte beachten Sie, dass allein der jeweils für eine Ausschreibung zuständige

s

Auftraggeber (Vergabestelle) inhaltliche Fragen zur Ausschreibung beantworten

i

kann. Hierzu zählen Fragen zu den Vergabeunterlagen, hier insbesondere zum

o

Ausfüllen der Dokumente, zu den Fristen sowie zum Vergaberecht.

n

Die Kontaktdaten des Auftraggebers (Vergabestelle) finden Sie in der Bekanntmachung

!

der Ausschreibung (falls vorhanden) bzw. im Formular zur Angebotsaufforderung.

*

*Die elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ABau 2026, Stand März 2026 Seite 6 von 6 -BEWERBEN-!

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IV 4020 F

(BVB zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue – Teil A)

einrichtung

Vertragsanlage Nr.
Vergabenummer Wilde_Rübe_ArchMaßnahmenummer 2026_Wilde_Rübe
Maßnahme Rückbau und Neubau der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung Wilde Rübe
Leistung/CPV Objektplanungsleistungen für den Rückbau und Neubau der Kinder- und Jugendfreizeit

Nu

Besondere Vertragsbedingungen (BVB)

r

zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue (Teil A)

L

Anlage: Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt (siehe Anlagenverzeichnis)

e

  1. Verpflichtung zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und

s

bestimmter tarifvertraglicher Entgelte

e

1.1. Der Auftragnehmer verpflichtet vsich, seinen für den Auftrag eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während der Ausführung dieses Auftrags

e

die folgend benannten Mindeststundenentgelte und/oder tarifvertraglichen

r

Entgelte zu zahlen:

s

1.1.1. Mindestens die Entgelte einschließlich des Mindestentgelts, die nach dem

i

Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des

o

Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag

n

oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsge!setzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbi*ndlich vorgegeben werden, 1.1.2. Unabhängig vom Sitz des Betriebes und vom Ort der Erbringung der Arbeitsleistung mindestens die Entlohnung (einschließlich der Überstundensätze) nach den Regelungen des Tarifvertrags, der im Land Berlin auf das entsprechende Gewerbe anwendbar ist; im Einzelnen werden die in der Anlage zu diesen Vertragsbedingungen aufgeführten Entlohnungsregelungen der beigefügten „Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt“ vereinbart,

1.1.3. Mindestens das Mindestentgelt je Zeitstunde in Höhe von 13,69 Euro brutto; ausgenommen sind Auszubildende.

1.2. Treffen den Auftragnehmer mehr als nur eine dieser Verpflichtungen nach 1.1.1, 1.1.2 und 1.1.3, so ist die für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jeweils günstigste Regelung maßgeblich.

*Die elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -BEWERBAEBN-au! 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 2

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IV 4020 F

(BVB zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue – Teil A)

1.3. Die Verpflichtungen bestehen nicht, soweit die Leistungen im Ausland erbracht werden.

  1. Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzte Unterauftragnehmerkette

2.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften zur Einhaltung der Verpflichtung nach der vorstehenden Nr. 1 zu verpflichten.

2.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer und/oder

N

Verleiher von Arbeitskräften zu verpflichten, mit etwaigen Unterauftragnehmern

u

eine Vereinbarung nach 2.1 zu treffen, so dass die Einhaltung der Vorgaben für

r

die gesamte Unterauftragnehmerkette sichergestellt ist. 2.3. Ein UnterauftragnehmLer und/oder Verleiher von Arbeitskräften ist zur Einhaltung der Vereinbarungen nicht zu verpflichten, wenn

e

2.3.1. der betreffende Unterauftrasg vergaberechtsfrei im Sinne der §§ 107, 109, 116, 117, 137, 140 sowie 145 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist,

e

2.3.2. der Auftragnehmer bzw. der wevitervergebende Unterauftragnehmer die Vertragsbedingungen des Unterauftragnehmers anerkennen muss, um die

e

Leistung erfüllen zu können,

r

2.3.3. der betreffende Unterauftrag im Fall einser Liefer- oder Dienstleistung den Wert von 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) oder im Fall einer Bauleistung den Wert

i

von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) unterschreitet.

o

2.4. Der Auftragnehmer hat über die Übertragung dner Verpflichtung nach 2.1 und 2.2 bzw. über das Vorliegen einer Ausnahme nach 2.!3 auf Anforderung einen Nachweis zu erbringen.

*

2.5. Verstößt ein Unterauftragnehmer oder Verleiher von Arbeitskräften des Auftragnehmers gegen seine nach 2.1 und 2.2 vereinbarten Verpflichtungen nach 1., so werden diese dem Auftragnehmer zugerechnet.

Hinweis

Die Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus Teil B (IV 4024 ).

Anlagenverzeichnis:

Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt nach 1.1.2

*Die elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -BEWERBAEBN-au! 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 2

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IV 4021 F

(Besondere Vertragsbedingungen und Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung)

einrichtung

Vertragsanlage Nr.
Vergabenummer Wilde_Rübe_ArchMaßnahmenummer 2026_Wilde_Rübe
Maßnahme Rückbau und Neubau der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung Wilde Rübe
Leistung/CPV Objektplanungsleistungen für den Rückbau und Neubau der Kinder- und Jugendfreizeit

Nu

Besondere Vertragsbedingungen (BVB)

r

zur Frauenförderung (Teil A)

L

Der oder die Auftragnehmende verpflichtet sich,

e

das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.

s

sicherzustellen, dass zur Vertragseerfüllung eingeschaltete Nachunternehmer sich abhängig von der Unternehmensgröße gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV)

v

zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der

e

Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklären. Eine Verletzung dieser Verpflichtung durch den/die Nachunternehmer/-in wird rder oder dem Auftragnehmenden zugerechnet. s abhängig von der Unternehmensgröße gemäßi § 3 Frauenförderverordnung (FFV) eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Moaßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen.

n

!

*

Hinweis

Die Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus Teil B (IV 4024).

*Die elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -BEWERBAEBN-au! 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 5

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IV 4021 F

(Besondere Vertragsbedingungen und Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung)

Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung

Hiermit erkläre(n) ich/wir Folgendes:

  • Zutreffendes bitte ankreuzen -

Anwendbarkeit von § 13 Abs. 1 LGG

Im Unternehmen sind i.d.R. mehr als 10 Arbeitnehmer/-innen beschäftigt (ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten)

Ja NeinN (keine weiteren Angaben erforderlich)

u

Falls ja, bitte folgende weitere Angaben:

r

I. Beschäftigungszahl1 Im Unternehmen sindL in der Regel beschäftigt:

e

L e - über 500 Beschäftigte (-> gemäß § 3 Absatz 1 FFsV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung veon Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwävhlen, davon mindestens eine Maßnahme der Nummer 1 bis 6)
e - über 250 bis 500 Beschäftigte r (-> gemäß § 3 Absatz 2 FFV sind drei dser in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit i von Beruf und Familie auszuwählen)
o - über 20 bis 250 Beschäftigte n (-> gemäß § 3 Absatz 3 FFV sind zwei der in § 2 FFV genannten ! Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit * von Beruf und Familie auszuwählen)
- über 10 bis 20 Beschäftigte (-> gemäß § 3 Absatz 4 FFV ist eine der in § 2 Nummer 1 bis 20 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen)

1 Bei der Feststellung der Beschäftigtenzahl ist § 23 Abs. 1 Satz 4 des Kündigungsschutzgesetzes zu berücksichtigen.

*Die elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -BEWERBAEBN-au! 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 5

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IV 4021 F

(Besondere Vertragsbedingungen und Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung)

II. Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

In meinem/unserem Unternehmen wird/werden während der Durchführung des Auftrags folgende Maßnahme(n) gemäß § 2 FFV durchgeführt oder eingeleitet:

1.Umsetzung eines qualifizierten Frauenförderplans
2.verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils an den Beschäftigten in allen Funktionsebenen
3.Erhöhung des Anteils der weiblichen Beschäftigten in gehobenen und N Leitungspositionen
4.u Erhöhung des Anteils der Vergabe von Ausbildungsplätzen an r Bewerberinnen
5.Berücksichtigung von weiblichen Auszubildenden bei der Übernahme in L ein Arbeitsverhältnis zumindest entsprechend ihrem Ausbildungsanteil
6.e Einsetzung einer Frauenbeauftragten
7.s Überprüfung der Entgeltgleicheheit im Unternehmen mit Hilfe anerkannter und geeigneter Instrumente
8.v e Angebot von Praktikumsplätzen für Mädchen und junge Frauen, insbesondere in Berufen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind
9.r s Teilnahme an anerkannten und geeigneten Maßnahmen und Initiativen, die Mädchen und junge Frauen für männliich dominierte Berufe interessieren sollen
10.o n spezielle Bildungsmaßnahmen nur für Frauen, die zur Erreichung qualifizierter Positionen befähigen sollen
11.! * Bereitstellung der Plätze bei sonstigen betrieblichen Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten
12.Bereitstellung der Plätze außerbetrieblicher, vom Betrieb finanzierter Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten
13.bevorzugte Berücksichtigung von Frauen beim beruflichen Aufstieg nach erfolgreichem Abschluss einer inner- oder außerbetrieblichen Bildungsmaßnahme
14.Angebot flexibler, den individuellen Bedürfnissen entsprechender Gestaltung der Arbeitszeit

*Die elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -BEWERBAEBN-au! 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 5

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IV 4021 F

(Besondere Vertragsbedingungen und Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung)

15.Angebot alternierender Telearbeit
16.Möglichkeit befristeter Teilzeitarbeit, vorzugsweise vollzeitnah, mit Rückkehroption in eine Vollzeitarbeit, auch in Führungspositionen
17.Kontakthalteangebote, Möglichkeit zur Teilnahme an betrieblicher Fortbildung, zu Vertretungseinsätzen und Rückkehrvereinbarungen für Beschäftigte in Elternzeit
18.Bereitstellung betrieblicher oder externer Kinderbetreuung, auch für Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Öffnungszeit der regulären N Kinderbetreuung
19.u Bereitstellung geeigneter Unterstützung und Flexibilität am Arbeitsplatz r für Beschäftigte, die Erziehungs- und Pflegeaufgaben wahrnehmen
20.Umwandlung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse in mindestens L Teilzeitarbeitsplätze
21.e Vermeidung einer überproportionalen Verringerung des Frauenanteils an s der Gesamtzahl der Beschäftigten bei Personalabbaumaßnahmen

se

v

III. Weitere vertragliche Verpflichtuengen

r

Ich/Wir erkläre(n) mich/uns darüber hinaus mit folgenden Verpflichtungen gem. § 4 FFV einverstanden: s

i

  1. Die Auftragnehmenden haben das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. o

n

  1. Sofern sich die Auftragnehmenden zur Vertragserfüllung anderer bedienen, haben sie sicherzustellen, dass die Nachuntern!ehmenden sich nach Maßgabe des § 3 FFV zur Durchführung von Maßnahmen g*emäß § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklären. Eine schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtung durch die Nachunternehmenden wird den Auftragnehmenden zugerechnet

  2. Auf Verlangen der Vergabestelle haben die Auftragnehmenden die Einhaltung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen nach der Frauenförderverordnung in geeigneter Form nachzuweisen.

*Die elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -BEWERBAEBN-au! 2026, Stand März 2026 Seite 4 von 5

[Seite 19]

IV 4021 F

(Besondere Vertragsbedingungen und Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung)

IV. Rechtliche Hindernisse (erforderlichenfalls anzugeben)

An der Durchführung folgender Maßnahmen unter II. bzw. an der Übernahme folgender Verpflichtungen nach III. bin ich/sind wir gem. § 5 Abs. 2 FFV aus rechtlichen Gründen gehindert:

N

u

r

L

Begründung (auf Verlangen nachzuweisen):

e

s

e

v

e

r

s

i

o

n

!

Datum und Unterschrift * (nur bei schriftlichem Teilnahmeantrag/Interessensbestätigung)

Hinweis:

Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ist hier keine separate Unterschrift bzw. Signatur erforderlich.2

2 Bei einem elektronischen Angebot in Textform gemäß § 126b BGB ist bei natürlichen Personen (z.B. Einzelkaufleuten oder freiberuflich Tätigen) der Vor- und Nachname oder die Firma bzw. die Geschäftsbezeichnung sowie bei juristischen Personen die vollständige Bezeichnung bei der elektronischen Übermittlung des Angebots auf die Vergabeplattform Berlin anzugeben.

Soweit vom Auftraggeber eine elektronische Signatur/Siegel gefordert wird, ist diese bei der elektronischen Übermittlung des Angebots auf die Vergabeplattform Berlin hinzuzufügen.

*Die elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -BEWERBAEBN-au! 2026, Stand März 2026 Seite 5 von 5

[Seite 20]

IV 405.H F

(Vorschriften, Regelwerke, Rundschreiben)

einrichtung

Vertragsanlage Nr.
Vergabenummer Wilde_Rübe_ArchMaßnahmenummer 2026_Wilde_Rübe
Maßnahme Rückbau und Neubau der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung Wilde Rübe
Leistung/CPV Objektplanungsleistungen für den Rückbau und Neubau der Kinder- und Jugendfreizeit

Nu

Technische und sonstige Vorschriften, Regelwerke, Rundschreiben

r

Nr.Auswahl – Vorschrift/Regelwerk und Bezug/Quelle
1.L Verwaltungsvorscherift für die Anwendung von Umweltschutzanforderungen bei der Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen s (Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU) in der jeweils e gültigen Fassung, soweit anwendbar: https://www.berlin.de/nachhaltige-beschaffung/
2.v e Aktuelle Rundschreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen r https://www.berlin.de/sen/sbw/service/rundschreiben s
3.i Handbuch „Berlin – Design for all – Öffentlich zugängliche Gebäude“ o https://www.berlin.de/sen/bauen/baurecht-und-bauplanung/barrierefreies- n bauen/publikationen/ !
4.* Handbuch „Berlin – Design for all – Öffentlicher Freiraum Berlin“ https://www.berlin.de/sen/bauen/baurecht-und-bauplanung/barrierefreies- bauen/publikationen/
5.Kampfmittelbergung - Verwaltungsvorschrift zur Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln im Land Berlin und Formular https://www.berlin.de/sen/uvk/service/rechtsvorschriften/verkehr/
6.Ausführungsvorschrift zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen bei der Vergabe von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen https://www.berlin.de/vergabeservice/nachhaltige-beschaffung/ilo- kernarbeitsnormen/231017_av_ilo-kernarbeitsnormen.pdf

*Die elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -BEWERBAEBN-au! 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 3

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IV 405.H F

(Vorschriften, Regelwerke, Rundschreiben)

Nr.Auswahl – Vorschrift/Regelwerk und Bezug/Quelle
7.
8.
9.N u r
10.L e s
11.e v e r
12.s i o n
13.! *
14.
15.

*Die elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -BEWERBAEBN-au! 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 3

[Seite 22]

IV 405.H F

(Vorschriften, Regelwerke, Rundschreiben)

Nr.Auswahl – Vorschrift/Regelwerk und Bezug/Quelle
16.
17.
18.N u r
19.L e s
20.e v e r
21.s i o n
22.! *
23.
24.

*Die elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -BEWERBAEBN-au! 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 3

[Seite 23]

IV 405.V-I F

(Vorschriften, Regelwerke, Rundschreiben)

reizeiteinr

Vertragsanlage Nr.
Vergabenummer Wilde_Rübe_ArchMaßnahmenummer 2026_Wilde_Rübe
Maßnahme Rückbau und Neubau der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung Wilde Rübe
Leistung/CPV Objektplanungsleistungen für den Rückbau und Neubau der Kinder- und Jugendf

Nu

r

Technische und sonstige Vorschriften, Regelwerke, Rundschreiben

L

Nr.L Auswahl – Vorschrift/Regelwerk und Bezug/Quelle
1.e Verwaltungsvorschrifts für die Anwendung von Umweltschutzanforderungen bei der Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen e (Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU) in der jeweils v gültigen Fassung, soweit anwendbar: e https://www.berlin.de/nachhaltige-beschaffung/
2.r Aktuelle Rundschreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und s Wohnen https://www.berlin.de/sen/sbw/servicei/rundschreiben
3.o Kampfmittelbergung - Verwaltungsvorschrnift zur Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln im Land Berlin und Formular ! https://www.berlin.de/sen/uvk/service/rechtsvorschriften/verkehr/ *
4.Ausführungsvorschrift zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen bei der Vergabe von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen https://www.berlin.de/vergabeservice/nachhaltige-beschaffung/ilo- kernarbeitsnormen/231017_av_ilo-kernarbeitsnormen.pdf
5.

*Die elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -BEWERBAEBN-au! 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 3

[Seite 24]

IV 405.V-I F

(Vorschriften, Regelwerke, Rundschreiben)

Nr.Auswahl – Vorschrift/Regelwerk und Bezug/Quelle
6.
7.
8.N u r
9.L e s
10.e v e r
11.s i o n
12.! *
13.
14.

*Die elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -BEWERBAEBN-au! 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 3

[Seite 25]

IV 405.V-I F

(Vorschriften, Regelwerke, Rundschreiben)

Nr.Auswahl – Vorschrift/Regelwerk und Bezug/Quelle
15.
16.
17.N u r
18.L e s
19.e v e r
20.s i o n
21.! *
22.
23.

*Die elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -BEWERBAEBN-au! 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 3

[Seite 26]

IV 406.V-I F

(ZVB – Datenaustausch, Vergabeplattform)

einrichtung

Vertragsanlage Nr.
Vergabenummer Wilde_Rübe_ArchMaßnahmenummer 2026_Wilde_Rübe
Maßnahme Rückbau und Neubau der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung Wilde Rübe
Leistung/CPV Objektplanungsleistungen für den Rückbau und Neubau der Kinder- und Jugendfreizeit

Nu

Zusätzliche Vertragsbestimmungen

r

zum Arbeiten auf der Vergabeplattform (https://www.berlin.de/vergabeplattform/), zur Erstellung von AusschLreibungsunterlagen und zum Datenaustausch

e

Zur Datenverarbeitung sind folgende Vorgaben zu beachten:

s

  1. Arbeiten auf der Vergabeplattform unter

e

https://www.berlin.de/vergabeplattform/

v

1.1. Ist vertraglich vereinbart, dass der Auftragnehmer auf der

e

Vergabeplattform arbeiten soll, gilt:

r

1.1.1. Zugangsdaten

s

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die Zugangsdaten (Benutzername

i

und Startpasswort) zur Verfügung. Das Startpasswort ist vom Auftragnehmer aus

o

sicherheitstechnischen Gründen nach der ersten Anmeldung zu ändern. Es ist

n

Sache des Auftragnehmers, sich in die Funktionsweise der Vergabeplattform einzuarbeiten. ! Siehe Hilfen unter: * https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/my.vergabeplattform. berlin.de/hilfe/start-center.html

1.1.2. Unterlagen für die Vergabeplattform Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlich sicherzustellen, dass die Vorgaben für die Vergabeplattform (https://www.berlin.de/vergabeplattform/) erfüllt werden.

*Die elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -BEWERBAEBN-au! 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 5

[Seite 27]

IV 406.V-I F

(ZVB – Datenaustausch, Vergabeplattform)

  1. Anwendung von Standardleistungstexten

Das Leistungsverzeichnis ist im Regelfall mit Standardleistungstexten des „Standartleistungskataloges für den Straßen- und Brückenbau (STLK)“ unter Beachtung der „Richtlinien für das Anwenden des Standardleistungskataloges (STLK) im Straßen- und Brückenbau (STLK-Richtlinien)“ oder mit den Standardleistungstexten des „Standardleistungskataloges für den Wasserbau (STLK-W)“ aufzustellen.

Die STLK-Richtlinien [FGSV-Nr. STLK 180] sind erhältlich beim: FGSV Verlag GmbH

N

Wesselinger Str. 15-17

u

D-50999 Köln

r

https://www.fgsv-verlag.de

Der „Standardleistungskatalog für den Wasserbau (STLK-W)“ ist erhältlich beim:

L

Infozentrum Wasserbau (IZW)

e

der Bundesanstalt für Wasserbau PF 210253 s D-76152 Karlsruhe e https://izw.baw.de/de

v

e

  1. Leistungsverzeichnisübergabe mitrtels GAEB-Datenaustausch

s

Der Datenaustausch wird auf der Grundlage der "Regelungen für den Datenaustausch Leistungsverzeichnis" deis Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (GAEB) in der Versioon GAEB XML 3.1 ff. durchgeführt Die zulässigen Medien für die Datenübergabe snind, sofern nicht im Vertrag angegeben: !

*

Vergabeplattform https://www.berlin.de/vergabeplattform/

E-Mail mit angefügter Datei

vom Auftraggeber vorgegebene Austauschplattform / Cloud / vorgegebener Projektraum

Der Auftraggeber ist jederzeit befugt, für bestimmte Daten bestimmte Medien vorzuschreiben.

Mit Übergabe der endgültigen Fassung des Leistungsverzeichnisses hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber das Leistungsverzeichnis in der vereinbarten Datenaustauschphase – (bepreistes Leistungsverzeichnis als X81 bzw. X82, Leistungsverzeichnis für die Vergabeplattform als X83) - zu übergeben. Hinweise auf den freiberuflich Tätigen (FBT) sind im LV und in den Anlagen nicht gestattet.

*Die elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -BEWERBAEBN-au! 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 5

[Seite 28]

IV 406.V-I F

(ZVB – Datenaustausch, Vergabeplattform)

  1. Gliederung des Leistungsverzeichnisses

Für die Ordnungszahlmaske (Nummerierung) ist das Format 1122PPPPI zu wählen.

Die Ordnungszahl ist mit führenden Nullen anzugeben. Ausgelassene Ordnungszahlen und ausgelassene Hierarchien sind nicht zu lässig. Die STLK- Richtlinie gibt auch die Anfangswerte und Schrittweiten vor:

Anfangswert Schrittweite

Abschnitt 0 1

N

Unterabschnitt 0 1

u

Position 1 1

r

  1. Zulässige Textsys teme Das LeistungsverzeicLhnis sollte vorrangig aus STLK-Positionen bestehen. Es sind nur die aktuellen Auesgaben der STLK zu verwenden. Freitextpositionen sind ebenfalls zulässig. Weiteres Textsysteme sind nicht zulässig. In GAEB-XML mögliche Schreift-Formatierungen (Fett, Kursiv, Farbe) oder Tabellen und Aufzählungen dürfven nicht verwendet werden, da diese beim Druck entfernt werden.

e

Nicht zugelassen ist das Einfügen vorn Zeichnungen, Grafiken und Bildern. Diese sind innerhalb der Vergabeunterlagen zum Beispiel als PDF-Dokumente getrennt

s

vom GAEB-LV einzustellen, damit diese von allen Bietern angezeigt werden

i

können.

o

  1. Abrechnungseinheiten

n

Als „Abrechnungseinheit“ (AE) dürfen nur die im S!TLK enthaltenen AE verwendet werden. Siehe Tabelle Abrechnungseinheiten.

*

  1. Lang- und Kurztexte

Für die Ausführung der Bauleistung gilt ausschließlich das Langtext- Leistungsverzeichnis, es muss die Teilleistungen eindeutig beschreiben. Das Kurztext-Leistungsverzeichnis dient ausschließlich der Kurzansprache von Teilleistungen, z.B. für den Preisspiegel und die Rechnungslegung.

7.1. Vorgaben Kurztext nach STLK-Richtlinie

Freitextpositionen dürfen im Kurztext maximal 5 Zeilen à 35 Zeichen haben. Abschnitts- und Unterabschnittsbezeichnungen dürfen im Kurztext maximal 1 Zeile à 35 Zeichen haben.

*Die elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -BEWERBAEBN-au! 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 5

[Seite 29]

IV 406.V-I F

(ZVB – Datenaustausch, Vergabeplattform)

7.2. Vorgaben Langtext nach STLK-Richtlinie

Freitextpositionen dürfen im Langtext maximal 55 Zeichen je Zeile haben. Hinweistexte dürfen im Langtext maximal 5 Zeilen à 55 Zeichen je Zeile haben.

  1. Bietertextergänzung/Bieterkommentare

8.1. Bietertextergänzungen sind nicht zugelassen.

8.2. Bieterkommentare dürfen nicht erlaubt werden.

  1. Einheits- und Gesamtpreise Gemäß denN GAEB-Regelungen dürfen in einer Austauschdatei der Phase 81 keine Einheitsu- und Gesamtpreise enthalten sein.
  2. Inhaltsverzeichrnis Ein Inhaltsverzeichnis mit Seitenverweisen darf nicht im Vorspann eines LV enthalten sein. L Grund: Von den AVA-Preogrammen, welche die GAEB-Dateien weiterverarbeiten, werden aktuelle Inhaltsverzseichnisse gedruckt, bei denen – in Abhängigkeit vom verwendeten Drucker und den benutzten Schriftarten – die Seitenzahlen

e

variieren.

v

  1. Sonderzeichen

e

Sonderzeichen, wie zum Beispiel dier hochgestellte 2 in m², sind weder im Text (Überschriften, Hinweistexte, Lang- und Kurztexte) noch in den

s

Abrechnungseinheiten zulässig.

i

  1. Vorbemerkungen o Vorbemerkungen sind nicht zugelassen. n

!

  1. Währung

*

Es muss eine gültige Währung (in der Regel EUR) eingetragen sein.

*Die elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -BEWERBAEBN-au! 2026, Stand März 2026 Seite 4 von 5

[Seite 30]

IV 406.V-I F

(ZVB – Datenaustausch, Vergabeplattform)

  1. Tabelle Abrechnungseinheiten
Abkürzung allgemeinAbkürzung im AVA- ProgrammBezeichnung
mmMeter
kmkmKilometer
m2m2Quadratmeter
N cmcmZentimeter
u r cm²cm2Quadratmeter
hahaHektar
lL e LLiter
m3s m3 eKubikmeter
kgv kgKilogramm
te r tTonne
hs hStunde
di o dTag
Mtn ! MtMonat
aa* Jahr
Kw/hKwhKilowattstunde
StkStStück
pschPschPauschal
WoWoWochen

Weitere Vorgaben sind nach der Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau), Richtlinie V 100.V-I, Nr. 3.2 Leistungsbeschreibung zu beachten.

*Die elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -BEWERBAEBN-au! 2026, Stand März 2026 Seite 5 von 5

[Seite 31]

IV 407 F

(Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz)

Datum:

Auftraggeber (AG) Bezirksamt Neukölln von Berlin

Karl-Marx-Straße 83 12040 Berlin

Tel.: E-Mail: N

u

einrichtung

u Vertragsanlage Nr. r
Vergabenummer L Wilde_Rübe_ArchMaßnahmenummer 2026_Wilde_Rübe
e Maßnahme s Rückbau und Neubau der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung Wilde Rübe e
v Leistung/CPV e Objektplanungsleistungen für den Rückbau und Neubau der Kinder- und Jugendfreizeit

er

s

Niederschrift

i

über die Verpflichtung nach § 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung

o

nicht beamteter Personen (Verpflichtungsgesetz)

n

!

vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469, 547) zuletzt geändert durch § 1 Nummer 4 des Gesetzes vom 15. August 197*4 (BGBl. I S. 1942) Vorname, Name geboren am

Frau/Herr

erklärt: Ich wurde heute auf die gewissenhafte Erfüllung meiner Obliegenheiten verpflichtet. Mir wurde der Inhalt der folgenden Strafvorschriften des Strafgesetzbuches bekanntgegeben:

*Die elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -BEWERBAEBN-au! 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 12

[Seite 32]

IV 407 F

(Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz)

Paragraph des StrafgesetzbuchesInhalt
97b Abs. 2, i.V.m. 94-97a, 101Verrat in irriger Annahme eines Staatsgeheimnisses, Landesverrat, Offenbaren von Staatsgeheimnissen, Landesverräterische Ausspähung, Preisgabe von Staatsgeheimnissen, Verrat illegaler Geheimnisse, Nebenfolgen
133Verwahrungsbruch
201Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
N 203Verletzung von Privatgeheimnissen
u 204Verwertung fremder Geheimnisse
331r Vorteilsnahme
332Bestechlichkeit
336L Unterlassen der Diensthandlung
353be Verletzung des Dienstgeheimnisses u. einer besonderen s Geheimhaltungspflicht
355e Verletzung des Steuergeheimnisses
358v Nebenfolgen

ve

r

Ich wurde darauf hingewiesen, dass die vorgenannten Strafvorschriften auf Grund der

s

Verpflichtung für mich anzuwenden sind.

i

o

Ich erkläre, nunmehr von dem Inhalt der genannten Bestimmungen unterrichtet zu sein.

n

Ich unterzeichne dieses Protokoll nach Verlesung zum Zeichen der Genehmigung und

!

bestätige gleichzeitig den Empfang einer Abschrift der Niederschrift und der oben

*

genannten Vorschriften.

Unterschrift der/des Erklärenden Unterschrift der/des Verhandlungsführerenden

*Die elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -BEWERBAEBN-au! 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 12

[Seite 33]

IV 407 F

(Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz)

  1. Auszug aus dem Strafgesetzbuch

§ 97b Verrat in irriger Annahme eines illegalen Geheimnisses

(1) Handelt der Täter in den Fällen der §§ 94 bis 97 in der irrigen Annahme, das Staatsgeheimnis sei ein Geheimnis der in § 97a bezeichneten Art, so wird er, wenn

  1. dieser Irrtum ihm vorzuwerfen ist,

  2. er nicht in der Absicht handelt, dem vermeintlichen Verstoß entgegenzuwirken, oder

N

  1. die Tat nach den Umständen kein angemessenes Mittel zu diesem Zweck ist,

u

nach den bezeichneten Vorschriften bestraft. Die Tat ist in der Regel kein

r

angemessenes Mittel, wenn der Täter nicht zuvor ein Mitglied des Bundestages um Abhilfe angerufen hat.

L

(2) War dem Täter als Amtsträger oder als Soldat der Bundeswehr das

e

Staatsgeheimnis dienstlich anvertraut oder zugänglich, so wird er auch dann bestraft,

s

wenn nicht zuvor der Amtsträger einen Dienstvorgesetzten, der Soldat einen Disziplinarvorgesetzten um Abhilfe eangerufen hat. Dies gilt für die für den öffentlichen Dienst besonders Verpflicvhteten und für Personen, die im Sinne des § 353b Abs. 2 verpflichtet worden sind, sinngemäß.

e

r

§ 94

s

Landesverrat

i

(1) Wer ein Staatsgeheimnis

o

  1. einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner mitteilt oder

n

  1. sonst an einen Unbefugten gelangen lässt oder öffe!ntlich bekanntmacht, um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder ein*e fremde Macht zu begünstigen

und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

  1. eine verantwortliche Stellung missbraucht, die ihm zur Wahrung von Staatsgeheimnissen besonders verpflichtet oder

  2. durch die Tat die Gefahr eines besonders schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt.

*Die elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -BEWERBAEBN-au! 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 12

[Seite 34]

IV 407 F

(Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz)

§ 95 Offenbaren von Staatsgeheimnissen

(1) Wer ein Staatsgeheimnis, das von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung geheimgehalten wird, an einen Unbefugten gelangen lässt oder öffentlich bekanntmacht und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft, wenn die Tat nicht in § 94 mit Strafe bedroht ist. (2) Der Versuch iNst strafbar.

u

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. § 94 Absr. 2 Satz 2 ist anzuwenden. § 96

L

Landesverräterische Ausspähung; Auskundschaften von Staatsgeheimnissen

e

(1) Wer sich ein Staatsgeheimniss verschafft, um es zu verraten (§ 94), wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

e

(2) Wer sich ein Staatsgeheimnis, dasv von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung geheimgehalten wird, verschafft, um es zu offenbaren (§ 95), wird mit

e

Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Der Versuch ist strafbar.

r

s

§ 97 Preisgabe von Staatsgieheimnissen

o

(1) Wer ein Staatsgeheimnis, das von einer amtlichen Stelle oder auf deren

n

Veranlassung geheimgehalten wird, an einen Unbefugten gelangen lässt oder

!

öffentlich bekannt macht und dadurch fahrlässig die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland *verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer ein Staatsgeheimnis, das von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung geheim gehalten wird und das ihm kraft seines Amtes, seiner Dienststellung oder eines von einer amtlichen Stelle erteilten Auftrags zugänglich war, leichtfertig an einen Unbefugten gelangen lässt und dadurch fahrlässig die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

(3) Die Tat wird nur mit Ermächtigung der Bundesregierung verfolgt.

*Die elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -BEWERBAEBN-au! 2026, Stand März 2026 Seite 4 von 12

[Seite 35]

IV 407 F

(Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz)

§ 97a Verrat illegaler Geheimnisse

Wer ein Geheimnis, das wegen eines der in § 93 Abs. 2 bezeichneten Verstöße kein Staatsgeheimnis ist, einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner mitteilt und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird wie ein Landesverräter (§ 94) bestraft. § 96 Abs. 1 in Verbindung mit § 94 Abs. 1 Nr. 1 ist auf Geheimnisse der in Satz 1 bezeichneten Art entsprechend anzuwenden.

N

§ 101

u

Nebenfolgen

r

Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wegen einer vorsätzlichen Straftat nach diesem Abschnitt kann das Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu

L

bekleiden, die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, und das Recht,

e

in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, aberkennen (§ 45 Abs. 2

s

und 5).

e

§ 133

v

Verwahrungsbruch

e

(1) Wer Schriftstücke oder andere beweglicrhe Sachen, die sich in dienstlicher Verwahrung befinden oder ihm oder einem ansderen dienstlich in Verwahrung gegeben worden sind, zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht oder der dienstlichen Verfügung

i

entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

o

(2) Dasselbe gilt für Schriftstücke oder andere bewegliche Sachen, die sich in

n

amtlicher Verwahrung einer Kirche oder anderen Religionsgesellschaft des öffentlichen

!

Rechts befinden oder von dieser dem Täter oder einem anderen amtlich in Verwahrung

*

gegeben worden sind.

(3) Wer die Tat an einer Sache begeht, die ihm als Amtsträger oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten anvertraut worden oder zugänglich geworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

  1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder

  2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

*Die elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -BEWERBAEBN-au! 2026, Stand März 2026 Seite 5 von 12

[Seite 36]

IV 407 F

(Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz)

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt

  1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder

  2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.

Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentlichNe Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht uwird. (3) Mit Freiheitsstrafe rbis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für d en öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).

L

(4) Der Versuch ist strafbar. e

s

(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a eist anzuwenden.

v

§ 203

e

Verletzung von Privatgeheimnissen

r

(1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namsentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis,

i

offenbart, das ihm als

o

  1. Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines anderen Heilberufs,

n

der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine

!

staatlich geregelte Ausbildung erfordert,

*

  1. Berufspsychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlussprüfung,

  2. Rechtsanwalt, Kammerrechtsbeistand, Patentanwalt, Notar, Verteidiger in einem gesetzlich geordneten Verfahren, Wirtschaftsprüfer, vereidigtem Buchprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten oder Organ oder Mitglied eines Organs einer Rechtsanwalts-, Patentanwalts- Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaft,

  3. Ehe-, Familien-, Erziehungs- oder Jugendberater sowie Berater für Suchtfragen in einer Beratungsstelle, die von einer Behörde oder Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts anerkannt ist,

  4. Mitglied oder Beauftragten einer anerkannten Beratungsstelle nach den §§ 3 und 8 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes,

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IV 407 F

(Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz)

  1. staatlich anerkanntem Sozialarbeiter oder staatlich anerkanntem Sozialpädagogen oder

  2. Angehörigen eines Unternehmens der privaten Kranken-, Unfall- oder Lebensversicherung oder einer privatärztlichen, steuerberaterlichen oder anwaltlichen Verrechnungsstelle

anvertraut worden oder sonst bekannt geworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen LebeNnsbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisu, offenbart, das ihm als

  1. Amtsträger, r
  2. für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten,

L

  1. Person, die Aufgaben oder Befugnisse nach dem Personalvertretungsrecht

e

wahrnimmt,

s

  1. Mitglied eines für ein Gesetzgebungsorgan des Bundes oder eines Landes tätigen

e

Untersuchungsausschusses, sonstigen Ausschusses oder Rates, das nicht selbst

v

Mitglied des Gesetzgebungsorgans ist, oder als Hilfskraft eines solchen Ausschusses oder Rates, oder e

r

  1. öffentlich bestelltem Sachverständigen, der auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten auf Grund eines Gesetztess förmlich verpflichtet worden ist, oder

i

  1. Person, die auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer

o

Geheimhaltungspflicht bei der Durchführung wissenschaftlicher Forschungsvorhaben auf Grund eines Gesetzes fönrmlich verpflichtet worden ist, ! anvertraut worden oder sonst bekannt geworden ist. Einem* Geheimnis im Sinne des Satzes 1 stehen Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse eines anderen gleich, die für Aufgaben der öffentlichen Verwaltung erfasst worden sind; Satz 1 ist jedoch nicht anzuwenden, soweit solche Einzelangaben anderen Behörden oder sonstigen Stellen für Aufgaben der öffentlichen Verwaltung bekannt gegeben werden und das Gesetz dies nicht untersagt.

(3) Kein Offenbaren im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn die in den Absätzen 1 und 2 genannten Personen Geheimnisse den bei ihnen berufsmäßig tätigen Gehilfen oder den bei ihnen zur Vorbereitung auf den Beruf tätigen Personen zugänglich machen. Die in den Absätzen 1 und 2 Genannten dürfen fremde Geheimnisse gegenüber sonstigen Personen offenbaren, die an ihrer beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit mitwirken, soweit dies für die Inanspruchnahme der Tätigkeit der sonstigen

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IV 407 F

(Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz)

mitwirkenden Personen erforderlich ist; das Gleiche gilt für sonstige mitwirkende Personen, wenn diese sich weiterer Personen bedienen, die an der beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit der in den Absätzen 1 und 2 Genannten mitwirken.

(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt ein fremdes Geheimnis offenbart, das ihm bei der Ausübung oder bei Gelegenheit seiner Tätigkeit als mitwirkende Person oder als bei den in den Absätzen 1 und2 genannten Personen tätiger Beauftragter für den Datenschutz bekannt geworden ist. Ebenso wird bestraft, wer

  1. als in den Absätzen 1 und 2 genannte Person nicht dafür Sorge getragen hat,

N

dass eine sonstige mitwirkende Person, die unbefugt ein fremdes, ihr bei der

u

Ausübung oder bei Gelegenheit ihrer Tätigkeit bekannt gewordenes Geheimnis

r

offenbart, zur Geheimhaltung verpflichtet wurde; dies gilt nicht für sonstige mitwirkende Personen, die selbst eine in den Absätzen 1 oder 2 genannte Person sind, L

e

  1. als im Absatz 3 genannte mitwirkende Person sich einer weiteren mitwirkenden Person, die unbefugt ein fremsdes, ihr bei der Ausübung oder bei Gelegenheit ihrer Tätigkeit bekannt gewordenes Geeheimnis offenbart, bedient und nicht dafür Sorge getragen hat, dass diese zur Gehevimhaltung verpflichtet wurde; dies gilt nicht für sonstige mitwirkende Personen, die selbst eine in den Absätzen 1 oder 2 genannte

e

Person sind, oder

r

  1. nach dem Tod der nach Satz 1 oder nach den Absätzen 1 oder 2 verpflichteten

s

Person ein fremdes Geheimnis unbefugt offenbart, das er von dem Verstorbenen

i

erfahren oder aus dessen Nachlass erlangt hat.

o

(5) Die Absätze 1 bis 4 sind auch anzuwenden, wenn der Täter das fremde Geheimnis

n

nach dem Tod des Betroffenen unbefugt offenbart.

!

(6) Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu

*

bereichern oder einen anderen zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.

Fußnote

§ 203 Abs. 1 Nr. 5: Die anerkannten Beratungsstellen nach § 218b Abs. 2 Nr. 1 StGB stehen den anerkannten Beratungsstellen nach § 3 des G über die Aufklärung, Verhütung, Familienplanung und Beratung gleich gem. BVerfGE v. 4.8.1992 I 1585 - 2 BvO 16/92 u. a. -

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IV 407 F

(Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz)

§ 204 Verwertung fremder Geheimnisse

(1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, zu dessen Geheimhaltung er nach § 203 verpflichtet ist, verwertet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) § 203 Abs. 4 gilt entsprechend.

§ 331 Vorteilsannahme

N

u

(1) Ein Amtsträger, ein Europäischer Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteterr, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich verspr echen lässt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bLestraft.

e

(2) Ein Richter, Mitglied eines Gesrichts der Europäischen Union oder Schiedsrichter, der einen Vorteil für sich oder einen eDritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er eine richterliche Handlung vorgenommen hat

v

oder künftig vornehme, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe

e

bestraft. Der Versuch ist strafbar.

r

(3) Die Tat ist nicht nach Absatz 1 strafbar, wenn der Täter einen nicht von ihm

s

geforderten Vorteil sich versprechen lässt oder annimmt und die zuständige Behörde

i

im Rahmen ihrer Befugnisse entweder die Annahme vorher genehmigt hat oder der

o

Täter unverzüglich bei ihr Anzeige erstattet und sie die Annahme genehmigt.

n

§ 332

!

Bestechlichkeit

*

(1) Ein Amtsträger, ein Europäischer Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Der Versuch ist strafbar.

(2) Ein Richter, Mitglied eines Gerichts der Europäischen Union oder Schiedsrichter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er eine richterliche Handlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine richterlichen Pflichten verletzt oder

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IV 407 F

(Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz)

verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

(3) Falls der Täter den Vorteil als Gegenleistung für eine künftige Handlung fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, so sind die Absätze 1 und 2 schon dann anzuwenden, wenn er sich dem anderen gegenüber bereit gezeigt hat

  1. bei der Handlung seine Pflichten zu verletzen oder

  2. soweit die Handlung in seinem Ermessen steht, sich bei Ausübung des Ermessens durch den VorNteil beeinflussen zu lassen.

u

§ 336

r

Unterlassen der Diensthandlung Der Vornahme einer DiensthLandlung oder einer richterlichen Handlung im Sinne der §§ 331 bis 335a steht das Unterlassen der Handlung gleich.

e

s

§ 353b Verletzung des Dienstgeheimnissees und einer besonderen Geheimhaltungspflicht

v

(1) Wer ein Geheimnis, das ihm als

e

  1. Amtsträger

r

  1. für den öffentlichen Dienst besonders Verpsflichteten oder
  2. Person, die Aufgaben oder Befugnisse nach idem Personalvertretungsrecht wahrnimmt, o anvertraut worden oder sonst bekannt geworden ist, unnbefugt offenbart und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet, wird mit Freihe!itsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Hat der Täter durch die Tat fah*rlässig wichtige öffentliche Interessen gefährdet, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.

(2) Wer, abgesehen von den Fällen des Absatzes 1, unbefugt einen Gegenstand oder eine Nachricht, zu deren Geheimhaltung er

  1. auf Grund des Beschlusses eines Gesetzgebungsorgans des Bundes oder eines Landes oder eines seiner Ausschüsse verpflichtet ist oder

  2. von einer anderen amtlichen Stelle unter Hinweis auf die Strafbarkeit der Verletzung der Geheimhaltungspflicht

förmlich verpflichtet worden ist,

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IV 407 F

(Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz)

an einen anderen gelangen lässt oder öffentlich bekannt macht und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(3a) Beihilfehandlungen einer in § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 der Strafprozessordnung genannten Person sind nicht rechtswidrig, wenn sie sich auf die Entgegennahme, Auswertung oder Veröffentlichung des Geheimnisses oder des Gegenstandes oder der Nachricht, zu deren Geheimhaltung eine besondere Verpflichtung besteht, beschränken.

N

(4) Die Tat wird nur umit Ermächtigung verfolgt. Die Ermächtigung wird erteilt

  1. von dem Präsidentren des Gesetzgebungsorgans a) in den Fällen des Absatzes 1, wenn dem Täter das Geheimnis während seiner Tätigkeit bei einem odLer für ein Gesetzgebungsorgan des Bundes oder eines Landes bekannt gewordeen ist,

s

b) in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 1;

e

  1. von der obersten Bundesbehörde

v

a) in den Fällen des Absatzes 1, wenn dem Täter das Geheimnis während seiner

e

Tätigkeit sonst bei einer oder für eine Behörde oder bei einer anderen

r

amtlichen Stelle des Bundes oder für eine solche Stelle bekannt geworden ist,

s

b) in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 2, wenn der Täter von einer amtlichen Stelle

i

des Bundes verpflichtet worden ist;

o

  1. von der obersten Landesbehörde in allen übrigen Fällen der Absätze 1 und 2 Nr. 2.

n

§ 355 ! Verletzung des Steuergeheimnisses

*

(1) Wer unbefugt

  1. Verhältnisse eines anderen, die ihm als Amtsträger

a) in einem Verwaltungsverfahren oder einem gerichtlichen Verfahren in Steuersachen,

b) in einem Strafverfahren wegen einer Steuerstraftat oder in einem Bußgeldverfahren wegen einer Steuerordnungswidrigkeit,

c) aus anderem Anlass durch Mitteilung einer Finanzbehörde oder durch die gesetzlich vorgeschriebene Vorlage eines Steuerbescheids oder einer Bescheinigung über die bei der Besteuerung getroffenen Feststellungen

bekannt geworden sind, oder

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IV 407 F

(Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz)

  1. ein fremdes Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, das ihm als Amtsträger in einem der in Nummer 1 genannten Verfahren bekannt geworden ist,

offenbart oder verwertet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Dem Amtsträger im Sinne des Absatzes 1 stehen gleich

  1. die für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten,

  2. amtlich zugezogene Sachverständige und

  3. die Träger von Ämtern der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des

N

öffentlichen Rechts.

u

(3) Die Tat wird nur auf Antrag des Dienstvorgesetzten oder des Verletzten verfolgt. Bei

r

Taten amtlich zugezogener Sachverständiger ist der Leiter der Behörde, deren Verfahren betroffen ist, neben dem Verletzten antragsberechtigt.

L

e § 358 sNebenfolgen

e

Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wegen einer Straftat nach

v

den §§ 332, 335, 339, 340, 343, 344, 345 Abs. 1 und 3, §§ 348, 352 bis 353b Abs. 1, §§ 355 und 357 kann das Gericht die Fäheigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden (§ 45 Abs. 2), aberkennen. r

s

i

o

n

!

*

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