IV_1220EU_Bewerbungsbedingungen_TNW_EU-0326.pdf

Architektenleistungen für Rückbau und Neubau einer Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 09:29 (Europe/Berlin)

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IV 1220EU

(Bewerbungsbedingungen Teilnahmewettbewerb EU)

IV 1220EU Bewerbungsbedingungen Teilnahmewettbewerb EU

Hinweis:

Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabeverordnung - VgV"

  1. Mitteilung von Unklarheiten in den Teilnahmeunterlagen

Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Ablauf der Einreichungsfrist in Textform darauf hinzuweisen.

  1. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bewerber auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

  1. Teilnahmeantrag/Interessensbestätigung

3.1. Der Teilnahmeantrag/die Interessensbestätigung ist in deutscher Sprache abzufassen. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.

3.2. Für den Teilnahmeantrag bzw. die Interessensbestätigung sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.

3.3. Der Teilnahmeantrag bzw. die Interessensbestätigung ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Teilnahmefrist einzureichen. Ein nicht fristgerecht/formgerecht eingereichter Teilnahmeantrag bzw. Interessensbestätigung wird ausgeschlossen.

3.4. Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach Ablauf der Teilnahmefrist verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag bzw. die Interessensbestätigung ausgeschlossen.

  1. Bewerbergemeinschaften

4.1. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag bzw. der Interessensbestätigung eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,

‒ in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt ist,

‒ in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,

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‒ dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,

‒ dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.

4.2. Angebote von Bewerbergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, sind nicht zugelassen.

  1. Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe)

Beabsichtigt der Bewerber, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und beruflichen Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen/Kapazitäten in seinem Teilnahmeantrag / seiner Interessensbestätigung benennen. Der Bewerber hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.

Nimmt der Bewerber in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; ist die Haftungserklärung gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen“ abzugeben.

Der Bewerber hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.

  1. Eignung

Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag nach Vorgabe der Vergabestelle den ausgefüllten Bewerberbogen, die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Ist der Einsatz von Unterauftragnehmern/anderen Unternehmern vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Unterauftragnehmer/anderen Unternehmer auf gesondertes Verlangen der

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Vergabestelle vorgelegt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Die Bewerber, die zur Abgebotsabgabe aufgefordert werden sollen, haben die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der im Bewerberbogen oder in der „Eigenerklärungen zur Eignung“ bzw. EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu belegen.

Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei fehlender Eignung wird der Bewerber ausgeschlossen.

  1. Angebot

Für Bewerber, die aufgefordert werden, ein Angebot abzugeben, gelten für die Angebotsabgabe folgende Teilnahmebedingungen:

7.1. Das Angebot sowie jeglicher Schriftverkehr sind in deutscher Sprache abzufassen.

7.2. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- und fristgerechtes Angebot wird ausgeschlossen.

7.3. Die von der Vergabestelle vorgegebene Fassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.

7.4. Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.

7.5. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein bzw. über die Vergabeplattform elektronisch eingereicht werden.

7.6. Bei Preisen/Honoraren, die einer Preisverordnung unterliegen, ist diese zu beachten.

7.7. Alle Preise sind in Euro mit höchstens zwei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.

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