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Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (sofern der öffentliche Auftrag nicht vom AEntG erfasst wird und es sich nicht um Dienstleis- tungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene handelt)
zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landes- tariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
Ich erkläre / Wir erklären, dass
meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausfüh- rung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Min- destlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht oder mein / unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführt wird.
Zutreffendes bitte ankreuzen.
• ich mir / wir uns
von einem von mir / uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleih- unternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse / lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auf- traggeber vorlege(n); oder von einem von mir / uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versiche- rung geben lasse / lassen, dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);
Zutreffendes bitte ankreuzen.
• dass ich mich verpflichte / wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG er- füllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen.
Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass
• mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen,
• mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben,
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• zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auf- traggeber und meinem / unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaf- ten Verstoß vereinbart wird,
• bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines / unseres Unternehmens sowie der von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Ver- pflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines / unseres Unternehmens und die von mir / uns beauftrag- ten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, mein / unser Unternehmen oder die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen wer- den kann/können, der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben.
Ort Datum Unterschrift, Firmenstempel
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