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Bezeichnung der Bauleistung:
| 26-0050-WF | Arbeitnehmerüberlassung - Vorhaltung und Überlassung von Leiharbeitnehmern für flexiblen Winterdiensteinsatz auf Abruf |
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| WEF-2026-0041 | Arbeitnehmerüberlassung - Vorhaltung und Überlassung von Leiharbeitnehmern für flexiblen Winterdiensteinsatz auf Abruf |
(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. Aufforderung Teilnahmewettbewerb/Interessensbestätigung)
Besondere Vertragsbedingungen
1 Vergütung
Besondere Bedingungen: Innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug
2 Ausführungsfristen
2.1 Beginn der Ausführung Spätestens ............ Werktage nach Aufforderung; Spätestens am ............ (Datum) Frühestens ............ Spätestens ............ Werktage nach Zuschlagserteilung Frühestens am ............, × Spätestens am 01.12.2026 (Datum) Sonstiges:
2.2 Vollendung der Ausführung in Werktagen nach Aufforderung, Zuschlagserteilung, etc.: Spätestens ............ Werktage nach ............ Einzelfristen für 2.2.1 ............ = spätestens ............ Werktage nach ............ 2.2.2 ............ = spätestens ............ Werktage nach ............ 2.2.3 ............ = spätestens ............ Werktage nach ............ 2.2.4 ............ = spätestens ............ Werktage nach ............ 2.2.5 ............ = spätestens ............ Werktage nach ............ Sonstiges:
2.3 Vollendung der Ausführung nach Datum × Spätestens am 31.03.2027 (Datum) Einzelfristen für Sonstiges:
3 Abnahme
Die Leistung ist förmlich abzunehmen Ja × Nein
HVA L-StB-Besondere Vertragsbedingungen 04-17 Seite 1
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4 Vertragsstrafen
4.1 Bei Überschreitung der Ausführungsfristen für Beginn Vollendung Einzelfrist der Leistung hat der Auftragnehmer für jeden Werktag, um den eine Frist überschritten wird, eine Vertragsstrafe in Höhe von % vom Wert desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, zu zahlen.
4.2 Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge wird auf insgesamt 5 % der Abrechnungssumme begrenzt.
5 Mängelansprüche
Für folgende Leistungen gelten die Verjährungsfristen für Mängelansprüche der Ergänzenden Vertragsbedingungen bzw. des § 14 Nr. 3 VOL/B nicht, sondern
6 Rechnungen
Alle Rechnungen und beizufügenden Unterlagen (Wiege- und Lieferscheine etc.) sind zweifach einzureichen; davon abweichend:
– Abschlagsrechnungen fach
– Teilschlussrechnungen fach
– Schlussrechnung fach
– Unterlagen fach
Für folgende Leistungen sind getrennte Rechnungen zu erstellen:
7 Sicherheitsleistungen
Zur Vertragserfüllung werden Sicherheitsleistungen in Höhe von 5 % der Auftragssumme verlangt:
Ja × Nein
HVA L-StB-Besondere Vertragsbedingungen 04-17 Seite 2