Formblatt Zuschlagskriterien_Bereich 12_10-2022.pdf

Arbeiten an Heizungs- und zentralen Wassererwärmungsanlagen in Berliner Liegenschaften

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 16:20 (Europe/Berlin)

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Stand Oktober 2022

Formblatt Zuschlagskriterien

Rahmenvereinbarungen Bereich 12

1.) Angebotspreise

Die nach formaler, rechnerischer und technischer Prüfung und Wertung der Angebote in der Wertung verbliebenen und auf den Rängen eins bis drei liegenden Bieter sollen für den Zuschlag vorgesehen werden. Einziges Kriterium für die Bildung der Rangfolge ist der Preis.

2.) Zustimmung zu den Mittelwerten

Aus den Angaben der Angebote auf Rang eins bis drei wird aus den Auf-/Abgeboten zum Leistungsbereich, den Materialzuschlägen und den Stundenlohnsätzen der jeweilige Mittelwert gebildet.

Sofern die auf Rang eins bis drei liegenden Bieter diesen Mittelwerten innerhalb einer angemessenen Frist zustimmen, werden nicht die Angebotspreise, sondern allein die Mittelwerte als für alle verbindliche Vergütung mit dem Abschluss des Rahmenvertrages vereinbart. Bieter, die der Vereinbarung der Mittelwerte nicht zustimmen, werden nicht Vertragspartner der Rahmenvereinbarung. Diese werden dann allein mit den verbleibenden für den Zuschlag vorgesehenen Bietern vereinbart.

3.) Erteilung der Einzelaufträge

Die Erteilung der Einzelaufträge erfolgt nach dem Rotationsprinzip. Zunächst erhält der Auftragnehmer den Auftrag, dessen Angebot nach der oben beschriebenen Wertung auf Rang 1 lag. Die folgenden Einzelaufträge werden an den jeweils rangnächsten Auftragnehmer erteilt. Haben alle Parteien Einzelaufträge erhalten, werden die folgenden Aufträge bis zum Ende der Laufzeit der Rahmenvereinbarung jeweils wieder in der beschriebenen Reihenfolge vergeben.

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