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Erklärungen gem. Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern
(TVgG M-V) i.d.F. v. 18. Dezember 2023
Ich/wir erkläre/n, dass:
☐ ich/wir meinen/unseren bei der Ausführung dieser Leistung beschäftigten Arbeitnehmenden die Arbeitsbedingungen des gem. § 5 Abs. 2 TVgG M-V in Mecklenburg-Vorpommern ein- schlägig und repräsentativ erklärten, mit einer tariffähigen Gewerkschaft abgeschlossenen Tarifvertrages
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(hier bitte Tarifvertrag eintragen) gewähre,
oder
☐ ich/wir meinen/unseren bei der Ausführung dieser Leistung beschäftigten Arbeitnehmenden die Kern-Arbeitsbedingungen (Arbeitsentgelt, Urlaubs- und Arbeitszeitregelungen sowie Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge und Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weih- nachtsgeld)) des gem. § 6 Abs. 2 TVgG M-V festgelegten mit einer tariffähigen Gewerkschaft abgeschlossenen Branchen-Tarifvertrages
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(hier bitte Tarifvertrag eintragen) gewähre,
oder
☐ ich/wir meinen/unseren bei der Ausführung dieser Leistung beschäftigten Arbeitnehmenden gem. § 8 Abs. 1 TVgG M- V den dort benannten Mindestlohn pro Stunde zahle,
oder
☐ mein Unternehmen entsprechend der Rechtsverordnung gem. § 2 Abs. 6 TVgG M-V nicht äl- ter als drei Jahre ist
oder
☐ ich/wir gem. § 2 Abs. 8 TVgG M-V meinen Sitz im Ausland habe/n und die auftragsgegen- ständlichen Leistungen ganz oder teilweise im Ausland erbringe/n,
oder
☐ ich/wir bevorzugte/r Bieter gemäß § 224 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 sowie § 226 des Neun- ten Buches Sozialgesetzbuch vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), das zuletzt durch Arti- kel 1 und 2 des Gesetzes vom 6. Juni 2023 (BGBl. INr. 146) geändert worden ist, bin/sind,
von mir/uns gelieferte vertragsgegenständliche Waren gem. § 13 TVgG M-V nicht unter Missachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Orgniza- tion ILO) festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind,
Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS)
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ich mich/wir uns verpflichte/n, soweit Leistungen auf Nachunternehmen oder Verleiher nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder Werkvertragsunternehmen übertragen werden sollen, diesen gem. § 9 Abs. 1 TVgG M-V die für mich/uns geltenden vorstehenden Pflichten auferlege/n und die Beachtung dieser Pflichten durch das Nachunternehmen überwache/n und mit diesen eigenen Ko- trollbefugnissen gem. § 15 TVgG M-V und Sanktionen nach § 16 Abs. 3 TVgG M-V vereinbare/n.
Mir/uns ist bekannt, dass, wenn bei Angebotsabgabe eine Erklärung gemäß § 5 Absatz 2 oder § 6 Ab- satz 2 oder § 8 Absatz 1 oder § 2 Abs. 6 oder § 2 Abs. 8 oder § 9 Absatz 1 TVgG M-V (Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen) fehlt oder die Erklärung inhaltliche Mängel aufweist, mein/unser Ange- bot, soweit auch nach einmaliger erneuter Fristsetzung die Erklärung nicht oder unvollständig nach- gereicht wird, von der Wertung auszuschließen ist.
Mir/uns ist bekannt, dass gem. § 15 TVgG M-V dem Auftraggeber die dort festgeschriebenen um- fangreichen Kontrollbefugnisse verliehen wurden.
Mir ist bekannt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an mein/unser Unternehmen der Auftraggeber für jeden schuldhaften Verstoß gegen die von mir/uns abgegebene Erklärung zu Mindestarbeitsbe- dingungen mit mir/uns gem. § 16 Abs. 1 TVgG M-V eine Vertragsstrafe von bis zu fünf Prozent des Auftragswertes vereinbaren wird.
Mir ist bekannt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an mein/unser Unternehmen der Auftraggeber gem. § 16 Abs.2 TVgG M-V für die schuldhafte Nichterfüllung der nach Maßgabe der abgegebenen Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen bestehenden Pflichten durch das Unternehmen zur fristlo- sen Kündigung berechtigt ist.
Größe des Wirtschaftsteilnehmers
Eine Einordnung der Größe des Wirtschaftsteilnehmers erfolgt gemäß Statistischem Bundesamt über
folgende Definition:
Kleinstunternehmen: bis 9 Beschäftigte und bis 2 Millionen Euro Umsatz
Kleines Unternehmen: bis 49 Beschäftigte und bis 10 Millionen Euro Umsatz
Mittleres Unternehmen: bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen Euro Umsatz
Großunternehmen: über 249 Beschäftigte oder über 50 Millionen Euro Umsatz
Ort, Datum Stempel, Unterschrift
Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS)