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Anbau der Grundschule Intrup sowie Zimmer- und Dachdeckerarbeiten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 09:51 (Europe/Berlin)

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Information DSGVO

Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016)

Namen und Kontaktdaten des für die Verarbei- tung der personenbezogenen Daten Verant- wortlichen:Stadt Lengerich Der Bürgermeister Tecklenburger Straße 2/4 49525 Lengerich Telefon: +49 (5481) 33 - 0 E-Mail: info@lengerich.de
Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftrag- ten:Kommunale ADV-Anwendergemeinschaft West (KAAW) Telefon: +49 (2861) 939 409 E-Mail: datenschutz@kaaw.de
Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbei- tung personenbezogener Daten:a) Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens. b) Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. Art. 6 Abs. 3 Da- tenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 25 Ge- meindehaushaltsverordnung NRW. Als Bewerber bzw. Bieter sind Sie verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls Sie diese Angaben nicht machen, kann Ihr Angebot/Teilnah- meantrag nach den vergaberechtlichen Vorschrif- ten vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlos- sen werden.
Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener DatenMaßstab für die Dauer der Speicherung personen- bezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen Auf- bewahrungsfristen.
Empfänger von personenbezogenen DatenPersonenbezogene Daten dürfen an andere Perso- nen oder Stellen weiter gegeben werden, wenn Sie dem zustimmt haben oder die Weitergabe gesetz- lich zugelassen ist: Nach §§ 6 ff. Korruptionsbekämpfungsgesetz mel- det die Vergabestelle der/dem im Land Nordrhein- Westfalen eingerichteten zentralen Informations- stelle/Vergaberegister beim Ministerium der Finan- zen des Landes NRW solche Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfeh- lungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei Aufträgen ab einer Höhe von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der v. g. Infor- mationsstelle an, ob hinsichtlich des Bieters, der den

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Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergabere- gister vorliegen. Unterhalb von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer liegt die Anfrage im Ermessen der Vergabestelle. Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsertei- lung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach §150a der Gewerbeordnung an. Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt wor- den sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgrei- chen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mitzuteilen. Nach Durchführung einer Beschränkten Ausschrei- bung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Ver- handlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb je- weils ab 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer werden für die Dauer von drei Monaten über jeden so vergebe- nen Auftrag der Name des beauftragten Unterneh- mens oder der natürlichen Person bekanntgegeben.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung personenbe- zogener DatenDiese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 18 DSGVO. Recht auf Auskunft Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten. Recht auf Berichtigung: Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten kön- nen vervollständigt werden. Recht auf Löschung Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s. a. Dauer der Speicherung). Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Ver- arbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu ver- langen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Inte- resse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Ver- wendung von Haushaltsmitteln). Recht auf Widerspruch Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters erge- ben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Da- ten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegen- des öffentliches Interesse oder eine Rechtsvor- schrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens).

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Beschwerderecht bei der Datenschutz-auf- Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im sichtsbehörde: Land NRW ist:

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW Kavalleriestraße 2-4 40213 Düsseldorf

Etwaige Beschwerden sind an v. g. Behörde zu rich- ten, sofern die Auskunft gebende Behörde ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachge- kommen ist.

Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnach- weise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) DSGVO nicht, da die Datenerhe- bung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist.

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