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Formular "Hinweise Angebotsabgabe"
Zum Verbleib beim Bieter bestimmt, nicht mit dem Angebot zurückgeben!
Hinweise zu den Vergabeunterlagen sowie zur Einreichung von
Teilnahmeanträgen und Angeboten
Der Auftraggeber legt in der Vergabebekanntmachung und/oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe fest, in welcher Form Angebote einzureichen sind.
- Elektronische Angebotsabgabe
Sofern die elektronische Angebotsabgabe vorgegeben ist, sind elektronische Angebote über den Vergabemarktplatz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de einzureichen. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich. Nach der Registrierung wird der Bieter automatisch über Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert. Antworten sind Bestandteil der Teilnahme- / Vergabeunterlagen.
Beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen zur Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW, die Sie den Nutzungsbedingungen entnehmen können.
Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt (Bekanntmachungsinformationen, Vergabeunterlagen und die Bieterkommunikation). Das elektronische Angebot muss dort bis zum Ende der Angebotsfrist hinterlegt sein.
Elektronische Teilnahmeanträge / Angebote können – vorbehaltlich abweichender Angaben im konkreten Verfahren – mittels eines sogenannten Bietertools grundsätzlich auf drei alternative Arten eingereicht werden:
- Einreichung in Textform nach § 126 BGB,
- Einreichung mit fortgeschrittener elektronischer Signatur bzw. fortgeschrittenen elektronischen Siegel,
- Einreichung mit qualifizierter elektronischer Signatur bzw. qualifizierten elektronischen Siegel.
In allen drei Fällen erfolgen das Hochladen, die Verschlüsselung des Teilnahmeantrags/Angebotes und die Weiterleitung mit dem zur Verfügung gestellten Bietertool. Das Hochladen ist nur bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung bzw. dem Anschreiben genannten Teilnahme- / Angebotsfrist möglich.
Weitere Informationen zu den Signaturen, zum Bietertool und zum technischen Betrieb stehen Ihnen unter www.vergabe.nrw.de im Bereich Wirtschaft/Einkauf NRW/Vergabemarktplatz und insbesondere unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ zur Verfügung.
Mit der Einreichung in Textform nach § 126b BGB bzw. mit der / dem fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur/Siegel gelten der Teilnahmeantrag / das Angebot und alle damit eingereichten Unterlagen als unterschrieben. Evtl. in den vorgegebenen Formularen enthaltene Eintragungsmöglichkeiten für Unterschrift und Firmenstempel sind nicht auszufüllen.
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Unterschrifterfordernis bei Bewerber-/Bietergemeinschaften und Drittunternehmererklärungen
Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften / Angeboten von Bietergemeinschaften muss der Teilnahmeantrag / das Angebot von dem bevollmächtigten Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB oder signiert eingereicht und hochgeladen werden. Auf die Bewerbungsbedingungen der Stadt Lengerich wird hingewiesen. Die von jedem Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung (Formular "Bietergemeinschaft") ist dem Teilnahmeantrag / Angebot als Datei eingescannt oder abfotografiert beizufügen.
Etwaige Erklärungen Dritter (z.B. Verpflichtungserklärung Nachunternehmer, Bietergemeinschaftserklärung) sind signiert dem Angebot beizufügen. Hierzu können folgende Möglichkeiten genutzt werden:
-
Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung,
-
Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung,
-
Datei der E-Mail, mit dem der Dritte seine Erklärung an den Bewerber / Bieter übersandt hat. Zum Zwecke der Zuordnung muss aus der Dritterklärung die / der Erklärende genau bezeichnet bzw. erkennbar sein.
Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen oder Rücknahmen des Teilnahmeantrags / Angebots, sind bis zum Ende der Teilnahmefrist / Angebotsfrist in entsprechender Form wie der Teilnahmeantrag/das Angebot einzureichen.
- Schriftliche Angebotsabgabe
Teilnahmewettbewerb
Sofern zugelassen sind Teilnahmeanträge in Schriftform unterschrieben in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag einzureichen. Zur Kennzeichnung des verschlossenen Umschlages bringen Sie bitte den beigefügten Kennzettel auf dem einzureichenden Umschlag an.
Angebotsabgabe
Sofern die schriftliche Angebotsabgabe zugelassen ist, wird gebeten, den beiliegenden Angebotsvordruck nebst Anlagen auszufüllen, zu unterschreiben und in einem verschlossenen Umschlag, der sich nicht ohne Beschädigung des Verschlusses öffnen lässt, an die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannte Vergabestelle zu übersenden; das Angebot muss dort bis zum Ende der Angebotsfrist eingegangen sein.
Der Umschlag ist mit anliegendem Kennzettel zu versehen sowie mit dem Firmennamen und der Firmenanschrift zu beschriften. Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen des Angebots sind bis zum Ende der oben genannten Angebotsfrist in entsprechender Form wie das Angebot einzureichen.
- Allgemeiner Hinweis zu den Vergabeunterlagen (nur öffentliche Ausschreibung)
Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Eine
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darüberhinausgehende Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftrage Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über den vorgenannten Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die in der Regel als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten.
Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.