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architekturbüro scherff + assies mäscher 1, 49186 bad iburg 1
Bauvorhaben: Erweiterung der vorh. Grundschule Intrup durch einen Anbau für weitere Klassenräume, nachträgliche Legalisierung einer Ballspielfläche sowie einer Spiel- und Bewegungsfläche
Banningstraße 20, 49525 Lengerich Gemarkung: Lengerich, Flur 103, Flurstück 458 (= 6.741 m²)
Bauherrschaft: Stadtverwaltung Lengerich Tecklenburger Straße 2/4 49525 Lengerich
I. Erläuterungsbericht:
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Erweiterung der bestehenden Grundschule Intrup durch einen Anbau zur Schaffung weiterer dringend benötigter Klassenräume.
Das Baugrundstück befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils von Lengerich. Die Beurteilung des Bauvorhabens erfolgt daher gemäß § 34 BauGB.
Der Anbau ist auf einer Teilfläche des vorhandenen, bereits versiegelten Schulhofs geplant. Zusätzlich zum Neubau sind im Bestandsgebäude mehrere brandschutztechnisch notwendige bauliche Anpassungen vorgesehen.
Darüber hinaus sollen die bestehende Ballspielfläche sowie die Spiel- und Bewegungsfläche nachträglich legalisiert werden. Die Nutzung beider Anlagen findet während der Schulzeiten von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr statt. Die Benutzung außerhalb der Schulzeiten ist bis zum Einbruch der Dunkelheit, jedoch bis spätestens 20:00 Uhr, gestattet.
Die Wasserversorgung ist vorhanden und sichergestellt. Die Abwasserbeseitigung ist ebenso vorhanden und erfolgt über eine öffentlich-rechtliche Sammelkanalisation.
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architekturbüro scherff + assies mäscher 1, 49186 bad iburg 2
II. Bestandsfotos außen:
Ansicht Norden
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architekturbüro scherff + assies mäscher 1, 49186 bad iburg 3
Ansicht Süden
Ansicht Osten + vorh. Spiel- und Bewegungsfläche
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architekturbüro scherff + assies mäscher 1, 49186 bad iburg 4
vorh. Ballspielfläche
aufgestellt: bad iburg, im januar 2026 dipl.-ing. kathrin scherff
Kreis Steinfurt Der Landrat Bauamt
Bauaufsichtlich geprüft, gehört zur Baugenehmigung
(cid:65)(cid:90)(cid:32)(cid:54)(cid:51)(cid:32)(cid:45)(cid:32)(cid:56)(cid:56)(cid:48)(cid:32)(cid:45)(cid:32)(cid:50)(cid:46)(cid:50)(cid:48)(cid:50)(cid:54) vom 23.02.2026
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architekturbüro scherff + assies mäscher 1, 49186 bad iburg 1
Bauvorhaben: Erweiterung der vorh. Grundschule Intrup durch einen Anbau für weitere Klassenräume, nachträgliche Legalisierung einer Ballspielfläche sowie einer Spiel- und Bewegungsfläche
Banningstraße 20, 49525 Lengerich Gemarkung: Lengerich, Flur 103, Flurstück 458 (= 6.741 m²)
Bauherrschaft: Stadtverwaltung Lengerich Tecklenburger Straße 2/4 49525 Lengerich
Stellplatznachweis:
gemäß Anlage zur Verordnung über notwendige Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder (Richtzahlentabelle zur StellplatzVO NRW):
Zahl der Kfz-Stellplätze:
8.1 Grundschulen 1 Kfz-Stellplatz je 30 Schüler Schüleranzahl: 230
Daraus ergibt sich: 230 / 30 = 8 Kfz-Stellplätze Vorhanden: 17 Stellplätze im Freien
17 Kfz-Stellplätze > 8 Kfz-Stellplätze => Nachweis erbracht!
Zahl der Fahrradabstellplätze:
8.1 Grundschulen 1 Fahrradabstellplatz je 15 Schüler Schüleranzahl: 230
Daraus ergibt sich: 230 / 15 = 16 Fahrradabstellplätze Vorhanden: 16 Fahrradabstellplätze im Freien
16 Fahrradabstellplätze = 16 Fahrradabstellplätze => Nachweis erbracht!
Kreis Steinfurt aufgestellt: Der Landrat bad iburg, im januar 2026 Bauamt dipl.-ing. kathrin scherff Bauaufsichtlich geprüft, gehört zur Baugenehmigung
(cid:65)(cid:90)(cid:32)(cid:54)(cid:51)(cid:32)(cid:45)(cid:32)(cid:56)(cid:56)(cid:48)(cid:32)(cid:45)(cid:32)(cid:50)(cid:46)(cid:50)(cid:48)(cid:50)(cid:54) vom 23.02.2026
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architekturbüro scherff + assies mäscher 1, 49186 bad iburg 1
Bauvorhaben: Erweiterung der vorh. Grundschule Intrup durch einen Anbau für weitere Klassenräume, Nachträgliche Legalisierung einer Ballspielfläche sowie einer Spiel- und Bewegungsfläche
Banningstraße 20, 49525 Lengerich Gemarkung: Lengerich, Flur 103, Flurstück 458 (= 6.741 m²)
Bauherrschaft: Stadtverwaltung Lengerich Tecklenburger Straße 2/4 49525 Lengerich
I. Grundflächen-Zusammenstellung (Nutzflächenberechnung):
Kellergeschoss
-
Heizungsraum = 60,41 m²
-
Abstellraum 1 = 26,75 m²
-
SIBEL = 7,57 m²
-
Vorraum 1 = 13,60 m²
-
Vorraum 2 = 8,67 m²
-
Flur 1 = 14,94 m²
-
Flur 2 = 17,51 m²
-
Treppenhaus 1 = 4,09 m²
-
Server / Tel.-Anlage = 3,53 m²
-
Abstellraum 2 = 15,71 m²
-
Werkraum = 62,60 m²
-
Treppenhaus 2 = 29,92 m²
-
Abstellraum 3 = 61,13 m²
Kellergeschoss – Nutzflächen = 326,03 m²
Erdgeschoss
-
Mensa + Multifunktionsraum = 72,55 m²
-
Mensa + Multifunktionsraum = 58,36 m²
-
Flur 6 = 18,55 m²
-
Flur 5 = 51,74 m²
-
Treppenhaus = 6,03 m²
-
OGS = 64,75 m²
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architekturbüro scherff + assies mäscher 1, 49186 bad iburg 2
-
Windfang = 9,00 m²
-
Küche = 36,03 m²
-
OGS = 69,04 m²
-
BMA + SAA = 9,86 m²
-
Lehrerzimmer = 42,16 m²
-
Sekretariat = 10,03 m²
-
Teeküche = 10,03 m²
-
Flur 4 = 7,98 m²
-
Pausenhalle mit Sitzinseln =148,69 m²
-
Windfang 2 = 14,96 m²
-
Konrektor = 14,52 m²
-
Rektor = 14,52 m²
-
Kopierraum = 26,85 m²
-
Abstellraum = 2,90 m²
-
WC barrierefrei = 7,04 m²
-
WC Mädchen = 21,00 m²
-
WC Jungen = 21,73 m²
-
Abstellraum + HWR = 6,39 m²
-
Flur 3 = 64,32 m²
-
Klassenraum = 62,16 m²
-
Differenzierungsraum + Klassenr. = 60,00 m²
-
Klassenraum = 60,50 m²
-
Flur 2 + Lernbereiche = 39,86 m²
-
Flur 1 = 18,02 m²
-
Hausmeister = 15,00 m²
-
Lager = 19,54 m²
-
Differenzierungsraum + Büro = 19,89 m²
= 1.104,00 m² 34. Treppenhaus = 32,12 m²
-
WC Jungen = 16,22 m²
-
WC Mädchen = 15,37 m²
-
Flur = 31,50 m²
-
Klassenraum = 63,43 m²
-
Klassenraum = 63,43 m²
-
Mehrzweckraum = 62,34 m²
-
Differenzierungsraum = 28,16 m²
= 312,57 m²
Erdgeschoss – Nutzflächen = 1.416,57 m²
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architekturbüro scherff + assies mäscher 1, 49186 bad iburg 3
Obergeschoss
-
OGS = 64,57 m²
-
Treppenhaus 2 = 6,03 m²
-
Flur 3 = 30,94 m²
-
Vorraum = 13,35 m²
-
Garderobe = 8,70 m²
-
OGS = 68,55 m²
-
OGS Büro = 18,76 m²
-
Treppenhaus 1 = 6,81 m²
-
Flur 3 = 40,33 m²
-
Klassenraum = 63,32 m²
-
Differenzierungsraum + Klassenr. = 61,13 m²
-
Klassenraum = 61,63 m²
-
Flur 2 + Lernbereiche = 39,86 m²
-
Abstellraum = 15,00 m²
-
Flur 1 = 18,02 m²
-
Differenzierungsraum + Büro = 19,54 m²
-
Differenzierungsraum + Büro = 19,89 m²
= 556,43 m² 18. Treppenhaus = 25,09 m²
-
Putzmittel = 9,99 m²
-
Differenzierungsraum = 29,48 m²
-
Flur = 31,50 m²
-
Klassenraum = 63,43 m²
-
Klassenraum = 63,43 m²
-
Klassenraum = 62,34 m²
-
Differenzierungsraum = 28,16 m²
= 313,42 m²
Obergeschoss – Nutzflächen = 869,85 m²
Dachgeschoss > h = 1,50 m
-
Klassenraum = 49,83 m²
-
Bodenraum 1 - geschätzt = 54,88 m²
-
Bodenraum 2 - geschätzt = 97,85 m²
= 202,56 m²
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architekturbüro scherff + assies mäscher 1, 49186 bad iburg 4
-
Treppenhaus = 15,93 m²
-
Technikraum = 42,67 m²
-
Mehrzweckraum = 58,86 m²
-
Mehrzweckraum = 83,83 m²
= 201,29 m²
Dachgeschoss – Nutzflächen = 403,85 m²
Zusammenstellung der Nutzflächen (Rohbaulichtmaße):
Kellergeschoss = 326,03 m² Erdgeschoss = 1.416,57 m² Obergeschoss = 869,85 m² Dachgeschoss = 403,85 m²
Gesamte Nutzflächen = 3.016,30 m²
II. Berechnung des umbauten Raumes - Bauvolumen:
Erweiterung der Grundschule Stadtfeldmark:
13,95 x 27,74 x 7,64 = 2.956,47 m³ (Erd- + Obergeschoss)
-
13,95 x 27,74 x 3,77/2 = 729,44 m³ (Dachgeschoss)
-
(6,40 x 2,54/2) x 20,42 = 165,97 m³ (Flachdachgaube)
= 3.851,88 m³
III. Berechnung des höchstgelegenen Aufenthaltsraumes über der Geländeoberfläche:
0,00 m relative Geländehöhe
- 0,20 m Sockelhöhe Eingangsstufe (max. 0-3 Stufen)
- 7,36 m Geschosshöhe DG
7,56 m = Höhe des höchstgelegenen Aufenthaltsraumes über Gelände
aufgestellt: bad iburg, im januar 2026 dipl.-ing. kathrin scherff
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Kreis Steinfurt Auszug aus dem
Katasteramt
Liegenschaftskataster
Flurkarte NRW 1 : 1000 Flurstück: 458 Flur: 103 Erstellt: 04.12.2025 Gemarkung: Lengerich Banningstr. 20 u.a., Lengerich 5522
44
II 77
| 116622 6688 226666 0091875 | 445599 II II 5511 77 551177 55 II II 337700 4488 336699 332233 5500 117755 1100 226600 II 1133 4499 I 1122 I 553311 336644 5588 II 1144 5599 116666 II 1166 B an II 336655 n in II g straß I 226677 1155 11 e 6699 336666 225588 336611 1177 I 336677 336633 1199 335533 7711 445533 554400 II I 00 22 445522 2200 II 1133 554411 I 1155 II Grundschule Intrup 4455 II 445588 442200 99 AWO-Kindervilla 22 I 1166 445577 6644 II 7733 3355 7788 I 1188 442244 11 77 I 22 44 II 441199 88880000 442255 442266 441188 3333 11 99 I 448866 II 8811 II 66 22 332244 I 3377aa 00 22 11 I 22 332255 II 8844 II 448811 3377bb 22 88 550055 33 448888 II 22 I 8833 448877 8855 II 3399aa 550066 3399cc I 00 II | ||
|---|---|---|---|
| 1144 77 0081875 | |||
| 8866 33 32422000 22 447799 | 32422100 II 33 I 99 I dd 3399ee |
Maßstab 1 : 1 HH 0 ss 0 NN 0 rr.. 1111 32422000 10 20 30 40 44775990 Meter 3242D2ie1 0N0utzung dieses AusIIzuges ist im Rahmen des § 11 (1) DVOzVermKatG NRW zulässig. Zuwiderhandlungen werden nach § 27 VermKatG NRW verfolgt.
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architekturbüro scherff + assies mäscher 1, 49186 bad iburg 1
Bauvorhaben: Erweiterung der vorh. Grundschule Intrup durch einen Anbau für weitere Klassenräume, nachträgliche Legalisierung einer Ballspielfläche sowie einer Spiel- und Bewegungsfläche
Banningstraße 20, 49525 Lengerich Gemarkung: Lengerich, Flur 103, Flurstück 458 (= 6.741 m²)
Bauherrschaft: Stadtverwaltung Lengerich Tecklenburger Straße 2/4 49525 Lengerich
Barrierefrei-Konzept (gemäß §9a BauPrüfVO):
Der geplante Anbau erweitert die bestehende Grundschule Intrup um dringend benötigte Klassenräume und schafft zugleich eine umfassend barrierefreie Lernumgebung. Die Ausführung erfolgt gemäß DIN 18040-1 für öffentlich zugängliche Gebäude, sodass der Neubau von Menschen mit Mobilitäts-, Seh- oder Hörbeeinträchtigungen sowie kognitiven Einschränkungen ohne fremde Unterstützung genutzt werden kann.
Damit erhalten alle Nutzergruppen, wie Schüler/innen, Lehrkräfte, Mitarbeitende sowie Besucher/innen, einen gleichwertigen, inklusiven Zugang zur Bildungseinrichtung und ihrem Angebot.
- Barrierefreie Erreichbarkeit der baulichen Anlage Der Haupteingang des geplanten Anbaus wird über den vorhandenen Schulhof erschlossen.
Die Wegeführung zum Eingang erfolgt schwellenlos, eben und mindestens 1,50 m breit. Nach maximal 15 m werden Begegnungsflächen von 1,80 m × 1,80 m vorgesehen, um das Passieren für Rollstuhlnutzende und Personen mit Gehhilfen zu erleichtern. Die Längsneigung beträgt höchstens 6 %. Der Belag ist fest, rutschhemmend und sicher nutzbar.
Auf dem Schulhof stehen barrierefreie Sitzmöglichkeiten für alle Nutzergruppen bereit.
- Ausführung der PKW-Stellplätze und deren Abmessungen In unmittelbarer Nähe zu den Haupteingängen wird ein barrierefreier Stellplatz angeordnet, welcher über einen stufenlosen Gehweg direkt an die Grundschule angebunden ist.
Der Stellplatz erhält die Abmessungen von 3,50 m × 5,00 m und wird mit einem festen, ebenen und rutschhemmenden Belag ausgeführt. Die Markierung und Beschilderung erfolgen gemäß den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung, sodass der Stellplatz eindeutig erkennbar ist.
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architekturbüro scherff + assies mäscher 1, 49186 bad iburg 2
-
Flurbreiten Die Flure des Anbaus verfügen über großzügige Breiten von etwa 2,50 m und erfüllen damit deutlich die geforderte Mindestbreite von 1,50 m.
-
Türbreiten, Türschwellen, Türanschläge, Türöffnungsmöglichkeiten Sämtliche Türen werden schwellenlos ausgeführt und sind mit geringem Kraftaufwand zu öffnen und zu schließen, sodass eine selbstständige Nutzung für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sichergestellt ist. Die lichte Durchgangsbreite beträgt mindestens 0,90 m, die lichte Höhe mindestens 2,05 m über Oberkante Fertigfußboden. Greif- und Bedienhöhen liegen grundsätzlich im Achsmaß zwischen 0,85 m und 1,05 m über Oberkante Fertigfußboden. Im Sanitärraum ist das Achsmaß auf 0,85 m über Oberkante Fertigfußboden auszuführen.
-
Aufzug Alle Ebenen werden über einen barrierefreien Aufzug erschlossen, der im Treppenhaus direkt am barrierefreien Zugang liegt. Der Aufzug entspricht mindestens dem Typ 2 nach DIN EN 81-70:2005-09 (Aufzugskabine mindestens 1,10 m × 1,40 m). Die Türlichte beträgt mindestens 0,90 m. Vor den Aufzugstüren ist eine Bewegungs- und Wartefläche von mindestens 1,50 m x 1,50 m zu berücksichtigen.
-
Treppen, Handläufe Die Treppe befindet sich gemeinsam mit dem Aufzug im zentralen Treppenhaus. Beide Erschließungselemente befinden sich auf allen Ebenen an identischen Positionen. Die Treppe wird mit durchgehenden Handläufen auf beiden Seiten in einer Höhe von 0,85 bis 0,90 m ausgestattet. Die Handläufe erhalten taktil wahrnehmbare Enden und Hinweise, die Richtungsänderungen oder Geschosse anzeigen. Dadurch wird die Nutzung für sehbeeinträchtigte Personen erleichtert.
-
Rampe einschließlich Neigung, Gefälle Die Höhendifferenz zwischen dem Bestandsgebäude und dem geplanten Anbau wird durch eine Rampe ausgeglichen, die eine stufenlose Verbindung beider Baukörper sicherstellt. Gemäß DIN 18040-1 wird die Rampe mit einer maximalen Neigung von 6% ausgeführt. Eine Querneigung ist unzulässig. Am Anfang und am Ende der Rampe ist eine Bewegungsfläche von mindestens 1,50 m x 1,50 m vorgesehen. Die nutzbare Laufbreite der Rampe beträgt mindestens 1,20 m. Rampenabschnitte dürfen eine Länge von 6,00 m nicht überschreiten. Längere Strecken werden durch Zwischenpodeste mit einer nutzbaren Länge von mindestens 1,50 m unterbrochen.
Die Übergänge werden sowohl im Erd- als auch im Obergeschoss schwellenlos ausgeführt, sodass ein durchgehend barrierefreier Zugang auf allen Ebenen gewährleistet ist.
- Anordnung von Bedienelementen Bedienelemente wie Schalter, Türdrücker oder Klingeln werden in einer Höhe von 0,85 m bis 1,10 m angebracht. Sie sind taktil erfassbar, gut erreichbar und kontrastreich gestaltet, um eine sichere Nutzung durch alle Personen zu gewährleisten.
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Barrierefreie Sanitärräume, barrierefreie Anordnung Sanitärobjekte Das barrierefreie WC befindet sich in den bestehenden Sanitäranlagen des Bestandsgebäudes der Grundschule. Es erfüllt die Anforderungen der DIN 18040-1 und verfügt über eine Bewegungsfläche von mindestens 1,50 m × 1,50 m. Das WC-Becken ist seitlich anfahrbar und zusätzlich mit klappbaren Stützgriffen auf beiden Seiten ausgestattet. Das Waschbecken ist unterfahrbar. Zudem ist ein Spiegel, der mindestens 1,00 m tief ansetzt, vorhanden, welcher die Nutzung sowohl im Sitzen als auch im Stehen ermöglicht. Darüber hinaus gewährleistet eine integrierte Notrufanlage im Bedarfsfall eine schnelle Hilfeleistung.
-
Abmessungen der Bewegungsflächen Sämtliche Verkehrs- und Funktionsflächen werden so geplant, dass die erforderlichen Bewegungsflächen für Rollstuhlnutzende gewährleistet sind. Die Bewegungsflächen werden so bemessen, dass gradlinige Fortbewegung, Begegnungen und Richtungswechsel problemlos möglich sind. Vor Türen, bei Bedienelementen sowie in Fluren und an Aufzugstüren stehen ausreichende Rangier- und Wendeflächen zur Verfügung, sodass alle Bereiche uneingeschränkt und selbstständig nutzbar sind.
Maßgebliche Dimensionen sind:
- 1.50 m x 1.50 m für die Begegnung von Rollstuhlnutzenden mit anderen Personen
- 1.50 m x 1.50 m für Richtungswechsel und Rangiervorgänge
- 1.20 m und geringere Länge, wenn ein Richtungswechsel und Begegnung mit anderen Personen nicht zu erwarten ist, z.B. für Flurabschnitte und Rampenabschnitte
- 0.90 m und geringere Länge, z.B. für Türöffnungen und Durchgänge
Die flexibel nutzbaren Mehrzweckräume sind ebenfalls barrierefrei gestaltet. Die Bestuhlung ist mobil und flexibel. Die Anzahl der Plätze für Rollstuhlfahrende, deren Begleitpersonen und Personen mit Gehhilfen kann entsprechend dem Bedarf festgelegt werden.
- Orientierungshilfen Die Vermittlung von wichtigen Informationen muss für mindestens zwei Sinne erfolgen (Zwei-Sinne-Prinzip). Zur Verbesserung der Orientierung wird ein einheitliches Beschilderungssystem mit hohem Hell-Dunkel-Kontrast eingesetzt. Die Kontrastwahrnehmung kann zusätzlich durch gezielte Farbgestaltung unterstützt werden.
Türen zu wichtigen Räumen, wie WCs, Lehrerzimmern oder Funktionsräumen, werden zusätzlich taktil gekennzeichnet. Ergänzend erleichtern ein Farbleitsystem in den Fluren sowie eine logisch aufgebaute Raumbezeichnung und -nummerierung die Orientierung für alle Nutzergruppen.
aufgestellt: bad iburg, im januar 2026 Kreis Steinfurt dipl.-ing. kathrin scherff Der Landrat Bauamt
Bauaufsichtlich geprüft, gehört zur Baugenehmigung
(cid:65)(cid:90)(cid:32)(cid:54)(cid:51)(cid:32)(cid:45)(cid:32)(cid:56)(cid:56)(cid:48)(cid:32)(cid:45)(cid:32)(cid:50)(cid:46)(cid:50)(cid:48)(cid:50)(cid:54) vom 23.02.2026