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Az.: 5.02.02#00003#0022_26044G4
Leistungsbeschreibung
für die Vergabe
„Analytik zur weitergehenden Bewertung von Gewässergütedaten für die
Messjahre 2027 und 2028“
INHALTSVERZEICHNIS
1 Ausgangslage/Hintergrundinformationen ..................................................................... 2
2 Leistungsinhalt/-umfang ................................................................................................. 2
-
Termine/Leistungszeitraum ............................................................................................ 3
-
Leistungen im Einzelnen ................................................................................................ 3
4.1 Liste der Analyten und ihrer Bestimmungsgrenzen ..................................................... 3
4.2 Übermittlung der Untersuchungsergebnisse (Daten) ................................................... 7
5 Mindesanforderung zur Eignung .................................................................................. 7
6 Verwendung der Analyseergebnissee………………………………………………………..7
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1. Ausgangslage/Hintergrundinformationen
Die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) beabsichtigt einen Analysenauftrag für
Untersuchungen im Rahmen des Rheinmessprogramms Chemie der internationalen
Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) für die Messjahre 2027 und 2028 zu vergeben.
Der Analyseauftrag beinhaltet zu festgelegten Terminen die Untersuchung von insgesamt
52 Gewässerproben auf organische Einzelstoffe, welche an den Messstationen
Koblenz/Rhein und Koblenz/Mosel durch den Auftraggeber (AG) genommen werden.
2. Leistungsinhalt/-umfang
Der Auftragnehmer (AN) hat die folgenden Leistungen zu erbringen:
Der AN stellt dem AG rechtzeitig vor der ersten Probenahme geeignete Probeflaschen
sowie die für den Versand notwendigen Versandboxen zur Verfügung. Der AG verschickt
die Probeflaschen per Expressversand zum AN.
Der AN untersucht die Wasserproben auf die unter 4.1 genannten 37 Analyten und
übermittelt halbjährlich, spätestens zum 31.07 des Messjahres sowie spätestens zum
31.01. des Folgejahres, die Untersuchungsergebnisse per Mail an den AG.
3. Termine / Leistungszeitraum
Leistungszeitraum: Die erste Beprobung im Messjahr 2027 erfolgt voraussichtlich am
04.01.2027, die letzte Beprobung im Messjahr 2028 erfolgt voraussichtlich am 05.12.2028.
Die analytische Leistung hat der AN somit voraussichtlich in der Zeit vom 04.01.2027 –
31.12.2028 zu erbringen.
Unter Berücksichtigung des Standes der Technik und gängiger analytischer Praxis ist
zeitnah nach Zusendung der Proben mit der Probenvorbereitung und Analytik zu beginnen.
Ist eine zeitnahe Bearbeitung der Proben nicht möglich, sind diese nach Eingang
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unverzüglich unter geeigneten Bedingungen gekühlt zu lagern, um mögliche Abbau-,
Zersetzungs- und Sorptionsprozesse zu minimieren.
4. Leistungen im Einzelnen
Es müssen, entsprechend des Probenahmekalenders der IKSR je Station 13
Wasserproben in einem Messjahr untersucht werden, somit fallen insgesamt 26
Wasserproben sowohl für das Messjahr 2027 als auch für das Messjahr 2028 an. Der
Probenahmekalender mit den voraussichtlichen Probenahmetagen für das Messjahr 2027
ist zur Information als „Kalender_Probenahme_2027.xlsx“ angefügt. Der Kalender für das
Messjahr 2028 liegt noch nicht vor und wird zur allgemeinen Kenntnisnahme weitergeleitet,
sobald dieser veröffentlicht wurde.
Die Probenahme erfolgt durch den AG. Sollte es zu unplanmäßigen zeitlichen
Verschiebungen kommen, wird dies dem AN unverzüglich mitgeteilt.
Der AN muss für die Probenahme und den Versand der Wasserproben passende
Probenflaschen in ausreichender Menge für die angebotene Analytik sowie die für den
Versand notwendigen Versandboxen frühzeitig (mindestens 2 Wochen vor dem jeweiligen
Probenahmetermin) für alle v.g. Probenahmen bereitstellen.
Der Versand der Proben nach der Probenahme erfolgt durch und auf Kosten des AG mittels
Expressversand. Die Proben sind nach der Abstimmung der Analyseergebnisse
umweltgerecht durch den AN zu entsorgen.
Alle Wasserproben aus den Messjahren 2027 und 2028 müssen vom AN auf die unter 4.1
genannten 37 Analyten untersucht werden.
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4.1 Liste der Analyten und ihrer Bestimmungsgrenzen
| Messjahre 2027 und 2028 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Lfd.- Nr. | Name | CAS Nr. | Gewünschte BG in µg/l | ||
| Summenkenngrößen | |||||
| 1 | AOX | n.a. | 1 | ||
| Leichtflüchtige Kohlenwasserstoffe | |||||
| 2 | Ethyltertiärbutylether (ETBE) | 637-92-3 | 0,05 | ||
| 3 | Methyltertiärbutylether (MTBE) | 1634-04-4 | 0,05 | ||
| Kohlenwasserstoffe | |||||
| 4 | 1,4-Dioxan | 123-91-1 | 0,025 | ||
| 5 | 4-Dimethylaminopyridin | 1122-58-3 | 0,01 | ||
| 6 | 4-Nonylphenol (techn. Gemisch) | 84852-15-3 | 0,02 | ||
| 7 | Anilin | 62-53-3 | 0,05 | ||
| 8 | Chloralkane C10-C13 | 85535-84-8 | 0,1 | ||
| 9 | DEHP (Di-(2-ethylhxyl)phthalat) | 117-81-7 | 0,2 | ||
| 10 | Diisopropylether | 108-20-3 | 0,05 |
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Hexachlorbenzol 11 118-74-1 0,001 (HCB)
| 12 | para-tert.-Octylphenol | 140-66-9 | 0,005 |
|---|---|---|---|
| 13 | Tetrahydrofuran | 109-99-9 | 0,1 |
| 14 | Trichlormethan | 67-66-3 | 0,05 |
| Pflanzenschutzmittel | |||
| 15 | AMPA | 1066-51-9 | 0,01 |
| 16 | Benzothiazol | 95-16-9 | 0,05 |
| 17 | Bifenthrin | 82657-04-3 | 0,005 |
| 18 | Cypermethrin | 52315-07-8 | 0,01 |
| 19 | Desphenyl-chloridazon | 6339-19-1 | 0,05 |
| 20 | Deltamethrin | 52918-63-5 | 0,005 |
| 21 | Dicofol | 115-32-2 | 0,05 |
| 22 | Esfenvalerat | 66230-04-4 | 0,005 |
| 23 | Ethofumesat | 26225-79-6 | 0,01 |
| 24 | Glyphosat | 1071-83-6 | 0,01 |
| 25 | Methyl-desphenylchloridazon | 17254-80-7 | 0,01 |
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26 Permethrin 52645-53-1 0,01
| Sonstige Agrarchemikalien | |||
|---|---|---|---|
| 27 | 1H-1,2,4-Triazol | 288-88-0 | 0,1 |
| 28 | Dicyandiamid (DCD) | 461-58-5 | 0,1 |
| Arzneimittelwirkstoffe und Metabolite | |||
| 29 | Ciprofloxacin | 85721-33-1 | 0,05 |
| 30 | Pyrazol | 288-13-1 | 0,5 |
| Komplexbildner | |||
| 31 | DTPA (Diethylentriaminpentaacetat) | 67-43-6 | 1 |
| 32 | EDTA (Ethylendiamintetraacetat) | 60-00-4 | 0,5 |
| 33 | MGDA (Methylglycindiessigsäure) | 164462-16-2 | 0,4 |
| 34 | NTA | 139-13-9 | 0,5 |
| polycyclische Moschusverbindungen | |||
| 35 | HHCB (Galaxolid) | 1222-05-5 | 0,01 |
| Sonstige | |||
| 36 | 1-Butylpyrrolidin | 767-10-2 | 0,1 |
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37 Tribrommethan 75-25-2 0,01
Im Angebot ist mittels beiliegendem Antwortbogen zu den Zuschlagskriterien anzugeben,
ob für den jeweiligen Analyt eine Akkreditierung vorhanden ist und um welches Verfahren
es sich handelt. Daneben sind Angaben zur Einhaltung der gewünschten
Bestimmungsgrenze je Analyt erforderlich.
4.2 Übermittlung der Untersuchungsergebnisse (Daten)
Der AN muss einen Bericht über die Analyse anfertigen und diesen an die BfG übermitteln.
- Form des Berichts: Der Bericht muss in einer mit dem AG abgestimmten
tabellarischen Form angefertigt werden.
- Dateiformat des Berichts: Mögliche Dateiformate sind .csv, xlsx oder .pdf
basierte Dateien. Das exakte Format der Datenübergabe wird zwischen dem AG
und dem AN nach der Auftragserteilung abgestimmt.
- Inhalt des Berichts: Es müssen der jeweilige Parameter, das
Probenahmedatum, die Messstelle, die Probenahmeart, die jeweilige
Bestimmungsgrenze, die Einheit und die Messwerte angegeben werden.
-
Zeitpunkt der Vorlage: Die Übermittlung der Messwerte erfolgt halbjährlich,
spätestens zum 31.07. des Messjahres sowie spätestens zum 31.01. des
Folgejahres.
5. Mindestanforderung zur Eignung
Der AN muss nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert sein.
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6. Verwendung der Analyseergebnisse
Die Daten werden, nach Abstimmung mit der FGG Rhein und der IKSR, durch den AG auf
zwei Webseiten veröffentlicht sowie im Rahmen von Mitteilungsverpflichtungen weiter an die
IKSMS und an das UBA übermittelt. Daher hat der AN dem AG die ausschließlichen
Nutzungsrechte an den Untersuchungsergebnissen zu übertragen.
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