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der Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern, Fritz-Reuter-Platz 9, 17139 Malchin, BR Deutschland vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Leiter des Betriebsteiles FVI, Herrn Jörn Luboeinsky
- Auftraggeber/AG oder LFoA -
und
Name des Unternehmers / des Unternehmens _________________________ ggf. noch Unternehmensname: _________________________ ggf. gesetzlicher Vertreter / Bevollmächtigter: _________________________ Straße: _________________________ PLZ und Ort: _________________________ europ. Land/Staat und Bundesland/Region o.Ä. _________________________
- Auftragnehmer/AN-
wird der nachstehende Werkvertrag abgeschlossen:
§ 1 Gegenstand des Vertrages
- Der Auftragnehmer (AN) führt für den Auftraggeber (AG) die Teilarbeitsschritte der Forsteinrichtung (Waldeinteilung, Taxation, Kartenerstellung) sowie die Waldlebensraumtypenbestimmung und Aufnahme von Störfaktoren in Waldlebensraumtypen
für die Flächen des/der Loses /Lose: ab dem ……………..
gemäß der Aufteilung in den Vergabeunterlagen (Anlage 1) durch.
-
Die Leistung des AN ist je Los zu dem in Anlage 1 zu diesem Vertrag genannten Endtermin zu erbringen. Zur Wahrung der Frist ist der Eingang beim AG am Erfüllungsort entscheidend.
-
Der Stichtag des Datensatzes der Lose ist der Anlage 1 zu entnehmen.
-
Die im Vertrag benannten Anlagen sind Bestandteil dieses Vertrages.
§ 2 Leistungen des Auftragnehmers und Zeitraum der Leistung
- Der AN führt in dem/den unter § 1 genannten Los/en im Wald die Teilarbeitsschritte der Forsteinrichtung (Waldeinteilung, Taxation, Kartenerstellung) sowie die Waldlebensraumtypenbestimmung und Erhebung der Störfaktoren in den Waldlebensraumtypen gemäß den Bedingungen der Vergabeunterlagen und diesem Vertrag durch.
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Das umfasst im Einzelnen die folgenden Leistungen:
a. die Aktualisierung der Forstgrundkarte der letzten Forsteinrichtung im Maßstab 1:5000 bezüglich der Darstellung von Wegen, Gräben und weiteren forsteinrichtungstypischen kartographischen Details nach den Bestimmungen dieses Vertrages und nach den Vorschriften der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Aufnahmeanweisung (BRA Natura2000).
b. die Aktualisierung der Waldeinteilung der letzten Forsteinrichtung nach den klassischen Gliederungseinheiten (Abteilung, Unterabteilung, Teilfläche, Behandlungseinheit (BHE) (synonym: Bestand)) nach den Bestimmungen dieses Vertrages, den Vergabeunterlagen und nach den Vorschriften der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Aufnahmeanweisung (BRA Natura2000).
c. die Aktualisierung des fortgeschriebenen Datensatzes der letzten Forsteinrichtung entsprechend der Änderungen der Forstgrundkarte, inklusive der digital ermittelten Flächengröße und die Neuaufnahme von Waldzustandsdaten bzw. die Korrektur der zur Verfügung gestellten o.g. fortgeschriebenen Daten nach den Bestimmungen dieses Vertrages und der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Aufnahmeanweisung (BRA Natura2000). Der AN hat daher auch die bis zum jeweiligen Fertigstellungsdatum vorliegenden Änderungen aus seit seinem Waldbegang durchgeführten Vollzügen der Nationalparkverwaltung oder aus Schadereignissen zu Waldzustandsänderungen im Datenbestand zu berücksichtigen. Ein Auszug aus dem Datensatz der vorherigen FFH-Managementkartierung wird vom AG gestellt.
d. die Bestimmung der Waldlebensraumtypen und Aufnahme der Störfaktoren in Waldlebensraumtypen nach der „Arbeitsanweisung zum Management von FFH-Waldlebensraumtypen vom 28.09.2022“ und der BRA Natura2000.
-
Der Vertrag beinhaltet zudem die Digitalisierung der unter § 2 Nr. 1. a. - c. dieses Vertrages genannten und durch den AN vollzogenen Änderungen an der Forstgrundkarte nach den Bestimmungen dieses Vertrages und nach den Vorschriften der Aufnahmeanweisung (BRA Natura2000).
-
Der AN legt die entsprechend den Bestimmungen dieses Vertrages und der BRA Natura2000 und „Arbeitsanweisung zum Management von FFH- Waldlebensraumtypen vom 28.09.2022“
-
erarbeiteten Ergebnisse
-
losweise
-
mit dem jeweils parallel dazu fertiggestellten Datensatz
-
und der Kartenänderungen der Forstgrundkarte im Maßstab 1:5000 in analoger und digitaler Form
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entsprechend den in Anlage 1 zu diesem Vertrag genannten Lieferterminen vor. Gleichzeitig erfolgt eine digitale Abmeldung unter Forsteinrichtung_MV@lfoa- mv.de unter Angabe FoA_Nr, Rev_Nr, Los_Nr. und Nennung des hauptverantwortlichen Bearbeiters.
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Unbenommen dieser Festlegung muss beim zuständig betreuenden Forsteinrichter des AG eine regelmäßige Vorlage und Absprache zu manuell erstellten Arbeitsreinkarten entsprechend den Bestimmungen dieses Vertrages und nach den Vorschriften der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Aufnahmeanweisung (BRA Natura2000) gewährleistet werden.
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Die für die Verarbeitung der Daten nach den Bestimmungen dieses Vertrages und nach den Vorschriften der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Aufnahmeanweisung (BRA Natura2000) zu nutzende Software ist der Datenspeicher Wald 2 (DSW 2) in der von der LFoA vorgegebenen Programmversion. Diesbezüglich bedient sich der AN ausschließlich der Unterstützung der Firma Com In GmbH & Co. KG - Consulting + Solutions, Graf- Schack-Allee 11, 19053 Schwerin, Germany. Die in diesem Zusammenhang dem AN entstehenden Kosten werden durch den AG weder erstattet noch sonst in irgendeiner Weise dem AN vom AG angerechnet.
Ausgenommen von dieser Regelung sind nur die digitalen Daten der
Forstgrundkarte. Die Forstgrundkarte wird in analoger und digitaler Form durch den
AG ausgereicht. Für notwendige Änderungsdigitalisierungen wird keine Hard- oder
Software zur Verfügung gestellt. Für die Bearbeitung der Daten wird zwingend eine
Installation von ArcGIS Pro 3.5.5 mit mindestens Lizenzstufe „Standard“ benötigt.
Andere Versionen von ArcGIS Pro (ältere oder neuere), sowie alle Versionen von
ArcMap können nicht verwendet werden.
§ 3 Zeitraum der Leistung
-
Die Leistungserbringung durch den AN erfolgt bis zu den in den Vergabeunterlagen (Anlage 1) enthaltenen Fristen. Das letzte Kartenblatt mit dem vollständig überarbeiteten Datensatz wird bis zu dem in Anlage 1 zum für das jeweilige Los festgelegten Endtermin, 12.00 Uhr MEZ an den AG ausgeliefert. Zur Wahrung der Frist ist der Eingang beim AG am Erfüllungsort entscheidend.
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Um eine fristgemäße Abarbeitung zu gewährleisten, hatte der AN bereits mit seinem Angebot einen Projektplan einzureichen. Der zum Vertragsabschluss nochmals präzisierte Projektplan wird als Anlage 2 Bestandteil dieses Vertrages.
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Der AN überprüft selbst laufend seinen Flächenfortschritt mit Blick auf eine termingerechte Fertigstellung der Arbeit. Wenn der AN erkennt, dass eine
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termingerechte Fertigstellung der Arbeit nicht möglich ist, ist er verpflichtet, unverzüglich fernmündlich und danach schriftlich den AG zu benachrichtigen.
- Sollten sich über den Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Monaten flächenbezogen im Vergleich zu dem mit dem Angebot eingereichten Projektplan (hier zeitbezogene Projektabarbeitung) negative Abweichungen von mehr als 10 Prozent bei der Erstellung der Karten einschließlich des dazugehörigen Datensatzes ergeben, ist der AG vorbehaltlich seiner sonstigen Rechte zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, weil der AN dann nach dem Dafürhalten beider Parteien nicht mehr die Gewähr dafür bietet, dass er seine Leistungen fristgemäß erbringen kann.
§ 4 Weitere Pflichten des AN
-
Der AN ist verpflichtet, den AG monatlich über den Stand der Arbeiten hinsichtlich des Flächenfortschritts nach den Teilarbeitsschritten Waldeinteilung, Taxation und Anfertigen von Arbeitsreinkarten und Kartendigitalisierung im Sinne der Bestimmungen der BRA Natura2000 mit Angabe der fertiggestellten Hektar per E- Mail zu informieren.
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Der AN räumt dem AG das Recht ein, jederzeit Einsicht in die Datenveränderungen der Forstgrundkarte und der Revierdatensätze nehmen zu können, um im Zweifelsfall den Arbeitsfortschritt zu verifizieren.
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Der AN ist verpflichtet, die im Rahmen der Qualitätskontrolle seiner Arbeit durch den AG nach Anlage F der BRA Natura2000 aufgezeigten Mängel nachzuarbeiten. Er erstellt dem AG in diesem Falle binnen einer Frist von 4 Tagen unaufgefordert einen neuen Projektplan.
-
Sollten sich bei im Rahmen der danach durchzuführenden erneuten Qualitätskontrolle nach Anlage F immer noch oder weitere solcher Mängel im Sinne der BRA Natura2000 im Umfang des Ablehnungsgrenzwertes zeigen, ist der AG vorbehaltlich seiner sonstigen Rechte zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, weil der AN dann nach dem Dafürhalten beider Parteien nicht mehr die Gewähr dafür bietet, dass er seine Leistungen entsprechend der geforderten Qualität erbringen kann.
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Die Übertragung von Pflichten aus diesem Vertrag auf Subunternehmer/ Nachauftragnehmer ist dem AN nicht gestattet. Der AN ist verpflichtet, die Arbeiten ausschließlich durch die im Projektplan benannte(n) Person(en) durchzuführen.
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Der AN verpflichtet sich, nach Eintreten des unter § 6 Nummer 2 dieses Vertrages genannten Falles, seine Arbeit nur noch auf die ihm durch die LFoA mitgeteilten Forstadressen zu beschränken und die Arbeitsunterlagen für die restlichen Flächen unverzüglich zurückzugeben.
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Die vom AN zur Vertragserfüllung gefertigten, beschafften und sonst überarbeiteten Unterlagen sind als Eigentum des AG spätestens mit Vertragsbeendigung /-erfüllung an diesen herauszugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht hieran besteht nicht.
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Der AN hat sich bei Ausführung seiner Leistungen im Wald so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald und die Rechte anderer (z.B. Holzeinschlag, Jagd) nicht beeinträchtigt werden.
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Der AN hat auch im Wald die Grundregeln der Straßenverkehrsordnung der Bundesrepublik Deutschland (StVO) zu befolgen.
§ 5 Ansprechpartner und Kommunikation
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Der AN ist verpflichtet, ein Büro mit den üblichen Kommunikationsmitteln (Telefon, Fax, E-Mail) innerhalb der EU vorzuhalten. Alle mit der Durchführung der Arbeiten vor Ort betrauten Personen müssen vorbehaltlich der Regelung in Nummer 2. Grundkenntnisse der deutschen Sprache beherrschen und auf Nachfrage erklären können, was sie dort tun und wer AG und AN sind. Der AN ist verpflichtet, in o.g. Büro und/oder vor Ort im Wald mindestens einen Ansprechpartner zu stellen, der sowohl mündlich als auch schriftlich der deutschen Sprache mächtig und zu Vertragsverhandlungen in deutscher Sprache in der Lage ist.
-
Ein Ansprechpartner des AN muss zudem der deutschen Sprache bezüglich der für die Durchführung der Arbeit notwendigen forstlichen Fachausdrücke im Sinne der anerkannten fachlichen Grundsätze zur Forstwirtschaft und zur Forsteinrichtung mächtig sein.
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Er muss darüber hinaus werktags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr stets zumindest telefonisch (Festanschluss und/oder Mobil- bzw. Funktelefon) bzw. per Mailverkehr erreichbar und bei ggf. notwendigen Absprachen zur Organisation der Arbeit und/oder zur Qualität der Arbeitsergebnisse vor Ort anwesend sein.
-
Der AN führt die Arbeiten in ständigem Kontakt und in Abstimmung mit dem AG durch. Zumindest zu Beginn und am Ende seiner Tätigkeit vor Ort hat der AN den zuständigen Revierleiter nachweislich zu kontaktieren. Ansprechpartner für Fragen hinsichtlich der fachlichen Durchführung der Forsteinrichtung:
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| Forstamt | Ansprechpartner | Kontaktdaten | ||
|---|---|---|---|---|
| 1 | Rothemühl | Adolphi, Felix | Telefon | 03824 8361024 |
| Neubrandenburg | Mobil | 0152 21559405 | ||
| Torgelow | Felix.adolphi@lfoa-mv.de | |||
| Neu Pudagla | Anschrift | Hainstraße 5 17493 Greifswald | ||
| Jägerhof | ||||
| Poggendorf | ||||
| Rügen | ||||
| NP Vorpommersche Boddenlandschaft | ||||
| NP Jasmund | ||||
| 2 | Lüttenhagen | Nanzka, Torsten | Telefon | 03994 235 311 |
| Mirow | Mobil | 0173 2472164 | ||
| Neustrelitz | torsten.nanzka@lfoa-mv.de | |||
| Nossentiner Heide | Fritz-Reuter-Platz 9 17139 Malchin | |||
| Wredenhagen | ||||
| NP Müritz | ||||
| 3 | Friedrichsmoor | Zelck, Andrea | Telefon | 038757 2596 84 |
| Karbow | Mobil | 0176 63840746 | ||
| Grabow | andrea.zelck@lfoa-mv.de | |||
| Kaliß | Anschrift | Hauptstraße 11 19306 Klein Laasch | ||
| Jasnitz | ||||
| Schildfeld | ||||
| 4 | Schuenhagen | Clodius, Carl-Michael | Telefon | 03843 8301 205 |
| Dargun | Mobil | 0172 8444070 | ||
| Sandhof | carl-michael.clodius@lfoa-mv.de | |||
| Güstrow | Anschrift | Gleviner Burg 1 18273 Güstrow | ||
| Stavenhagen | ||||
| Billenhagen | ||||
| 5 | Bad Doberan | Wolff, Florian | Telefon | 038422 45416 |
| Schlemmin | Mobil | 0173 2472355 | ||
| Gädebehn | florian.wolff@lfoa-mv.de | |||
| Grevesmühlen | Anschrift | Goethestraße 1 23992 Neukloster | ||
| Radelübbe |
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Ansprechpartner für Fragen hinsichtlich der fachlichen Durchführung zur Bestimmung der Waldlebensraumtypen und Aufnahme von Störfaktoren:
Für den AG:
| Forstamt | Ansprechpartner | Kontaktdaten | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| NP Jasmund | Lehniger, Kerstin | Telefon | 0385 6700175 | |||||||
| NP Müritz | Mobil | 0173 2471945 | ||||||||
| NP VoPoBL | kerstin.lehniger@lfoa-mv.de | |||||||||
| Anschrift | Zeppelinstr. 3 | |||||||||
| 19061 Schwerin | ||||||||||
| a | Rothemühl | Poeszus, Matthias | Telefon | 03981 4210630 | ||||||
| Lüttenhagen | Mobil | 0173 2471945 | ||||||||
| Mirow | matthias.poeszus@lfoa-mv.de | |||||||||
| Neustrelitz | Anschrift | Zeppelinstr. 3 | ||||||||
| Neubrandenburg | 19061 Schwerin | |||||||||
| Torgelow | ||||||||||
| Neu Pudagla | ||||||||||
| Jägerhof | ||||||||||
| Poggendorf | ||||||||||
| Schuenhagen | ||||||||||
| Rügen | ||||||||||
| Stavenhagen | ||||||||||
| NP Müritz | ||||||||||
| b | Dargun | Schleenstein, Ulrich | Telefon | 0385 6700176 | ||||||
| Nossentiner Heide | Mobil | 0173 735 19 59 | ||||||||
| Wredenhagen | ulrich.schleenstein@lfoa-mv.de | |||||||||
| Sandhof | Anschrift | Zeppelinstr. 3 | ||||||||
| Güstrow | 19061 Schwerin | |||||||||
| Billenhagen | ||||||||||
| Bad Doberan | ||||||||||
| Schlemmin | ||||||||||
| Gädebehn | ||||||||||
| Grevesmühlen | ||||||||||
| Radelübbe | ||||||||||
| Friedrichsmoor | ||||||||||
| Karbow | ||||||||||
| Grabow | ||||||||||
| Kaliß | ||||||||||
| Jasnitz | ||||||||||
| Schildfeld |
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für den AN nach Nummer 2:
Herr / Frau: ________________________________________ Anschrift: ________________________________________ Tel., Fax: ________________________________________ mobil: ________________________________________ E-Mail: ________________________________________
für die Firma ComIn GmbH & Co. KG - Consulting + Solutions:
Herr Sikos Anschrift: Graf-Schack-Allee 11, 19053 Schwerin Tel.: 0385 / 593330 E-Mail: info@comin.info
- Jede Änderung der Ansprechpartner ist dem AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
§ 6 Garantie, Verzug und Kosten für Selbstvornahme
-
Der AN gewährleistet die Ausführung nach den anerkannten fachlichen Grundsätzen, nach der BRA Natura2000 und „Arbeitsanweisung zum Management von FFH-Waldlebensraumtypen vom 28.09.2022“, im Übrigen nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft und Technik sowie die Richtigkeit und Brauchbarkeit aller im Rahmen des Vertrages zu erbringenden Leistungen und der vorgelegten Ergebnisse. Hierzu führt er die von ihm in Anlage 3 dargestellte Qualitätssicherung durch.
-
Befindet sich der AN mit seiner Leistung ganz oder teilweise in Verzug, so kann der AG nach Ablauf einer einmalig gesetzten angemessenen Nachfrist die notwendigen Arbeiten ganz oder teilweise selbst vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen.
-
Der AN verpflichtet sich, die Kosten der unter Nummer 2. genannten und durch den AG vorgenommenen Maßnahmen zu tragen. Im Falle der Bearbeitung durch den AG selbst richtet sich der Kostensatz nach den Bestimmungen der Forstkostenverordnung (ForstKostVO M-V) vom 14. Nov. 2013 (GVOBL. M-V 2013, S. 660), zuletzt geändert durch VO vom 29.08.2017 (GVOBl. M-V S. 243, 246). Satz 2 gilt auch für den Fall der Beseitigung eines Sachmangels durch den AN gemäß § 14 Ziffer 2 lit. a) der VOL/ B 2003.
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§ 7 Abnahme
Die Verfahrensweise der Abgabe der Ergebnisse, deren Prüfung und Abnahme durch den AG erfolgt gemäß der BRA Natura2000 und ihrer Anlage F. Hinsichtlich der Frist für die Abnahme wird auf § 8 Nummer 4. verwiesen.
§ 8 Vergütung
- Die Vergütung beträgt
für das Los Nr. ____,__€
für das Los Nr. ____,__€
für das Los Nr. ____,__€
für das Los Nr. ____,__€
für das Los Nr. ____,__€
pro bearbeitetem Hektar inklusive aller sonstiger Nebenkosten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Auszahlung erfolgt durch Überweisung nach Ablieferung und Abnahme der erarbeiteten Unterlagen auf Grund einer Rechnungslegung durch den AN auf die in der Rechnung angegebene Bankverbindung (ggf. unter Angabe des Verwendungszwecks und des Kassenzeichens).
-
Eine Abschlagszahlung kann in Höhe von 50% des Angebotspreises nach Abgabe der vollständigen Unterlagen beim AG und Rechnungslegung durch den AN erfolgen.
-
Den Vertragsparteien ist bekannt und bewusst, dass im Verlauf der Vertragsdurchführung Veränderungen am Umfang der Teilarbeiten innerhalb des zu bearbeitenden Gebietes auftreten können und sich somit eine Unter-/ Überschreitung der ca.-Angabe zu den genannten Flächengrößen ergeben kann, was gemäß Nummer 1. ein geringeres oder höheres absolutes Entgelt zur Folge hat.
-
Die Schlusszahlung erfolgt nach vollständig erbrachter und abgenommener Leistung und Rechnungsstellung, die die Abschlagszahlung berücksichtigt sowie nach angemessener Frist zur Prüfung der zum Schluss der Arbeiten vorgelegten Ergebnisse, die bei fristgerecht erbrachter Leistung spätestens 3 Monate nach Abgabe der Ergebnisse (Tag des Eingangs beim AG ist maßgeblich) endet.
-
Für den Fall, dass der AG - gleich aus welchem Rechtsgrund - von seinem Recht zur außerordentlichen Kündigung Gebrauch macht, verliert der AN seinen 9
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Anspruch auf die Gesamtvergütung. Er erhält unter Berücksichtigung der Regelung in Nummer 1. und 2. anteilig nur die Vergütung, die auf die für den AG verwertbare Leistung entfällt.
§ 9 Haftung und Vertragsstrafe
- Die Haftung des AG ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht vertragswesentlich sind, wie folgt begrenzt:
a. Bei Sachschäden besteht ein Anspruch nur, wenn der AG, dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie die gesetzlichen Vertreter den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
b. Im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (Personenschaden) besteht ein Anspruch nur, wenn der AG, dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie die gesetzlichen Vertreter den Schaden fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt haben.
-
Der AN haftet für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen wie für eigenes Verschulden.
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Für jeden Tag, den der AN mit der Erbringung seiner Leistung in Verzug ist, hat er an den AG als Vertragsstrafe einen Betrag in Höhe von 0,1 % der Vergütung für den ausstehenden Teil der Leistung zu entrichten, maximal jedoch 5 % der Bruttoauftragssumme.
§ 10 Kündigung bei Korruption
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass er durch Annahme oder Sich- Versprechen-Lassen eines materiellen oder immateriellen Vorteils für eine/-n Mitarbeiter/ -in oder Auszubildende/ -n der Landesforstanstalt Mecklenburg- Vorpommern oder Dritter, auf den kein rechtmäßiger Anspruch besteht, zustande gekommen ist. Unter Vorteil ist dabei jedwede Verbesserung der wirtschaftlichen, rechtlichen oder persönlichen Lage sowie das Abwenden eines Nachteils zu verstehen. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen.
§ 11 Außerordentliche Kündigung
Außer in den in § 3 Nummern 4., 5. und § 4 Nummer 4. genannten Fällen kann der Auftraggeber das Vertragsverhältnis zum Auftragnehmer unbeschadet seiner gesetzlichen Rechte fristlos kündigen, wenn der Auftragnehmer seine vertraglichen 10
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oder sonstigen Verpflichtungen so schwerwiegend verletzt, dass dem Auftraggeber ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn:
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der Auftragnehmer seine Pflichten aus §§ 2, 3 und 4 dieses Vertrages verletzt,
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sich im Rahmen der Endprüfung der Qualitätskontrolle Mängel im Sinne der BRA Natura2000 zeigen, weil der AN dann nach dem Dafürhalten beider Parteien nicht mehr die Gewähr dafür bietet, dass er seine Leistungen entsprechend der geforderten Qualität erbringen kann,
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gegen oder durch den Auftragnehmer ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wurde,
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gegen den Auftragnehmer das Zwangsvollstreckungsverfahren betrieben wird,
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es aus Gründen, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, zu keiner Auszahlung der Fördergelder für das Projekt kommt.
§ 12 Urheber- und Nutzungsrechte
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Veröffentlichungen von Ergebnissen oder Teilergebnissen der Arbeiten durch den AN sind nicht zulässig.
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Der AN räumt der LFoA die zeitlich, räumlich und inhaltlich ausschließlichen und unbeschränkten Rechte zur Nutzung, insbesondere auf Vervielfältigung und Verbreitung aller Werke ein, die während der Erarbeitung der zu erbringenden Leistung und als ihr Ergebnis entstehen. Die LFoA erlangt ferner das Recht, die vom AN gefertigten Arbeiten auch in bearbeiteter oder umgestalteter Form in o.a. Weise zu nutzen, ohne dass es einer gesonderten Zustimmung des AN bedarf.
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Der AN verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem AG zurückzugeben.
§ 13 Schweigepflicht
Der AN und die für ihn tätigen Personen sind verpflichtet, über alle Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Tätigkeit für die LFoA bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass die LFoA sie von der Schweigepflicht entbindet.
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§ 14 Sonstige Ansprüche, Versicherung
Mit Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des AN gegen den AG aus diesem Vertrag abgegolten. Hierzu gehören auch diejenigen aus einer eventuellen Verwertung der erbrachten Leistung durch den AG sowie solche auf Grund des ausschließlichen Nutzungsrechts des AG. Für Versicherung und Steuerzahlungen hat der AN selbst zu sorgen.
§ 15 Arbeits- und Gesundheitsschutz
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AG und AN sind sich einig darüber, dass zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame erste Hilfe die erforderlichen Maßnahmen getroffen werden müssen. Sie verpflichten sich deshalb gegenseitig, die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen zu beachten.
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Ist der AN mit der Lieferung von Arbeitsmitteln, Ausrüstungen oder Arbeitsstoffen beauftragt, hat er im Rahmen seines Auftrages die für Sicherheit und Gesundheitsschutz einschlägigen Anforderungen einzuhalten.
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Der weitere/genaue Inhalt und Umfang der Verpflichtung des AN zur Berücksichtigung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ergibt sich aus der Anlage 4 zur Sicherstellung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, die Bestandteil des Vertrages und vom AN gesondert zu unterschreiben ist.
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Sofern der AN oder von ihm beauftragte Dritte den sich hiernach ergebenden Verpflichtungen nicht nachkommen, hat der AN vorbehaltlich der gesetzlichen Ansprüche der LFoA, diese und/oder ihren Unfallversicherungsträger (Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern, Wismarsche Straße 199, 19053 Schwerin) von etwaigen Zahlungs- und allen sonstigen Schadensersatzansprüchen freizustellen. Unberührt hiervon bleibt das Recht der LFoA zur außerordentlichen Kündigung, ggf. auch ohne vorherige Abmahnung.
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Während des Waldbeganges im Sinne der BRA Natura2000 ist die Kommunikationsfähigkeit der für den AN tätigen Personen im Sinne einer Rettungskette sicher zu stellen.
§ 16 Streitbeilegung
Die LFoA ist nicht verpflichtet und auch nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen.
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§ 17 Sonstiges, salvatorische Klausel
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Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung des Vertrages. Schriftform ist nur die des § 126 BGB; § 127 Abs. 2 ist nicht anzuwenden.
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Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Vertrag im Falle der Unwirksamkeit einzelner/mehrerer Bestimmungen im Übrigen Bestand haben soll. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung(en) tritt/treten diejenige(n) Regelung(en), die nach dem mutmaßlichen Willen der Parteien ihrem Inhalt und Zweck nach am nächsten kommt/kommen.
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Es gelten ergänzend die Regelungen der VOL/B in der jeweils gültigen Fassung. Die VOL/B, Fassung 2003, liegen zur Einsichtnahme beim AG bereit.
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Erfüllungsort ist der Betriebsteil FVI, Zeppelinstraße 3, 19063 Schwerin.
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Gerichtsstand ist 17139 Malchin.
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Für die gesamte Vertragsdurchführung einschließlich etwaiger Rechtsstreitigkeiten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Schwerin, den
Ort, Datum Ort, Datum
(Jörn Luboeinsky, Unterschrift) (Name in Druckschrift und Unterschrift mit Firmenstempel) AG AN
Anlagen: Anlage 1: Losliste (in den Vergabeunterlagen) Anlage 2: eingereichter Projektplan (in den Angebotsunterlagen) Anlage 3: Qualitätssicherung durch den AN (in den Angebotsunterlagen) Anlage 4: Arbeits- und Gesundheitsschutz (in den Angebotsunterlagen)
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