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Landesforstanstalt Postfach 11 19 17131 Malchin Bearbeitet von: Herrn Schlunze
Teilnehmer des Vergabeverfahrens Telefon: 0 39 94/ 235- 154 Fax: 0 39 94/ 235- 400 E-Mail: Rene.Schlunze@lfoa-mv.de
Aktenzeichen: S13/5321.9-27-2-Vergabe 2026 (bitte bei Schriftverkehr angeben)
Malchin, den 11.09.2026
Vergabe von Teilarbeitsschritten zur Aktualisierung von Natura2000 - Managementplänen-Teilbereich Wald (FFH) in den Forstämtern Neubrandenburg, Schuenhagen und Jägerhof der Landesforstanstalt M-V
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
Vergabe-Nr. S13/5321.9-27-2-Vergabe 2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte Sie, mir Ihr Angebot zu o.g. Ausschreibung bis zum 13.10.2026, 10.00 Uhr (Angebotsschlusstermin) einzureichen.
1.) Zur Angebotsabgabe auffordernde und Zuschlag erteilende Stelle: Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern Fritz-Reuter-Platz 9, 17139 Malchin Tel.: 03994-235-154 Fax.: 03994-235-400 E-Mail: rene.schlunze@lfoa-mv.de
2.) Art der Vergabe: Offenes Verfahren nach § 119 Absatz 1 GWB i.V.m. § 15 VgV
3.) Art und Umfang sowie Ort der Leistung
3.1) in den FFH-Gebieten: Es handelt sich insgesamt um eine Fläche von ca. 7.194 ha (6 Lose). Es ist der Gesamtwald zu bearbeiten. Es sind verschiedene Eigentumsarten vertreten. Es werden sowohl der Holzboden als auch der Nichtholzboden, nicht eingerichtete Flächen und (eigentümerabhängig) die sonstige Betriebsfläche betrachtet. Die vorhandenen ne-Flächen sind nach Möglichkeit als Holzboden aufzunehmen.
Vorstand: Manfred Baum Telefon: 03994 235-0 Bank: Deutsche Bundesbank Landesforstanstalt Telefax: 03994 235-400 BIC: MARKDEF1150 Mecklenburg-Vorpommern E-Mail: zentrale@lfoa-mv.de IBAN: DE87 1500 0000 0015 0015 30 Fritz - Reuter - Platz 9 Internet: www.wald-mv.de Steuernummer: 079/133/80058 17139 Malchin Amtsgericht Neubrandenburg HRA 2883
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Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Arbeitsschritte Waldeinteilung inklusive lagegerechter Darstellung von Offenland-LRT in der Arbeitsreinkarte, Waldzustandserfassung (Inventur durch Taxation), Waldlebensraumtypenbestimmung, die Erfassung von Biotopbäumen, starkem Totholz und die Aufnahme von Störfaktoren in den Waldlebensraumtypen, Erstellen einer analogen Arbeitsreinkarte sowie vollständige Digitalisierung der Forstgrundkarte im Maßstab 1:5000.
Es wird erwartet, dass ein zweiter Flächenbegang zur Erfassung der Vegetation (Störzeiger) während der Vegetationszeit in den WLRT erfolgt, sofern die Taxation und Waldeinteilung außerhalb der Vegetationszeit erfolgt waren. Darüber hinaus ist vor Abgabe der Leistung Übereinstimmung zwischen Karte und Datensatz des DSW 2 zu gewährleisten, inklusive des Eintragens der korrekten Flächengröße in den DSW2 (Abgleich Karte-DSW). Grundlage sind die „Arbeitsanweisung für die Aktualisierung des Waldzustandes in Natura 2000 Gebieten (BRA Natura2000, 3. Änderungsfassung vom 01.09.2025) und die „Arbeitsanweisung zum Management von FFH-Waldlebensraumtypen vom 20.04.2026“. Flächen der Horstschutzzone I sind während der Brutzeit der Großvogelarten nicht zu betreten.
Die Überprüfung der Arbeitsergebnisse im Rahmen der Leistungsabnahme erfolgt nach den Vorgaben der BRA-Natura2000 durch den Auftraggeber.
3.2) Sonstige Hinweise
Hinweis zur Qualität der DSW2-Daten in den anhängenden Wirtschaftsbüchern: Die Daten für den Anstalts- und Landeswald sind durch periodische Forsteinrichtung, Vollzugsaktualisierung und jährliche Fortschreibung grundsätzlich aktuell. Die Daten für den Nicht-Landeswald in den FFH-Gebieten sind ebenfalls durch eine frühere Erhebung des Waldzustandes (vor ca. 10 Jahren) und jährliche Ertragstafel-Fortschreibung weitgehend aktuell – es fehlt dort allerdings die Vollzugsaktualisierung.
Leistungsorte sind diverse Reviere in den Forstämtern Neubrandenburg, Schuenhagen und Jägerhof. Die zu bearbeitenden Reviere sind der Anlage „Losübersicht FFH- Bearbeitung“ (Datei 11.1. der Vergabeunterlagen) zu entnehmen. Die Bieter werden aufgefordert, sich die Struktur der konkreten Arbeitsgebiete unter folgenden Links zur Abschätzung des Arbeitsumfangs anzusehen:
Aktuelle Luftbilder der Landesvermessung: https://www.geodaten-mv.de/dienste/adv_dop
Forstgrundkarte: https://www.geodaten-mv.de/dienste/forst_grundkarte_wms
Forstliche-Organisations-Struktur (Forstamt / Revier) https://www.geodaten-mv.de/dienste/forst_struktur_wms
Zusätzlich sind Übersichtskarten im .pdf-Format Teil der Vergabeunterlagen (Dateien Nr. 12.0. bis 12.9.) sowie Wirtschaftsbuchauszüge je Los (Dateien Nr. 13.0. bis 13.5.).
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Auf Anfrage wird das sogenannte NDOM- Normalisierte Digitale Oberflächenmodell (auch umgangssprachlich Baumhöhenmodell) mit einer Auflösung von 50 cm Bodenauflösung mit Flugdatum bereitgestellt. Der Bedarf ist gleichzeitig bei der Angebotsabgabe zu vermerken, damit die Daten nach Zuschlagserteilung umgehend bereitgestellt werden können. Ansprechpartner dazu ist: Kai Jütte, Mail: kai.juette@lfoa-mv.de; Tel: 0385/6700 227
4.) Vorbehalt der Teilung in Lose: Es sind 6 FFH- Lose gebildet worden. Die zu bearbeitenden Reviere sind der Anlage „Losübersicht FFH-Bearbeitung“ (Datei 11.1. der Vergabeunterlagen) zu entnehmen:
- Die Angebote können für ein, mehrere oder alle Lose eingereicht werden.
- Eine Priorisierung der bebotenen Lose ist nicht zulässig.
- Der Bewerber muss die, entsprechend seinen Kapazitäten, tatsächlich durch ihn zu bearbeitende Losanzahl inklusive ha-Angabe benennen.
- Ist das Angebot eines Bieters in mehreren oder allen Losen erstplatziert und hat dieser Bieter eine Kapazitätsbegrenzung angegeben, trifft der Auftraggeber die Entscheidung, auf welche Lose der Zuschlag erteilt wird, anhand des für ihn wirtschaftlichsten Ergebnisses (siehe Ziffer 16).
- Sofern ein Bieter in mehreren oder allen Losen erstplatziert ist und keine Kapazitätsbegrenzung angegeben hat, behält sich der Auftraggeber vor, unabhängig von der Losanzahl, maximal 3.910 ha Bearbeitungsfläche an einen Bieter zu beauftragen. Die Auswahl, welche Lose bezuschlagt werden, trifft der Auftraggeber auch hier anhand des für ihn wirtschaftlichsten Ergebnisses (siehe Ziffer 16).
5.) Ausführungsfristen: Es wird darauf hingewiesen, dass Mecklenburg-Vorpommern insgesamt und die Küstenregion sowie die Seenplatte im Besonderen touristisch stark frequentiert sind und insoweit ganzjährig eine hohe Nachfrage in den Beherbergungsbetrieben existiert. Dieser Aspekt darf die Termineinhaltung nicht beeinträchtigen.
Die Leistung ist ab dem 23.11.2026 bis zu den in den Anlagen „Losübersicht FFH- Bearbeitung“ (Datei 11.1. der Vergabeunterlagen) definierten Abgabeterminen gestaffelt bis zum 31.03.2028 zu erbringen. Die Karten und sonstige Unterlagen werden spätestens am 20.11.2026 übergeben.
6.) Aufschrift und Form der Angebote:
- Das Angebot ist ausschließlich auf elektronischem Weg über den Vergabemarktplatz MV einzureichen. Schriftliche Angebote, die auf dem Postweg, per Kurier oder persönlich eingereicht werden, dürfen nicht mehr berücksichtigt werden und werden zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
- Das Angebot, sowie die Anlagen mit einem Unterschrifts- bzw. Signaturfeld (unabhängig von der Erstellung durch den Auftraggeber bzw. Auftragnehmer) müssen mit einer Signatur versehen sein. Hierzu ist es ausreichend, wenn der Name des Vertretungsbevollmächtigten mit dem Zusatz „gezeichnet“ im Unterschriftsfeld eingetragen wird (z.B. gezeichnet Frau Maria Mustermann).
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- Nachträgliche Berichtigungen oder Änderungen des Angebotes, die bis zum Angebotsschlusstermin eingehen können, müssen in der gleichen Form wie das Angebot übersandt werden.
- Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben die Mitglieder zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Vollmacht (unterschrieben durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft) ist mit dem Angebot vorzulegen.
- Wird durch den/die Bieter/Bietergemeinschaft der Einsatz von Nachauftragnehmern beabsichtigt, sind diese im Angebot zu benennen. Hierzu ist die Anlage Nachunternehmerverzeichnis zu verwenden. Weiterhin sollen die Nachauftragnehmer bereits mit dem Angebot erklären, dass die zugesicherte Leistungserbringung durch sie erfolgen wird (Anlage Verpflichtungserklärung Nachunternehmer).
7.) Entschädigung für Vergabeunterlagen: Eine Entschädigung für die (Erstellung der) eingereichten Unterlagen erfolgt nicht.
8.) Ablauf der Angebotsfrist: Das Angebot ist bis zum o.g. Angebotsschlusstermin (13.10.2026, 10:00 Uhr) einzureichen.
9.) Die mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen:
- Die mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen sind den Ziffern 1 bis 16 der Anlage Vorzulegende Unterlagen zu entnehmen.
- Es wird darauf hingewiesen, dass alle durch den Auftraggeber vorgegebenen Anlagen verwendet werden müssen. Insbesondere sind dem Angebot keine selbstverfassten Referenzlisten beizufügen.
- Wird eine Bietergemeinschaft gebildet, oder durch den/die Bieter/Bietergemeinschaft der Einsatz von Nachauftragnehmern beabsichtigt, beachten Sie bitte die diesbezüglichen Hinweise in der Anlage „Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen“.
10.) Sonstiges:
- Ansprechpartner für Fragen zur Forsteinrichtung ist Herr Sven Blomeyer (Tel.: 0173/ 24 28 159; E-Mail: sven.blomeyer@lfoa-mv.de)
- Ansprechpartner für Fragen des DSW2 ist Herr Sebastian Schlaupitz (Tel.: 0385/6700-217; E-Mail: sebastian.schlaupitz@lfoa-mv.de).
- Ansprechpartnerin für Fragen zur Kartographie ist Frau Christine Treydte (Tel.: 0385/6700-226; E-Mail: christine.treydte@lfoa-mv.de). Bei Frau Treydte können bei Bedarf auch Beispiele zur Veranschaulichung der Digitalisierungsanweisung angefordert werden.
- Ansprechpartner für Fragen zur Natura2000-Thematik ist Frau Kerstin Lehniger (Tel.: 0385/6700-175; E-Mail: kerstin.lehniger@lfoa-mv.de)
- Ansprechpartner für die formelle Abwicklung des Vergabeverfahrens ist Herr René Schlunze (Tel.: 03994/235-154; E-Mail: rene.schlunze@lfoa-mv.de).
- Der Bieter erklärt mit der Angebotsabgabe, bei der Ausführung der zu vergebenden Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 14,68 Euro (brutto) zu zahlen. Zur Kontrolle dieser Verpflichtung sind eindeutige Nachweise (z.B. Entgeltabrechnungen) über die Zahlung des Stundenentgeltes vorzuhalten. Wenn
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eine Entlohnung der Beschäftigten bisher nicht auf Zeitbasis, sondern anhand einer anderen Größe erfolgt, bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten des Nachweises: Zunächst kann eine Umstellung auf einen Zeitlohn in Betracht gezogen werden, um die gestellten Vorgaben unmittelbar und eindeutig zu erfüllen. Als Alternative kann die bisherige Entgeltform beibehalten werden. Dann müssen die Auftragnehmer anhand eines transparenten und nachvollziehbaren Umrechnungskonzeptes glaubhaft machen, dass während der Leistungserbringung mindestens das Mindeststundenentgelt gezahlt wurde.
- Die Vergabestelle empfiehlt den am Auftrag interessierten Unternehmen, sich regelmäßig über die Aktualität der von ihm bearbeiteten Unterlagen auf dem Vergabemarktplatz Mecklenburg-Vorpommern zu informieren. Die Vergabeunterlagen sind hierfür mit einer Versionsnummer versehen. Die Version mit der höchsten Versionsnummer stellt die aktuelle Fassung der Vergabeunterlagen dar. Angebote, die in einer veralteten Fassung eingereicht werden, sind zwingend von der Wertung auszuschließen.
- Für die Auftragsbearbeitung wird seitens des Auftragsgebers zwingend vorgeschrieben, die Software "Datenspeicher Wald 2 (DSW 2)" in der von der Landesforstanstalt MV vorgegebenen Programmversion zu nutzen. Informationen zur Software, ihrer Beschaffung, Installation und den dazu notwendigen Hardware- Komponenten sind unter folgenden Kontaktdaten erhältlich:
com.in GmbH Computersystemhaus Graf-Schack-Allee 11, 19053 Schwerin; Germany Tel.: 0385 / 59333-0 Fax: 0385 / 59333-90 E-Mail: info@comin.info
- Für die Digitalisierung der Karten der FFH-Lose wird seitens des Auftragsgebers zwingend vorgeschrieben, eine Installation von ArcGIS Pro 3.5.5 mit mindestens Lizenzstufe „Standard“ zu nutzen. Andere Versionen von ArcGIS Pro (ältere oder neuere), sowie alle Versionen von ArcMap können nicht verwendet werden.
- Einweisungsveranstaltung für Auftragnehmer: Am 20.11.2026 erfolgt eine Einweisungsveranstaltung am Sitz des Betriebsteils FVI (Zeppelinstraße 3, 19061 Schwerin). Es besteht Teilnahmepflicht für alle beauftragten Unternehmen mit allen eingesetzten Forsteinrichtern. Im Rahmen dieses Termins werden durch die Landesforstanstalt M-V spätestens Materialien (z. B. Karten) übergeben.
- Die Vergabestelle geht davon aus, dass die Vergabeunterlagen alle notwendigen Informationen zur Erstellung der Angebotsunterlagen enthalten. Sollten sich aus Sicht des Bieters dennoch unabdingbare Nachfragen ergeben oder erkennt bzw. vermutet ein Bieter in den Vergabeunterlagen Widersprüche oder unzureichende Angaben/Vorgaben, sind diese in schriftlicher Form, per Fax oder E-Mail an die zentrale Vergabestelle zu richten bzw. der Vergabestelle anzuzeigen:
Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern z. H. Rene Schlunze Fritz-Reuter-Platz 9, 17139 Malchin Fax: 03994/ 235-400 E-Mail: rene.schlunze@lfoa-mv.de
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Die Vergabestelle wird rechtzeitig angeforderte, zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen erteilen und ggf. ihrerseits alle Bieter über Ergänzungen und Berichtigungen schriftlich, per Fax oder E-Mail informieren.
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Der Bieter verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption zu ergreifen. Er wird dem Auftraggeber, seinen mit der Vergabe oder Durchführung des Auftrages befassten Mitarbeitern oder Dritten keine Leistung materieller oder immaterieller Art, die den öffentlichen Auftraggeber oder seine Mitarbeiter besserstellt und auf die kein rechtlich begründeter Anspruch besteht, anbieten, versprechen oder gewähren.
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Werden durch den Bieter nachweislich falsche Angaben getätigt, erfolgt ein Ausschluss des Angebotes.
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Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
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Die Angebotskalkulation ist schriftlich vorzuhalten und bei Verdacht auf einen unangemessenen Angebotspreis gem. § 60 Abs. 1 VgV auf Verlangen der Vergabestelle unverzüglich vorzulegen.
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Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Einzelbieter nicht gleichzeitig als Teil einer Bietergemeinschaft auftreten können.
| Die Regelungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von | |
|---|---|
| Leistungen vom 05. August 2003 | werden mit Zuschlagserteilung |
| Vertragsbestandteil. |
- VDeerrt ragasnbleiesgteannddete il. Mustervertrag wird in der vorliegenden Fassung Vertragsbestandteil. Er ist nicht verhandelbar und wird nach Zuschlagserteilung durch die Vertragspartner unterzeichnet.
- Die Vertragsbedingungen des Auftraggebers (z.B. Besondere und Zusätzliche Vertragsbedingungen, Vergabeunterlagen) gehen den Geschäftsbedingungen des Bieters in jedem Fall vor. Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstigen Vertragsbedingungen des Bieters wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Auftraggeber ihnen bei Vertragsabschluss oder bei der Auftragsausführung nicht nochmals widerspricht oder wenn der Bieter seinen Angeboten, Preisblättern oder Auftragsbestätigungen eigene Bedingungen beifügt.
- Informationen durch den Auftraggeber werden auf dem Postweg, mittels Telekopie, direkt oder elektronisch übermittelt.
11.) Sprache in der das Angebot abzufassen ist: Das Angebot und alle Anlagen sind in deutscher Sprache zu erstellen.
12.) Zuschlags- und Bindefristen: Die Zuschlagsfrist endet für alle Lose am 13.11.2026. Der Bieter ist bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist an sein Angebot gebunden. Die Vorinformation nach § 134 GWB über die beabsichtigten Zuschlagserteilungen bzw. die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigungen werden umgehend nach erfolgter Angebotswertung versandt. Der Bieter erklärt sich damit einverstanden, dass sich die Bindefrist bis zum Ablauf eines eventuellen Nachprüfungsverfahrens verlängert, wenn es beabsichtigt ist, ihm den Zuschlag zu erteilen.
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13.) Nebenangebote/Nachunternehmer:
- Nebenangebote/Alternativangebote und Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen.
- Der Einsatz von Nachunternehmern ist zugelassen.
14.) Prüfung der fachlichen Eignung Zu vorliegender Ausschreibung wurden durch den Auftraggeber zur Bewertung der fachlichen Eignung folgende Kriterien aufgestellt:
▪ Qualifikation des Forsteinrichtungspersonals entsprechend den Anforderungen nach lfd. Nr. 15 der Anlage „Einzureichende Unterlagen“ ▪ Beurteilung der durch den Bieter zu erstellenden Beschreibung der Qualitätssicherungsmaßnahmen nach lfd. Nr. 16 der Anlage „Einzureichende Unterlagen“ ▪ Beurteilung des durch den Bieter zu erstellenden Projektplans (Datei 02.2. der Vergabeunterlagen) ▪ Bewertung der geforderten Referenzen für den/die vorgesehenen verantwortlichen Forsteinrichter mit mindestens 12 Punkten. Die notwendigen Informationen hierzu werden bei den in der Referenzliste benannten Ansprechpartnern durch den Auftraggeber eingeholt. ▪ Ggf. Beurteilung der aktuellen und dokumentierten Arbeitsergebnisse der in den letzten drei Jahren (seit 01.09.2023) für den Auftraggeber tätigen Bewerber
Für jedes bebotene Los muss mindestens ein sogenannter „verantwortlicher Forsteinrichter“ benannt sein, dieser kann für mehrere Lose identisch sein. Neben diesem „verantwortlichen Forsteinrichter“ dürfen in jedem Los weitere Forsteinrichter eingesetzt werden, die die Anforderungen an die fachliche Qualifikation erfüllen müssen, für die jedoch keine Referenzen nachzuweisen sind.
Sollten Bieter und „verantwortlicher Forsteinrichter“ nicht identisch sein, sind somit zwingend die persönlichen Referenzen der/des zur Leistungserbringung vorgesehenen „verantwortlichen Forsteinrichter/s“ vorzulegen. Die Referenzen zu Forsteinrichtungsprojekten unter Anwendung eines bestandesbezogenen Forsteinrichtungsverfahrens (Bestandesinventur) müssen durch den benannten „verantwortlichen Forsteinrichter“ in eigenständiger, vollständiger und abschließender Bearbeitung durchgeführt worden sein. Eine teilweise Mitwirkung als Nachauftragnehmer ist somit nicht ausreichend. Die durch den Auftragnehmer vorgesehenen Forsteinrichter sind im Projektplan sowie im Angebotsformular an der vorgesehenen Stelle namentlich zu benennen und deren Qualifikation/Referenzen ist/sind nachzuweisen. Sollten Referenzleistungen benannt werden, die auf Flächen der Landesforstanstalt M-V erbracht wurden, sind das konkrete Los und das Revier mit der Abrechnungsfläche sowie das Bearbeitungsjahr zu benennen. Es werden nur Referenzen gewertet, die nicht älter als sieben Jahre sind. Weiterhin können bei gegenwärtig für den Auftraggeber tätigen Bewerbern auch die aktuellen und dokumentierten Arbeitsergebnisse in die Wertung einbezogen werden.
Referenzumfang: a. Der Auftraggeber fordert für jeden in der Projektbearbeitung vorgesehenen „verantwortlichen Forsteinrichter“ die Referenz zu Forsteinrichtungsprojekten aus den letzten sieben Jahren mit einem Flächenumfang von zusammen mindestens
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500 ha, die in Durchführung eines bestandesbezogenen Forsteinrichtungsverfahrens (Bestandesinventur) in eigenständiger, vollständiger und abschließender Bearbeitung durchgeführt wurden. Die Mindestfläche (Losgröße) für die einzelne Referenz muss dabei mindestens 100 Hektar betragen. b. Alternativ zu a. wird der Nachweis einer Tätigkeit zur Prüfung und Abnahme von Waldlebensraumtypenkartierungen in NATURA-2000-Gebieten auf mindestens 200 ha als gleichwertig akzeptiert. c. Alternativ zu a. und b. wird als gleichwertig akzeptiert und die fachliche Eignung zuerkannt, wenn der Auftragnehmer den Nachweis erbringt, dass er in den letzten sieben Jahren in einer öffentlichen Forstverwaltung in den Aufgabengebieten Forsteinrichtung und/ oder Natura 2000-Managementplanung nach den in MV praktizierten Verfahren der BRA-Forsteinrichtung oder der BRA-Natura 2000 tätig war und diese Tätigkeit über mindestens drei Jahre aktiv ausgeübt hat (konkret: Bestandesinventur und/oder FE-Planung und / oder FFH-Planung und/oder Kontrolle der Unternehmerleistungen zu Teilarbeitsschritten Forsteinrichtung und /oder Kontrolle von Unternehmerleistungen der Teilarbeitsschritte zur Aktualisierung von FFH-Fachbeiträgen-Wald). Als Nachweis zu c. ist ein aktueller Ansprechpartner der öffentlichen Forstverwaltung zu benennen (Mailadresse und Telefonnummer), bei dem die Angaben per Nachfrage überprüft werden können.
Zur Bewertung der Referenzen wurden vier Kriterien erstellt, die jeweils mit 0 bis 3 Punkten bewertet und entsprechend gewichtet werden (siehe nachfolgende Tabelle). Die maximal zu erreichende Punktzahl beträgt 16,5.
Die für den Nachweis der fachlichen Eignung notwendige Mindestpunktzahl beträgt 12 Punkte!
Wird die erforderliche Mindestpunktzahl nicht erreicht, erfolgt auch bei Vorliegen aller weiteren Voraussetzungen ein Ausschluss des Angebotes auf der 2. Wertungsstufe. Gleiches gilt, wenn die Einzelbewertung in einem Kriterium mit weniger als einem Punkt erfolgt (d. h. < 1,0). Liegt die Bewertung der vom Unternehmer vorgelegten Referenzen in einem Punkterahmen zwischen elf (11) und dreizehn (13) Punkten, so werden zusätzlich die durch den Bieter beim Auftraggeber in den letzten drei Jahren erbrachten und dokumentierten Arbeitsergebnisse zur abschließenden Bewertung herangezogen. In diesem Fall wird die Bewertung der vom Bieter vorgelegten Referenzen und die Bewertung der vom Bieter beim Auftraggeber erbrachten Arbeitsleistungen mit jeweils 50 % gewertet.
| Punkte | Kriterien mit jeweiliger Wichtung | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Termintreue Wichtung 1 | Termintreue | Vertragstreue und | Qualität der | Zusammenarbeit, | ||||||||||
| Wichtung 1 | Kostenkontinuität | Leistung | Kommunikation | |||||||||||
| Wichtung 1,5 | Wichtung 2 | Wichtung 1 | ||||||||||||
| 0 | nie | nie | mangelhaft | mangelhaft | ||||||||||
| 1 | selten | selten | unbefriedigend | unbefriedigend | ||||||||||
| 2 | meistens | meistens | gut | gut | ||||||||||
| 3 | immer | immer | sehr gut | sehr gut | ||||||||||
| Maximal- | 3 | 4,5 | 6 | 3 | ||||||||||
| Punktzahl |
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15.) Kalkulationshinweise
- Der Bieter erklärt mit der Angebotsabgabe, bei der Ausführung der zu vergebenden Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 14,68 Euro (brutto) zu zahlen.
- Der Auftraggeber weist daraufhin, dass die Arbeitsanweisung (BRA) aktualisiert worden ist. Änderungen sind in roter Schrift eingetragen (außer Anlage A/4).
- Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Losgrößen zum Ausschreibungszeitpunkt noch nicht feststehen. Bei den in den Anlagen Losübersicht getätigten Angaben zur Flächengröße der Lose handelt es sich um Schätzwerte. Die zu bearbeitende Flächengröße kann um bis zu 30% je Los abweichen. Die Vergütung richtet sich nach der tatsächlich bearbeiteten Fläche (die nach Vorlage und Prüfung der vom Auftragnehmer digitalisierten Karten beim Auftraggeber vorliegt).
- Die Einzelpreise je ha sind so zu berechnen, dass alle erforderlichen Kostenbestandteile (z.B. Reisekosten, etwaige Gebühren und/oder Lizenzvergütungen) enthalten sind.
- Zur Bearbeitung des Preisblattes ist das Eintragen der kalkulierten Einzelpreise je ha ausreichend. Der Auftraggeber hat die Zellen zur Bildung des Angebotspreises mit entsprechenden Formeln hinterlegt. In der Formel zur Berechnung der Umsatzsteuer bzw. des Gesamtpreises je Los hat der AG einen Umsatzsteuersatz von 19% hinterlegt. Sofern Ihr Unternehmen berechtigt ist, für das vorgesehene Leistungsbild einen anderen Umsatzsteuersatz anzuwenden, ist dies bei der Bearbeitung des Preisblattes zu berücksichtigen.
- Durch den Bieter ohne Bedingung gewährte Rabatte sind in den Einzelpreisen zu berücksichtigen und nicht gesondert auszuweisen.
- Für die spätere Rechnungslegung in den FFH-Losen wird eine Abrechnung nach den einzelnen FFH-Gebieten gefordert.
16.) Bewertungsmethode, Zuschlagskriterien: Die Bewertung der Angebote erfolgt auf Basis von § 3 Abs. 6 Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern i.V.m. § 11 Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung. Hiernach sind zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes die zu erwartenden Kosten voll zu berücksichtigen. Eine Wichtung der Preise gegeneinander ist nicht zulässig. Die im Angebot angegebenen Gesamtpreise dienen daher lediglich der besseren Vergleichbarkeit der Angebote und stellen keinen Anspruch auf eine entsprechende Vergütung dar.
Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass nur die im Angebot getätigten Einzelpreise je ha Vertragsbestandteil werden. Die Endabrechnung erfolgt über die tatsächlich bearbeitete Fläche, die nach der digitalen Kartenbearbeitung beim Auftraggeber vorliegt.
Entscheidung über den Zuschlag, Zuschlagskriterien: Der Zuschlag erfolgt losweise.
Können nach Abschluss der Angebotswertung nicht alle Lose bezuschlagt werden, erfolgt die Entscheidung über die Zuschlagserteilungen mit folgender Priorisierung:
- Lose 5 und 6: FFH-Bearbeitung im Forstamt Neubrandenburg
- Lose 1 bis 3: FFH-Bearbeitung im Forstamt Jägerhof
- Los 4: FFH-Bearbeitung im Forstamt Schuenhagen
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Beispiel: Ist ein Bieter in einem oder mehreren der Lose 1 bis 4 erstplatziert und gleichzeitig in den Losen 5 und/oder 6 erstplatziert, wird der Zuschlag vorrangig in den Los 5 und 6 erteilt.
Zuschlagserteilung ohne Einschränkungen: Soweit eine ausreichende Anzahl an Angeboten je Los vorliegt und nicht ein Bieter in mehreren oder allen bebotenen Losen (maximal 3.910 ha Bearbeitungsfläche je Bieter) erstplatziert ist, ist alleiniges Zuschlagskriterium der im Preisblatt angebotene Nettopreis je Hektar und Los.
Zuschlagserteilung bei Kapazitätsbegrenzung: Ist das Angebot eines Bieters in mehreren oder allen bebotenen Losen erstplatziert und hat dieser Bieter eine Kapazitätsbegrenzung angegeben, so dass nicht alle bebotenen Lose bezuschlagt werden können, trifft der Auftraggeber die Entscheidung, welche Lose bezuschlagt werden, anhand des für ihn wirtschaftlichsten Ergebnisses.
Hierzu werden folgende Kriterien angesetzt:
- größtmögliche Flächenbearbeitung
- Höhe der entstehenden Mehrkosten bei Beauftragung des/der nächstplatzierten Bieter/s
Zuschlagserteilung bei Anwendung Vorbehalt: Ist das Angebot eines Bieters in mehreren oder allen bebotenen Losen erstplatziert und hat dieser Bieter keine Kapazitätsbegrenzung angegeben, behält sich der Auftraggeber vor, unabhängig von der Losanzahl, maximal 3.910 ha Bearbeitungsfläche an einen Bieter zu beauftragen. Die Auswahl, welche Lose bezuschlagt werden, trifft der Auftraggeber auch hier anhand des für ihn wirtschaftlichsten Ergebnisses.
Hierzu werden folgende Kriterien angesetzt:
- größtmögliche Flächenbearbeitung
- Höhe der entstehenden Mehrkosten bei Beauftragung des/der nächstplatzierten Bieter/s
- Risikostreuung zur Sicherstellung einer termin- und qualitätsgerechten Leistungserbringung
Sofern nach erfolgter Angebotswertung zwei oder mehrere Bieter mit einem identischen Angebotspreis auf Position 1 stehen, entscheidet das Los über den Zuschlag.
17.) Nachprüfungsbehörde, Rechtsschutz Zuständige Stelle für das Nachprüfungsverfahren:
Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern Johannes-Stelling-Straße 14 19053 Schwerin Tel.: 0385-588-15165 Fax: 0385-588-485-15817 E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de
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Sofern sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Absatz 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Absatz 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absenden der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
18.) Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der EU
Tag der Absendung: 11.09.2026
Ich danke Ihnen für Ihre Bemühungen und stehe bei Fragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. René Schlunze Anlagen:
- Anlage Einzureichende Unterlagen
- Informationen über die Erhebung personenbezogener Daten
- Angebotsformular mit Preisblatt
- Projektplan Bearbeitung
- Eigenerklärung des Bieters
- Erklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft
- Nachunternehmerverzeichnis
- Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers
- Erklärung zu den Mindestarbeitsbedingungen
- Formular zur Einholung der Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
- Anlage „Regelungen zur Sicherstellung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes“
- Eigenerklärung zum Russlandembargo
- Referenzliste FFH- Bearbeitung
- Mustervertrag FFH Bearbeitung
- Losübersicht FFH Bearbeitung
- BRA Natura 2000, 3. Änderungsfassung vom 01.09.2025
- Arbeitsanweisung zum Management von FFH-Waldlebensraumtypen i.d.F.v. 20.04.2026
- Übersichtskarten im .pdf-Format je Los
- Auszüge der Wirtschaftsbücher je Los