Erklärung Mindestarbeitsbeding.
| Anlage „Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern“ | Unnamed: 1 |
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| Vergabenummer: S13/5321.9-27-2-Vergabe 2026 | |
| 1. Erklärung zur Mindestarbeitsbedingungen | |
| Ich/wir verpflichte/n mich/uns meinen/unseren Arbeitnehmenden, von mir/uns eingesetzte/n Leiharbeitnehmenden im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. Juni 2023 (BGBl. I S. 172) geändert worden ist, sowie Werkvertragsarbeitnehmenden bei der Ausführung der zu vergebenden Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 14,68 Euro (brutto) zu bezahlen. Verpflichtungen zur Zahlung höherer Löhne aus anderen Rechtsgründen, insbesondere nach Tarifverträgen oder Bundesrecht, bleiben unberührt. Auszubildende, Praktikanten, Praktikantinnen und Teilnehmende an Bundes- und Jugendfreiwilligendiensten gelten nicht als Arbeitnehmende im Sinne des TVgG M-V. Soweit ich/wir Leistungen auf Nachunternehmer übertrage/n, verpflichte/n ich/wir mich/uns, dem Nachunternehmer die für mich/uns geltenden Pflichten aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflichten durch den Nachunternehmer zu überwachen. Diese Pflichten sind auf allen weiteren Stufen des Vertrages anzuwenden und entsprechend zu vereinbaren. Verleiher nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und Werkvertragsunternehmer gelten als Nachunternehmer. Die o.g. Verpflichtungen gelten nicht, soweit Unternehmen oder vorgesehene Nachunternehmer mit Sitz im EU-Ausland beabsichtigen, die verfahrensgegenständliche Dienstleistung ganz oder teilweise im EU-Ausland zu erbringen. | |
| 2. Bevollmächtigung zur Durchführung von Kontrollen | |
| Gleichzeitig bevollmächtige/n ich/wir im Falle der Auftragserteilung den Auftraggeber oder die andere Stelle nach § 15 Abs. 1 Satz 2 TVgG M-V, Kontrollen nach § 15 Abs. 1 Satz 1 TVgG M-V durchzuführen. Für diese Kontrollen halte/n ich/wir vollständige und prüffähige Unterlagen bereit. Auf Verlangen der prüfenden Stelle lege/n ich/wir diese vor oder übermittle/n sie elektronisch. Auf Befragen erteile/n ich/wir Auskünfte zu den Unterlagen. Dies umfasst insbesondere Entgelt- und Meldeunterlagen, Aufzeichnungen und andere Geschäftsunterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und tatsächliche Entlohnung sowie Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmenden hervorgehen oder abgeleitet werden können. Ich/wir werde/n personenbezogene Beschäftigtendaten in den Unterlagen anonymisieren. Die Anonymisierung wird aufgehoben, soweit die prüfende Stelle konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß darlegt. Die Arbeitnehmenden werden auf die Möglichkeit dieser Kontrollen hingewiesen. Ich/wir verpflichte/n mich/uns, mit Nachunternehmern entsprechende Regelungen zu vereinbaren. | |
| 3. Vereinbarung von Vertragsstrafen | |
| Ich/wir verpflichte/n mich/uns, für jeden schuldhaften Verstoß gegen die oben genannten Obliegenheiten eine Vertragsstrafe in Höhe von 5%, bei mehreren Verstößen von 10% des Auftragswertes zu zahlen. Mit Nachunternehmern werden entsprechende Regelungen vereinbart. Ist die verhängte Strafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie von dem öffentlichen Auftraggeber auf meinen/unseren Antrag auf einen angemessenen Eurobetrag herabgesetzt werden. Dieser kann beim Zweifachen des Betrages liegen, den ich/wir als Auftragnehmer durch den Verstoß gegen diese vereinbarten Pflichten zur Zahlung von Arbeitsentgelten eingespart habe. | |
| 4. Mitteilungspflichten | |
| Sofern ich/wir andere Unternehmen vertraglich zur Einhaltung der Pflichten nach Maßgabe dieser Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen verpflichtet habe/n, habe/n ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber festgestellte Verstöße gegen diese Pflichten und den begründenden Sachverhalt mitzuteilen. | |
| 5. Fristlose Kündigung, Ausschluss von der Teilnahme an Vergabeverfahren | |
| Die schuldhafte Nichterfüllung der oben genannten Obliegenheiten durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen. Ich/wir wurde/n darauf hingewiesen, dass Unternehmen, die schuldhaft gegen Pflichten nach Maßgabe dieser Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen verstoßen haben, für eine Dauer von bis zu drei Jahren von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden sollen. Die Entscheidung über den Ausschluss trifft der öffentliche Auftraggeber. | |
| Ort, Datum, gezeichnet Name Vertretungsbevollmächtigter |