Anlage Eigenerklärung
| Anlage: Eigenerklärung des Bieters | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 | Unnamed: 4 |
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| Vergabenummer: | S13/5321.9-27-2-Vergabe 2026 | |||
| Ich/wir erkläre(n), dass: | ||||
| 1.) Ich/Wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Versicherungsbeiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachge-kommen bin/sind und weiterhin werde/n. | ||||
| 2.) Ich/wir uns weder in Insolvenz noch Liquidation befinde(n) oder ein entsprechendes Verfahren mangels Masse eingestellt wurde. | ||||
| 3.) Keine für das Vergabeverfahren relevanten Eintragungen im Gewerbezentralregister vorliegen. (nur bei entsprechender Rechtsform) | ||||
| 4.) Das für mich/uns keine rechtskräftige Verurteilung in den in § 123 Absatz 1 GWB angeführten Tatbeständen vorliegt. | ||||
| 5.) Das ich/wir nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden bin/sind und damit nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Auftragsvergabe nach § 19 Abs. 1 und 3 MiLoG vorliegen. | ||||
| 6.) Ich/Wir erklären, dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 21 SchwarzArbG wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € oder nach § 6 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden sind. Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die genannten Gesetze, sind gegen mich/uns nicht anhängig. Den Einsatz von Subunternehmern mache/n ich/wir davon abhängig, dass diese mir/uns gegenüber eine gleichartige Erklärung abgeben. | ||||
| 7.) Keine Waren Gegenstand der Leistung sind, welche unter Missachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (siehe unten) gewonnen oder hergestellt wurden und die Leistungserbringung unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen erfolgt. | ||||
| 9.) Ich/wir erkläre/n mich/uns damit einverstanden, dass die von mir/uns mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren verarbeitet und gespeichert werden und den nicht berücksichtigten Bietern im Rahmen der Informationspflicht nach § 134 GWB der Name des erfolgreichen Bieters mitgeteilt wird. | ||||
| 10.) Ich/wir bin/sind Mitglied folgender Berufsgenossenschaften (nur bei entsprechender Rechtsform): | ||||
| Bezeichnung: | ||||
| Mitgliedsnummer: | ||||
| Bezeichnung: | ||||
| Mitgliedsnummer: | ||||
| 11.) Das für mich/uns bei folgendem Versicherungsunternehmen eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000 € für Personenschäden und 1.000.000 € für Sachschäden besteht. | ||||
| Versicherungsunternehmen: | ||||
| Versicherungsnummer: | ||||
| 12.) Es sich bei meinem Unternehmen um ein Unternehmen entsprechend der von der EU-Kommission angenommenen Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen handelt (Begriffsbestimmungen anliegend). | ||||
| Die nachfolgenden Angaben sind nicht vergaberelevant, sie dienen lediglich statistischen Zwecken. | ||||
| Anzahl der Beschäftigten: | ||||
| Jahresumsatz: | ||||
| Jahresbilanzsumme: | ||||
| Zugehörigkeit zu einer Gruppe verbundener Unternehmen: | ||||
| Ort, Datum | gezeichnet Name Vertretungsbevollmächtigter | |||
| Begriffsbestimmungen nach Empfehlung der Kommission vom 06.05.2003 (Amtsblatt der Europäischen Union vom 20.05.2003) | ||||
| Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbi-lanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro haben und keiner Gruppe verbundener Unter-nehmen angehören oder einer Gruppe verbundener Unternehmen angehören, die die vor-stehenden Voraussetzungen erfüllt. | ||||
| Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus: | ||||
| 1. dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit v. 28. Juni 1930 (BGBl. 1956 II S. 641), | ||||
| 2. dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes v. 9. Juli 1948 (BGBl. 1956 II S. 2073), | ||||
| 3. dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen v. 1. Juli 1949 (BGBl. 1955 II S. 1123), | ||||
| 4. dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit v. 29. Juni 1951 (BGBl. 1956 II S. 24), | ||||
| 5. dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit v. 25. Juni 1957 (BGBl. 1959 II S. 442), | ||||
| 6. dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf v. 25. Juni 1958 (BGBl. 1961 II S. 98), | ||||
| 7. dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung v. 26. Juni 1973 (BGBl. 1976 II S. 202) und | ||||
| 8. dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit v. 17. Juni 1999 (BGBl. 2001 II S. 1291). |