Rahmenvereinbarung_Entwurf.pdf

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Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 15:55 (Europe/Berlin)

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Leistungsvertrag als Rahmenvereinbarung

Leistungsvertrag

Die

Bundesstiftung Gleichstellung

Karl-Liebknecht-Str. 34

10178 Berlin

  • Auftraggeberin -

und


  • Auftragnehmer*in-

  • Vertragsparteien genannt -

schließen den folgenden Vertrag:

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Präambel

Dieser Vertrag betrifft die Bedingungen für die Leistungen, die während eines bestimmten Zeitraums vergeben werden sollen, festzulegen.

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand dieses Vertrages _____________________________________________-

(2) Als Beauftragungsrahmen werden die in den Verfahrensbedingungen (Anlage 01) enthaltenen Leistungen sowie die Leistungen des Angebots desder Auftragnehmers Auftragnehmerin wie im Preisblatt angeboten (Anlage 03) vereinbart. Hierbei ist die Anlage 02 „Leistungsbeschreibung“ Bestandteil dieses Vertrages.

(3) Es wird ausdrücklich hervorgehoben, dass bei einem Vertrag (wie hier ausgeschrieben) im Zuge der Leistungserbringung durchaus der Bedarf an zusätzlichen Leistungen entstehen kann. Grundlage für solche Erweiterungen des Leistungspaketes können Leistungen sein, die derzeit nicht vom Leistungsbild erfasst sind und derzeit noch nicht im Rahmen der Ausschreibung geplant sind.

§ 2 Vertragsgrundlagen

(1) Bestandteile des vorliegenden Vertrages sind neben dem Vertragstext und seinen Anlagen das Angebot desder AuftragnehmersAuftragnehmerin vom ________ sowie die Verfahrensbedingungen der Auftraggeberin (einschließlich der Antworten auf die Bewerberfragen) in der Fassung vom _________. (2) Bei etwaigen Widersprüchen und Auslegungsfragen sind diese Unterlagen in folgender Reihenfolge maßgeblich: • Diese Vertragsurkunde, • Vertragsanlagen 1 bis 4(sofern vorhanden) • Verfahrensbedingungen der Auftraggeberin, • das Angebot desder AuftragnehmersAuftragnehmerin (insbesondere Preisblatt) • die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Vertragsbedingungen desder AuftragnehmersAuftragnehmerin werden nicht Vertragsbestandteil.

§ 3 Vertragslaufzeit

(1) Der Vertrag wird mit seiner Unterzeichnung wirksam.

(2) Die Laufzeit des Vertrages richtet sich nach den Inhalten der Leistungsbeschreibung. Der Vertrag _________ aus, ohne, dass es einer zusätzlichen Kündigung bedarf. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung. Die Leistungserbringung darf daher auch

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nach Ablauf der Geltungsdauer der Rahmenvereinbarung erfolgen, sofern der Abruf aus dieser Rahmenvereinbarung (siehe Beauftragungsschreiben) während der aufrechten Dauer der Rahmenvereinbarung erfolgte.

(3) Die angekündigten Einzelabrufe oder Gesamtabrufe von weiteren Leistungen oder die Erweiterungsmaßnahmen sind während der gesamten Laufzeit des Vertrages zulässig.

§ 4 Einsatz qualifizierten Personals

(1) Für die Leistungserbringung ist von demder Auftragnehmerin das mit seinem*ihrem Angebot angebotene Personal einzusetzen.

(2) Ein Wechsel des für den Auftrag vorgesehenen Personals ist nur mit Zustimmung der Auftraggeberin gestattet. Sollte aus Gründen, die derdie Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat, im laufenden Vertragsverhältnis einer der in dem Angebot benannten verantwortlichen Mitarbeiterinnen ausgewechselt werden müssen, ist ein gleich geeigneter Ersatz vorzuschlagen und von der Auftraggeberin bestätigen zu lassen.

§ 5 Vergütung

(1) DerDie Auftragnehmerin erhält für die nach diesem Vertrag erbrachten und nachgewiesenen Leistungen die im Angebot vom ________ enthaltene Vergütung. Zusätzlich zur Vergütung zahlt die Auftraggeberin Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.

(2) Die Vergütung erfolgt nach den Festlegungen des Preisblattes

(3) DerDie Auftragnehmerin weist die von ihm*ihr erbrachte zusätzlichen Leistung mittels Leistungsnachweis nach. Für jeden Einzelauftrag ist ein gesonderter Leistungsnachweis zu führen.

(4) Sämtliche Nebenkosten einschließlich Fahrtkosten sowie sämtliche Ansprüche desder AuftragnehmersAuftragnehmerin im Zusammenhang mit der Übertragung der Verwertungs-, Nutzungs- und Änderungsrechte an den im Rahmen des Vertragsverhältnisses erbrachten Leistungen sowie im Zusammenhang mit der Übergabe von Dokumenten sind mit der vereinbarten Vergütung abgegolten.

(5) Auf den Rechnungen ist stets die Projekt-Bezeichnung („BSG-02-2026“) anzugeben. Die auf den Rechnungsbetrag anfallende gesetzliche Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen.

(6) DerDie Auftragnehmerin teilt der Auftraggeberin eine Rechnungsanschrift mit. Die Zahlungen erfolgen bargeldlos nach Eingang der prüfbaren Rechnung innerhalb von 30 Tagen auf ein vomvon demder Auftragnehmer*in zu benennendes Konto.

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§ 6 Kommunikation

(1) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und demder Auftragnehmerin erfolgt per E-Mail oder Telefon. Hierfür nennt derdie Auftragnehmerin der Auftraggeberin bei Einzelabruf dendie Ansprechpartnerin für den jeweiligen Auftrag.

(2) DerDie Auftragnehmerin benennt als hauptverantwortliche Ansprechperson für diesen Vertrag:

(3) Auf Abruf der Auftraggeberin sind Besprechungen mit der Auftraggeberin oder Dritten bei der Auftraggeberin durchzuführen. Bei größerem Abstimmungsbedarf zwischen der Auftraggeberin und demder Auftragnehmerin kann zusätzlich zu Abstimmungen vor Ort die Durchführung von Videokonferenzen erforderlich werden.

§ 7 Geheimhaltung / Veröffentlichung

(1) DerDie Auftragnehmerin verpflichtet sich, zur unbedingten Verschwiegenheit und Geheimhaltung aller Vorgänge bzw. Informationen, zu denen insbesondere auch überlassene Unterlagen und Daten zählen, die ihr im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellt werden bzw. ihm unmittelbar oder mittelbar zur Kenntnis gelangen, sie nur für den Vertragszweck zu verwenden und alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass sie Dritten zugänglich werden. DerDie Auftragnehmerin ist ohne vorherige Zustimmung der Auftraggeberin nicht berechtigt, die empfangenen Informationen ganz oder teilweise an Dritte weiterzugeben. Die interne Weitergabe ist nur insoweit gestattet, als dies für die Vertragsfüllung erforderlich (need-to-know) und sichergestellt ist, dass nur die Mitarbeiterinnen die geheimhaltungsbedürftigen Informationen erhalten, denen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten vergleichbare Verpflichtungen auferlegt werden oder wurden. Bestehende Vorschriften über den Umgang bzw. die Sicherung personenbezogener Daten, insbesondere die Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz- Grundverordnung), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind zu beachten. DerDie Auftragnehmer*in hat sicherzustellen, dass für den Auftrag benötigte Daten und Dokumente ausschließlich auf Servern, die den europäischen Datenschutz- und Sicherheitsmaßnahmen entsprechen, im Gebiet der Europäischen Union gespeichert sind.

(2) DerDie Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle ihm*ihr zur Verfügung gestellten Informationen nicht verbaler Art ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können, und sie ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Auftraggeberin nicht zu verwerten, insbesondere keine Schutzrechtsanmeldungen vorzunehmen. Eigentums-, Nutzungs- und Benutzungsrechte an empfangenen Informationen und dem damit etwa verbundenen Know-how werden aufgrund dieses Vertrags nicht erteilt. Die

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Überlassung der Informationen begründet für dender Auftragnehmerin keine Vorbenutzungsrechte. DerDie Auftragnehmerin ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Auftraggeberin nicht berechtigt, die empfangenen Informationen ganz oder teilweise zu kopieren, es sei denn, dies sei für den Vertragszweck erforderlich.

(3) Die Pflichten gemäß Abs. 1 und 2 entfallen, soweit die Informationen demder Auftragnehmerin nachweislich vor Offenlegung bekannt waren oder der Öffentlichkeit vor Offenlegung bekannt oder allgemein zugänglich waren, der Öffentlichkeit nach Offenlegung ohne Verstoß des*der Auftragnehmers: Auftragnehmerin gegen diese Vereinbarung bekannt oder allgemein zugänglich werden oder die Informationen aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder gerichtlicher Anordnung gegenüber Behörden oder sonstigen Dritten offen zu legen sind.

(4) Die Regelungen zur Vertraulichkeit gelten nach Beendigung des Vertrages fort. Zur Verfügung gestellte nicht verbale Informationen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert einschließlich etwaiger Kopien an die Auftraggeberin zurückzugeben bzw. sind einschließlich etwaiger Kopien nachweislich zu löschen.

(5) Presse- oder sonstige Mitteilungen an Dritte über den Vertrag bzw. Ergebnisse der Vertragserfüllung erfolgen nur über die Auftraggeberin bzw. bedürfen dessen vorheriger Zustimmung.

(6) Soweit derdie Auftragnehmerin sich Dritter zur Erfüllung seiner Leistungspflichten nach Zustimmung der Auftraggeberin bedient, verpflichtet er*sie sich, siehe Abs. 1, 2, 4 und 5 entsprechenden Geheimhaltungspflichten bzw. Veröffentlichungsbeschränkungen zu unterwerfen.

§ 10 Geistiges Eigentum, Nutzungsrechte

(1) Soweit nicht ausdrücklich abweichend in den Einzelaufträgen vereinbart, überträgt derdie Auftragnehmerin der Auftraggeberin die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzungsrechte an den Ergebnissen der beauftragten Dienstleistung. Im Fall der Kündigung bezieht sich das Nutzungsrecht auf alle Arbeitsergebnisse in allen Entwicklungs-, Zwischen- und Endstufen. Das Nutzungsrecht beinhaltet auch das Recht zu vollständiger oder teilweiser Veröffentlichung oder Vervielfältigung, ebenso die Weitergabe an Dritte. Mit der vereinbarten Vergütung sind sämtliche Nutzungsrechte abgegolten. Jede Verwertung nach dem Urheberrechtsgesetz steht der Auftraggeberin zu. Die Auftraggeberin wird bei der Verwertung auf die Mitwirkung desder AuftragnehmersAuftragnehmerin an den erstellten Arbeiten hinweisen.

(2) Weitere Regelungen über die Rechte an geistigem Eigentum, die im Zusammenhang mit den erbrachten Beratungsleistungen entstehen, bleibt der Beauftragung vorbehalten.

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§ 11 Kündigung und Rechtsfolgen

(1) Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.

(2) Ohne Einhaltung von weiteren Kündigungsfristen kann das Vertragsverhältnis von Seiten der Auftraggeberin jederzeit mit sofortiger Wirkung aufgekündigt werden, wenn

a) DerDie Auftragnehmerin gegen wesentliche Vertragsbestimmungen (wobei hier sowohl diese Urkunde als auch deren Bestandteile gemeint sind) verstößt, b) Derdie Auftragnehmerin Aktivitäten irgendwelcher Art unternimmt, die dem Image oder den Grundinteressen der Auftraggeberin schaden, c) bei demder Auftragnehmerin wesentliche Veränderungen in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht erfolgen, insbesondere, wenn die Leistungserbringung durch dender Auftragnehmerin gefährdet erscheint oder nicht in der geforderten Qualität sichergestellt werden kann, d) bei Änderung des im Rahmen der Ausschreibung angegebenen Schlüsselpersonals, ohne dass nachweislich gleich geeignetes zur Verfügung gestellt wird.

(3) Die Vertragsparteien sind im Falle einer Kündigung verpflichtet, unverzüglich den vomvon demder Auftragnehmer*in erreichten Leistungsstand festzustellen und zu dokumentieren.

§ 12 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Berlin.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort für die Leistungen desder AuftragnehmersAuftragsnehmerin ist der Sitz der Auftraggeberin, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag oder ihrer Natur nach an einem anderen Ort zu erbringen sind.

(2) Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden müssen schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformgebotes.

(3) Sollten einzelne Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt bei Regelungslücken.

Anlagen:

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Anlage 1 – Verfahrensbedingungen

Anlage 2 – Leistungsbeschreibung

Anlage 3 – Preisblatt

Anlage 4 -- Eignungskriterien

Ort/ Datum, Unterschrift Ort/ Datum, Unterschrift

Direktorium

Elisabeth „Lisi“ Maier &

Dr. Arn Sauer Unterschrift

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