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Abschleppen, Sicherstellen, Versetzen und Verwahren verbotswidrig abgestellter Fahrzeuge

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 12:40 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergabe.metropoleruhr.de

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Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen

1 Allgemeines

1.1 Der Auftraggeber verfährt nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungs- aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (UVgO), ohne dass diese Vertragsbestandteil wird, ein Rechtsanspruch des Bieters auf die Anwendung besteht nicht.

1.2 1.1 gilt nicht bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte.

1.3 Die gesamte Kommunikation wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr geführt, wenn nicht aus- drücklich etwas anderes bestimmt wird.

2 Angebotsbedingungen

2.1 Nur vom Auftraggeber ausgegebene besonders gekennzeichnete Ausschreibungsunterlagen dürfen für das Ange- bot verwendet werden.

Anstelle des vom Auftraggeber versandten Leistungsverzeichnisses können entsprechende, durch ADV erstellte Angebote verwendet werden, wenn der Bieter den vom Auftraggeber verfassten Wortlaut der Urschrift als al- leinverbindlich anerkennt.

2.2 Das Angebot muss vollständig sein, es muss die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Angaben oder Erklärungen enthalten.

• Bei elektronischer Angebotsabgabe ist das Angebot entweder elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB abzugeben

• oder mit einer fortgeschrittenen/qualifizierten elektronischen Signatur als Containersignatur im Bie- tertool des Vergabemarktplatzes zu signieren.

• Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertre- tungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder ei- ne eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordru- cken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur).

• Bei Angebotsabgabe in Schriftform sind das Angebotsschreiben und alle zu unterschreibenden Anlagen mit Namen (Firma) und Unterschrift des Bieters zu versehen.

2.3 Änderungen und Ergänzungen an den Vertragsunterlagen sind unzulässig.

2.4 Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.

2.5 Soweit Erläuterungen zur besseren Beurteilung des Angebots erforderlich erscheinen, sind sie dem Angebot auf besonderer Anlage beizufügen.

2.6 Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein.

2.7 Änderungsvorschläge oder Nebenangebote müssen auf einer besonderen Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet werden.

2.8 Wird ein von der Leistungsbeschreibung abweichendes Erzeugnis oder Verfahren angeboten, ist auf Verlangen nachzuweisen, dass es gleichwertig ist.

2.9 Auf Anlagen ist im Angebot hinzuweisen.

2.10 Angebote, die die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen im Rahmen des § 42 UVgO (oberhalb der EU-Schwellenwerte §, 57 VgV) von der Wertung ausgeschlossen werden.

2.11 Der Bieter ist bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist an sein Angebot gebunden.

2.12 Es sind nach Möglichkeit umweltfreundliche Leistungen, insbesondere mit „Umweltzeichen“ ausgezeichnete Erzeugnisse ggf. in einem Nebenangebot oder als Änderungsvorschlag anzubieten.

2.13 In geeigneten Fällen wird die Anlieferung von Produkten in wiederverwendbaren Verpackungen bevorzugt. Ggf. sollte das Angebot eine solche (Alternativ-)Möglichkeit aufzeigen und etwaige Preisunterschiede darlegen.

2.14 Bei der Wertung der Angebote wird der Gesichtspunkt der Umweltfreundlichkeit der Leistung neben den sonsti- gen Anforderungen berücksichtigt.

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3 Arbeitsgemeinschaften

3.1 Wird das Angebot von einer Arbeitsgemeinschaft abgegeben, so ist unter Benennung der beteiligten Firmen darauf hinzuweisen.

3.2 Das Angebot ist von allen an der Arbeitsgemeinschaft beteiligten Unternehmern zu unterzeichnen. Jeder einzel- ne Unternehmer haftet für die ordnungsgemäße vollständige Ausführung des Auftrages als Gesamtschuldner. Für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages ist ein Unternehmer zu bevollmächtigen. Der Bevoll- mächtigte kann alle Erklärungen namens der Arbeitsgemeinschaft abgeben und entgegennehmen und Zahlun- gen mit befreiender Wirkung empfangen.

4 Nachunternehmer

Sollen Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden, hat der Bieter in seinem Angebot Art und Um- fang der durch die Nachunternehmer auszuführenden Leistungen anzugeben.

5 Bevorzugte Bewerber

5.1 Bieter, die als bevorzugte Bewerber berücksichtigt werden wollen, müssen den Nachweis, dass sie die Vorausset- zungen hierfür erfüllen, spätestens bei der Angebotsabgabe führen; wird der Nachweis nicht rechtzeitig geführt, so wird das Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bewerber behandelt.

5.2 Arbeitsgemeinschaften, denen bevorzugte Bewerber als Mitglieder angehören, haben zusätzlich den Anteil nach- zuweisen, den die Leistungen dieser Mitglieder am Gesamtangebot haben.

6 Weitere Anforderungen

6.1 Die Preise sind in EURO mit nicht mehr als 2 Nachkommastellen anzubieten.

6.2 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

6.3 Der Schriftverkehr mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen.

6.4 Ergänzend zu den Vertragsunterlagen gelten die deutschen Rechtsvorschriften.

7 Ausschluss von der Vergabe

7.1 Der Auftraggeber macht darauf aufmerksam, dass ein Bieter bzw. Bewerber von der Teilnahme am Vergabever- fahren wegen Unzuverlässigkeit ausgeschlossen werden kann. Der Auftraggeber wird bei nachgewiesenen schwe- ren Verfehlungen die Informationsstelle (§ 3 KorruptionsbG) gemäß § 6 KorruptionsbG über den Sachverhalt un- terrichten.

7.2 Vor der Erteilung eines Auftrages mit einem Wert über 25.000 Euro wird der Auftraggeber bei der o.a. genannten Informationsstelle anfragen, ob Eintragungen hinsichtlich etwaiger Verfehlungen vorliegen.

Bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte erfolgt diese Anfrage bereits vor Absendung der Informationen gemäß § 134 GWB, d.h. bevor die Bieter informiert werden, die nicht berücksichtigt werden.

7.3 Der Auftragnehmer hat zusammen mit den Vertragsunterlagen die beigefügte Eigenerklärung abzugeben, wenn der Auftraggeber noch keine Informationen gemäß Ziff. 7.2 vorliegen hat.

8 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW

Das TVgG NRW findet bei Bau- und Dienstleistungsaufträgen ab einem Nettoauftragswert von 25.000 € Anwen- dung. Hierzu erkennt der Auftragnehmer die Besonderen Vertragsbedingungen zur Einhaltung des TVgG an.

9 Nachprüfungsstelle bzw. Behörde

9.1 Nachprüfungsstelle im Sinne von § 21 VOB/A für nationale Auftragsvergaben ist die Bezirksregierung Düsseldorf, Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf.

9.2 Nachprüfungsbehörde im Sinne von §§ 155 ff. GWB sowie § 21 EU VOB/A für EU-weite Auftragsvergaben ist die Vergabekammer Rheinland, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln, Fax 0221 147-2889.

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