VVB 214 - Besondere Vertragsbedingungen 07-2019-1.docx

Abluftbehandlung für die Sanierung des Rechengebäudes einer Kläranlage

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 12:43 (Europe/Berlin)

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Vergabenummer023-26-154
Baumaßnahme
AbluftbehandlungSanierung Rechengebäude Kläranlage Tübingen
Leistung
Abluftbehandlungsanlage
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)
1.1Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen):
Mit der Ausführung ist zu beginnen
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---X
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Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen)
---X
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1.2Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Absatz 1 VOB/B sind:
---X
---X
---X
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_______________
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2Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)
2.1Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen:
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2.2Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt ____________________ Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
2.3Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
3Zahlung (§ 16 VOB/B)
Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B verlängert auf ____________________ Tage.
4Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
---X
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5Sicherheitsleistung für Mängelansprüche
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---X
6Bürgschaften (§ 17 VOB/B)
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden, und zwar für
- die Vertragserfüllung das Formblatt„Vertragserfüllungsbürgschaft“
- die Mängelansprüche das Formblatt„Mängelansprüchebürgschaft“
- vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt„Abschlagszahlungs-/ Vorauszahlungsbürgschaft“
7Technische Spezifikationen
Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: “oder gleichwertig”, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
8Werbung
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
9frei
10Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Lager- und Arbeitsplätze werden in Absprache mit dem AG bereitgestellt.
Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte arbeitstäglich zu führen und dem Auftraggeber oder dem mit der Bauüberwachung beauftragten Architekten/Ingenieur spätestens wöchentlich zu übergeben.
Baustrom- und Wasseranschluss ist vorhanden. Die Verbrauchskosten trägt der Auftraggeber.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, von den Leistungen einschließlich etwaiger Nachträge, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, mindestens ca. 70 v. H. im eigenen Betrieb auszuführen. In diesem Leistungsumfang wird eine Zustimmung zur Übertragung auf Nachunternehmer versagt (§ 4 Abs. 8). Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei Beauftragung von Nachunternehmern diese zu verpflichten, dass sie die ihnen übertragenen Teile der Leistung vollständig im eigenen Betrieb, d.h. mit eigenem Stammpersonal erbringen, soweit ihr Betrieb auf diese Leistungen eingerichtet ist. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen eine Liste über das Stammpersonal von seinem Betrieb und von dem Betrieb der beauftragten Nachunternehmer zu übergeben (betr. nur die Lohnempfänger), gegliedert nach Namen, Berufs-/Lohngruppen und Dauer der Beschäftigung. Die Anmeldung an die Sozialversicherung ist nachzuweisen. Die für den Einsatz auf der Baustelle vorgesehenen Arbeitskräfte sind in der Liste gesondert aufzuführen. Dem Auftraggeber ist der Austausch von Arbeitskräften an der Baustelle schriftlich mitzuteilen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung die in den §§ 3 und 4 des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) vorgesehenen Arbeitsbedingungen zu gewähren, insbesondere das darin vorgesehene Entgelt zu zahlen. Abweichend von §§ 3 und 4 LTMG bedarf es keiner gesonderten Verpflichtungserklärung. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen diese Verpflichtung wird zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe vereinbart, deren Höhe 1 v. H. der Auftragssumme (netto) beträgt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Verstoß durch ein von dem Auftragnehmer eingesetztes Nachunternehmen oder Verleihunternehmen begangen wird, es sei denn, dass der Auftragnehmer den Verstoß bei Beauftragung des Nachunternehmens und des Verleihunternehmens nicht kannte und unter Beachtung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns auch nicht kennen musste. Bei einer unverhältnismäßig hohen Vertragsstrafe kann der Auftragnehmer beim Auftraggeber die Herabsetzung der Vertragsstrafe verlangen Die Urkalkulation ist (auch nach Auftragserteilung) auf Anforderung vorzulegen. Soweit neue Preise nach den tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge festgelegt werden sind die im Formblatt 221/222 angegebenen Zuschläge als angemessen vereinbart.
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