LV_09_Abluftbehandlung_260812.pdf

Abluftbehandlung für die Sanierung des Rechengebäudes einer Kläranlage

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 12:43 (Europe/Berlin)

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KA Tübingen San. Rechengeb. und Containerlogistik 12.08.2026 LV Abluftbehandlung DEM590

O rd n ungszahl Bezeichnung der Leistungsverzeichnisebene Seitennummer

Inhaltsverzeichnis

09 Abluftbehandlung

01 Baustelleneinrichtung Auftragnehmer 9

02 Abluftbehandlungsanlage 11

02.01 Errichtung Abluftbehandlungsanlage 11

03 Inbetriebnahme 13

03.01 getrennte Inbetriebnahme 13

04 Werk- und Montageplanung 14

04.01 Planunterlagen/Technische Dokumentation 14

05 Stundenlohnarbeiten 16

05.01 Stundenlohnverrechnungssätze 16

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LV Abluftbehandlung

L e i stungsbeschreibung

Weitere zusätzliche Vertragsbedingungen

Alle in den im folgenden beschriebenen Vorbemerkungen aufgeführten Angaben und Leistungen dienen als Kalkulationsgrundlage. Alle im folgenden genannten An- und Vorgaben sind in die Einheitspreise einzukalku- lieren und werden, sofern nicht gesondert in den Positionen des Leistungsverzeichnisses ausgewiesen, nicht gesondert vergütet.

Planunterlagen Die der Ausschreibung beiliegenden Zeichnungen sind als Prinzipskizzen zu verstehen. Die einwandfreie Aus- führung obliegt dem Auftragnehmer. Die Prinzipskizzen dienen jedoch in jedem Fall als Kalkulationsgrundlage. Sollten sich die Leistungsbeschreibung und die Prinzip- skizzen widersprechen, so gilt die Leistungs- beschreibung in jedem Fall vor der Prinzipskizze.

Aufmaß und Abrechnung Der Auftragnehmer hat zu jeder Rechnung eine Massen- feststellung der bis dahin erbrachten Leistung auf seine Kosten zu erstellen. Rechnungen ohne genaue Masseermittlung können nicht bearbeitet werden. Aus Abrechnungszeichnungen bzw. anderen Aufmaßunter- lagen müssen alle Leistungen, die zur Rechnungs- prüfung notwendig sind, ersichtlich sein. In den Rechnungen müssen Umfang und Wert aller Leistungen nach den Positionen des Leistungsverzeichnisses aufgeführt sein.

Die Kalkulation von Nachtragsangeboten hat entsprechend der Kalkulation des Leistungsverzeichnisses zu er- folgen. Hierfür ist ein Kalkulationsnachweis erforder- lich.

Vor Beginn der Ausführungsarbeiten hat sich der Auftragnehmer vor Ort über die baulichen Verhältnisse zu informieren.

Baustellenordnung Grundlage der Arbeitssicherheit sind die geltenden Regelwerke des Arbeitsschutzes, neben den gesetzlichen Bestimmungen auch die Regelwerke der Unfall- versicherungsträger.

Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass seine Bauleiter bzw. Aufsichtführenden, die auf der Baustelle tätig sind, Kenntnis über

  • die arbeitsplatz- bzw. tätigkeitsbezogenen
-die arbeitsplatz- bzw. tätigkeitsbezogenen
Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen
-die Baustellenordnung
-die Arbeitschutzvorschriften
-die Unfallverhütungsvorschriften

haben.

Die einschlägigen Arbeits- und Unfallverhütungs-

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L e i stungsbeschreibung

vorschriften sind auf der Baustelle vorzuhalten.

Die im Kapitel "Sicherheitshinweise" beschriebenen Punkte (u. a. Arbeiten in Ex-Bereichen) sind unbedingt zu beachten und entsprechend einzukalkulieren.

Die Arbeitsabläufe sind vor Ausführung der Arbeiten mit allen Beteiligten zu koordinieren und schriftlich festzulegen. Sämtliche Arbeitseinsätze sind im Vorfeld mit dem Kläranlagenpersonal abzustimmen.

Während der Arbeitszeit muss ein Vertreter des Auftrag- nehmers auf der Baustelle anwesend sein. Dieser Vertreter muss ermächtigt sein, selbstständige Fest- legungen über Ausführung und Termine bzw. Vergütung mit der Bauleitung des Auftraggebers zu treffen.

Bautageberichte sind täglich zu erstellen und wöchent- lich der Bauleitung des Auftraggebers vorzulegen.

Lieferungen auf die Baustelle sind vom Personal des Auftraggebers zu übernehmen und zu lagern. Anlieferungen sind mit der Bauleitung des Auftraggebers zu koordinieren.

Transport-, Ab-/Auflade-, Montage- und sonstige Arbeitshilfen werden vom Auftraggeber nicht geleistet.

Baubesprechungen Baubesprechungen werden einerseits nach Notwendigkeit auf Aufforderung des Auftraggebers andererseits als wöchentlicher Jour Fixe auf der Baustelle abgehalten.

Lage der Baustelle Kläranlage Tübingen Nürtinger Straße 120 72074 Tübingen

Die Lage des Objektes, an dem die Baumaßnahmen durchgeführt werden sollen, zeigt die Google Maps Ansicht (siehe Anhang LV).

Arbeitszeiten

Arbeitszeiten
Montag bis Donnerstag:07:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag:07:00 Uhr - 13:00 Uhr
Es ist unbedingt zu beachten, dass Arbeiten nur in o.g.
Zeiträumen durchgeführt werden können. Auch Fremdfirmen
dürfen außerhalb dieser Zeiten nicht auf dem Gelände
tätig sein. Ausnahmen sind im Einzelfall nur in
Abstimmung mit dem Auftraggeber möglich.

Lager- und Arbeitsflächen Lager- und Arbeitsflächen sind auf dem Kläranlagen- gelände vorhanden. Die Einrichtung von Lager- und Arbeitsflächen obliegt dem Auftragnehmer und ist mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die benutzten Flächen sind nach Fertigstellung der Arbeiten wieder in ihren Ausgangszustand zu versetzen.

Andienung der Baustelle Seite 3 von 16

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Die Andienung der Baustelle erfolgt über die Bismarckstraße zum Kläranlagengelände. Die Bismarckstraße sowie die Wege auf dem Kläranlagen- gelände sind asphaltiert.

Beachtung des Kläranlagenbetriebes Der Betrieb der Kläranlage wird während der Bauzeit im vollem Umfang aufrecht erhalten. Es dürfen keinerlei Beeinträchtigungen der o. g. Anlagen durch die Baumaßnahmen entstehen.

Schutzmaßnahmen während der Baumaßnahmen Alle bauseitigen Anlagen und Bauteile sind sorgfältigst vor Verschmutzung und Beschädigung zu schützen. Sämtlicher entstehender Schmutz bzw. Bauabfall ist unmittelbar nach seinem Anfall zu entfernen. Anfallende Abfälle sind fachgerecht für die Entsorgung auf den vom Auftraggeber zugewiesenen Flächen zu lagern und zu entsorgen. Alle Wege sowie die Vegetation sind zu erhalten und vor Verschmutzung zu bewahren.

Weitere vom Auftragnehmer einzukalkulierende Leistungen

  • Lieferung, Aufstellung, Vorhaltung und Wiederabbau mit
-Lieferung, Aufstellung, Vorhaltung und Wiederabbau mit
Abtransport der Baustelleneinrichtung (siehe in
gesonderter Position).
-Prüfungsämtlicher dem Auftragnehmer betreffenden Maße
an der Baustelle und Abklärung eventueller Unstimmig-
keiten mit der Bauleitung vor Aufnahme der Arbeiten.
-Auf demGelände der Kläranlage dürfen nur Tagesunter-
künfte aufgestellt werden. Wohnunterkünfte auf dem
Gelände sind nicht zulässig.
-Jeder Auftragnehmer muss für sein Personal eigene
Tagesunterkünfte, Sozialräume, Toiletten mit Handwasch-
einrichtungen und Erste-Hilfe-Einrichtungen zur
Verfügung stellen, auch bei nur tageweisem Einsatz. Vom
AG werden keine Sozialeinrichtungen zur gemeinsamen
Nutzung zur Verfügung gestellt. Oben genannte
Einrichtungen müssen den einschlägigen Voschriften der
Beufsgenossenschaften genügen.
-Alle für die Durchführung der beschriebenen Leistungen
erforderlichen Hilfs- und Transportmittel, Krane,
Arbeits- und Schutzgerüste, Stapler, Hubgeräte, Schwer-
lastrollen, Werkzeuge, Sonderkonstruktionen, etc. sind
in die Kalkulation mit einzubeziehen, soweit nicht in
entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses
aufgeführt.
-Anfallendes Verpackungsmaterial, Bauschutt, Rest-
baustoffe sind aufzuladen und fachgerecht zu entsorgen.
-Tägliche besenreine Säuberung der Montage- und
Arbeitsbereiche.

Bereitstellung von Wasser und Baustrom

Bereitstellung von Wasser und Baustrom
-Kostenfür Wasser und Energie übernimmt der Auftrag-
geber
Anschlüsse für Wasser, Abwasser und Baustrom befinden
sich auf dem Geländer der Kläranlage. Der Auftrag-
nehmer ist für die Heranführung und Verteilung bzw. für

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die Absicherung verantwortlich.

Sicherheitshinweise

Folgende Punkte hat der Auftragnehmer u. a. beim Treffen von Maßnahmen zum Arbeitsschutz besonders zu beachten:

  • Vor Beginn der Tätigkeiten muss vom Auftragnehmer eine Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz erstellt werden, in dem alle relevanten Gefährdungen und die daraus abgeleiteten Maßnahmen beschrieben sind.

  • Der Auftragnehmer hat vor Beginn seiner Tätigkeit diese Sicherheitshinweise sowie die für das Bauvorhaben erlassenen Regeln (Baustellenordnung, Sicherheits- regeln) nachweislich jedem seiner Mitarbeiter, bevor sie auf der Baustelle tätig werden, zur Kenntnis zu geben. Dies gilt auch für den Einsatz von Nachunter- nehmern.

  • Zusammenarbeit des Auftragnehmers mit anderen aus- führenden Firmen bezogen auf sicherheitstechnische Einrichtungen.

  • Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten auf der Bau- stelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten auf dem Baugelände oder in dessen Nähe.

  • Instandhalten der Arbeitsmittel

  • Die Arbeitsmittel haben den geltenden Normen sowie dem Stand der Technik zu entsprechen. Sie dürfen nur bestimmungsgemäß eingesetzt und nur von unterwiesenen Personen aufgebaut und bedient werden.

  • Einsatz der erforderlichen persönlichen Schutzaus- rüstung

  • Vorkehrungen zur Lagerung und Entsorgung der Arbeits- stoffe und Abfälle, insbesondere der Gefahrstoffe

  • Einhaltung der vom Auftraggeber vorgegebenen Aus- führungszeiten für die Arbeiten

U. a. sind die Regelungen der

  • Gefahrstoffverordnung,
  • Betriebssicherheitsverordnung,
  • Biostoffverordnung

zu berücksichtigen.

Insbesondere ist auf folgende Gefährdungen hingewiesen:

Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre: In folgenden Räumen des Rechengebäudes ist mit einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre zu rechnen:

  • Rechenraum Seite 5 von 16

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  • Rechengutraum
  • Sandgutwäscheraum
  • Gerinne/Schächte/Gänge unterhalb des Rechengebäudes

Desweiteren ist außerhalb des Rechengebäudes in folgenden Bereichen mit einer gefährlichen explosions- fähigen Atmosphare zu rechnen:

  • Zulaufgerinne
  • Trennbauwerk
  • Gerinne zum Regenüberlaufbecken (RÜB)
  • Gerinne zum Neckar

jeweils von der Sohle bis zur OK Gelände.

Es ist das Explosionsschutzdokument (siehe Anhang LV) des Bauherren zu beachten.

Im Hinblick auf den Explosionsschutz ist auf die Technischen Regeln der Reihe TRBS 2152 und für die Ex-Zoneneinteilung im Bereich abwassertechnischer Anlagen auf Ziff. 4.1 der Beispielsammlung der BGR-104 hingewiesen.

Vor dem Beginn der Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen ist eine schriftliche Arbeitsanweisung und ein Arbeitsfreigabeschein erforderlich, weitere Schutzmaßnahmen sind das Freimessen, das Tragen eines Gaswarngerätes sowie die Benennung eines Aufsichts- führenden.

Gesundheitsgefährdende Stoffe: Im Bereich der Kläranlage ist eine mögliche Gefährdung durch:

  • Biostoffe (Bakterien, Viren Pilze)
  • Schwefelwasserstoff
  • Kohlendioxid
  • Methan
  • Sauerstoff-Mangel

zu berücksichtigen.

Bei Arbeiten auf der Kläranlage sind u. a. folgende berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regeln zu beachten:

  • GUV Information 203-051 Sicherheit und Gesundheitsschutz im Abwasserbereich
  • DGUV Information 203-063 Gefährdungs- und Belastungs-Katalog Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz in der Abwasserentsorgung
  • DGUV Vorschrift 21 Abwassertechnische Anlagen
  • DGUV Regel 109-607 Branche Metallbau
  • DGUV Regel 112-198 Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz

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  • DGUV Regel 112-199 Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzsicherungen
  • DGUV Regel 112-190 Benutzung von Atemschutzgeräten
  • DGUV Regel 113-004 Behälter, Silos und enge Räume
  • DGUV Regel 203-004 Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung
  • Technische Regel für Gefahrstoffe
  • TRGS 720 Gefährliche explosionsfähige Gemische
  • BG Bau C351 Gerüstbauarbeiten, Sicherung gegen Absturz beim Auf-, Um- und Abbau
  • BG Bau C352 Gerüstbauarbeiten, Plan für Auf-, Um- und Abbau
  • BG Bau C353 Gerüstbauarbeiten, Prüfung und Dokumentation
  • BG Bau C354 Gerüstbauarbeiten, Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
  • BG Bau C356 Gerüstbauarbeiten, Befähigte Person und fachlich geeignete Beschäftigte
  • BG Bau C411 Arbeiten in engen Räumen
  • BG Bau C475 Arbeiten im Bereich von Abwasseranlagen, Schächte
  • BG Bau C476 Arbeiten im Bereich von Abwasseranlagen Kanäle und Bauwerke
  • BG Bau C475 Arbeiten im Bereich von Abwasseranlagen, Schächten
  • BG Bau C476 Arbeiten im Bereich von Abwasseranlagen, Kanäle und Bauwerke

Wichtig: Bei allen Arbeiten, welche in den Bestand eingreifen und/oder in explosionsgefährlichen Bereichen statt- finden, ist eine Arbeitserlaubnis durch den Auftrag- geber bzw. der Betriebsleitung der Kläranlage erforderlich. Die Arbeiten des Auftragnehmers dürfen ausschließlich im Rahmen dieser schriftlich dokumentierten Unterweisung ausgeführt werden.

Baubeschreibung

Im Rechengebäude befinden sich folgende Räume:

  • Rechenraum
  • Rechengutraum
  • Sandgutwäscheraum
  • Sandfanggebläseraum
  • E-Raum Seite 7 von 16

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Lüftungsanlagen (bauseits) im Rechengebäude: Absauganlage: Eine Absauganlage mit einer Kapazität von maximal 2000 m³/h fördert kontinuierlich Luft aus den beiden Rechengerinnen, die unterhalb des Rechenraumes liegen. Die Rechengerinne sind nicht luftdicht zum Rechenraum aussgeführt. Die abgesaugte Luft gelangt über eine Sammelleitung in einen bestehenden Biofilter.

Wärmerückgewinnung Sandfanggebläse: Erwärmte Luft aus zwei Luft-Luft- Wärmetauschern wird mit jeweils einem Volumenstrom von ca. 300 m³/h in den Sandgutwäscheraum bzw. in den Rechenraum geführt.

Standard-Lüftung: Mit der Standard-Lüftung wird ein Luftvolumenstrom von bis zu 3000 m³/h jeweils in den Rechenraum bzw. in den Sandgutwäscheraum gefördert. Uber Abluftklappen wird die Luft aus dem Rechen- bzw. dem Sandgutwäscheraum in den Rechengutraum verdrängt.

Abluftbehandlungsanlage Die in den Rechengutraum verdrängte Luft soll von der Abluftbehandlungsanlage zur Behandlung abgesaugt werden. Der Luftvolumensstom bewegt sich zwischen ca. 3000 m³/h und 6000 m³/h. Die Regelung erfolgt über eine Messung der Differenz des Druckes im Rechengutraum und des Druckes außerhalb des Rechengebäudes.

Aufstellung: Die Abluftbehandlungsanlage wird in einer Entfernung von ca. 10 m auf der Westseite des Rechengebäudes auf eine bauseitig hergestellte Betonfläche neben dem vorhandenen Biofilter aufgestellt. Die Position und die Abmaße der Betonfläche sind auf der beigefügten Planskizze ersichtlich. Die Anlage ist so zu konzipieren, dass sie auf der ausgewiesenen Stellfäche aufgebaut und betrieben werden kann und dass die erforderlichen Wartungsarbeiten durchgeführt werden können.

Anschluss-Rohrleitung Die Anschluss-Rohrleitung wir bauseits erstellt. Es ist eine Edelstahl-Rohrleitung DN 500 mit Wärmedämmung vorgesehen. Die Rohrleitung wird mit Gefälle von der Westwand des Rechengutraumes Abluftbehandlungsanlage verlegt. Schittstelle: Auftragnehmer stellt Flansch + Dichtung + Schraubensatz Bauseits: Gegenflansch (Bördel mit Losflansch)

Regelung Luftvolumenstrom Die Regelung des Luftvolumenstroms erfolgt über die Abluftbehandlungsanlage unter Einsatz einer Diffrenz- druckmessung

Stomversorgung und Datenaustausch Für die Stromversorgung und den Datenaustausch ist die Seite 8 von 16

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Abluftbehandlungsanlage mit einem vor-Ort-Schaltschrank auszurüsten. Die anlageninterne Verkabelung erfolgt durch den Auftragnehmer. Das Heranführen der Kabel und die Auflegung in den vor-Ort-Schrank erfolgen bauseits. Der Auftragnehmer liefert hierfür die erforderlichen Schaltpläne, die Kabelspezifikationen und die Funktions-/Steuerbeschreibungen für die Programmierung.

Auf folgenden Planskizzen (siehe Anhang LV) ist die Aufstellung bzw. der Anschluss der Abwasserbehandlungsdanlage ersichtlich.

Planskizzen:

Planskizzen:
-Lüftungsanlagen_Draufsicht
-Lüftungsanlagen_Schnitte

01 Baustelleneinrichtung Auftragnehmer

01.001 Hinweis

Die in den vorgenannten "Weiteren zusätzlichen Vertragsbedingungen" genannten Punkte sind zu beachten und alle darin enthaltenen Angaben und Leistungen in die Positionen des vorliegenden Leistungsverzeichnis "Baustelleneinrichtung" einzukalkulieren soweit nicht gesondert ausgewiesen.

Die Baustelleneinrichtung ist für die eigenen Leistungen des Auftragnehmers entsprechend der DIN 18299 auszführen.

Eingeschlossen sind die für die Durchführung der vertraglichen Leistungen erforderlichen Lager- und Arbeitsplätze, sowie die Aufstellung und den Betrieb der vorgeschiebenen Personalaufenthalts- und Sanitär- container sowie deren Unterhaltung für alle zur Vertragserfüllung notwendigen Leistungen und Arbeitskräfte, sowie sämtliche Rüst- und Hebezeuge.

Absturzsicherungen allgemein Bei Arbeitsplätzen und Verkehrswegen, unabhängig von der Absturzhöhe, sind ausreichende Absturzsicherungen, z.B. 3-teiliger Seitenschutz, anzubringen.

Arbeits- und Schutzgerüste Arbeits- und Schutzgerüste sind gemäß DIN EN 12811-1, DIN 4420-1, DIN 4420-3, DGUV–Information 201-01, aufzubauen.

Reinigung der Verkehrsflächen Durch Materialan- und abfahrten verursachte Straßenverunreinigungen und Beschädigungen hat der Unternehmer sofort zu beseitigen. Dasselbe gilt für Verunreinigungen jedweder Art nach Beendigung der einzelnen Arbeitsgänge einschließlich Abtransport und

Alle Einzelbeträge Netto in EUR Seite 9 von 16

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OZ Menge / Einheit Preisanteile Eh.-Preis Gesamt

Kippgebühren. Nach erfolgloser Aufforderung zur Beseitigung werden Abfälle bauseits auf seine Kosten entfernt.

Baustellensicherung Dem Auftragnehmer obliegt die Pflicht zur Sicherung der Baustelle vor dem Zutritt oder Befahren durch Unbefugte für die Dauer der Ausführung seiner Leistungen. Dieses ist mit geeigneten Mitteln in Abstimmung mit dem Auftraggeber auch während der Nachtstunden sowie an Wochenenden und Feiertagen sicherzustellen.

Medienversorgung Die Lieferung und Montage von notwendigen Baustromverteilungen, Wasserverteilungen bzw. Abwasserableitung erfolgt durch den Auftragnehmer.

Baubeleuchtung Aufbau einer Baustellenbeleuchtung unter Einhaltung der lt. Arbeitsschutzrichtlinie geforderten Mindest- beleuchtungsstärken für Zuwege und Arbeitsplätze.

Baustelleneinrichtungsplan Vom Auftragnehemer ist vor Baubeginn ein detaillierter Baustelleneinrichtungsplan vorzulegen und mit der Bauleitung bzw. dem Auftraggeber abzustimmen.

Baustelleneinrichtung für Leistungen des Auftragnehmers für die Dauer der eigenen Arbeiten aufbauen, vorhalten, betreiben und nach Abschluss der Arbeiten wieder räumen.

1,0 psch ............................. .............................

Gesamtsumme Bereich 01 Baustelleneinrichtung Auftragn... ......................................

Alle Einzelbeträge Netto in EUR Seite 10 von 16

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OZ Menge / Einheit Preisanteile Eh.-Preis Gesamt

02 Abluftbehandlungsanlage 02.01 Errichtung Abluftbehandlungsanlage

02.01.001 Geruchsbehandlungsanlage

zur Zerstörüng von geruchsbildenden Abluftinhalts- stoffen in der Abluft aus dem Rechengebäude zur Behandlung kommunaler Abwässer ausschließlich unter Einsatz von ozonerzeugender ultavioletter Strahlung (UVC) und Kataysatormaterial mit folgenden Parametern:

in der Zuluft aus dem Rechengebäude

in der Zuluft aus dem Rechengebäude
Volumenstrom:3000 m³/h bis 6000 m³/h
Temperaturbereich:0°C bis 40°C
Geruchsbelastung:≤ 6000 GE/m³
Schwefelwasserstoff:≤ 10 ppm

in der behandelten Abluft

in der behandelten Abluft
Abluftvolumenstrom:3000 m³/h bis 6000 m³/h
Geruchsbelastung:≤ 500 GE/m³
Ozon:≤ 20 µg/m³
max. Schallleistungspegel
am Ausblaseturm:65 dB in 10 m Abstand

Zulaufleitung: bauseits:

Zulaufleitung:bauseits:
gerades Rohr Ø500; Länge: ca. 12 m
3 x Bogen 90°
scharfkantiger Rohreinlauf

Druckverlust in der bauseitigen Zulaufleitung bei einem Volumenstrom von 6000 m³/h: bis 220 Pa.

Anlagespezifikationen:

  • Anlage als voll funktionsfähige Einheit mit
-Anlage als voll funktionsfähige Einheit mit
vollautomatischen Betrieb
-Abluftvolumenstromregelbar von 3000 m³/h bis 6000 m³/h
-Ventilator mit FU-Betrieb
-Regelung Abluftvolumenstrom über Differenzdruckmessung
-Einbau Diffrerenzdruckmessung in den Rechengutraum
(Anschlussverkabelung: bauseits)
-Anlage ausgelegt für diskontinuierlichen Betrie
-Anlage mit vollständiger Kapselung doppelwandig
ausgeführt mit Wärmedämmung
-mit Wartungstüren
-mit zentralen Kondensatablauf
-ausgelegt für Außenaufstellung
-alle Schweißverbidungen gebeizt und glasgestrahlt
-Nachweis der EC-Konformität
-Ausblasturm mit eingbautem Schalldämpfer
-mit Grobstaubfilter:Fiterklasse G3
-mit Feinstaubfilter:Filterklasse M5
-Werkstoffe:

Alle Einzelbeträge Netto in EUR Seite 11 von 16

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LV Abluftbehandlung DEM590 02.01 Errichtung Abluftbehandlungsanlage OZ Menge / Einheit Preisanteile Eh.-Preis Gesamt

im Kontakt mit Abluft 1.4571 oder 1.4404

im Kontakt mit Abluft1.4571 oder 1.4404
kein Kontakt mit Abluft1.4301
-Werkstoff Schaltschrank:1.4301 für Außenaufstellung
-Ventilator:geeignet für FU-Betrieb, lärmgekapselt,
-Stromanschluss:400 V, 50 Hz
  • el. Anschlussleistung: '...................' kW

  • Stromstärke: '...................' A

  • Schutzart IP: '...................'

  • Abmaße Gehäuse

-Abmaße Gehäuse
Länge x Breite x Höhe:'...................' mm
  • Ausblasturm Ø x Höhe: '...................' mm

  • Abmaße Gesamtanlage

-Abmaße Gesamtanlage
Länge x Breite x Höhe:'...................' mm

Referenzanlagen

Referenzanlagen
Der Bieter hat drei Referenzanlagen mit folgenden An-
forderungen an die Anlage anzugeben:
-Einsatz der Anlagenzur Geruchsbehandlung von Abluft
unter Einsatz von ozonbildender UV-Strahlung auf drei
verschiedenen kommunalen Kläranlagen mit folgenden
Merkmalen:
-Laufzeit der Anlagen:≥3 Jahre
-Volumenstrom:≥ 300 m³/h
-Zulaufwerte:Geruchsbelastung≥ 3000 GE/m³
-Ablaufwerte:Geruchsbelastung≤ 500 GE/m³
Die Kontaktdaten zu den jeweiligen Referenzen sind
anzugeben.

Anlage liefern, aufstellen und betriebsbereit montieren.

1,0 St ............................. .............................

Gesamtsumme Abschnitt 02.01 Errichtung Abluftbehandlu... ......................................

Alle Einzelbeträge Netto in EUR Seite 12 von 16

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OZ Menge / Einheit Preisanteile Eh.-Preis Gesamt

03 Inbetriebnahme 03.01 getrennte Inbetriebnahme

03.01.001 Inbetriebnahme

Es ist davon auszugehen, dass die Inbetriebnahme nicht unmittelbar nach Abschluss der Montage erfolgt. Dies ist im Angebotspreis einzukalkulieren.

Gesonderte, jeweils mindestens 8-stündige Termine vor Ort mit dem Auftraggeber, EMSR-Firma, Firma Lüftungsanlage

Durchführung der Inbetriebnahme durch Fachkräfte des Auftragnehmers.

Inbetriebnahme und Einregulierung aller gelieferten Einrichtungen einschließlich ausreichender Einweisung des Bedienungspersonals.

Für jeden Antrieb und jede Messung ist ein Inbetrieb- setzungsprotokoll mit sämtlichen spezifischen Daten bei der Inbetriebnahme zu erstellen.

Hierzu gehören z.B:

Feststellung der Betriebsdaten wie: Fördermengen, Messbereiche etc. Feststellung und Prüfung von Grenzwerten von Frequenzumformern, Messeinrichtungen Prüfung und Kontrolle der fachgerechten Ausführung von Kabelanschlüssen und Einführungen Dritter. Prüfung von Sicherheitsketten und Funktionsabläufen.

Nach der erfolgreichen Inbetriebnahme folgt ein Probebetrieb. Nach einem über eine Woche laufenden mängelfreien Probebetrieb erfolgt frühestens die Abnahme.

Alle hierbei anfallenden Kosten wie z. B. Reisekosten und sonstige Aufwendungen sind in die Pauschale mit einzurechnen.

1,0 d ............................. .............................

Gesamtsumme Abschnitt 03.01 getrennte Inbetriebnahme ......................................

Alle Einzelbeträge Netto in EUR Seite 13 von 16

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OZ Menge / Einheit Preisanteile Eh.-Preis Gesamt

04 Werk­ und Montageplanung 04.01 Planunterlagen/Technische Dokumentation

04.01.001 Planunterlagen/Technische Dokumentation

Termine gemäß Projektterminplan

mit dem Angebot vollständige Daten EMSR-Technik für Anschluss Signalaustausch + Stromversorgung

nach Vergabe: Ausführungsplanung: einschließlich Aufstellungszeichnung mit Anordnung des vollständigen Lieferumfanges Angabe der Lasten EMSR-Daten + E-Plan

vor der Montage: Montagezeichnungen

nach der Montage bzw. vor Inbetriebnahme: vollständige technische Dokumentation, u. a. Konformitätserklärungen, Betriebsanleitungen mit Gefahrenhinweisen Revisions- bzw. Bestandszeichnungen

Die Dokumentationsunterlagen sind gemäß folgender Auflistung zu erstellen: Inhaltsverzeichnis Dokumentation Aggregate, Armaturen, Messgeräte Betriebsanweisungen Vorgabewerte Hersteller Einstellwerte Inbetriebnahme R+I-Schema, Zeichnungen Aggregate Aufstellungszeichnung

Aggregate- und Messstellenliste Messstellenliste Datenpunktliste

Die Dokumentationsunterlagen müssen eindeutig auf die eingesetzten Fabrikate/Typen/ Detail- spezifikationen ausgestellt werden und sind zweifelsfrei zu kennzeichnen. Herstellerkataloge, Baureihenhefte und sonstige Sammelbeschreibungen sind nicht zulässig.

Dokumentationsunterlagen erstellen: 1-fach in Papierform 1-fach digital (Formate: pdf, dxf, dwg)

1,0 psch ............................. .............................

Alle Einzelbeträge Netto in EUR Seite 14 von 16

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LV Abluftbehandlung DEM590 04.01 Planunterlagen/Technische Dokumentation OZ Menge / Einheit Preisanteile Eh.-Preis Gesamt

Gesamtsumme Abschnitt 04.01 Planunterlagen/Technische... ......................................

Alle Einzelbeträge Netto in EUR Seite 15 von 16

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LV Abluftbehandlung DEM590

OZ Menge / Einheit Preisanteile Eh.-Preis Gesamt

05 Stundenlohnarbeiten 05.01 Stundenlohnverrechnungssätze

Stundenlohnverechnungssätze

für die vorgenannten Montagearbeiten zur Errichtung der Abluftbehandlungsanlage

Sämtliche Stundenlohnarbeiten werden nur bei aus- drücklicher Anordnung des Auftraggebers und unverzüglicher Vorlage der Regieberichte anerkannt bzw. vergütet.

05.01.001 Obermonteur

4,0 h ............................. .............................

05.01.002 Monteur

4,0 h ............................. .............................

Gesamtsumme Abschnitt 05.01 Stundenlohnverrechnungssätze ......................................

Alle Einzelbeträge Netto in EUR B = Bedarfsposi... Seite 16 von 16

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