[Seite 1]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Allgemeie Beschreibung
Der Titel Allgemeine Beschreibung und ZTV sind "Vertragliche Regelungen" und gelten für alle nachstehenden Lose, Gewerke, Titel und Positionen.
Die Ausschreibung umfasst die Abbruch- und Schadstoffsanierungsarbeiten für den 2. Bauabschnitt.
Wichtiger Hinweis: Bauabschnitt 2 (Längsbau Teil 1) von Januar 2027 bis März 2028 ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Alle weiteren Bauabschnitte 3 - 7 ab März 2028 sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Hinweis: Für den AN ist der beschriebene Bauabschnitt 2 der erste auszuführende Bauabschnitt. Der Ausdruck "Bauabschnitt 1" bezieht sich auf eine frühere, bereits abgeschlossene Maßnahme.
Die Bauabschnitte sind im Grundriss ersichtlich.
Im Leistungsumfang ist folgendes enthalten:
Baustelleneinrichtung Schutzeinrichtungen Rückbau- und Demontagearbeiten (schadstofffrei) Demontage ELT (schadstofffrei) Demontage HLS (schadstofffrei) Schadstoffentfernung Dekontamination, Reinigung Restfaserbindung Entsorgung Stundenlohnarbeiten
Bei der Angebotsabgabe ist zu berücksichtigen:
Die Arbeiten erfolgen im laufenden Betrieb des Pflege- und Altenheims Heilig Geistspital. Daher sind entsprechend Ruhe- und Wartezeiten einzuhalten. Auf die Belange des Betreibers und der Bewohner/innen ist Rücksicht zu nehmen.
Laute Bautätigkeiten sind erlaubt von 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten dürfen nur Arbeiten ausgeführt werden, die ohne Lärm durchzuführen sind. Dies ist in den Einheitspreisen und in der Mannstärke zu berücksichtigen. Ausnahmen von dieser zeitlichen Regelung müssen zwingend mit zwei Tagen Vorlauf mit der Bauleitung abgesprochen werden und bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung. Der Bauzeitenplan darf durch die Einschränkung der Ausführungszeiten für lärmintensive Arbeiten nicht gefährdet werden. Etwaige Stillstandszeiten auf Grund dieser Vorgabe können nicht geltend gemacht werden. Sollte an Samstagen gearbeitet werden, ist dies vorab zwingend mit der Bauleitung abzustimmen, Samstagsarbeit bedarf der ausdrücklichen Freigabe.
Hinweis zur Zufahrt, Anlieferung und Lagerplätze:
Am Grundstück kann nur wenig Lagerfläche zur Verfügung gestellt werden, die Zufahrten sind beengt und es sind nur sehr geringe Parkmöglichkeiten vorhanden. Lagerflächen und Parkplatzflächen werden direkt durch die Bauleitung zugewiesen. Wie im Baustelleneinrichtungsplan ersichtlich befindet sich ein Teil der Baustelleneinrichtungsfläche im Garten, ein weiterer Teil im Innenhof. Es ist immer und überall auf die Bewohner/innen Rücksicht zu nehmen, die die restlichen Außenanlagen (insbesondere
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 1 von 154
[Seite 2]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Innenhof) ebenfalls weiterhin nutzen. Anlieferungen und/oder Arbeiten, welche ein Risiko für Bewohner/innen darstellen müssen mit mindestens 2 Tagen Vorlauf angekündigt werden, sodass seitens Betreiber rechtzeitig reagiert und die Begehungsmöglichkeit der Außenanlagen ggf. kurzfristig eingeschränkt werden können.
Zur Einlagerung von Material werden seitens AG bei Bedarf Container mit einer maximalen Grundfläche von 3,00 x 3,00 Metern zur Verfügung gestellt. Je Firma kann nur ein Container zur Verfügung gestellt werden, der Bedarf ist rechtzeitig bei der Bauleitung anzumelden. Anlieferung eigener Container ist auf Grund der beengten Stellfläche nicht möglich. Die Ausstattung mit einer Absperrmöglichkeit obliegt alleinig dem AN. Es wird ausdrücklich empfohlen, die Örtlichkeit, insbesondere die Zufahrt vor der Angebotsabgabe zu besichtigen.
Die Stellung eines Mannschaftscontainers seitens des AN ist auf Grund der beengten Flächen nicht möglich. Bauseits wird ein Sanitärcontainer in ausreichender Dimensionierung (ohne Duschen) zur Verfügung gestellt, sowie Aufenthaltsflächen, die alle Gewerke gemeinschaftlich nutzen können.
Für Fahrzeuge wird maximal ein Stellplatz pro Gewerk zur Verfügung gestellt. Der Stellplatz gilt für ein Fahrzeug in der Größe bis ca. 3,5 Tonnen, als Pritschenwagen oder Kastenwagen. Weitere Fahrzeuge können vor Ort nicht geparkt werden. Der AN hat sich eigenverantwortlich um außerhalb liegende Stellplätze und die Beschaffung der Sondergenehmigungen in Form von z. B. eines Handwerkerparkausweises zu kümmern. Das Parken von Fahrzeugen außerhalb, die Kosten für z. B. Handwerkerparkausweise oder Stellplätze, sowie ggf. zusätzlich erforderliche Laufwege berechtigen nicht zur Anmeldung von Mehrkosten. Es wird empfohlen, die Umgebung mit der Landshuter Altstadt vor Abgabe eines Angebots zu besichtigen.
Jegliche Flächennutzung ist vorab mit der Bauleitung abzusprechen, sie bedarf immer der ausdrücklichen Freigabe. Das Umräumen von Material und Umparken von Autos bei der Nutzung einzelner Flächen ohne vorherige Zuweisung berechtigt nicht zur Anmeldung von Mehrkosten. Für die Anlieferung und Lagerung im Innenhof, sowie im Gartenbereich kann nur eine sehr beschränkte Fläche zur Verfügung gestellt werden, zusätzlich zu beachten sind dabei die geringen Durchfahrtshöhen.
Es muss zu allen Tages- und Nachtzeiten die freie Zufahrt für Anlieferungen und Dienstleister an das Heilig Geistspital (Eingangswaren, Transporte, Lebensmittel, Ärzte) gewährleistet sein . Alle Rettungswege befinden sich im Anlieferbereich und müssen ebenfalls immer freigehalten werden.
Daher müssen Materialanlieferungen für die Baustelle sorgfältig abgesprochen und geplant werden. Die Materialien müssen "just in time" geliefert werden und gleich an die Ausführungsorte verbracht werden. Lagerung von großen Mengen Material ist nicht möglich. Dies ist bei der Bildung der Einheitspreise zu berücksichtigen. Für die Verbringung innerhalb der Anlage bzw. innerhalb des Gebäudes wird bauseits ein Lastenaufzug am jeweiligen Gerüstabschnitt gestellt. Der Aufzug hat eine Grundfläche von ca. 4,20 x 1,50 m, mit einer Tragfähigkeit von maximal 2.000 kg und kann nach Einweisung durch das Gewerk Gerüstbau vom AN mitgenutzt werden. Die Nutzung ist eigenverantwortlich mit den anderen tätigen Gewerken abzustimmen. Wartezeiten werden nicht vergütet und berechtigen nicht zu einer Verlängerung der Ausführungszeiten des AN. Ein Hebezeug oder ein Fahrzeug zum Abladen oder Umlagen von Anhängern und/oder Fahrzeugen wird bauseits nicht zur Verfügung gestellt. Dies ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Der AN kann eigenverantwortlich ein Hebezeug und/oder ein Fahrzeug anliefern und vorhalten, jedoch nur, wenn dadurch ausdrücklich
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 2 von 154
[Seite 3]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
auf Grund notwendiger Grundflächen keine anderen Gewerke und/oder der Nutzer bzw. die Bewohner/innen eingeschränkt werden. Das Hebezeug bzw. Fahrzeug ist eigenverantwortlich zu unterhalten und berechtigt nicht zur Anmeldung von Mehrkosten. Eine Freigabe vor Lieferung durch die Bauleitung und den Bauherrn ist zwingend erforderlich, ansonsten behält sich der Bauherr die Anweisung des sofortigen Rückbaus vor.
Der Längsbau Teil 1 (entspricht in der Ausschreibung Bauabschnitt 2) ist über die Altstadt zu erreichen. In Sonderfällen kann eine Anfahrt vom Ländtor über die Isarpromenade erfolgen. Hierzu sind Verkehrsrechtliche Genehmigungen von der Stadt Landshut erforderlich. Für die Beschaffung der Erlaubnis ist der AN selbst verantwortlich. Die entsprechenden Kosten sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Ebenfalls ist hierzu die mögliche und zulässige Uferbelastung vorab selbstständig vom AN zu prüfen, sie liegt weder dem Bauherrn noch dem Objektplaner vor und kann dementsprechend nicht vorgelegt und eingesehen werden.
Zum Abladen von Material steht nur der eingezäunte Bereich im Innenhof zur Verfügung, diese ist zur Nutzung durch alle Gewerke geplant, weshalb Containerstellungen auf ein Minimum begrenzt werden müssen.
Bei der Zufahrt durch die Altstadt sind zwei Tore mit Segmentbogen zu passieren, die den Einsatz von großen Fahrzeugen nicht möglich machen.
Tor Altstadtflügel:(cid:1) Breite ca. 3,50 m Höhe Torbogen Mitte ca. 3,60 m Höhe Torbogen seitlich ca. 2,25 m
Tor Isarflügel: Breite ca. 2,67 m Höhe Torbogen Mitte 3,75 m Höhe Torbogen seitlich ca. 2,90 m
Zusätzlich zu den beengten Einfahrten ist die Verkehrssituation an der Kreuzung direkt vor dem ersten Torbogen zu beachten. Die Einfahrt zum Heilig Geistspital befindet sich unmittelbar im Kreuzungsbereich vor der Heilig Geistkirche, welche auch die Hauptzufahrt zur Altstadt darstellt. Insbesondere vor Schulbeginn, also ab ca. 07.00 Uhr und nach Schulende sind hier Busse unterwegs, kombiniert mit einem allgemein höheren Verkehrsaufkommen. Sollte für Rangiervorgänge, Anlieferungen, etc. mit einer längeren, größeren Verkehrseinschränkung an dieser Kreuzung zu rechnen sein, ist seitens des AN selbstständig und auf eigene Kosten eine Straßensperrung vom Straßenverkehrsamt Landshut einzuholen. Diese berechtigt nicht zur Anmeldung von Mehrkosten, alle damit in Verbindung stehenden Aufwendungen wie Absperrungen, Schilder, etc. sind vom AN zu leisten. Der Auftraggeber ist über solche Vorhaben trotzdem rechtszeitig zu informieren. Wartezeiten auf Grund der Verkehrssituation berechtigen ebenfalls nicht zur Anmeldung von Mehrkosten.
Die erschwerte Zufahrtssituation ist in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Es wird empfohlen, die Situation vor Ort vor Abgabe des Angebots zu besichtigen.
Schadstoffe und Bauschutt:
Schadstoffe sind weitestgehend detektiert. Der AN muss dennoch Bestandsbaustoffe sorgfältig überprüfen und im Zweifelsfall die Bauleitung über das Vorkommen oder den Verdacht des Vorkommens informieren.
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 3 von 154
[Seite 4]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Auf Grund der sich im Gebäude befindlichen Schadstoffe dürfen vom AN keine Bauteilöffnungen ohne vorherige Freigabe erstellt werden. Es liegen Beprobungskataloge vor, welche grundsätzlich eingesehen werden können. Bei Rückbauarbeiten ist der AN verpflichtet, die Kataloge rechtzeitig beim AG anzufordern und zu sichten. Schadstoffbelastete Bauteile dürfen nicht ohne Rücksprache mit der Bauleitung berührt werden. Schadstoffbelastete Bauteile dürfen nur unter Beachtung aller damit verbundenen Sicherheits- und Arbeitssicherheitsrechtlichen Vorschriften berührt/bearbeitet werden. Sollten Bauteilöffnungen für weitere Arbeiten benötigt werden, ist dies mit einer Woche Vorlauf bei der Bauleitung anzumelden, damit eine Spezialfirma damit beauftragt werden kann. Eventuell dadurch entstehende Stillstandszeiten berechtigen nicht zur Anmeldung von Mehrkosten.
Der AN hat seinen Bauschutt und sonstige Abfälle seiner Leistungen täglich zu beseitigen. Ein zentrales Abfallentsorgungssystem wird nicht zur Verfügung gestellt. Ebenfalls sind die Arbeitsbereiche im Gebäudeinneren arbeitstäglich besenrein zu hinterlassen. Die Baustelleneinrichtungsfläche ist täglich sauber zu verlassen. Kommt der AN dieser Verpflichtung nicht nach, so kann die Bauleitung die Reinigung auf seine Kosten durchführen lassen. Bei Meinungsverschiedenheiten der Unternehmer, wer die Abfälle zu beseitigen hat, entscheidet die Bauleitung des AG und setzt die von jedem zu tragenden Kostenanteile fest. Die Erschwernisse für oben erwähnten erhöhten Aufwand bei der Durchführung, Terminabsprachen und täglicher Reinigung sind in die nachfolgenden Einheitspreise einzurechnen.
Für das Liefern und Aufstellen von Entsorgungscontainern gilt ebenfalls: Alle Anlieferungen sind mit zwei Tagen Vorlauf mit der Bauleitung abzusprechen, die Freigabe ist zwingend notwendig. Es können nur kleine Container mit kleinem Fahrzeug angeliefert werden (siehe Zufahrtsgrößen), es wird bauseits kein Hebezeug zum Verheben der Container zur Verfügung gestellt. Dies ist beim Transport von Abfällen und Schutt jeglicher Art aus dem Gebäude heraus zu berücksichtigen. Der AN ist selbstständig dafür verantwortlich, seine Container vor der Nutzung durch Dritte zu schützen, z. B. durch Absperren. Container, die der AN liefert und die auch anderen Firmen zur Verfügung zu stellen sind, werden gesondert vergütet, dies ist in den Einzelpositionen gesondert beschrieben.
Allgemeine Hinweise:
Arbeiten im laufenden Betrieb: Das Heilig Geistspital befindet sich während der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen im laufenden Betrieb, zudem sind auch die umliegenden Gebäude bewohnt. Die Baustelle befindet sich am Rande der belebten Landshuter Altstadt. Eine entsprechende Rücksichtnahme des AN bei der Durchführung seiner Arbeiten ist deshalb Voraussetzung. Bei der An- und Abfahrt mit Fahrzeugen ist besondere Vorsicht und Rücksichtnahme zur Unfallverhütung erforderlich, da in de Umgebung der Baustelle grundsätzlich immer mit Personenverkehr z rechnen ist. Werden die Anfahrtsbereiche rückwärts befahren, ist die Bereitstellung und der Einsatz von geeignetem Personal zur Einweisung des Fahrers und zur Warnung der Passanten verbindlich vorgeschrieben.
Bauleiter/in des AN: Der AN hat für die Arbeiten einen verantwortlichen Bauleiter inkl. Kontaktdaten zu benennen, welcher in in Wort und Schrift der deutschen Sprache kundig sein muss. Dieser Bauleiter hat an den wöchentlichen JF-Terminen vor Ort teilzunehmen und muss befugt sein, Angaben über die weitere Vorgehensweise, Personaleinsatz und Arbeitsweisen Auskunft zu geben.
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 4 von 154
[Seite 5]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Alkohol-, Drogen- und Rauchverbot: Auf dem Gelände gilt striktes Alkohol- und Drogenverbot für alle am Bau Beteiligten. Im Gebäude gilt ein striktes Rauchverbot für alle am Bau Beteiligten. Bei Zuwiderhandlung wird ein Baustellenverbot ausgesprochen.
Anordnung von Stundenlohnarbeiten: Mit der Ausführung von Stundenlohnarbeiten ist erst nach schriftlicher Anmeldung und anschließender Anordnung der Bauleitung zu beginnen. Die Stundenlohnzettel sind täglich einzureichen.
Dokumentation des Bauablaufs: Es sind arbeitstäglich Bautagesberichte zu erstellen, die in wöchentlichen Abständen unaufgefordert der Fachbauleitung zur Gegenzeichnung vorzulegen und anschließend zu übergeben sind.
Sicherheits- und Gesundheitsschutz: Das Projekt wird von einem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) begleitet. Den Anweisungen des SiGeKos ist unaufgefordert Folge zu leisten. Die Planungen und Aushänge des SiGeKos sind zwingend zu beachten. Sie werden auf der Baustelle gut sichtbar angebracht. An Baustelleneinweisungen durch den SiGeKo ist teilzunehmen, die Zeit der Einweisung wird nicht gesondert vergütet. Vor Arbeitsaufnahme auf der Baustelle sind entsprechende Gefährdungsanalysen an den Koordinator schriftlich (mind. 2 Wochen vorher) einzureichen. Die einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sind auf der Baustelle vorzuhalten. Es dürfen nur geprüfte und zugelassene Maschinen, Werkzeuge, Werkstoffe und Materialien verwendet werden. Die Unfallverhütungsvorschriften sind genau einzuhalten. Unfälle sind der Bauleitung sofort schriftlich durch Zusendung einer Abschrift der vorgesehenen Unfallanzeige mitzuteilen.
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 5 von 154
[Seite 6]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Baubeschreibung
Bezeichnung der Baumaßnahme: Generalmodernisierung Heilig-Geist-Spitalstiftung Landshut
Bauort: Altstadt 97, 84028 Landshut. Fl. Nr. 133, Gemarkung Landshut
Bauherr / Antragsteller: Hl. Geistspitalstiftung Landshut vertr. durch die Stadt Landshut Referat 5 - Amt für Gebäudewirtschaft Luitpoldstraße 29 84034 Landshut
Kurzbeschreibung Gebäude:
Am Rande der Landshut Altstadt, eingebettet zwischen Hl. Geistkirche und Isar liegt das Hl. Geistspital, das im Zuge einer umfangreichen Baumaßnahme einer Generalmodernisierung unterzogen wird. Die Umbaumaßnahmen erstrecken sich über das komplette Gebäude, welches aus den 5 Gebäudeteilen Altstadt-, Isar , Garten-, Ländflügel sowie dem Längsbau besteht. Jeder der Flügel beherbergt 4 Geschosse plus ein Dachgeschoss. Entlang des Ländflügels zieht sich ein Zwischengeschoss als weitere Ebene.
Bei der Planung der Generalmodernisierungsmaßnahmen bleibt das bewährte Bestandskonzept erhalten. Der Eingangsbereich orientiert sich weiterhin zur Altstadt. In unmittelbarer Nähe zu diesem befinden sich ebenfalls im Erdgeschoss die Versorgungsräume, darunter die Küche, der Speisesaal und das Café. Diese Räume sind jedoch zur Isar und zum Garten hin ausgerichtet. So bleibt das Erdgeschoss weiterhin optimal für die Anlieferung und die Versorgung des Hauses und seiner Bewohner/innen.
In den darüberliegenden Geschossen sind wie bisher die Bewohner/innen
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 6 von 154
[Seite 7]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
untergebracht. Die überarbeitete Zimmerstruktur erlaubt gut gegliederte Einzelzimmer und großzügige Ehegattenwohnungen für zwei Personen. Außerdem wird Platz geschaffen für Wohngruppen mit bis zu 14 Bewohner/innen. Einzelne Zimmer dienen dem Gemeinschaftsaufenthalt, zum Einnehmen der Mahlzeiten, sowie dem Personal zum Aufenthalt, aber auch als Arbeitsbereich für Aufgaben in der Verwaltung. Auch die allgemeine Versorgung, also Lagerung und Reinigung, sowie die Stationsbäder werden in den oberen Geschossen verteilt untergebracht.
Im Dachgeschoss befinden sich die Zentralen für den Aufzug. Dieser Bereich wurde im Rahmen einer Brandschutzmaßnahme in den Jahren 2019/2020 umfassend saniert und an den erforderlichen Stellen ertüchtigt. Auch weiterhin ist auf Grund der schwierigen Zugänglichkeit keine Nutzung durch Bewohner/innen in diesem Bereich vorgesehen. Ausschließlich technische Anlagen werden hier untergebracht und zusammengeführt.
Durch die neue Zimmerstrukturierung ist künftig Platz für 116 Bewohner/innen aufgeteilt in Einzel-, Pflege- und Ehegattenwohnungen. Im Zuge der Generalsanierung wird auch das Wohnkonzept modernisiert. Hierfür werden kleinteilige, baulich getrennte Wohngruppen eingeführt. Dabei werden die baulichen Gegebenheiten des historischen Bestandsgebäudes optimal genutzt.
Die barrierefreie Erschließung des Gebäudes ist weiterhin über zwei Aufzüge und einen Bettenaufzug möglich an diesen sind keine Maßnahmen notwendig, da Sie im Zuge Sofortmaßnahmen/Brandschutz im Jahre 2019/2020 überarbeitet wurden.
Zudem verfügt das Gebäude über fünf Treppenhäuser, von denen in zwei Treppenräumen Umstrukturierungen zur Optimierung der Abschottung vorgenommen werden.
Beim Heilig Geistspital handelt es sich um ein Alten- und Pflegeheim, welches während der Baumaßnahme in Betrieb bleibt. Lediglich einzelne Bereiche werden für die Sanierung und Modernisierung gesperrt. Die Hinweise dazu ("Allgemeine Beschreibung"), insbesondere zu den Vorsichtsmaßnahmen wegen Personenverkehr und den Arbeitszeiten bezüglich lärmintensiver Arbeiten sind zwingend zu berücksichtigen und berechtigen nicht zur Anmeldung von Mehrkosten.
Die beschriebenen betrieblichen Einschränkung sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 7 von 154
[Seite 8]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Termine
Bauablauf: Der Bauablauf BA 2 und BA 3 ist in den allgemeinen Beschreibungen zu entnehmen. Die Ausführungsfristen des AN sind den Formblättern der Ausschreibung zu entnehmen.
Baustellen Jour Fixe: Ein wöchentlicher Termin für ein Baustellen Jour fixe wird im Vergabegespräch vereinbart. An diesem Termin muss wöchentlich teilgenommen werden. Sollte die Anwesenheit an einem Termin nicht möglich sein, ist ein Vertreter zu benennen.
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 8 von 154
[Seite 9]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
-
Vorbeschrieb zum Leistungsverzeichnis 0.1 Zusätzliche Besondere Vertragsbedingungen (ZBVB) 0.2 Weitere Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (WZTB) ZTV: Anforderungen an die Schadstoffsanierung ZTV: Nachweis über den Erfolg der Schadstoffsanierung 0.3 Vorbemerkungen des Leistungsverzeichnisses /Baubeschreibung für Schadstoffsanierung
-
Leistungsbeschreibung der Sanierungsarbeiten 1.1 Baustelleneinrichtung 1.2 Schutzeinrichtungen 1.3 Rückbau- und Demontagearbeiten (schadstofffrei) 1.4 Demontage ELT (schadstofffrei) 1.5 Demontage HLS (schadstofffrei) 1.6 Schadstoffentfernung 1.7 Dekontamination, Reinigung, Restfaserbindung 1.8 Entsorgung 1.9 Stundenlohnarbeiten zum besonderen Nachweis
Anlage 1: Baustelleneinrichtungsplan (BE-Plan) Anlage 2: Planskizzen Sanierungsbereiche Anlage 3: Schutzstufenplan BA2 Anlage 4: Fotodokumentation Anlage 5: Allgemeine Grundrisse, Schnitte, Ansichten
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 9 von 154
[Seite 10]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
- Zusätzliche Besondere Vertragsbedingungen (ZBVB) -
Die „Zusätzlichen Besonderen Vertragsbedingungen" (ZBVB), „Weitere Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen" (WZTV), Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen" (ZTV) und die Vorbemerkungen des Leistungsverzeichnisses sind "Vertragliche Regelungen" und gelten für alle nachstehenden Lose, Gewerke, Titel und Positionen.
Alle aus nachfolgend in den ZBVB, WZTV, ZTV und Allgemeinen Vorbemerkungen genannten Hinweise, Vorgaben und Regelungen entstehenden Aufwendungen sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt falls nicht eigens erwähnt hierfür nicht.
Hinweis: Die Arbeiten sind im Winterhalbjahr zu beginnen! Es handelt sich somit zum geplanten Baubeginn um eine Winterbaustelle. Dies bedingt, dass sämtliche vom AN zu liefernde und zu betreibende Baustelleneinrichtungen, Geräte, Maschinen, etc., die im Freien eingesetzt werden, vorsorglich für winterliche Bedingungen ausgelegt sein müssen. Dies gilt auch, falls in den Einzelpositionen nicht eigens darauf hingewiesen wird. Sämtliche daraus entstehenden Aufwendungen und Erschwernisse sind in der Kalkulation zu berücksichtigen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt, falls nicht eigens erwähnt, hierfür nicht.
Gleiches gilt auch für alle aus den nachfolgend in den ZBVB und ZTV genannten Allgemeinen Vorbemerkungen und Regelungen entstehenden Aufwendungen.
0.1.1 Baumedien
Anschlussmöglichkeiten für Wasser und Energie stehen im Baustellenbereich zur Verfügung. Für jeden Bauabschnitt (hier: BA2) werden im Bereich der BE-Fläche (im Freien) Baustromverteiler aufgebaut (siehe auch BE-Plan in der Anlage) sowie jeweils ein weiterer Baustromverteiler je Ebene. An den Baustromverteilern werden ausreichend Steckplatze bis 400V/32A zur Verfügung gestellt. Für die Bauwasserversorgung werden bauseits neben einer Anschlussstelle im Bereich der BE-Fläche zusätzlich Anschlusspunkte in die Baubereiche im
- und 2.OG gelegt. Für die Arbeiten im 3.OG ist vom AN im Rahmen seiner eigenen BE eine entsprechende Anschlussverlängerung einzurichten.
Die Aufwendungen für den Anschluss der erforderlichen Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie evtl. erforderliche weitere Baustromverteiler für den eigenen Bedarf sind von AN im Rahmen seiner Baustelleneinrichtung zu übernehmen. Die entsprechenden Anschlusslängen (von bis zu ca. 100 m) sind einzurechnen. Kabel und Schlauchleitungen sind dabei gemäß den einschlägigen Vorschriften so zu verlegen, dass dadurch keine Gefährdungen oder Schäden entstehen. Eine Leitungs-/Schlauchführung über Fassade und Fenster in die einzelnen Ebenen sowie die Sicherung der geöffneten Fenster gegen Witterungeeinflüsse ist ebenfalls einzukalkulieren.
Anfallendes Schmutzwasser darf ausschließlich in an den Schmutzwasserkanal angeschlossene Entwässerungseinrichtungen eingeleitet werden. Hierzu werden dem Auftragnehmer entsprechende Einleitungsmöglichkeiten im Baubereich zugewiesen, eine Ableitung von Schmutzwasser bis zu ebenerdigen Hofeinläufen ist einzurechnen.
Da nicht für alle Sanierungsabschnitte ein geeigneter Zugang zu Wasseranschlüssen und Schmutzwassereinläufen gewährleistet
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 10 von 154
[Seite 11]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
werden kann, sind vom AN vorsorglich für alle Sanierungsbereiche mit Dusche entsprechende geeignete Vorratsbehälter mit Frischwasser und Auffangbehälter das Dusch- und Reinigungswasser bereitzustellen und einschl. Transport zur Entwässerungseinrichtung in der Kalkulation zu berücksichtigen.
0.1.2 Kosten Baumedien
Die bei der Ausführung der vertraglichen Leistungen entstehenden Verbrauchs- und Vorhaltekosten für Baustrom und Bauwasser trägt der Bauherr. Den weitergehenden firmenbedingten Verbrauch trägt der AN selbst. Dafür erforderliche Zwischenzähler sind vom AN zu installieren, die Kosten mit dem AG abzurechnen.
0.1.3 Baustelleneinrichtung / Baustellenlogistik
Die Arbeiten sind in den Ebenen EG, 1.OG bis 3.OG und z.T. im DG des BA 2 im „Heilig-Geist-Spital" in Landshut auszuführen. Das Objekt wird als Seniorenheim genutzt und bleibt während der Umbaumaßnahmen in Betrieb.
Die genauen Lager- und Arbeitsplätze werden dem AN von der örtlichen Bauleitung des AG zugewiesen. Die eigene Baustelleneinrichtung des AN ist mit der Bauleitung des AG abzustimmen. Die Festlegungen sind verbindlich einzuhalten. Hinweise zur Lage der Gebäude, des betroffenen Bauabschnitts, zur Baustelleneinrichtungsfläche und zu den Arbeitsbereichen sowie den Transport- und Zugangswegen sind Planskizzen zu den Sanierungsbereichen und dem Baustelleneinrichtungsplan in der Anlage zu entnehmen.
Beschädigungen an Flächen und Einrichtungen des „Heilig Geistspitals" und der Nachbargrundstücke sind vom AN wiederherzurichten. Die tägliche Sauberhaltung obliegt ebenfalls dem AN. Zufahrten für Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge sowie für Versorgungsfahrzeuge und Anwohner sind immer freizuhalten, ebenso die Zugänge zu Eingängen der Nachbargebäude. Der Fahr- und Fußgängerverkehr ist aufrecht zu erhalten. Ausnahmen sind vorab mit dem Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Landshut abzustimmen. Unerlaubtes Parken im öffentlichen Bereich und dem Bereich der Nachbarn ist ausdrücklich untersagt.
Dem AN werden für die eigene Containergestellung (Material- und Abfallcontainer) entsprechende - begrenzte - Flächen innerhalb der allgemeinem Baustelleneinrichtung im Gartenbereich des Objekts zur Verfügung gestellt(siehe auch Abschnitt „wichtige Hinweise zur Baustellenlogistik).
Die mit einem Bauzaun abgetrennte BE-Fläche (siehe BE-Plan, Anlage 1) im Gartenbereich hinter dem Gebäude wird zumindest zeitweise zeitgleich auch von anderen Gewerken genutzt. Die Containergestellung des AN ist daher auf das absolut erforderliche Minimum zu beschränken. Auf das Erfordernis der gegenseitigen Abstimmung und Rücksichtnahme mit den zeitgleich die BE-Fläche nutzenden Firmen wird hiermit hingewiesen. Anlieferungen und Abholungen müssen mit der örtlichen Bauleitung abgestimmt und von dieser freigegeben werden.
Die grundsätzliche Erschließung der Arbeitsbereiche des BA 2 erfolgt für die
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 11 von 154
[Seite 12]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Ebenen 1.OG bis 3.OG direkt von der BE-Fläche aus. Aufgrund des laufenden Betriebs des Seniorenheims ist der Zugang von außen über ein Fassadengerüst und einer Fassadenöffnung mit Gerüstplattform/Bauaufzug erforderlich.
Insgesamt stellt sich die Erschließung der Arbeitsbereiche wie folgt dar: 1.OG bis 3.OG: Zugang über Fassade von BE-Fläche aus mit: einem Fassadengerüst (bauseits gestellt) Fassadenöffnung: ca. 1 x 2 m (bxh) Herstellung Fassadenöffnung ist AN-Leistung (eigene Position) Gerüstplattform Treppenturm Bauaufzug für Personen- und Materialbeförderung ca. 1,4 x 1,6 m (bxl), Nutzlast ca. 500 kg DG Zugang von Sanierungsbereichen im 2. bzw. 3.OG aus, über vorhandene Einschubtreppe (vom AN abzubrechen, eigene Position) vom AN einzurichtende Aufstiegshilfe (in Position „Gerüste, Arbeitsplattformen, Aufstiegshilfen" einzurechnen, Geschosshöhen bis ca. 3,00 m)
Die Fassadengerüste mit Gerüstplattformen und Bauaufzug werden bauseits zur Verfügung gestellt. Für die Nutzung des Bauaufzugs erfolgt eine entsprechende Unterweisung. Der AN verpflichtet sich, an dieser Unterweisung mit für die Bedienung des Bauaufzugs fachlich geeignetem Personal teilzunehmen. Die spätere Nutzung des Bauaufzugs durch den AN erfolgt in dessen eigener Verantwortung und Haftung. Die Kosten hierfür sind in der Kalkulation zu berücksichtigen. Der im BE-Plan vorhandene Kran steht zum Zeitpunkt der hier ausgeschriebenen Leistungen nicht zur Verfügung! Es wird grundsätzlich bauseits kein Hebezeug gestellt, dies ist bei Bedarf vom AN selbst zu organisieren, eine gesonderte Vergütung erfolgt hierfür nicht. Elektrische Einrichtungen im Sanierungsbereich werden i.d.R. so weit wie möglich bauseits freigeschaltet, für die Beleuchtung der Arbeitsbereiche hat der AN selbst zu sorgen (bauseits wird lediglich die Grundbeleuchtung für Lauf- und Fluchtwege gestellt). Verbleibende elektrische Leitungen werden weiter genutzt und können stromführend sein! Abstimmung mit Fachprojektant Elektro ist erforderlich! Das Entleeren von Heizleitungen und das Stromlosschalten der zu demontierenden Anlagen erfolgt unmittelbar vor der Schadstoffsanierung durch den Auftraggeber. Da es sich um einen Altbestand mit umfangreicher Leitungsführung handelt, besteht ein Restrisiko, dass Leitungen weiter Strom- oder Wasser führen. Das dementsprechend vorsichtige Rückbauen der umliegenden Bauteile ist in der Kalkulation zu berücksichtigen, genauso wie die laufende Abstimmung mit den Fachplanungen ELT und HLSK. Dies berechtigt nicht zur Anmeldung von Mehrkosten.
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer innerhalb der Baustelleneinrichtungsfläche einen Sanitärcontainer mit WC- und Handwascheinrichtung kostenlos zur pfleglichen Nutzung zur Verfügung. Der Sanitärcontainer wird auch von anderen Gewerken genutzt. Auf das Erfordernis einer entsprechenden gegenseitigen Rücksichtnahme wird hingewiesen. Eine Dusche steht bauseits nicht zur Verfügung. Als Duschmöglichkeit sind vom AN entsprechend TRGS 519, Abs. 10(3) die Duschen in den ausgeschriebenen Drei- oder Vierkammer-Personenschleusen gem. TRGS 519, 14.2 zu nutzen. Der Einsatz dieser Schleusen im Rahmen der
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 12 von 154
[Seite 13]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
ausgeschriebenen Leistungen wird als eigene Position vergütet. Alle weiteren Räume im Gebäude auch wenn sie aufgrund der dort erforderlichen Sanierungsarbeiten zugänglich sein sollten stehen ausdrücklich nicht für Hygiene- oder Aufenthaltszwecke zur Verfügung. Bei Zuwiderhandlung haftet der AN für evtl. entstehende Kosten. Sämtliche dem AG zur Nutzung überlassenen Räume sind pfleglich zu nutzen, eine übermäßige Verschmutzung ist zu vermeiden. Die Räume sind dem AG nach Nutzung besenrein zu übergeben. Beabsichtigt der AN von den o.g. Festlegungen abzuweichen, hat er die Zustimmung des AG bzw. dessen Bauleitung einzuholen. Maschinen und Werkzeuge sind täglich nach Ende der Arbeiten gegen Diebstahl zu sichern. Bei Diebstahl haftet der AN selbst! Wichtige Hinweise zur Baustellenlogistik: Schwierige Zufahrtssituation (siehe Lageplan): Bei der Zufahrt durch die Altstadt sind zwei Tore mit Segmentbogen zu passieren, die den Einsatz von großen Fahrzeugen nicht möglich machen. Es wird empfohlen, die Situation vor Ort vor Abgabe des Angebots zu besichtigen. Tor Altstadtflügel: Breite: ca. 3,50 m Höhe Torbogen Mitte: ca. 3,60 m Höhe Torbogen seitlich: ca. 2,25 m Tor Isarflügel: Breite: ca. 2,67 m Höhe Torbogen Mitte: 3,75 m Höhe Torbogen seitlich: ca. 2,90 m Der Längsbau (Bauabschnitt 2) ist über die Altstadt und die o.g. Torbögen zu erreichen. In Sonderfällen kann eine Anfahrt vom Ländtor über die Isarpromenade erfolgen. Hierzu sind Verkehrsrechtliche Genehmigungen von der Stadt Landshut erforderlich. Für die Beschaffung der Erlaubnis ist der AN selbst verantwortlich. Die entsprechenden Kosten sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Ebenfalls ist hierzu die mögliche und zulässige Uferbelastung vorab selbstständig vom AN zu prüfen, sie liegt weder dem Bauherrn noch dem Objektplaner vor und kann dementsprechend nicht vorgelegt und eingesehen werden.
Auf dem Grundstück des Objekts kann nur wenig Lagerfläche zur Verfügung gestellt werden, die Zufahrten sind beengt und es sind nur sehr geringe Parkmöglichkeiten vorhanden. Lagerflächen und Parkplatzflächen werden direkt durch die Bauleitung zugewiesen. Ohne Freigabe dürfen keine Anlieferungen erfolgen. Das Umräumen von Material und Umparken von Autos bei der Nutzung einzelner Flächen ohne vorherige Zuweisung berechtigt nicht zur Anmeldung von Mehrkosten. Für die Anlieferung und Lagerung im Innenhof, sowie im Gartenbereich kann nur eine sehr beschränkte Fläche zur Verfügung gestellt werden. Da hier zu allen Tages- und Nachtzeiten die freie Zufahrt für Anlieferungen und Dienstleister an das Heilig Geistspital (Eingangswaren, Transporte, Lebensmittel, Ärzte) gewährleistet sein muss. Alle Rettungswege befinden sich im Anlieferbereich und müssen ebenfalls immer freigehalten werden. Daher müssen Materialanlieferungen für die Baustelle sorgfältig abgesprochen und geplant werden. Da die Baustelleneinrichtung eine sehr große logistische Herausforderung darstellt wird diese als separates Gewerk ausgeschrieben. Die BE-Flächen und im speziellen Containerstellflächen sind aus o.g. Gründen mit anderen Gewerken zu teilen. Daher sind mögliche Zwischenlagerungen bzw. Containerflächen außerhalb des Grundstücks bei Bedarf eigenständig einzuplanen. Die genaue Abstimmung mit dem AG, sowie den parallel auf der Baustelle tätigen Gewerken ist daher unbedingt notwendig. Dies ist miteinzukalkulieren. Grundsätzlich kann je Gewerk lediglich ein Fahrzeug im Heilig-Geist Spital
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 13 von 154
[Seite 14]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
geparkt werden. Das Aufstellen von Containern bzw. Abfallgebinden für gefährliche Abfälle wie Asbest, KMF etc. sowie Abfallcontainer für Bauschutt usw. darf ausschließlich auf der ausgewiesenen BE-Fläche (siehe Anlage) vorgenommen werden. Die Container mit gefährlichen Abfällen sind gemäß den geltenden Vorschriften gegen den Zugang/Zugriff unbefugter Dritter zu sichern. Die BE- Fläche ist bauseits mit einem Bauzaun gesichert. Die Kosten für darüberhinausgehende Sicherungsmaßnahmen für die Lagerung gefährlicher Abfälle sind vom AN in der Kalkulation zu berücksichtigen. Ein Abfalltransport durch in Nutzung befindliche Gebäudebereiche ist nicht zulässig.
Das Heilig-Geist-Spital befindet sich während der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen in laufendem Betrieb, zudem sind auch die umliegenden Gebäude bewohnt. Eine entsprechende Rücksichtnahme des AN bei Durchführung seiner Arbeiten ist deshalb Voraussetzung. Bei der An- und Abfahrt mit Fahrzeugen ist besondere Vorsicht und Rücksichtnahme zur Unfallverhütung erforderlich, da in der Umgebung der Baustelle grundsätzlich immer mit Personenverkehr zu rechnen ist. Dies gilt insbesondere für die erforderliche Querung des Fußwegs vor dem Gebäude. Werden die Anfahrtsbereiche rückwärts befahren (z.B. für An-/Abfahrt der Abfallcontainer) ist die Bereitstellung und der Einsatz von geeignetem Personal zur Einweisung des Fahrers und zur Warnung der Passanten verbindlich vorgeschrieben. Das Tor zur BE-Fläche immer in abgeschlossenem und gesichertem Zustand zu halten.
Aufgrund der beschränkten Platzverhältnisse sind die Containerstandzeiten so gering wie möglich zu halten. Daher ist grundsätzlich von einer möglichen „Just-In-Time"-Beladung der Container auszugehen (d.h. Zwischenlagerung der Abfälle im Baustellenbereich, direkte Beladung des Containers bei dessen Anlieferung, umgehende Abfahrt des Containers nach Beladung). Lagerung von großen Mengen Material ist nicht möglich. Die daraus evtl. resultierenden Wartezeiten für das Entsorgungsunternehmen sind einzurechnen. Der AN kann auch auf eigene Rechnung eine Containerstellung auf den öffentlichen Flächen (Gehweg) vor dem Gebäude bei der Stadt Landshut beantragen. Eine besondere Vergütung - auch in Hinblick auf die dann erforderliche Verkehrssicherung - ist hierfür nicht möglich.
Transportmittel und Verpackungen sind entsprechend an die gegebene und oben näher erläuterte Situation anzupassen (siehe hierzu Baustelleneinrichtungspläne und Pläne zu den Sanierungsabschnitten). Sämtliche aus den genannten Randbedingungen resultierende Erschwernisse und Aufwendungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, ebenso die Aufwendungen für die Lauf- und Transportwege innerhalb des Gebäudes über die Treppenhäuser sowie vom Gebäude zur Baustelleneinrichtungsfläche und zum Containerstandort über das Fassadengerüst.
0.1.4 Anordnung von Stundenlohnarbeiten
Mit der Ausführung der im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Stundenlohnarbeiten ist erst nach ausdrücklicher Anordnung des Auftraggebers zu beginnen. Vom AN für erforderlich angesehene Stundenlohnarbeiten sind vor deren Ausführung beim AG anzumelden und dürfen erst nach schriftlicher Freigabe des AG vorgenommen werden. Der
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 14 von 154
[Seite 15]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Umfang der im Einzelfall zu erbringenden Leistungen wird bei der Anordnung durch den AG festgelegt. Die Stundenlohnzettel sind täglich einzureichen.
0.1.5 Bauleiter des AN
Auf der Baustelle muss vom Auftragnehmer ein sachkundiger Aufsichtführender gemäß TRGS 519, Nr. 2.7 / 2.15 mit gültiger Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 ständig vor Ort eingesetzt sein. Daneben muss zusätzlich mindestens der Bauleiter bzw. sachkundige Verantwortliche (Verantwortliche Person) des AN die Sachkunde gemäß TRGS 519, Anlage 3 besitzen. Diese Anforderungen gelten für die vollständige Dauer der Arbeiten des AN, unabhängig von der genauen Tätigkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt. Der Aufsichtführende sowie der verantwortliche Bauleiter müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift kundig sein. Der AN hat seine Leistungen unter eigener Verantwortung vertragsgemäß durchzuführen. Hierzu hat der AN im Einvernehmen mit dem AG die o.g. fach-/sachkundigen und zuverlässigen Führungskräfte mit der Leitung der Ausführung seiner Vertragsleistungen zu beauftragen und den AG vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu benennen (Bauleiter und Aufsichtführender). Der Aufsichtführende und der Bauleiter oder deren Vertreter müssen während der Bauausführung jederzeit an der Baustelle erreichbar sein. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber vor Beginn der Ausführung seinen Projektleiter und seinen verantwortlichen Bauleiter, der zugleich auch verantwortlicher Bauleiter nach der LBO ist, zu benennen. Der vom Auftragnehmer benannte Projektleiter ist bevollmächtigt, den Auftragnehmer in allen Fragen des Bauvertrages und Bauvorhabens zu vertreten. Der vom Auftragnehmer benannte Bauleiter gilt als befugt, Weisungen des Auftraggebers oder dessen Beauftragten entgegenzunehmen und alle Erläuterungen für den Auftragnehmer abzugeben. Während der Leistungserbringung vor Ort muss stets der sachkundige Aufsichtführende oder der sachkundige Bauleiter des Auftragnehmers auf der Baustelle anwesend sein. Sollte der sachkundige Aufsichtführende oder der Bauleiter bzw. Projektleiter des AN gewechselt werden, so ist dieser Wechsel rechtzeitig mit dem Bauherrn zu kommunizieren. Wird vom AN für die Arbeiten mit Gefahr- und Schadstoffen ein Nachunternehmer eingesetzt, so gelten die oben genannten Anforderungen für diesen in gleicher Weise.
0.1.6 Betriebszeiten der Baustelle, Baulärm, Sauberkeit
Da sich das Baugelände innerhalb eines Seniorenheims im Innenstadtbereich befindet, ist besonders auf die Einhaltung der bestehenden einschlägigen Vorschriften und Regelungen hinsichtlich Lärm und Emissionen zu achten. Insbesondere darf der Heimbetrieb nicht beeinträchtigt werden. Auf der Baustelle dürfen nur schallgedämmte Baumaschinen eingesetzt werden. Die Arbeiten erfolgen im laufenden Betrieb des Heilig-Geist-Spitals. Daher sind entsprechend Ruhe- und Wartezeiten einzuhalten. Auf die Belange des Betreibers und der Bewohner ist Rücksicht zu nehmen. Rücksichtnahme auf die Ruhezeiten bei folgendenRegelarbeitszeiten für lärmintensive Tätigkeiten: Mo. - Fr. von 09:00 -12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Außerhalb dieser Zeiten dürfen nur Arbeiten ausgeführt werden, die ohne Lärm durchzuführen sind.
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 15 von 154
[Seite 16]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Dies ist in den Einheitspreisen und in der Besetzung der Baustelle zu berücksichtigen. Der Bauzeitenplan darf dadurch nicht gefährdet werden. Etwaige Stillstandszeiten auf Grund dieser Vorgabe können nicht geltend gemacht werden. Sollte an Samstagen gearbeitet werden, ist dies vorab mit der Bauleitung abzustimmen. Bei der Angebotsabgabe ist darauf zu achten, dass, wenn nicht explizit ausgeschrieben, ein zeitsparendes und ein lärmarmes Ausführungsverfahren zu wählen ist (Bsp. Abbruch: Sägen, schneiden nicht von Hand stemmen und Bauteile zu entfernen). Das Hören von Radio bzw. Musik ist nicht gestattet. Für den Schutz gegen Baulärm gelten die Anforderungen des BIMSCHG, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift gegen Baulärm - Geräuschimmission - und der zusätzlichen landesrechtlichen Vorschriften. Die gesamte Baustelle ist während der ganzen Bauzeit bis zur Abnahme ohne besondere Aufforderung mindestens einmal wöchentlich durch den AN zu reinigen, die zur Verfügung gestellten Aufenthaltsräume täglich. Dabei sind sämtliche durch den AN verursachte Verschmutzungen sowie durch den AN eingebrachtes Verpackungsmaterial, Baustoffreste und Abfälle, etc., zu beseitigen. Das Verpackungsmaterial gemäß Verpackungsverordnung bleibt generell im Eigentum des Auftragnehmers und ist eigenverantwortlich zu entsorgen. Das Sauberhalten der Baustelle liegt also in gemeinsamer Verantwortung aller am Bau beteiligten Firmen bzw. ihrer Erfüllungsgehilfen. Als Stichtag für die wöchentliche Reinigung der Arbeitsbereiche gilt der Freitagnachmittag. Durch den AN verursachte Verunreinigungen, die zu diesem Zeitpunkt angetroffen werden, können von der Bauleitung des AG nach einmaliger fruchtloser Aufforderung zur Mängelbeseitigung zu Lasten des AN beseitigt werden. Auf dem Gelände gilt striktes Alkohol- und Drogenverbot für alle am Bau Beteiligten. Im Gebäude gilt ein striktes Rauchverbot für alle am Bau Beteiligten. Bei Zuwiderhandlung wird ein Baustellenverbot ausgesprochen.
0.1.7 Besichtigung von Baustellen
Etwaige Zweifel des AN über Art, Umfang und Ausführung der Leistung sowie von Abläufen sind vor Angebotsabgabe zu klären. Die Besichtigung der Baustelle bzw. des Objekts durch Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Eine Führung durch das Gebäude im Rahmen einer vom Bieter beim Bauherrn beantragten Ortsbesichtigung für die Angebotserstellung erfolgt ohne weitere Auskunftserteilung. Diese Ortsbesichtigung ist beim AG zu beantragen.
0.1.8 Dokumentation des Bauablaufs
Es sind arbeitstäglich Bautagesberichte zu erstellen, die in wöchentlichen Abständen - sofern der AG nach Absprache keinen anderen Zeitpunkt zulässt - unaufgefordert der Fachbauleitung zur Gegenzeichnung vorzulegen und anschließend zu übergeben sind.
0.1.9 Baubesprechungen / Jour-Fixe
Es finden nach Vereinbarung regelmäßig wöchentliche Baustellenbesprechungen (Bau-Jour-Fixe) statt. Daran hat entweder der sachkundige verantwortliche Bauleiter oder stellvertretend der sachkundige Aufsichtsführende des AN teilzunehmen. Die Vertreter des AN müssen
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 16 von 154
[Seite 17]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
bevollmächtigt und weisungsbefugt sein. Die Vertretungsvollmacht ist dem AG mit Auftragsvergabe schriftlich vorzulegen. Die Aufwendungen hierfür sind vom Bieter in die Einheitspreise einzurechnen.
0.1.10 Hinweise zur Entsorgung Im Baufeld vorhandene Schadstoffe sind weitestgehend detektiert. Der AN muss dennoch Bestandsbaustoffe sorgfältig überprüfen und im Zweifelsfall die Bauleitung über das Vorkommen oder den Verdacht des Vorkommens informieren.
-
Allgemeine Anforderungen Die Entsorgung von Bauschutt und sonstigem Rückbaumaterial darf ausschließlich über Schuttrutschen erfolgen. Ein Herabwerfen von Materialien ist aus Sicherheits- und Arbeitsschutzgründen strikt untersagt. Die eingesetzten Container sind zwingend mit staubdichten Abdeckungen (Staubschutzhauben) auszurüsten. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten sind in den angebotenen Einheitspreisen zu berücksichtigen. Container sind gemäß Baustelleneinrichtungsplan (BE-Plan) ausschließlich auf den vorgesehenen Flächen, insbesondere im Bereich der Parkplatzfläche, aufzustellen. Es dürfen gleichzeitig maximal drei Container auf dem zugewiesenen Stellplatz abgestellt werden.
-
Eigentumsübertragung und Entsorgungsverantwortung Der Auftragnehmer (AN) übernimmt mit dem hier ausgeschriebenen Vertrag im Sinne von § 22 KrWG die Verpflichtung zur Erfüllung der nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz insoweit bestehenden Pflichten und ist dem Auftraggeber (AG) gegenüber insbesondere für die gesetzeskonforme Entsorgung verantwortlich. Die Verantwortung für die Erfüllung dieser Pflichten gegenüber dem AG gelten bis zum endgültigen und ordnungsgemäßen Abschluss der Entsorgung. Gegenstand der Angebotsprüfung ist auch die für die Erfüllung der abfallrechtlichen Entsorgungspflichten erforderliche Zuverlässigkeit (§ 22 Satz 3 KrWG). Die Entsorgung hat gemäß den geltenden abfallrechtlichen Vorschriften und technischen Regelwerken zu erfolgen, insbesondere unter Berücksichtigung der Nachweis-, Dokumentations- und Deklarationspflichten.
-
In die Einheitspreise einzurechnende Leistungen
Der AN hat insbesondere folgende Leistungen in seinen Einheitspreisen zu berücksichtigen: Bereitstellung geeigneter, staubdichter und ggf. abschließbarer Behälter/Container zur Zwischenlagerung und zum Abtransport Sortierung der Abfälle entsprechend der geltenden gesetzlichen Vorgaben Kennzeichnung und ggf. Deklaration der Abfälle gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) Transportleistungen einschließlich Zwischenlagerung, Verladung und Übergabe an den Entsorgungsfachbetrieb Gebühren für Transport, Zwischenlagerung, Entsorgung, Verwertung oder Ablagerung Erstellung und Führung der erforderlichen Begleit- und Übernahmescheine einschließlich der elektronischen Nachweisführung (eANV)
- Nachweispflichten und Dokumentation Die Entsorgungsnachweise für gefährliche Abfälle (z. B. Asbest, KMF etc.) sind vom AN vor Beginn der Arbeiten vorzubereiten, dem Auftraggeber (AG) zur Prüfung vorzulegen und rechtzeitig an den Entsorger weiterzuleiten. Die Vorlage der Entsorgungsnachweise (Originale bei Einzelentsorgungen, Kopien bei Sammelentsorgungen) hat spätestens mit der Schlussrechnung zu erfolgen.
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 17 von 154
[Seite 18]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Die vollständige Entsorgungsdokumentation inkl. Mengenübersicht je Abfallart, Begleit- und Wiegescheine ist dem AG mit der Schlussrechnung zu übergeben. Für nicht gefährliche Abfälle sind jeweils Übernahmescheine und Wiegescheine vorzulegen, aus denen die Übergabestelle eindeutig hervorgeht. Alle Nachweise sind der Fachbauleitung regelmäßig (mindestens wöchentlich oder gemäß Abstimmung) zur Gegenzeichnung vorzulegen. Nur gegengezeichnete Nachweise werden als abrechenbare Entsorgungsleistungen anerkannt.
- Abfallarten, Deklaration, Sondervorgaben Die Deklarationsanalytik für mineralische Abfälle (z.?B. Bauschutt, Gips) wird durch ein vom AG beauftragtes Fachbüro durchgeführt. Der AN hat die Probenahme zu begleiten und Wartezeiten von bis zu 14 Arbeitstagen bis zum Vorliegen der Ergebnisse einzuplanen. Für gefährliche Abfälle (Asbest, KMF) gelten ergänzend die Anforderungen der LAGA-Mitteilung M23 und des LfU Bayern ("Handlungsrahmen für die Entsorgung von Asbest- und Mineralfaserabfällen" in der jeweils gültigen Fassung). Insbesondere sind folgende Vorgaben zu beachten:
- Separate Erfassung und Verpackung je Asbestproduktart (z. B. asbesthaltiger Putz, Asbestzement, Fliesenkleber)
- Bildung gesonderter Abfallchargen inkl. Kennzeichnung und objektbezogenem Einzelentsorgungsnachweis
- Begleitung der Probenahme zur Deklarationsanalyse gemäß DepV durch den AN (Wartezeit bis zu 10 Arbeitstage einzuplanen)
- Nutzung geeigneter Deponien: Der angebotene Entsorgungsweg muss nach den einschlägigen abfallrechtlichen Bestimmungen zulässig sein. Insbesondere müssen die jeweiligen Deponien über die notwendige Zulassung für die Aufnahme von Abfällen der jeweils zu entsorgenden Art verfügen (Abfallschlüssel). Die Deponieverordnung (DepV), insbesondere die dort geregelten Deponieklassen (§ 2 Nr. 6 bis 10 DepV) sowie die Ablagerungsbeschränkungen gemäß § 7 DepV und die Zulässigkeits- und Zuordnungskriterien (Anhang 3) sind zu beachten. Insbesondere müssen Materialien, die aufgrund ihrer Einstufung und Gefährlichkeit nach dem einschlägigen Regelwerk einer Entsorgung in Deponien der Klasse IV zugeordnet sind, nicht in Deponien anderer Deponieklassen entsorgt werden. Solche Materialien sind in einer zugelassenen Untertagedeponie (UTD) zu entsorgen. Hierfür ist im Leistungsverzeichnis eine gesonderte Position vorgesehen.
-
Abrechnung Die Abrechnung der Entsorgungsleistungen erfolgt ausschließlich auf Basis der nachgewiesenen, gegengezeichneten Wiege- und Übernahmescheine.
-
Besondere Hinweise Für bereits in vorhergehenden Leistungspositionen enthaltene Entsorgungsleistungen (z.B. bei HLSK- oder ELT-Demontage) erfolgt an dieser Stelle keine gesonderte Ausschreibung. Es gelten die dort benannten Anforderungen weiterhin uneingeschränkt. Der AN hat vor Beginn der Entsorgung den eingesetzten Entsorgungsfachbetrieb und ggf. den Transporteur schriftlich zu benennen. Alle genannten Anforderungen sind zwingend einzuhalten. Die daraus resultierenden Aufwendungen sind vollumfänglich in die angebotenen Preise einzurechnen.
0.1.11 allgemeine Arbeitssicherheit / Baustellensicherung /
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 18 von 154
[Seite 19]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
vorbeugender Brandschutz
Die bauseits ausgewiesenen Flucht- und Rettungswege sind ständig freizuhalten, dies gilt auch für die benachbarten Feuerwehrzufahrten außerhalb der Baustelle. Es ist zwingend zu beachten, dass im und direkt am Gebäude keine brandgefährlichen Arbeiten durchgeführt werden dürfen! Arbeiten, bei denen Funkenflug entsteht, sind generell auf den Gerüsten bzw. im Dachstuhl verboten. Bei Arbeiten an Bauten und Anlagen sind von allen Beteiligten geeignete Maßnahmen zu treffen, um der durch den Bauvorgang etwaige erhöhten Brand- und Explosionsgefahr wirksam zu begegnen. Die Brandverhütung ist insbesondere durch brandschutztechnisch einwandfreie Ordnung, Instruktion, Überwachung und periodische Kontrollgänge zu gewährleisten.
Der AN hat den geltenden Brandschutz auf der Baustelle zu beachten. Dem AG ist ein zuständiger Ansprechpartner für Arbeitssicherheit zu benennen. Während der Bauzeit sind vorbeugende Brandschutzmaßnahmen betrieblicher Art gemäß den dafür einschlägigen Vorschriften zu treffen. Auf die technischen Regeln „Baustellen - Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept VdS 2021" wird hingewiesen. Der AN muss die für seinen Arbeitsbereich erforderlichen Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen mit der Objektüberwachung abstimmen. Die Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) ist zu beachten. In dem Bauobjekt bzw. auf dem Baugelände dürfen brennbare Baustoffe und sonstige brennbare Gegenstände nur örtlich in Tagesgebrauchsmengen begrenzt gelagert werden. Dies gilt auch für brennbare Flüssigkeiten und brennbare Gase. Brennbare Abfallstoffe sind täglich aus dem Bauobjekt zu entfernen. Deren Lagerung in Verkehrswegen, Sanitär- und Tagesunterkünften ist verboten. Die Lagerung hat möglichst im Originalgebinde zuerfolgen. Keine Zündquelle in der Nähe von entzündbaren Gefahrstoffen. Verpackungen und Gebinde vor Sonnenbestrahlung und Wärme schützen. Giftige Stoffe und Stoffe mit CMR Eigenschaft sind unter Verschluss aufzubewahren. Flüssige Gefahrstoffe müssen in eine Auffang-Einrichtung eingestellt werden. Für alle feuergefährlichen Arbeiten ist arbeitstäglich vorab ein Erlaubnisschein beim AG zu beantragen und auf Verlangen hin vorzuzeigen. Bei feuergefährlichen Arbeiten z.B. Schweißen, Abbrennen, Schneiden, sowie beim Umgang mit offener Flamme in Verbindung mit brennbaren Baustoffen sind Brandschutzposten einzuteilen. Nach Beendigung feuergefährlicher Arbeiten sind Nachkontrollen durchzuführen. Auf die Unfallverhütungsvorschrift „Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren (BGV D1)" wird hingewiesen. Feuergefährliche Arbeiten werden grundsätzlich nur vormittags erlaubt, es sind geeignete Feuerlöschmittel (Pulverlöscher) während dieser Arbeiten in ausreichender Größe / Zahl bereit zu stellen. Nach den betreffenden Arbeiten ist eine Feuerwache (Brandwache) wie folgt durchzuführen: 3 Stunden Erstwache bei Ausführung der brandgefährlichen Arbeiten durch einen weiteren Mitarbeiter und zusätzlich 2 Stunden Nachwache. Bis 24 Stunden nach Beendigung der Arbeiten mehrfach die Arbeitsstelle auf Brandnester überprüfen Dieser erhöhte Aufwand ist in die Ausführung der betreffenden Position einzukalkulieren und berechtigt nicht zur Anmeldung von Mehrkosten.
Es sind geeignete und zugelassene Feuerlöschgeräte an jeder Arbeitsstelle in ausreichender Anzahl griffbereit bereitzustellen.
Auf der Baustelle herrscht eine erhöhte Sorgfaltspflicht für alle AN, da ablaufbedingt, hergestellte oder sich ergebende Durchbrüche etc. erst
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 19 von 154
[Seite 20]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
nachträglich brandschutztechnisch geschlossen werden können. Aus diesem Grunde besteht auch eine verstärkte Verpflichtung für alle AN, die Baustelle von Brandlasten wie Material- und Verpackungsresten freizuhalten.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die notwendigen Sicherungsmaßnahmen für seine Leistungen (Arbeitsabläufe, Transportvorgänge, Lagerhaltung, fertig gestellte Bauteile etc.) nach der gültigen "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen", durchzuführen. Veränderungen der Baustelleneinrichtung und der Auf- und Abbau von Großgeräten dürfen während der Bauzeit nur nach Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung des AG vorgenommen werden. Sicherheits- und Hilfseinrichtungen wie Umwehrungen und Gerüste etc., welche bauablaufbedingt demontiert werden müssen, sind umgehend wieder Instand zu setzen. Die Erlaubnis der Bauleitung ist vor der Demontage schriftlich zu beantragen. Auf die Einhaltung der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften wird hiermit ausdrücklich hingewiesen. Am Bauvorhaben wird ein Ing. Büro für Sicherheitstechnik bzw. Baustellensicherheit (SiGeKo-Planung) beteiligt, es ist den Anordnungen des Sicherheitsingenieurs stets Folge zu leisten. Sämtliche sich aus oben aufgeführten Anforderungen ergebenden Aufwendungen des AN sind in die Einheitspreise einzurechnen.
0.1.12 Vermutete Hindernisse / Ver- und Entsorgungsleitungen
Vor dem Beginn der Bauarbeiten hat sich der AN über das Vorhandensein und die Lage eventueller Ver- bzw. Entsorgungsleitungen bzw. sonstiger Sparten bei den entsprechenden Versorgungsträgern und/oder beteiligten Fachplanern gewissenhaft zu informieren. Evtl. erforderliche Sicherungsmaßnahmen sind durch den AN im Benehmen mit den zuständigen Stellen rechtzeitig durchzuführen.
0.1.13 Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Das Projekt wird von einem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) begleitet. Den Anweisungen des SiGeKo ist unaufgefordert Folge zu leisten. Die Planungen und Aushänge des SiGeKo sind zwingend zu beachten. Sie werden auf der Baustelle gut sichtbar angebracht. An Baustelleneinweisungen durch den SiGeKo ist teilzunehmen, die Zeit der Einweisung wird nicht gesondert vergütet. Entsprechende Gefährdungsanalysen sind dem SiGeKo auf Anforderung zu übersenden. Der AG hat zum vorliegenden Bauvorhaben eine Baustellenordnung erlassen. Diese wird dem AN im Auftragsfall übergeben. Die Einhaltung der Baustellenordnung wird ohne gesonderte Vergütung als Vertragsbestandteil vereinbart. Die einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sind auf der Baustelle vorzuhalten. Es dürfen nur geprüfte und zugelassene Maschinen, Werkzeuge, Werkstoffe und Materialien verwendet werden. Vorgesetzte und Aufsichtsführende für die durchzuführenden Arbeiten müssen die Anforderungen nach § 4 Unfallverhütungsvorschrift " Bauarbeiten " erfüllen. Für eine regelmäßige Unterweisung des Personals nach Arbeitsschutzgesetz ist zu sorgen. Nachweise darüber sind auf der Baustelle vorzuhalten. Sollte beabsichtigt sein, von vorgesehenen Arbeits-, Fertigungs- oder Montageverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeiten abzuweichen, ist der AG unverzüglich zu informieren. Das Personal des AN muss für die ihm übertragene Arbeit geeignet und in Sicherheit- und Gesundheitsschutz nachweislich unterwiesen sein. Beim Einsatz von Personal ohne ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache muss ständig eine der
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 20 von 154
[Seite 21]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
deutschen Sprache mächtig und fachlich geeignete Person vor Ort anwesend sein, die ggfs. Anweisungen bzgl. SiGeKo übersetzen kann. AN und Nachunternehmer benennen dem AG vor Aufnahme der Bauarbeiten schriftlich die nach § 4 Unfallverhütungsvorschrift " Bauarbeiten " zuständigen Vorgesetzten und Aufsichtsführenden. Personen ohne die erforderlichen und vorgeschriebenen Schutzausrüstungen werden vom AG als persönlich ungeeignet der Baustelle verwiesen. Zutritt zur Baustelle darf, ohne Einwilligung der Bauleitung, keinem am Bau Unbeteiligtem gewährt werden. Bei Erhalt der Einwilligung durch die Bauleitung hat der Unternehmer die betreffenden Personen auf eigene Rechnung und Gefahr zu versichern. Personen und Sachschäden gehen in diesem Fall immer zu Lasten des AN. Die Unfallverhütungsvorschriften sind genau einzuhalten. Unfälle sind der Bauleitung sofort schriftlich durch Zusendung einer Abschrift der vorgesehenen Unfallanzeige mitzuteilen.
0.1.14 Firmenschilder
Das Anbringen eigener Firmenschilder ist auf der Baustelle nicht zulässig.
0.1.15 Materialökologie
Es wird auf die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben zur Materialökologie hingewiesen. Sollten Verstöße festgestellt werden, sind alle vertragswidrig verbauten Stoffe und Materialien oder verwendete Reinigungsmittel auf Kosten des AN zu entfernen und mit zugelassenen Produkten zu ersetzen. Kontrollen erfolgen durch den AG und dessen Erfüllungsgehilfen.
0.1.16 Restfaserbindung
Eine Restfaserbindung darf in den Arbeitsbereichen nur auf Flächen nach vorheriger Freigabe durch den AG durchgeführt werden! Aufgrund der schlechten Untergrund-/ Haftgrundeigenschaften von Restfaserbindemittel ist auf eine Restfaserbindung in Hinblick auf die späteren Wiederherstellungsarbeiten bzw. die spätere Nutzung möglichst zu verzichten. Eine Beschränkung oder ein Verzicht auf die Restfaserbindung berechtigt den AN nicht, Bedenken hinsichtlich der Kontrollmessungen auf Asbest anzumelden. Bei sorgfältiger Reinigung kann auch ohne Restfaserbindung von erfolgreichen Kontrollmessungen ausgegangen werden. Eine entsprechend sorgfältige Reinigung ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
- Ende der Zusätzlichen Besonderen Vertragsbedingungen -
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 21 von 154
[Seite 22]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
0.2.1 Weitere Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (WZTV)
Allgemeines
Sämtliche Arbeiten sind gemäß VOB/B § 4, Abs. 2 unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, den bau- und arbeitsschutzrechtlichen Gesetze, Vorschriften, Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), Berufsgenossenschaftlichen Regeln, den DIN- und VDI-Vorschriften etc., jeweils in der aktuell gültigen Fassung auszuführen. Insbesondere zu beachten sind:
- Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Nachweisverordnung
- POP-Abfall-ÜberwV
- PCB-AbfallV
- GewAbfV
- VOB
- ATV DIN 18448: Schadstoffsanierungsarbeiten
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Asbestrichtlinie
- TRGS 500: Schutzmaßnahmen
- TRGS 519: Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandsetzungsarbeiten
- TRGS 521: Abbruch-, Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten mit alter Mineralwolle (KMF)
- TRGS 555: Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten
- TRBA 500: Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
- BGI 892 (DGUV Information 201-031): Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung
- BGV C 22 (DGUV Vorschrift 38): Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten
- BGR 190 (DGUV Regel 112-190): Benutzung von Atemschutzgeräten
- BGG 904 (DGUV Grundsatz 350-001): G 1.1 gesundheitsgefährlicher mineralischer Staub: Teil 1: Quarzhaltiger Staub und G.4 Staubbelastung
- BGG 904 (DGUV Grundsatz 350-001): G 1.2 gesundheitsgefährlicher mineralischer Staub: Teil 2: asbesthaltiger Staub
- BGG 904 (DGUV Grundsatz 350-001): G 26 Atemschutzgeräte
- BGG 904 (DGUV Grundsatz 350-001): G 40 Krebserzeugende Gefahrstoffe, Allgemein
- LAGA M 23: Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle
- Abfallverzeichnisverordnung (AVV)
- NachweisV
Im Folgenden werden für Veröffentlichungen der BG noch die alten Bezeichnungen verwendet, da diese gegenüber neuen DGUV-Bezeichnungen noch den höheren Bekanntheitsgrad besitzen.
Auf die Beachtung der Unfallverhütungsvorschrift UVV „Allgemeine Vorschriften" (BGV A 1) wird hiermit explizit hingewiesen.
0.2.2 Angebotserstellung
Dem Angebot beizulegende Unterlagen:
- gültige Zulassung für ASI-Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten bzw. für Arbeiten an Asbest im hohen Risiko gemäß GefStoffV und TRGS 519,
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 22 von 154
[Seite 23]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Abs. 3.1 und Anlage 8
- Nachweis über dieSachkunde gemäß TRGS 519, Anlage 3(für Aufsichtführende und Bauleiter/Verantwortlicher sowie deren Vertreter)
- Nachweis, dass der Bieter entsprechend der ausgeschriebenen Leistungen über fachkundiges Personal verfügt, das arbeitsmedizinisch vorsorgeuntersucht ist nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen 904 nach G 1.2 „Mineralischer Staub: Teil 2: Asbesthaltiger Staub", G 26 „Atemschutzgeräte" und G 40 „Krebserzeugende Gefahrstoffe Allgemein"
Vom Aufftragnehmer sind bei Asbestarbeiten folgende Fristen gemäß GefStoffV §25 "Übergangsvorschriften" verbindlich zu beachten und bei der Kalkulation zu berücksichtigen:
- Nachweis der Fachkunde gem. TRGS 519, Anlage 10, Abs. 1 (Grundkenntnisse Asbest) für alle bei Asbestarbeiten eingesetzten Beschäftigen spätestens ab 05.12.2027
- Bei Abbrucharbeiten mit Asbest im Bereich niedrigen und mittleren Risikos ist eine Genehmigung nach § 11a Absatz 4a GefStoffV spätestens bis zum Ablauf des 19. Dezember 2026 nachzuweisen. Die Genehmigung ist im Rahmen einer unternehmensbezogenen Anzeige der Asbestarbeiten gem. Anh. 1.1 der TRGS 519 (BMAS, Musterformulare zur TRGS 519) zu beantragen. Die Genehmigung gilt auch ohne schriftlichen Genehmigungsbescheid nach Ablauf einer Frist von vier Wochen nach Eingang der vollständigen unternehmensbezogenen Anzeige bei der Behörde als erteilt, sofern die Behörde in dieser Zeit keine Einwände erhebt. Die Abbrucharbeiten dürfen ohne schriftlichen Genehmigungsbescheid erst nach Ablauf dieser Frist ausgeführt werden.
Betriebshaftpflichtversicherung - Nachweis der Versicherung des Asbestrisikos und des Risikos von Umweltschäden: Der AN hat vor Auftragserteilung eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung (Grundhaftpflichtversicherung) mit folgenden Mindest-Deckungssummen nachzuweisen: für Personenschäden: € 3.000.000, -- für Sachschäden: € 1.000.000, -- Vom AN ist der Nachweis darüber zu führen, dass sämtliche aus seiner Tätigkeit resultierenden Risiken durch seine Betriebshaftpflicht gedeckt sind. Dabei werden für einschlägige Risiken folgende Mindest-Deckungssummen verlangt: für Asbestschäden: € 1.000.000, -- für Umweltschäden: € 3.000.000, -- Falls die Deckungssumme und der Deckungsumfang der Grundversicherung des AN nicht ausreichen, kann das entsprechende Angebot bzw. die Bestätigung der Versicherung für eine objekt- bzw. baustellenbezogene Erhöhung vorgelegt werden. Der AN muss im Auftragsfall den erhöhten Versicherungsschutz zusichern und nachweisen. Die Kosten hierfür werden nicht vergütet und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Präqualifzierte Bieter müssen die gültige PQ-Urkunde mit Angabe der präqualifizierten Arbeitsbereiche mit dem Angebot vorlegen.
Es wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der ausreichenden Kapazität an Personal- und Maschinenausstattung zum vorgegebenen Ausführungszeitpunkt besondere Bedeutung zukommt, da die Leistungen für die einzelnen Sanierungsbereiche teilweise zeitgleich zu erbringen sind!
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 23 von 154
[Seite 24]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
0.2.3 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV): Besondere Anforderungen an die Schadstoffsanierung
Die mit vorliegendem Leistungsverzeichnis werden die Arbeiten zur Entkernung und Schadstoffentfernung im BA2 abgefragt.
Allgemeines
Die Ausführungszeiten inkl. Vorhaltung sind dem Punkt 0.3.3 der Vorbemerkungen sowie dem Bauzeitenplan zu entnehmen.
Grundlage für die Ausführung ist insbesondere die ATV DIN 18448 Schadstoffsanierungsarbeiten.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufsbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen, Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet.
Soweit in der Leistungsbeschreibung nicht anders angegeben, sind die Einheitspreise gemäß VOB/C einschließlich der Lieferung, Montage und Verarbeitung aller notwendigen Materialien und Befestigungsmittel sowie Transport und einschließlich der Kosten für Löhne und Geräte zu ermitteln.
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der AN die Verpflichtung der Vollständigkeit, d. h. vorbereitende Leistungen, Nachbehandlungen und damit verbundene Nebenleistungen, die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Organisatorische Anforderungen an die Schadstoffsanierung:
Während der gesamten Sanierungszeit ist ein gemäß TRGS 519 sachkundiger Aufsichtführender einzusetzen (Sachkunde TRGS 519, Anlage 3), der permanent vor Ort sein muss, um die notwendige Zusammenarbeit mit dem AG bzw. dessen Fachbauleitung und die Koordination der Schadstoffsanierung, ggf. auch mit anderen Gewerken, zu gewährleisten und somit eine Gefährdung der Beschäftigten des AN und Dritter durch die vorhandenen Schadstoffe vermeiden bzw. minimieren zu können.
Daneben ist vom AN ein gem. TRGS 519, Anlage 3 sachkundiger Bauleiter (Verantwortliche Person) einzusetzen.
Der Aufsichtführende sowie der verantwortliche Bauleiter müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift kundig sein.
Diese Anforderungen gelten für alle ausgeschriebenen Arbeiten.
Belüftung der Sanierungsbereiche:
Die abgeschotteten Arbeitsbereiche/Schwarzbereiche sind mit Frischluft (möglichst von außerhalb des Gebäudes) zu versorgen. Hierzu sind geeignete Nachströmelemente in den Abschottungen vorzusehen. Die gefilterte Abluft ist ins Freie zu führen - Abluftfilterung für Bereiche mit Asbestsanierung gem. TRGS 519, Abs. 8 und Anlage 7, für alle anderen Bereiche mind. Filterklasse H. Die dafür erforderlichen Schlauchleitungen (nur drahtverstärkte
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 24 von 154
[Seite 25]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Spiralschläuche oder Fertigteil-/ Endlos-Folienschläuche - keine selbstgebauten Folienschläuche zulässig) sind bei der Kalkulation der Baustelleneinrichtung zu berücksichtigen.
Hinweis: Die Abluftführung ins Freie muss im Regelfall mittels Luftschläuchen (Lutten) über Fenster- bzw. Bauwerksöffnungen erfolgen. Die Fensteröffnungen selbst für die Luttendurchführung sind mit einem Fensterersatzelement (z.B. Spanplatte, in Abstimmung mit AG auch stabile Folienabklebung) staubdicht und wetterfest abzukleben. Hierfür ist eine eigene Position enthalten.
Anforderungen an die Sanierungsfirma:
Der Bieter muss nach GefStoffV für den Umgang mit Asbest in schwach gebundener Form bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten zugelassen sein. Er muss nach Abschnitt 5.1 TRGS 519 einen sachkundigen Verantwortlichen (Sachkunde gem. Anlage 3 TRGS 519), der die Schadstoffsanierung betreut und mindestens einen sachkundigen Aufsichtsführenden (Sachkunde gem. Anlage 3 TRGS 519) nach Abschnitt 5.2 TRGS 519, der während der gesamten Sanierungsdauer vor Ort ist und die Sanierung koordiniert und leitet, beschäftigen und für die Arbeiten benennen. Er muss den Nachweis erbringen, dass die personelle und sicherheitstechnische Ausstattung des Unternehmens nach GefStoffV für die hier anfallenden Sanierungsarbeiten geeignet ist.
Anzeige der Asbestarbeiten gemäß GefStoffV und TRGS 519:
Die Anzeige der Asbestarbeiten muss objektbezogen gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV, Anhang I, Abschnitt 2.4.2) spätestens 7 Tage vor Beginn der Sanierung beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt, bei der Berufsgenossenschaft des AN und ggf. auch beim Betriebs- oder Personalrat des AN erfolgen.
Erforderliche Nachweise vor Arbeitsbeginn:
Nach der Auftragserteilung, jedoch vor Sanierungs-/Arbeitsbeginn, sind der Fachbauleitung des AG unaufgefordert folgende Unterlagen vorzulegen bzw. ist bei personenbezogenen Unterlagen Einsicht zu gewähren:
Nachweis über sämtliche erforderlichen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen aller für die Arbeiten an schadstoffhaltigen Produkten vorgesehenen Personen (Namensliste, letzte und nächste arbeitsmedizinische Untersuchung). Bei Personalwechsel sind diese Unterlagen unaufgefordert zu ergänzen. Objektbezogene Anzeige der Arbeiten für Asbest beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt und der Berufsgenossenschaft (BG) des AN gemäß GefStoffV und TRGS 519. Beschreibungen und Technische Daten für die zum Einsatz vorgesehenen Unterdruckhaltegeräte und Sauganlagen BIA-Prüfzeugnisse über die zum Einsatz vorgesehenen Industriesauger und Unterdruckgeräte in Verbindung mit deren zugehörigen Filteranlage gem. TRGS 519, Abs. 8.2 (6) und Anlage 7 Dokumentation der Geräteabluftmessung der zum Einsatz kommenden Unterdruckgeräte in Verbindung mit deren zugehörigen Filteranlage gemäß TRGS 519, Abs. 8.2 (2), falls für diese keine anerkannte Baumusterprüfung vorliegt Prüfzeugnisse der gem. TRGS 519, Abs. 8.2 (8) vorgeschriebenen Wartung der Industriesauger und Entstauber (Unterdruckhaltegeräte) durch eine
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 25 von 154
[Seite 26]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
fachkundige Person Entsorgungsnachweise für gefährliche Abfälle (hier insbesondere: Asbest, KMF)
Vor Baubeginn wird durch die Fachbauleitung zusammen mit dem AN eine gemeinsame Begehung des Objektes und der umliegenden Grundstücksflächen vorgenommen, um den AN in die Sanierungsarbeiten einzuweisen. Wird zu Beginn der Baustelleneinrichtung eine Ortsbesichtigung zusammen mit dem Auftraggeber, dem Auftragnehmer, der Gesamt- oder der Fachbauleitung durchgeführt, um den Zustand von Gebäuden, Grundstück, Außenanlagen usw. festzustellen, wird deren Dokumentation und deren Anerkennung durch Unterschrift aller Teilnehmer als Beweissicherung Vertragsbestandteil.
Abnahme Schutzeinrichtungen vor Beginn der Sanierung: Die Arbeiten zur Schadstoffentfernung dürfen erst nach erfolgter Abnahme der Sicherheitseinrichtungen durch die Fachbauleitung begonnen werden. Hierfür ist vom AN mit der Fachbauleitung des AG rechtzeitig ein Abnahmetermin zu vereinbaren. Die Abnahme gliedert sich in folgende Teile: Überprüfung technischen Schutzeinrichtungen Überprüfung der organisatorischen Maßnahmen Die Dichtigkeit der staubdichten Abschottungen und der Schleusen sowie des geforderten Unterdrucks ist durch einen Probelauf nachzuweisen. Dazu können von der Fachbauleitung Rauchgastests durchgeführt werden.
Wirksamkeitskontrolle / Emissionsmessungen für eingesetzte Unterruckgeräte und Sauger: Der AN muss zudem vor Sanierungsbeginn nachweisen können, dass seine für die Asbest-Sanierungsbereiche zum Einsatz kommenden Unterdruckhaltegeräte in Kombination mit den zugehörigen Filteranlagen der Anforderungen der TRGS 519, Nr. 8.2 (2) entsprechen. Liegt für Entstauber ohne gültige Baumusterprüfung die letzte Abluftmessung auf Asbest drei Jahre oder länger zurück, müssen diese vom AN auf eigene Rechnung sofort mit Sanierungsbeginn und laufenden Asbestsanierungsarbeiten durchgeführt werden. Deren Messergebnisse sind unverzüglich der Fachbauleitung, dem Sicherheits- und Gesundheitskoordinator der Baustelle und dem AG vorzulegen. Kommt der AN dieser zwingenden Forderung nicht unverzüglich nach, werden die fehlenden, aber erforderlichen, Wirksamkeitskontrollen (z.B. mittels Abluftmessungen) von der Fachbauleitung durchgeführt. Die dafür anfallenden Kosten werden dem AN in Rechnung gestellt und bei seiner Rechnung in Abzug gebracht Der AN muss vor Sanierungsbeginn nachweisen können, dass seine für die KMF-Sanierungsbereiche zum Einsatz kommenden Unterdruckhaltegeräte in Kombination mit den zugehörigen Filteranlagen den Anforderungen der TRGS 521 sowie der Forderung der Wirksamkeitskontrolle gemäß GefStoffV §7 Grundpflichten, Abs. (7) entsprechen. Über die Vorgaben der TRGS 521 hinaus, wird im vorliegenden Fall auch bei ausschließlichen KMF-Arbeiten für Entstauber und Sauger die Filterklasse H gefordert.
Änderungen an Arbeitsverfahren: Änderungen an Arbeitsverfahren müssen unverzüglich vor Weiterführung der Arbeiten dem Auftraggeber, der Fachbauleitung, dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt, der Berufsgenossenschaft des AN und ggf. dem Betriebs- bzw. Personalrat des AN schriftlich angezeigt werden.
Personalwechsel: Personalwechsel in Bezug auf den sachkundigen Verantwortlichen oder den sachkundigen Aufsichtsführenden sowie den Sachkundigen gemäß BGR 128 / TRGS 524, aber auch die Veränderung der Personalstärke des
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 26 von 154
[Seite 27]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
fachkundigen Sanierungspersonals müssen unverzüglich, vor Weiterführung der Arbeiten, dem Auftraggeber, der Fachbauleitung, dem Sicherheits- und Gesundheitskoordinator, dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt, der Berufsgenossenschaft des AN und ggf. dem Betriebs- bzw. Personalrat des AN schriftlich angezeigt werden.
Preisbindung und Aufmaß als Grundlage der Rechnungsstellung: Die angebotenen Leistungen beruhen auf Festpreisen bis zur Fertigstellung der gesamten vertraglich vereinbarten Arbeiten, sofern keine Mengenüber- oder Mengenunterschreitung von mehr als 10% festgestellt wird (VOB/B § 2, Abs. 3). Die Mengenermittlung für die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Aufmaß und Ausführungszeichnungen. Leistungen, die nach dem Längen- oder Flächenmaß abzurechnen sind, werden durch horizontale Messungen ermittelt. Sich abzeichnende maßgebliche Mengenänderungen sind vom AN rechtzeitig beim AG anzuzeigen. Das Aufmaß ist vom AN auf Grundlage der Bestandspläne des Auftraggebers und gemäß VOB/C anzufertigen. Diese Bestandspläne sind beim Auftraggeber oder der Fachbauleitung anzufordern. Werden örtliche Aufmaße als Abrechnungsgrundlage gewählt, sind diese zusammen mit dem AG zu erstellen und von beiden Parteien durch Unterschrift anzuerkennen. Sie müssen rechtzeitig, spätestens zwei Tage zuvor, beim AG bekanntgegeben werden. Diese Aufmaßpläne und -aufstellungen verbleiben mit jeder Rechnung beim Auftraggeber. Es wird steigendes Aufmaß (kumuliert) vereinbart.
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 27 von 154
[Seite 28]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
0.2.4 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV): Erfolg von Schadstoffsanierungen, Messtechnische Nachweise:
Allgemeines
Als Nachweis einer erfolgreichen Schadstoffsanierung stehen an deren Ende visuelle Kontrollen und Raumluftmessungen. Diese werden durch das vom Auftraggeber beauftragte Ingenieurbüro für die Fachbauleitung in Anwesenheit des aufsichtführenden Sachkundigen des AN durchgeführt. Die Kosten der visuellen und messtechnischen Abnahmen werden vom AG übernommen.
Der Zeitpunkt dieser Kontrollen und Raumluftmessungen muss rechtzeitig vor Durchführung der Raumluftmessung (i.d.R. 48 Stunden vorher) beim AG bzw. bei dem beauftragten messtechnischen Büro bekanntgegeben und abgestimmt werden. Die Durchführung der Messung, d.h. der Auf- und Abbau der Messeinrichtung, erfolgt während der allgemein üblichen Arbeitszeiten und ist vom AN im Zuge der Abwicklung der Sanierungsbereiche zu berücksichtigen. Vom AN zu vertretende Wartezeiten bei der Durchführung der Messung sowie vom ihm gewünschte Messtermine außerhalb der üblichen Arbeitszeiten gehen zu Lasten des AN.
Nach Beendigung der Messung und Abbau der Messgeräte ist vom AN bis zum Vorliegen des Messergebnisses eine Wartezeit von bis zu zwei Arbeitstagen einzukalkulieren. Der AG ist jedoch bemüht, die Messergebnisse bereits im Laufe des Folgetags nach Messbeendigung dem AN vorzulegen.
Die Ein- und Ausschleusung des Messtechnikers in den Sanierungsbereich ist durch den sachkundigen Aufsichtsführenden des AN zu betreuen.
Reinigungsarbeiten
Nach der Schadstoffentfernung sind sämtliche Oberflächen in allen Arbeitsbereichen vom AN mittels Saugen mit einem gem. TRGS 519, Abs. 8.2 (6) und Anlage 7.1 zugelassenem H-Sauger sowie feuchtem Wischen zu reinigen („Grob- und Feinreinigung"). Zudem ist am Ende der Arbeiten ein mindestens 30-facher Luftwechsel durchzuführen.
Alle sonstigen vom AN genutzten Gebäudebereiche außerhalb der Sanierungszonen müssen besenrein hinterlassen werden.
Hinweis: Es darf keine Restfaserbindung in den Arbeitsbereichen durchgeführt werden! Aufgrund der schlechten Untergrund-/Haftgrundeigenschaften von Restfaserbindemittel ist auf eine Restfaserbindung in Hinblick auf die späteren Wiederherstellungsarbeiten zu verzichten.Der Verzicht auf die Restfaserbindung berechtigt den AN nicht, Bedenken hinsichtlich der Kontrollmessungen auf Asbest anzumelden. Bei sorgfältiger Reinigung kann auch ohne Restfaserbindung von erfolgreichen Kontrollmessungen ausgegangen werden. Sollte aufgrund bestimmter Oberflächeneigenschaften der lokale Einsatz von Restfaserbindemittel unumgänglich sein, ist dafür vorab die Erlaubnis des AG einzuholen.
Nach Abbau der Schutzeinrichtungen sind vom Auftragnehmer die Flächen der örtlichen Baustelleneinrichtung (z.B. Standort Schleusen,
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 28 von 154
[Seite 29]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Aufstandsflächen von Abschottungen etc.) sachkundig mittels Absaugen mit H-Sauger und feuchtem Wischen zu reinigen. Hierfür sind im Leistungsverzeichnis entsprechende Positionen vorhanden.
Auf die abschließende Reinigung erfolgt eine weitere visuelle Kontrolle der Fachbauleitung des AG. Bei festzustellender ungenügender Reinigung ist vom AN eine geeignete Nachreinigung vorzunehmen. Diese Aufwendungen sowie die Aufwendungen für die erneute visuelle Kontrolle durch die Fachbauleitung des AG sind vom Auftragnehmer zu tragen.
Aufhebung der Schutzmaßnahmen bei Asbestsanierungen (Kontrollmessung vor Aufhebung der Schutzmaßnahmen gem. TRGS 519, Abs. 14.5)
Vor Aufhebung der Schutzmaßnahmen und Abbau der Abschottungen werden von der Fachbauleitung des AG bei Asbestsanierungen visuelle Kontrollen und Kontrollmessungen gemäß TRGS 519 durchgeführt. Der sachkundige Aufsichtsführende des AN hat bei der visuellen Kontrolle des Sanierungsbereichs mitzuwirken.
Der AG behält sich vor, ausgeschleuste Materialien mittels Staubklebeproben auf die erfolgte Reinigung überprüfen zu lassen.
Sofern die messtechnischen Überprüfungen zeigen, dass eine Überschreitung der zulässigen Grenzwerte vorliegt, treten anstelle des Abbaues der Abschottungen weitere zusätzliche Reinigungsmaßnahmen mit entsprechendem Luftwechsel und anschließender neuerlicher, messtechnischer Kontrolle. Gleiches gilt für Kontaktproben zur Überprüfung der Reinigung. Diese zusätzlichen Reinigungstätigkeiten sowie die zusätzlichen Messungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Gleiches gilt, falls der Messfilter aufgrund zu hoher Belegung mit anorganischem Staub oder Restfaserbindemittel labortechnisch nicht auswertbar ist. Auch hier sind die Kosten für die erforderlichen Wiederholungsmessungen vom AN zu tragen.
Folgende verbindliche Grenzwerte gemäß TRGS 519 Asbest sind zur Aufhebung der Schutzmaßnahmen einzuhalten:
Asbestfaserkonzentration in der Raumluft: < 500 F/m³ Asbestfaserkonzentration der Poisson-Verteilung (95%-Vertrauensbereich): < 1.000 F/m³
Erfolgskontrolle nach Abbau der Schutzeinrichtungen bei Asbestsanierungen (Erfolgskontrollmessung vor Wiedernutzung gem. Asbest-Richtlinie)
Nach Abbau der Schutzeinrichtungen sind gemäß Asbest-Richtlinie bei Arbeiten mit schwach gebundenem Asbest Messungen zur Erfolgskontrolle durchzuführen. Im zum Abbruch vorgesehenen Bauteilen sind Erfolgskontrollmessungen auf Asbest nicht ausdrücklich vorgeschrieben, können aber nach Ermessenen des Bauherrn durch dessen Fachbauleitung erfolgen.
Sofern die messtechnischen Überprüfungen zeigen, dass eine Überschreitung des Grenzwertes von < 500 F/m³ für Asbest vorliegt, müssen in den betroffenen Bereichen vom AN Nachreinigungen vorgenommen werden, an die sich weitere visuelle und messtechnische Kontrollen anschließen. Gleiches gilt für Kontaktproben. Diese zusätzlichen Reinigungstätigkeiten sowie die zusätzlichen Messungen gehen zu Lasten des AN.
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 29 von 154
[Seite 30]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Erst nachdem der Nachweis erbracht wurde, dass die Asbestfaserkonzentration in der Raumluft bei Kontrollmessungen zur Aufhebung der Schutzmaßnahmen nach TRGS 519 bzw. bei Erfolgskontrollmessung gemäß Asbestrichtlinie < 500 m³ (bzw. < 1.000 Fasern/m³ für Poisson-Wert) ist, erfolgt eine förmliche Teil- bzw. Gesamtabnahme nach § 12 Nr. 4 VOB/B zusammen mit dem Vertreter des AG und der Fachbauleitung.
Raumluftmessungen bei KMF-Sanierungen
Zum Schutz des Fachsanierungspersonals und Dritter können von der Fachbauleitung des AG der VDI 3492 und der VDI 4300 entsprechende Raumluftmessungen auf KMF durchgeführt werden.
Bei Kontrollmessungen zur Aufhebung der Schutzmaßnahmen bzw. bei Erfolgskontrollmessungen nach Abschluss der Sanierung wird der zu unterschreitende Fasergrenzwert für KMF in der Raumluft auf 1.000 F/m³ festgesetzt.
Überschreitet die KMF-Faserkonzentration den oben definierten Grenzwert von 1.000 F/m³ bei Abnahme- oder Erfolgskontrollmessungen, müssen vom AN Nachreinigungen durchgeführt werden, an die sich erneut Erfolgskontrollmessungen anschließen. Diese zusätzlichen Reinigungstätigkeiten sowie die zusätzlichen Messungen gehen ebenfalls zu Lasten des AN. Die für zusätzliche Messungen entstehenden Kosten werden dem AN von dessen Rechnung abgezogen. Gleiches gilt, falls der Messfilter aufgrund zu hoher Belegung mit anorganischem Staub oder Restfaserbindemittel labortechnisch nicht auswertbar ist. Auch hier sind die Kosten für die erforderlichen Wiederholungsmessungen vom AN zu tragen.
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 30 von 154
[Seite 31]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
0.3.1 Bauwerksbeschreibung und Bauvorhaben:
Die Arbeiten sind im „Heilig-Geist-Spital" in Landshut mit folgender Objektadresse vorzunehmen:
Pflegeheim Heilig-Geist-Spital Altstadt 97 84028 Landshut
Das Heilig-Geist Spital befindet sich im Stadtzentrum.
Bezeichnung der Baumaßnahme: Generalmodernisierung Heilig-Geist-Spitalstiftung Landshut
Bauherr / Antragsteller: Hl. Geistspitalstiftung Landshut vertr. durch die Stadt Landshut Referat 5 - Amt für Gebäudewirtschaft Luitpoldstraße 29 84034 Landshut
Kurzbeschreibung Maßnahme und Gebäude: Am Rande der Landshut Altstadt, eingebettet zwischen Hl. Geistkirche und Isar liegt das Hl. Geistspital, das im Zuge einer umfangreichen Baumaßnahme einer Generalmodernisierung unterzogen wird. Die Umbaumaßnahmen erstrecken sich über das komplette Gebäude, welches aus den 5 Gebäudeteilen Altstadt-, Isar-, Garten-, Ländflügel sowie dem Längsbau besteht. Jeder der Flügel beherbergt 4 Geschosse plus ein Dachgeschoss. Entlang des Ländflügels zieht sich ein Zwischengeschoss als weitere Ebene.
Das gesamte Gebäude wird als Altenheim für Menschen der Pflegestufen 1 bis 3 genutzt mit der dazugehörigen Büro- und Verwaltung. Des Weiteren befindet sich im EG an der Nordseite ein Café, genannt "Café am Isartürl". An der Südseite befinden sich beidseits der Einfahrt in den Innenhof verpachtete Verkaufsläden. Im Innenhof befindet sich auf Höhe des Gartenflügels ebenfalls ein verpachteter Raum, genannt "Stiftsstüberl".
Bei der Planung der Generalmodernisierungsmaßnahmen bleibt das bewährte Bestandskonzept erhalten. Der Eingangsbereich orientiert sich weiterhin zur Altstadt. In unmittelbarer Nähe zu diesem befinden sich ebenfalls im Erdgeschoss die Versorgungsräume, darunter die Küche, der Speisesaal und das Café. Diese Räume sind jedoch zur Isar und zum Garten hin ausgerichtet. So bleibt das Erdgeschoss weiterhin optimal für die Anlieferung und die Versorgung des Hauses und seiner Bewohner/innen.
In den darüberliegenden Geschossen sind wie bisher die Bewohner/innen untergebracht. Die überarbeitete Zimmerstruktur erlaubt gut gegliederte Einzelzimmer und großzügige Ehegattenwohnungen für zwei Personen. Außerdem wird Platz geschaffen für Wohngruppen mit bis zu 14 Bewohner/innen. Einzelne Zimmer dienen dem Gemeinschaftsaufenthalt, zum Einnehmen der Mahlzeiten, sowie dem Personal zum Aufenthalt, aber auch als Arbeitsbereich für Aufgaben in der Verwaltung. Auch die allgemeine Versorgung, also Lagerung und Reinigung, sowie die Stationsbäder werden in den oberen Geschossen verteilt untergebracht.
Im Dachgeschoss befinden sich die Zentralen für den Aufzug. Dieser Bereich wurde im Rahmen einer Brandschutzmaßnahme in den Jahren 2019/2020 umfassend saniert und an den erforderlichen Stellen ertüchtigt. Auch weiterhin ist auf Grund der schwierigen Zugänglichkeit keine Nutzung durch
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 31 von 154
[Seite 32]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Bewohner/innen in diesem Bereich vorgesehen. Ausschließlich technische Anlagen werden hier untergebracht und zusammengeführt.
Durch die neue Zimmerstrukturierung ist künftig Platz für 116 Bewohner/innen aufgeteilt in Einzel-, Pflege- und Ehegattenwohnungen. Im Zuge der Generalsanierung wird auch das Wohnkonzept modernisiert. Hierfür werden kleinteilige, baulich getrennte Wohngruppen eingeführt. Dabei werden die baulichen Gegebenheiten des historischen Bestandsgebäudes optimal genutzt.
Die barrierefreie Erschließung des Gebäudes ist weiterhin über zwei Aufzüge und einen Bettenaufzug möglich an diesen sind keine Maßnahmen notwendig, da Sie im Zuge Sofortmaßnahmen/Brandschutz im Jahre 2019/2020 überarbeitet wurden.
Zudem verfügt das Gebäude über fünf Treppenhäuser, von denen in zwei Treppenräumen Umstrukturierungen zur Optimierung der Abschottung vorgenommen werden.
Gebäudebeschreibung Heilig-Geist Spital: Beim Heilig-Geist Spital handelt es sich um ein Gebäude mit 5 Vollgeschossen (EG, 1OG. bis 3.OG, sowie Dachgeschoss), sowie einem Zwischengeschoss und einer tieferliegenden Ebene des Erdgeschosses im Bereich des Ländflügels. Der Dachraum als letzte Ebene ist nicht ausgebaut. Das Café "Am Isartürl" reicht nur bis zum 1.OG. Das Gebäude ist in Massivbauweise erstellt: Betondecken- und Stützen, Beton- und Ziegelmauerwerk. Der Dachstuhl ist als Holzkonstruktion erbaut, die Dachdeckung besteht aus Ziegeln.
Das Heilig-Geist Spital gliedert sich in 2 Bauteile, der sogenannte Geviertbau mit Innenhof als Hauptanlage und den sogenannten nördlichen Längsbau parallel zur Isar. Der „Längsbau" bestehen aus einem östlichen und westlichen Teil und dem dazwischen liegendem Quergebäude.
Geviertbau: 5 Geschosse + Dachgeschoss, sowie Zwischenebenen: Erdgeschoss: Geschosshöhe bis ca. 3,65 m Erdgeschoss, tieferliegende Kegelbahn: Geschosshöhe ca. 2,30 m
- Obergeschoss: Geschosshöhe ca. 3,10 m Zwischengeschoss: Geschosshöhe ca. 2,30 m
- Obergeschoss: Geschosshöhe ca. 3,05 m
- Obergeschoss: Geschosshöhe ca. 3,50 m Dachgeschoss: Geschosshöhe ca. 2,52 bis 2,62 m Firsthöhe: ca. + 18,56 m
Längsbau (Ostteil) 4 Geschosse: Erdgeschoss:Geschosshöhe bis ca. 4,05 m
- Obergeschoss: Geschosshöhe ca. 3,00 m
- Obergeschoss: Geschosshöhe ca. 3,15 m
- Obergeschoss: Geschosshöhe ca. 2,20 m (Speicher) Firsthöhe: ca. + 14,50 m
Längsbau (Westteil) 3 Geschosse + Dachgeschoss: Erdgeschoss: Geschosshöhe bis ca. 4,55 m
- Obergeschoss: Geschosshöhe ca. 2,55 m
- Obergeschoss: Geschosshöhe ca. 2,70 m
- Obergeschoss/Dachgeschoss: Geschosshöhe ca. 6,10 m (nicht ausgebaut)
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 32 von 154
[Seite 33]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Firsthöhe: ca. + 16,30 m
Quergebäude: 4 Geschosse + Dachgeschoss: Erdgeschoss: Geschosshöhe bis ca. 4,15 m
- Obergeschoss: Geschosshöhe ca. 3,10 m
- Obergeschoss: Geschosshöhe ca. 3,20 m
- Obergeschoss: Geschosshöhe ca. 2,20 m (Speicher) Dachgeschoss: Geschosshöhe ca. 4,25 m (nicht ausgebaut) Firsthöhe ca. + 17,20 m
Beim Heilig-Geist-Spital handelt es sich um ein Alten- und Pflegeheim, welches während der Baumaßnahme in Betrieb bleibt. Lediglich einzelne Bereiche werden für die Sanierung und Modernisierung gesperrt. Die Hinweise dazu (siehe "ZBVB"), insbesondere zu den Vorsichtsmaßnahmen wegen Personenverkehr und den Arbeitszeiten bezüglich lärmintensiver Arbeiten sind zwingend zu berücksichtigen und berechtigen nicht zur Anmeldung von Mehrkosten.
Die Ausführung der Arbeiten in der Umgebung eines sich in Betrieb befindlichen Alten- und Pflegeheims erfordert besondere Sorgfalt in der Planung und Ausführung der Arbeiten. Es wird ebenfalls ein besonderes Augenmerk auf die Sauberkeit der Baustelle gelegt. Die Hinweise zur arbeitstäglichen Reinigung aller Bereiche im und außerhalb des Gebäudes sind zu beachten und berechtigen nicht zur Anmeldung von Mehrkosten. Bei nicht erfolgter Reinigung wird diese durch die Bauleitung bei einer Fremdfirma organisiert und die Kosten werden auf den AN übertragen.
Die Hinweise zur eingeschränkten und beengten Zufahrt sind zu beachten. Insbesondere unter dem Aspekt, dass sich das Gebäude an einem viel begangenen und befahrenen Zufahrtsweg der Landshuter Altstadt befindet. Die Zufahrt über den ersten Torbogen erfolgt in Mitten einer Ampel-geregelten Kreuzung. Sperrungen bzw. Anmietung von Flächen in diesem Bereich durch den Bauherrn sind nicht vorgesehen und müssen bei Notwendigkeit selbst vom AN inkl. aller verkehrsrechtlichen Genehmigungen organisiert werden. Zusatzkosten können hierfür nicht geltend gemacht werden.
Die mit vorliegendem Leistungsverzeichnis werden die Arbeiten zur Entkernung und Schadstoffentfernung im BA2 abgefragt. Die Arbeiten sind ausschließlich im Westteil des Längsbau inkl. dem Quergebäude auszuführen.
Die Erschließung der einzelnen Arbeitsbereiche auf den jeweiligen Ebenen erfolgt ausschließlich von Außen über entsprechende Fassadenöffnungen mit Gerüstplattformen und Bauaufzügen (siehe BE-Plan, Anlage 1 und Planskizzen der Sanierungsbereiche, Anlage 2). Anderweitige Baustellenzugänge bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des AG.
0.3.2 Allgemeine Beschreibung der ausgeschriebenen Arbeiten (Schadstoffentfernung und Entkernung) und Angaben zur Ausführung:
Die genaue Festlegung der Baustelleneinrichtung (BE) und die Lage der Schutzeinrichtungen, Transportwege etc. erfolgt nach Beauftragung auf Grundlage der in dem BE-Plan (siehe Anlage 1), in den Planskizzen zu den Sanierungsbereichen (siehe Anlage 2) und im Schutzstufenkonzept (siehe Anlage 3) dargelegten Vorgaben in Abstimmung mit dem AG bzw. dessen Fachbauleitung im Rahmen eines Baueinführungstermins rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme sowie operativ im Laufe der Maßnahme gemäß
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 33 von 154
[Seite 34]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Arbeitsfortschritt. Spätere Abweichungen von diesen Festlegungen bedürfen der Zustimmung des AG. Die entsprechenden Aufwendungen für die Teilnahme an dem Baueinführungstermin sowie für die danach regelmäßig stattfindenden Jour-Fixe-Termine sind in das Angebot einzurechnen.
Ausgeschriebene Arbeiten Übersicht
Im Zusammenhang mit der geplanten Generalsanierung des Heilig-Geist-Spitals soll in einem ersten Schritt der Bauabschnitt BA2 im „Längsbau" abgewickelt werden. Die hier ausgeschriebenen Leistungen betreffen die dafür notwendige Schadstoffentfernung und Entkernungsarbeiten. Nachfolgend werden die Wesentlichen anfallenden Arbeiten inkl. der zu entfernenden schadstoffhaltigen Produkte grob betitelt. Die eigentliche Beschreibung erfolgt in den jeweiligen Einzelpositionen im Leistungsverzeichnis. Für die Arbeiten und den dafür notwendigen Schutzaufwand wird gefordert, dass neben dem Fachsanierungspersonal auch Dritte, in angrenzenden Bereichen im Gebäude oder über die Außenluft, nicht gefährdet werden.
schadstofffreie Arbeiten: Restentrümpelung Komplettentfernung Badausstattungen, z.B. WC-Einheiten, Dusch-Einheiten, Waschtische, Pflegebadwannen, Steckbecken-Einheiten, Ausgussbecken etc. bei Montage an Massivwänden und -decken Komplettentfernung Elektroinstallationen, z.B. Beleuchtungskörper, Kabeltrassen und Kabelkanäle, Schaltstellen, Steckdosen, ELT-Unterverteiler, Kabel/Leitungen (Kabel unter Putz verbleiben i.d.R. bei Montage an Massivwänden und -decken sowie neuerer GK-Decke in Fluren Abbruch Brandschutzverkofferungen aus neuerem Bestand in Deckenhohlräumen Komplettabbruch Holz-/Glaselement Stationszimmer sowie Stationsküche Komplettabbruch GK-Decken Flure (neuerer Bestand) Abbruch Fliesenbeläge auf Massivwänden Komplettabbruch Zimmer-Türanlagen an Massivwänden (Hinweis: schwermetallhaltige Anstriche auf Zargen möglich, bei abrasiven Tätigkeiten ist die TRGS 505 Blei zu beachten) Komplettentfernung ungedämmter Lüftungskanäle, inkl. Lüftungsauslässe etc. Komplettentfernung ungedämmter Rohrleitungen Arbeiten an HBCD-haltigen Dämmstoffen (nur für Entsorgung) Komplettabbruch Fußbodenaufbau mit HBCD-haltiger Styropor-Dämmung Arbeiten gem. TRGS 521 alte Mineralwolle (KMF): Abbruch leichter mineralischer Vorsatzschalen vor Wandschlitzen mit KMF-Stopfwolle Komplettentfernung Lüftungskanäle mit KMF-Dämmung Komplettentfernung Rohrleitungen mit KMF-Dämmung (offen verlegt und in Wandschlitzen) Entfernung Brandschottungen mit KMF-Dämmung Entfernung KMF-Dämmung an Dachstuhl
Arbeiten gem. TRGS 519 Asbest:
Komplettentfernung Elektroinstallationen, z.B. Beleuchtungskörper, Kabeltrassen und Kabelkanäle, Schaltstellen, Steckdosen, ELT-Unterverteiler, Kabel/Leitungen (Kabel unter Putz verbleiben i.d.R. bei Montage an GK-Wänden und -Decken aus altem Bestand mit asbesthaltigen Spachtelmassen (BA2 und BA3) Komplettabbruch GK-Wände mit asbesthaltigen Spachtelmassen und
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 34 von 154
[Seite 35]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
KMF-Dämmung Komplettabbruch GK-Verkleidung Dachstuhl mit asbesthaltigen Spachtelmassen und dahinter liegender KMF-Dämmung Entfernung asbesthaltige Dichtungen in Rohrleitungsflanschen Flanschverbindungen Entfernung und Zerlegung Glieder-Heizkörper mit asbesthaltigen Dichtungen Komplettabbruch Zimmer-Türanlagen an GK-Wänden (Hinweis: schwermetallhaltige Anstriche auf Zargen möglich, bei abrasiven Tätigkeiten ist die TRGS 505 Blei zu beachten) Komplettabbruch FH-Türanlagen aus altem Bestand (Asbest, KMF) Entfernung von Lüftungskanalelementen (mit und ohne KMF-Dämmung) mit möglicher Asbeststaubkontamination im Kanalinnern direkt an asbesthaltiger BSK Entfernung von asbesthaltigen Brandschutzklappen sonstige Arbeiten: Herstellung Fassadenöffnung als Baustellenzugang mit Ausbau Holzfenster (Altholzklasse A IV gem. AltholzV) und Abbruch Fensterbrüstungen Durchführung Grundreinigung in DG zur Entfernung Tierkot in Anlehnung an DGUV-Information 201-031 Taubenkot ausgeschriebene Arbeiten weitere Hinweise und Besonderheiten
Allgemeine Hinweise / laufende Nutzung Der hier ausgeschriebene Bauabschnitt BA2 umfasst den westlichen Teil des als „Längsbau" bezeichneten Bereichs des Heilig-Geist-Spitals (siehe Lagepläne in Anlage 1 und 2). Die Arbeiten sind dort in den Ebenen vom EG,
- OG bis 3. OG auszuführen, teilweise auch noch im darüber folgenden nicht ausgebauten Dachgeschoss. Die vom Bauabschnitt BA2 betroffenen Gebäudeteile sind aus der laufenden Nutzung herausgenommen. Das Seniorenheim „Heilig-Geist-Spital" wird jedoch in den nicht von der Baumaßnahme tangierten Bereichen mit der üblichen Nutzung weiterbetrieben. Ebenso die sich in Teilen des EG befindlichen Gewerbebetriebe und die im Westen des Areals vorhandene gastronomische Einrichtung. Die nicht von den Maßnahmen betroffenen Räume sind vom Baustellenbetrieb expliziert ausgenommen. Auf den laufenden Betrieb des Seniorenheims und aller weiteren Einrichtungen ist äußerste Rücksicht zu nehmen. Eine Gefährdung der Bewohner oder des Personals sowie eine Störung des Betriebsablaufs darf zu keinem Zeitpunkt eintreten. Tätigkeiten des AN, die zu einer Störung des Betriebsablaufs führen können, sind rechtzeitig mit dem AG bzw. dessen Bauleitung abzustimmen. Denkmalschutz Das gesamte Ensemble des „Heilig-Geist-Spitals" steht unter Denkmalschutz. Das Gebäude und dessen Einbauten sind bei den geplanten Maßnahmen unter allen Umständen zu schützen. Beschädigungen am Baubestand außerhalb der ausgewiesenen Baubereiche sind absolut zu vermeiden. Innerhalb der Baubereiche sind die Arbeiten so auszuführen, dass zum Verbleib vorgesehene Bauteile insbesondere an der Fassade nicht beschädigt werden. Bauliche Eingriffe an der Fassade auch wenn diese gemäß Leistungsverzeichnis vorzunehmen sind dürfen erst nach Abstimmung und Freigabe des AG ausgeführt werden. Erschließung Ausführliche kalkulationsrelevante Hinweise zur Baustelleneinrichtung und -erschließung sowie zur Baustellenlogistik sind in den Zusätzlichen Besonderen Vertragsbedingungen (ZBVB) unter Abs. 0.1.3 angeführt. Die grundsätzliche Erschließung der Baubereiche des BA2 erfolgt von Außen über die Fassade mittels entsprechender Gerüstplattformen mit Bauaufzug und Treppenturm (siehe BE-Plan, Anlage 1). Die hierfür erforderlichen Fassadenöffnungen sind vom AN unter Beachtung der Anforderungen des Denkmalschutzes zu Beginn der Maßnahme zu erstellen (eigene Position).
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 35 von 154
[Seite 36]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Ein Zugang über die angrenzenden Nutzerbereiche ist in Abstimmung mit dem AG nur für folgende Ausnahmefälle zulässig: Herstellung der o.g. Bauteilöffnungen an der Fassade Betreuung und Wartung von Unterdruckhaltegeräten, die nicht direkt vom Baufeld aus zugänglich sind Aufgrund des geplanten Beginns der Ausführung mit den ausgeschriebenen Leistungen noch im Winterhalbjahr und der laufenden Nutzung des Seniorenheims ist vorgesehen, die für die Schadstoffarbeiten erforderliche Schleusentechnik jeweils im Gebäude (und nicht auf den Gerüstplattformen) einzurichten. Abweichend davon sind die Unterdruckhaltegeräte für die Sanierungsbereiche OG1-SB1 und OG2-SB1 zur Erzielung einer ausreichenden Querlüftung im Freien auf dem Gerüst aufzustellen und an das Gebäude anzuschließen. Die Aufbaubereiche der Schutzrichtungen sind den entsprechenden Lageplanskizzen in Anlage 1 zu entnehmen. Das sich innerhalb des BA2 befindliche Treppenhaus darf für Bauzwecke nicht genutzt werden und ist als Fluchtweg immer freizuhalten. Die in OG2-SB1 zwischen 2.OG und 3.OG vorhandene Wendeltreppe darf nur für den Ausbau der asbesthaltigen BSK für den stockwerksübergreifenden Schwarzbereich genutzt werden (BSK in der Decke zwischen den beiden Stockwerken). Die Wendeltreppe bleibt erhalten und darf nicht beschädigt werden. Als Ersatz für die abzubrechenden Einschubtreppen zum DG sind vom AN für seine eigenen Zwecke als Zugang für die dortigen Arbeiten entsprechend geeignete und zugelassene Aufstiegshilfen zu erstellen. Diese sind in die Position „Bereitstellung Gerüste, Arbeitsplattformen, Aufstiegshilfen" im Titel „Baustelleneinrichtung" einzurechnen.
Entkernungs- und Rückbauarbeiten / Schadstoffentfernung Die Entkernungsarbeiten sehen im 1.OG und 2.OG des Baufelds den Rückbau auf den Rohbauzustand vor. Im 3.OG (Lagerräume) ist lediglich der Abbruch der asbesthaltigen GK-Verschalung des Dachstuhls vorgesehen, im DG (Dachspitz über 3.OG) neben einer Grundreinigung nur die Entfernung von HLS-Installationen in geringem Umfang. Die in den verschiedenen Bereichen zu erbringenden Leistungen können den Lageplanskizzen zu den Sanierungsbereichen (Anlage 2) und dem Schutzstufenkonzept (Anlage 3) entnommen werden. Für die Entfernung von nach dem Auszug des Nutzers evtl. noch vorhandenem beweglichen Inventar oder sonstiger Ausstattung sind entsprechende eigene Positionen enthalten. Vor dem Beginn der Arbeiten ist der Umfang dieser „Restentrümpelung" vom AN gemeinsam mit dem AG als Abrechnungsgrundlage aufzunehmen und festzuhalten. Auch schadstofffreie Arbeiten sind grundsätzlich immer unter einschlägigen Staubschutzmaßnahmen nach stand der Technik (Grundlage: TRGS 500) auszuführend. Neben dem Einsatz staubarmer Techniken / Geräte sind daher auch eine staubdichte Abschottung und eine geregelte Luftführung im Arbeitsbereich vorgeschrieben.
Damit werden folgende immer einzuhaltenden Mindestschutzmaßnahmen vorgegeben:
Grundschutzmaßnahme vor Entkernungsbeginn, für Grundreinigung DG und für weitgehend staubarme, schadstofffreie Arbeiten (z.B. Entfernung Sanitärkeramik): vollständiges staubdichtes Abkleben des Arbeitsbereichs und Einrichtung einer geregelten Luftführung mit UHG, Staubklasse H (mind. 5-facher Luftwechsel/h) zusätzlich für stärker staubende, aber schadstofffreie Abbrüche (z.B. Abbruch Fliesenbeläge, Fußbodenaufbau, GK-Decke Flure): mind. 8-facher Luftwechsel/h, 2-Kammer-Schleuse
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 36 von 154
[Seite 37]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
bei Schadstoffarbeiten: Schutzmaßnahmen gemäß Schutzstufenkonzept (siehe Anlage 3), i.d.R. gem. TRGS 519, Abs. 14/14.1-3
Hinweis: Bei den schadstofffreien Demontagen und Abbrüchen dürfen die asbesthaltigen Trockenbauwände nicht beschädigt werden! Ein entsprechend vorsichtiges und sorgfältiges Arbeiten ist einzukalkulieren.
Für die ausgeschriebene Komplettentkernung sind folgende Anforderungen und Randbedingungen zu berücksichtigen: Unter Putz verlaufende Rohrleitungen und Kabel sind in der Regel zu entfernen. Für die Öffnung von Wandschlitzen ist eine eigene Position enthalten. Die Öffnungsbereiche sind vorab mit dem AG abzustimmen. Es sind zum verbleibenden Putz gerade und lotrechte Schnittkanten herzustellen. Sämtliche Befestigungen sind mindestens wand- oder deckenbündig zurückzubauen, am Fußboden bündig zum Rohbeton. Dübel können, falls in den Positionen nicht anders angegeben, verbleiben. Die zu demontierenden Installationen (Rohrleitungen / Kabel / Kanäle etc.) sind innerhalb des Umgriffs des Baufelds vollständig abzubrechen. Am Umgriff des Baufelds, d.h. angrenzend zu den Nutzerbereichen auf der gleichen Ebene und zum EG, sind die Installationen mindestens bündig zu Wänden, Decken und zum Rohbeton des Fußbodens (nach Abbruch Fußbodenaufbau) zu entfernen. Im Wand-, Decken- oder Bodendurchgang evtl. vorhandene KMF-Dämmung ist möglichst bis zur Mitte des Durchgangs zu entfernen, mindestens jedoch bis zu einer Tiefe von 5 cm. Die dafür entstehenden Aufwendungen sind in die jeweiligen Demontagepositionen einzurechnen.
Grundreinigung Dachgeschoss Über dem Abstellraum im 3.OG (östlich des Treppenhauses) und über dem 2.OG im Bereich westlich des Treppenhauses liegt jeweils ein über Einschubtreppen erreichbares, nicht weiter genutztes Dachgeschoss vor. Im Westteil weist dieses DG einen festen Fußboden aus Beton/Estrich auf. Im Ostteil ist das DG nur im Bereich der Einschubtreppe auf einem dort vorhandenen Holzpodest begehbar. Der Rest besteht aus einem nicht begehbaren Hohlraum zwischen der unteren Zangenlagen (von unten mit asbesthaltigen Gipskarton verkleidet, s.u.) und dem First. Die nicht begehbare Fläche ist mit offener KMF-Dämmung ausgelegt (siehe Fotodokumentation, Anlage 4). Der Estrich-Fußboden im Westteil und das Holzpodest im Ostteil des DG weisen jeweils partiell auch deutliche Verschmutzungen mit Tierkot (wahrsch. Marderkot) auf. Nach Einrichtung der Grundschutzmaßnahmen (s.o.) sind daher die betroffenen Flächen sachkundig von den Tierkot-Verschmutzungen zu reinigen. Diese Grundreinigung ist in Anlehnung an die DGUV-Information 201-031 Taubenkot mit den entsprechenden Schutzmaßnahmen vorzunehmen. Hierfür ist im Leistungsverzeichnis eine eigene Position enthalten. Die Tierkot-Verschmutzungen sind restlos zu entfernen und einer ordnungsgemäßen, schadlosen Entsorgung zuzuführen. Die betroffenen Flächen sind abschließend mit einem zugelassenen Desinfektionsmittel zu behandeln. Die Arbeiten müssen so ausgeführt werden, dass eine Verschleppung der Verunreinigung in angrenzende Bereiche ausgeschlossen ist.
Entfernung der asbesthaltigen Trockenbauverkleidung des Dachstuhls Der Speicher über dem 2.OG wird vor dem Hintergrund der Stockwerkbezeichnungen im Geviertbau als 3.OG geführt und als Lager- und Abstellraum genutzt. Die betroffenen Räume umfassen im BA2 den Bereich
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 37 von 154
[Seite 38]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
östlich des Treppenhauses sowie den östlichen Anschluss zum Geviertbau (BA3). Der Dachstuhl im Bereich der Lagerräume ist bis zur Höhe der Zangenlage (ca. 2,2 m über Fußboden) mit asbesthaltigem Trockenbau verkleidet (GK-Platten mit asbesthaltigen Verspachtelungen), d.h. die GK-Platten sind an den Dachsparen und an der Zangenlage befestigt. Im Traufbereich ist bis ca. 1 m Höhe mittels Holz-UK ein Trempel ausgebildet. Hinter der GK-Verkleidung ist eine KMF-Dämmung zwischen die Sparren des Dachstuhls und die Balken der Zangenlage eingelegt (siehe Fotodokumentation, Anlage 4). Obwohl der Gebäudeteil östlich des BA2 erst im Zuge des BA3 generalsaniert wird, ist die schadstoffhaltige Trockenbauverschalung des Dachstuhls auch dort bereits im Zuge des BA2 zu entfernen, um Baufreiheit für erforderliche Interimsmaßnahmen zu schaffen. Im Bereich des BA2 und im Übergang zum Bereich des BA3 ist eine Lüftungszentrale mit mehreren Brandschutzklappen eingebaut. Die Einhausung der Lüftungszentrale und der BSK im Bereich BA3 besteht ebenfalls aus asbesthaltigem Trockenbau mit KMF-Dämmung und ist in die Verschalung des Dachstuhls integriert. Da die Lüftungszentrale den noch in Nutzung befindlichen Bereich des späteren BA3 versorgt, müssen die Einhausung und Verkofferungen aus Brandschutzgründen erhalten bleiben. Daher ist als Abbruchgrenze für die asbesthaltige GK-Verschalung ein Abstand von rund 1 m zum zu erhaltenden Bestand vorgesehen. Die genaue Lage der Abbruchgrenze wird vor Beginn der Ausführung gemeinsam mit dem AG bzw. dessen Fachbauleitung festgelegt. Es möglichst gerade Trennschnitte zum verbleibenden Bestand zu erstellen. Die genannten Einhausungen dürfen durch den Abbruch nicht beschädigt werden.
Im Bereich des späteren BA3 (OG3-SB2/1) weist das Gebäude eine niedrigere Firsthöhe auf, so dass über der horizontalen GK-Verkleidung der Zangenlage ein nur vergleichsweise geringer Hohlraum/Dachspitz verbleibt (lichte Höhe zwischen Zangenlage und Firstbalken ca. 1,7 m). Dieser Hohlraum ist von außen nicht zugänglich, so dass sich der Schwarzbereich mit Abbruch der asbesthaltigen Verkleidung in den Hohlraum/Dachspitz erweitert. Daher ist der Abbruch an den jeweiligen Grenzen zum verbleibenden Bestand zu beginnen, um dort evtl. vorhandene Öffnungen sofort abkleben zu können.
Im Bereich des BA2 (OG3-SB2/2) ist der Dachstuhl höher und weist ca. 1,5 m über der (unteren) Zangenlagen eine weitere (obere) Zangenlage auf (lichte Höhe zwischen unterer Zangenlage und First beträgt ca. 4,2 m). Der Dachhohlraum ist über eine Einschubtreppe und ein Holzpodest zu erreichen. Das Holzpodest ist gemäß separater Leistungsposition sachkundig von Tierkot zu reinigen. Zur Herstellung eines staubdichten Schwarzbereichs für den Abbruch der asbesthaltigen Verschalung in dem Dachhohlraum ist an dem Dachstuhl über der unteren Zangenlage und bis zu oberen Zangenlage eine staubdichte Abschottung zu erstellen. An der vorgesehenen Abbruchgrenze zur verbleibenden Einhausung der Lüftungszentrale eine entsprechende vertikale Abschottung. Hinweis: Die untere Zangenlage ist für den Einbau der Abschottung ohne Absturzsicherung nicht begehbar. Es sind daher vom AN entsprechende lastverteilende Beläge für die Begehung einzusetzen, zudem geeignete und zugelassene Absturzsicherungen (z.B. PSA gegen Absturz). Aufgrund der offenen KMF-Dämmung auf der GK-Verschalung ist der Einbau der Abschottung unter den Schutzmaßnahmen gem. TRGS 521 auszuführen (geregelte Luftführung, Atemschutz, Schutzanzug). Für den Einbau einer staubdichten Abschottung in den Dachhohlraum unter den genannten erschwerten Bedingungen ist eine entsprechende Zulageposition im LV einhalten.
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 38 von 154
[Seite 39]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Um Asbestverschleppungen an den Dachstuhl zu minimieren, ist die KMF-Dämmung in beiden Sanierungsbereichen erst nach einem mehrfachen Luftwechsel und einer Zwischenreinigung zu entfernen. Die Erschließung der Sanierungsbereiche im 3.OG erfolgt wie für die anderem Ebenen auch von Außen über eine Gerüstplattform mit Bauaufzug. Als Zugang ist eine vorhandene Fassadenöffnung zu nutzen. Diese weist eine lichte Breite von ca. 0,75 cm auf. Eine Vergrößerung ist aus Denkmalschutzgründen nicht möglich. Um die Schleusentechnik für den Sanierungsbereich OG3-SB2/2 im Gebäude aufbauen zu können, ist von der Fassadenöffnung aus eine ausreichend große Weißbereichsfläche erforderlich. Da auch in diesem Bereich die schadstoffhaltigen Dachstuhlverkleidung abzubrechen ist, muss der Weißbereich mit den Schleusen mittels eines begehbaren und staubdicht abgeklebten Podests überbaut werden (Erweiterung des Schwarzbereichs über die Schleusen). Aufgrund der niedrigen Deckenhöhe (lichte Höhe zwischen OK Fußboden und Uk Verschalung ca. 2,2 m) ist von Erschwernissen aufgrund beengter Verhältnisse und einem schrittweisen Vorgehen beim Aufbau des Podests auszugehen. Für die Erstellung des Podest über den Schleusen ist eine eigene Position enthalten.
Reihenfolge der Schadstoffentfernungsarbeiten: Aufgrund des weiterlaufenden Betriebs des Seniorenheims in den an das Baufeld grenzenden Gebäudeteilen, muss von den involvierten Fachplanern geprüft werden, ob eventuell bestimmte Installationen im BA2 erhalten werden müssen. Vor diesem Hintergrund ist vorgesehen, die neueren, unbelasteten GK-Deckenbekleidungen in den Fluren zu Beginn der Maßnahmen abzubrechen, damit der Deckenhohlraum entsprechend inspiziert werden kann. Damit und aus weiteren abwicklungstechnischen Gründen ergibt sich folgende grundsätzliche, verbindlich einzuhaltende, Abfolge der Arbeiten:
- Einrichtung Schwarzbereiche, Herstellung geregelte Luftführung (zeitglich 1.OG und 2.OG)
- Durchführung Grundreinigung in DG-Bereichen
- Ausführung Entkernung und Schadstoffarbeiten in 1.OG, inkl. Anpassung Schutzmaßnahmen schadstofffreie Arbeiten
- Asbest-Arbeiten
Weiterhin sind bei der Ausführung folgende Vorgaben zu beachten und bei der Kalkulation zu berücksichtigen: Durchführung von schadstofffreien Abbrüchen mit erhöhten Staubbelastung (z.B. Abbruch Fliesen etc.) nur im bestehenden Schwarzbereich (Abschottung, geregelte Luftführung, Schleuse) als Staubschutz zulässig Entstehende Bauteilöffnungen zu angrenzenden Bereichen sind schnellstmöglich in geeigneter und zugelassener Weise provisorisch brandschutztechnisch zu verschließen (z.B. mittels Brandschutzkissen) Zeitpunkt und eingesetzte Produkte sind vorab mit dem AG abzustimmen Auf Grundlage der verschiedenartigen schadstoffhaltigen Produkte und der durchzuführenden Maßnahmen ergeben sich Sanierungsbereiche mit unterschiedlichen Schutzanforderungen. Diese sind im Schutzstufenkonzept(Anlage 3) dargelegt und verbindlich einzuhalten. Alle sich daraus ergeben Aufwendungen - sofern nicht in Einzelpositionen abgefragt - sind in der Kalkulation zu berücksichtigen. Sämtliche Arbeiten an den schadstoffhaltigen Produkten sind gemäß den Anforderungen der einschlägigen Regelwerke, insbesondere der TRGS 519 „ASI-Arbeiten mit Asbest und TRGS 521 „ASI-Arbeiten mit alter Mineralwolle" durchzuführen. Die daraus geforderten organisatorischen, technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen sind entsprechend sachkundig
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 39 von 154
[Seite 40]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
umzusetzen. Sämtliche aus o.g. Randbedingungen und Hinweisen resultierenden Aufwendungen sind - soweit nicht anders angegeben - in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Medienfreiheit: Sämtliche medienführenden Leitungen (Strom, Wasser) im Bereich des Baufelds werden vom AG vor Beginn der Arbeiten stromlos geschaltet oder entleert, soweit es der ansonsten weiterlaufende Betrieb in den angrenzenden Gebäudeteilen zulässt. In Anbetracht des Umstandes, dass das Gesamtgebäude in Betrieb bleibt, kann nicht ohne weiteres von einer vollständigen Medienfreiheit aller Rohrleitungen und Kabel ausgegangen werden. Besondere Umsicht bei den Demontage-, Rückbau- und Abbrucharbeiten ist deshalb unerlässlich, um keine Schäden zu verursachen. Nach Abbruch der GK-Decken in den Fluren (s.o.) erfolgt eine entsprechende Einweisung durch den AG bzw. dessen Fachplaner. Das Stromlosschalten der zu demontierenden BSK erfolgt unmittelbar vor der Schadstoffsanierung durch den Auftraggeber.
weitere Hinweise Heißarbeiten sind bei den Demontagen grundsätzlich nicht zulässig. Sollten diese im Einzelfall unumgänglich sein, ist hierfür bei AG arbeitstäglich ein entsprechender Erlaubnisschein anzufordern. Es ist Sache des AN für eine den Anforderungen und allgemein gültigen Sicherheitsbestimmungen genügende Beleuchtung der Arbeits- und Sanierungsbereiche zu sorgen. Die entsprechenden Aufwendungen sind in die Positionen einzurechnen. Die Sanierungsbereiche sind arbeitstäglich nach Beendigung der Arbeiten gegen Zutritt von Unbefugten zu sichern, z.B. durch Abschließen der Schleusen. Metallabfälle gehen nach der Demontage in das Eigentum des Auftragnehmers und sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Metallabfälle können Anstriche/Lackierungen mit erhöhten Schwermetallgehalten aufweisen (z.B. Blei).
Angaben zu parallelem Arbeiten weiterer Gewerke bzw. Nutzer: In dem Gebäude finden während der Schadstoffsanierung zeitgleich Arbeiten anderer Gewerke statt. In die Koordination der einzelnen Schadstoffsanierungen ist die Fach- und Gesamtbauleitung sowie die Vertreter anderer Firmen einzubinden. Fachbauleitung: Für die Leitung der Schadstoffsanierung wird vom Auftraggeber sachkundiges Ingenieurbüro beauftragt, welches auch die erforderlichen visuellen und messtechnischen Kontrollen durchführt.
0.3.3 Ausführungsfristen Die ausgeschriebenen Leistungen können in einem Zug ohne Unterbrechung vorgenommen werden. Für die Durchführung der Schadstoffsanierung ist vom Bauherrn ein verbindlich einzuhaltendes Zeitfenster ab Ausführungsbeginn vorgegeben. Dabei müssen einzelne Arbeits-/Sanierungsabschnitte aufgrund des einzuhaltenden Zeitrahmens zeitgleich ausgeführt werden (Parallelarbeiten). Daraus ergeben sich für die einzelnen Sanierungsbereiche neben der verbindlichen Abfolge, jeweils verbindliche Ausführungsdauern (einschließlich messtechnischer Kontrollen und Beräumung), die für die Einzelbereiche auch dem Schutzstufenkonzept (Anlage 3) zu entnehmen sind.
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 40 von 154
[Seite 41]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Hinweis: Die im Schutzstufenkonzept (Anlage 3) angegebene Dauer für die Ausführung der Leistungen in den einzelnen Sanierungsbereichen (SB) ist unabhängig vom tatsächlichen Ausführungsbeginn grundsätzlich immer und verbindlich einzuhalten. Nach Beauftragung und vor Sanierungsbeginn istvom Auftragnehmer ein Terminplan mit verbindlichen Fertigstellungsterminen für die einzelnen Sanierungsbereiche zu erstellen und dem Auftraggeber bzw. seiner Fachbauleitungzu übergeben. Die im Schutzstufenkonzept (Anlage 3) genannten Ausführungsdauern verstehen sich einschließlich messtechnischer Kontrollen und Beräumung der jeweiligen Bereiche. Die Messungen werden von einem vom AG beauftragten Messinstitut durchgeführt. Zur Einhaltung der vorgegebenen Terminplanung müssen einzelne Sanierungsabschnitte zum Teil zeitgleich bearbeitet bzw. vorbereitet werden. Ein entsprechender Personal- und Geräteeinsatz ist einzukalkulieren. Abweichungen von dem vorgesehenen Bauablauf bzw. von den festgelegten Sanierungsbereichen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des AG. Die sonstige Abnahme der Leistungen und die Freigabe erfolgt sanierungsabschnittsweise durch den AG. Sämtliche sich aus dem beschriebenen Arbeits- und Sanierungsablauf ergebenden Aufwendungen des AN sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 41 von 154
[Seite 42]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
1 Schadstoffentfernung und Entkernung
Nachfolgend werden die abgefragten Leistungen in Einzelpositionen beschrieben.
In dem Titel „Rückbau und Demontagearbeiten" sind ausschließlich schadstofffreie Tätigkeiten zur Entfernung von Restinventar und Innenausstattung enthalten. Schadstofffreie Arbeiten zur Entfernung von HLS- und ELT-Installationen sind in jeweils eigenen Titeln aufgeführt. Dabei sind mit Ausnahme von Sanitärkeramik HLS-/ELT-Demontagen an den Trockenbauwänden und -decken aus altem Bestand aufgrund asbesthaltiger Verspachtelungen ausdrücklich ausgenommen.
Tätigkeiten zur Entfernung schadstoffhaltige Produkte und Bauteile sind grundsätzlich in dem Titel „Schadstoffentfernung" enthalten, d.h. auch Arbeiten zur Entfernung schadstoffhaltiger HLS- und ELT-Installationen. Dazu gehören auch eigentliche schadstofffreie Rohrleitungen und Lüftungskanäle, die jedoch an oder hinter schadstoffhaltigen Bauteilen installiert sind.
Bei Rückbauarbeiten von ELT-Installationen im Bereich von Trockenbauwänden / -decken mit asbesthaltigen Spachtelmassen sind die entsprechenden Aufwendungen für die ELT-Demontagen in den Abbruch der Trockenbauteile einzurechnen.
AD = Außendurchmesser
Hinweise zu Demontage:
Die Rückbau- und Entfernungsarbeiten erfolgen grundsätzlich erst nach Einweisung und in Abstimmung mit dem AG. Dies betrifft insbesondere vorhandene ELT- und HLS-Installationen. Ein Abbruch ohne vorherige Freigabe durch den AG ist nicht zulässig.
Falls nicht anders angegeben, sind sämtliche Rückbauten mindestens bündig zu den verbleibenden Wand-, Decken- und Bodenflächen auszuführen. Bei verputzen Flächen sind Befestigungen und Dübel komplett zu entfernen.Entsprechende Aufwendungen sind in die Einheitspreise einzurechnen, auch falls dies in den einzelnen Positionen nicht eigens erwähnt wird.
Grundsätzlich sind auch die schadstofffreien Arbeiten durchweg im bestehenden - zuvor zu erstellenden - Arbeitsbereich mindestens mit staubdichter Abschottung und geregelter Luftführung vorzunehmen. Alle Tätigkeiten sindstaubarm nach Stand der Technik auszuführen (z.B. Einsatz von Geräten mit Direktabsaugung) Die Aufwendungen hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Bei der Demontage von schadstofffreien Produkten dürften keine schadstoffhaltigen Bauteile beschädigt werden! Dies betrifft insbesondere die Trockenbauwände und -decken aus altem Bestand (asbesthaltige Spachtelmassen, KMF) sowie die asbesthaltigen Brandschutzklappen. Ein entsprechend vorsichtiges Ausführen der Demontagearbeiten ist einzurechnen.
Arbeiten in Bereichen mit Absturzgefahr (z.B. Gerüste, Schächte, Dächer, Balkone etc.) dürfen nur mit geeigneter Sicherung gegen Absturz (PSAgA)
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 42 von 154
[Seite 43]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
durchgeführt werden. Erforderliche Gerüste, Aufstiegshilfen oder Hilfsplattformen in den von der Schadstoffsanierung betroffen Bereichen zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen - sofern nicht mit eigener Position ausgeschrieben - sind Sache des AN und mit einzukalkulieren. Ebenso sind sämtliche Erschwernisse und Aufwendungen aus den beschriebenen Randbedingungen - soweit nicht mit eigener Position abgefragt - in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Die Kosten für den Transport von Abfällen / Gebinden zum entsprechenden bereitzustellenden Container sind in der jeweiligen Position in der die Leistung für die Schadstoffentfernung / Demontage / Abbruch beschrieben ist, einzurechnen.
Hinweis: Sämtliche Material/-Abfalltransporte durch das Gebäude müssen staubfrei durchgeführt werden. Die dafür erforderlichen Maßnahmen (z.B. Verpackung oder gedeckelte Transportbehältnisse) sind vom Bieter in die Einheitspreise einzurechnen.
Falls nicht anders angegeben, ist für die Entsorgung der anfallenden Abfälle jeweils eine eigene Leistungsposition im Titel 1.8 "Entsorgung" enthalten. Die fachgerechte und schadlose Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle aus den HLS- und ELT-Demontagen ist in der Regel in die jeweilige Abbruchposition einzurechnen.
Anfallende Metallabfälle gehen ins Eigentum des AN über und sind einer schadlosen Verwertung zuzuführen, die entsprechenden Aufwendungen sind in den Einheitspreis einzurechnen
Die in den Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis beschriebenen Besonderheiten und die dort vorgegebene Sanierungsreihenfolge sind zu beachten, verbindlich einzuhalten und in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Hinweis zur Deklarationsanalytik: Die Probenahme für die abfallrechtliche Deklaration für die Entsorgung von Abfällen aus der Schadstoffentfernung sowie von dabei anfallenden mineralischen Abfällen (z.B. Bauschutt) erfolgt über die Objektüberwachung des AG. Der Umfang (Anzahl Analysen und Parameterumfang) und Zeitpunkt der Probenahme ist vom AN rechtzeitig beim AG anzugeben bzw. mit diesem abzustimmen. Von der Probenahme bis zum Vorliegen der Analysenergebnisse ist vom AN eine Wartezeit von 10 Arbeitstagen, gerechnet vom Folgetag der Probenahme, einzukalkulieren.
1.1 Baustelleneinrichtung
In den folgenden Positionen wird die allgemeine und in allen Sanierungsabschnitten erforderliche Baustelleneinrichtung des AN abgefragt, d.h. für die mit der Maßnahme
BA2 Schadstoffentfernung und Entkernung zusammenhängenden Teilmaßnahmen und Einzelmaßnahmen während der vorgegebenen Bauzeiten (siehe Abs. 0.3 Baubeschreibung). Für die Durchführung der ausgeschriebenen Schadstoffentfernungs- und Entkernungsarbeiten hat der AN alle dafür erforderlichen Maschinen, Geräte und Einrichtungen zu liefern, vorzuhalten, gemäß der geltenden Vorschriften zu betreiben und nach Beendigung der Arbeiten abzubauen, falls erforderlich
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 43 von 154
[Seite 44]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
zu dekontaminieren und abzutransportieren. Die Kosten hierfür sind falls nicht anders angegeben in die Einheitspreise einzurechnen. Vom AG werden im Bereich des Baufeldes ausreichend Anschlussmöglichkeiten für Strom (u.a. mit 32 A / 400 V CEE - Steckplätzen) und Wasser zur Verfügung gestellt. Weitere Baustromverteiler für den eigenen Bedarf sind vom AN im Rahmen seiner Baustelleneinrichtung einschl. Anschluss an den Übergabepunkten selbst bereitzustellen und einzurechnen. Es dürften nur elektrische Einrichtungen und Geräte mit vorgeschriebener Prüfung und Wartung eingesetzt werden. Anschlusslängen von bis zu 100 m sind einzurechnen. Die vom AG zur Verfügung gestellten Flächen und Räume für die Baustelleneinrichtung sind mindestens besenrein gereinigt zu übergeben. Vom Bauherrn wird ein Sanitärcontainer zur unentgeltlichen Nutzung für alle AN innerhalb der BE-Fläche zur Verfügung gestellt. Die Bewachung, Verwahrung und Versicherung der Einrichtungen und Arbeitsgeräte des AN und seiner Erfüllungsgehilfen obliegt auch während der Arbeitsruhe dem AN selbst. Auf die in der Ergänzung der Angebotsaufforderung sowie in den Technischen Angaben beschriebenen Erschwernisse und Randbedingungen hinsichtlich der Baustelleneinrichtung wird hiermit nochmals ausdrücklich verwiesen. Sämtliche daraus resultierenden Aufwendungen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Hinweis: Die Flächen für die Baustelleneinrichtung (siehe Lageplan zu den BE-Flächen) werden bauseits zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung gestellt. Anforderungen für Leitern, Arbeitsbühnen und Gerüste für Schadstoffentfernung: Für sämtliche mit vorliegenden Leistungsverzeichnis ausgeschriebenen Arbeiten sind vom AN die erforderlichen Gerüste und Aufstiegshilfen zu stellen. Leitern, Arbeitsplattformen und Gerüstbauteile im Schwarzbereich müssen aus glattem, reinigungsfähigem Material (z.B. Stahl oder Aluminium) gefertigt sein, damit eine einwandfreie Dekontamination der Teile nach Abschluss der Arbeiten gewährleistet ist. Leitern, Arbeitsplattformen und Gerüstbauteile sind vom AN nach Abschluss der Arbeiten zu reinigen und dekontaminieren. Die Aufstiegshilfen und Gerüste verbleiben danach im Schwarzbereich und werden mit freigemessen. Offene Rohrenden an Arbeitsbühnen und Stahlrohrgerüsten oder anderweitige nicht reinigungsfähige Öffnungen sind vor der Gerüstmontage vom AN in geeigneter Weise abzudichten. Eine separate Vergütung für die beschriebenen Anforderungen und die Dekontamination ist nicht vorgesehen. Entsprechende Aufwendungen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Hinweis: Die ausgeschriebenen Leistungen des BA2 sind zumindest zu Beginn noch im Winterhalbjahr zu erbringen, d.h. es handelt sich somit zeitweise um eine Winterbaustelle mit Erschließung der Arbeitsbereiche von außen. Die Baustelleneinrichtung des AN ist auf diesen Umstand anzupassen, um eine störungsfreie Abwicklung gemäß den einschlägigen Vorschriften zu gewährleisten. Sämtliche daraus resultierende Aufwendungen und Erschwernisse sind in der Kalkulation zu berücksichtigen. Eine eigene Vergütung hierfür ist falls im Einzelfall nicht anders angegeben nicht vorgesehen. Auf die beengte und zeitlich eingeschränkte Zufahrt zur BE-Fläche gemäß Beschreibung in den ZBVB (Punkt 0.1.3) wird hiermit
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 44 von 154
[Seite 45]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
nochmals ausdrücklich hingewiesen. Die darin genannten Erschwernisse berechtigen den Auftragnehmer nicht zur Anmeldung von Mehrkosten. Bauseits wird ein WC-Container, sowie ein Fassadengerüst mit Aufzug zur Verfügung gestellt, siehe hierzu auch die Vorbemerkungen.
1.1.10 Baustelleneinrichtung Liefern, aufbauen, betreiben, vorhalten, abbauen und wieder abtransportieren aller der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen (Schadstoffentfernung und schadstofffreie Abbrucharbeiten) in den Sanierungsabschnitten erforderlichen Einrichtungen, Maschinen und Geräte in entsprechend notwendiger Anzahl. Sämtliche Einrichtungen, Maschinen und Geräte die nicht in Einzelpositionen ausgeschrieben sind, sind in diese Position einzukalkulieren. Neben den erforderlichen Geräten / Maschinen nach Stand der Technik sind dies insbesondere:
Materialcontainer Kleingeräte wie z. B. Handsprühpumpen und Airlessgeräte erforderliche Verbrauchs- und Betriebsmittel Warn- und Hinweisschilder für die Schutzeinrichtungen Luftschläuche für die Abluftführung ins Freie (bis ca. 50 m Länge) Baustromverteiler für eigenen Bedarf Anschluss- und Verbindungsleitungen für Strom, Wasser und Abwasser ab der Übergabestelle bis zum Sanierungsbereich (Anschlusslängen von bis zu 100 m sind einzukalkulieren) Baustellentelefon oder alternatives Gerät, um im Schwarzbereich jederzeit eine Erreichbarkeit zu gewährleisten alle für die sachgerechte Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen notwendigen Werkzeuge und Geräte, die nicht mit eigener Position abgefragt werden
Die vom AG zur Verfügung gestellten Flächen und Räume für die Baustelleneinrichtung sind nach Beendigung der Arbeiten gereinigt zu übergeben. Die Bewachung, Verwahrung und Versicherung der Einrichtungen und Arbeitsgeräte des AN und seiner Erfüllungsgehilfen obliegt auch während der Arbeitsruhe dem AN selbst.
Kosten für die Anzeige/Mitteilung der Arbeiten mit Asbest gemäß GefStoffV/TRGS 519 an die zuständigen Behörden und Berufsgenossenschaften, Behördliche Anmeldungen von z.B. Einleitgenehmigungen von Abwässern oder Überwachung von Maschinen, Anmietung von Grundstücksflächen u. dgl. sind ebenfalls in diese Position einzurechnen.
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 45 von 154
[Seite 46]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Eine Baustelleneinrichtungsfläche wird vom AG kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Lage der Baustelleneinrichtungsfläche ist den beiliegenden Lageplänen in der Anlage sowie den Beschreibungen der „Ergänzung der Angebotsanforderung" und der „Technischen Angaben" zu entnehmen und verbindlich einzuhalten. Davon abweichende Flächen für die Baustelleneinrichtungen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des AG. Es stehen keine Stell- bzw. Parkplatzflächen außerhalb der Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung. Siehe hierzu auch die Hinweise in den Vorbemerkungen, diese sind zwingend zu beachten. Es wird empfohlen die Örtlichkeit vor Angebotsabgabe zu besichtigen. Die möglichen Lager- und Stellflächen sind im Baustelleneinrichtungsplan ersichtlich, dürfen jedoch auf Grund der beengten Verhältnisse ausschließlich nach Freigabe durch die Bauleitung belegt und genutzt werden.
Die Vorhaltung der Baustelleneinrichtung wird mit separater Position abgefragt. 1,000 psch .......................... ..........................
1.1.20 Vorhaltung der Baustelleneinrichtung Vorhaltung der vorbeschriebenen Baustelleneinrichtung über die gesamte Dauer der ausgeschriebenen Leistungen.
Die Vorhaltung umfasst neben der Bereitstellung sämtliche zum ordnungsgemäßen Betrieb der Einrichtungen erforderlichen Maßnahmen (Wartung, Ersatz von Betriebsmitteln, Pflege, Reinigung etc.)
Abrechnungsgrundlage ist die Dauer der Vorhaltezeit als volle Kalenderwoche. Abweichende Zeiträume werden anteilig abgerechnet. 14,000 Wo .......................... ..........................
1.1.30 Tagesunterkunft, winterfest Winterfeste Tagesunterkunft (Aufenthalts-/Bürocontainer) für das eingesetzte eigene Personal entsprechend den Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsstättenrichtlinie und den Erfordernissen auf der Baustelle (Personalstärke etc.) anfahren, aufbauen, anschließen an die örtlichen Ver- und Entsorgungseinrichtungen (siehe Punkt 0.1.3 in den ZBVB), nach Abschluss der Maßnahme vollständig räumen und abfahren.
Ausführung (mindestens): Heizung Beleuchtung Garderobenhaken Möblierung Fußabstreiferrost
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 46 von 154
[Seite 47]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Außenbeschilderung.
inkl. erforderlicher Anschlussleitungen und Unterbau / Niveauausgleich für Aufstellung auf der vom AG zugewiesenen BE-Fläche (Asphalt, Schotter, Pflaster) sowie erforderlicher Zugangskonstruktionen.
Aufgrund der beengten Verhältnisse innerhalb der BE-Fläche darf die Grundfläche der Tagesunterkunft das Maß von 6 x 2,5 m (lxb) nicht überschreiten.
Auf die in den Vorbemerkungen dargelegten Erschwernisse bei der An- und Abfahrt zur Baustelleneinrichtungsfläche wird hiermit ausdrücklich nochmals hingewiesen. Insbesondere die Durchfahrtshöhen sind zu beachten. Diese Erschwernisse berechtigen den AN nicht zur Anmeldung von Mehrkosten. Vor Ort ist keine Entlademöglichkeit und kein Hebezeug vorhanden, dies ist durch den AN selbst zu organisieren. Die An- und Abfahrt der Tagesunterkunft ist zur Festlegung von Zufahrtsmöglichkeiten rechtzeitig mit dem AG abzustimmen. Der Stellplatz ist von der Bauleitung freizugeben, vorher darf keine Unterkunft antransportiert werden. 1,000 St .......................... ..........................
1.1.40 Vorhaltung Tagesunterkunft Vorhaltung der vorbeschriebenen Tagesunterkunft über die gesamte Leistungsdauer. Winterfeste Tagesunterkunft der Position zuvor für die Dauer der Maßnahme vorhalten und sachgerecht betreiben, inkl. 2 x wöchentlicher Reinigung und Unterhalt, einschl. Lieferung und Ersatz der Verbrauchsmaterialien.
Abrechnungsgrundlage ist die Dauer der Vorhaltezeit als volle Kalenderwoche. Kürzere Zeiträume werden anteilig abgerechnet. 14,000 Wo .......................... ..........................
1.1.50 Störfall- und Feuerwehrnotfallplan Der zuständige Bauleiter des Auftragnehmers hat alle erforderlichen Störfallpläne zu erstellen, der örtlichen Fachbauleitung, den zuständigen Stellen der Obersten Baubehörde, ggf. der örtlichen Feuerwehr sowie allen am Bau Beteiligten vorzulegen und anschließend das betroffene Personal einzuweisen. Der Störfallplan muss alle erforderlichen Informationen zu Einsatzbereitschaft und Notfall-Telefonnummern für durchgängige Erreichbarkeit sowie alle weiteren notwendigen Hinweise zum Verhalten im Störfall enthalten. Die Störfallpläne sind gut sichtbar im Bereich des Baufeldes anzubringen. Die Kontrolle und Überwachung der Störfallpläne obliegt dem zuständigen Bauleiter des Auftragnehmers.
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 47 von 154
[Seite 48]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Insbesondere ist sicherzustellen, dass die betroffenen Nutzer des Gebäudes regelmäßig eingewiesen werden. 1,000 psch .......................... ..........................
1.1.60 Feuerlöscher Bereitstellen, vorhalten während der Bauzeit in den Schwarzbereichen und ggf. Einsetzen sowie dekontaminieren und abtransportieren nach Beendigung der Baumaßnahme von geeigneten und zugelassenen Handfeuerlöschern in ausreichender Anzahl zusätzlich zu der gemäß geltender Arbeitsstättenverordnung vorgesehenen Menge. 1,000 psch .......................... ..........................
1.1.70 Bereitstellung Gerüste, Arbeitsplattformen, Aufstiegshilfen (für alle Arbeitsbereiche) Bereitstellung von geeigneten Gerüsten, Arbeitsplattformen und Aufstiegshilfen für alle Arbeitsbereiche und Leistungen der mit vorliegendem Leistungsverzeichnis ausgeschriebenen Maßnahme. Leitern, Roll-/ Kleingerüste und Arbeitsplattformen für Schadstoff- und Demontagearbeiten sowie für Reinigungsarbeiten an Wand- und Deckenflächen über den gesamten Sanierungszeitraum.
Gerüste, Arbeitsbühnen und Aufstiegshilfen sind nach Ermessen des Auftragnehmers für sämtliche ausgeschriebenen Arbeiten und Arbeitsbereiche gemäß den geltenden Vorschriften zu liefern, aufzubauen, vorzuhalten sowie nach Einsatz zu dekontaminieren, abzubauen und wieder abzufahren. Die einschlägigen Regelungen des Arbeitsschutzes für eine sichere Abwicklung der Arbeiten sind verbindlich einzuhalten. Insbesondere sind die Vorgaben der DGUV Information 201-011 (BGI 663) „Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten" und der ATV DIN 18451 "Gerüstarbeiten" zu beachten.
Ausreichend für Arbeitshöhen bis ca. 5 m. (z.B. Dachstuhl in Querbau bei OG3-SB2/2, Zugang zu DG nach Abbruch der Einschubtreppe etc.).
Die Gerüste sind an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen (z.B. Dachstuhl Quergebäude, siehe Fotodokumentation in Anhang). Erschwernisse aufgrund beengter Verhältnisse und vorsichtigem Arbeiten sind einzurechnen.
Die Arbeitshilfen sind jeweils beim Ausbringen aus dem Schwarzbereich sowie nach Abschluss der Arbeiten zu reinigen (Absaugen mit H-Sauger und Feuchtreinigung) und gegebenenfalls mit Restfaserbindemittel zu behandeln.
Einheitspreis pauschal inkl. Umsetzen gemäß
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 48 von 154
[Seite 49]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Arbeitsfortschritt sowie Umsetzen in den nächsten Arbeitsbereich für die Dauer der gesamten Maßnahme.
Für die Kalkulation ist von Parallelarbeiten auszugehen.
Anzahl und Art nach Anforderungen des AN.
Bauseits wird ein Fassadengerüst inkl. Lastenaufzug zur Verfügung gestellt, siehe hierzu auch die Vorbemerkungen. 1,000 psch .......................... ..........................
1.1.80 Terminplan Terminplan unter Berücksichtigung aller Abläufe auf Basis der Vorgaben des AG erstellen und zur Abstimmung und Freigabe an die Objektüberwachung übersenden.
Übergabe 2 Woche nach Autragserteilung 1,000 psch .......................... ..........................
1.1.90 Stillstandszeit Mannschaft Kosten für die Stillstandszeiten Abbruch- und Schadstoffsanierung bei Ausführung der nachbeschriebenen Arbeiten, die nicht vom AN zu vertreten sind, einschließlich Mannschaft und sämtlicher Personalkosten, Sozialkosten, Lohnnebenkosten, etc.
Hier: Stillstandszeiten für etwaige Beprobungszeiten, Labor-Bearbeitungszeiten bei unvorhergesehenen Ereignissen.
Hinweis: Die Stillstandszeiten werden nur vergütet, wenn keine weiteren Arbeiten (z. B. in anderen Geschossen) ausgeführt werden können! Die Stillstandskosten sind sofort bei der Bauleitung schriftlich anzumelden. 10,000 d .......................... ..........................
1.1.100 Begleitung Bauleitung in Schwarzbereich Im Falle notwendiger Begehungen durch die Fachplaner und Fremdfirmen im Schwarzbereich, sind diese ausreichend einzuweisen und die Begehung ist durch den AN zu begleiten.
Die Position kann nicht angesetzt werden für reguläre Baustellenbegehungen der Fachbauleitung, welche durch ihre Zusatzqualifikation selbstständig den Schwarzbereich betreten kann.
Bei Fremdfirmen wird grundsätzlich nur die erste Einweisung in die Kammern und Anlagen vergütet, es werden nur Fremdfirmen mit ausreichender Zusatzqualifikation zugelassen. 10,000 Std .......................... ..........................
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 49 von 154
[Seite 50]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
Summe 1.1 Baustelleneinrichtung ............................
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 50 von 154
[Seite 51]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
1.2 Schutzeinrichtungen
1.2.10 Folienabschottung PE-Folie ohne Unterkonstruktion Liefern von PE-Folie (Foliendicke min. D = 0,4 mm, schwer entflammbar, Klasse B1) und Industrieklebeband sowie aller weiteren erforderlichen Befestigungsmittel etc. für das staub- und bindemitteldichte Verschließen von Bauwerksöffnungen und nicht reinigungsfähigen Oberflächen.
Sachkundiges Verschließen und staubdichtes Abdichten von Fenstern, Türen, Öffnungen von Lüftungskanälen, Verteilerkästen, Revisionsklappen, Kabelkanälen, Steckdosen, noch vorhandenem technischem Inventar usw. mit o.g. PE-Folie und Klebeband. Das Abdecken bzw. Abkleben kleinteiliger Flächen ist einzukalkulieren.
Die Kosten für die Vorhaltung und Instandhaltung der Abschottung über die Bauzeit sind einzurechnen.
Hinweise zur Beachtung: Die Abschottungen müssen so angebracht sein, dass sie einem Unterdruck von mindestens 20 bis 50 Pa standhalten. Sie müssen staub- und bindemitteldicht gegenüber dem Baukörper und untereinander abgeklebt sein, Überlappung der Stöße mind. 0,3 m. Abdichtung mittels Industrieklebeband, andere Dichtungsmittel wie PU-Schaum und dauerelastischer Fugenkitt nur mit Genehmigung des AG.
Beschädigungen der Abschottung sind sofort zu beseitigen und die Sanierungsarbeiten in dieser Zeit einzustellen. Entsprechende Aufwendungen sind in die Position einzukalkulieren.
Erschwernisse aufgrund hohem Technikanteil (Leitungen, Kabeltrassen etc.) sowie konstruktionsbedingter Ausführung der Decken (z.B. Kaiser- oder Rippendecke) und Stahlbetonunterzügen mit entsprechend beengten Verhältnissen sind einzurechnen.
Arbeitshöhen i.d.R. bis ca. 4 m.
Vor Beginn der Schadstoffsanierung muss in Anwesenheit der Fachbauleitung ein Probelauf der Unterdruckhaltung erfolgen, dessen Erfolg schriftlich dokumentiert wird, und Bestandteil der Abnahme der Abschottung ist.
Restloses Entfernen und ordnungsgemäße Entsorgung dieser Abschottung nach Ende der Schadstoffarbeiten. Die anfallenden Entsorgungskosten sind einzurechnen.
Abrechnungsgrundlage ist die abgeklebte Oberfläche in qm. 500,000 m2 .......................... ..........................
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 51 von 154
[Seite 52]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
1.2.20 Folienabschottung PE-Folie mit Unterkonstruktion Staubdichte Folienabschottung mit Unterkonstruktion zur räumlichen Abtrennung der Arbeitsbereiche. Liefern der Materialien für eine staubdichte Folienabschottung; Aufbau der Abschottung als biegesteifer Holzrahmen aus ausreichend dimensionierten Kanthölzern, auf der Innenseite mit PE-Folien bespannt (Foliendicke min. D = 0,4 mm, schwer entflammbar, Klasse B1); Abdichten der Abschottung gegen den Baukörper, inkl. aller erforderlichen Materialien wie Industrieklebeband, Befestigungen, Klammerungen etc.; nach der Sanierung vollständiger und rückstandsfreier Abbau der Abschottung und Abtransport.
Die Kosten für die Vorhaltung und Instandhaltung der Abschottung über die Bauzeit sowie die ordnungsgemäße Entsorgung dieser Abschottung sind hier einzurechnen.
Staubdichte Folienabschottung mit Unterkonstruktion insbesondere für die Herstellung der Schwarzbereiche auf allen betroffenen Ebenen (OG1-SB1, OG2-SB1, OG3-SB1, OG3-SB2).
Hinweise zur Beachtung: Die Abschottungen müssen so biegesteif sein, dass sie einem Unterdruck von mindestens 20 bis 50 Pa und mechanischer Beanspruchung (z.B. durch "Anrempeln") standhalten. Sie müssen staub- und bindemitteldicht gegenüber dem Baukörper und untereinander abgeklebt sein, Überlappung der Stöße mind. 0,3 m. Abdichtung mittels Industrieklebeband, andere Dichtungsmittel wie PU-Schaum und dauerelastischer Fugenkitt nur mit Genehmigung des AG.
Beschädigungen der Abschottung sind sofort zu beseitigen und die Sanierungsarbeiten in dieser Zeit einzustellen. Entsprechende Aufwendungen sind in die Position einzukalkulieren.
Erschwernisse aufgrund hohem Technikanteil (im Deckenbereich (Leitungen, Kabeltrassen etc.) sowie konstruktionsbedingter Ausführung der Decken (z.B. Kaiser- oder Rippendecke) und Stahlbetonunterzügen mit entsprechend beengten Verhältnissen sind einzurechnen.
Arbeitshöhen i.d.R. bis ca. 4 m.
Vor Beginn der Schadstoffsanierung muss in Anwesenheit der Fachbauleitung ein Probelauf der Unterdruckhaltung erfolgen, dessen Erfolg schriftlich dokumentiert wird, und Bestandteil der Abnahme der Abschottung ist.
Abrechnungsgrundlage ist die aufgebaute Folienwand in qm.
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 52 von 154
[Seite 53]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
240,000 m2 .......................... ..........................
1.2.30 Zulage Folienabschottung PE-Folie mit/ohne Unterkonstruktion, Abschottung Dachstuhl Zulage zu Positionen „Folienabschottung ohne Unterkonstruktion" und „Folienabschottung mit Unterkonstruktion" der Positionen zuvor,
für Ausführung unter erschwerten Bedingungen zur Abschottung Dachstuhl über Zangenlage in OG3-SB2/2 (siehe Fotodokumentation in Anhang): Zugang zu 3.OG über Gerüstplattform und Fassadenöffnung an Giebel (Breite ca. 0,7m) sowie über Einschubtreppe von Lagerraum im 3.OG (Öffnung Einschubtreppe ca. 70x125 cm) und Holzpodest Zwischenräume der Zangenlage mit KMF-Dämmung gefüllt, darunter GK-Verschalung des Lagerraums bzw. Einhausung Lüfterraum (nicht durchtrittsicher!) ca. 70 % der Abschottung an Dachstuhl oder Zangenlage (Erschwernisse für Anpassung an Sparren und Zangenbalken sind einzurechnen) ca. 30 % als vertikale Abschottung mit Unterkonstruktion (zwischen unterer und oberer Zangenlage)
Durchführung erst nach Durchführung der Grundreinigung zur Entfernung von Tierkotablagerungen gem. separater Leistungsposition.
Ausführung gem. TRGS 521, Expositionskategorie 1 Herstellung geregelter Luftführung im Arbeitsbereich mittels mobilen Entstauber, Staubklasse H (UHG, Q=1.000 cbm/h gem. separater Leistungsposition).
Hinweis: auf der Zangenlage wird bauseitig ein begehbarer Plattenbelag angebracht und rutschfest befestigt bauseitiger Plattenbelag jedoch nicht vollflächig und staubdicht sowie ohne Absturzsicherung
Herstellung Zugang zu Fläche auf Zangenlage für Abklebung Dachstuhl mittels Auslegen von weiteren geeigneten Belägen nach Anforderung des AN (z.B. Schaltafeln die Beläge sind in geeigneter Weise gegen Verrutschen zu sichern) Ausführung der Arbeiten nur mit zugelassener und geeigneter Absturzsicherung (z.B. PSA gegen Absturz) zusätzlich PSA zum Staubschutz wegen offener KMF-Dämmung (mind. Maske FFP3, Einwegschutzanzug)
staubdichtes Anbringen der Folienabschottung an Dachstuhl (Sparren) und oberer Zangenlage zur Erweiterung des Arbeitsbereichs OG3-SB2/2 in den Dachraum über der asbesthaltigen GK-Verschalung
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 53 von 154
[Seite 54]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ vor Anbringen der Abschottung reinigen des Dachstuhls mittels Absaugen gem. eigener Leistungsposition
Sämtliche Aufwendungen und Materialien zur Herstellung der Zugänglichkeit und Begehbarkeit, zur Absturzsicherung und für die beschriebene Durchführung sind in den Einheitspreis der Zulage einzurechnen. 150,000 m2 .......................... ..........................
1.2.40 Podest (begehbar) über Schleusen für Sanierungsbereich OG3-SB2/2 Erstellung eines stabilen, begehbaren und staubdichten Podests zur Erweiterung des Sanierungsbereichs über die Personal- und Materialschleuse. Ausführung in OG3-SB2/2.
Ausführung des Podests als staubdichte Überbauung der Schleusen mit Deckel aus geeigneten stabilen Holzplatten (z.B. Span- oder OSB-Platten, mind. 12 mm stark), stoßfest und mit ausreichend stabiler Holzunterkonstruktion (z.B. Kanthölzer) sowie Folienwänden (PE-Folie, Foliendicke min. D = 0,4 mm, schwer entflammbar, Klasse B1)
Ausführung standfest und mit begehbarem Deckel für Schadstoffarbeiten, d.h. für die Erweiterung des Schwarzbereichs über den Schleusenbereich für Abbruch der schadstoffhaltigen GK-Verschalung des Dachstuhls. Das Podest ist selbsttragend auszuführen und an Massivbauteile zu befestigen. Die erforderliche Tragkonstruktion (z.B. Kanthölzer) mit den nötigen Versteifungen ist in die Position einzukalkulieren.
Staubdichte Abklebung der Plattform zum Sanierungsbereich (Schwarzbereichsseite) mittels PE-Folie und Industrieklebeband.
Abmessungen der benötigten Plattform nach Ermessen des AN je nach genauer Lage und Größe der Schleusen (4-Kammer-Personal- und 2-Kammer-Material-Schleuse gem. TRGS 519 die Schleusen werden mit eigener Position vergütet) ca. 4,5 x 4,5 x 2,1 m (lxbxh) siehe Lageplanskizzen zu Sanierungsbereichen in Anlage 2
Achtung die lichte Deckenhöhe im Aufbaubereich der Plattform beträgt ca. 2,2 m. Entsprechende Erschwernisse aufgrund beengter Verhältnisse bei Aufbau der Plattform sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Plattform liefern, aufbauen, vorhalten für die Dauer der gesamten Sanierungsarbeiten (inkl. regelmäßiger Kontrolle der Dichtheit und der Abklebungen) und
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 54 von 154
[Seite 55]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ betreiben, reinigen sowie nach Beendigung der Sanierung dekontaminieren, abbauen und fachgerecht entsorgen.
Die Abrechnung erfolgt für die Erstellung, Vorhaltung und Entfernung der Plattform als ein Stück. 1,000 St .......................... ..........................
1.2.50 Abklebungen allgemein (kleinteilige Abklebungen mit Industrieklebeband) Staubdichtes Abkleben von vorhandenen kleinteiligen Objekten wie Einbauten, Öffnungen, Kabelkanälen, Schaltern, Steckdosen, Fugen etc. mittels geeignetem Industrieklebeband in allen Sanierungsbereichen, inkl. Entfernung und Entsorgung nach Beendigung der Sanierung.
Erschwernisse aufgrund hohem Technikanteil, in Technikräumen (Leitungen, Kabeltrassen etc.) sowie konstruktionsbedingter Ausführung der Decken (z.B. Kaiser- oder Rippendecke) und Stahlbetonunterzügen sowie sonstigen beengten Verhältnissen sind einzurechnen. Arbeitshöhen bis ca. 4 m.
Insgesamt ist von ca. 100 qm in dieser Weise abzuklebender Fläche auszugehen, Ausführung in einzelnen Kleinflächen. 1,000 psch .......................... ..........................
1.2.60 Abkleben Fußboden mit beschichteter Kartonfolie (Schutz Fußboden Innenräume) Auslegen und staubdichtes Abkleben Fußbodens in den Sanierungsbereichen und dem Versorgungsbereich (Standort Schleusen etc.) der Sanierung im Gebäude mit geeigneter und ausreichend stabiler beschichteter Kartonfolie (Karton mit Aluminium-Kunststofffolien-Beschichtung) zum Schutz des vorhandenen Bodenbelags bzw. Fußbodens, inkl. Abdichtung des Wandanschlusses. Ausführung nach Angabe AG, insbesondere in Bereichen, in denen kein Abbruch des Fußbodenaufbaus erfolgt.
Die Kartonfolie ist mit Industrieklebeband zu befestigen und ausreichend gegen Verrutschen zu sichern. Erschwernisse für bereichsweise kleinteiliges Arbeiten sind einzukalkulieren (z.B. im Bereich der Wandanschlüsse). Ein- und Ausbau der Fußbodenabdeckung ohne Beschädigung des vorhandenen Bodenbelags.
Im Bereich des Treppenhauses sowie an der Wendeltreppe in OG2-SB1 (ca. 17 Stufen) sind auch Treppenflächen zu schützen. Für die Kalkulation ist von einem Flächenanteil von 20 % auszugehen.
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 55 von 154
[Seite 56]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Liefern, Einbauen, Vorhalten der Fußbodenabdeckung. Entfernen und Entsorgung nach Ende der Schadstoffsanierung. Entsorgungskosten sind einzurechnen.
Abrechnungsgrundlage ist die geschützte Oberfläche in qm. 30,000 m2 .......................... ..........................
1.2.70 Auslegen und Abdichten Boden unter Gerüst mit stabiler PE-Folie Auslegen des Bodens unter dem Gerüst in den Arbeitsbereichen entlang der Fassade mit ausreichend stabiler PE-Folie (Foliendicke min. D = 0,4 mm).
Folie auf Boden zum Auffangen herab eventuell fallenden Abbruchmaterials, inkl. Abdichtung des Wandanschlusses, Verlegebreite mind. 2m. Die PE-Folie ist in geeigneter Weise wetterfest am Bauwerk zu befestigen (z.B. mit Industrieklebeband, Sprühkleber) und ausreichend gegen Verrutschen zu sichern. Erschwernisse für bereichsweise kleinteiliges Arbeiten im Bereich der Gerüststützen und Querstreben sind einzukalkulieren. Liefern, Einbauen, Vorhalten der Bodenabdeckung. Entfernen und Entsorgung nach Ende der Schadstoffsanierung. Entsorgungskosten sind einzurechnen.
Abrechnungsgrundlage ist die geschützte Oberfläche in qm. 100,000 m2 .......................... ..........................
1.2.80 Unterdruckhaltegerät gem. TRGS 519 (Q mind. 10.000 m³/ h) Unterdruckhaltegerät gemäß TRGS 519, Abs. 8.2 als Kompaktraumluftfilteranlage mit einer Luftwechselrate von mindestens 10.000 m³/h für Erzeugung eines Unterdrucks von p > 20 Pa bzw. einer geregelten Luftführung (mind. 8-facher Luftwechsel pro Stunde) für die jeweiligen Sanierungsbereiche mit diesen Anforderungen (siehe Lageplanskizze Sanierungsbereiche Anlage 2 und Schutzstufenkonzept Anlage 3).
Unterdruckhaltegerät mit Schwebstoff-Filtersystem, mind. Klasse H14, Wirkungsgrad 99,995 %, 2 Vorfilterstufen und Filterüberwachung, liefern, aufbauen, betriebsfertig anschließen, Abluftweiterleitung mittels geeigneter Lutten ins Freie, vorhalten, Umsetzen wenn erforderlich sowie während der Sanierungsarbeiten im betroffenen Abschnitt gemäß TRGS 519, Abs. 8.2 betreiben, inkl. aller Hilfs- und Betriebsstoffe, einschl. Entsorgung der belasteten Filter, Dekontamination und Abbau der Anlage inkl. Abtransport.
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 56 von 154
[Seite 57]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
Der geforderte Unterdruck ist im funktionsfähig aufgebauten Zustand der Anlage durch Messung im Sanierungsbereich im Beisein des AG nachzuweisen. Die Leistung der Unterdruckgeräte muss in jedem Falle für die Unterdruckhaltung und eine nachzuweisende Luftströmung (mind. 8-facher Luftwechsel pro Stunde, Mindestleistung 10.000 m³/h) jeweils im gesamten Sanierungsbereich ausreichend sein.
Filterwechsel oder Störungen der Anlage sind im Schleusenbuch zu vermerken. In Zeiten, in denen nicht gearbeitet wird, ist ebenfalls ein Nachweis des Unterdruckes von p > 10 Pa gefordert. Der lückenlose Nachweis (Messschrieb) ist unaufgefordert dem AG vorzulegen. Abluft- und Zuluftleitungen sind im erforderlichen Querschnitt und aus staubdichtem Spiralschlauch oder Fertigteil-Folienschlauch auszuführen.
Abrechnungsgrundlage ist der erste Einsatz inkl. Vorhaltung und Betrieb als ein Stück. Die Abrechnung aller weiteren Einsätze inkl. Vorhaltung und Betrieb erfolgt über die Position „Umsetzen". 4,000 St .......................... ..........................
1.2.90 Unterdruckhaltegerät gem. TRGS 519 (Q mind. 5.000 m³/h) Unterdruckhaltegerät gem. TRGS 519, Abs. 8.2 wie Position zuvor,
jedoch mit einer Luftwechselrate vonmind. 5.000 m³/h für Erzeugung eines Unterdrucks von p > 20 Pa bzw. einer geregelten Luftführung (mind. 8-facher Luftwechsel pro Stunde) in den betroffenen Sanierungsbereichen. 2,000 St .......................... ..........................
1.2.100 Unterdruckhaltegerät gem. TRGS 519 (Q mind. 1.000 m³/h) Unterdruckhaltegerät gem. TRGS 519, Abs. 8.2 wie Position zuvor,
jedoch mit einer Luftwechselrate vonmind. 1.000 m³/h für Erzeugung eines Unterdrucks von p > 20 Pa bzw. einer geregelten Luftführung (mind. 8-facher Luftwechsel pro Stunde) in den betroffenen Sanierungsbereichen. 1,000 St .......................... ..........................
1.2.110 Zulage für Aufbau und Betrieb der Unterdruckgeräte im Freien (winterfest) Zulage für den wetterfesten Aufbau und Betrieb der Unterdruckhaltegeräte mit Q = 10.000/5.000/1.000 m³/h aus vorstehenden Positionen im Freien.
Aufbau der Unterdruckhaltegeräte auf den jeweiligen Gerüstebenen im Freien, ggf. Herstellung eines geeigneten Niveauausgleichs für Anschluss an
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 57 von 154
[Seite 58]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Fensteröffnung von außen, der winterfeste Betrieb ist sicherzustellen.
Herstellung eines staubdichten und wetterfesten Anschlusses an den Schwarzbereich.
Nach Beendigung der Maßnahme Abbau und Abfahren der Einrichtung. 4,000 St .......................... ..........................
1.2.120 Umsetzen Unterdruckgeräte mit Q = 10.000/5.000/1.000 m³/h Umsetzen (einschl. Aufbauen und Betreiben wie in den Vorpositionen beschrieben) der Unterdruckhaltegeräte mit Q = 10.000/5.000 m³/h aus vorstehenden Positionen in den nächsten Sanierungsbereich gemäß Arbeitsfortschritt. Das Umsetzen der Unterdruckgeräte von der Ebene 1.OG bis in die Ebene 3.OG sowie das Umsetzen auf den Gerüstebenen im Freien ist einzurechnen. 4,000 St .......................... ..........................
1.2.130 Unterdrucküberwachungsanlage für Sanierungsbereiche gem. TRGS 519, Abs. 14/14.1-3 Automatische Unterdrucküberwachungsanlage gem. TRGS 519, Abs. 14/14.1-3 für die Messung des Unterdrucks im Arbeitsbereich sowie zusätzlich in den Schleusen mit digitalem Messschreiber, Differenzdruckmesser und Zweitstromversorgung für akustische Signale incl. Batteriestromversorgung für den Fall des Stromausfalls im Sanierungsabschnitt, je Sanierungsbereich liefern, betreiben und vorhalten während der gesamten Sanierungsdauer und nach Sanierungsende dekontaminieren, abbauen und abtransportieren, einschl. Messleitungen bis zu den einzelnen Messpunkten.
Die Aufzeichnungen des Druckes sind aufzubewahren und bei Endabnahme im Original dem AG zu übergeben. Die Messungen erfolgen über die gesamte Sanierungsmaßnahme konstant über 24 Stunden und an Wochenenden und Feiertagen. Das Messprotokoll muss täglich von der örtlichen Bauleitung des AN mit Datum und Unterschrift versehen dem Bautagebuch beigelegt werden.
Aufstellung der Unterdrucküberwachungsanlage am Zugang zu den Schleusen, Ausstattung der Anlage mit optischen und akustischen Signalgeber für Alarmauslösung bei Unterschreitung des vorgegebenen Mindestdrucks.
Je Sanierungsbereich für den ein Unterdruck von 20-50 Pa gefordert ist (siehe hierzu auch Schutzstufenkonzept in der Anlage).
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 58 von 154
[Seite 59]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Abrechnungsgrundlage ist der erste Einsatz inkl. Vorhaltung und Betrieb als ein Stück. Die Abrechnung aller weiteren Einsätze inkl. Vorhaltung und Betrieb erfolgt über die Position „Umsetzen". 2,000 St .......................... ..........................
1.2.140 Umsetzen Unterdrucküberwachungsanlage Umsetzen der Unterdrucküberwachungsanlage aus Vorposition in den nächsten Sanierungsbereich gemäß Arbeitsfortschritt, dort Aufbauen und Betreiben wie in Position zuvor beschrieben. 2,000 St .......................... ..........................
1.2.150 Nachströmelement Liefern, betreiben und nach Sanierungsende Entsorgung von geeigneten Nachströmelementen für jeden Arbeitsbereich mit Unterdruckhaltung bzw. geregelter Luftführung, mit Rückschlagklappe zur Justierung des geforderten Unterdruckes bei Betrieb der Absauganlage.
Anzahl der Nachströmelemente je Arbeitsbereich nach Anforderung AN, Abrechnung erfolgt pauschal für alle Schwarzbereiche. 1,000 psch .......................... ..........................
1.2.160 Industriestaubsauger, Staubklasse H, Asbest (gem. TRGS 519, Abs. 8.2) Liefern, vorhalten und betreiben während der Sanierungsdauer für die mit vorliegendem Leistungsverzeichnis ausgeschriebenen Leistungen von Industriestaubsaugern der Staubklasse H, Zusatzanforderung Asbest und berufsgenossenschaftlicher Bauartprüfung gem. TRGS 519 Abschn. 8.2 und Anlage 7, einschl. ausreichendem Schlauchmaterial, Filtermaterial, Filterwechsel und fachgerechter Filterentsorgung, sowie Wechsel und fachgerechter Entsorgung des Auffangsacks, inkl. Ersatzmaterial.
Diese Geräte sind bei der Sanierung zur unmittelbaren Aufnahme von Stäuben an der Ausbaustelle der schadstoffhaltigen Produkte (Asbest, KMF) und zur Grobreinigung aller Oberflächen einzusetzen, um die gesamte Faser- bzw. Schadstoffbelastung im Sanierungsbereich so gering wie möglich halten zu können.
Einsatz in allen Sanierungsbereichen unabhängig von der Schadstoffart, einschl. Umsetzen gem. Arbeitsfortschritt. Parallelarbeiten sind einzukalkulieren.
Nach Beendigung der Maßnahme dekontaminieren, abbauen und abfahren.
Für alle Sanierungsbereiche in ausreichender Anzahl.
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 59 von 154
[Seite 60]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
1,000 psch .......................... ..........................
1.2.170 Vier-Kammer-Personenschleuse mit Dusche gem. TRGS 519 Vier-Kammer-Personenschleuse mit Dusche gem. TRGS 519, Abschnitt 14.2, Ausführung in Systembauweise, bestehend aus vier Kammern, geeignet für den Einsatz bei Asbest-Arbeiten in den Schwarzbereichen mit entsprechenden Anforderungen (siehe Schutzstufenkonzept, Anlage 3), Aufbau im Innenraum mind. mit folgenden Anforderungen:
Decken und Wände aus festem, glattem und abwaschbarem Material, stoß- und trittfest Böden aus rutschhemmenden, abwaschbarem Material, Grundfläche der Kammern angepasst an Personenanzahl, Mindestgrundfläche jedoch 1 m² diagonale Durchlüftung aller Kammern, in Richtung Schwarzbereich mit mind. 10-fachem Luftwechsel pro Stunde, Ausführung der Zu- und Abluftöffnungen als Rückschlagklappen, selbstschließende Kammertüren, Ausstattung in Anlehnung an Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsstättenrichtlinien ASR 47/1-3, 5, Tür zum Weißbereich verschließbar und von außen entsprechend den Vorschriften deutlich gekennzeichnet
einschließlich aller notwendigen Installationen, Wassermanagement mit 3-stufiger Abwasserfilteranlage 200µ, 50µ, 1µ, errichten, inkl. Unterkonstruktion, ggf. Niveauausgleich herstellen, vorhalten, für die Dauer der Arbeiten im Sanierungsbereich betreiben inkl. aller Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Verbrauchsmaterialien, arbeitstäglich reinigen sowie nach Gebrauch dekontaminieren und abfahren.
Ein Schmutzwassereinlauf in der Nähe der Sanierungsbereiche steht immer zur Verfügung. Das Sammeln in geeigneten Behältern und fachgerechte Entsorgen des anfallenden Abwassers ist vorsorglich einzurechnen.
Schleusenbuch liefern und führen. Dokumentation aller Personen, die den Schwarzbereich betreten oder verlassen, Dokumentation der Kontrollzeiten für Wassermanagement, der Betriebszeiten, von Störungen und Filterwechseln.
Hinweise: Die für die Unterdruckhaltung in den Schleusenkammern 3 und 4 erforderlichen Unterdruckgeräte, Lutten für die Abluftführung ins Freie sowie Aufwendung für die Dokumentation des Unterdrucks in den genannten Kammern sind hier einzukalkulieren.
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 60 von 154
[Seite 61]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
Abrechnungsgrundlage ist der erste Einsatz inkl. Vorhaltung und Betrieb als ein Stück. Die Abrechnung aller weiteren Einsätze inkl. Vorhaltung und Betrieb erfolgt über die Position „Umsetzen". 2,000 St .......................... ..........................
1.2.180 Umsetzen Vier-Kammer-Personenschleuse m. Dusche Umsetzen der Vier-Kammer-Personenschleuse der Vorposition in den nächsten Schwarzbereich gemäß Arbeitsfortschritt und dort Betreiben wie in der Position zuvor beschrieben. Das Umsetzen der Unterdruckgeräte von der Ebene 1.OG bis in die Ebene 3.OG ist einzurechnen. 2,000 St .......................... ..........................
1.2.190 Zwei-Kammer-Materialschleuse gem. TRGS 519 Materialschleuse, bestehend aus zwei Kammern, Ausführung in Systembauweise gemäß Abschnitt 14.3 der TRGS 519, geeignet für den Einsatz bei Asbestsanierungsarbeiten den Sanierungsbereichen mit entsprechenden Anforderungen (siehe Schutzstufenkonzept, Anlage 3), Aufbau im Innenraum mit mindestens folgenden Anforderungen:
Fußböden, Wände und Decken aus widerstandsfähigem, abwaschbarem Material Wasserablauf im Fußboden Fußboden mit rutschhemmender Oberfläche ausreichende Beleuchtung in jeder Kammer Türen, selbstschließend ausgeführt mit Zwangsverriegelung; die Zwangsverriegelung muss im Notfall sowohl von innen als auch von außen aufgehoben werden können,
einschließlich aller notwendigen Installationen, errichten, inkl. Unterkonstruktion, ggf. Niveauausgleich herstellen, vorhalten, für die Dauer der Arbeiten im Sanierungsbereich betreiben inkl. aller Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Verbrauchsmaterialien, arbeitstäglich reinigen sowie nach Gebrauch dekontaminieren und abfahren.
Zusätzlich zu den vorstehend genannten Forderungen müssen die Kammern 2 und 1 folgenden Anforderungen genügen:
- Diagonale Durchlüftung der Kammern in Richtung Schwarzbereich mit mindestens 10-fachem Luftwechsel pro Stunde, Abluftführung über H-Filter ins Freie.
Kammer 2 (zum Schwarzbereich angrenzend): kontrollierte Unterdruckhaltung, mindestens 20 Pa, jedoch weniger als im Sanierungsbereich selbst, der Unterdruck ist permanent zu messen und zu dokumentieren Anschluss von Wasser und Abwasser (Einleitung
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 61 von 154
[Seite 62]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Abwasser mit Filterung über Wassermanagement zusätzlich Installation eines Staubsaugers der Staubklasse H mit Zusatzanforderung Asbest und berufsgenossenschaftlicher Bauartprüfung (gemäß Abschnitt 8.2 der TRGS 519). Kammer 1: (zum Weißbereich angrenzend): Türe zum Weißbereich verschließbar ausgeführt und von außen entsprechend der Vorschriften gekennzeichnet Öffnung zum Weißbereich erst nach 30-fachem Luftwechsel
Abrechnungsgrundlage ist der erste Einsatz inkl. Vorhaltung und Betrieb als ein Stück. Die Abrechnung aller weiteren Einsätze inkl. Vorhaltung und Betrieb erfolgt über die Position „Umsetzen". 2,000 St .......................... ..........................
1.2.200 Umsetzen Zwei-Kammer-Materialschleuse Umsetzen der Zwei-Kammer-Materialschleuse der Vorposition in den nächsten Sanierungsbereich gemäß Arbeitsfortschritt und dort Betreiben wie in der Position zuvor beschrieben. Das Umsetzen der Unterdruckgeräte von der Ebene 1.OG bis in die Ebene 3.OG ist einzurechnen. 2,000 St .......................... ..........................
1.2.210 Zwei-Kammer-Schleuse (kombinierte Personal-/ Materialschleuse) Zwei-Kammer-Schleuse, in Systembauweise aus selbsttragenden Fertigelementen und selbstschließenden Türen, Grundfläche mindestens 1 m² je Kammer, mit Kleiderhaken und Ablagemöglichkeit errichten, vorhalten, für die Dauer der Arbeiten im Sanierungsbereich betreiben, arbeitstäglich reinigen, nach Gebrauch dekontaminieren und wieder entfernen. Fußboden, Decke und Wände müssen leicht zu reinigen sein. Es sind Zu- und Abluftöffnungen vorzusehen. Die Abluftöffnung ist so auszubilden, dass gegebenenfalls ein Unterdruckhaltegerät angeschlossen werden kann.
Einsatz als kombinierte Personal- und Materialschleuse in den Sanierungsbereichen OG1-SB1 und OG2-SB1 für staubende, schadstofffreie Abbrüche.
Abrechnungsgrundlage ist der Einsatz je Sanierungsbereich als ein Stück. 2,000 St .......................... ..........................
1.2.220 Ein-Kammer-Schleuse Ein-Kammer-Schleuse, als Zugang zu Arbeitsbereichen bei schadstofffreien Abbrüchen/Demontagen zum allgemeinen Staubschutz in allen Ebenen.
Schleuse in Systembauweise aus selbsttragenden
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 62 von 154
[Seite 63]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Sandwichelementen, Grundfläche der Kammer mindestens 1 m², mit Kleiderhaken und Ablagemöglichkeit errichten, vorhalten, für die Dauer der Arbeiten im Sanierungsbereich betreiben, arbeitstäglich reinigen, nach Gebrauch dekontaminieren und wieder entfernen. Fußboden, Decke und Wände müssen leicht zu reinigen sein. Es sind Zu- und Abluftöffnungen vorzusehen. Die Abluftöffnung ist so auszubilden, dass gegebenenfalls ein Unterdruckhaltegerät angeschlossen werden kann.
In Ausnahmefällen und ausschließlich nach Zustimmung der Fachbauleitung kann alternativ eine Eigenbau-Schleuse aus stabiler Holzunterkonstruktion und PE-Folie (min. D = 0,4 mm), mit Industrieklebeband abgedichtet, erstellt werden. Der Fußboden ist dabei in Wannenart auszulegen, an den Wänden mindestens 30 cm hochzuführen und mit Industrieklebeband staubdicht zu befestigen und abzudichten. Als Schleusentüren sind dann Reißverschlusstüren einzusetzen. 2,000 St .......................... ..........................
1.2.230 Reißverschlusstüre Liefern, vorhalten, fachgerecht staubdicht einbauen und nach Gebrauch ausbauen und entsorgen von Reißverschlusstüren, Einbau in Folienabschottungen und/oder bestehende Türöffnungen. Erschwernisse für Einbau an Abschottungen auf Gerüsten oder Arbeitsbühnen sind einzurechnen. Reißverschlusstüre beidseitig zu öffnen, Mindestmaße 0,9 x 2,0 m.
Die Position kann auch für den Abruf des Austausches von beschädigten Reißverschlusstüren herangezogen werden.
Einsatz nur nach Aufforderung durch den AG. 12,000 St .......................... ..........................
1.2.240 Fensterersatzelement Fensterersatzelement als Wetterschutz aus ausreichend stabilen Spanplatten (oder vergleichbar) für Luttendurchführung über Fensteröffnungen oder Türen/Tore ins Freie, inkl. Anpassung und fachgerechten, wetterfesten Einbau in Fensteröffnung sowie Aussparung für Luttendurchmesser nach Anforderung AN, Liefern, Betreiben und nach Sanierungsende Entsorgen.
Für verschiedene Fenster-/Türgrößen bis max. 3 m² Fläche.
Einsatz in allen Sanierungsabschnitten, einschl. Umsetzen gem. Arbeitsfortschritt. Parallelarbeiten sind einzukalkulieren.
Nach Beendigung der Maßnahme dekontaminieren,
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 63 von 154
[Seite 64]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ abbauen und abfahren.
In ausreichender Anzahl für alle Sanierungsbereiche, einschl. Berücksichtigung einer mehrfachen Verwendung aufgrund z.B. identischer Öffnungen. 1,000 psch .......................... ..........................
1.2.250 Einweg-Schutzanzug für Dritte Einweg-Schutzanzug für Dritte, gemäß DGUV-Regel 112-189 (BGR 189) mit CE-Zertifizierung, Kategorie III Typ 5/6, diffusionsfähig, liefern, vorhalten, entsorgen. 20,000 St .......................... ..........................
1.2.260 Atemschutz für Dritte, Atemschutzmaske FFP3 Atemschutzgerät für Dritte, partikelfiltrierende Atemschutzmaske FFP3, liefern, vorhalten, einschl. Entsorgung. 20,000 St .......................... ..........................
Summe 1.2 Schutzeinrichtungen ............................
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 64 von 154
[Seite 65]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
1.3 Rückbau- und Demontagearbeiten (schadstofffrei)
Bei allen nachfolgend beschriebenen Rückbau- und Demontagearbeiten (schadstofffrei, sowie schadstoffbelastet und ELT-Demontagen sowie HLS-Demontagen) sind die Hinweise in den Vorbemerkungen insbesondere zu den eingeschränkten Arbeitszeiten für lärmintensive Arbeiten, sowie den eingeschränkten Flächen für Containerstellungen zu beachten. Diese berechtigen nicht zur Anmeldung von Mehrkosten.
Die beschriebenen Arbeiten finden in den Geschossen EG, 1. OG, 2. OG und 3. OG statt. Der Zugang erfolgt über ein bauseitiges Fassadengerüst mit Lastenaufzug. In jedem Geschoss wird eine Fassadenöffnung erstellt, die Anlagen müssen also regelmäßig versetzt werden. Es ist damit zu rechnen, dass in Geschossen, in denen die Schadstoffsanierung des AN abgeschlossen ist, bereits die nächsten Gewerke weiterarbeiten, während die Schadstoffsanierung des AN im darüber oder darunterliegenden Geschoss ausgeführt wird. Dies ist zu berücksichtigen.
Die Baustellenbereiche werden vorab bauseits vom bewohnten Bereich über Trennwände abgeschottet, ein Materialtransport oder Zugang über innenliegende Aufzüge ist nicht möglich.
1.3.10 Entfernung und Entsorgung von gelagerten Türblättern Entfernung und Entsorgung von im Abstellraum/Speicher im 3.OG gelagerten Türblättern.
Vor Beginn der Schadstoffsanierung im 3. OG eingelagertes Restmaterial entsorgen. Hier: Türblätter bis ca. 1,20 m x 2,50 m inkl. aller Beschläge, Türblattstärke bis 5 cm. Material: Holz. Es ist davon auszugehen, dass das Material nicht schadstoffbelastet ist (Altholzklasse A II). Separierung aller Abfallkomponenten und Transport zum jeweiligen Container. Abtransport aus dem 3. OG über die Öffnung im Giebel und das Gerüst.
Material wird Eigentum des AN und ist fachgerecht zu entsorgen. Die Entsorgungskosten sind hier einzurechnen.
Ausführung ausschließlich auf Anweisung der Bauleitung vor Ort. 25,000 St .......................... ..........................
1.3.20 Entfernung und Entsorgung von Kleinmöbeln (bis 1,5m Kantenlänge) Entfernung und Entsorgung von im Abstellraum/Speicher im 3.OG gelagerten Kleinmöbeln mit einer Kantenlänge von bis zu 1,5m.
Vor Beginn der Schadstoffsanierung im 3. OG eingelagertes Restmaterial entsorgen. Hier: Kleinmöbel aus Holz/Kunststoff bis zu einer Kubatur von ca. 1,00 m x 1,00 m x 1,50 m (L x B x H). Inkl. aller Beschläge, Rollen, Schrauben, Verbindungsmittel. Vorrangig Nachtkästchen,
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 65 von 154
[Seite 66]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Kommoden, Stühle, Tische. Es ist davon auszugehen, dass das Material nicht schadstoffbelastet ist. Separierung aller Abfallkomponenten und Transport zum jeweiligen Container. Abtransport aus dem 3. OG über die Öffnung im Giebel und das Gerüst.
Material wird Eigentum des AN und ist fachgerecht zu entsorgen. Material wird Eigentum des AN und ist fachgerecht zu entsorgen. Die Entsorgungskosten sind hier einzurechnen.
Ausführung ausschließlich auf Anweisung der Bauleitung vor Ort. 10,000 St .......................... ..........................
1.3.30 Entfernung und Entsorgung von Kleinmöbeln (bis 2,5m Kantenlänge) Entfernung und Entsorgung von im Abstellraum/Speicher im 3.OG gelagerten Kleinmöbeln.
Wie Position zuvor, jedoch Kleinmöbel bis zu einer Kubatur von ca. 2,00 m x 2,00 m x 2,50 m (L x B x H) 10,000 St .......................... ..........................
1.3.40 Entfernung und Entsorgung von Resten an Kleinmaterial Entfernung und Entsorgung von im Abstellraum/Speicher im 3.OG gelagerten Resten an Kleinmaterial.
Vor Beginn der Schadstoffsanierung im 3. OG eingelagertes Restmaterial entsorgen. Hier: Kleinmaterial. Kleinmaterial in Kisten verbringen und abtransportieren. Vorrangig: Schrauben, Befestigungsmittel, Kleinbehälter, Abdeckungen, einzelne Kabel, Dekorationsmaterial, Werkstattzubehör kleinteilig. Grundsätzlich alle Materialien vorhanden. Es ist davon auszugehen, dass das Material nicht schadstoffbelastet ist. Für die Kalkulation ist davon auszugehen, dass das Material in Kisten verbracht und damit abtransportiert werden muss.
Die Kisten werden nicht vom AG gestellt, sondern sind vom AN selbstständig zu organisieren. Für die Kalkulation und Abrechnung ist von einer Standartkartongröße von ca. 61 x 30 x 32 cm auszugehen. Abrechnung je Karton
Separierung aller Abfallkomponenten und Transport zum jeweiligen Container. Abtransport aus dem 3. OG über die Öffnung im Giebel und das Gerüst.
Material wird Eigentum des AN und ist fachgerecht zu entsorgen. Die Entsorgungskosten sind hier einzurechnen.
Ausführung ausschließlich auf Anweisung der Bauleitung vor Ort. 10,000 St .......................... ..........................
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 66 von 154
[Seite 67]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
1.3.50 Demontage und Entsorgung von Holz-Einbauschränken Demontage und Entsorgung von im 1. und 2.OG vorhandenen Holz-Einbauschränken.
Grundlage: TRGS 500, allg. Staubschutzmaßnahmen Durchführung im vorhandenen Schwarzbereich mindestens geregelte Luftführung mit geeignetem Unterdruckhaltegerät gem. TRGS 519, Abs. 8.2
Vor Beginn der Schadstoffsanierung im 1. OG und 2.OG bestehende Einbauschränke demontieren und entsorgen. Die Schränke sind in unterschiedlicher Kubatur fest verbaut und raumhoch, für die Kalkulation ist von einer maximalen Kubatur (in verbautem Zustand) von ca. 3,00 m Länge, ca. 1,00 m Tiefe und ca. 2,80 m Höhe auszugehen. Die Schränke sind nicht zur Wiederverwendung gedacht und können beim Abbau zerlegt werden, kein vollständig zerstörungsfreies Arbeiten notwendig.
Hinweis: Bei der Demontage der Einbauschränke dürfen die asbesthaltigen Trockenbauwände nicht beschädigt werden. An Trockenbauwände befestigte Schrankteile dürfen nicht im Weißbereich abgebrochen werden und sind zusammen mit der Trockenbauwand im Schwarzbereich gem. TRGS 519, Abs. 14/14.1-3 abzubrechen. Für die Kalkulation ist von jeweils zwei an Trockenbauwänden befestigten Schrankteilen auszugehen. Entsprechend vorsichtiges Arbeiten in diesen Bereichen ist einzurechnen.
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 67 von 154
[Seite 68]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Ausbau und Entsorgung der Einbauschränke inklusive aller Beschläge, Innenböden, Schranktüren, Verschraubungen und Befestigungsmittel. Inklusive lösen von den Bestandswänden. Material: Holz, teilweise Pressspan, teilweise Kunststoff. Es ist davon auszugehen, dass das Material nicht schadstoffbelastet ist (Altholzklasse A II).
Separierung aller Abfallkomponenten und Transport zum jeweiligen Container. Abtransport über die jeweilige Fassadenöffnung und das Gerüst.
Material wird Eigentum des AN und ist fachgerecht zu entsorgen. Material wird Eigentum des AN und ist fachgerecht zu entsorgen. Die Entsorgungskosten sind hier einzurechnen.
Ausführung ausschließlich auf Anweisung der Bauleitung vor Ort. 8,000 St .......................... ..........................
1.3.60 Demontage und Entsorgung von Stühlen Entfernung und Entsorgung von in den Bewohnerzimmern und Aufenthaltsflächen vorhandenen Stühlen.
Vor Beginn der Schadstoffsanierung im 1. OG + 2. OG eingelagertes Restmaterial entsorgen. Hier: Stühle aus Holz/Kunststoff, teilweise gepolster mit regulären Maßen bis ca. 0,7 x 0,7 x 1,00 m (L x B x H). Es ist davon auszugehen, dass das Material nicht schadstoffbelastet ist. Stühle stehen lose, keine Wandbefestigung. Separierung aller Abfallkomponenten und Transport zum jeweiligen Container. Abtransport aus dem 1. OG + 2. OG über die Öffnung in der Fassade und das Gerüst.
Material wird Eigentum des AN und ist fachgerecht zu entsorgen. Material wird Eigentum des AN und ist fachgerecht zu entsorgen. Die Entsorgungskosten sind hier einzurechnen.
Je Bewohnerzimmer ist mit zwei Stühlen zu rechnen. 20,000 St .......................... ..........................
1.3.70 Demontage und Entsorgung von Tischen Entfernung und Entsorgung von in den Bewohnerzimmern und Aufenthaltsflächen vorhandenen Tischen.
Vor Beginn der Schadstoffsanierung im 1. OG + 2. OG eingelagertes Restmaterial entsorgen. Hier: Tische aus Holz/Kunststoff, teilweise gepolster mit regulären Maßen bis ca. 1,00 x 1,00 x 1,00 m (L x B x H). Es ist davon auszugehen, dass das Material nicht schadstoffbelastet ist. Tische stehen lose, keine Wandbefestigung. Separierung aller Abfallkomponenten und Transport zum jeweiligen Container. Abtransport aus dem 1. OG + 2. OG
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 68 von 154
[Seite 69]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ über die Öffnung in der Fassade und das Gerüst.
Material wird Eigentum des AN und ist fachgerecht zu entsorgen. Material wird Eigentum des AN und ist fachgerecht zu entsorgen. Die Entsorgungskosten sind hier einzurechnen.
Je Bewohnerzimmer ist mit zwei Stühlen zu rechnen. 10,000 St .......................... ..........................
1.3.80 Demontage und Entsorgung von Einbauteilen auf Anweisung Demontage und Entsorgung von Einbauteilen im 1. und 2.OG. Ausführung nach Anweisung AG.
Grundlage: TRGS 500, allg. Staubschutzmaßnahmen Durchführung im vorhandenen Schwarzbereich mindestens geregelte Luftführung mit geeignetem Unterdruckhaltegerät gem. TRGS 519, Abs. 8.2
Vor Beginn der Schadstoffsanierung sind im 1.OG und 2.OG bestehende Resteinbauteile, Restmaterialien, die nicht in den Einzelpositionen genannt sind, zu demontieren und zu entsorgen. Ausführung ausschließlich auf Anweisung der Bauleitung. Es ist davon auszugehen, dass das Material nicht schadstoffbelastet ist (Altholzklasse A II).
Bei den zu entsorgenden Bauteilen handelt es sich insbesondere um 1 x Holz-/Glas-Trennwand 1 x Theke (Arbeitskonsole der Pflegestation) 1x Stationsküche, inkl. Küchengeräten, Arbeitspatte, Unter- und Hängeschränke etc. 2x Fäkalienschütte/-behälter (Edelstahl)
Demontage und Abbruch jeweils mit geeignetem Werkzeug.
Hinweis: Bei der Demontage der Bauteile dürfen die asbesthaltigen Trockenbauwände nicht beschädigt werden. Entsprechend vorsichtiges Arbeiten in diesen Bereichen ist einzurechnen.
Separierung aller Abfallkomponenten und Transport zum jeweiligen Container. Abtransport über die jeweilige Fassadenöffnung und das Gerüst.
Material wird Eigentum des AN und ist fachgerecht zu entsorgen.
Die Abrechnung erfolgt auf Nachweis der erbrachten Leistungen auf Stundenbasis. 25,000 Std .......................... ..........................
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 69 von 154
[Seite 70]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
1.3.90 separate Entsorgung Restmaterial / Restbauteile unbelastet aus Vorposition (Containerstellung und Entsorgung Misch-Abfall) Stellung Container für gemischte Demontage- und Abbruchabfälle der Vorposition, inkl. ordnungsgemäßer Entsorgung.
Vor Beginn der Schadstoffsanierung im 1. OG und 2. OG: Hier separaten Entsorgungscontainer stellen, inkl. Vorhaltung und Abholung und aller Gebühren und Entsorgungskosten, für Misch-Abfall der Demontagen aus Vorposition, unbelastetes Material. Containergröße 7,5 m³, auf die Hinweise zu beengten und eingeschränkten Zufahrtsmöglichkeiten lt. Vorbemerkungen ist Rücksicht zu nehmen. 2,000 St .......................... ..........................
1.3.100 Enfernung Handläufe Komplettentfernung von Holz-Handläufen in Sanierungsbereichen OG1-SB1 und OG2-SB1
Grundlage: TRGS 500, allg. Staubschutzmaßnahmen Durchführung im vorhandenen Schwarzbereich mindestens geregelte Luftführung mit geeignetem Unterdruckhaltegerät gem. TRGS 519, Abs. 8.2
Ausbau Handläufe aus Hartholz d = ca. 60 mm an Massivwände verschraubt Handlaufstützen aus Stahl, im Abstand von ca. 1,0m (in kurzen Wandabschnitten auch weniger Abstand)
Demontage der Handläufe mit geeignetem Werkzeug vollständiges Entfernen der Befestigungselemente, inkl. Dübel etc. Separierung aller Abfallkomponenten Entsorgung Holzbauteile als in Altholzklasse A II (eigene Position)
Ausführung ohne Beschädigung der Wände.
Anfallende Metallabfälle gehen ins Eigentum des AN über und sind einer schadlosen Verwertung zuzuführen, die entsprechenden Aufwendungen sind in den Einheitspreis einzurechnen
Abrechnungsgrundlage ist der vollständig entfernte Handlauf in m. 60,000 m .......................... ..........................
1.3.110 Enfernung Abweisblenden Entfernung von Abweisblenden aus Kunststoff in Sanierungsbereichen OG1-SB1 und OG2-SB1
Grundlage: TRGS 500, allg. Staubschutzmaßnahmen
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 70 von 154
[Seite 71]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Durchführung im vorhandenen Schwarzbereich mindestens geregelte Luftführung mit geeignetem Unterdruckhaltegerät gem. TRGS 519, Abs. 8.2
Ausbau Abweisblenden aus Kunststoff an Massivwänden unterhalb der Handläufe direkt auf Putz verklebt Abmessungen: ca. 60 x 0,3 cm (Höhe x Dicke) Demontage der Abweisblenden mit geeignetem Werkzeug Entfernung mit geringstmöglicher Beschädigung des Putzes Separierung aller Abfallkomponenten (Entsorgung eigene Position)
Abrechnungsgrundlage ist die vollständig entfernte Abweisblende in m. 60,000 m .......................... ..........................
1.3.120 Abbruch leichter mineralischer Unterdecken (schadstofffrei) Komplettabbruch von schadstofffreien, abgehängten leichten mineralischen Unterdecken (Gipskarton), einschließlich Unterkonstruktion in Sanierungsbereichen OG1-SB1 und OG2-SB1.
Grundlage: TRGS 500, allg. Staubschutzmaßnahmen Durchführung im jeweils bestehenden Schwarzbereich, Schutzmaßnahmen mind. Zwei-Kammer-Schleuse Unterdruckhaltung mit geregelter Luftführung und mindestens 8-fachem Luftwechsel je Stunde mit geeignetem Unterdruckhaltegerät, Filterklasse H
Durchführung mit den entsprechenden Staubschutzmaßnahmen (Einsatz von staubarmen Geräten und Arbeitsweisen nach Stand der Technik, persönliche Schutzausrüstung, etc.) Ausführung vor den Schadstoffarbeiten im 1.und 2.OG zeitgleich (siehe Hinweise zu Reihenfolge der Schadstoffentfernungsarbeiten in Vorbemerkungen unter Punkt 0.3) Der Zeitpunkt der Ausführung vor den eigentlichen Schadstoffarbeiten mit der entsprechenden Unterbrechung der Arbeiten im dem jeweiligen Stockwerk berechtigt den AN nicht zur Anmeldung von Mehrkosten.
Komplettabbruch der abgehängten GK-Unterdecken, einschl. Unterkonstruktion und aller Befestigungselemente, Erschwernisse für kleinteiliges Arbeiten sind einzurechnen Abbruch einschließlich vorhandener Deckeneinbauten wie Revisionsdeckel, Lüftungsauslässe, etc. (für die Demontage von Lampen, Brandmelder, Kabel etc. sind eigene Positionen enthalten)
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 71 von 154
[Seite 72]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Arbeitshöhe bis ca. 4 m
Deckenaufbau: Gipskarton-Platte, einfach (D bis ca. 2 cm) Unterkonstruktion aus Blechprofilen und Abhängern und/oder Holzleisten sowie Wandanschlussschienen
vollständiger Abbruch der abgehängten Gipskartondecke mit geeignetem Werkzeug und Staubschutzmaßnahmen nach Stand der Technik (z.B. Geräte mit Direktabsaugung oder Absaugung mit Industriesauger an Arbeitsort) Abbruchmaterial sofort aufnehmen Ausbau der Deckenunterkonstruktion einschl. aller Abhängungen, Schienen und Anschläge sowie aller Befestigungsmittel die Abhänger sind mindestens bündig zur Betondecke zurückzubauen, Befestigungen an Massivwänden wandbündig inkl. Entfernung der Dübel Separierung aller anfallenden Abfallkomponenten staubarmer Transport der anfallenden Abfälle zum jeweiligen Container Metallschrott geht ins Eigentum des AN über, Gewinn ist in diese Position einzurechnen
Hinweis: Wandanschlussschienen oder Deckenfriese an asbesthaltigen GK-Wänden verbleiben und sind mit den GK-Wänden im Schwarzbereich gem. TRGS 519 Asbest abzubrechen. Die asbesthaltigen Trockenbauwände dürfen beim Abbruch der Deckenbekleidung nicht beschädigt werden!
Abrechnungsgrundlage ist die abgebrochene Deckenfläche in qm.
Hinweis: der Deckenabbruch dient zur Sichtung der Installationen, es ist dementsprechend vorsichtig vorzugehen, da noch Installationen vorhanden sind und die Medienfreiheit vor Sichtung noch nicht garantiert werden kann. Installationen ELT / HLSK dürfen in dieser Bauphase nicht beschädigt werden. 260,000 m2 .......................... ..........................
1.3.130 Abbruch Wandfliesenbeläge inkl. Kleber an Massivwänden (schadstofffrei) Abbruch von Wandfliesenbelägen inkl. Kleber (schadstofffrei) in den Sanierungsbereichen OG1-SB1 und OG2-SB1.
Grundlage: TRGS 500, allg. Staubschutzmaßnahmen Durchführung im jeweils bestehenden Schwarzbereich, Schutzmaßnahmen mind. Zwei-Kammer-Schleuse Unterdruckhaltung mit geregelter Luftführung und mindestens 8-fachem Luftwechsel je Stunde mit geeignetem Unterdruckhaltegerät, Filterklasse H
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 72 von 154
[Seite 73]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
Durchführung mit den entsprechenden Staubschutzmaßnahmen (Einsatz von staubarmen Geräten und Arbeitsweisen nach Stand der Technik, persönliche Schutzausrüstung, Direktabsaugung etc.)
Wandfliesenbeläge aus Keramik-Fliesen mit unterschiedlichen Abmessungen, D bis ca. 1 cm Fliesen mit Dünnbettmörtel/Kleber auf mineralischem Putz (Kleber ohne Asbestnachweis) auf Massivwänden nach Vorgabe und Abstimmung mit dem AG Arbeitshöhe bis ca. 4 m Ausführung mit geeignetem Verfahren zur Herstellung einer ebenen Putzoberfläche (Toleranzen bis max. 3 mm zulässig) für spätere Wiederanarbeitung
Hinweis: Wandfliesenbeläge an asbesthaltigen GK-Wänden sind im Zuge der Schadstoffarbeiten gem. TRGS 519 zu entfernen (eigene Position).
vollständige Entfernung der Wandfliesen auf Massivwänden vom Putz, inkl. Abbruch der Sockelfliesen am Fußbodenanschluss mit geeignetem Werkzeug und Staubschutzmaßnahmen nach Stand der Technik (z.B. Geräte mit Direktabsaugung oder Absaugung mit Industriesauger an Arbeitsort), Ausführung mit minimaler Beschädigung der Putzoberfläche (s.o.) Abbruchmaterial sofort aufnehmen und staubarmer Transport zum entsprechenden Container vollständiger und restloser Abbruch der unter dem Fliesen folgenden mineralischen Kleberschicht mit geeigneten staubarmen Geräten nach Stand der Technik (ggf. Direktabsaugung und Befeuchten) Separierung aller anfallenden Abfallkomponenten staubarmer Transport der Fliesen und des entfernten Klebers zu entsprechendem Container separate Entsorgung von Fliesen und Kleber (jeweils eigene Position)
Abrechnungsgrundlage ist die vollständig inkl. Kleber entfernte Fliesenfläche in qm. 190,000 m2 .......................... ..........................
1.3.140 Abbruch Massivwände, D bis ca. 25 cm (Mauerwerk, verputzt) Komplettabbruch Massivwänden aus verputztem Mauerwerk in verschiedenen Sanierungsbereichen auf allen Ebenen.
Grundlage: TRGS 500, allg. Staubschutzmaßnahmen Durchführung im jeweils bestehenden Schwarzbereich, Schutzmaßnahmen mind. Zwei-Kammer-Schleuse
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 73 von 154
[Seite 74]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Unterdruckhaltung mit geregelter Luftführung und mindestens 8-fachem Luftwechsel je Stunde mit geeignetem Unterdruckhaltegerät, Filterklasse H
Durchführung mit den entsprechenden Staubschutzmaßnahmen (Einsatz von staubarmen Geräten und Arbeitsweisen nach Stand der Technik, persönliche Schutzausrüstung, Direktabsaugung etc.)
Ausführung nur nach Vorgabe und Abstimmung mit dem AG
Wandaufbau: Mauerwerk, verschiedene Stärken bis D ca. 25 cm Putz beidseitig, je Seite D bis ca. 2 cm
staubarmer Abbruch der vorhandenen Mauerwerkswände mit geeignetem Werkzeug, inkl. Putzschicht der Abbruch hat mit geringst möglicher Beschädigung der zum Verbleib vorgesehen Wände und Einbauten zu erfolgen, entsprechende Aufwendungen für vorsichtiges und sorgfältiges Arbeiten in diesen Bereichen ist einzurechnen Separierung der anfallenden Abfallkomponenten Transport der separierten Abbruchchargen zum entsprechenden Container
Abrechnungsgrundlage ist die abgebrochene Wandfläche in qm 10,000 m2 .......................... ..........................
1.3.150 Abbruch Bodenfliesenbeläge (schadstofffrei) Abbruch von Bodenfliesenbelägen in Feuchträumen in den Sanierungsbereichen OG1-SB1 und OG2-SB1.
Grundlage: TRGS 500, allg. Staubschutzmaßnahmen Durchführung im jeweils bestehenden Schwarzbereich, Schutzmaßnahmen mind. Zwei-Kammer-Schleuse Unterdruckhaltung mit geregelter Luftführung und mindestens 8-fachem Luftwechsel je Stunde mit geeignetem Unterdruckhaltegerät, Filterklasse H
Durchführung mit den entsprechenden Staubschutzmaßnahmen (Einsatz von staubarmen Geräten und Arbeitsweisen nach Stand der Technik, persönliche Schutzausrüstung, Direktabsaugung etc.)
Ausführung vor Abbruch Fußbodenaufbau nach Vorgabe und Abstimmung mit dem AG
Bodenfliesen aus Keramik als Mosaik-Fliesen, D bis ca.1 cm Fliesen mit Fliesennetz auf mineralischem Estrich mit Kleber (Kleber ohne Asbestnachweis) oder direkt in Estrich/Beton verlegt Erschwernisse für den Abbruch von Fliesen an
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 74 von 154
[Seite 75]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Rampen, Podesten sind einzurechnen.
vollständige Entfernung der Bodenfliesen einschl. Kleber vom jeweiligen Untergrund mit geeignetem Werkzeug und Staubschutzmaßnahmen nach Stand der Technik (z.B. Geräte mit Direktabsaugung oder Absaugung mit Industriesauger an Arbeitsort) Abbruchmaterial sofort aufnehmen und staubarmer Transport zum entsprechenden Container Separierung aller anfallenden Abfallkomponenten staubarmer Transport der Fliesen zu entsprechendem Container (Entsorgung ist eigene Position)
Abrechnungsgrundlage ist die vollständig entfernte Fliesenfläche in qm. 60,000 m2 .......................... ..........................
1.3.160 Entfernung PVC-Bodenbeläge, verklebt (schadstofffrei) Vollständige Entfernung von schadstofffreien PVC-Bodenbelägen in den Sanierungsbereichen OG1-SB1 und OG2-SB1.
Grundlage: TRGS 500, allg. Staubschutzmaßnahmen Durchführung im jeweils bestehenden Schwarzbereich, Schutzmaßnahmen mind. Zwei-Kammer-Schleuse Unterdruckhaltung mit geregelter Luftführung und mindestens 8-fachem Luftwechsel je Stunde mit geeignetem Unterdruckhaltegerät, Filterklasse H
Durchführung mit den entsprechenden Staubschutzmaßnahmen (Einsatz von staubarmen Geräten und Arbeitsweisen nach Stand der Technik, persönliche Schutzausrüstung, Direktabsaugung etc.)
Ausführung vor Abbruch Fußbodenaufbau nach Vorgabe und Abstimmung mit dem AG
PVC-Bodenbelag (Bahnware) mit organischem auf mineralischen Estrich bzw. Ausgleichsschicht verklebt (Kleber und Ausgleichschicht ohne Asbestnachweis) Dicke Bodenbelag ca. 0,5 cm i.M. Entfernung einschl. an Wandsockel verklebter vertikaler Beläge (Höhe ca. 10 cm)
PVC-Bodenbelag vollständig rückstandsfrei mit geeignetem Werkzeug vom Untergrund ablösen und aufnehmen (auf Estrich anhaftende Reste von Kleber und/oder Ausgleichschicht können verbleiben Estrichabbruch ist eigene Position) Separierung der anfallenden Abfallkomponenten abgelösten PVC-Belag auf Transport- bzw. Verpackungsgröße zerkleinern Transport der Abfälle zum jeweiligen Container (Entsorgung ist eigene Position)
Abrechnungsgrundlage ist die entfernte Bodenbelagsfläche in qm.
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 75 von 154
[Seite 76]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
540,000 m2 .......................... ..........................
1.3.170 Abbruch kompletter Fußbodenaufbau Flure und Zimmer (Styropor-Trittschalldämmung, HBCD-haltig) Abbruch des kompletten Fußbodenaufbaus mit mineralischem Estrich und Styropor-Trittschalldämmung bis OK Rohbeton in Fluren und Zimmern der Sanierungsbereiche OG1-SB1 und OG2-SB1.
Grundlage: TRGS 500, allg. Staubschutzmaßnahmen Durchführung im jeweils bestehenden Schwarzbereich, Schutzmaßnahmen mind. Zwei-Kammer-Schleuse Unterdruckhaltung mit geregelter Luftführung und mindestens 8-fachem Luftwechsel je Stunde mit geeignetem Unterdruckhaltegerät, Filterklasse H
Durchführung mit den entsprechenden Staubschutzmaßnahmen (Einsatz von staubarmen Geräten und Arbeitsweisen nach Stand der Technik, ggf. persönliche Schutzausrüstung, Direktabsaugung etc.)
Ausführung nach Entfernung der Bodenbeläge (eigene Position)
Fußbodenaufbau: Estrich, inkl. Ausgleichschicht (ca. 6 cm) Trennfolie/-papier Styropor-Trittschalldämmung, HBCD-haltig (ca. 3 cm) Trennpapier, gewachst Rohbeton
Abbruch von evtl. vorhandenen Bodenbelägen (eigene Positionen)
Abbruch des Estrichs mit geeignetem Werkzeug und Staubschutzmaßnahmen nach Stand der Technik (z.B. Geräte mit Direktabsaugung oder Absaugung mit Industriesauger an Arbeitsort), Zerkleinern auf transportabel Größen Abbruchmaterial sofort aufnehmen und staubarmer Transport zum entsprechenden Container Entfernung von Anhaftungen der Trennlage an der Unterseite der Estrichschicht Separierung der Trennlage Entfernung der Styropor-Trittschalldämmung, einschl. Zerkleinern auf Transportgrößen, Entsorgung Styropor als HBCD-haltiger POP-Abfall (separate Abfallcharge - eigene Position) vollständige Entfernung der gewachsten Papier-Trennlage von OK Rohbeton, anhaftende Reste sind mit geeignetem Werkzeug zu lösen und rückstandsfrei zu entfernen abschließendes gründliches Absaugen der bearbeiteten Oberflächen mit zugelassenem Industriesauger, Staubklasse H (Erschwernisse
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 76 von 154
[Seite 77]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ aufgrund der Grobporigen Betondecke sind einzukalkulieren) Separierung der anfallenden Abfallkomponenten (Estrich, Trennlagen, Styropor) Transport der Abfallchargen zum jeweiligen Container Lagerung Estrich Feuchtraum als eigene Charge (keine Vermischung mit Estrich aus Flure/Zimmer)
Anmerkungen: Der mineralische Abbruchanteil ist bis zum Vorliegen der Deklarationsanalytik vor Ort in einem geeigneten Container zwischenzulagern. Durchführung der Deklaration erfolgt durch Fachbauleitung. Die endgültige abfallrechtliche Einordnung erfolgt anhand der Analyseergebnisse. Abrechnungsgrundlage ist der vollständig entfernte Fußbodenaufbau in qm. 540,000 m2 .......................... ..........................
1.3.180 Abbruch kompletter Fußbodenaufbau Feuchträume (bituminierte Trittschalldämmung, schadstofffrei) Abbruch des kompletten Fußbodenaufbaus mit mineralischem Estrich und bituminierter Trittschalldämmung bis OK Rohbeton in Feuchträumen der Sanierungsbereiche OG1-SB1 und OG2-SB1.
Wie Position zuvor, jedoch mit folgenden Abweichungen:
Fußbodenaufbau: Estrich, inkl. Ausgleichschicht (ca. 6 cm) Naturfilz-Matte (Naturfasern, Korkgranulat), bituminiert (ca. 2 cm) Trennpapier oder HDPE-Bahn Rohbeton
sowie zusätzlich Entfernung von Anhaftungen bituminierten Filzmatte an Unterseite des Estrichs Separierung der bituminierten Filzmatte (Entsorgung als teerfreies Bitumengemisch eigene Position) Lagerung Estrich Feuchtraum als eigene Charge (keine Vermischung mit Estrich aus Flure/Zimmer) 60,000 m2 .......................... ..........................
1.3.190 Komplettausbau Türanlagen mit Holztürblatt und Stahlzargen (schmal, 1-flüglig), in Massivwänden Komplettausbau von schmalen 1-flügeligen Türanlagen mit Holztüren und Stahlumfassungszarge an Massivwänden in Sanierungsbereichen OG1-SB1 und OG2-SB1.
Ausbau der Türe einschl. Stahl-Umfassungszarge, eingebaut in Massivwand (Mauerwerk oder Beton), mit Mörtel vergossen und eingeputzt Ausbau ohne Beschädigung des Sturzes und geringst möglicher Beschädigung der Wände, da an gleicher
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 77 von 154
[Seite 78]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Stelle wieder Türen eingebaut werden sollen
Breite Wandöffnung bis ca. 102 cm Höhe Wandöffnung bis ca. 215 cm einteilige Stahl-Umfassungszarge Zargentiefe bis ca. 25 cm Holztürblätter, furniert, mit 2 bzw. 3 geschraubten Bändern, mit sämtlichen Beschlägen und Türschließern
Demontage des Türblattes mit geeignetem Werkzeug Abbruch der Stahlumfassungszarge aus der Massivwand mit geeignetem Werkzeug (Beschädigungen der Wand und des Sturzes sind auf das geringst mögliche Maß zu begrenzen) und Zerlegung auf transportfähige Größen Separierung aller Abfallkomponenten und Transport zum jeweiligen Container ordnungsgemäße Entsorgung (Entsorgung Altholz ist eigene Position)
Der anfallende Metallabfall geht in den Besitz des AN über und ist einer ordnungsgemäßen Entsorgung/Verwertung zuzuführen.
Abrechnungsgrundlage ist der Ausbau der kompletten Türanlage als ein Stück. 18,000 St .......................... ..........................
1.3.200 Komplettausbau Türanlagen mit Holztürblatt und Stahlzargen (breit,1-flüglig), in Massivwänden Komplettausbau von breiten 1-flügeligen Türanlagen mit Holztüren und Stahlumfassungszarge an Massivwänden in Sanierungsbereichen OG1-SB1 und OG2-SB1.
Wie Position zuvor, jedoch
Breite Wandöffnung bis ca. 120 cm Höhe Wandöffnung bis ca. 215 cm zweiteilige Stahl-Umfassungszarge Zargentiefe bis ca. 35 cm 6,000 St .......................... ..........................
1.3.210 Komplettausbau Holz-/Glas-Türanlagen (3-teilig, 1-flüglig), in Massivwand Komplettausbau einer dreiteiligen Holz-/Glas-Türanlage (1-flügelige ) mit Holztüren und Holzrahmen in Massivwand in Sanierungsbereich OG1-SB1.
Ausbau der Türanlage einschl. Holzrahmen, eingebaut in Massivwand (Mauerwerk oder Beton Ausbau ohne Beschädigung des Sturzes und geringst möglicher Beschädigung der Wände, da an gleicher Stelle wieder Türen eingebaut werden sollen
Breite Wandöffnung bis ca. 230 cm Höhe Wandöffnung bis ca. 220 cm
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 78 von 154
[Seite 79]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Türanlage aus 3-teiliger Holzrahmenkonstruktion mit zentralen Türelement (1-flügelig) und beidseitigen verglasten Elementen sowie Oberlicht 1 x Türelement ca. 90x200 cm (bxh) 2 x verglaste Elemente je ca. 70x200 cm (bxh) mit Einfachverglasung 1 x Oberlicht, dreiteilig ca. 25x230 cm (bxh) Holzrahmenstärke bis ca. 10 cm, Rahmen in Wänden und Decke verankert Holztürblätter, furniert, mit 2 bzw. 3 geschraubten Bändern, mit sämtlichen Beschlägen und Türschließern
Demontage des Türblattes mit geeignetem Werkzeug fachgerechte Entglasung der Türelemente Abbruch des Holzrahmens aus der Massivwand mit geeignetem Werkzeug (Beschädigungen der Wand und des Sturzes sind auf das geringst mögliche Maß zu begrenzen) und Zerlegung auf transportfähige Größen Separierung aller Abfallkomponenten und Transport zum jeweiligen Container ordnungsgemäße Entsorgung (Entsorgung Altholz und Gals ist eigene Position)
Abrechnungsgrundlage ist der Ausbau der kompletten Türanlage als ein Stück. 1,000 St .......................... ..........................
1.3.220 Komplettabbruch Einschubtreppe (Holz/Promat) in Massivdecke Abbruch einer Einschubtreppe mit Deckenklappe im Sanierungsbereich OG2-SB1.
Grundlage: TRGS 500, allg. Staubschutzmaßnahmen Durchführung im jeweils bestehenden Schwarzbereich, Schutzmaßnahmen mind. Zwei-Kammer-Schleuse Unterdruckhaltung mit geregelter Luftführung und mindestens 8-fachem Luftwechsel je Stunde mit geeignetem Unterdruckhaltegerät, Filterklasse H
Durchführung mit den entsprechenden Staubschutzmaßnahmen (Einsatz von staubarmen Geräten und Arbeitsweisen nach Stand der Technik, ggf. persönliche Schutzausrüstung, Direktabsaugung etc.)
Ausführung nur nach Freigabe durch AG
Komplettabbruch der Einschubtreppe, einschl. Deckenklappe, Einfassung/Rahmen und aller Befestigungselemente, Erschwernisse für kleinteiliges Arbeiten sind einzurechnen Arbeitshöhe bis ca. 4 m
Abmessungen: Öffnung der Einschubtreppe ca. 70 x 125 cm
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 79 von 154
[Seite 80]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Einfassung mit umlaufenden Holzrahmen (ca. 2x30 cm) und Brandschutzplatte (Dicke ca. 2 cm) an Deckenanschluss (ohne Asbestnachweis, Promat o.ä.) Einschubtreppe zweigliedrig mit Deckenklappe als Holzkonstruktion Deckenklappe mit Promatabdeckungen der Beschläge und dünner Brandschutzplatte (jeweils ohne Asbestnachweis) eingebaut in Massivdecke
Komplettabbruch der Einschubtreppe einschl. Deckenklappe und Rahmenkonstruktion einschl. aller Abhängungen, Schienen und Anschläge sowie aller Befestigungsmittel mit geeignetem Werkzeug Separierung aller anfallenden Abfallkomponenten (insb. Holz, Promat etc.) Zerlegung auf Transportgrößen Grob- und Feinreinigung des Ausbauortes gemäß separater Position Transport der Abbruchkomponenten und Abfallgebinde zum jeweiligen Container
Anfallende Metallabfälle gehen ins Eigentum des AN über und sind einer schadlosen Verwertung zuzuführen, die entsprechenden Aufwendungen sind in den Einheitspreis einzurechnen 1,000 St .......................... ..........................
1.3.230 Rückbau und Entsorgung Beschilderungen (Massivwände) Rückbau und Entsorgung von Hinweisschildern, Beschilderungen, bis zu einer Einzelgröße von maximal ca. 30 x 30 cm, eine Dicke von bis zu 2 cm, aus Kunststoff. Mit bis zu vier Schraub- oder Dübelbefestigungen an Massivwänden befestigt (keine Schadstoffbelastung). Inkl. Abtransport und Entsorgung. 10,000 St .......................... ..........................
Summe 1.3 Rückbau- und Demontagearbeiten (schadstofffrei) ............................
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 80 von 154
[Seite 81]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
1.4 Demontage ELT (schadstofffrei)
Bei allen nachfolgend beschriebenen Rückbau- und Demontagearbeiten (schadstofffrei, sowie schadstoffbelastet und ELT-Demontagen sowie HLS-Demontagen) sind die Hinweise in den Vorbemerkungen insbesondere zu den eingeschränkten Arbeitszeiten für lärmintensive Arbeiten, sowie den eingeschränkten Flächen für Containerstellungen zu beachten. Diese berechtigen nicht zur Anmeldung von Mehrkosten.
Die beschriebenen Arbeiten finden in den Geschossen EG, 1. OG, 2. OG und 3. OG statt. Der Zugang erfolgt über ein bauseitiges Fassadengerüst mit Lastenaufzug. In jedem Geschoss wird eine Fassadenöffnung erstellt, die Anlagen müssen also regelmäßig versetzt werden. Es ist damit zu rechnen, dass in Geschossen, in denen die Schadstoffsanierung des AN abgeschlossen ist, bereits die nächsten Gewerke weiterarbeiten, während die Schadstoffsanierung des AN im darüber oder darunterliegenden Geschoss ausgeführt wird. Dies ist zu berücksichtigen.
Die Baustellenbereiche werden vorab bauseits vom bewohnten Bereich über Trennwände abgeschottet, ein Materialtransport oder Zugang über innenliegende Aufzüge ist nicht möglich.
Die nachfolgend abgefragten schadstofffreien ELT-Demontagen beziehen sich ausschließlich auf Arbeiten an Massivwänden und -decken sowie auf Arbeiten an den GK-Decken aus neuerem Bestand in den Fluren. Für diese Bauteile besteht nach derzeitigem Kenntnisstand kein Schadstoffverdacht.
An Trockenbauwänden und -decken aus altem Bestand ist von asbesthaltigen Verspachtelungen auszugehen. Hieran dürften ELT-Demontagen nur im bestehenden Schwarzbereiche gem. TRGS 519, Abs. 14/14.1-3 ausgeführt werden. Die daraus resultierenden Mehraufwendung sind in die jeweiligen Abbruchpositionen für die Trockenbauwände und -decken eizurechnen.
Grundsätzlich gilt für die Arbeiten an Bereichen in und um die Elektroinstallation: Vor Ausführung ist die schriftliche Freigabe des Elektroplaners (Kontaktdaten werden beim Vergabegespräch bekannt gegeben) selbstständig durch die ausführende Firma einzuholen, dass die betreffenden Bereiche stillgelegt, stromfrei und damit sicher bearbeitbar sind. Vorher dürfen keine Demontagearbeiten ausgeführt werden. Kabel werden durch den AN im gesamten Bereich nicht bearbeitet, nicht rückgezogen, nicht abgeschnitten, außer es erfolgt eine ausdrückliche Anweisung durch die Bauleitung vor Ort. Leistungspositionen, welche sich auf den Rückbau von Kabeln beziehen, werden ausschließlich auf Anweisung durch die Bauleitung ausgeführt.
1.4.10 Abbruch von Brandschutzverkofferungen an technischen Installationen (schadstofffrei) Abbruch schadstofffreier Brandschutzverkofferungen (Promat o.ä.) in verschiedenen Arbeitsbereichen auf allen Ebenen.
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 81 von 154
[Seite 82]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Grundlage: TRGS 500, allg. Staubschutzmaßnahmen Durchführung im vorhandenen Schwarzbereich mindestens geregelte Luftführung mit geeignetem Unterdruckhaltegerät gem. TRGS 519, Abs. 8.2 Schleuse geeignete PSA: Atemschutzmaske, Schutzbrille etc.
Komplettabbruch der „Promat"-Brandschutz-Verkofferungen, einschl. Unterkonstruktion und aller Befestigungselemente, Erschwernisse für kleinteiliges Arbeiten sind einzurechnen innerhalb der Verkofferung verlaufende Installationen (insb. Kabel / Kabeltrassen) sind ebenfalls abzubrechen (eigene Position) Verkofferungen überwiegend im Deckenbereich Arbeitshöhe bis ca. 4 m
Silikat-Brandschutzplatte (D bis ca. 5 cm) Platten geschraubt oder geklammert Unterkonstruktion aus Blechprofilen
Komplettabbruch der Verkofferung mit geeignetem Werkzeug und Staubschutzmaßnahmen nach Stand der Technik (z.B. Geräte mit Direktabsaugung oder Absaugung mit Industriesauger an Arbeitsort) Abbruchmaterial sofort aufnehmen Ausbau der Unterkonstruktion einschl. aller Abhängungen, Schienen und Anschläge sowie aller Befestigungsmittel Separierung aller anfallenden Abfallkomponenten Transport der anfallenden Abfälle zum jeweiligen Container Metallschrott geht ins Eigentum des AN über sämtliche anfallenden Abfälle sind einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen und die Aufwendung einzurechnen, für die Brandschutzplatten ist eine eigene Entsorgungsposition enthalten
Abrechnungsgrundlage ist die abgebrochene Fläche der Verkofferung in qm. 110,000 m2 .......................... ..........................
1.4.20 Installationsgeräte / Schaltstellen - unter Putz (inkl. Entsorgung) Demontage und Entsorgung von Installationsgeräten als Unterputzgeräte Schalter, Steckdosen, TV Anschlussdosen, EDV-Anschlussdosen, Lautstärkeregler, Not-Aus Bedienstellen, Bewegungsmelder etc. Ausführung in allen Arbeitsbereichen auf den jeweiligen Ebenen.
Grundlage: TRGS 500, allg. Staubschutzmaßnahmen Durchführung im vorhandenen Schwarzbereich mindestens geregelte Luftführung mit geeignetem Unterdruckhaltegerät gem. TRGS 519, Abs. 8.2
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 82 von 154
[Seite 83]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Die Installationsgeräte sind auszubauen, die Schalterdose ist vollständig auszubauen, evtl. unter Putz verbleibende Kabel sind zu trennen
Inkl. Materialtrennung, Gestellung von Behältern, Container, usw., Materialförderung über die gesamte Baustelle. Das Material geht in das Eigentum des AN über und ist einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Alle Entsorgungsgebühren sind in diese Position einzukalkulieren. 480,000 St .......................... ..........................
1.4.30 Installationsgeräte / Schaltstellen - auf Putz (inkl. Entsorgung) Demontage und Entsorgung von Installationsgeräten als Aufputz Schalter oder Steckdosen Ausführung in allen Arbeitsbereichen auf den jeweiligen Ebenen.
Grundlage: TRGS 500, allg. Staubschutzmaßnahmen Durchführung im vorhandenen Schwarzbereich mindestens geregelte Luftführung mit geeignetem Unterdruckhaltegerät gem. TRGS 519, Abs. 8.2
Inkl. Materialtrennung, Gestellung von Behältern, Container, usw., Materialförderung über die gesamte Baustelle. Das Material geht in das Eigentum des AN über und ist einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Alle Entsorgungsgebühren sind in diese Position einzukalkulieren. 65,000 St .......................... ..........................
1.4.40 Einbau-Wannenleuchte, 2xLeuchtstoffröhre, Langfgeld (inkl. Entsorgung) Demontage und Entsorgung von Einbau-Wannenleuchten, Langfeld.
Ausführung in allen Arbeitsbereichen auf den jeweiligen Ebenen.
Grundlage: TRGS 500, allg. Staubschutzmaßnahmen Durchführung im vorhandenen Schwarzbereich mindestens geregelte Luftführung mit geeignetem Unterdruckhaltegerät gem. TRGS 519, Abs. 8.2
Einbauleuchten mit einer Glasabdeckung und Metallrahmen, eingebaut in einer abgehängten GK-Decke. Länge der Leuchten bis ca. 1,6m. Arbeitshöhe bis ca. 3,5m. Ausstattung Leuchten i.d.R.: 2x Leuchtstoffröhren 2x konventionelles Vorschaltgerät 2x Starter
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 83 von 154
[Seite 84]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Stahlblechgehäuse Abdeckung aus Glas oder Kunststoff Kondensator
Kompletter Ausbau mit geeignetem Werkzeug sowie zerlegen und fachgerecht nach Einzelgeräten / Bauteilen trennen und entsorgen, inkl. Entfernung aller Befestigungen.
Inkl. Materialtrennung, Gestellung von Behältern, Container, usw., Materialförderung über die gesamte Baustelle. Das Material geht in das Eigentum des AN über und ist einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Alle Entsorgungsgebühren sind in diese Position einzukalkulieren, Entsorgung Leuchtstoffröhren eigene Position. 10,000 St .......................... ..........................
1.4.50 Einbauleuchten, Einzelleuchte (inkl. Entsorgung) Demontage und Entsorgung von Einbauleuchten. Ausführung in allen Arbeitsbereichen auf den jeweiligen Ebenen.
Grundlage: TRGS 500, allg. Staubschutzmaßnahmen Durchführung im vorhandenen Schwarzbereich mindestens geregelte Luftführung mit geeignetem Unterdruckhaltegerät gem. TRGS 519, Abs. 8.2
Einbauleuchten mit Grundträger aus Metall, Reflektor aus Metall, eingebaut in einer abgehängten GK-Decke Durchmesser der Leuchten bis ca. 20cm. Arbeitshöhe bis ca. 3,5m. Ausstattung Leuchten i.d.R.: 1x Kompaktstoffleuchtmittel 1x konventionelles Vorschaltgerät 1x Kondensator interne Verkabelung Stahlblechgehäuse Reflektor
Kompletter Ausbau mit geeignetem Werkzeug sowie zerlegen und fachgerecht nach Einzelgeräten / Bauteilen trennen und entsorgen, inkl. Entfernung aller Befestigungen.
Inkl. Materialtrennung, Gestellung von Behältern, Container, usw., Materialförderung über die gesamte Baustelle. Das Material geht in das Eigentum des AN über und ist einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Alle Entsorgungsgebühren sind in diese Position einzukalkulieren. 142,000 St .......................... ..........................
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 84 von 154
[Seite 85]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
1.4.60 Anbauwannenleuchte (Wand-/Deckenmontage), Einzelleuchte, 1xLeuchtstoffröhre (inkl. Entsorgung) Demontage und Entsorgung von Anbauwannenleuchten. Ausführung in allen Arbeitsbereichen auf den jeweiligen Ebenen.
Grundlage: TRGS 500, allg. Staubschutzmaßnahmen Durchführung im vorhandenen Schwarzbereich mindestens geregelte Luftführung mit geeignetem Unterdruckhaltegerät gem. TRGS 519, Abs. 8.2
Anbauwannenleuchten mit Kunststoff- oder Glasabdeckung montiert an Wand oder Decke. Länge der Leuchte bis ca. 1,5m. Arbeitshöhe bis ca. 3,5m. Ausstattung Leuchten i.d.R.: 1x Leuchtstoffröhre 1x konventionelles Vorschaltgerät 1x Starter Stahlblechgehäuse Kunststoff- oder Glasabdeckung Kondensator
Kompletter Ausbau mit geeignetem Werkzeug sowie zerlegen und fachgerecht nach Einzelgeräten / Bauteilen trennen und entsorgen, inkl. Entfernung aller Befestigungen.
Inkl. Materialtrennung, Gestellung von Behältern, Container, usw., Materialförderung über die gesamte Baustelle. Das Material geht in das Eigentum des AN über und ist einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Alle Entsorgungsgebühren sind in diese Position einzukalkulieren, Entsorgung Leuchtstoffröhren eigene Position. 65,000 St .......................... ..........................
1.4.70 Anbauleuchte (Wand-/Deckenmontage), Einzelleuchte (inkl. Entsorgung) Demontage und Entsorgung von Anbauleuchten. Ausführung in allen Arbeitsbereichen auf den jeweiligen Ebenen.
Grundlage: TRGS 500, allg. Staubschutzmaßnahmen Durchführung im vorhandenen Schwarzbereich mindestens geregelte Luftführung mit geeignetem Unterdruckhaltegerät gem. TRGS 519, Abs. 8.2
Anbauleuchten mit Grundträger aus Metall und Kunststoff- oder Glasabdeckung, montiert an Wand oder Decke. Durchmesser der Leuchten bis ca. 30cm. Arbeitshöhe bis ca. 3,5m. Ausstattung Leuchten i.d.R.:
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 85 von 154
[Seite 86]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ 1x Kompaktstoffleuchtmittel 1x konventionelles Vorschaltgerät 1x Kondensator interne Verkabelung Stahlblechgehäuse Kunststoff- oder Glasabdeckung
Kompletter Ausbau mit geeignetem Werkzeug sowie zerlegen und fachgerecht nach Einzelgeräten / Bauteilen trennen und entsorgen, inkl. Entfernung aller Befestigungen.
Inkl. Materialtrennung, Gestellung von Behältern, Container, usw., Materialförderung über die gesamte Baustelle. Das Material geht in das Eigentum des AN über und ist einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Alle Entsorgungsgebühren sind in diese Position einzukalkulieren 42,000 St .......................... ..........................
1.4.80 Demontage von Verlegesystemen: Sammelhalter, Kabelklemmen etc. (inkl. Entsorgung) Demontage von Kabel-Verlegesystemen wie Sammelhalter, Kabelklemmen etc. Ausführung in allen Arbeitsbereichen auf den jeweiligen Ebenen.
Grundlage: TRGS 500, allg. Staubschutzmaßnahmen Durchführung im vorhandenen Schwarzbereich mindestens geregelte Luftführung mit geeignetem Unterdruckhaltegerät gem. TRGS 519, Abs. 8.2
Kabel-Verlegesysteme aus Kunststoff und/oder Metall wie Sammelhalter, Kabelklemmen etc. an Wand oder Decke auf Putz oder Beton befestigt für die Kalkulation ist von rund 700 Einheiten auszugehen
Entfernung der Kabel gem. separater Leistungsposition vollständige Entfernung der genannten Kabel-Verlegesysteme mit geeignetem Werkzeug, inkl. sämtlicher Befestigungsmittel (mind. wand- oder deckenbündig)
Inkl. Materialtrennung, Gestellung von Behältern, Container, usw., Materialförderung über die gesamte Baustelle. Das Material geht in das Eigentum des AN über und ist einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Alle Entsorgungsgebühren sind in diese Position einzukalkulieren
Die Abrechnung erfolgt pauschal für die vollständige Entfernung der genannten Verlegesysteme. 1,000 psch .......................... ..........................
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 86 von 154
[Seite 87]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
1.4.90 Demontage von PVC-Leitungsführungskanälen bis 40/60mm (inkl. Entsorgung) Demontage von PVC-Leitungsführungskanälen bis 40/60mm einschl. der darin verlegten Leitungen. Ausführung in allen Arbeitsbereichen auf den jeweiligen Ebenen.
Grundlage: TRGS 500, allg. Staubschutzmaßnahmen Durchführung im vorhandenen Schwarzbereich mindestens geregelte Luftführung mit geeignetem Unterdruckhaltegerät gem. TRGS 519, Abs. 8.2
Die Kanäle sind vollständig auszubauen, inkl. sämtlicher Befestigungsmittel.
Inkl. Materialtrennung, Gestellung von Behältern, Container, usw., Materialförderung über die gesamte Baustelle. Das Material geht in das Eigentum des AN über und ist einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Alle Entsorgungsgebühren sind in diese Position einzukalkulieren 150,000 m .......................... ..........................
1.4.100 Demontage von PVC-Leitungsführungskanälen 60/60 bis 60/110mm (inkl. Entsorgung) Demontage von PVC-Leitungsführungskanälen 60/60 bis 60/110mm einschl. der darin verlegten Leitungen. Ausführung in allen Arbeitsbereichen auf den jeweiligen Ebenen.
Grundlage: TRGS 500, allg. Staubschutzmaßnahmen Durchführung im vorhandenen Schwarzbereich mindestens geregelte Luftführung mit geeignetem Unterdruckhaltegerät gem. TRGS 519, Abs. 8.2
Die Kanäle sind vollständig auszubauen, inkl. sämtlicher Befestigungsmittel.
Inkl. Materialtrennung, Gestellung von Behältern, Container, usw., Materialförderung über die gesamte Baustelle. Das Material geht in das Eigentum des AN über und ist einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Alle Entsorgungsgebühren sind in diese Position einzukalkulieren 150,000 m .......................... ..........................
1.4.110 Demontage von Kunststoff-Installationsrohr - auf Putz (inkl. Entsorgung) Demontage von Kunststoff-Installationsrohr einschl. der darin verlegten Leitungen. Ausführung in allen Arbeitsbereichen auf den jeweiligen Ebenen.
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 87 von 154
[Seite 88]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Grundlage: TRGS 500, allg. Staubschutzmaßnahmen Durchführung im vorhandenen Schwarzbereich mindestens geregelte Luftführung mit geeignetem Unterdruckhaltegerät gem. TRGS 519, Abs. 8.2
Die Rohre sind vollständig auszubauen, inkl. sämtlicher Befestigungsmittel.
Inkl. Materialtrennung, Gestellung von Behältern, Container, usw., Materialförderung über die gesamte Baustelle. Das Material geht in das Eigentum des AN über und ist einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Alle Entsorgungsgebühren sind in diese Position einzukalkulieren 200,000 m .......................... ..........................
1.4.120 Demontage von Kabel/Leitungen auf Putz, ca. 24 mm ( bis 5x16mm²) (inkl. Entsorgung) Demontage und Entsorgung von Leitungen bis 5x16mm² auf Putz, in Kabelrinnen oder lose in Deckenhohlräumen verlegt. Ausführung in allen Arbeitsbereichen auf den jeweiligen Ebenen.
Grundlage: TRGS 500, allg. Staubschutzmaßnahmen Durchführung im vorhandenen Schwarzbereich mindestens geregelte Luftführung mit geeignetem Unterdruckhaltegerät gem. TRGS 519, Abs. 8.2
Die Leitungen/Kabel sind vollständig auszubauen, inkl. sämtlicher noch vorhandener Befestigungsmittel.
Inkl. Materialtrennung, Gestellung von Behältern, Container, usw., Materialförderung über die gesamte Baustelle. Das Material geht in das Eigentum des AN über und ist einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Alle Entsorgungsgebühren sind in diese Position einzukalkulieren 3.000,000 m .......................... ..........................
1.4.130 Demontage von Kabel/Leitungen unter Putz, ca. 24 mm (bis 5x16mm²) (inkl. Entsorgung) Demontage und Entsorgung von Leitungen bis 5x16mm² unter Putz Ausführung in allen Arbeitsbereichen auf den jeweiligen Ebenen.
Vor Beginn der Leitungsdemontage ist der Umfang der Demontage der Unterputzleitungen mit der Bauleitung abzustimmen. Ausführung nur auf Anweisung des AG.
Grundlage: TRGS 500, allg. Staubschutzmaßnahmen Durchführung im vorhandenen Schwarzbereich mindestens geregelte Luftführung mit geeignetem
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 88 von 154
[Seite 89]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Unterdruckhaltegerät gem. TRGS 519, Abs. 8.2 Schleuse geeignete PSA: Atemschutzmaske, Schutzbrille etc.
Abbruch der Putzschicht über den Leitungen mit geeignetem Werkzeug nach Anforderung des AN staubarme Bearbeitung nach Stand der Technik (nur Einsatz von Geräten mit Direktabsaugung zulässig) die Beschädigung des Putzes ist auf das für die Kabelentfernung erforderliche Minimum zu beschränken, Herstellung möglichst gerader Schnittkanten zum verbleibenden Putz Putzabbruch sofort aufnehmen und Transport zu Container (für Entsorgung Putzabbruch ist eigene Position enthalten)
Ausbau der Kabel/Leitungen inkl. Kabelhüllrohre gem. Festlegung mit dem AG.
Die Leitungen/Kabel sind vollständig auszubauen, inkl. sämtlicher noch vorhandener Befestigungsmittel.
Inkl. Materialtrennung, Gestellung von Behältern, Container, usw., Materialförderung über die gesamte Baustelle. Das Material geht in das Eigentum des AN über und ist einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Alle Entsorgungsgebühren sind in diese Position einzukalkulieren 250,000 m .......................... ..........................
1.4.140 Demontage von Kabel/Leitungen auf Putz, ca. 42,5 mm ( bis 5x70mm²) (inkl. Entsorgung) Demontage und Entsorgung von Leitungen bis 5x70mm² auf Putz, in Kabelrinnen oder lose in Deckenhohlräumen verlegt. Ausführung in allen Arbeitsbereichen auf den jeweiligen Ebenen.
Grundlage: TRGS 500, allg. Staubschutzmaßnahmen Durchführung im vorhandenen Schwarzbereich mindestens geregelte Luftführung mit geeignetem Unterdruckhaltegerät gem. TRGS 519, Abs. 8.2
Die Leitungen/Kabel sind vollständig auszubauen, inkl. sämtlicher noch vorhandener Befestigungsmittel.
Die Leitungen/Kabel sind vollständig auszubauen, inkl. sämtlicher noch vorhandener Befestigungsmittel.
Inkl. Materialtrennung, Gestellung von Behältern, Container, usw., Materialförderung über die gesamte Baustelle. Das Material geht in das Eigentum des AN über und ist einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Alle Entsorgungsgebühren sind in diese Position einzukalkulieren
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 89 von 154
[Seite 90]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
150,000 m .......................... ..........................
1.4.150 Demontage von Kabel/Leitungen unter Putz, ca. 42,5 mm (bis 5x70mm²) (inkl. Entsorgung) Demontage und Entsorgung von Leitungen bis 5x70mm² unter Putz
Vor Beginn der Leitungsdemontage ist der Umfang der Demontage der Unterputzleitungen mit der Bauleitung abzustimmen. Ausführung nur auf Anweisung des AG.
Grundlage: TRGS 500, allg. Staubschutzmaßnahmen Durchführung im vorhandenen Schwarzbereich mindestens geregelte Luftführung mit geeignetem Unterdruckhaltegerät gem. TRGS 519, Abs. 8.2 Schleuse geeignete PSA: Atemschutzmaske, Schutzbrille etc.
Abbruch der Putzschicht über den Leitungen mit geeignetem Werkzeug nach Anforderung des AN staubarme Bearbeitung nach Stand der Technik (nur Einsatz von Geräten mit Direktabsaugung zulässig) die Beschädigung des Putzes ist auf das für die Kabelentfernung erforderliche Minimum zu beschränken, Herstellung möglichst gerader Schnittkanten zum verbleibenden Putz Putzabbruch sofort aufnehmen und Transport zu Container (für Entsorgung Putzabbruch ist eigene Position enthalten)
Ausbau der Kabel/Leitungen inkl. Kabelhüllrohre gem. Festlegung mit dem AG.
Die Leitungen/Kabel sind vollständig auszubauen, inkl. sämtlicher noch vorhandener Befestigungsmittel.
Inkl. Materialtrennung, Gestellung von Behältern, Container, usw., Materialförderung über die gesamte Baustelle. Das Material geht in das Eigentum des AN über und ist einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Alle Entsorgungsgebühren sind in diese Position einzukalkulieren 50,000 m .......................... ..........................
1.4.160 Demontage Kabeltrassensystem (B bis ca. 50 cm) (inkl. Entsorgung) Fachkundige Demontage und Entsorgung von mit Kabeln belegten Kabeltrassen aus Stahlblech in allen Sanierungsbereichen.
Arbeitshöhe bis ca. 3,5 m Breite der Kabeltrasse: B bis 50 cm, Hängestiel: bis ca. 30 cm Stielausleger: bis ca. 50cm
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 90 von 154
[Seite 91]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Montageart: an Betondecke oder Wänden
vollständig, z.T. auch mehrfach, mit Kabeln belegt Erschwernisse aufgrund baulich beengter Verhältnisse (Demontage im Deckenbereich) und vorhandener weiterer technischer Installationen sind einzukalkulieren
vollständige Demontage der Kabeltrasse aller Befestigungsmittel, Konsolen etc. mit geeignetem Werkzeug fachkundige Trennung der Kabel an der Schnittstelle zum verbleibenden Bestand (Entfernung der Kabel gem. eigener Leistungsposition)
Inkl. Materialtrennung, Gestellung von Behältern, Container, usw., Materialförderung über die gesamte Baustelle. Das Material geht in das Eigentum des AN über und ist einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Alle Entsorgungsgebühren sind in diese Position einzukalkulieren
Abrechnungsgrundlage ist die vollständig entfernte Kabeltrasse in m. 50,000 m .......................... ..........................
1.4.170 Demontage und Entsorgung von ELT-Installationen auf Anweisung Demontage und Entsorgung von restlichen ELT-Installationen im 1.OG, 2.OG und 3.OG. Ausführung nur nach Anweisung AG.
Grundlage: TRGS 500, allg. Staubschutzmaßnahmen Durchführung im vorhandenen Schwarzbereich mindestens geregelte Luftführung mit geeignetem Unterdruckhaltegerät gem. TRGS 519, Abs. 8.2
Vor Beginn der Schadstoffsanierung sind in den Ebenen
- bis 3.OG bestehende, restliche ELT-Installationen, die nicht in den Einzelpositionen genannte sind, zu demontieren und zu entsorgen. Ausführung ausschließlich auf Anweisung der Bauleitung. Es ist davon auszugehen, dass das Material nicht schadstoffbelastet ist.
Demontage und Abbruch jeweils mit geeignetem Werkzeug.
Hinweis: Bei der Demontage der Bauteile dürfen die asbesthaltigen Trockenbauwände nicht beschädigt werden. Entsprechend vorsichtiges Arbeiten in diesen Bereichen ist einzurechnen.
Separierung aller Abfallkomponenten und Transport zum jeweiligen Container. Abtransport über die jeweilige Fassadenöffnung und das Gerüst.
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 91 von 154
[Seite 92]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
Material wird Eigentum des AN und ist fachgerecht zu entsorgen.
Die Abrechnung erfolgt auf Nachweis der erbrachten Leistungen auf Stundenbasis. 20,000 Std .......................... ..........................
1.4.180 separate Entsorgung ELT-Restmaterial / ELT-Restbauteile unbelastet aus Vorposition (Containerstellung und Entsorgung Misch-Abfall) Stellung Container für gemischte ELT-Demontage- und Abbruchabfälle der Vorposition, inkl. ordnungsgemäßer Entsorgung.
Vor Beginn der Schadstoffsanierung in 1. OG bis 3. OG: Hier separaten Entsorgungscontainer stellen, inkl. Vorhaltung und Abholung und aller Gebühren und Entsorgungskosten, für Misch-Abfall der Demontagen aus Vorposition, unbelastetes Material. Containergröße 7,5 m³, auf die Hinweise zu beengten und eingeschränkten Zufahrtsmöglichkeiten lt. Vorbemerkungen ist Rücksicht zu nehmen. 1,000 St .......................... ..........................
Summe 1.4 Demontage ELT (schadstofffrei) ............................
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 92 von 154
[Seite 93]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
1.5 Demontage HLS (schadstofffrei)
Bei allen nachfolgend beschriebenen Rückbau- und Demontagearbeiten (schadstofffrei, sowie schadstoffbelastet und ELT-Demontagen sowie HLS-Demontagen) sind die Hinweise in den Vorbemerkungen insbesondere zu den eingeschränkten Arbeitszeiten für lärmintensive Arbeiten, sowie den eingeschränkten Flächen für Containerstellungen zu beachten. Diese berechtigen nicht zur Anmeldung von Mehrkosten.
Die beschriebenen Arbeiten finden in den Geschossen EG, 1. OG, 2. OG und 3. OG statt. Der Zugang erfolgt über ein bauseitiges Fassadengerüst mit Lastenaufzug. In jedem Geschoss wird eine Fassadenöffnung erstellt, die Anlagen müssen also regelmäßig versetzt werden. Es ist damit zu rechnen, dass in Geschossen, in denen die Schadstoffsanierung des AN abgeschlossen ist, bereits die nächsten Gewerke weiterarbeiten, während die Schadstoffsanierung des AN im darüber oder darunterliegenden Geschoss ausgeführt wird. Dies ist zu berücksichtigen.
Die Baustellenbereiche werden vorab bauseits vom bewohnten Bereich über Trennwände abgeschottet, ein Materialtransport oder Zugang über innenliegende Aufzüge ist nicht möglich.
Die nachfolgend abgefragten schadstofffreien HLS-Demontagen beziehen sich ausschließlich auf
Arbeiten zur Entfernung der Sanitärkeramik (ohne Beschädigung der asbesthaltigen Trockenbauwände) Platten- oder Konvektor-Heizkörper Entfernung ungedämmter Lüftungskanäle/-rohre und Rohrleitungen sonstige Installationen in Bereichen ohne Schadstoffverdacht
An Trockenbauwänden und -decken aus altem Bestand ist von asbesthaltigen Verspachtelungen auszugehen. Hieran dürften HLS-Demontagen nur im bestehenden Schwarzbereiche gem. TRGS 519, Abs. 14/14.1-3 ausgeführt werden. Die daraus resultierenden Mehraufwendung sind in die jeweiligen Abbruchpositionen für die Trockenbauwände und -decken einzurechnen.
Innerhalb von Trockenbauwänden verlaufende Installationen sind aufgrund der vorhandenen KMF-Dämmung wie gedämmte Installationen gemäß der jeweiligen Leistungspositionen zu entfernen.
Vor Beginn der Maßnahme erfolgt diesbezügliche eine gemeinsame Begehung mit der Fachbauleitung des AG, um das Vorgehen im Detail festzulegen.
Die Arbeiten sind grundsätzlich so auszuführen, dass eine Kontamination von unbelastetem Material durch den Abbruch von schadstoffhaltigen Bauteilen verhindert wird (Vermeidung von Querkontamination).
Grundsätzlich gilt für die Arbeiten an Bereichen in und um die Heizung-/Lüftung- und Sanitärinstallation: Vor Ausführung ist der HLSK-Planer zu kontaktieren, welcher die Vorab-Stilllegung der Leitungen betreut. Durch den AN sind selbstständig bei ihm Informationen einzuholen, welche Leitungen garantiert stillgelegt sind. Da es sich um einen Altbestand mit mehreren
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 93 von 154
[Seite 94]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Umbauten in den letzten Jahrzenten handelt, besteht die Möglichkeit, dass Leitungen vorab nicht stillgelegt werden können. Dies ist bei sämtlichen Abbrucharbeiten zu beachten, es ist dementsprechend umsichtig und vorsichtig zu arbeiten. Leitungen dürfen unter keinen Umständen ohne vorherige Erkundung zerstört werden. Leitungen, bei denen der AN den Verdacht hat, dass sie weiterhin in Betrieb sind, sind unverzüglich der Bauleitung anzuzeigen.
Vor dem Keramikabbruch ist zusätzlich selbstständig durch den AN eine Wasserführung der Leitung zu prüfen, in dem Umfang, dass Wasserhähne und Armaturen testweise aufgedreht und Spültaster testweise vor Abbruch gedrückt werden.
1.5.10 Demontage sanitäre Einrichtungsgegenstände / Sanitärkeramik - WC-Einheiten Komplettdemontage von WC-Einheiten, auf Boden oder an Wand befestigt in verschiedenen Sanierungsbereichen auf allen Ebenen nach Angabe AG
Ausführung vor Beginn der Schadstoffsanierung zur Schaffung der Baufreiheit Grundlage: TRGS 500, allg. Staubschutzmaßnahmen Durchführung im vorhandenen Schwarzbereich
Entfernung von Stand- oder Wand-WC aus Sanitärkeramik, inkl. WC-Sitz mit Deckel aus Kunststoff, Anschluss an Abwasserrohr, Drückergarnitur etc. vollständige Entfernung und Separierung der Füllungen/Dichtungsmassen in den Fugenanschlüssen Ausführung erst nach Sicherstellung der Medienfreiheit
vollständige Entfernung der Toilettenbecken mit geeignetem Werkzeug, einschl. aller Befestigungselemente fachkundiges Abdichten der dann offenen Schmutzwasseranschlüsse und Abklemmen der Frischwasserleitungen
Abbruch der Vormauerung gemäß separater Leistungsposition im Schwarzbereich gem. TRGS 519
im Anschluss vollständiger Abbruch aller weiteren Bauteile der WC-Einheit wie Unterputzgestell inkl. Wandverankerung (mind. wandbündig), Spülkasten mit geeignetem Werkzeug, inkl. Entfernung aller Befestigungsmittel aus Wand und Fußboden (leichte Stemmarbeiten sind einzurechnen)
Bauteile zerlegen und fachgerecht nach Abfallkomponenten trennen (Entsorgung gem. separater Positionen) Transport der demontierten Bauteile zum jeweiligen Container auf BE-Fläche, inkl. ggf. erforderliches fachgerechtes Ausschleusen
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 94 von 154
[Seite 95]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Hinweise: Sämtliche Rohrleitungen sind am Fußbodendurchgang zum EG mindestens bündig zur Oberkante der Betondecke zurückzubauen, evtl. vorhandene KMF-Dämmung ist mindestens 10 cm tief im Deckendurchgang zu entfernen, zw. 1.OG und 2.OG sind Rohrleitunen komplett zu entfernen- Ausführung nach Abbruch des Fußbodenaufbaus im Schwarzbereich.
Abrechnungsgrundlage ist der komplett demontierte und entfernte Sanitärgegenstand als ein Stück. 7,000 St .......................... ..........................
1.5.20 Demontage sanitäre Einrichtungsgegenstände / Sanitärkeramik - Waschtisch-Einheiten Komplettdemontage von Wasch-, Handwasch- und Ausgussbecken, an Wand befestigt, in verschiedenen Sanierungsbereichen auf allen Ebenen nach Angabe AG.
Ausführung vor Beginn der Schadstoffsanierung zur Schaffung der Baufreiheit Grundlage: TRGS 500, allg. Staubschutzmaßnahmen Durchführung im vorhandenen Schwarzbereich
Entfernung von Wasch-, Handwasch- und Ausgussbecken aus Sanitärkeramik oder emaillierten Stahl, jeweils an Wand befestigt Demontage einschl. aller Armaturen, Abflussanschlussrohre, Syphon, Eckventil etc. Waschbecken in verschiedenen Größen und Abmessungen, i.M ca. 0,8 x 0,6 m (b x t)
fachkundige Demontage aller vorhandenen Armaturen, Abflussrohre etc. mit geeignetem Werkzeug vollständige Entfernung der Wasch- oder Ausgussbecken geeignetem Werkzeug, einschl. aller Befestigungselemente vollständige Entfernung und Separierung der Füllungen/Dichtungsmassen in den Fugenanschlüssen Bauteile zerlegen und fachgerecht nach Abfallkomponenten trennen (Entsorgung gem. separater Positionen) fachkundiges Abdichten der dann offenen Schmutzwasseranschlüsse und Abklemmen der Frischwasserleitungen Transport der demontierten Bauteile zum jeweiligen Container auf BE-Fläche
Abrechnungsgrundlage ist der komplett demontierte und entfernte Sanitärgegenstand als ein Stück. 15,000 St .......................... ..........................
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 95 von 154
[Seite 96]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
1.5.30 Demontage sanitäre Einrichtungsgegenstände / Duscheinrichtung Komplettdemontage von Duscheinrichtungen in verschiedenen Sanierungsbereichen auf allen Ebenen nach Angabe AG.
Grundlage: TRGS 500, allg. Staubschutzmaßnahmen Durchführung im vorhandenen Schwarzbereich mindestens geregelte Luftführung mit geeignetem Unterdruckhaltegerät gem. TRGS 519, Abs. 8.2
Entfernung von Duscheinrichtungen bestehend aus Duschwannen aus Keramik oder emaillierten Stahl und Duschabtrennungen Demontage einschl. aller Armaturen sowie des Montagesockels Ausführung erst nach Sicherstellung der Medienfreiheit Duschwanne bis ca. 1,0 x 1,0 x 0,3 m (l xb x h)
fachkundige Demontage aller vorhandenen Armaturen und Duschabtrennungen mit geeignetem Werkzeug Abbruch der Duschwanne aus dem Montagesockel geeignetem Werkzeug, einschl. aller Befestigungselemente Abbruch der Montagsockels einschl. der Fliesen an Außenseite, Revisionsdeckel, Abflussanschlussrohr etc. vollständige Entfernung und Separierung der Füllungen/Dichtungsmassen in den Fugenanschlüssen Bauteile zerlegen und fachgerecht nach Abfallkomponenten trennen (Entsorgung gem. separater Positionen) fachkundiges Abdichten der dann offenen Schmutzwasseranschlüsse und Abklemmen der Frischwasserleitungen Transport der demontierten Bauteile zum jeweiligen Container auf BE-Fläche
Abrechnungsgrundlage ist der komplett demontierte und entfernte Sanitärgegenstand als ein Stück. 2,000 St .......................... ..........................
1.5.40 Demontage sanitäre Einrichtungsgegenstände / Badewanne Komplettdemontage von Badewannen in verschiedenen Sanierungsbereichen auf allen Ebenen nach Angabe AG.
Wie Position zuvor, jedoch Sanitäreinrichtung als Badewanne bestehend aus Badewanne aus Acryl oder emaillierten Stahl, ca. 170x75 cm Wannenträger aus Styropor oder Montagesockel Brausegarnitur mit AP-Armatur verchromt
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 96 von 154
[Seite 97]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Ablaufgarnitur 3,000 St .......................... ..........................
1.5.50 Demontage sanitäre Einrichtungsgegenstände / Pflegedusche Komplettabbruch von Pflege-Duscheinrichtungen in verschiedenen Sanierungsbereichen auf allen Ebenen nach Angabe AG.
Grundlage: TRGS 500, allg. Staubschutzmaßnahmen Durchführung im vorhandenen Schwarzbereich mindestens geregelte Luftführung mit geeignetem Unterdruckhaltegerät gem. TRGS 519, Abs. 8.2
Entfernung von Pflege-Duscheinrichtungen bestehend aus bodenbündiger, gelochter Edelstahl-Abdeckung (verschraubt) in Estrich eingelassener Auffangwanne Ausführung erst nach Sicherstellung der Medienfreiheit ca. 2,0 x 1,0 x 0,1m (l xb x h)
fachkundige Demontage aller vorhandenen Armaturen und it geeignetem Werkzeug Demontage der Edelstahl-Abdeckung, einschl. aller Befestigungselemente Abbruch der Auffangwanne, inkl. Abflussanschlussrohr etc. Bauteile zerlegen und fachgerecht nach Abfallkomponenten trennen (Entsorgung gem. separater Positionen) fachkundiges Abdichten der dann offenen Schmutzwasseranschlüsse und Abklemmen der Frischwasserleitungen Transport der demontierten Bauteile zum jeweiligen Container auf BE-Fläche
Abrechnungsgrundlage ist der komplett demontierte und entfernte Sanitärgegenstand als ein Stück. 1,000 St .......................... ..........................
1.5.60 Demontage Unterputz Feuerlöschanlage, Arbeitsaufwand In den Bestandstreppenhäusern befinden sich Unterputz Feurerlöschanlagen in Form von Trockensteigleitungen.
Auf Grund des uneinsichtigen Bestandes werden die Aufwendungen für den Rückbau der Feuerlöschanlagen auf Stundenbasis vergütet und die Entsorgungskosten separat verrechnet. Ebenfalls wird das Öffnen der Wände in diesem Bereich in dieser Position vergütet. Anfallendes Putz- und Wandmaterial ist ebenfalls zu entsorgen.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass es eine Steigleitungen im Treppenhäusern des aktuellen Bauabschnittes gibt, welche den Einspeisepunkt im EG
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 97 von 154
[Seite 98]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ und die Entnahmestellen im 1. OG und 2. OG haben. Zu Kalkulieren ist der Rückbau der Unterputz verlegten Leitung, sowie die Blecheinhausungen und Entnahmekopplungen in den Stockwerken. Anfallendes Material muss händisch durch die Baustelle zur Fassadenöffnung und von dort nach unten transportiert werden.
Die Stundennachweise für diesen Rückbau sind arbeitstäglich der Bauleitung zu übergeben. Bei absehbarer Überschreitung der angegebenen Aufwendungen ist unmittelbar die Bauleitung schriftlich zu informieren. 18,000 Std .......................... ..........................
1.5.70 Entsorgung Unterputz Feuerlöschanlage, Entsorgungskosten Wie vor beschrieben, hier: Entsorgungspauschale 1,000 psch .......................... ..........................
1.5.80 Entfernung von Spiralfalz-Lüftungsrohren, ungedämmt, bis DN200 Entfernung von ungedämmten Spiralfalz-Lüftungsrohren aus verzinktem Weißblech. Ausführung in allen Arbeitsbereichen auf den jeweiligen Ebenen.
Grundlage: TRGS 500, allg. Staubschutzmaßnahmen Durchführung im vorhandenen Schwarzbereich mindestens geregelte Luftführung mit geeignetem Unterdruckhaltegerät gem. TRGS 519, Abs. 8.2
Arbeitshöhe bis ca. 4 m Abmessung Lüftungsrohr: Außendurchmesser AD bis 20 cm
Demontage der Lüftungsrohre im Sanierungsbereich einschließlich aller Einbaukomponenten, wie Lüftungsauslässe, -rohre und Formstücke sowie aller Befestigungen im Decken oder Wandbereich Erschwernisse aufgrund baulich beengter Verhältnisse und an der Decke verlaufender Lüftungskanäle, Rohrleitungen, Stromkabel und weiterer technischer Installationen sind einzukalkulieren.
Demontage der Blechrohre einschließlich aller vorhandenen Einbauteile und Formstücke, wie Abhänger, Lüftungsauslässe, Revisionsöffnungen, Bögen, Stutzen usw. mit geeignetem Werkzeug Rückbau der Befestigungen mindestens wand- oder deckenbündig, Rückbau der Lüftungsrohre an Baufeldgrenze bündig zu Rohbau (z.B. an Fußboden bündig zu OK Rohbeton) Reinigen sowie Zerkleinern ausgebaute Rohre auf Transportgrößen evtl. verbleibende Rohranschlussbereiche innen feucht reinigen und staubdicht abkleben
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 98 von 154
[Seite 99]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Separierung aller anfallenden Stoffe Transport der Abfälle und gereinigten Rohre zum jeweiligen Container
Anfallende Metallabfälle gehen ins Eigentum des AN über und sind einer schadlosen Verwertung zuzuführen, die entsprechenden Aufwendungen sind in den Einheitspreis einzurechnen
Abrechnungsgrundlage ist die demontierte Rohrlänge in m.
Hinweis: Rohrabschnitte in asbesthaltigen GK-Wänden verbleiben und sind im Zuge des Abbruchs der GK-Wände im Schwarzbereich gem. TRGS 519 Asbest zu entfernen. Entsprechende Trennschnitte sind einzurechnen. 100,000 m .......................... ..........................
1.5.90 Entfernung von Flex-Lüftungsrohren, ungedämmt, bis DN200 Entfernung von ungedämmten Flex-Lüftungsrohren aus verzinktem Weißblech. Ausführung in allen Arbeitsbereichen auf den jeweiligen Ebenen.
Wie Position zuvor, jedoch
Lüftungsrohr als ungedämmtes Flexrohr, DN200 50,000 m .......................... ..........................
1.5.100 Entfernung ungedämmte Lüftungskanäle (eckig), Kantenlänge bis 500 mm Sachkundige Komplettdemontage von ungedämmten Lüftungskanälen aus Stahlblech (eckig). Ausführung in allen Arbeitsbereichen auf den jeweiligen Ebenen.
Grundlage: TRGS 500, allg. Staubschutzmaßnahmen Durchführung im vorhandenen Schwarzbereich mindestens geregelte Luftführung mit geeignetem Unterdruckhaltegerät gem. TRGS 519, Abs. 8.2
max. Seitenlänge des Kanals im Querschnitt bis 500 mm Demontage der Lüftungskanäle im Sanierungsbereich einschließlich aller Einbaukomponenten, wie Lüftungsauslässe, -rohre sowie aller Befestigungen im Deckenbereich Arbeitshöhe bis 4 m
Erschwernisse aufgrund baulich beengter Verhältnisse und an der Decke verlaufender Lüftungskanäle, Rohrleitungen, Stromkabel und weiterer technischer Installationen sind einzukalkulieren.
Demontage der Lüftungskanäle einschließlich aller vorhandenen Einbauteile und Formstücke, wie Abhänger, Lüftungsauslässe, Revisionsöffnungen,
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 99 von 154
[Seite 100]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Bögen, Stutzen usw. mit geeignetem Werkzeug Reinigen sowie Zerkleinern des ausgebauten Kanals auf Transportgrößen evtl. verbleibende Kanalanschlussbereiche innen feucht reinigen und staubdicht abkleben Rückbau der Befestigungen mindestens wand- oder deckenbündig Separierung aller anfallenden Stoffe Transport der Abfälle und gereinigten Kanalbleche zum jeweiligen Container
Anfallende Metallabfälle gehen ins Eigentum des AN über und sind einer schadlosen Verwertung zuzuführen, die entsprechenden Aufwendungen sind in den Einheitspreis einzurechnen
Abrechnungsgrundlage ist die demontierte Kanalfläche in qm.
Hinweis: Kanalabschnitte in asbesthaltigen GK-Wänden verbleiben und sind im Zuge des Abbruchs der GK-Wände im Schwarzbereich gem. TRGS 519 Asbest zu entfernen. Entsprechende Trennschnitte sind einzurechnen. 35,000 m2 .......................... ..........................
1.5.110 Demontage von Brandschutzbekleidungen Sachkundige Komplettdemontage von Brandschutzbekleidungen an Lüftungskanälen und Leitungen aus Plattenmaterial, doppelt beplankt, keine Schadstoffbelastung in Platten/Spachtel. Ausführung in allen Arbeitsbereichen auf den jeweiligen Ebenen.
Grundlage: TRGS 500, allg. Staubschutzmaßnahmen Durchführung im vorhandenen Schwarzbereich mindestens geregelte Luftführung mit geeignetem Unterdruckhaltegerät gem. TRGS 519, Abs. 8.2
max. Seitenlängen der Bekleidungen bis 500 mm Demontage einschließlich aller Befestigungen und Kleinteile Arbeitshöhe bis 4 m
Erschwernisse aufgrund baulich beengter Verhältnisse und an der Decke verlaufender Lüftungskanäle, Rohrleitungen, Stromkabel und weiterer technischer Installationen sind einzukalkulieren.
Demontage der Brandschutzbekleidungen einschließlich aller vorhandenen Einbauteile und Formstücke, wie Abhänger, Revisionsöffnungen, usw. mit geeignetem Werkzeug Reinigen sowie Zerkleinern des ausgebauten Plattenmaterials auf Transportgrößen Rückbau der Befestigungen mindestens wand- oder deckenbündig Separierung aller anfallenden Stoffe Transport der Abfälle und gereinigten Kanalbleche
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 100 von 154
[Seite 101]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ zum jeweiligen Container
Anfallende Metallabfälle gehen ins Eigentum des AN über und sind einer schadlosen Verwertung zuzuführen, die entsprechenden Aufwendungen sind in den Einheitspreis einzurechnen
Abrechnungsgrundlage ist die demontierte Beplankungsfläche in qm.
Hinweis: Abschnitte in asbesthaltigen GK-Wänden verbleiben und sind im Zuge des Abbruchs der GK-Wände im Schwarzbereich gem. TRGS 519 Asbest zu entfernen. Entsprechende Trennschnitte sind einzurechnen. 15,000 m2 .......................... ..........................
1.5.120 Entfernung ungedämmte Lüftungskanäle (eckig), Kantenlänge > 500 mm bis 1.000 mm Sachkundige Komplettdemontage von ungedämmten Lüftungskanälen aus Stahlblech (eckig). Ausführung in allen Arbeitsbereichen auf den jeweiligen Ebenen.
Wie Position zuvor, jedoch
max. Seitenlänge des Kanals im Querschnitt bis >500 bis 1.000 mm 20,000 m2 .......................... ..........................
1.5.130 Entfernung von Lüftungsauslasskästen (in Massivwänden) Komplettausbau von Lüftungsauslasskästen aus Stahlblech in Massivwänden in Sanierungsbereichen OG1-SB1 und OG2-SB1.
Grundlage: TRGS 500, allg. Staubschutzmaßnahmen Durchführung im vorhandenen Schwarzbereich mindestens geregelte Luftführung mit geeignetem Unterdruckhaltegerät gem. TRGS 519, Abs. 8.2
Lüftungsauslasskasten aus Stahlblech mit Lüftungsgitter oder -lamellen angeschlossen an Lüftungskanal, Lüftungsrohr oder Flexrohr Abmessungen Auslasskasten bis 700/150 mm eingebaut in verputzte Massivwand, D bis 35 cm
Ausbau Lüftungskanal, Lüftungsrohr oder Flexrohr an Auslasskasten gemäß separater Leistungspositionen
Komplettentfernung des Auslasskastens aus der Massivwandmit geeignetem Werkzeug, leichte Stemmarbeiten sind einzurechnen Freilegen der Öffnung mit geringstmöglicher Beschädigung der Wand, entsprechend sorgfältiges Arbeiten ist einzurechnen Lösen und Herausnehmen des
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 101 von 154
[Seite 102]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Stahlblech-Auslasskastens und reinigen mittels Absaugen Separierung aller anfallenden Stoffe (anfallender mineralischer Abfall ist getrennt zu entsorgen) Transport der Abfälle und des gereinigten Auslasskastens zum jeweiligen Container
Anfallende Metallabfälle gehen ins Eigentum des AN über und sind einer schadlosen Verwertung zuzuführen, die entsprechenden Aufwendungen sind in den Einheitspreis einzurechnen
Abrechnungsgrundlage ist der Ausbau des Auslasskastens als ein Stück. 8,000 St .......................... ..........................
1.5.140 Entfernung Schmutzwasser-Guss-/SML-Rohrleitungen (bis DN 100) Entfernung von ungedämmten Schmutzwasser-Gussrohre mit Muffen oder SML-Rohrleitungen. Ausführung in allen Arbeitsbereichen auf den jeweiligen Ebenen.
Grundlage: TRGS 500, allg. Staubschutzmaßnahmen Durchführung im vorhandenen Schwarzbereich mindestens geregelte Luftführung mit geeignetem Unterdruckhaltegerät gem. TRGS 519, Abs. 8.2
Arbeitshöhe bis ca. 4 m Rohrleitung aus Grauguss mit Muffen bzw. SML-Rohre, ungedämmt, bis DN 100
Demontage der Guss-/SML-Rohrleitungen im Sanierungsbereich einschließlich aller Einbaukomponenten sowie aller Befestigungen etc. Rohrverlauf auch im Deckenbereich, Erschwernisse aufgrund baulich beengter Verhältnisse und an der Decke verlaufender Lüftungskanäle, Rohrleitungen, Stromkabel und weiterer technischer Installationen sind einzukalkulieren.
Demontage der Rohrleitungen einschließlich aller vorhandenen Einbauteile und Formstücke, Abzweige, Abhänger, Befestigungsmittel usw. mit geeignetem Werkzeug Rückbau der Befestigungen mindestens wand- oder deckenbündig, Rückbau der Schmutzwasserrohre an Baufeldgrenze bündig zu Rohbau (z.B. an Fußboden bündig zu OK Rohbeton nach Abbruch Fußbodenaufbau) Reinigen sowie Zerkleinern ausgebaute Rohre auf Transportgrößen evtl. verbleibende Rohröffnungen sind fachgereicht zu verschließen und gegen hineinfallende Gegenstände zu sichern Separierung aller anfallenden Abfälle Transport der Abfälle und gereinigten Rohre zum
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 102 von 154
[Seite 103]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ jeweiligen Container
Anfallende Metallabfälle gehen ins Eigentum des AN über und sind einer schadlosen Verwertung zuzuführen, die entsprechenden Aufwendungen sind in den Einheitspreis einzurechnen
Abrechnungsgrundlage ist die demontierte Rohrlänge in m. 200,000 m .......................... ..........................
1.5.150 Entfernung Schmutzwasser-Guss-/SML-Rohrleitungen (>DN100 bis DN 200) Entfernung von ungedämmten Schmutzwasser-Guss oder SML-Rohrleitungen Ausführung in allen Arbeitsbereichen auf den jeweiligen Ebenen.
Wie Position zuvor, jedoch
Rohrleitung aus Grauguss mit Muffen bzw. SML-Rohre, ungedämmt, >DN100 bis DN 200 30,000 m .......................... ..........................
1.5.160 Entfernung Schmutzwasser-Bodenablauf (bis 20x20 cm) Entfernung von Schmutzwasser-Bodenabläufen in den Feuchträumen der Sanierungsbereiche OG1-SB1 und OG2-SB1.
Grundlage: TRGS 500, allg. Staubschutzmaßnahmen Durchführung im vorhandenen Schwarzbereich mindestens geregelte Luftführung mit geeignetem Unterdruckhaltegerät gem. TRGS 519, Abs. 8.2
eckiger Bodenablauf aus Edelstahl mit Rost und Schmutzfang, Anschluss bis DN100 in Fußbodenaufbau der Feuchträume eingelassen Abmessungen ca. 20x20x10 cm (lxbxh)
Ausbau im Zuge des Abbruchs des Fußbodenaufbaus.
Demontage des Bodenablaufs einschließlich aller vorhandenen Einbauteile und Formstücke, usw. mit geeignetem Werkzeug Rückbau des angeschlossenen Schmutzwasserrohrs an Baufeldgrenze bündig zu Rohbau (z.B. an Fußboden bündig zu OK Rohbeton nach Abbruch Fußbodenaufbau) evtl. verbleibende Rohröffnungen sind fachgereicht zu verschließen und gegen hineinfallende Gegenstände zu sichern Separierung aller anfallenden Abfälle und Transport zum jeweiligen Container
Anfallende Metallabfälle gehen ins Eigentum des AN über und sind einer schadlosen Verwertung zuzuführen, die
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 103 von 154
[Seite 104]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ entsprechenden Aufwendungen sind in den Einheitspreis einzurechnen
Abrechnungsgrundlage ist der vollständig entfernte Bodenablaufs als ein Stück. 6,000 St .......................... ..........................
1.5.170 Entfernung ungedämmte Stahlrohrleitungen (bis DN50) Entfernung von ungedämmten Stahlrohrleitungen der Wasser- und Heizungsinstallation. Ausführung in allen Arbeitsbereichen auf den jeweiligen Ebenen.
Grundlage: TRGS 500, allg. Staubschutzmaßnahmen Durchführung im vorhandenen Schwarzbereich mindestens geregelte Luftführung mit geeignetem Unterdruckhaltegerät gem. TRGS 519, Abs. 8.2
Arbeitshöhe bis ca. 4 m Rohrleitung aus Stahl, ungedämmt, bis DN 50 die Entfernung und Separierung einer Papier-Ummantelung ist einzurechnen
Demontage der Stahlrohrleitungen im Sanierungsbereich einschließlich aller Einbaukomponenten sowie aller Befestigungen etc. Rohrverlauf auch im Deckenbereich, Erschwernisse aufgrund baulich beengter Verhältnisse und an der Decke verlaufender Lüftungskanäle, Rohrleitungen, Stromkabel und weiterer technischer Installationen sind einzukalkulieren.
Demontage der Rohrleitungen einschließlich aller vorhandenen Einbauteile und Formstücke, Abzweige, Abhänger, Befestigungsmittel usw. mit geeignetem Werkzeug Rückbau der Befestigungen mindestens wand- oder deckenbündig, Rückbau der Rohrleitunen an Baufeldgrenze bündig zu Rohbau (z.B. an Fußboden bündig zu OK Rohbeton nach Abbruch Fußbodenaufbau) Reinigen sowie Zerkleinern ausgebaute Rohre auf Transportgrößen Separierung aller anfallenden Abfälle Transport der Abfälle und gereinigten Rohre zum jeweiligen Container
Anfallende Metallabfälle gehen ins Eigentum des AN über und sind einer schadlosen Verwertung zuzuführen, die entsprechenden Aufwendungen sind in den Einheitspreis einzurechnen
Abrechnungsgrundlage ist die demontierte Rohrlänge in m. 123,000 m .......................... ..........................
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 104 von 154
[Seite 105]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
1.5.180 Entfernung ungedämmte Stahlrohrleitungen (>DN50 bis DN100) Entfernung von ungedämmten Stahlrohrleitungen. Ausführung in allen Arbeitsbereichen auf den jeweiligen Ebenen.
Wie Position zuvor, jedoch
Rohrleitung aus Stahl, ungedämmt, >DN 50 bis DN100 5,000 m .......................... ..........................
1.5.190 Zulage Entfernung Leitungen in Wandschlitzen Zulage für das Entfernen der Leitungen in Wandschlitzen, inklusive Erstellung des Wandschlitzes in verputzter Massivwand. Schlitzbreite mindestens 5 cm, Schlitztiefe bis zu 3 cm bis Oberkante Leitung. Anfallendes Material wird Eigentum des AN und ist abzutransportieren. Bei der Untersuchung der Massivwände und Putze wurde keine Schadstoffbelastung festgestellt. 80,000 m .......................... ..........................
1.5.200 Ausbau und Entsorgung von Flachheizkörpern, ohne asbesthaltige Dichtungen (F bis 1 qm) Ausbau und Entsorgung von Flachheizkörpern (ohne asbesthaltige Dichtungen). Ausführung in OG1-SB1 und OG2-SB1.
Grundlage: TRGS 500, allg. Staubschutzmaßnahmen Durchführung im vorhandenen Schwarzbereich mindestens geregelte Luftführung mit geeignetem Unterdruckhaltegerät gem. TRGS 519, Abs. 8.2
Ausbau der Heizkörper einschl. Befestigungsschienen zur Wandmontage Ausbau der Heizkörper in einem Stück ohne Zerlegung und geringst möglicher Beschädigung der Wände
Ansichtsfläche der Heizkörper F bis 1 qm Tiefe der Heizkörper bis 5 cm an Wandbefestigung oder Stützfüßen verschraubt (bei einer Heizkörperlänge von z.B. 2 m ist von 3 Befestigungsschienen bzw. -füßen auszugehen) 2 Anschlussleistungen je Heizkörper, Durchmesser bis ¾ Zoll Heizleitungen und Heizkörper bauseits entleert, Restwasser möglich
Trennen der Anschlussleitungen mit geeignetem Werkzeug, austretendes Restwasser auffangen und als Schmutzwasser entsorgen Lösen der Schrauben an den Wand-Befestigungsschienen (inkl. Entfernung aller
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 105 von 154
[Seite 106]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Befestigungsmittel und deren Entsorgung als Metallschrott) vollständiges mindestens wandbündiges Entfernen der Befestigungselemente, inkl. Dübel etc. Heizkörper von evtl. noch enthaltenem Restwasser leeren (Restwasser auffangen und als Schmutzwasser entsorgen Separierung aller anfallenden Stoffe demontierten Heizkörper sowie alle weiteren Abfälle aufnehmen und Transport zum jeweiligen Container
Hinweis: Die Abfälle gehen in das Eigentum des AN über und sind schadlos zu entsorgen. Diese Leistungsposition versteht sich inkl. Transport und ordnungsgemäßer Entsorgung.
Verschmutzung von Boden und Wände vermeiden, da verbleibende Rückstände bei Schadstoffsanierung schlecht zu reinigen sind (Auffangbehälter und/oder auslegen von Folie sind einzurechnen) Eventuelle Verschmutzungen auf verbleibenden Oberflächen sind vom AN auf dessen Kosten qualifiziert zu reinigen
Abrechnungsgrundlage ist der ausgebaute und ordnungsgemäß entsorgte Heizkörper als ein Stück. 12,000 St .......................... ..........................
1.5.210 Ausbau und Entsorgung von Konvektor-Heizkörpern, ohne asbesthaltige Dichtungen (F bis 0,5 qm) Ausbau und Entsorgung von Konvektor-Heizkörpern (ohne asbesthaltige Dichtungen). Ausführung in OG1-SB1 und OG2-SB1.
Wie Position zuvor, jedoch
Heizkörper als Konvektor-Heizkörper auf Stützfüßen (Bodenmontage) Abmessungen bis ca. 400x10x10 cm (lxbxh) Ansichtsfläche der Heizkörper F bis 0,5 qm 3,000 St .......................... ..........................
1.5.220 Demontage und Entsorgung von HLS-Installationen auf Anweisung Demontage und Entsorgung von restlichen HLS-Installationen im 1.OG, 2.OG und 3.OG. Ausführung nur nach Anweisung AG.
Grundlage: TRGS 500, allg. Staubschutzmaßnahmen Durchführung im vorhandenen Schwarzbereich mindestens geregelte Luftführung mit geeignetem Unterdruckhaltegerät gem. TRGS 519, Abs. 8.2
Vor Beginn der Schadstoffsanierung sind in den Ebenen
- bis 3.OG bestehende, restliche HLS-Installationen, die nicht in den Einzelpositionen genannte sind, zu
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 106 von 154
[Seite 107]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ demontieren und zu entsorgen. Ausführung ausschließlich auf Anweisung der Bauleitung. Es ist davon auszugehen, dass das Material nicht schadstoffbelastet ist.
Demontage und Abbruch jeweils mit geeignetem Werkzeug.
Hinweis: Bei der Demontage der Bauteile dürfen die asbesthaltigen Trockenbauwände nicht beschädigt werden. Entsprechend vorsichtiges Arbeiten in diesen Bereichen ist einzurechnen.
Separierung aller Abfallkomponenten und Transport zum jeweiligen Container. Abtransport über die jeweilige Fassadenöffnung und das Gerüst.
Material wird Eigentum des AN und ist fachgerecht zu entsorgen.
Die Abrechnung erfolgt auf Nachweis der erbrachten Leistungen auf Stundenbasis. 20,000 Std .......................... ..........................
1.5.230 separate Entsorgung HLS-Restmaterial /HLS-Restbauteile unbelastet aus Vorposition (Containerstellung und Entsorgung Misch-Abfall) Stellung Container für gemischte HLS-Demontage- und Abbruchabfälle der Vorposition, inkl. ordnungsgemäßer Entsorgung.
Vor Beginn der Schadstoffsanierung in 1. OG bis 3. OG: Hier separaten Entsorgungscontainer stellen, inkl. Vorhaltung und Abholung und aller Gebühren und Entsorgungskosten, für Misch-Abfall der Demontagen aus Vorposition, unbelastetes Material. Containergröße 7,5 m³, auf die Hinweise zu beengten und eingeschränkten Zufahrtsmöglichkeiten lt. Vorbemerkungen ist Rücksicht zu nehmen. 1,000 St .......................... ..........................
Summe 1.5 Demontage HLS (schadstofffrei) ............................
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 107 von 154
[Seite 108]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
1.6 Schadstoffentfernung
Bei allen nachfolgend beschriebenen Rückbau- und Demontagearbeiten (schadstofffrei, sowie schadstoffbelastet und ELT-Demontagen sowie HLS-Demontagen) sind die Hinweise in den Vorbemerkungen insbesondere zu den eingeschränkten Arbeitszeiten für lärmintensive Arbeiten, sowie den eingeschränkten Flächen für Containerstellungen zu beachten. Diese berechtigen nicht zur Anmeldung von Mehrkosten.
Die beschriebenen Arbeiten finden in den Geschossen EG, 1. OG, 2. OG und 3. OG statt. Der Zugang erfolgt über ein bauseitiges Fassadengerüst mit Lastenaufzug. In jedem Geschoss wird eine Fassadenöffnung erstellt, die Anlagen müssen also regelmäßig versetzt werden. Es ist damit zu rechnen, dass in Geschossen, in denen die Schadstoffsanierung des AN abgeschlossen ist, bereits die nächsten Gewerke weiterarbeiten, während die Schadstoffsanierung des AN im darüber oder darunterliegenden Geschoss ausgeführt wird. Dies ist zu berücksichtigen.
Die Baustellenbereiche werden vorab bauseits vom bewohnten Bereich über Trennwände abgeschottet, ein Materialtransport oder Zugang über innenliegende Aufzüge ist nicht möglich.
Die Sanierungsmaßnahmen sind unter Einhaltung der derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und Gesetze, insbesondere der Forderungen der TRGS 519 und TRGS 521 unter der genauen Beachtung der zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZBVB, WZTV, ZTV siehe Punkte 0.1 bis 0.3) auszuführen.
Für Tätigkeiten an gefahrstoffhaltigen Produkten (Asbest, KMF) ist vom AN im Rahmen seinerArbeitgeberpflichten eine Gefährdungsbeurteilung mit Arbeitsplan und Betriebsanweisung gem. GefStoffV zu erstellen und sein eigenes Personal zu unterweisen. Diese Unterweisung ist schriftlich zu dokumentieren und dem AG vorzulegen.
Arbeiten in Bereichen mit Absturzgefahr (z.B. Gerüste, Schächte, Dächer, Balkone etc.) dürfen nur mit geeigneter Sicherung gegen Absturz (z.B. PSAgA) durchgeführt werden. Erforderliche Gerüste, Aufstiegshilfen oder Hilfsplattformen in den von der Schadstoffsanierung betroffen Bereichen zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen - sofern nicht mit eigener Position ausgeschrieben - sind Sache des AN und mit einzukalkulieren. Ebenso sind sämtliche Erschwernisse und Aufwendungen aus den beschriebenen Randbedingungen - soweit nicht mit eigener Position abgefragt - in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Die Kosten für den Transport von Abfällen / Gebinden zum entsprechenden bereitzustellenden Container sind in der jeweiligen Position in der die Leistung für die Schadstoffentfernung / Demontage / Abbruch beschrieben ist, einzurechnen.
Sämtliche Material/-Abfalltransporte durch das Gebäude müssen staubfrei durchgeführt werden. Die dafür erforderlichen Maßnahmen (z.B. Verpackung oder gedeckelte Transportbehältnisse) sind vom Bieter in die Einheitspreise einzurechnen.
Die in den Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis beschriebenen Besonderheiten und die dort vorgegebene Sanierungsreihenfolge sind zu
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 108 von 154
[Seite 109]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
beachten, verbindlich einzuhalten und in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Stellt sich beim AN während der Arbeiten der Verdacht auf ein noch nicht bekanntes bzw. durch die vorhandene Leistungsbeschreibung und die vorhandene Deklaration noch nicht abgedecktes Schadstoffaufkommen ein, sind die Arbeiten unmittelbar zu unterbrechen. Die Bauleitung ist unverzüglich telefonisch zu informieren, der Bauherr ist am selben Tag schriftlich zu unterrichten. Der AN ist verpflichtet, die Arbeiten soweit es ihm zuzumuten ist, an anderer Stelle unverzüglich fortzusetzen, um den dadurch entstehenden Bauverzug möglichst gering zu halten.
1.6.10 Herstellung Fassadenöffnung für Zugang zu Arbeitsbereichen Partielle Öffnung der Fassade zur sachkundigen Herstellung eines Zugangs in das Gebäude von der Gerüstplattform aus durch Ausbau Holzfenster und Abbruch Fensterbrüstung für OG1-SB1-V und OG2-SB1-V. Hinweis: Die Fassade des Gebäudes steht unter Denkmalschutz. Die Fassadenöffnung ist durch die zuständige Behörde freigegeben, jedoch ist darauf zu achten, nur so viel Fassadenfläche abzubrechen wie unbedingt nötig und die restliche Fassade möglichst nicht zu beschädigen. Die Zugänglichkeit erfolgt über das bauseitige Fassadengerüst, mit Lastenaufzug. Die Arbeiten sind auszuführen im 1. OG und im 2. OG.
Grundlagen: TRGS 505 Blei (Anlehnung an Anhang 3,) TRGS 521, Expositionskategorie 1 und TRGS 500, allgemeine Staubschutzmaßnahmen
Durchführung im Außenbereich an Fassade auf Gerüstplattform Sperrung und Kennzeichnung Arbeitsbereich (kein Zugang Dritter) Auslegen Boden unter Gerüst mit Folie (eigene Position) Einsatz von PSA (mind. Atemschutzmaske, ggf. Einwegschutzanzug) bei Auftreten von KMF-Dämmung Fensteranschluss oder abrasiven Tätigkeiten an Holzfenstern Einsatz Industriesauger, Staubklasse H, für Direktabsaugung am Arbeitsort
Holzfenster Holzfenster in verschiedenen Abmessungen bis ca: 3 qm Fensterfläche, B ca. 1,4 m schwermetallhaltiger Anstrich wahrscheinlich (Altholzklasse A IV gem. AltholzV) Fenster i.d.R. 3-teilig, mit 2 Fensterflügeln und kippbarem Oberlicht (Abweichungen je nach Abmessungen und Ausführung möglich) i.d.R. Fenster mit Doppelverglasung Fensterbank aus Kalksteinplatte; an Außenseite Abtropfblech Wandtiefe Außenwand ca. 40 cm Holzrahmen bis ca. 10 cm Profilstärke
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 109 von 154
[Seite 110]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
KMF-Dämmung im Wandanschluss der Fenster möglich
Wandaufbau: Mauerwerk, verschiedene Stärken bis D ca. 40 cm Fassadenputz mit Farbe an Außenseite, D bis ca. 3 cm Brüstungshöhe ca. 1 m raumseitig Heizkörpernische, verputzte Heraklit-/Styropor-Verbundplatte, Gesamtstärke D bis 10 cm - Heizkörper (mit asbesthaltigen Dichtungen)
Fassade steht unter Denkmalschutz Bauteilöffnung maximal Fensterbreite (B ca. 1,4 m) und bis Fenstersturz (ca. 2,5 m über Fußboden), Herstellung und Größe der Fassadenöffnung (ca. 3,5 qm) nur nach Abstimmung und Freigabe AG
Ausbau des Heizkörpers ohne Beschädigung (asbesthaltige Dichtungen) mit geeignetem Werkzeug und Transport und Lagerung in Sanierungsbereich für spätere Zerlegung gem. separater Leistungsposition
Ausbau Fenster: Komplettausbau Holzfenster (Fensterflügel, Fensterrahmen), eingebaut in Außenwand (Massivwand verputzt) Ausbau ohne Beschädigung des Sturzes und geringst möglicher Beschädigung der Laibungen, aufgrund Denkmalschutz und späterer Wiederherstellung Herstellung einer geregelten Luftströmung mittels zugelassenem H-Sauger im Arbeitsbereich Demontage der Fensterflügel mit geeignetem Werkzeug fachkundige Entglasung (PSA für Schnittschutz etc. ist einzurechnen), Entsorgung als Glasabfall (eigene Position) Abbruch des Holzfensterahmens aus der Massivwand mit geeignetem Werkzeug (Beschädigungen der Wand und des Sturzes sind auf das geringst mögliche Maß zu begrenzen) Befeuchtung der evtl. zu Tage tretenden KMF-Hinterfüllung des Rahmes und Entnahme der Dämmung unter ständigem Saugen mit Industriesauger, Staubklasse H sofortiges Verpacken am Ausbauort in stabile und staubdichte Schadstoffgebinde (kennzeichnen gem. TRGS 521) Reinigung der anfallenden Holzteile des Rahmes mittels Absaugen und feuchtem Wischen Zerkleinern des Rahmens auf Transportgrößen ausschließlich ohne Einsatz von schnell drehenden Werkzeugen und ohne Entschichtung der Farbe (nur falls zwingend erforderlich) Grob- und Feinreinigung des Ausbauortes gemäß separater Position
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 110 von 154
[Seite 111]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Separierung aller Abfallkomponenten Transport der Abfallchargen zum jeweiligen Container Entsorgung der Holzbauteile als Altholz der Altholzklasse A IV (gefährlicher Abfall), Entsorgung ist eigene Leistungsposition
Abbruch Fensterbrüstung Das Abbruchmaterial ist beim Ausbau gegen Absturz zu sichern (Ausbau erfolgt im 1. und 2.OG). Dafür erforderliche geeignete Hilfsmittel und zusätzliche Aufwendungen sind in den Einheitspreis einzurechnen.
Abbruch der vorhandenen Fensterbrüstung inkl. Fensterbank, staubarmes Arbeiten nach Stand der Technik der Abbruch hat mit geringst möglicher Beschädigung der zum Verbleib vorgesehen Wände und Einbauten zu erfolgen, entsprechende Aufwendungen für vorsichtiges und sorgfältiges Arbeiten in diesen Bereichen ist einzurechnen Separierung der anfallenden Abfallkomponenten Transport der separierten Abbruchchargen zum entsprechenden Container
Hinweise: Der mineralische Abbruchanteil ist bis zum Vorliegen der Deklarationsanalytik vor Ort in einem geeigneten Container zwischenzulagern. Durchführung der Deklaration erfolgt durch Fachbauleitung des AG. Die endgültige abfallrechtliche Einordnung erfolgt anhand der Analyseergebnisse (Entsorgung eigene Position).
Hinweis: Die hergestellte Fassadenöffnung ist umgehend in fachlich geeigneter Weise bis zum Anschluss der wetterfesten Einhausung der Schleuse gegen Witterung/Regen zu sichern. Da die Fassade unter Denkmalschutz steht, ist beim Brüstungsabbruch möglichst darauf zu achten, ganze Steine zu lösen und diese zur späteren Wiederverwendung einzulagern. Mit einzukalkulieren ist der Mehraufwand für das vorsichtige Lösen, sowie das Verpacken und Abtransportieren der Steine auf die Erdgeschossebene. Die Steine werden bauseits gelagert.
Die hergestellte Fassadenöffnung ist mittels einer Konstruktion aus Holzlatten (Mindestens 30/50 mm) und reißfesten, wasserdichten Planen gegen Witterung zu verschließen. Die Lattenkonstruktion kann im Umfeld der Öffnung aufgedübelt werden, in dem Umkreis, in dem der Fassadenputz wegen des Fensteraustausches bzw. dem späteren Angleich der wiederverschlossenen Fassadenöffnung sowieso angeglichen werden muss. Ein weiterer Umgriff ist auf Grund Denkmalschutz nicht gestattet. Die Folienabdeckung muss Vorhangähnlich, mit einer Überlappung von mindestens 40 cm ausgebildet werden. Die Verhinderung des Baustellenzugangs erfolgt
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 111 von 154
[Seite 112]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
über eine bauseitige Gerüstabsicherung, hier ist lediglich ein Witterungsschutz auszubilden.
Die Abrechnung erfolgt für die hergestellte Bauteilöffnung als ein Stück. Mit der Ausführung der Leistung darf erst nach abschließender Abstimmung und Freigabe durch die Bauleitung des AG begonnen werden. 4,000 St .......................... ..........................
1.6.20 Demontage ELT-Unterverteilung (KMF) (inkl. Entsorgung) Komplettdemontage eines Elektroverteilers (Unterverteilung) aus Stahlblech, KMF-Dämmstoffe möglich. Ausführung in den Sanierungsbereichen OG1-SB1 und OG2-SB1.
Grundlage: TRGS 521, Expositionskategorie 3 Durchführung im vorhandenen Schwarzbereich gemäß TRGS 519, Abschnitt 14/14.1-3, schwach gebundene Asbestprodukte Vier-Kammer-Personalschleuse und Zwei-Kammer- Materialschleuse gem. TRGS 519 geregelte Luftströmung mit Unterdruck > 20 Pa mittels geeignetem UHG gem. TRGS 519, Abs. 8
Ausführung in den jeweiligen Sanierungsbereichen vor den Asbestarbeiten.
ELT-Verteiler als 2-teiliger, wandhoher Standschrank eingebaut in Wandnische von Mauerwerkswand bestehend aus Stahlblechgehäuse abschließbarer Doppeltüre und Abdeckungen aus Kunststoff. Abmessungen: Hauptschrank ca. 200x105x25 cm (hxbxt) und darüber folgendem Nebenschrank mit 50x105x25 (hxbxt) KMF-haltige Dämmstoffe im Einbaubereich sowie in Brandschottungen möglich
Einbauten: ca. 24 St. Sicherungsautomaten 1pol bis 32A ca. 6 St. Sicherungsautomaten 3pol bis 32A ca. 7 St. Fehlerstrom-Schutzschalter ca. 6 St. Diazed Sicherungselement ca. 8 St. Relais ca. 5 St. Installationsschütz 4pol. bis 20A ca. 60 St. Reihenklemmen ca. 2 St. Netzüberwachungsrelais ca. 1 St. Lasttrennschalter 3- oder 4-polig bis 100A ca. 1 St. Überspannungsschutz Typ 2 interne Verdrahtung
sämtliche Kabel und Leitungen sind abzuklemmen und zurückzubauen, die internen Verdrahtungen auszubauen Komplettdemontage des Verteilers mit geeignetem Werkzeug, inkl. aller Befestigungselemente Demontage unter ständigem Saugen mit zugelassenem Industriestaubsauger (Staubklasse H)
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 112 von 154
[Seite 113]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ evtl. im Einbaubereich auftretende KMF-Dämmung sofort direkt vor Ort in gemäß TRGS 521 gekennzeichnete Foliensäcke staubdicht verpacken Ausbau des Verteilers mit geringstmöglicher Beschädigung der Wandnische vorhandenen Brandschottungen dürfen beim Ausbau nicht beschädigt werden (deren Entfernung erfolgt gem. eigener Position) entsprechend vorsichtiges Arbeiten ist einzurechnen demontierte Bauteile sachkundig reinigen mittels Absaugen und feuchtem Wischen
sachkundiges Ausschleusen des demontierten und reinigten Materials (Blechkanäle, Foliensäcke mit KMF, etc.) durch die Zwei-Kammer-Materialschleuse und Transport zum entsprechenden Container auf BE-Fläche
Inkl. Materialtrennung, Gestellung von Behältern, Container, usw., Materialförderung über die gesamte Baustelle. Das Material geht in das Eigentum des AN über und ist einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Alle Entsorgungsgebühren sind in diese Position einzukalkulieren, Entsorgung KMF ist eigene Position.
Abrechnungsgrundlage ist der vollständig entfernte ELT-Verteiler als ein Stück. 2,000 St .......................... ..........................
1.6.30 Abbruch Wandfliesen auf asbesthaltigen Trockenbauwänden (Asbest) Sachkundige Entfernung von mineralischen Wandfliesenbelägen auf Trockenbauwänden (Gipskarton) mit asbesthaltigen Spachtelmassen, Ausführung in OG1-SB1 und OG2-SB1
Durchführung im Schwarzbereich gemäß TRGS 519, Abschnitt 14/14.1-3, schwach gebundene Asbestprodukte und TRGS 521, Expositionskategorie 3 Vier-Kammer-Personalschleuse und Zwei-Kammer- Materialschleuse gem. TRGS 519 Unterdruckhaltung mit Unterdruck > 20 Pa und mindestens 8-fachem Luftwechsel je Stunde mit geeignetem Unterdruckhaltegerät gem. TRGS 519, Abs. 8.2
Arbeitshöhe bis ca. 4 m Trockenbauwände mit Fliesenbelag Fliesen in Dünnbettmörtel/Fliesenkleber auf GK-Platte verklebt Dicke Fliesenbelag bis 1 cm Erschwernisse für Arbeiten im Bereich des Fußbodenaufbaus sowie im Bereich vorhandener Installationen sind einzurechnen
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 113 von 154
[Seite 114]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ staubarme, sachkundige Entfernung der vorhandenen Wandfliesenflächen vom Untergrund mit geeignetem Werkzeug (z.B. Flachmeißel) unter ständiger Befeuchtung am Ausbauort und parallelem direkten Absaugen der Flächen mit zugelassenem Industriestaubsauger (Staubklasse H gem. TRGS 519, Abs. 8.2). sofortiges staubdichtes Verpacken der Fliesenbeläge aufgrund möglicher Anhaftungen asbesthaltiger Spachtelmasse als Asbestabfall in stabile und gem. TRGS 519 gekennzeichnete Abfallgebinde zu Boden gefallene Bruchstücke sofort aufnehmen und ebenfalls staubdicht und gekennzeichnet verpacken Fliesenkleber kann verbleiben und wird mit der GK-Wand abgebrochen
Grob- und Feinreinigung aller im Schwarzbereich vorhandenen Boden-, Wand- und Deckenflächen sowie aller Einbauten und Installationen gemäß separater Reinigungspositionen sachkundiges Ausschleusen der gereinigten Abfallgebinde und demontierten Bauteile durch die Zwei-Kammer-Materialschleuse und Transport zum entsprechenden Container auf BE-Fläche (Entsorgung als Asbestabfall gem. separater Entsorgungsposition) Durchführung eines 30-fachen Luftwechsels
Abrechnungsgrundlage ist die entfernte Fliesenfläche in qm. 160,000 m2 .......................... ..........................
1.6.40 Abbruch Trockenbauwände (doppelschalig, Asbest und KMF) Sachkundiger Komplettabbruch von doppelschaligen, geständerten Trockenbauwänden (Gipskarton) mit asbesthaltigen Spachtelmassen und innenliegender KMF-haltiger Wärmedämmung, Ausführung in OG1-SB1 und OG2-SB1.
Durchführung im Schwarzbereich gemäß TRGS 519, Abschnitt 14/14.1-3, schwach gebundene Asbestprodukte und TRGS 521, Expositionskategorie 3 Vier-Kammer-Personalschleuse und Zwei-Kammer- Materialschleuse gem. TRGS 519 Unterdruckhaltung mit Unterdruck > 20 Pa und mindestens 8-fachem Luftwechsel je Stunde mit geeignetem Unterdruckhaltegerät gem. TRGS 519, Abs. 8.2
Arbeitshöhe bis ca. 4 m Beplankung: beidseitig (je ca. 2x 15 mm gedoppelt) Dicke der KMF-Dämmung D bis ca. 10 cm Wandstärke ca. 15 cm mehrfache GK-Plattenstreifen in Deckenanschluss Erschwernisse für Arbeiten im Bereich des
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 114 von 154
[Seite 115]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Fußbodenaufbaus sowie im Bereich vorhandener Installationen sind einzurechnen
staubarmer, sachkundiger Abbruch aller im Sanierungsbereich durch die Bauleitung angegebenen o.g. nicht tragenden Gipskarton-Trennwände mit asbesthaltigen Spachtelmassen und KMF-haltigen Dämmungen von OK Rohfußboden bis UK Rohdecke mit geeignetem Werkzeug Demontage inkl. noch auf den GK-Platten vorhandener Installationen wie Fußleisten, Steckdosen, Taster etc., Anschlusskabel sind entsprechend zu trennen Entfernung und sachkundige Reinigung aller weiteren in der Trockenbauwand verlaufenden Kabel, Installationen etc. gem. separater Leistungspositionen (für die Kalkulation ist je qm Wandfläche vom 2 m Kabel/Leitungen auszugehen).
Öffnen der ersten Wandseite unter Berücksichtigung der geringsten Faserexposition bzw. Staubentwicklung während des Ausbaus ständiger Befeuchtung mittels Gloria-Spritze am Ausbauort und parallelem Absaugen der Flächen mit gemäß TRGS 519, Abs. 8.2 zugelassenem Industriestaubsauger (Staubklasse H) Befeuchten der innen liegenden und am oberen Abschluss der Wand befindlichen KMF-Dämmung sowie der entnommenen Wandteilflächen Abkleben evtl. verbleibender Wandanschlussbereiche sofortiges staubdichtes Verpacken der Trockenbauteile inkl. noch auf den GK-Platten vorhandener Fußleisten, Steckdosen, Taster etc. unter weiterer ständiger Befeuchtung mittels Gloria-Spritze am Ausbauort und parallelem Absaugen der Flächen mit zugelassenem Industriestaubsauger (Staubklasse H) in stabile und gemäß TRGS 519 gekennzeichnete Abfallgebinde (z.B. PE-Foliensäcke) Entnahme der in den geöffneten Bereichen befeuchteten KMF-Dämmung und ebenfalls sofortiges staubdichtes Verpacken am Ausbauort in stabile und gekennzeichnete Abfallgebinde Demontage der gegenüberliegenden Trockenbauteile nach o. g. Vorgehensweise Demontage der innenliegenden Wandunterkonstruktion (Schienen und Ständer) durch Lösen aller Verbindungsmittel im Fußboden- und Deckenbereich, Trennen der langen Teile (evtl. schneiden) Entfernung aller Verbindungsmittel oder Verspachtelungen im Fußboden- bzw. Deckenbereich und an Türzargen jeweils mit geeignetem Werkzeug, inkl. Verpacken als asbestkontaminiert in gekennzeichnete Foliensäcke vollständiges Entfernen der GK-Wand in Estrichfugen mit entsprechend kleinteiligem Arbeiten ist einzurechnen die anfallenden Metallteile der Unterkonstruktion sind feucht zu reinigen und als asbestfrei zu entsorgen, alle
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 115 von 154
[Seite 116]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ anderen anfallenden Abbruchkomponenten sind als asbesthaltige Abfälle einer gesonderten Entsorgung zuzuführen (separate Position) zu Boden gefallene Reste und Bruchstücke sofort aufnehmen und staubdicht verpacken Grob- und Feinreinigung aller im Schwarzbereich vorhandenen Boden-, Wand- und Deckenflächen sowie aller Einbauten und Installationen gemäß separater Reinigungspositionen sachkundiges Ausschleusen der gereinigten Abfallgebinde und demontierten Bauteile durch die Zwei-Kammer-Materialschleuse und Transport zum entsprechenden Container auf BE-Fläche Durchführung eines 30-fachen Luftwechsels
Anfallende Metallabfälle gehen ins Eigentum des AN über und sind einer schadlosen Verwertung zuzuführen, die entsprechenden Aufwendungen sind in den Einheitspreis einzurechnen
Abrechnungsgrundlage ist die abgebrochene Wandfläche in qm. 375,000 m2 .......................... ..........................
1.6.50 Abbruch Sanitär-Vormauerungen (Asbest und KMF), Mauerwerk Sachkundiger Komplettabbruch von Sanitär-Vormauerungen zur Freilegung von Vorwand-Installationen, Ausführung in OG1-SB1 und OG2-SB1.
Durchführung im Schwarzbereich gemäß TRGS 519, Abschnitt 14/14.1-3, schwach gebundene Asbestprodukte und TRGS 521, Expositionskategorie 3 Vier-Kammer-Personalschleuse und Zwei-Kammer- Materialschleuse gem. TRGS 519 Unterdruckhaltung mit Unterdruck > 20 Pa und mindestens 8-fachem Luftwechsel je Stunde mit geeignetem Unterdruckhaltegerät gem. TRGS 519, Abs. 8.2
Vormauerung aus Mauerwerk, gefliest
Dicke Fliesenbelag bis 1 cm Tiefe der Vormauerung bis 20 cm vorsorglich ist von asbesthaltigen Verspachtelungen sowie von KMF-Dämmungen an den Installationen auszugehen
staubarmer, sachkundiger Abbruch der Vormauerung unter ständiger Befeuchtung am Ausbauort und parallelem direkten Absaugen der Flächen mit zugelassenem Industriestaubsauger (Staubklasse H gem. TRGS 519, Abs. 8.2) Abbruch ohne Beschädigung der dahinter befindlichen Installationen
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 116 von 154
[Seite 117]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Separierung der Abbruchmaterialien, Trennung von mineralischen und nicht mineralischen Stoffen sofortiges staubdichtes Verpacken der separierten Abbruchmaterialien vorsorglich als Asbestabfall in jeweils eigene geeignete und gem. TRGS 519 gekennzeichnete Abfallgebinde zu Boden gefallene Bruchstücke sofort aufnehmen und ebenfalls staubdicht und gekennzeichnet verpacken Entfernung alle weiteren hinter der Vormauerung vorhandenen Vorwand-Installationen wie Rohrleitungen, Unterputzgestelle, Spülkästen, Kabel etc. inkl. evtl. vorhandener KMF-Dämmungen gem. separaten Leistungspositionen
Grob- und Feinreinigung aller im Schwarzbereich vorhandenen Boden-, Wand- und Deckenflächen sowie aller Einbauten und Installationen gemäß separater Reinigungspositionen sachkundiges Ausschleusen der gereinigten Abfallgebinde und demontierten Bauteile durch die Zwei-Kammer-Materialschleuse und Transport zum entsprechenden Container auf BE-Fläche Entsorgung der Asbest- und KMF-Abfälle Durchführung eines 30-fachen Luftwechsels
Anfallende Metallabfälle gehen ins Eigentum des AN über und sind einer schadlosen Verwertung zuzuführen, die entsprechenden Aufwendungen sind in den Einheitspreis einzurechnen
Abrechnungsgrundlage ist die abgebrochene Vormauerung in qm. 50,000 qm .......................... ..........................
1.6.60 Abbruch Sanitär-Vormauerungen (Asbest und KMF), Trockenbau Freilegung von Vorwand-Installationen, Ausführung in OG1-SB1 und OG2-SB1.
Durchführung im Schwarzbereich gemäß TRGS 519, Abschnitt 14/14.1-3, schwach gebundene Asbestprodukte und TRGS 521, Expositionskategorie 3 Vier-Kammer-Personalschleuse und Zwei-Kammer- Materialschleuse gem. TRGS 519 Unterdruckhaltung mit Unterdruck > 20 Pa und mindestens 8-fachem Luftwechsel je Stunde mit geeignetem Unterdruckhaltegerät gem. TRGS 519, Abs. 8.2
Vormauerung aus Trockenbau, gefliest
Dicke Fliesenbelag bis 1 cm Tiefe der Vormauerung bis 20 cm vorsorglich ist von asbesthaltigen Verspachtelungen sowie von KMF-Dämmungen an den Installationen
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 117 von 154
[Seite 118]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ auszugehen
staubarmer, sachkundiger Abbruch der Vormauerung unter ständiger Befeuchtung am Ausbauort und parallelem direkten Absaugen der Flächen mit zugelassenem Industriestaubsauger (Staubklasse H gem. TRGS 519, Abs. 8.2) Abbruch ohne Beschädigung der dahinter befindlichen Installationen Separierung der Abbruchmaterialien, Trennung von mineralischen und nicht mineralischen Stoffen sofortiges staubdichtes Verpacken der separierten Abbruchmaterialien vorsorglich als Asbestabfall in jeweils eigene geeignete und gem. TRGS 519 gekennzeichnete Abfallgebinde zu Boden gefallene Bruchstücke sofort aufnehmen und ebenfalls staubdicht und gekennzeichnet verpacken Entfernung alle weiteren hinter der Vormauerung vorhandenen Vorwand-Installationen wie Rohrleitungen, Unterputzgestelle, Spülkästen, Kabel etc. inkl. evtl. vorhandener KMF-Dämmungen gem. separaten Leistungspositionen
Grob- und Feinreinigung aller im Schwarzbereich vorhandenen Boden-, Wand- und Deckenflächen sowie aller Einbauten und Installationen gemäß separater Reinigungspositionen sachkundiges Ausschleusen der gereinigten Abfallgebinde und demontierten Bauteile durch die Zwei-Kammer-Materialschleuse und Transport zum entsprechenden Container auf BE-Fläche Entsorgung der Asbest- und KMF-Abfälle Durchführung eines 30-fachen Luftwechsels
Anfallende Metallabfälle gehen ins Eigentum des AN über und sind einer schadlosen Verwertung zuzuführen, die entsprechenden Aufwendungen sind in den Einheitspreis einzurechnen
Abrechnungsgrundlage ist die abgebrochene Vormauerung in qm. 50,000 qm .......................... ..........................
1.6.70 Komplettausbau Türanlagen mit Holztürblatt und Stahlzargen (1-flüglig), in asbesthaltigen GK-Wänden Komplettausbau von 1-flügeligen Türanlagen mit Holztürblatt und Stahlumfassungszarge in asbesthaltigen GK-Wänden in Sanierungsbereichen OG1-SB1 und OG2-SB1.
Durchführung im Schwarzbereich gemäß TRGS 519, Abschnitt 14/14.1-3, schwach gebundene Asbestprodukte und TRGS 521, Expositionskategorie 3 Vier-Kammer-Personalschleuse und Zwei-Kammer- Materialschleuse gem. TRGS 519
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 118 von 154
[Seite 119]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Unterdruckhaltung mit Unterdruck > 20 Pa und mindestens 8-fachem Luftwechsel je Stunde mit geeignetem Unterdruckhaltegerät gem. TRGS 519, Abs. 8.2
Ausbau der Türanlage einschl. Stahl-Umfassungszarge, eingebaut in Gipskarton-Wänden mit asbesthaltigen Verspachtelungen
Breite Nennmaß Wandöffnung bis ca. 120 cm Höhe Nennmaß Wandöffnung bis ca. 210 cm Zargentiefe bis ca. 20 cm Holztürblätter, furniert, mit 2 bzw. 3 geschraubten Bändern, Ausbau mit sämtlichen Beschlägen und Türschließern Hinweis: Die Stahlzargen können schwermetallhaltige Anstriche aufweisen, bei abrasiven Tätigkeiten ist die TRGS 505 Blei zu beachten
vorab im Weißbereich Demontage des Türblattes (Altholz A II gem. AltholzV) mit geeignetem Werkzeug, Trennung der verschiedenen Abfallkomponenten, Transport zum entsprechenden Container (Entsorgung ist eigene Position)
im Schwarzbereich: Komplettabbruch der Stahlumfassungszarge aus der GK-Wand mit geeignetem Werkzeug restlose Entfernung aller an der Zarge anhaftenden Gipskarton und/oder Spachtelmassenreste (ggf. Einsatz von Drahtbürste o.ä.) und ständigem Absaugen mit H-Sauger Zerlegung der Zarge auf transportfähige Größen die Metallzargen sind nach Entfernung alle Anhaftungen abschließend sachkundig zu reinigen (mittels Absaugen und Feuchtreinigung) und als asbestfrei zu entsorgen Grob- und Feinreinigung aller im Schwarzbereich vorhandenen Boden-, Wand- und Deckenflächen sowie aller Einbauten und Installationen gemäß separater Reinigungspositionen sachkundiges Ausschleusen der gereinigten Abfallgebinde und demontierten Bauteile durch die Zwei-Kammer-Materialschleuse und Transport zum entsprechenden Container auf BE-Fläche Durchführung eines 30-fachen Luftwechsels
Anfallende Metallabfälle gehen ins Eigentum des AN über und sind einer schadlosen Verwertung zuzuführen, die entsprechenden Aufwendungen sind in den Einheitspreis einzurechnen
Abrechnungsgrundlage ist der Ausbau der Türe inkl. Zarge als ein Stück. 11,000 St .......................... ..........................
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 119 von 154
[Seite 120]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
1.6.80 Komplettausbau Schiebetür-Anlagen mit Holztürblatt, Stahlzargen und Oberlicht (1-flüglig), in asbesthaltigen GK-Wänden Komplettausbau von 1-flügeligen Schiebe-Türanlagen mit Holztürblatt, Stahlumfassungszarge und Oberlicht in asbesthaltigen GK-Wänden in Sanierungsbereichen OG1-SB1 und OG2-SB1.
Wie Position zuvor, jedoch mit folgenden Abweichungen:
Türanlage ausgeführt als Schiebetüre Wandöffnung ca. 100 x 200 cm (bxh) Führungsschiene für Türblatt aus Stahlblech, über Sturz vor GK-Wand montiert, ca. 200 x 15 x 10 cm (bxhxt) Oberlicht aus Holzrahmen mit Einfachverglasung, ca. 200 x 50 x 15 cm (bxhxt)
Komplettdemontage und Trennung aller Komponenten wie in Position zur beschrieben, einschl. Schließmechanismus, Führungsschiene usw. Abbruch Oberlicht mit geeignetem Werkzeug inkl. fachgerechter Entglasung (Glasabfälle sind eigene Position) 6,000 St .......................... ..........................
1.6.90 Abbruch Trockenbauverschalung Dachstuhl (Asbest und KMF) Sachkundiger Komplettabbruch der Trockenbauverschalung
(Gipskarton) des Dachstuhls mit asbesthaltigen Spachtelmassen und dahinter liegender KMF-haltiger Wärmedämmung, Ausführung in OG3-SB2/1 und OG3-SB2/2.
Durchführung im Schwarzbereich gemäß TRGS 519, Abschnitt 14/14.1-3, schwach gebundene Asbestprodukte und TRGS 521, Expositionskategorie 3 Vier-Kammer-Personalschleuse und Zwei-Kammer- Materialschleuse gem. TRGS 519 Unterdruckhaltung mit Unterdruck > 20 Pa und mindestens 8-fachem Luftwechsel je Stunde mit geeignetem Unterdruckhaltegerät gem. TRGS 519, Abs. 8.2
Arbeitshöhe bis ca. 5 m Verschalung: GK-Platte, gedoppelt (ca. 2x15 mm) Verschalung auf Holz-Unterkonstruktion (Holzlattung/-ständer, Kantholz ca. 2x5 cm) oder direkt an Sparren bzw. Zangenlage montiert Trempel bis ca. 1 m Höhe mit Unterkonstruktion aus Kanthölzern Dicke der KMF-Dämmung D bis ca. 10 cm, zwischen Sparern des Dachstuhls sowie auf horizontalen
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 120 von 154
[Seite 121]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Flächen der GK-Verschalung aufgelegt lichte Breite zw. Sparren: ca. 55 cm
Für die Kalkulation ist von folgender Mengenverteilung auszugehen: Verschalung horizontal (an Zangenlage): ca. 40 % Verschalung an Dachstuhl / Schräge: ca. 40 % Verschalung vertikal (Trempel): ca. 20 % insg. 3 Gauben, je ca. 0,6 x 1,2 m (bxt)
Erschwernisse für Arbeiten im Bereich der Traufe/Tempels sowie oberhalb der Zangenlage sind einzurechnen
staubarmer, sachkundiger Abbruch aller im Sanierungsbereich durch die Bauleitung angegebener GK-Verschalung mit asbesthaltigen Spachtelmassen und KMF-haltigen Dämmungen mit geeignetem Werkzeug Komplettdemontage inkl. aller Befestigungsmittel und aller noch auf den GK-Platten vorhandener Installationen wie Fußleisten, Steckdosen, Taster etc., Anschlusskabel sind entsprechend zu trennen alle weiteren hinter der Verschalung verlaufenden Kabel, Installationen etc. sind nach Angabe AG unbeschädigt zu erhalten, entsprechende Erschwernisse durch kleinteiliges, vorsichtiges Arbeiten ist einzurechnen Entfernung der Verschalung unter Berücksichtigung der geringsten Faserexposition bzw. Staubentwicklung während des Ausbaus ständiger Befeuchtung mittels Gloria-Spritze am Ausbauort und parallelem Absaugen der Flächen mit gemäß TRGS 519, Abs. 8.2 zugelassenem Industriestaubsauger (Staubklasse H) Befeuchten der entnommenen GK-Platten und sofortiges staubdichtes Verpacken der Trockenbauteile inkl. noch auf den GK-Platten vorhandener Fußleisten, Steckdosen, Taster etc. unter weiterer ständiger Befeuchtung mittels Gloria-Spritze am Ausbauort und parallelem Absaugen der Flächen mit zugelassenem Industriestaubsauger (Staubklasse H) in stabile und gemäß TRGS 519 gekennzeichnete Abfallgebinde (z.B. PE-Foliensäcke) zu Boden gefallene Reste und Bruchstücke sofort aufnehmen und ebenfalls staubdicht verpacken Herstellung gerader Schnittkanten zu der verbleibenden GK-Verkleidung an den angegebenen Abbruchgrenzen
im Abbruchbereich zu Tage tretendende KMF-Dämmung befeuchten restlose Entnahme der in den geöffneten Bereichen vorhandenen KMF-Dämmung bei ständigem Absaugen mit H-Sauger und ebenfalls sofortiges staubdichtes Verpacken am Ausbauort in stabile und gekennzeichnete Abfallgebinde KMF-Dämmung in Traufbereich (Anschluss Dachstuhl/Fußboden) verbleibt, geöffneten
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 121 von 154
[Seite 122]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Dämmbereich Absaugen und staubdicht mit Folie abkleben (eigene Position)
vollständiger Abbruch der Holz-Unterkonstruktion mit geeignetem Werkzeug die anfallenden Holzteile der Unterkonstruktion sind sachkundig mittels Absaugen mit H-Sauger reinigen und als asbestfrei zu entsorgen (Entsorgung Altholzklasse A IV eigene Position)
staubdichtes Abkleben evtl. verbleibender Wandanschlussbereiche und beim Abbruch entstehender Öffnungen gem. separater Leistungspositionen Grob- und Feinreinigung aller im Schwarzbereich vorhandenen Boden-, Wand- und Deckenflächen sowie aller Einbauten gemäß separater Reinigungspositionen sachkundiges Ausschleusen der gereinigten Abfallgebinde durch die Zwei-Kammer-Materialschleuse und Transport zum entsprechenden Container auf BE-Fläche Durchführung eines 30-fachen Luftwechsels
Abrechnungsgrundlage ist die abgebrochene Verkleidungsfläche in qm.
Hinweis: Die Einhausung der Lüftungszentrale sowie vorhandene Verkofferungen, Brandschutzklappen etc., die nicht ausdrücklich vom AG zum Abbruch freigegeben werden, dürfen aus Brandschutzgründen nicht beschädigt werden
- die Abbruchgrenzen sind unbedingt einzuhalten, entsprechend vorsichtiges Arbeiten ist einzurechnen. 390,000 m2 .......................... ..........................
1.6.100 Öffnen von leichten Wandvorsatzschalen (Putz auf Streckmetall) an Wandschlitzen (KMF) Öffnen von leichten Vorsatzschalen (Putz auf Streckmetall) zur Herstellung von Wandöffnungen als Zugang zu verschlossenen Bauteilen (i.d.R. Wandschlitze für Heizung-/Wassersinstallation), KMF-Dämmung als Stopfwolle und/oder Isolierung an Rohrleitungen
Grundlage: TRGS 521, Expositionskategorie 3 Durchführung im vorhandenen Schwarzbereich gemäß TRGS 519, Abschnitt 14/14.1-3 Vier-Kammer-Personalschleuse und Zwei-Kammer- Materialschleuse gem. TRGS 519 geregelte Luftströmung mit Unterdruck > 20 Pa mittels geeignetem UHG gem. TRGS 519, Abs. 8
Ausführung vor den Asbestarbeiten in allen Sanierungsbereichen
hinter der Vorsatzschale in Wandschlenzen verlaufende Rohrleitungen mit KMF-Dämmung oder KMF-Stopfwolle (KMF darf bei Herstellung der
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 122 von 154
[Seite 123]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Wandöffnung nicht beschädigt werden), entsprechend vorsichtiges Arbeiten ist einzukalkulieren Arbeitshöhe bis ca. 3,5 m
Wanddicke (Putz inkl. Putzträger): bis 40 mm bei ca. 30 % der Fläche sind zusätzlich vorab Fliesenbeläge (schadstofffrei) abzubrechen und zu entsorgen (eigene Position) Festlegung der zu öffnenden Bereich nach Abstimmung mit AG Herstellung von geraden, lotrechten Trennschnitten zum verbleibenden Putz
Abbruch des vorhandenen metallischen Putzträgers (Streckmetall) einschl. mineralischer Putzschicht nach Angabe der Fachbauleitung zur Öffnung der Wandschlenze als Vorleistung für KMF-Sanierung der Rohrleitungen (KMF-Entfernung bzw. Entfernung Rohrleitungen ist eigene Position) Abbruch mit geeignetem Werkzeug, einschl. Separierung der anfallenden Abfallkomponenten (Streckmetall, Fliesen, Putz) sachkundiges Ausschleusen, Transport der separierten Abbruchchargen zum entsprechenden Container
Abrechnungsgrundlage ist die geöffnete Wandfläche in qm. 50,000 m2 .......................... ..........................
1.6.110 Ausbau und Zerlegung von Gliederheizkörpern mit asbesthaltigen Dichtungen Sachkundiger Ausbau und sachkundige Zerlegung von Guss-Gliederheizkörpern mit asbesthaltigen Dichtungen in den Verschraubungen der Endglieder, Ausführung in OG1-SB1 und OG2-SB1.
Durchführung im Schwarzbereich gemäß TRGS 519, Abschnitt 14/14.1-3, schwach gebundene Asbestprodukte Vier-Kammer-Personalschleuse mit Dusche gem. TRGS 519, Abs. 14.2 Zwei-Kammer- Materialschleuse gem. TRGS 519, Abs. 14.3 Unterdruckhaltung mit Unterdruck > 20 Pa und mindestens 8-fachem Luftwechsel je Stunde mit geeignetem Unterdruckhaltegerät gem. TRGS 519, Abs. 8.2
Fläche der Heizkörper: bis ca. 2 qm Tiefe der Heizkörper: bis ca. 20 cm an Wandbefestigung oder Stützfüßen verschraubt (bei einer Heizkörperlänge von z.B. 2 m ist von 3 Befestigungsschienen bzw. -füßen auszugehen) insg. 4 Endgliedverschraubungen mit asbesthaltigen Dichtungen 2 Anschlussleistungen je Heizkörper, Durchmesser bis
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 123 von 154
[Seite 124]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ ¾ Zoll Heizleitungen und Heizkörper bauseits entleert, Restwasser möglich insg. vier Endgliedverschraubungen mit asbesthaltigen Flachdichtungen je Heizkörper asbesthaltige Dichtungen zwischen zerlegbaren Gliedern sind ebenfalls zu entfernen, es ist von acht asbesthaltigen Dichtungen je Heizkörper auszugehen Dichtung bis max. 8 cm Durchmesser Verschraubung Endlieder i.d.R. mit 6-Kant-Kopfmutter gesichert Anschlussleitung nach Ausbau noch mit vorhandenem Regelventil (Thermostat), Überwurfmuttern etc. Erschwernisse beim Öffnen der Verschraubungen durch Lackierung, Rost etc. sind einzurechnen
Behandeln/Befeuchten der asbesthaltigen Flachdichtungen mit geeignetem Penetriermittel (z.B. mit Restfaserbindemittel, Kriechöl o.ä.), Einwirkzeit berücksichtigen
Ausbau der Heizkörper einschl. Befestigungsschienen zur Wandmontage oder Stützfüßen, eingebaut im Regelfall in Heizkörpernischen (Erschwernisse wg. Zugänglichkeit sind einzurechnen) vollständiges mindestens wandbündiges Entfernen der Befestigungselemente, inkl. Dübel etc. Trennen der Anschlussleitungen mit geeignetem Werkzeug, austretendes Restwasser sofort und vollständig auffangen und als Schmutzwasser entsorgen Lösen der Schrauben an den Wand-Befestigungsschienen (inkl. Entfernung aller Befestigungsmittel und deren Entsorgung als Metallschrott) und Heizkörper aufnehmen und für Zerlegung bereitlegen Heizkörper von evtl. noch enthaltenem Restwasser leeren (Restwasser auffangen und als Schmutzwasser entsorgen
Demontage von noch vorhandenem Thermostat und Überwurfmuttern mit geeignetem Werkzeug sachkundiges Öffnen der Endgliedverschraubungen mit geeignetem Werkzeug unter ständigem Saugen mit gem. TRGS 519, Abs. 8.2 zugelassenem Industriesauger, Staubklasse H sachkundiges weiteres Zerlegen des Heizkörpers in lösbare Gliederelemente asbesthaltige Dichtungen gemäß Arbeitsfortschritt befeuchten, vollständig und möglichst zerstörungsfrei durch vorsichtiges Abheben entfernen und sofort in staubdichte und gemäß TRGS 519 gekennzeichnete Foliensäcke verpacken anhaftende Dichtungsreste am Heizkörper und Verschraubung (Mutter) sorgfältig und vorsichtig mit geeignetem Werkzeug (Spatel, Drahtbürste o.ä.) vom Untergrund restlos entfernen unter weiterem Befeuchten und Absaugen, direktes Verpacken
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 124 von 154
[Seite 125]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Heizkörper/Metallteile grob- und fein reinigen mittels Absaugen mit H-Sauger und feuchtem Wischen gereinigter Heizkörper nach Entfernung aller asbesthaltiger Dichtungen als asbestfrei entsorgen Grob- und Feinreinigung (Absaugen mit H-Sauger und feuchtes Wischen) aller im Schwarzbereich vorhandenen Boden-, Wand- und Deckenflächen sowie aller Einbauten gemäß separater Reinigungspositionen sachkundiges Ausschleusen der gereinigten Abfallgebinde durch die Zwei-Kammer-Materialschleuse und Transport zum entsprechenden Container Durchführung eines 30-fachen Luftwechsels sachgerechte Entsorgung aller anfallenden Abfallarten (Entsorgung Asbestabfall ist eigene Position)
Anfallende Metallabfälle gehen ins Eigentum des AN über und sind einer schadlosen Verwertung zuzuführen, die entsprechenden Aufwendungen sind in den Einheitspreis einzurechnen
Hinweis: Diese Leistungsposition versteht sich inkl. Transport und ordnungsgemäßer Entsorgung der zerlegten Heizkörper (nach Entfernung der Dichtungen) als asbestfreier Metallabfall. Die Entsorgung der kompletten Heizkörper als Asbestfall ohne vorherige Entfernung der asbesthaltigen Dichtungen ist nicht zulässig.
Verschmutzung von Boden und Wände vermeiden, da verbleibende Rückstände bei Schadstoffsanierung schlecht zu reinigen sind (Auffangbehälter und/oder auslegen von Folie sind einzurechnen). Eventuelle Verschmutzungen auf verbleibenden Oberflächen sind vom AN auf dessen Kosten qualifiziert zu reinigen
Abrechnungsgrundlage ist der ausgebaute, zerlegte und ordnungsgemäß entsorgte Heizkörper als ein Stück. 22,000 St .......................... ..........................
1.6.120 Demontage Lüftungskanäle aus Stahlblech (eckig, bis 1.000 mm Kantenlänge) mit KMF-Dämmung an BSK (Asbeststäube im Querschnitt möglich) Sachkundige Komplettdemontage Lüftungskanälen aus Stahlblech (eckig) mit KMF-Dämmung (alukaschiert) sowie mit möglichen Asbeststaubbelastungen im Querschnitt im Bereich von Brandschutzklappen, Ausführung in den Sanierungsbereichen OG1-SB1, OG2-SB1 und OG3-SB1.
Grundlage: TRGS 519, Abs. 2.4 Nebenarbeiten und TRGS 521, Expositionskategorie 3 Durchführung im vorhandenen Schwarzbereich
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 125 von 154
[Seite 126]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ gemäß Schutzstufenkonzept, Anlage 3 Vier-Kammer-Personalschleuse und ggf. Zwei-Kammer- Materialschleuse gem. TRGS 519 geregelte Luftströmung mit Unterdruck > 20 Pa mittels geeignetem UHG gem. TRGS 519, Abs. 8
Arbeitshöhe bis ca. 4 m
Kanalverlauf überwiegend im Deckenbereich, Erschwernisse aufgrund baulich beengter Verhältnisse und im Arbeitsbereich verlaufender weiterer Lüftungskanäle, Rohrleitungen, Stromkabel und weiterer technischer Installationen sind einzukalkulieren. Entfernung des Lüftungskanals beidseitig an asbesthaltigen Brandschutzklappen bis ca. 2 m Entfernung bzw. der nächsten Flanschverbindung - genaue Festlegung in Abstimmung mit AG vor Ausführungsbeginn i.M. ist von je zwei Kanalsegmenten beidseitig der BSK auszugehen Dicke der KMF-Dämmung i.M. ca. 5 cm, alukaschiert, verklebt, z.T. geklammert max. Seitenlänge des Kanals im Querschnitt bis ca. 1.000 mm, Umfang Kanalquerschnitt bis ca. 2,5 m
KMF-Dämmung mit Alukaschierung an den Lüftungskanälen mit geeignetem Werkzeug rückstandslos und möglichst zerstörungsfrei entfernen, Befeuchten und Entnahme unter ständigem Saugen mit zugelassenem Industriestaubsauger (Staubklasse H) Lösen evtl. vorhandener Klammerung am Dämmmantel (z.B. mittels Abzwicken) direkt vor Ort in gemäß TRGS 521 gekennzeichnete Foliensäcke staubdicht verpacken zu Boden gefallende Reste sofort aufnehmen und verpacken an evtl. vorhandenen Klebepunkten anhaftende KMF-Reste mit geeignetem Werkzeug entfernten bzw. nacharbeiten (z.B. mit Drahtbürste und zusätzlichen direktem Absaugen der Fläche) die aus den genannten Befestigungen der KMF-Dämmung resultierende Erschwernisse bei dessen Entfernung sind einzurechnen evtl. verbleibende Dämmquerschnitte mit Restfaserbindemittel behandeln und staubdicht abkleben (z.B. mit geeignetem Industrieklebeband)
Demontage der betroffenen Lüftungskanalsegmente mittels Lösen der jeweiligen Flanschverbindungen (Flanschdichtung ohne Asbestnachweis) mit geeignetem Werkzeug unter ständigem Saugen mit TRGS 519, Abs. 8.2 zugelassenem Industriestaubsauger (Staubklasse H), dabei möglichst vibrationsarmes Arbeiten ohne Erschütterung der BSK demontierte Lüftungskanäle innen und außen grob-
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 126 von 154
[Seite 127]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ und feinreinigen mit zugelassenem Industriestaubsauger (Staubklasse H) und feuchtem Wischen (die abisolierten und gereinigten Kanalsegmente sind als schadstofffreie Metallabfälle ordnungsgemäß zu entsorgen)
verbleibende Kanalanschlussbereiche innen Absaugen, feucht reinigen und Kanalquerschnitt staubdicht verschließen (Folie oder Blechdeckel in Abstimmung mit AG) Innenseite der nun zugänglichen BSK beidseitig sorgfältig mit Restfaserbindemittel behandeln und Öffnung beidseitig staubdicht abkleben Separierung aller anfallenden Abfallchargen Grob- und Feinreinigung aller im Schwarzbereich vorhandenen Boden-, Wand- und Deckenflächen sowie aller Einbauten gemäß separater Reinigungspositionen Durchführung eines 30-fachen Luftwechsels fachgerechtes Ausschleusen der gereinigten Abfallgebinde und Bauteile, Transport zum jeweiligen Container
Anfallende Metallabfälle gehen ins Eigentum des AN über und sind einer schadlosen Verwertung zuzuführen, die entsprechenden Aufwendungen sind in den Einheitspreis einzurechnen
Abrechnungsgrundlage ist die demontierte und abisolierte Kanalfläche in qm. 25,000 m2 .......................... ..........................
1.6.130 Demontage Lüftungskanäle aus Stahlblech (eckig, bis 1.000 mm Kantenlänge,) ohne Dämmung an BSK (Asbeststäube im Querschnitt möglich) Sachkundige Komplettdemontage Lüftungskanälen aus Stahlblech (eckig) mit möglichen Asbeststaubbelastungen im Querschnitt im Bereich von Brandschutzklappen
Wie Position zuvor, jedoch Lüftungskanäle ungedämmt 45,000 m2 .......................... ..........................
1.6.140 Demontage von asbesthaltigen Brandschutzklappen (bis 500 mm) in Wänden oder Decken Sachkundige Komplettdemontage von asbesthaltigen Brandschutzklappen in Wänden (Mauerwerk / Beton) oder Decken (Beton). Ausführung in Sanierungsbereich OG1-SB1, OG2-SB1 und OG3-SB1.
Durchführung im Schwarzbereich gemäß TRGS 519, Abschnitt 14/14.1-3, schwach gebundene Asbestprodukte und TRGS 521, Expositionskategorie 3 Vier-Kammer-Personalschleuse
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 127 von 154
[Seite 128]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Zwei-Kammer-Materialschleuse Unterdruckhaltung mit Unterdruck > 20 Pa und mindestens 8-fachem Luftwechsel je Stunde mit geeignetem Unterdruckhaltegerät gem. TRGS 519, Abs. 8.2
BSK mit folgenden wesentlichen asbesthaltigen Produkten: Anschlagdichtung, Klappenblatt, Trennstreifen, Asbestschaumstoff oder Asbestplatten in Öffnung für Stellhebel
Dimension der BSK: größte Kantenlänge des Querschnitts bis ca. 500 mm BSK in Fußboden bzw. Decke montiert Ringspalt zwischen BSK und Betondecke mit KMF-Stopfmassen und Vermörtelung (bestehender Ringspalt in Wand/Decke allseitig ca. 5-10 cm größer als BSK selbst, Vergrößerung bei Ausbau aus statischen Gründen nicht möglich) Dicke der Betondecke oder Wände bis ca. 40 cm Arbeitshöhe i.d.R. bis 4 m
Zum Teil baulich beengte Verhältnisse und erhöhte Installationsdichte (z.B. Speicher), entsprechende erhöhte Aufwendungen für kleinteiliges und vorsichtiges Arbeiten unter erschwerten Bedingungen sind einzukalkulieren.
Ausbau Lüftungskanäle vor und hinter der BSK gemäß separater Leistungspositionen
vorsichtiges Freilegen der Brandschutzklappe im Decken- bzw.- Wanddurchgang mit geeignetem Werkzeug (leichte Stemmarbeiten sind einzurechnen) unter ständiger Absaugung am Ausbauort mit gemäß TRGS 519, Abs. 8.2 zugelassenem Industriestaubsauger (Staubklasse H), Abbruchmaterial als asbestkontaminiert staubdicht und gem. TRGS 519 gekennzeichnet verpacken (Entsorgung als Asbestabfall eigene Position) Befeuchten vorhandener KMF-Stopfmassen im Durchgangsbereich, sofortige Entnahme unter ständigem Saugen, verpacken als asbestkontaminiert Ausbau evtl. vorhandener Plattenstreifen (möglichst zerstörungsfrei) bei ständiger Befeuchtung und Absaugung mit H-Sauger, Verpacken des ausgebauten Materials als asbestkontaminiert direkt in stabile und gekennzeichnete Abfallgebinde Entnahme der BSK aus dem Einbauort für Zerlegung unter weiterem direkten Absaugen und Befeuchtung
sachkundige Zerlegung der Brandschutzklappe mit Separierung der asbesthaltigen (Anschlagdichtung, Klappenblatt) und nicht reinigungsfähigen Bauteile unter ständigem Befeuchten und Absaugen mit H-Sauger direkt am Zerlegungsort sofortiges Verpacken der asbesthaltigen Bauteile in staubdichte und gem. TRGS 519 gekennzeichnete Abfallgebinde
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 128 von 154
[Seite 129]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ zu Boden gefallene Reste und Bruchstücke sofort aufnehmen und staubdicht als asbestkontaminiert verpacken Separierung aller Abfallkomponenten Gehäuse der BSK mit allen reinigungsfähigen Bauteilen innen und außen grob- und fein reinigen mit zugelassenem Industriestaubsauger (Staubklasse H) und feuchtem Wischen, danach als schadstofffrei entsorgen
Grob- und Feinreinigung aller im Schwarzbereich vorhandenen Boden-, Wand- und Deckenflächen sowie aller Einbauten und Installationen gemäß separater Reinigungspositionen sachkundiges Ausschleusen der gereinigten Abfallgebinde und demontierten Bauteile durch die Zwei-Kammer-Materialschleuse und Transport zum entsprechenden Container auf BE-Fläche Durchführung eines 30-fachen Luftwechsels
Anfallende Metallabfälle gehen ins Eigentum des AN über und sind einer schadlosen Verwertung zuzuführen, die entsprechenden Aufwendungen sind in den Einheitspreis einzurechnen
fachkundiges Verschließen der entstandenen Bodenöffnung mit geeigneter (durchtrittsicherer und rutschfester) Abdeckplatte Öffnung mit geeignetem zu zugelassenem provisorischen Brandschutz sichern (eigene Position)
Abrechnungsgrundlage ist die ausgebaute Brandschutzklappe als ein Stück. 2,000 St .......................... ..........................
1.6.150 Demontage von asbesthaltigen Brandschutzklappen (> 500 mm bis 1.000 mm) an Schachtwand (Mauerwerk/ Beton) Sachkundige Komplettdemontage von asbesthaltigen Brandschutzklappen in Wänden (Mauerwerk / Beton) oder Decken (Beton).
Wie Position zuvor, jedoch Dimension der BSK (größte Kantenlänge des Querschnitts): > 500 mm bis 1.000 mm 6,000 St .......................... ..........................
1.6.160 Entfernung Lüftungskanäle (eckig) mit KMF-Dämmung, Kantenlänge bis 500 mm Sachkundige Komplettdemontage von KMF-gedämmten alukaschierten Lüftungskanälen aus Stahlblech (eckig) in den verschiedenen Sanierungsbereichen auf allen Ebenen.
Grundlage: TRGS 521, Expositionskategorie 3
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 129 von 154
[Seite 130]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Durchführung im vorhandenen Schwarzbereich gemäß TRGS 519, Abschnitt 14/14.1-3 Vier-Kammer-Personalschleuse und Zwei-Kammer- Materialschleuse gem. TRGS 519 geregelte Luftströmung mit Unterdruck > 20 Pa mittels geeignetem UHG gem. TRGS 519, Abs. 8
Ausführung in den jeweiligen Sanierungsbereichen vor den Asbestarbeiten.
Arbeitshöhe bis 4,0 m max. Seitenlänge des Kanals im Querschnitt bis 500 mm Dicke der KMF-Dämmung i.M. ca. 5 cm, alukaschiert, verklebt, z.T. geklammert
Demontage der Lüftungskanäle im Sanierungsbereich einschließlich aller Einbaukomponenten, wie Lüftungsauslässe, -rohre, Abzeige sowie aller Befestigungen im Deckenbereich Kanalverlauf überwiegend im Deckenbereich, Erschwernisse aufgrund baulich beengter Verhältnisse und an der Decke verlaufender Lüftungskanäle, Rohrleitungen, Stromkabel und weiterer technischer Installationen sind einzukalkulieren.
KMF-Dämmung mit Alukaschierung an den Lüftungskanälen mit geeignetem Werkzeug rückstandslos und möglichst zerstörungsfrei entfernen, Befeuchten und Entnahme unter ständigem Saugen mit zugelassenem Industriestaubsauger (Staubklasse H) Lösen evtl. vorhandener Klammerung am Dämmmantel (z.B. mittels Abzwicken) direkt vor Ort in gemäß TRGS 521 gekennzeichnete Foliensäcke staubdicht verpacken zu Boden gefallene Reste sofort aufnehmen und staubdicht verpacken Demontage der Blechkanäle einschließlich aller vorhandenen Einbauteile und Formstücke, wie Abhänger, Lüftungsauslässe, Revisionsöffnungen, Bögen, Stutzen usw. demontierte Lüftungskanäle innen und außen grob- und fein reinigen, restlose Entfernung anhaftender KMF-Reste (z.B. mittels Drahtbürste) evtl. verbleibende Kanalanschlussbereiche innen feucht reinigen (Wischlappen als KMF-kontaminiert entsorgen) und staubdicht abkleben, ebenso Abkleben verbleibender Dämmbereiche Grob- und Feinreinigung aller im Schwarzbereich vorhandenen Boden-, Wand- und Deckenflächen sowie aller Einbauten gemäß separater Reinigungspositionen sachkundiges Ausschleusen des demontierten und reinigten Materials (Blechkanäle, Foliensäcke mit KMF, etc.) durch die Zwei-Kammer-Materialschleuse und Transport zum entsprechenden Container auf BE-Fläche
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 130 von 154
[Seite 131]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Durchführung eines 30-fachen Luftwechsels
Anfallende Metallabfälle gehen ins Eigentum des AN über und sind einer schadlosen Verwertung zuzuführen, die entsprechenden Aufwendungen sind in den Einheitspreis einzurechnen
Abrechnungsgrundlage ist die demontierte Kanalfläche in qm. 40,000 m2 .......................... ..........................
1.6.170 Entfernung Lüftungskanäle (eckig) mit KMF-Dämmung, Kantenlänge > 500 mm bis 1.000 mm Sachkundige Komplettdemontage von KMF-gedämmten alukaschierten Lüftungskanälen aus Stahlblech (eckig) in verschiedenen Sanierungsbereichen auf allen Ebenen.
Wie Position zuvor, jedoch Dimension Lüftungskanal (größte Kantenlänge des Querschnitts): > 500 mm bis 1.000 mm 70,000 m2 .......................... ..........................
1.6.180 Demontage Spiralfalz-Lüftungsrohr mit KMF-haltiger Dämmung, AD bis 35 cm Sachkundige Komplettdemontage von KMF-gedämmten alukaschierten Lüftungsrohren aus Stahlblech. Ausführung in den verschiedenen Sanierungsbereichen auf allen Ebenen
Grundlage: TRGS 521, Expositionskategorie 3 Durchführung im vorhandenen Schwarzbereich gemäß TRGS 519, Abschnitt 14/14.1-3, schwach gebundene Asbestprodukte Vier-Kammer-Personalschleuse und Zwei-Kammer- Materialschleuse gem. TRGS 519 geregelte Luftströmung mit Unterdruck > 20 Pa mittels geeignetem UHG gem. TRGS 519, Abs. 8
Ausführung in den jeweiligen Sanierungsbereichen vor den Asbestarbeiten.
Arbeitshöhe bis ca. 4 m Die Dicke der KMF-Wärmedämmung ca. 5 cm Abmessung Lüftungsrohr: Außendurchmesser AD bis 35 cm
Demontage des gesamten Lüftungsrohres im Sanierungsbereich einschließlich aller Einbaukomponenten, wie Lüftungsauslässe, -rohre sowie aller Befestigungen im Deckenbereich Rohrverlauf überwiegend im Deckenbereich, Erschwernisse aufgrund baulich beengter Verhältnisse und an der Decke verlaufender Lüftungskanäle, Rohrleitungen, Stromkabel und weiterer technischer Installationen sind einzukalkulieren. KMF-Dämmung an den Lüftungsrohren mit
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 131 von 154
[Seite 132]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ geeignetem Werkzeug rückstandslos und möglichst zerstörungsfrei entfernen, Entnahme unter ständigem Saugen mit gemäß TRGS 519, Abs. 8.2 zugelassenem Industriestaubsauger (Staubklasse H), Befeuchten, direkt vor Ort in gemäß TRGS 521 gekennzeichnete Foliensäcke staubdicht verpacken zu Boden gefallene Reste sofort aufnehmen und staubdicht verpacken Demontage der Blechrohre einschließlich aller vorhandenen Einbauteile und Formstücke, wie Abhänger, Revisionsöffnungen, Bögen, Stutzen usw. demontierte Lüftungsrohre innen und außen grob- und fein reinigen evtl. verbleibende Rohranschlussbereiche innen feucht reinigen (Wischlappen als asbestkontaminiert entsorgen) und staubdicht abkleben, ebenso Abkleben verbleibender Dämmbereiche Grob- und Feinreinigung aller im Schwarzbereich vorhandenen Boden-, Wand- und Deckenflächen sowie aller Einbauten gemäß separater Reinigungspositionen sachkundiges Ausschleusen des demontierten und reinigten Materials (Blechrohre, Foliensäcke mit KMF) durch die Zwei-Kammer-Materialschleuse und Transport zum entsprechenden Container auf BE-Fläche Durchführung eines 30-fachen Luftwechsels
Aanfallende Metallabfälle gehen ins Eigentum des AN über und sind einer schadlosen Verwertung zuzuführen, die entsprechenden Aufwendungen sind in den Einheitspreis einzurechnen
Abrechnungsgrundlage ist die demontierte Rohrlänge in m. 45,000 m .......................... ..........................
1.6.190 Entfernung Lüftungsauslasskästen in asbesthaltigen Trockenbauwänden (bis 700/150 mm) Komplettausbau von Lüftungsauslasskästen aus Stahlblech in asbesthaltigen GK-Wänden in Sanierungsbereichen OG1-SB1 und OG2-SB1.
Durchführung im Schwarzbereich gemäß TRGS 519, Abschnitt 14/14.1-3, schwach gebundene Asbestprodukte und TRGS 521, Expositionskategorie 3 Vier-Kammer-Personalschleuse und Zwei-Kammer- Materialschleuse gem. TRGS 519 Unterdruckhaltung mit Unterdruck > 20 Pa und mindestens 8-fachem Luftwechsel je Stunde mit geeignetem Unterdruckhaltegerät gem. TRGS 519, Abs. 8.2
Lüftungsauslasskasten aus Stahlblech mit Lüftungsgitter oder -lamellen angeschlossen an Lüftungskanal, Lüftungsrohr oder
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 132 von 154
[Seite 133]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Flexrohr Abmessungen Auslasskasten bis 700/150 mm eingebaut in GK-Wand mit asbesthaltigen Verspachtelungen
Ausbau Lüftungskanal, Lüftungsrohr oder Flexrohr an Auslasskasten gemäß separater Leistungspositionen
Komplettentfernung des Auslasskastens aus der GK-Wand mit geeignetem Werkzeug restlose Entfernung aller an der Zarge anhaftenden Gipskarton und/oder Spachtelmassenreste (ggf. Einsatz von Drahtbürste o.ä.) und ständigem Absaugen mit H-Sauger der Stahlblech-Auslasskasten ist nach Entfernung alle Anhaftungen abschließend innen und außen grob- und fein reinigen (Absaugen mit H-Sauger, feucht wischen) und als asbestfrei zu entsorgen Grob- und Feinreinigung aller im Schwarzbereich vorhandenen Boden-, Wand- und Deckenflächen sowie aller Einbauten und Installationen gemäß separater Reinigungspositionen sachkundiges Ausschleusen der gereinigten Abfallgebinde und demontierten Bauteile durch die Zwei-Kammer-Materialschleuse und Transport zum entsprechenden Container auf BE-Fläche Durchführung eines 30-fachen Luftwechsels
Anfallende Metallabfälle gehen ins Eigentum des AN über und sind einer schadlosen Verwertung zuzuführen, die entsprechenden Aufwendungen sind in den Einheitspreis einzurechnen
Abrechnungsgrundlage ist der Ausbau des Auslasskastens als ein Stück. 4,000 St .......................... ..........................
1.6.200 Entfernung von Brandschottungen (F bis 0,5 qm) mit KMF- haltiger Dämmung Entfernung von Brandschotts mit KMF-haltiger Dämmung an Durchführungen von Rohrleitungen, Lüftungskanälen oder Kabeltrassen in Wänden und Decken
Grundlage: TRGS 521, Expositionskategorie 3 Durchführung im vorhandenen Schwarzbereich gemäß TRGS 519, Abschnitt 14/14.1-3, schwach gebundene Asbestprodukte Vier-Kammer-Personalschleuse und Zwei-Kammer- Materialschleuse gem. TRGS 519 geregelte Luftströmung mit Unterdruck > 20 Pa mittels geeignetem UHG gem. TRGS 519, Abs. 8
Arbeitshöhe bis ca. 4 m Wanddicke max. 400 mm Öffnungsfläche max. 0,5 m² Brandschott als Weichschott mit Brandschutzbeschichtung (nicht asbesthaltig) und
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 133 von 154
[Seite 134]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ innen liegender KMF-Dämmung
Öffnen der Brandschutzbeschichtung und Ausbau KMF vorsichtig durch Freilegung der gesamten Wandstärke (Dicke bis ca. 0,4 m) mit geeignetem Werkzeug, rückstandslos und weitgehend zerstörungsfrei und unter ständiger Absaugung mit Industriestaubsauger der Staubklasse H und ständigem Befeuchten sofortiges staubdichtes Verpacken des entfernten KMF in geeignete Abfallgebinde und kennzeichnen direkt an der Ausbaustelle, die Brandschutzbeschichtung ist als KMF-kontaminiert ebenfalls entsprechend zu verpacken feuchtes Reinigen der freigelegten Installationen und Wanddurchgänge inkl. Einsammeln von losem KMF, staubdicht verpacken in Big Bags, kennzeichnen die freizulegenden Installationen dürfen nicht beschädigt werden Reinigung des entsprechenden Bereiches, grob und fein fachgerechtes Ausschleusen über vorhandene Materialschleuse Transport der Abfallgebinde zum Container
Abrechnungsgrundlage ist das entfernte Brandschott bis zu einer Fläche von 0,5 qm als ein Stück. 72,000 St .......................... ..........................
1.6.210 Freilegen von Rohrleitungen und Lüftungskanälen mit KMF-Dämmung in Wand- und Deckendurchgängen Freilegen von Rohrleitungen und Lüftungskanälen mit KMF-Dämmung in vermauerten bzw. verputzten Wand- bzw. Deckendurchgängen im vorhandenen Schwarzbereich
Grundlage: TRGS 521, Expositionskategorie 3 Durchführung im vorhandenen Schwarzbereich gemäß TRGS 519, Abschnitt 14/14.1-3, schwach gebundene Asbestprodukte Vier-Kammer-Personalschleuse und Zwei-Kammer- Materialschleuse gem. TRGS 519 geregelte Luftströmung mit Unterdruck > 20 Pa mittels geeignetem UHG gem. TRGS 519, Abs. 8
Arbeitshöhe bis ca. 4 m Wanddicke max. 400 mm Öffnungsfläche max. 0,5 m²
Öffnen der Durchgangsbereiche mittels geeignetem Werkzeug (z. B. Bohr-Hammer, Meisel o. ä.), leichte Stemmarbeiten sind einzukalkulieren Freilegen der Öffnung mit geringstmöglicher Beschädigung der Wand, entsprechend sorgfältiges Arbeiten ist einzurechnen vorsichtige und rückstandsfreie Entnahme der freigelegten KMF-Dämmung an den Installationen
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 134 von 154
[Seite 135]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ bzw. in der Öffnung durch sofortiges Befeuchten im Wand- bzw. Deckendurchgangsbereich und ständigem Saugen mit zugelassenem Industriesauger, Staubklasse H sofortiges staubdichtes verpacken der anfallenden KMF-Dämmung in geeignete und gem. TRGS 521 gekennzeichnete Abfallgebinde direkt an der Ausbaustelle separate Aufnahme des mineralischen Abbruchmaterials in staubdichte Säcke und als KMF-kontaminiert entsorgen Reinigung aller Flächen des geöffneten Wand- und Deckendurchganges mittel Absaugen mit H-Sauger und feuchtem Wischen fachgerechtes Ausschleusen aller gereinigten Abfallgebinde über vorhandene Materialschleuse Transport der Abfallgebinde zum Container
Ausbau der abisolierten Rohrleitungen oder Lüftungskanäle gem. separater Leistungspositionen
Abrechnungsgrundlage ist der geöffnete Wand- oder Deckendurchgang bis zu einer Fläche von 0,5 qm als ein Stück. Kleinteiliges Arbeiten für die Entfernung der KMF-Dämmung aus den Durchgangsbereichen ist einzurechnen. 72,000 St .......................... ..........................
1.6.220 Entfernung Rohrleitungen mit KMF-Dämmung, papier- oder alukaschiert (AD bis 15 cm) Sachkundige Komplettdemontage von KMF-gedämmten Rohrleitungen mit Papier- oder Alukaschierung in den verschiedenen Sanierungsbereichen auf allen Ebenen.
Grundlage: TRGS 521, Expositionskategorie 3 Durchführung im vorhandenen Schwarzbereich gemäß TRGS 519, Abschnitt 14/14.1-3, schwach gebundene Asbestprodukte Vier-Kammer-Personalschleuse und Zwei-Kammer- Materialschleuse gem. TRGS 519 geregelte Luftströmung mit Unterdruck > 20 Pa mittels geeignetem UHG gem. TRGS 519, Abs. 8
Arbeitshöhe bis 4,0 m Abmessung: Außendurchmesser AD bis 15 cm (inkl. Dämmung) Dicke der KMF-Dämmung i.M. ca. 5 cm, papier- oder alukaschiert, z.T. auch offen mit Verdrahtung
Rohrleitungsverlauf überwiegend im Decken- oder Wandbereich, Erschwernisse aufgrund baulich beengter Verhältnisse und an der Decke verlaufender Lüftungskanäle, Rohrleitungen, Stromkabel und weiterer technischer Installationen sind einzukalkulieren.
offene KMF-Dämmung befeuchten Lösen der ggf. vorhandenen Verdrahtung an den
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 135 von 154
[Seite 136]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Rohrleitungen mit geeignetem Werkzeug KMF-Dämmung inkl. Papier- oder Alukaschierung an den Rohrleitungen mit geeignetem Werkzeug rückstandslos und möglichst zerstörungsfrei entfernen, Entnahme unter ständigem Saugen mit zugelassenem Industriestaubsauger (Staubklasse H) und Befeuchten, direkt vor Ort in gemäß TRGS 521 gekennzeichnete Foliensäcke staubdicht verpacken vorhandene Alukaschierung als KMF-kontaminiert mit dem KMF verpacken zu Boden gefallene KMF-Reste sofort aufnehmen und staubdicht verpacken Rohrleitungen grob und fein reinigen, anhaftende KMF-Reste manuell (z.B. mit Drahtbürste) entfernen Demontage der Rohrleitungen einschließlich aller vorhandenen Einbauteile und Formstücke, Abhänger, Befestigungsmittel usw. mit geeignetem Werkzeug Zerkleinern auf Transportgrößen Grob- und Feinreinigung aller im Schwarzbereich vorhandenen Boden-, Wand- und Deckenflächen sowie aller Einbauten gemäß separater Reinigungspositionen sachkundiges Ausschleusen des demontierten und reinigten Materials (Rohrleitungen, Foliensäcke mit KMF) durch die Zwei-Kammer-Materialschleuse und Transport zum entsprechenden Container auf BE-Fläche Durchführung eines 30-fachen Luftwechsels
Anfallende Metallabfälle gehen ins Eigentum des AN über und sind einer schadlosen Verwertung zuzuführen, die entsprechenden Aufwendungen sind in den Einheitspreis einzurechnen
Abrechnungsgrundlage ist die demontierte Rohrlänge in m. 732,000 m .......................... ..........................
1.6.230 Entfernung Rohrleitungen mit KMF-Dämmung und PVC- Mantel (AD bis 15 cm) Sachkundige Komplettdemontage von KMF-gedämmten Rohrleitungen mit PVC-Mantel in den verschiedenen Sanierungsbereichen auf allen Ebenen, AD bis 15 cm.
Wie Position zuvor, jedoch KMF-gedämmte Rohrleitungen mit PVC-Mantel und folgendem diesbezüglichen Vorgehen:
Rohrleitung mit Dämmung: AD bis 15 cm PVC-Mantel mit geeignetem Werkzeug entfernen und zu Tage tretenden KMF gemäß Arbeitsfortschritt befeuchten abgelösten PVC-Mantel mittels Absaugen mit Industriesauger (Staubklasse H) reinigen gereinigtes PVC separat entsorgen (Entsorgung ist eigene Position)
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 136 von 154
[Seite 137]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
220,000 m .......................... ..........................
1.6.240 Entfernung Rohrleitungen mit KMF-Dämmung und PVC- Mantel (AD >15 bis 30 cm) Sachkundige Komplettdemontage von KMF-gedämmten Rohrleitungen mit PVC-Mantel in den verschiedenen Sanierungsbereichen auf allen Ebenen, AD >15 bis 30 cm.
Wie Position zuvor, jedoch Außendurchmesser Rohrleitung AD >15 bis 30 cm (inkl. Dämmung) 90,000 m .......................... ..........................
1.6.250 Zulage für Entfernung Rohrleitungen mit KMF-Dämmung in Wandschlitzen und Schächten Zulage zu „Entfernung Rohrleitungen mit KMF-Dämmung (mit Alukaschierung oder PVC-Mantel)" der Vorpositionen.
Ausführung wie in den Vorpositionen beschrieben, jedoch
Rohrleitungen eingebaut in Wandschlitzen von Massivwänden mit entsprechenden Erschwernissen beim Ausbau KMF-Dämmung auch als Stopfwolle in Wandschlitz leichte Stemmarbeiten zum Herauslösen der Rohrleitunen sind einzurechnen (Entfernung der Vorsatzschale ist eigene Position) 600,000 m .......................... ..........................
Summe 1.6 Schadstoffentfernung ............................
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 137 von 154
[Seite 138]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
1.7 Dekontamination, Reinigung, Restfaserbindung
In den folgenden Positionen sind für die Reinigung lediglich die Flächen der Böden, Wände und Decken der Sanierungsbereiche angegeben.
Die Reinigung der vorhandenen Installationen, wie z.B. technische Einbauten, Rohrleitungen, Lüftungskanäle, Kabeltrassen etc., sind - soweit nicht anders angegeben - in die jeweiligen, nachfolgend abgefragten, Reinigungspositionen einzukalkulieren.
Für Zwischenreinigungen im Schwarzbereich wurde eine größere Menge an zu reinigender Fläche mittels Absaugen (Grobreinigung) aufgenommen.
Sämtliche Erschwernisse aufgrund konstruktiv bedingter beengter Verhältnisse, großer Arbeitshöhen (auf Gerüsten/Arbeitsbühnen etc.) sind einzurechnen.
Hinweis: Eine Restfaserbindung darf in den Arbeitsbereichen nur auf offenem Mauerwerk (z.B. geöffnete Wandschlitze) und auf mit Folie geschützten Oberflächen nach vorheriger Freigabe durch den AG durchgeführt werden!
Aufgrund der schlechten Untergrund-/ Haftgrundeigenschaften von Restfaserbindemittel ist auf eine Restfaserbindung in Hinblick auf die späteren Wiederherstellungsarbeiten bzw. die spätere Nutzung möglichst zu verzichten. Eine Beschränkung oder ein Verzicht auf die Restfaserbindung berechtigt den AN nicht, Bedenken hinsichtlich der Kontrollmessungen auf Asbest und KMF anzumelden. Bei sorgfältiger Reinigung kann auch ohne Restfaserbindung von erfolgreichen Kontrollmessungen ausgegangen werden.
Alle Gebäudebereiche außerhalb des Baufeldes sind in Betrieb, es ist deshalb besonders darauf zu achten, dass niemals Flüssigkeiten oder andere Stoffe über Decken-/ Bodenöffnungen oder durch Saugverhalten der Baustoffe nach außen dringen.
1.7.10 Grundreinigung / Entfernung Tierkot (Anlehnung DGUV-I 201-031 Taubenkot) Durchführung einer sachkundigen Grundreinigung aller horizontalen Flächen in den Sanierungsbereichen DG-SB1/1 und DG-SB1/2 zur Entfernung vorhandener Verschmutzungen (Tierkot, allg. Schmutzablagerungen).
Grundlage: DGUV Information 201-031 Taubenkot (ehem. BGI 892) Ausführung im Schwarzbereich in Anlehnung DGUV Information 201-031 Taubenkot, Schutzstufe 2 Schwarz/Weiß-Trennung mittels Abschottung mit Reißverschlusstüre Unterdruckhaltung mit geregelter Luftführung und mindestens 8-fachem Luftwechsel je Stunde mit zugelassenem Unterdruckhaltegerät in Anlehnung an TRGS 519, Abs. 8.2 persönliche Schutzausrüstung gem. DGUV
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 138 von 154
[Seite 139]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Information 201-031, Abs. 5.2.2 und 5.2.3 (insb. Atemschutz mit Maske)
Ausführung zu Beginn der Maßnahme noch vor allen weiteren Arbeiten
sorgfältiges Absaugen aller horizontalen Flächen mit Industriestaubsauger der Staubklasse H (Beton oder Holz) bei anhaftenden größeren Verunreinigungen (Tierkot, etc.) zusätzlich manuelle Lösung und Entfernung (z.B. Schaber) bei gleichzeitiger Befeuchtung, Material sofort aufnehmen und staubdicht verpacken in geeignete und gekennzeichnete Abfallgebinde Feuchtreinigung mittels 2-maligen feuchten Wischen abschließende Behandlung betroffener Bereiche mit geeignetem Desinfektionsmittel in Abstimmung mit AG einschließlich sachgerechter Entsorgung der entfernten Verunreinigungen (inkl. Arbeitsschutzkleidung etc.), inkl. Nachweisführung
Keine Nutzung der eingesetzten Reinigungsgeräte / Sauger in anderen Bereichen ohne vorherige sachkundige Dekontamination!
Abrechnungsgrundlage ist die gereinigte Fläche in qm. 70,000 qm .......................... ..........................
1.7.20 Zwischenreinigung Versorgungs- und Zugangswege Zwischenreinigung der Versorgungs- und Zugangswege mit Industriestaubsauger der Staubklasse H mit Zusatzanforderung Asbest und berufsgenossenschaftlicher Bauartprüfung (gemäß Abschnitt 8.2 (6) und Anlage 7.1 der TRGS 519) und zusätzlicher Feuchtreinigung. Ausführung in Abstimmung mit AG bzw. nach Anweisung AG. 500,000 m2 .......................... ..........................
1.7.30 Grobreinigung (Absaugen mit H-Sauger) Grobreinigung der Decken-, Wand- und Bodenflächen der Sanierungsbereiche inkl. aller Oberflächen vorhandener Einbauten mittels Absaugen mit gemäß Abschnitt 8.2 und Anlage 7.1 der TRGS 519 zugelassenem H-Sauger für Asbest.
Ausführung in allen Arbeitsbereichen.
Arbeitshöhe bis ca. 5 m. Kleinteiliges Arbeiten an kleinen bzw. schwer erreichbaren Flächen (z.B. an Installationen) ist einzurechnen. 7.000,000 m2 .......................... ..........................
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 139 von 154
[Seite 140]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
1.7.40 Feinreinigung (feuchtes Wischen) Feinreinigung der Decken-, Wand- und Bodenflächen der Sanierungsbereiche mittels feuchtem Wischen mit entspanntem Wasser (Spülmittelzugabe).
Ausführung in allen Arbeitsbereichen.
Arbeitshöhe bis ca. 5 m. Kleinteiliges Arbeiten an kleinen bzw. schwer erreichbaren Flächen (z.B. an Installationen) ist einzurechnen. 5.500,000 m2 .......................... ..........................
1.7.50 Restfaserbindung Asbest, organisches Restfaserbindemittel Das Restfaserbindemittel ist in der Raumluft des angegebenen Sanierungsabschnittes mittels Handsprüh- oder Airless-Gerät zu vernebeln. Die Restfaserbindung erfolgt nach Durchführung des 30-fachen Luftwechsels im Sanierungsbereich. Aus Gründen der Filterauswertung von Kontrollmessungen gemäß TRGS 519 ist ein organisches Restfaserbindemittel zu wählen.
Die Abrechnung der Restfaserbindung für die behandelten Flächen erfolgt als pauschaler Ansatz über die Grundfläche des jeweiligen Sanierungsbereichs.
Arbeitshöhe bis ca. 5 m. Kleinteiliges Arbeiten an kleinen bzw. schwer erreichbaren Flächen (z.B. an Installationen) ist einzurechnen.
Nur nebelfeucht! Es ist dringend darauf zu achten, dass sich kein Restfaserbindemittel an oder in elektrischen Bauteilen sammelt und diese ggf. beschädigt!
Einsatz nur in Arbeitsbereichen mit Asbestentfernung.
Vor Einsatz Abstimmung mit AG. Einsatz nur auf Flächen, für die vom AG eine Freigabe erteilt wurde! 500,000 m2 .......................... ..........................
Summe 1.7 Dekontamination, Reinigung, Restfaserbindung ............................
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 140 von 154
[Seite 141]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
1.8 Entsorgung
Zur Abwicklung der Entsorgung wird auf die entsprechenden vertraglichen Regelungen in den ZBVB verwiesen.
Sofern in den vorherigen Positionen die Demontage inkl. der Entsorgung der beschriebenen Bauteile (insbesondere bei Demontage HLS und ELT) bereits ausgeschrieben wurden, erfolgt an dieser Stelle keine zusätzliche Angabe zur Entsorgung. Es werden keine gesonderten Positionen zur Entsorgung dieser Materialien mehr aufgeführt.
Zu nachfolgenden Positionen sind insbesondere die Kosten für
das Bereitstellen von staubdichten Behältern bzw. Abfallgebinden gemäß den rechtlichen Vorgaben und den Anforderungen des Entsorgers Sortierarbeiten vorgeschriebene Abfallvorbehandlung (z.B. Befeuchtung, Verfestigung etc.) gem. Vorgaben LfU Bayern, Abfallbehörde und Entsorger die Kennzeichnung der Abfälle nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften das Bereitstellen geeigneter, gedeckter, abschließbarer Container für die Zwischenlagerung und den Transport sämtliche erforderlichen Transportleistungen und Handlingskosten alle für eine ordnungsgemäße Entsorgung anfallenden Gebühren sämtliche Dokumentationspflichten gem. Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) und Nachweisverordnung (NachweisV)
bis zur abschließenden Entsorgung einzurechnen.
Die Angabe des Transporteurs bzw. Entsorgungsfachbetriebes ist zwingend erforderlich. Für die Entsorgungsaufgaben ist vom Auftragnehmer grundsätzlich ein zertifiziertes Entsorgungsunternehmen zu beauftragen. Die entsprechenden Nachweise sind dem AG nach Beauftragung, spätestens aber vor Beginn der Entsorgungsleistungen unaufgefordert vorzulegen.
Hinweise: Die in den Leistungspositionen angegeben Massen der zu entsorgenden Stoffe können nur grob abgeschätzt werden. Die angegebenen geschätzten Massen können von den tatsächlichen Mengen abweichen. Es handelt sich um Schätzmengen auf Basis der Vorerkundung und der vorschriftsmäßigen Gewichtsermittlung. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichen entsorgten und über Wiegeschein bzw. Entsorgungsanchweis nachgewiesenen Mengen. Sollten sich bei der Bauausführung Hinweise auf maßgebliche Abweichungen zu den ausgeschriebenen Mengen ergeben, ist dies von Auftragnehmer umgehend der Bauleitung des AG mitzuteilen.
Die Abrechnung erfolgt anhand der Wiege- und Übernahmescheine des jeweiligen Entsorgers.
Die Entsorgungsbelege sind der Fachbauleitung des AG wöchentlich bzw. gemäß Abstimmung zur Gegenzeichnung vorzulegen. In der Rechnung anerkannt werden nur von der Fachbauleitung des AG vorab vorgelegte und mittels Gegenzeichnung bestätigte Entsorgungsbelege. Diese Gegenzeichnung dient zum Nachweis, dass nur von der Baustelle stammende Abfälle abgerechnet werden und nicht als Bestätigung einer ordnungsgemäßen Entsorgung.
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 141 von 154
[Seite 142]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Sämtliche Belege sind spätestens mit der Schlussrechnung dem AG im Original in Form einer Entsorgungsdokumentation vorzulegen. Mit Schlussrechnung ist vom AN zudem eine zusammenfassende Dokumentation sämtlicher angefallener Abfälle dem AG zu übergeben (Zusammenstellung der Mengen je Abfallart inkl. zugehöriger Begleit- und Wiegescheine). Die Aufwendungen hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Separierung mit getrennter Erfassung und Verpackung der jeweiligen anfallenden Asbestprodukte, d.h. verschiedenartige Asbestprodukte dürfen nicht zusammen verpackt werden es sind für jede Asbestproduktart einzelne Abfallchargen zu bilden, einschl. Kennzeichnung der Abfallgebinde bzgl. des Inhalts Durchführung einer ergänzenden Analyse der Asbestabfälle gem. DepV zur abschließenden abfallrechtlichen Deklaration gem. LfU-Vorgabe (keine AN-Leistung: Probenahme und Analytik durch ein vom AG beauftragtes Ingenieurbüro) vom AN sind Wartzeiten bis zu 10 AT bis zum Vorliegen der Analyseergebnisse einzurechnen die Analysenergebnisse sind vom AN für die ordnungsgemäße Entsorgungsabwicklung zu verwenden, die o.g. Probenahme ist vom AN zu begleiten und zu unterstützen Für Asbest-Abfälle, die gem. den Analyseergebnissen nach DepV nicht auf einer obertägigen Deponie der Deponieklasse DK I oder DK II abgelagert werden können, ist in Abstimmung mit dem AG die Entsorgung auf einer DK III Deponie über die GSB (Sonderabfallentsorgung Bayern) anzustreben, ggf. ist die Entsorgung in einer Untertagedeponie (UTD) vorzunehmen. Hierfür ist im LV eine Zuschlagsposition für die Asbestentsorgung enthalten.
Hinweis zur Deklarationsanalytik: Die Probenahme für die abfallrechtliche Deklaration von anfallenden mineralischen Abfällen (z.B. Bauschutt/Gipsabfälle etc.) erfolgt über die Objektüberwachung des AG. Der Umfang (Anzahl, Analysen und Parameterumfang) und Zeitpunkt der Probenahme ist vom AN rechtzeitig beim AG anzugeben bzw. mit diesem abzustimmen. Von der Probenahme bis zum Vorliegen der Analysenergebnisse ist vom AN eine Wartezeit von 10 Arbeitstagen, gerechnet vom Folgetag der Probenahme, einzukalkulieren.
Sämtliche sich oben genannten Vorgaben und Anforderungen ergebenden Aufwendungen sind in der Kalkulation zu berücksichtigen und berechtigen den AN nicht zu Nachforderungen.
1.8.10 Entsorgung asbesthaltige Abfälle, Abfallschlüssel AVV 170605* Entsorgungasbesthaltiger Baustoffe, gefährlicher Abfall - Abfallschlüssel AVV 170605*.
Entsorgung insbesondere von (Zuordnung gem. LAGA M23): separierte Asbestprodukte aus BSK (Anschlagdichtung, Klappenblatt etc.) Abbruchmaterial aus Freistemmen BSK Gipskarton mit asbesthaltigen Spachtelmassen Fliesen aus Abbruch von Gipskarton mit asbesthaltigen Spachtelmassen
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 142 von 154
[Seite 143]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Entsorgung einschließlich aller erforderlichen Transportleistungen.
Geeignete Vorbereitung nach dem Stand der Technik, des LfU Bayern und der Abfallbehörden.
Die Vorgaben des annehmenden Entsorgungsunternehmens, Containergestellung (gedeckelt, abschließbar), Begleitscheinverfahren und Transport sind einzurechnen. Die Andienungspflicht ist zu berücksichtigen.
Die Abrechnung erfolgt anhand der Wiege- und Übernahmescheine des jeweiligen Entsorgers. Alle erforderlichen Einrichtungen wie geeignete Abfallgebinde, Big Bags und/oder Fässer sind einzurechnen.
Erhöhte Aufwendungen aufgrund der Entsorgung vergleichsweise geringer Mengen sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. 32,000 t .......................... ..........................
1.8.20 Zulage für Entsorgung asbesthaltiger Baustoffe in Untertagedeponie (UTD) Zulage für die Entsorgungasbesthaltiger Abfälle der Vorposition (Abfallschlüssel 170605*) in einer zugelassenenUntertagedeponie (UTD).
Asbestabfälle, bei denen die Grenzwerte für eine mögliche Ablagerung gem. DepV auf einer obertägigen Deponie der Deponieklassen DK I, DK II oder DK III überschritten werden (Probenahme aus Gebinden und Analyse gem. DepV durch AG) und für die von den Behörden keine Sondererlaubnis erteilt wird, sind über die GSB (Sonderabfallentsorgung Bayern) auf einer zugelassenen UTD zu entsorgen. Die Direktabwicklung der Entsorgung über eine von der GSB zugelassene UTD ist ebenfalls möglich.
Zulage inkl. aller für die vollständige und ordnungsgemäße Entsorgungsabwicklung erforderlichen Leistungen, wie z.B.: Abwicklung/Abstimmung des Entsorgungsverfahrens gem. Nachweisverordnung mit allen dabei beteiligten Stellen (Abfallbehörde, Entsorgungsunternehmen, Transporteur, GSB, Deponie, LfU Bayern etc.) Erstellung aller erforderlichen Dokumente und Nachweise (sind mit der Rechnung dem AG vorzulegen) Transport und Handling sowie aller weiteren Logistikleistungen gemäß geltender Vorschriften geeignete Vorbereitung der Abfälle nach dem Stand der Technik Bereitstellung und Einsatz aller erforderlichen Einrichtungen wie zugelassener und UTD-geeignete Behälter/Abfallgebinde mit entsprechender
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 143 von 154
[Seite 144]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Kennzeichnung, stapelbare Lagerung der Abfälle, etc.
Hinweis: Die Position kommt nur zum Tragen, falls eine obertägige Ablagerung der anfallenden Asbestabfälle nicht möglich ist. 21,000 t .......................... ..........................
1.8.30 Entsorgung Künstliche Mineralfasern, Abfallschlüssel AVV 170603* Entsorgung vonDämmmaterial (KMF), das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält, gefährlicher Abfall - Abfallschlüssel AVV 170603*.
hier: Entsorgung der KMF-Dämmung von Rohrleitungen, Lüftungskanälen, Trockenwänden, Dachstuhl etc.
Entsorgung einschließlich aller erforderlichen Transportleistungen.
Dämmmaterial mit Kaschierungen oder Drahtgeflechtverstärkungen sind ebenfalls unter dieser Position zu entsorgen, jedoch separat zu erfassen und entsprechend zu kennzeichnen.
Die Vorgaben des annehmenden Entsorgungsunternehmens, Containergestellung (gedeckelt, abschließbar), Begleitscheinverfahren und Transport sind einzurechnen. Andienungspflicht ist zu berücksichtigen.
Die Abrechnung erfolgt anhand der Wiege- und Übernahmescheine des jeweiligen Entsorgers. Alle erforderlichen Einrichtungen wie geeignete Abfallgebinde und Big Bags sind einzurechnen. 9,000 t .......................... ..........................
1.8.40 Entsorgung Baumischabfall, unbelastet, Abfallschlüssel AVV 170904 Entsorgung vonunbelasteten Baumischabfällen, Abfallschlüssel AVV 170904.
Entsorgung einschließlich aller erforderlichen Transportleistungen.
Die Vorgaben des annehmenden Entsorgungsunternehmens / des Deponiebetreibers bzw. Verwerters, Containergestellung und Transportkosten sind einzurechnen.
Die Abrechnung erfolgt anhand der Wiege- und Übernahmescheine des jeweiligen Entsorgers. 2,000 t .......................... ..........................
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 144 von 154
[Seite 145]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
1.8.50 Entsorgung Bauschuttgemische, Z 1.1, Abfallschlüssel AVV 170107 Entsorgung vonmineralischem Bauschutt,einhaltend Grenzwerte fürZuordnungswert Z 1.1 gemäß Bayr. Leitfaden für die Verfüllung von Gruben und Brüchen (Eckpunktepapier) Bauschuttgemische, Abfallschlüssel AVV 170107.
Material aus mineralischem Abbruch jeweils separate Chargen von Mauerwerk Putz Estrich Fliesen mit Kleberanhaftungen etc.
Entsorgung einschließlich aller erforderlichen Transportleistungen.
Die Vorgaben des annehmenden Entsorgungsunternehmens / des Deponiebetreibers, Containergestellung und Transportkosten sind einzurechnen.
Die Abrechnung erfolgt anhand der Wiege- und Übernahmescheine des jeweiligen Entsorgers. 25,000 t .......................... ..........................
1.8.60 Entsorgung Bauschuttgemische, Z 1.2, Abfallschlüssel AVV 170107 Entsorgung vonmineralischem Bauschutt,einhaltend Grenzwerte fürZuordnungswert Z 1.2 gemäß Bayr. Leitfaden für die Verfüllung von Gruben und Brüchen (Eckpunktepapier) Bauschuttgemische, Abfallschlüssel AVV 170107.
Material aus mineralischem Abbruch jeweils separate Chargen von Mauerwerk Putz Estrich etc.
Entsorgung einschließlich aller erforderlichen Transportleistungen.
Die Vorgaben des annehmenden Entsorgungsunternehmens / des Deponiebetreibers, Containergestellung und Transportkosten sind einzurechnen.
Die Abrechnung erfolgt anhand der Wiege- und Übernahmescheine des jeweiligen Entsorgers. 30,000 t .......................... ..........................
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 145 von 154
[Seite 146]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
1.8.70 Entsorgung Bauschuttgemische, Z 2, Abfallschlüssel AVV 170107 Entsorgung vonmineralischem Bauschutt,einhaltend Grenzwerte fürZuordnungswert Z 2 gemäß Bayr. Leitfaden für die Verfüllung von Gruben und Brüchen (Eckpunktepapier) Bauschuttgemische, Abfallschlüssel AVV 170107.
Material aus mineralischem Abbruch jeweils separate Chargen von Mauerwerk Putz Estrich etc.
Entsorgung einschließlich aller erforderlichen Transportleistungen.
Die Vorgaben des annehmenden Entsorgungsunternehmens / des Deponiebetreibers, Containergestellung und Transportkosten sind einzurechnen.
Die Abrechnung erfolgt anhand der Wiege- und Übernahmescheine des jeweiligen Entsorgers. 25,000 t .......................... ..........................
1.8.80 Entsorgung Bauschuttgemische, Deponieklasse DK I, Abfallschlüssel AVV 170107 Entsorgung vonmineralischem Bauschutt,einhaltend Grenzwerte fürDeponieklasse DK I gem. DepV Bauschuttgemische, Abfallschlüssel AVV 170107.
Material aus mineralischem Abbruch jeweils separate Chargen von Mauerwerk Putz Estrich etc.
Entsorgung einschließlich aller erforderlichen Transportleistungen.
Die Vorgaben des annehmenden Entsorgungsunternehmens / des Deponiebetreibers, Containergestellung und Transportkosten sind einzurechnen.
Die Abrechnung erfolgt anhand der Wiege- und Übernahmescheine des jeweiligen Entsorgers. 25,000 t .......................... ..........................
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 146 von 154
[Seite 147]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
1.8.90 Entsorgung Bauschuttgemische, Deponieklasse DK I, Abfallschlüssel AVV 170101 (für Promat) Entsorgung vonmineralischem Bauschutt,einhaltend Grenzwerte fürDeponieklasse DK I gem. DepV Bauschuttgemische, Abfallschlüssel AVV 1701017.
AbbruchmaterialPromat-Verkofferungen
Entsorgung einschließlich aller erforderlichen Transportleistungen.
Die Vorgaben des annehmenden Entsorgungsunternehmens / des Deponiebetreibers, Containergestellung und Transportkosten sind einzurechnen.
Die Abrechnung erfolgt anhand der Wiege- und Übernahmescheine des jeweiligen Entsorgers. 5,000 t .......................... ..........................
1.8.100 Entsorgung Fliesen und Keramik, unbelastet, Abfallschlüssel AVV 170103 Entsorgung vonGemischen aus Fliesen und Keramik, unbelastet, Abfallschlüssel AVV 170103.
insbesondere Entsorgung von Sanitär-Keramik Keramik-Fliesen (ohne größere Kleberanhaftungen) etc. als jeweils separate Chargen
Entsorgung einschließlich aller erforderlichen Transportleistungen.
Die Vorgaben des annehmenden Entsorgungsunternehmens / des Deponiebetreibers bzw. Verwerters, Containergestellung und Transportkosten sind einzurechnen.
Die Abrechnung erfolgt anhand der Wiege- und Übernahmescheine des jeweiligen Entsorgers. 3,000 t .......................... ..........................
1.8.110 Entsorgung Altholz, Altholzklasse A II, Abfallschlüssel AVV 170201 Entsorgung von Altholz,Altholzklasse II gem. Altholzverordnung, Abfallschlüssel AVV 170201.
Insbesondere Entsorgung von Holz-Handläufen Holztürblättern etc.
Entsorgung einschließlich aller erforderlichen Transportleistungen.
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 147 von 154
[Seite 148]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
Die Vorgaben des annehmenden Entsorgungsunternehmens / des Deponiebetreibers bzw. Verwerters, Containergestellung und Transportkosten sind einzurechnen. Andienungspflicht ist zu berücksichtigen.
Die Abrechnung erfolgt anhand der Wiege- und Übernahmescheine des jeweiligen Entsorgers. 3,000 t .......................... ..........................
1.8.120 Entsorgung Altholz, Altholzklasse A IV, Abfallschlüssel AVV 170204* Transport und Entsorgung von Altholz,Altholzklasse A IV gem. Altholzverordnung, gefährliche Abfälle, Abfallschlüssel AVV 170204*.
Insbesondere Entsorgung von Holz-Fensterrahmen Einschubtreppe etc.
Entsorgung einschließlich aller erforderlichen Transportleistungen.
Die Vorgaben des annehmenden Entsorgungsunternehmens / des Deponiebetreibers bzw. Verwerters, Containergestellung, Begleitscheinverfahren und Transportkosten sind einzurechnen. Andienungspflicht ist zu berücksichtigen.
Die Abrechnung erfolgt anhand der Wiege- und Übernahmescheine des jeweiligen Entsorgers. 1,000 t .......................... ..........................
1.8.130 Entsorgung Glasabfälle, rein, Abfallschlüssel AVV 170202 Transport und Entsorgung vonGlasabfällen, ohne Störstoffe, Abfallschlüssel AVV 170202.
Entsorgung einschließlich aller erforderlichen Transportleistungen.
Die Vorgaben des annehmenden Entsorgungsunternehmens / des Deponiebetreibers bzw. Verwerters, Containergestellung und Transportkosten sind einzurechnen.
Die Abrechnung erfolgt anhand der Wiege- und Übernahmescheine des jeweiligen Entsorgers. 0,500 t .......................... ..........................
1.8.140 Entsorgung Leuchtstoffröhren, Abfallschlüssel AVV 200121* Transport und Entsorgung vonLeuchtstoffröhren Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle,
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 148 von 154
[Seite 149]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ gefährlicher Abfall, Abfallschlüssel AVV 200121*.
Kleinmenge bis 100 kg
Entsorgung einschließlich aller erforderlichen Transportleistungen.
Die Vorgaben des annehmenden Entsorgungsunternehmens / des Deponiebetreibers bzw. Verwerters, Containergestellung, Begleitscheinverfahren und Transportkosten sind einzurechnen. Andienungspflicht ist zu berücksichtigen.
Die Abrechnung erfolgt anhand der Wiege- und Übernahmescheine des jeweiligen Entsorgers pauschal bis zu einer Masse von 100 kg. 1,000 psch .......................... ..........................
1.8.150 Entsorgung von Kunststoffen (PVC-Bodenbeläge), unbelastet, Abfallschlüssel AVV 170203 Entsorgung von unbelastetenKunststoffen, Abfallschlüssel AVV 170203.
Entsorgung insbesondere von PVC-Bodenbelägen Prallschutz
Entsorgung einschließlich aller erforderlichen Transportleistungen.
Die Vorgaben des annehmenden Entsorgungsunternehmens / des Deponiebetreibers bzw. Verwerters, Containergestellung und Transportkosten sind einzurechnen.
Die Abrechnung erfolgt anhand der Wiege- und Übernahmescheine des jeweiligen Entsorgers. 4,000 t .......................... ..........................
1.8.160 Entsorgung Bitumengemische, Abfallschlüssel AVV 170302 Entsorgung vonBitumengemischen (nicht teerhaltig), Abfallschlüssel AVV 170302.
Entsorgung insbesondere von bituminierte Trittschalldämmung etc.
Entsorgung einschließlich aller erforderlichen Transportleistungen.
Geeignete Verpackung/Gebinde gemäß den Vorgaben des annehmenden Entsorgungsunternehmens, Containergestellung (gedeckelt, abschließbar) und Transport sind einzurechnen.
Die Abrechnung erfolgt anhand der Wiege- und
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 149 von 154
[Seite 150]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Übernahmescheine des jeweiligen Entsorgers. Alle erforderlichen Einrichtungen wie geeignete Abfallgebinde und Big Bags sind einzurechnen. 1,000 t .......................... ..........................
1.8.170 Entsorgung Dämmmaterial (HBCD-haltig), Abfallschlüssel AVV 170604 Entsorgung vonHBCD-haltigem Styropor. Transport und Entsorgung von Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03 fällt, Abfallschlüssel AVV 170604.
Entsorgung insbesondere von Nicht gefährlichen POP-haltigen Bauabfällen hier: HBCD-haltige Styropordämmung
Entsorgung einschließlich aller erforderlichen Transportleistungen
Die Regelungen der POP-AbfallÜberwV mit den entsprechenden Nachweis- und Registerpflichten sind einzuhalten. Die vorgeschriebenen Nachweise zur ordnungsgemäßen und schadlosen Entsorgung sind vorzulegen.
Die Vorgaben des annehmenden Entsorgungsunternehmens, Containergestellung (gedeckelt, abschließbar), Begleitscheinverfahren und Transport sind einzurechnen. Andienungspflicht ist zu berücksichtigen.
Die Abrechnung erfolgt anhand der Wiege- und Übernahmescheine des jeweiligen Entsorgers. Alle erforderlichen Einrichtungen wie geeignete Fässer und Big Bags sind einzurechnen. 18,000 m3 .......................... ..........................
1.8.180 Entsorgung Bauabfälle auf Gipsbasis, unbelastet, Abfallschlüssel AVV 170802 EntsorgungBauabfälle auf Gipsbasis, unbelastet, Abfallschlüssel AVV 170802.
Entsorgung insbesondere von Gipskarton der Deckenbekleidungen aus neuem Bestand etc.
Entsorgung einschließlich aller erforderlichen Transportleistungen.
Entsorgung von unbelasteten Gipsabfällen. Abfallschlüssel AVV 170802. Die Vorgaben des annehmenden Entsorgungsunternehmens / des Deponiebetreibers, Containergestellung und Transport sind einzurechnen. Andienungspflicht ist zu
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 150 von 154
[Seite 151]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ berücksichtigen. Die Abrechnung erfolgt anhand der Wiege- und Übernahmescheine des jeweiligen Entsorgers. 4,000 t .......................... ..........................
Summe 1.8 Entsorgung ............................
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 151 von 154
[Seite 152]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
1.9 Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten sind vor Ausführung bei der Bauleitung anzumelden. Der Umfang der Regieleistungen ist jeweils vor Beginn mit der Bauleitung abzusprechen. Die Regieberichte sind täglich zur Prüfung und Unterzeichnung vorzulegen. Eine evtl. Überschreitung der Auftragssumme ist der Bauleitung schriftlich anzuzeigen. Vergütet werden die reinen Arbeitsstunden auf der Baustelle, An- und Abfahrten werden nur nach gesondereter, vorheriger Absprache vergütet.
Verrechnungssätze für Löhne Die Verrechnungssätze für die nachstehenden Lohn- und Berufsgruppen sind unaufgegliedert anzubieten. In ihnen sind enthalten:
- Lohn- und Gehaltskosten,
- Lohn- und Gehaltsnebenkosten,
- Sozialkosten einschließlich Sozialkassenbeiträge,
- Gemeinkostenanteile,
- Gewinn. Zuschläge zu den Verrechnungssätzen für vom Auftraggeber angeordnete oder zu vertretende Nacht-, Sonntags-, Feiertags- und Mehrarbeit (Überstunden) sind gesondert nachzuweisen; sie werden in Höhe der tariflichen Vereinbarung vergütet. Für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit wird als Zuschlag nur der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung vergütet. Für Mehrarbeit werden zusätzlich die Sozialkosten vergütet.
Beschäftigt der Bieter bei einer der nachstehenden Lohn-/Berufsgruppen keine Arbeitskräfte, hat er dies anzugeben und stattdessen den Einsatz möglichst gleichwertiger Arbeitskräfte anzubieten.
1.9.10 Spezialbaufachwerker, Berufsgruppe 5 Stundenlohn eines gemäß TRGS 519 sachkundigen Aufsichtführenden. 20,000 h .......................... ..........................
1.9.20 Baufachwerker, Berufsgruppe 2 im Schwarzbereich Stundenlohn eines Baufachwerkers der Berufsgruppe 2 bei der Ausführung von Arbeiten in kontaminierten Bereichen. 20,000 h .......................... ..........................
1.9.30 Baufachwerker, Berufsgruppe 2 im Weißbereich Stundenlohn eines Baufachwerkers der Berufsgruppe 2 bei der Ausführung von Arbeiten in nicht kontaminierten Bereichen. 20,000 h .......................... ..........................
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 152 von 154
[Seite 153]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
1.9.40 Bauwerker, Berufsgruppe 1 im Weißbereich Stundenlohn eines Bauwerkers der Berufsgruppe 1 bei der Ausführung von Arbeiten in nicht kontaminierten Bereichen. 20,000 h .......................... ..........................
Summe 1.9 Stundenlohnarbeiten ............................
Summe 1 Schadstoffentfernung und Entkernung ............................
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 153 von 154
[Seite 154]
STADT LANDSHUT REFERAT BAUEN + UMWELT AMT FÜR GEBÄUDEWIRTSCHAFT LUITPOLDSTR. 29 84034 LANDSHUT TEL: 0871/88-2420 Angebot
Projekt: 11711512018_2-3 HL. Geistspital - Generalmodernisierung BA2-3 LV: 303 Abbruch- und Schadstoffsanierung BA 2
Z U S A M M E N S T E L L U N G
1 Schadstoffentfernung und Entkernung
1.1 Baustelleneinrichtung .............................. EUR
1.2 Schutzeinrichtungen .............................. EUR
1.3 Rückbau- und Demontagearbeiten (schadstofffrei) .............................. EUR
1.4 Demontage ELT (schadstofffrei) .............................. EUR
1.5 Demontage HLS (schadstofffrei) .............................. EUR
1.6 Schadstoffentfernung .............................. EUR
1.7 Dekontamination, Reinigung, Restfaserbindung .............................. EUR
1.8 Entsorgung .............................. EUR
1.9 Stundenlohnarbeiten .............................. EUR
Summe 1 Schadstoffentfernung und Entkernung .............................. EUR
Summe LV .............................. EUR
zuzüglich 19,00 % Mwst .............................. EUR
Gesamtsumme Brutto .............................. EUR
Druckdatum: 16.09.2026 Seite: 154 von 154