13_Allgem Vorbemerkungen Projektsteuerung.pdf

Abbruch und Entsorgung der Gebäude Haus 4 und 5

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 09:24 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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Allgemeine Vorbemerkungen

zum Gesamtvorhaben

„Sanierung Carolinenpalais“

durch das mit der Projektsteuerung

beauftragte Architekturbüro

Hinweis:

Nachfolgende Vorbemerkungen sind Teil der Ausschreibungsunterlage und bei

der Kalkulation zu beachten

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Projekt:

Sanierung Carolinenpalais 60169 Neustrelitz, Schlossstraße 8, Unterbringung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt Bauherr: Staatliches Bau- und Liegenschaftsamt Neubrandenburg Neustrelitzer Straße 121 17033 Neubrandenburg

ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN

STANDORT/ BAUSTELLENZUFAHRT

Das Projekt:

Das ehemalige Carolinenpalais ist ein Putzbau in romantischer Neugotik mit feinem Fugenschnitt. Es wurde 1850 von Friedrich Wilhelm Buttel errichtet, der als Schüler Karl Friedrich Schinkels die klassizistische und neugotische Architektur in Mecklenburg‑Strelitz mit einer eigenständigen, anmutigen Formensprache prägte.

Der zweieinhalbgeschossige Bau erhebt sich über einem L‑förmigen Grundriss und ist von einem umlaufenden Zinnenkranz bekrönt. Mittel- und Seitenrisalite sind turmartig ausgebildet, und ein malerischer Eckerker verleiht dem Gebäude zusätzlichen Charakter.

Ursprünglich als Wohnhaus für Caroline, Herzogin zu Mecklenburg‑Strelitz, erbaut, erfuhr das Palais später mehrere Nutzungsänderungen: Zunächst wurden Wohnungen eingebaut, ab 1945 diente es als Seuchenstation des Krankenhauses, und anschließend wurde es als Bezirkshygieneinstitut genutzt. Zum historischen Bauensemble gehören neben dem Palais (Haus 1) auch das ehemalige Kutscherhaus (Haus 3).

Das Gebäude wurde zwischen 1847 und 1850 als Carolinenpalais errichtet. In den Jahren 1877/78 erfolgte der Umbau zum Erbgroßherzoglichen Palais, bei dem an der Promenade ein großer Anbau ergänzt wurde. Ab 1904/07 diente das Gebäude als Wohnhaus, zunächst für Hofbedienstete und ab 1918 für Beamte; aufgrund fehlender Plangrundlagen sind Umbauten aus dieser Zeit möglicherweise kaum nachweisbar. Nach 1945 wurde das Gebäude zunächst als Seuchenkrankenhaus und später als Hygieneinstitut genutzt. Größere Umbauten fanden in den 1960er‑ (oder 1970er‑) Jahren im Zusammenhang mit der Einrichtung des Hygieneinstituts statt, das ab 1972 dort seinen Sitz hatte.

Das Grundstück sowie die darauf befindlichen Gebäude stehen unter Denkmalschutz.

Baugrundstück

Planungsgegenstand ist das gesamte Grundstück 27 der Gemarkung Neustrelitz. Die Adresse lautet Schlossstraße 8. Durch den Verkauf der Flurstücke 24/1 und 24/2 sind unklare Grenzsituationen (unterschrittene Abstandsflächen) entstanden, die durch den Auftraggeber geprüft und geklärt werden. Auf dem zu beplanenden Grundstück befinden sich noch die Gebäude 4 und Gebäude 5, die sofort nach Baubeginn abgebrochen werden. Das Grundstück befindet sich im Eigentum des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Planungs- und Bauaufgabe

Ziel der Baumaßnahme ist die vollständige Sanierung des denkmalgeschützten Palais mit 3.505,89 m² BGF und des denkmalgeschützten Kutscherhauses mit 509,90 m² BGF, einschließlich der Fassaden- und Dachsanierung und der Gestaltung der Außenanlagen sowie Erneuerung der Medienanschlüsse. Bei der Sanierung sind insbesondere brandschutztechnische, denkmalpflegerische, energetische Anforderungen sowie Forderungen aus den Arbeitsstättenregeln, der Barrierefreiheit, dem Brand- und Schallschutz umzusetzen. Die öffentliche Medienerschließung und die Anbindung des Kutscherhauses an das Carolinenpalais werden erneuert.

Der zukünftige Nutzer ist die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE).

Die Gebäude werden vor Baubeginn leergezogen.

Lage der Baustelle:

Das Grundstück bildet den Abschluss des historischen Stadtkernes zum Schlosspark. Südlich des Grundstücks verläuft die Straße „An der Promenade“, östlich die Schlossstraße. Im Norden und Westen schließen andere Grundstücke direkt an die Liegenschaft an. Auf dem Grundstück befinden sich zwei in der Baumaßnahme zu sanierende Gebäude, das Hauptgebäude,

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Haus 1 und das Kutscherhaus, Haus 3. Diese stehen unter Denkmalschutz. Weitere auf dem Grundstück befindliche Gebäude werden im ersten Schritt durch das Gewerk „Freianlagen“ abgebrochen.

Im westlichen Bereich des Grundstückes befindet sich eine Gartenanlage mit historischem Baumbestand. Dieser Bereich steht unter Denkmalschutz und darf im Zuge der Baumaßnahme nicht betreten und befahren werden. Ebenfalls unter Denkmalschutz steht die südliche Einfriedung des Grundstückes. Die Arbeitskräfte sind durch den jeweiligen Auftragnehmer darüber zu unterrichten. Der Auftraggeber behält sich vor, Kosten für unbefugtes Verhalten geltend zu machen. Eine komplette Straßensperrung ist nicht vorgesehen.

Baustellenzufahrt:

Die Baustelle ist zum öffentlichen Straßenraum hin durch einen mobilen Bauzaun abgesichert. Die Zufahrt erfolgt über die Straße „An der Promenade“, wo sich eine mobile Toranlage im Bauzaun befindet. Eine weitere Toranlage liegt östlich in der Durchfahrt zwischen dem Carolinenpalais und der angrenzenden Bebauung. Diese Toranlage darf ausschließlich in Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Abstimmung mit der Bauüberwachung genutzt werden.

Der Materialtransport sowie der Abtransport von Abbruchmaterial erfolgen über die südliche Zufahrt zur Baustelle.

Nach Abschluss der zuerst auszuführenden Bauwerksabdichtung am westlichen Giebel von Haus 1 wird ein Gerüstaufzug für Material- und Personenbeförderung in Kombination mit Absetzplattformen für Kranbetrieb installiert. Von dort ist der Zugang zum Erdgeschoss, zum 1. Obergeschoss sowie, zum Dachgeschoss und auf das Dach möglich. Das Sockelgeschoss ist über die innenliegenden Treppenanlagen sowie über eine Außentreppe erreichbar.

Die Arbeitsbereiche in Haus 3 befinden sich überwiegend auf ebenerdigem Niveau. Während der Bauphase bestehen Durchbrüche zum Obergeschoss. Nach Herstellung der neuen Geschossdecke bleibt lediglich ein Deckendurchbruch für eine Ausziehleiter bestehen.

Die An- und Abfuhr von Geräten, Materialien und ähnlichen Lieferungen ist frühzeitig (eine Woche vorher) mit der Bauüberwachung, der Fachbauleitung sowie mit parallel arbeitenden Gewerken abzustimmen.

Vom Auftraggeber wird auf dem Grundstück der Töpferstraße15 eine Freifläche für die Baustelleneinrichtung zur Verfügung gestellt. Dort können durch den AN Lagerflächen genutzt werden sowie eigene Pausencontainer und Materialcontainer abgestellt werden. Die Entfernung von der Baustelle beträgt ca. 240 m fußläufig und mit dem Fahrzeug

ALLGEMEINE GEBÄUDEBESCHREIBUNG

Haus 1

Das Gebäude gliedert sich in ein Sockelgeschoss, ein Erdgeschoss sowie ein Obergeschoss. In Teilbereichen ist zusätzlich ein Dachgeschoss in voller Geschosshöhe mit senkrechten Außenwänden – den sogenannten Turmzimmern – ausgebaut.

Die tragenden Außen- und Innenwände bestehen aus Ziegelmauerwerk. Die Decke über dem Sockelgeschoss ist als Tonnengewölbe ausgeführt, in einigen Bereichen auch als Kappendecke. Der Fußboden des Erdgeschosses ist überwiegend als massive Konstruktion über den Gewölben und Kappen hergestellt; abschnittsweise liegt ein Dielenboden auf Lagerhölzern vor.

Die Decken über dem Erdgeschoss und dem 1. Obergeschoss sind als Holzbalkendecken mit Dielung ausgeführt. Die hölzerne Dachkonstruktion besteht aus Pfetten- und Sparrenlagen mit einer Brettschalung sowie einer Abdichtung aus Dachbahnen.

Haus 3

Das Kutscherhaus verfügt über ein Erdgeschoss sowie ein nicht ausgebautes Dachgeschoss in ähnlicher Baukonstruktion. Die Dachkonstruktion ist als Satteldach mit einem hölzernen Dachstuhl und einer Ziegeldeckung ausgeführt.

BESONDERE BAUSTELLENSITUATION

Vor Baubeginn werden die Gebäude vollständig freigezogen. Rücksicht ist auf die umgebenden Gebäudenutzungen auf Nachbargrundstücken zu nehmen. Die Nachbargrundstücke sind nicht zu benutzen.

Sämtliche Baukonstruktionen sind schonend und bestandserhaltend zu behandeln und nur im Rahmen der auftragsgemäß auszuführenden Leistungen zu bearbeiten.

Bei allen Bauarbeiten ist die Ausbreitung von Staub, Lärm und Erschütterung auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

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Bauschuttcontainer sind zur Vermeidung von Staub mit Planen dicht abzudecken; bei Bedarf ist ein Netzmittel zu verwenden. Ein Staubeintrag von außen durch geöffnete Fenster und Türen der Baustelle und auf Nachbargrundstücke ist auszuschließen.

Zu Schadstoffen liegt ein Gutachten vor. Die daraus resultierenden Schutzmaßnahmen sind zu beachten und umzusetzen. Schadstoffe sind separat in Container zu füllen und entsprechend den Forderungen zu entsorgen.

Während der Abbruch- und Sanierungsarbeiten sind die Auflagen des Bescheides der Unteren Naturschutzbehörde zum Artenschutz zu beachten, umzusetzen bzw. einzuhalten. Zur Begleitung der Maßnahme wird durch den Auftraggeber eine ökologische Baubegleitung beauftragt. Sie überwacht die Ausführungen und ist gegenüber den Auftragnehmern weisungsberechtigt. In diesem Zusammenhang kann es zu kurzen Unterbrechungen der Arbeiten führen.

BAUZEITENPLAN / AUSFÜHRUNG / TERMINE

Bauzeiten:

Maßgeblich sind die mit den Vergabeunterlagen mitgeteilten Termine für Beginn und Ende der Arbeiten, sowie die genannten Einzelfristen.

Der AN ist verpflichtet, spätestens zwei Wochen nach Auftragserteilung einen Feinterminplan mit Angabe der Zahl der Arbeitskräfte je Arbeitsabschnitt und mit Angabe der Abhängigkeiten zu anderen Gewerken auf Grundlage der vom Bauherrn vorgegebenen Vertragstermine einzureichen.

Der AN hat diesen Feinterminplan zu erstellen und mit dem AG und der örtlichen Bauüberwachung unter Einhaltung der Vertragstermine zu koordinieren und fortzuschreiben.

Es gehört zu den Vertragspflichten des AN, Arbeitskräfte, Gerät und Material sowie gegebenenfalls Entsorgungs- und Transportkapazitäten in dem Umfang einzusetzen, dass die einzelnen Leistungsabschnitte innerhalb der vereinbarten Vertragstermine und Zwischenfristen realisiert werden.

Ausführung / Termine:

Maßgeblich sind die in den Verdingungsunterlagen genannten Vertragstermine, soweit geregelt (auch dort genannte Zwischentermine). Es gilt die VOB/B.

Baubesprechungen

Bauberatungen finden einmal wöchentlich auf der Baustelle statt. Der Projektleiter des Auftragnehmers (siehe unten) ist verpflichtet, an diesem Gespräch mit der Bauüberwachung des Auftraggebers teilzunehmen.

Die Teilnahme an den Bauberatungen gehört zu den Leistungspflichten des AN. Die Teilnahme ist während der aktiven Tätigkeit der Firma auf der Baustelle erforderlich. Vor Beginn der geplanten Ausführungszeit ist die Teilnahme an den zwei der Einsatzzeit vorangehenden Bauberatungen erforderlich, ebenso auf Anforderung der Bauleitung zur Klärung von Arbeitsabläufen, Baufreiheiten, Lieferungen von Material, Gerät u.ä.

Auf der Baustelle muss ständig mindestens eine deutsch sprechende Arbeitskraft anwesend sein, die qualifiziert ist, Mitteilungen zu machen und Anweisungen entgegenzunehmen. Vor Beginn der Arbeiten ist dieser schriftlich anzuzeigen.

Baustellenkoordinierung

Es ist zu beachten und in die Kalkulation einzubeziehen, dass mehrere Gewerke parallel ausgeführt werden und dass nach Absprache und Protokollierung den Weiteren am Bau Tätigen Baufreiheit gewährt wird und räumliche Überschneidungen zwischen den einzelnen Gewerken eintreten können. Das Zusammenarbeiten aller Gewerke sowie die eigenständige Koordinierung untereinander ist zwingend erforderlich.

Kommunikation

Für das Projekt steht eine digitale Plattform zur Verfügung, die kostenlos bereit gestellt wird. Die Anmeldung der Nutzer erfolgt nach Beauftragung. Die Kommunikation und der Austausch von Dokumenten erfolgt zwingend über diese Plattform (Poolarserver).

  • Bereitstellung und Aktualisierung der Kontaktlisten
  • Auslieferung von Plänen und Aktualisierung der Pläne, Bereitstellung von Revisionsplänen
  • Verteilung von Protokollen, Terminplänen, Unterlagen von Gutachtern etc.
  • Mängelmanagement (Mängelmeldung und Mängelfreimeldung)

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  • Aufmaß- und Rechnungseingang und -bearbeitung
  • Übergabe der Bautagesberichte
  • Übergabe von Dokumentationen zu den Technologien und Produkten, die von den Unternehmern eingesetzt werden (vor Beginn der Leistung)
  • Übergabe der Werk- und Montageplanung sowie der Prüfrücklauf
  • bei Bedarf Fotodokumentation

Für die Kommunikation über den Server steht eine kostenlose Browserversion oder eine kostenlose App zur mobilen Nutzung zur Verfügung.

Der AN benennt einen deutsch sprechenden Projektleiter, der in allen Bauphasen zur Verfügung steht, der die Koordinierung der Arbeiten mit allen anderen Gewerken und Schnittstellen zu diesen selbstständig übernimmt und an den Bauberatungen teilnimmt.

Bautagesbericht des AN

  • Bautagesberichte sind arbeitstäglich anzufertigen, mit folgendem Inhalt:
  • Wetter und Temperaturen (mind. zu Beginn und Ende jeder Schicht)
  • Arbeitszeiten (Beginn und Ende)
  • Arbeitskräfte des Auftragnehmers mit Namen und Qualifikation/ Position
  • Einsatz von Großgeräten
  • Erledigung vorgeschriebener Prüfungen
  • genaue Bezeichnung der Arbeitsorte
  • Bezeichnung der Arbeitsinhalte
  • Arbeitsunterbrechungen und deren Gründe
  • außergewöhnliche Ereignisse (z.B. Unfälle)
  • Name des Vorarbeiters/ Bauführers des AN

Die Bautagesberichte sind wochenweise über das digitale Plattform an die Bauüberwachung, spätestens bis zum Dienstag der den Arbeiten folgenden Woche, 14:00 Uhr, zu übermitteln.

ZULÄSSIGE BAUZEITEN / BAULÄRM

Allgemein findet der Baustellenbetrieb nach den gültigen Regelungen des Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG) und der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) an Werktagen zwischen 7:00 und 20.00 Uhr statt.

Die Arbeitswoche umfasst fünf Arbeitstage, von Montag bis Freitag. Arbeiten außerhalb dieser Zeit sind beim Auftraggeber fünf Arbeitstage vorab anzumelden und mit der Bauüberwachung abzustimmen.

Sollten es in unvorhergesehenen Fällen auf Anordnung des Auftraggebers erforderlich sein, dass Lärm gänzlich vermieden werden muss, sind die Arbeiten in betroffenen Bereichen auf Anweisung der Bauüberwachung einzustellen und in andere Arbeitsbereiche zu verlagern. Sollte eine Verlagerung nicht möglich sein, werden die Ausfallzeiten nach den im Leistungsverzeichnis hierfür vorgesehenen Stundensätzen vergütet.

Eine Kameraüberwachung ist nicht vorgesehen. Somit ist der AN selbstständig für das Sichern seiner Arbeitsgeräte verantwortlich.

PARKEN AUF DEM BAUGELÄNDE, BAUSTELLENEINRICHTUNG, LAGER

Für alle am Bau Beteiligten besteht auf dem Gelände des Carolinenpalais und seiner Baustellenfläche im Straßenraum Parkverbot für alle Fahrzeuge. Die Baustelle darf nur zum Be- und Entladen befahren werden.

Räumlichkeiten in Gebäuden stehen nicht zu Verfügung.

Auf einer weiteren Liegenschaft der Auftraggeberin (Töpferstraße15) in ca. 250m Entfernung vom Carolinenpalais werden Lagerflächen sowie Abstellflächen für Firmenfahrzeuge und Firmencontainer (Tagesunterkünfte) vorgehalten. Für Tagesunterkünfte sind die Auftragnehmer selbst verantwortlich. Unterkünfte, Büro etc. sind als Nebenleistung, sofern erforderlich, einzukalkulieren und damit Sache des AN. Die Zuweisung der Stellplätze erfolgt durch die Bauüberwachung entsprechend der Anzahl der tätigen Firmen und der zur Verfügung stehenden Plätze. Durch den Auftraggeber werden dort Sanitäreinrichtungen mit Duschen bereitgestellt.

Privatfahrzeuge dürfen nicht auf den Flächen der Baustelleneinrichtung abgestellt werden. Es sind die öffentlichen Parkflächen der Umgebung zu nutzen.

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Die Errichtung und der Betrieb von Sanitäranlagen erfolgt auf dem beengten Baugrundstück nur mit zwei mobilen Toiletten. Auf einem externem Grundstück der Auftraggeberin in 99 m Entfernung von der Baustelle stehen WC-Anlagen für Damen und Herren zur Verfügung.

MATERIAL-/ WARENANLIEFERUNG

Die Material- und Warenannahme erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer. Die Annahme durch den Bauherrn bzw. die Bauüberwachung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Für den Zeitraum des Betriebes der Baustelleneinrichtung erfolgen gesonderte Regelungen zum Öffnen und Schließen von Bauzaunanlagen.

AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN

Die erforderlichen Ausführungsunterlagen (Pläne usw.) werden dem Auftragnehmer als pdf-Dateien zur weiteren Verwendung übergeben. Pläne in Papierform erhält der AN unentgeltlich in 1-facher Ausfertigung zu Baubeginn. Der AN ist verpflichtet, sich mit Nutzung des Plan-Servers stets über den aktuellen Planstand zu informieren und die Leistungen nach aktuellem Planstand auszuführen.

SAUBERHALTEN DER BAUSTELLE

Die Baustelle, mit ihren Gebäuden und der Baustelleneinrichtung, ist stets in einem aufgeräumten Zustand zu halten. Restmaterial und Bauschutt, Verpackungen und abgebrochenes oder demontiertes Material ist arbeitstäglich zu beräumen. Nach Beendigung einzelner Arbeiten sind die Arbeitsbereiche besenrein zu übergeben. Den diesbezüglichen Anordnungen

der Bauüberwachung ist Folge zu leisten. Das Rauchen und der Verzehr von Speisen und alkoholischen Getränken sind im Bereich der Baustelle und im Gebäude untersagt. Fehlverhalten führt zum Verweis von der Baustelle

Bauschuttentsorgung

Bauschutt und Abfälle dürfen auf der Baustelle nicht verfüllt werden. Jeder AN ist verpflichtet, seine Baustellenabfälle/ Bauschutt, Materialreste usw. sorgfältig sortiert, d.h. getrennt nach Art des Materials (Holz, Kunststoffe, Metall usw.) wöchentlich zu entsorgen. Für Sondermüll und Abfälle besonderer Deponierung müssen Entsorgungsnachweise vorgelegt werden. Sämtliche Kosten zur Entsorgung von Bauschutt und Abfällen gehen zu Lasten des jeweiligen AN.

Verstößt der AN gegen seine Pflichten zum Sauberhalten der Baustelle, zur Entsorgung, Sortierung oder Abfalltrennung, so gehen die entstehenden Mehrkosten aller Art, nach einmaliger Anmahnung und einer Frist von 2 Tagen, zu seinen Lasten.

Entsorgung und Transport von allen Abbruchmassen müssen mit Entsorgungsnachweisen belegt werden. Es gilt das Kreislaufwirtschaftsgesetz.

Für Bauschutt/Müll wird keine Umlage vereinbart. Der Auftragnehmer hat seinen Bauschutt auf eigene Kosten (DIN 18299) zu entsorgen. Die Entsorgung hat täglich zu erfolgen. Die Beseitigung des mit der Werkleistung angefallenen Abfalls gehört zum Leistungsumfang des Auftragnehmers. Insofern können Kosten seitens des Auftraggebers hierfür nur im Rahmen der Mangelbeseitigung geltend gemacht werden, wenn der Auftragnehmer seiner Beseitigungspflicht (trotz Mahnung und Fristsetzung) nicht nachgekommen ist.

Bauwasser und Baustrom

Auf eine vertragliche Umlage für die Bereitstellung von Baustrom und Bauwasser wird verzichtet. Im Rahmen der Baumaßnahme wird Baustrom, Bauheizung und Bauwasser unentgeltlich für den Auftragnehmer bereitgestellt. Die Verbrauchskosten sind vom Bieter nicht in die Einheitspreise einzukalkulieren.

Von diesen Anschlussstellen aus hat der AN selbst für die Versorgung seine Arbeitsbereiche zu sorgen. Alle elektrisch betriebenen Baumaschinen und Geräte sind nach Arbeitsschluss spannungsfrei zu schalten und vor unbefugter Nutzung zu schützen. Das Bauwasser darf nur im Außenbereich abgenommen und nicht in das Gebäude mit Schläuchen geführt werden.

Anforderungen an Stoffe

Sämtliche am Gebäude verwendeten Materialien sind gütegeprüft, schadstoff- und emissionsfrei. Materialien, die Asbest, PCB, Formaldehyd oder FCKW beinhalten bzw. jenseits der erlaubten Grenzwerte beinhalten, sind nicht zugelassen. Verwendete Mineralfaserprodukte müssen die Freizeichnungskriterien des Anhangs V Nr. 7 der Gefahrstoffverordnung erfüllen und als nicht krebsverdächtigt eingestuft sein.

Vor Beginn der Leistungsausführung sind dem Auftraggeber Eignungs- und Gütenachweise der verwendeten Materialien in Form von Materialdatenblättern, Zulassungsbescheinigungen und sonstigen Nachweisen für Bauteile und Baustoffe über den Planserver 14 Tage nach Beauftragung, spätesten jedoch 14 Tage vor Beginn der Einzelmaßnahme zu übersenden.

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Materialbemusterung

Vor Ausführung sind in ausreichendem zeitlichem Vorlauf zur Abstimmung dem Auftraggeber Materialmuster vorzulegen.

Abrechnungs-/Dokumentationsunterlagen

Abrechnung/ Aufmaße: Aufmaßunterlagen sind 1-fach in Papierform und1-fach digital über den Server zu übergeben. Dokumentation: Dokumentationsunterlagen über die ausgeführten Leistungen sind 1-fach in Papierform und digital zu übergeben. Dokumentationsunterlagen als Aktenordner sind wie folgt anzufertigen und zu übergeben:

    • Aktenordner (schwarz) Kunststoff, Rückenbreite 3,6 bzw. 5 cm,
    • 1 -fach Ausfertigung
    • Rücken nach Abstimmung mit Bauherrn
    • Kapitelabtrennung mittels Deckblatt und Einlageblätter mit "Reiter mit Nase" mit Bezeichnung des Inhalts und Nummer trennen, Inhalt:
  1. Betriebsanschrift, Name, Telefon, am Bau beteiligte Firmen
  2. Erklärungen
  • Fachunternehmererklärung
  • Fachbauleitererklärung
  • Errichtererklärung
  • Zulassungserklärung
  • Konformitätserklärung
  1. Herstellerunterlagen/Herstellerbescheinigungen
  2. Planungsunterlagen (Zeichnungsunterlagen)
  3. Stundennachweise abgezeichnet und bestätigt

Werkplanungen

Sofern es der Leistungsumfang des AN die Erstellung einer Werk- und Montageplanung erfordert, müssen aus dieser Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung, Bauanschlüsse inkl. Aller Sonder- und Anschlussdetails der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein.

Der Bieter hat mit der Erstellung der Werk- und Montageplanungen für seine Leistungen unverzüglich nach Auftragserteilung zu beginnen. Er befindet sich mit seinen Leistungen im Verzug, wenn die vollständige und prüffähige Werk- und Montageplanung dem Architekten nicht innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Auftragserteilung in 1-facher Ausfertigung und digital über den Server zugeht.

Sofern diese Frist dem geschuldeten Leistungssoll entsprechend als nicht angemessen erachtet wird, so obliegt es dem Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Architekten innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Auftragserteilung angemessene Übergabefristen verbindlich zu vereinbaren. Die Vereinbarung neuer Fristen muss ausdrücklich schriftlich erfolgen - für die Verbindlichkeit genügt die zweifelsfreie Bestätigung des Architekten durch Unterschrift/Stempel. Für mehrfache Werkplandurchläufe und hieraus resultierende Verzüge ist allein der AN.

NFORMATIONSEMPFEHLUNG

Dem Unternehmen wird empfohlen, sich vor Abgabe des Angebotes über die örtliche Situation, sowie Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad der anzubietenden Leistungen zu informieren. Zur genaueren Preisermittlung werden dem Leistungsverzeichnis Pläne zur Information beigelegt, die dem Bieter Einblick in das Bauvorhaben, insbesondere die Wegeverhältnisse ermöglichen.

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