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Erläuterungsbericht "Carolinenpalais Neustrelitz, Schlossstraße
8" – Abbruch Gebäude 4 und 5
- Einleitung:
Das Bauprojekt betrifft die Abbruchmaßnahmen der Gebäude 4
und 5 auf dem Gelände des LAGuS M-V in der
Schlossstraße 8. Diese Gebäude wurden vermutlich in den
1950er Jahren errichtet. Das eingeschossige Gebäude 4 weist
eine L-Förmige Grundfläche auf und ist zum großen Teil unter
kellert. Die Räume im Erdgeschoss wurden in der
Vergangenheit vorrangig als Stall und Laborgebäude genutzt.
Seit mehreren Jahren ist es jedoch weitestgehend ungenutzt.
An der Rückseite des Gebäudes wurde in den 1970er Jahren
eine großflächige Überdachung (Carport) für einen PKW-
Parkplatz errichtet.
Das deutlich kleinere Gebäude 5 umfasst nur 2 Räume und
wird bis zur Gegenwart als Chemikalienlager genutzt. Da das
Gebäude in eine Böschung hinein gebaut wurde, reicht die
Erdandeckung an der Gebäuderückseite z. T. bis ca. 1,1 m
unter die Dachkante. Vor der Vorderfront ist ein Vordach über
die gesamte Gebäudebreite vorhanden.
In den beiden Räumen des Gebäudes 5 befinden sich
Stahlregale, in denen Chemikalien aufbewahrt werden.
Vom AG können keine Anschlussmöglichkeiten an Ver- und
Entsorgungsleitungen zur Verfügung gestellt werden. Die Ver-
und Entsorgung der Baustelle ist Sache des AN.
Die Kosten hierfür sind in den entsprechenden Einheitspreisen
einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
- Beschreibung der Gebäude:
- Gebäude 4:
Außenabmaße: 3,6/12,7 m x 4,5/21,85 m x 3,6/8,5 m (L x B x
H, L-förmiger Grundriss); angebaute
Parkplatzüberdachung: 35,1 m x 8,8 m x
3,6/4,3 m (L x B x H)
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Wände: Ziegelmauerwerk, beidseitig verputzt, innen
sind viele Wände in den unteren Bereichen
gefliest, in einem Raum sind die Wände mit
Holzpaneelen verkleidet
Fundamente: Streifenfundamente (Beton, Ziegel und
Feldsteine), außen mit Schwarzanstrich
Fußböden: Betonfußböden, mehrschichtig, teilweise
geflieste Oberfläche
Decken: Betondecken und auch Holzschalungen,
verputzt; im Raum am Ostgiebel Unterdecke
bestehend aus Sperrholzplatten und darüber
Decke bestehend aus Holzschalung
Dach: Walmdach, Holzbalkenkonstruktion mit
Betondachziegelsteinen
- Gebäude 5:
Außenabmaße: 5,55 m x 5,51 m x 1,1/2,7 m (L x B x H)
Vordach: 5,75 m x 3,5 m x 2,15/2,7 m (L x B x
H)
Wände: Ziegelmauerwerk, beidseitig verputzt, innen mit
weißem Anstrich, außen im Bereich der
Erdandeckungen mit Schwarzanstrich, im
Bereich des Vordaches besteht eine Wand aus
Glassteinen (4,5 m x 1,95 m )
Fundamente: Streifenfundamente (Beton), außen mit
Schwarzanstrich (Anlage 5, Abb. 10)
Fußböden: Betonfußböden ohne Beschichtung
Decken: Holzschalung mit Putzträger (Rohr) und Putz
Dach: flachen Satteldach, Holzbalken mit
Holzschalung und Dachpappeeindeckung (nach
1990 erneuert)
- Carport
Es handelt sich um eine Stahlkonstruktion mit 10
Stahlstützen und aufgeschraubten Kunststoffplatten. Die
Fläche ist durchgehend mit Ortbeton befestigt.
2 Erläuterungsbericht, Stand 02.02.2026
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Überdachte Parkfläche von etwa 310-320 m² an Gebäude 4
angrenzend.
- Zusätzliche Strukturen:
- Fahrradständer mit Metallkonstruktion und Holzschalung
(Dachfläche: 7,4 m²).
- Vorgesehene Maßnahmen:
- Abriss der Gebäude 4 und 5 sowie des angebauten
Carport.
- Die für den Abriss vorgesehenen baulichen Anlagen sind
teilweise mit technischen Ausrüstungen versehen. Diese
sind ebenfalls zurückzubauen. Zum Abbruch gehören die
Demontage und Entsorgung von Einbauten in Gebäuden.
- Entsorgung von Abfallmaterialien entsprechend den
Umweltauflagen.
- Die Abbrucharbeiten sowie der Umgang, Transport und die
Entsorgung von Schadstoffen sind gem. Festlegungen de
Schadstoffkatasters und der Arbeitsanweisung auszuführen.
- Projektinformationen:
-
Projektname: Carolinenpalais Neustrelitz
-
Leistungsverzeichnis (LV): 01 – Rückbau Gebäude 4 und 5
(Gebäude 4,5 und Carport)
- Brutto-Abbruchkosten: XX EUR
200 Herrichten und Erschließen
210 Herrichten
211 Sicherungsmaßnahmen
Sämtliche für die Abbrucharbeiten notwendigen
Sicherheitseinrichtungen herstellen, vorhalten,
unterhalten und beseitigen z.B.:
- Gerüste oder Fangnetze bei Dacharbeiten, an
Wänden
- Gerüste bei Demontagen
3 Erläuterungsbericht, Stand 02.02.2026
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-
Abdeckungen von Aussparungen
-
Beleuchtung von Verkehrswegen
-
Maßnahmen zum Gesundheitsschutz (Umgang mit
Schadstoffen), alle gem. den UVV, sonstigen
Vorschriften notwendige Maßnahmen.
- Unterhalt der Schutzmaßnahmen, Sicherung gegen
unbefugtes Betreten (auch außerhalb der Arbeitszeit
/Baust. abschließen).
-
Notwendige Beschilderungen. Freihalten von Flucht
-
Die Gebäude und baulichen Anlagen sind, wenn nicht
nachfolgend anders beschrieben, einschl. Fundament
abzubrechen.
Während der Abbruch. Und Tiefbauarbeiten sind die
Bäume, die im Baustellenbereich stehen, vor
Beschädigung des Stammes und des
Wurzelbereiches zu schützen. Die Forderungen der
DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzenbestände
und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen) sind zu
beachten. Die RAS-LG 4 ist ebenfalls zu beachten.
212 Abbruchmaßnahmen
Die vorhandenen Baustoffe und Einrichtungen sind
den Plänen zu entnehmen und in der Anlage Bilder
dokumentiert, sie sollten vor Abgabe mit der
Bauleitung überprüft werden. In der Anlage Pläne ist
die Konstruktion beschrieben. Bei den folgenden
Positionen ist folgender Mehraufwand einzurechnen:
Brechen oder Zerkleinern der Bausubstanz zur
Abfuhr bzw. zum Einbau oder zur Lagerung mit
Verfahren, die technisch die geringste Lärm- und
Staubentwicklung einhalten (z.B. Abbruchzange,
Pulverisierer,
Wasserkanone), die einschlägigen
Lärmschutzrichtlinien sind einzuhalten. Ständiges
Befeuchten der beschriebenen Objekte zur
4 Erläuterungsbericht, Stand 02.02.2026
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Verhinderung einer Staubentwicklung (inklusiv
sämtlicher Kosten) während des Abbruchs.
Erschütterungen sind zu vermeiden.
Sämtliche Arbeiten sind mit dem Fachbauleiter
abzustimmen.
Die entstandenen Baugruben sind mit zu lieferndem
versickerungs- und verdichtungsfähigem Füllboden
zu verfüllen und zu verdichten.
Gebäude 4
Abbruch des Gebäudes 4 einschließlich Fundamente
auf ca. 120m² Grundfläche
Vor dem Abbruch ist das Gebäude so weit
erforderlich zu entkernen. Verunreinigte Bausubstanz
ist vorab zu entfernen (Abweichungen sind mit der
Bauüberwachung abzuklären). Der mineralische
Bauschutt ist während bzw. nach dem
Abbruch von sämtlichen Fremdmaterialien (Holz,
Kabelschrott, Bewehrungen, usw.), deren Ausbau vor
Abbruch nicht möglich war, zu trennen.
Materialien aufnehmen und zum Brechen bzw. zur
Entsorgung bereitstellen. (ca.875 m³ umbauter
Raum)
Gebäude 5
Abbruch des Gebäudes 5 einschließlich Fundamente
auf ca. 35 m² Grundfläche. Gebäude und Vordach.
Vor dem Abbruch ist das Gebäude soweit erforderlich
zu entkernen. Verunreinigte Bausubstanz ist
vorab zu entfernen (Abweichungen sind mit der
Bauüberwachung abzuklären). Der mineralische
Bauschutt ist während bzw. nach dem
Abbruch von sämtlichen Fremdmaterialien (Holz,
Kabelschrott, Bewehrungen, usw.), deren Ausbau vor
Abbruch nicht möglich war, zu trennen.
5 Erläuterungsbericht, Stand 02.02.2026
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Materialien aufnehmen und zum Brechen bzw. zur
Entsorgung bereitstellen (ca.55 m³ umbauter
Raum)
Carport
Abbruch des Carports auf der Rückseite von
Gebäude 4.
Das Carport befindet sich auf der nordöstlichen
Rückseite des ebenfalls abzureißenden Gebäudes 4
und umfasst Kunststoffplatten die sich als Außenhaut
auf einer Stahlkonstruktion befinden.
Der Abriss des Carports ist zwingend notwendig da
es ohne Haus 4 nicht selbständig stehen kann, da die
Außenwand von Haus 4 einen Anker bzw. Stützpunkt
für die Standfestigkeit des Carports ist.
Die Grundfläche des Carports beträgt ca. 320m².
Das geschätzte Gewicht der Stahlkonstruktion
beträgt ca. 5,5t.
Beim Abbruch des Carports ist darauf zu achten das
die umliegenden Garagen nicht beschädigt werden.
Der Bodenbelag, der aus Beton besteht, soll nicht mit
abgerissen werden.
213 Altlastenbeseitigung
Einhaltung der aktuellen Sicherheitsvorschriften
und technischen Regeln (BGR 128, TRGS 519,
TRGS 521). Baustelleneinrichtung, notwendige
Absaugeinrichtungen u.a., persönliche
Schutzkleidung (Einwegschutzanzüge,
Atemschutz, usw.) alle notwendigen Arbeits- und
Schutzgerüste bzw. Klettergurte
usw. Transport und Zwischenlagerung auf der
Baustelle. Ständiges Befeuchten der
beschriebenen Objekte zur Verhinderung einer
Staubentwicklung (inklusiv sämtlicher Kosten)
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während des Abbruchs. Sämtliche Arbeiten sind
mit dem Fachbauleiter abzustimmen.
Teerhaltige Produkte:
Die Ziegelwände des Gebäudes 4 weisen eine
Horizontalsperrschicht ca. 0,6 m oberhalb der
Geländeoberfläche (südwestliche Giebelwand)
und eine weitere im Bereich der Keller auf. Die
Sperrschicht besteht aus 2 Lagen Isolierpappe.
Im Zuge des Gefahrstoffkatasters wurde
festgestellt, dass es sich bei den
Dacheindeckungen des
Gebäudes 5 (Fläche: ca. 53 m²) und des
Fahrradständers (Fläche ca. 7,4 m²
um Bitumenpappen handelt. Die Menge an
Bitumenpappe ist auf ca. 0,7 t zu schätzen.
Lediglich bei den in den Wänden des Gebäudes
4 als Horizontalsperrschicht verbauten
Isolierpappen handelt es sich nachweislich um
Teerpappen mit hohen PAK-Gehalten.
Es ist davon auszugehen, dass auch in den
Wänden des Gebäudes 5 die
Horizontalsperrschicht aus Isolierpappe mit
analogem PAK-Gehalt besteht.
Die Gesamtmenge an verbauten Teerpappen ist
auf ca. 0,15 t zu schätzen.
AVV-Schlüssel-Nr.: 17 03 02
Asbestprodukte:
Gemäß dem Anhang VI der CLP-Verordnung
(EG) Nr. 1272/2008 wird Asbest als krebs
erzeugender Stoff der Kategorie 1A eingestuft.
Mit dem Grad der Exposition, d. h. mit der
Faserkonzentration in der Luft und der
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Einwirkungsdauer, steigt das Gesundheitsrisiko.
Aus diesem Grunde werden vom Gesetzgeber
Mindestanforderungen für den Arbeitsschutz
beim Umgang mit asbesthaltigen Materialien
vorgegeben. So wird z. B. der Umgang mit
Asbestprodukten in der TRGS 5 1 9 sowie in der
Asbestrichtlinie geregelt.
Im Zuge der Begutachtungen wurden in beiden
Gebäuden nur geringe Mengen an
asbesthaltigen Materialien festgestellt:
Schwach gebundene Asbestprodukte (gern.
TRGS 519 Nr. 2.11)
- Gliederheizkörper mit asbesthaltigen
Flachdichtungen (Kautasit);
Fundorte: Gebäude 5, Erdgeschoss, 3 Räume:
insgesamt 6 Stück
Die Entsorgung der schwach gebundenen
Asbestprodukte erfolgt unter der
AVV-Schlüssel-Nr. 17 06 01.
Asbestzementprodukte (gern. TRGS 519 Nr.
2.12)
- Verbaute Asbestzementprodukte wurden im
Rahmen der Begutachtung nicht festgestellt.
Sonstige Asbestprodukte (gemäß TRGS 519 Nr.
2.13)
An den elektrischen Anlagen sind
Leitungsdurchlässe mit asbesthaltigem Kitt (sog.
Gurukitt) vorhanden;
Fundorte: Gebäude 4, Erdgeschoss, 3 Räume (5
Verteilerdosen, 2 Lichtschalter, 2 Steckdosen):
insgesamt 17 Stück (Leitungsdurchlässe)
Gebäude 5: außen unter der Überdachung 4
Verteilerdosen mit insgesamt 13
8 Erläuterungsbericht, Stand 02.02.2026
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Leitungsdurchlässen und innen 2 Lampen mit je
einem abgedichteten Leitungsdurchlass:
Gesamtmenge: 15 Stück (mit Gurukitt
abgedichtete Leitungsdurchlässe).
Die Entsorgung des Gurukitts erfolgt unter der
AVV-Schlüssel-Nr.: 17 06 01.
Im Zuge einer zweiten Untersuchung wurde
festgestellt das die Horizontalsperrschicht auch
Asbest enthält und unter der AVV-Schlüssel Nr.:
17 06 05 zu entsorgen ist.
Schadstoffbelastetes/behandeltes Holz
In den beiden begutachteten Gebäuden wurden
folgende aus Holz bestehende Bauteile
festgestellt:
-
Dachstuhl inkl. Schalung im Gebäude 5,
-
Deckenschalungen in beiden Gebäuden,
-
Fensterrahmen,
-
Türen inkl. Zargen,
-
Treppen,
-
diverse kleine Einbauten, z. B. Wand- und
Deckenverkleidungen im Gebäude 4;
- Dielen im Dachgeschoss des Gebäudes 4.
Nur ein geringer Teil der aus Holz bestehenden
Bauteile weist Farbanstriche auf. Im
Dachstuhl des Gebäudes 4 wurden keine
Holzschutzmittel nachgewiesen.
Gemäß § 2 der Altholzverordnung wären die
beim Abbruch der Gebäude 4 und 5 anfallenden
Holzbaustoffe der Altholzkategorie A II
zuzuordnen.
Die anfallende Menge an Holz ist auf etwa 15 t
zu schätzen.
AVV-Schlüssel-Nr.17 02 01
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Schwermetallhaltige Farbanstriche
Einige Wände im Gebäude 4 weisen
wasserabweisende Farbanstriche auf (zumeist
mehrere Lagen aus Alkydharzfarben). Aus
zahlreichen Untersuchungen ist bekannt, dass
diese Farbanstriche hohe Konzentrationen an
Schwermetallen und EOX aufweisen können. In
Abhängigkeit von der Farbe des Anstriches ist
mit einem stark schwankenden Spektrum der
Schwermetallgehalte zu rechnen (insbesondere
Blei. Cadmium und Chrom). Die hohen
Metallgehalte sind auf Farbpigmente in den
Farbanstrichen zurückzufuhren.
Das Abbruchmaterial von Wänden mit
entsprechenden Farbanstrichen kann, dadurch
erhöhte Schwermetallgehalte aufweisen (< Z 2
gemäß LAGA-Richtlinie 20).
10 Erläuterungsbericht, Stand 02.02.2026