A4-Schadstoffgutachten vom 10.07.2026.pdf

Abbruch einer Fahrzeughalle und Entsorgung von Bau- und Abbruchmaterialien in Erfurt

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 09:26 (Europe/Berlin)

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BIGUS GmbH Beratende Ingenieure für Geotechnik und Umweltschutz GmbH Anerkannte Prüfstelle nach RAP Stra für Eignungs- und Kontrollprüfungen an Böden und Bodenverbesserungen
BIGUS GmbH Beratende Ingenieure für Geotechnik und Umweltschutz GmbH Anerkannte Prüfstelle nach RAP Stra für Eignungs- und Kontrollprüfungen an Böden und Bodenverbesserungen

Mitglied in: Deutsche Gesellschaft für Geotechnik e.V. / Thüringischer Geologischer Verein e.V.

BIGUS GmbH Postfach 2515 99406 Weimar Baugrundgutachten Baugrunduntersuchung Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr Erdbaulabor Herr Burkhard Wolff Geotechnische Bauüberwachung Europaplatz 3 Erdstatische Berechnungen Altlastenuntersuchung 99091 Erfurt Altlastensanierungsplanung Abfallmanagement

Abfallmanagement Ökologische Bauüberwachung Schwanseestr. 113a 99427 Weimar per E-Mail: Burkhard.Wolff@tlbv.thueringen.de Tel.: 03643 - 4 90 60-0 Fax: 03643 - 4 90 60-10 E-Mail: kontakt@bigus-gmbh.de Christina.Jeschke@bigus-gmbh.de www.bigus-gmbh.de Ihr Zeichen Ihr Schreiben vom Durchwahl Unser Zeichen Datum 03643/49060-18 B23_23_2026_B01/Je 10.07.2026Abfallmanagement Ökologische Bauüberwachung
www.bigus-gmbh.de Ihr Zeichen Ihr Schreiben vom Durchwahl Unser Zeichen Dat 03643/49060-18 B23_23_2026_B01/Je 10.0www.bigus-gmbh.de Ihr Zeichen Ihr Schreiben vom Durchwahl Unser Zeichen Dat 03643/49060-18 B23_23_2026_B01/Je 10.0

TLBV Neubau Fahrzeughalle Thüringer Finanzministerium Umwelttechnische Bewertung zur Probenahme vom 02.06.2026 Auftrag: 0690/26-H-V-21

1 Veranlassung

Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Abteilung Hochbau und Liegenschaften

(Hallesche Straße 15/16 in 99085 Erfurt), plant für den Standort des Thüringer

Finanzministeriums am Ludwig-Erhard-Ring 7 in 99099 Erfurt-Daberstedt umfangreiche

Rückbaumaßnahmen. Teile der vorhandenen Bebauung wurden bereits abgerissen, die

vorhandene Fahrzeughalle ist noch in Nutzung.

Die BIGUS GmbH wurde mit der umwelttechnischen Bewertung des von den

Rückbauarbeiten betroffenen Gebäudes durch das Thüringer Landesamt für Bau und

Verkehr (TLBV), zur Erstellung eines Schadstoffgutachtens beauftragt.

In Vorbereitung der o. g. Maßnahmen ist zu klären, ob in der Bausubstanz Kontaminationen

vorliegen. Die orientierende Untersuchung und umwelttechnische Bewertung möglicher

Ausbaustoffe soll Gefahrenpunkte bei den Rückbauarbeiten erfassen und ist für die

Abschätzung eines möglichen Gefahrenpotenzials notwendig.

Geschäftsführer: Dr.-Ing. Detlef Fricke Sparkasse Mittelthüringen Deutsche Bank 24 Weimar Dipl.-Ing. Rainer Lopp IBAN: DE60 8205 1000 0301 0306 00 IBAN: DE97 8207 0024 0280 5703 00 Prokurist: Dipl.-Ing. Torsten Grap BIC: HELADEF1WEM BIC: DEUTDEDBERF Registergericht Jena: HRB 101570 FA Jena: Ust-Nr.: 162/106/00039

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TLBV Neubau Fahrzeughalle Thüringer Finanzministerium Umwelttechnische Bewertung zur Probenahme vom 02.06.2026 Projektnummer (BIGUS GmbH): B23_23_2026_B01 Seite 2

Für die Untersuchungen waren Gebäudesubstanzproben (Stemmproben und Rotationskern-

bohrungen) aus dem Bestand zu entnehmen, wobei Aufbau und stoffliche Qualität der

Bodenauffüllung und Bauwerke sowie bewertungsrelevante Einzelbauteile Gegenstand der

Begutachtung waren. Ausgewählte Proben waren verdachtsorientiert auf relevante

Schadstoffe zu analysieren.

2 Probenahme und Analysenumfang

Auf der Untersuchungsfläche wurden insgesamt 12 Stück Kernbohrungen (Ø 50 mm) oder

Stemmproben durchgeführt. Der Wand- oder Fußbodenaufbau und die entnommenen

Sonder-/Abschlagsproben von verdachtsspezifischen Materialien wurden entsprechend

dokumentiert und sind im Probenahmeprotokoll im Lageplan (Anlage 1) aufgeführt. Aus den

entnommenen Einzelproben wurden 4 Stück Laborproben zusammengestellt, sachgerecht

gelagert und dem Analysenlabor schnellstmöglich übergeben. Eine Übersicht zu

Probenumfang und Grundlage der abfalltechnischen Bewertung ist in Tabelle 3-1 aufgeführt.

Monate aufbewahrt. Der Laborprüfbericht ist als Anlage 2 beigefügt.

Tab. 2-1: Übersicht entnommener Proben sowie Analysenumfang

Prüfgegenstand/AnalysenumfangGrundlage
Probenbezeichnung
Bauschutt/ MP 1 Bauschutt Bodenplatte (KB 1 + KB 3 + KB 6 + KB 10 (Beton))Feststoff: KW-Index , PAK , (C10-C40), (C10-C22) 16 PCB und PCB , Schwermetalle2 6 118 Eluat: pH-Wert, el. Leitfähigkeit, Sulfat, Chrom, Kupfer, Vanadium, PAK , 16ErsatzbaustoffV Anlage 1 Tabelle 1, im Auszug Überwachungswerte Anlage 4 Tabelle 2.2
Bauschutt/ MP 2 Bauschutt Gebäude ((Außen-, Giebelwände) KB 2 + KB 4 + KB 5 + KB 7 + KB 8 + KB 9 (Ziegelmauerwerk))
Abdichtung/ MP 1 Abdichtung Bodenplatte (P 1 + P 2 (Halle und Außenbereich))Feststoff: PAK Eluat: PhenolindexDepV Anhang 3, Tab. 2, Sp. 6 8, GefStoffV, AVV
Abdichtung/ MP 2 Abdichtung Gebäude (KB 2 + KB 5)

1 Arsen, Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Zink 2 Arsen, Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Zink, Thallium 3 Arsen, Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Zink, Antimon, Molybdän, Selen

Die chemischen Laboranalysen wurden von der AGROLAB Labor GmbH (Dr.-Pauling-

Straße 3, 84079 Bruckberg OT Edlkofen) durchgeführt. Dieses Labor ist nach

DIN EN ISO/IEC 17025:2005 akkreditiert. Das Probenmaterial wird als Rückstellprobe sechs

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3 Ergebnisse der durchgeführten Analysen und Bewertung 3.1 Allgemeines zur Bewertung

Zur Einschätzung der Verwertbarkeit des Aushubmaterials wurden die Vorgaben nach der

Verordnung über die Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in

technischen Bauwerken (Ersatzbaustoffverordnung ErsatzbaustoffV) herangezogen. Die

länderspezifischen Regelungen in Thüringen sowie weitere Richtlinien, Regelungen und

Verordnungen, z. B. Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur

Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der

Deponie-verordnung und der Gewerbeabfallverordnung vom 09.07.2021

(Mantelverordnung), wurden beachtet.

Nach den Vorgaben der ErsatzbaustoffV werden für das zu verwertende Material, abhängig

von den festgestellten Schadstoffgehalten, Einsatzmöglichkeiten beschrieben. Die Vorgaben

der ErsatzbaustoffV gelten für Aufbereitungsanlagen und die Zwischenlagerung von

mineralischen Baustoffen, welche für den Einbau in ein technisches Bauwerk verwendet

werden. Die Materialwerte sind Grenzwerte und Orientierungswerte eines mineralischen

Ersatzbaustoffs oder einer Materialklasse eines mineralischen Ersatzbaustoffs. Die

Materialwerte 0 bis F3 für bestimmte Parameter sind in Anlage 1 der ErsatzbaustoffV

festgesetzt.

Es werden als Auszug für die Baumaßnahme relevante mineralische Ersatzbaustoffe mit

dem Materialwert benannt:

BM-0* Bodenmaterial der Klasse 0*, Bodenmaterial der Klasse BM-0* erfüllt die

wertebezogenen Anforderungen an das Auf- oder Einbringen gemäß § 8 Absatz 3

Nummer 1 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung, die Einsatzmöglichkeiten

in technischen Bauwerken sind in Anlage 2, Tabelle 5 sowie für spezifische

Bahnbauweisen (Ril 836.4108) in Anlage 3, Tabelle 1, Tabellen 5 bis 7 der

ErsatzbaustoffV geregelt,

BM-F0*, BM-F1, BM-F2, BM-F3 Bodenmaterial der Klasse F0*, F1, F2 und F3 mit bis

zu 10 Vol.-% oder bis zu 50 Vol.-% mineralischer Fremdbestandteile, die

Einsatzmöglichkeiten in technischen Bauwerken sind in Anlage 2, Tabellen 5 bis 8 sowie

für spezifische Bahnbauweisen (Ril 836.4108) in Anlage 3, Tabelle 1 (BM-F0*),

Tabellen 2 bis 4 der ErsatzbaustoffV geregelt,

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RC-1, RC-2, RC-3 Recycling-Baustoff der Klassen 1, 2, 3, die Einsatzmöglichkeiten in

technischen Bauwerken sind in Anlage 2, Tabellen 1 bis 3 sowie für spezifische

Bahnbauweisen (Ril 836.4108) in Anlage 3, Tabellen 8 bis 10 der ErsatzbaustoffV

geregelt,

Weitere Vorgaben sind ggf. bei der Verwertung oder Entsorgung zu beachten.

In der Deponieverordnung wird, in Abhängigkeit von den festgestellten Schadstoffgehalten

bzw. Zuordnungskriterien, der Abfall in Deponieklassen unterteilt:

Deponieklasse 0, DK 0 Oberirdische Deponie für Inertabfälle,

Deponieklasse I, DK I Oberirdische Deponie für Abfälle,

Deponieklasse II, DK II Oberirdische Deponie für Abfälle,

Deponieklasse III, DK III Oberirdische Deponie für nicht gefährliche und

gefährliche Abfälle,

Deponieklasse IV, DK IV Untertagedeponie.

Bei der Zuordnung der Materialien zu den entsprechenden Abfallschlüsselnummern wird die

Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung AVV vom

-Verordnung 1357/2014 aufgeführten

gefahrenrelevanten Eigenschaften nach der Bekanntmachung der EU Technischer

Leitfaden zur Abfalleinstufung geprüft.

Zur besseren Übersicht werden die eingetragenen Messergebnisse in den Tabellen bei

und bei gefahrenrelevanten Eigenschaften als gefährlicher Abfall farbig hinterlegt.

3.2 Umweltrelevante Bewertung und abfalltechnische Deklaration

Zusammenfassend wird festgestellt, dass die Analyse mit der Voruntersuchung zur

Trennung unbelasteter und möglicher kontaminierter Bereiche dient. Die bautechnische

Eignung und die länderspezifischen Regelungen sind zu beachten. Die Voruntersuchung

ersetzt nicht die abfalltechnische Probenahme nach LAGA PN 98, chemische Untersuchung

und abfalltechnische Deklaration zur Verwertung oder Entsorgung.

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Eine Übersicht zu den einstufungsrelevanten Parametern, Zuordnung und

Abfallschlüsselnummer sowie zu erwartenden Abfällen ist in Tabelle 3-1 dargestellt. Eine

detaillierte Ergebnisaufstellung mit Gegenüberstellung zu den Materialwerten nach

ErsatzbsustoffV und Deponieverordnung wird im Anhang Anlage 3 in den Tabellen A3-1 und

A3-4 gegeben.

Tab. 3-1: Umweltrelevante Bewertung beprobter Bereiche

Teilbereicheinstufungsrelevante Parameterorientierende Zuordnungorientierende mögliche Abfallschlüssel nach AVV
gemäß
länderspezifischer
Regelung bzw. Vorgabe
MP 1 Bauschutt Bodenplatte (Beton)ChromRC-217 01 01 (17 01 07)
MP 2 Bauschutt Gebäude (Außen-, Giebelwände) (Ziegelmauerwerk))PAK> RC-317 01 02 (17 01 07)
MP 1 Abdichtung Bodenplatte (Halle und Außenbereich)-kein Gefahrstoff ( DK 0)17 03 02
MP 2 Abdichtung GebäudePAKgefährlicher Abfall ( I)17 03 03*
Weitere zu erwartende Abfälle
Asbestzement Wellplatten (Dach)-asbesthaltig170605*
Vorgaben nach TRGS 519
Anlage 4
Bauschutt, der gefährliche Stoffe enthält (Bauschutt mit Abdichtungsbahn)-Vorgaben nach TRGS 524 beachten170106*
Altholz (A I-II)--170201
Glas--170202
belastetes Altholz (A IV) (Dachstuhlkonstruktion)-Vorgaben nach TRGS 524 beachten170204*
Aluminium--170402
Metalle, Eisen und Stahl (Bewehrrung)--170405
gemischte Bau- und Abbruchabfälle Kabelreste---170904
Leuchtstoffröhren-Vorgaben nach TRGS 524 beachten200121*

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Asbest

Nach den bisher durchgeführten Analysen zum qualitativen Nachweis von Asbest in

technischen Produkten nach den Vorgaben VDI 3866, Blatt 5 (06/2017) bzw. BIA (IFA)-

Verfahren 7487 wurde Asbest in Wandverkleidungen im Dachgeschoss im Gebäude 031

nachgewiesen.

Die Wellzementplatten sind aufgrund des Baujahres als asbesthaltig zu bewerten. Der

Rückbau und die Entsorgung dieses Materials kann nur auf Grundlage der TRGS 519

-, Sanierungs- 25) erfolgen.

Dabei wird vorgegeben, dass diese Arbeiten durch Firmen mit Sachkunde nach TRGS 519,

Anlage 4 für alle asbesthaltigen Materialien einschließlich Asbestzementprodukten

ausgeführt werden sollen.

Asbesthaltige Wellplattendächer sind nicht durchsturzsicher und dürfen nach § 11 der BG-

Vorschrift »Bauarbeiten« (BGV C 22) nur über lastverteilende Beläge oder Laufstege

begangen werden. Absturzsicherungen sind nach den Regelungen der ASR A 2.1 bzw.

BGV C 22 vorzusehen. Bei den durchzuführenden Arbeiten ist ein mittleres Risiko zu

erwarten. Für eine anzunehmende Faserkonzentration von mehr als 10.000 aber weniger als

100.000 Fasern pro Kubikmeter sind Schutzmaßnahmen für den gelben Risikobereich zu

treffen. Also: Tragen eines Schutzanzugs der Kategorie III, Typ 5/6 und einer Halbmaske mit

P2-Filter.

Für die Entsorgung des asbesthaltigen Aushubmaterials als gefährlicher Abfall sind ebenfalls

beachten. Weitere asbesthaltige Bauteile sind möglich, z. B. Brandschutztüren, die vor 1991

hergestellt wurden, können asbesthaltiges Material enthalten.

Altholz

Bei dem anfallendem Abbruchholz am Dachstuhl handelt es sich um Konstruktionshölzer, die

laut Anhang IV der Altholzverordnung als Kategorie IV (höchste Altholzkategorie) einzustufen

sind. Es ist davon auszugehen, dass das Altholz mit Farben, Lacken und/oder

Holzschutzmitteln (hier zuzüglich Asbestanhaftungen) behandelt wurde. Die

Entsorgungskosten können sich nach dem Grad der Fremdstoffbelastung orientieren. Die

Regelvermutung gibt eine Einstufung zu A IV mit dem Abfallschlüssel 170204* vor. Die

Bestimmungen zur elektronischen Nachweisführung nach der Nachweisverordnung finden

entsprechend Anwendung.

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Schwermetalle, Stahlkonstruktion und Geländer

An der Stahlkonstruktion des Gebäudes können gefahrenrelevante Stoffe wie die

Schwermetalle Blei, Chrom und Zink vorhanden sein. Diese können das Ökotoxkriterium

HP 14 überschreiten und sind daher als gefährlicher Abfall nach Abfallverzeichnisverordnung

einzustufen.

Für den Abbau der Stahlkonstruktionen der Gebäude und Treppengeländer oder sonstiger

Halterungen und die Vorbereitung zur Entsorgung wird auf die TRGS

TRGS

Co-Kontaminationen

Im Boden-/Auffüllungsmaterial unterhalb der Beton-Bodenplatte können mineralische und

nicht-mineralische Fremdbestandteile (Beton-, Ziegelbruch, Asphalt, Kunststoffrohre/

Abwasserrohre) in bisher nicht ermittelter Menge vorhanden sein. Dieses sensorisch

auffällige Auffüllungsmaterial ist ggf. zu separieren und zu sortieren.

Weitere anhaftende PAK-haltige Dichtungsbeläge oder -anstriche sind im Rahmen der

Rückbauarbeiten möglich

Auf dem Außengelände können alte Fundamentreste oder Kanalführungen sowie weitere

Bodenversiegelung, z. B. Asphalt, Betonplatten, nicht ausgeschlossen werden. Diese

Materialien können Sulfate und PAK oder sonstige Störstoffe enthalten.

Anzumerken sei, dass es sich bei der verdachtsspezifischen Vorerkundung um punktförmige

Aufschlüsse handelt, sodass Abweichungen oder weitere Inhaltsstoffe (z. B. Sulfat, Chlorid),

trotz des engen Untersuchungsrasters, zwischen den Bohransatzpunkten in der Örtlichkeit

nicht ausgeschlossen werden dürfen. Es wird ein selektiver Rückbau in Teilabschnitten

empfohlen.

Die hier zugewiesene Abfallschlüsselnummer stellt eine erste Einstufung dar. Je nach

Trennung/Separierung/Sortierung oder in Rücksprache mit dem Entsorger können auch

weitere AVV-Nummern möglich sein.

Abschließende Bemerkungen:

Es wird auf das Kreislaufwirtschaftsgesetz hingewiesen, bei dem eine Registerpflicht für

nicht gefährliche Abfälle (zur Verwertung oder Beseitigung durch den Entsorger) sowie eine

Nachweis- und Registerpflicht für gefährliche Abfälle besteht.

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Im Umgang mit Gefahrstoffen während des Rückbaus/Abbruchs der Gebäudesubstanz wird

kontaminierten Bereichen" hingewiesen.

Beim Umgang mit teerölstämmigen Substanzen wie Kohlenwasserstoffen, PAK und

Phenolen sind besondere arbeitsschutztechnische Maßnahmen zu ergreifen. In diesem

Zusammenhang sei auf die TRGS 524, die DGUV-Regel 101-004 (Arbeiten im

kontaminierten Bereich: früher BGR 128) hingewiesen.

Da gefährliche Abfälle bei der Baumaßnahme anfallen, muss der Erzeuger entsprechende

Entsorgungsnachweise gemäß § 50 KrWG i. V. mit Teil 2 der Nachweisverordnung

(NachwV) und nach § 49 Abs. 3 KrWG i. V. mit § 24 NachwV ein Register führen. Dieses

Register besteht aus einer Zusammenstellung der zu führenden Entsorgungsnachweise und

den zugehörigen Begleit- bzw. Übernahmescheinen. Nach § 9 (NachwV) können

Abfallerzeuger am jeweiligen Standort mit weniger als 20 Tonnen gefährlicher Abfälle je

Abfallschlüssel pro Jahr mit einem zugelassen Beförderer mit gültigem

Sammelentsorgungsnachweis entsorgen.

Wir hoffen, Ihnen mit den vorliegenden Informationen vorerst gedient zu haben, und stehen

für weiterführende Anfragen und Erläuterungen gern zur Verfügung.

Dr. rer. nat. Christina Jeschke Projektbearbeiterin

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ANLAGEN

Anlage 1: Probenahme-Protokolle mit

Lageplan

Anlage 2: Prüfberichte chemische Analytik

Anlage 3: Tabellen zur Auswertung

Anlage 4: Fotodokumentation


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Anlage 1

Probenahme-Protokolle mit

Lageplan


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BIGUS GmbH
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Tel.: 03643 - 490 60 0
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e-mail: kontakt@bigus-gmbh.de
Probenahmeprotokoll Kernbohrungen
Projekt:TLBV L.-Erhard Ring 7 in ErfurtProjekt-Nr.:B23_23_2026
Auftraggeber:Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Europaplatz 3 in 99091 Erfurt
Probenahmezeitpunkt:Datum: 02.06.2026 Uhrzeit: 09:00 bis 16:00
Entnahmestelle:FahrzeughalleBauteil:Fußboden
Nutzung:VerkehrsflächeMaterial:Beton
Farbe:grauGeruch:ohne
Entnahmegerät:Diamantkernbohrgerät Ø50 mmProbenbezeichnung:KB 1
Entnahmetiefe:24 cmMenge:2,0 kg
Probenbehälter:PE BeutelProbenkonservierung:passiv
Kernaufbau-Schichtaufbau/ Lageskizze/ Fotodokumentation
24,0 cm Beton
Lage des Aufschlusspunktes Bohrpunktaufschluss
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Tel.: 03643 - 490 60 0
Fax: 03643 - 490 60 10
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Probenahmeprotokoll Kernbohrungen
Projekt:TLBV L.-Erhard Ring 7 in ErfurtProjekt-Nr.:B23_23_2026
Auftraggeber:Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Europaplatz 3 in 99091 Erfurt
Probenahmezeitpunkt:Datum: 02.06.2026 Uhrzeit: 09:00 bis 16:00
Entnahmestelle:Fahrzeughalle (Tor 9)Bauteil:Giebelwand (Nord)
Nutzung:LagerplatzMaterial:Bauschutt (Putz, Ziegel)
Farbe:Grau, rotGeruch:ohne
Entnahmegerät:StemmhammerProbenbezeichnung:KB 2
Entnahmetiefe:12,5 cmMenge:1,0 kg
Probenbehälter:PE BeutelProbenkonservierung:passiv
Kernaufbau-Schichtaufbau/ Lageskizze/ Fotodokumentation
k (Lochziegel) Horizontale Absperrung
Lage des Aufschlusspunktes Aufschluss
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Fax: 03643 - 490 60 10
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Probenahmeprotokoll Kernbohrungen
Projekt:TLBV L.-Erhard Ring 7 in ErfurtProjekt-Nr.:B23_23_2026
Auftraggeber:Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Europaplatz 3 in 99091 Erfurt
Probenahmezeitpunkt:Datum: 02.06.2026 Uhrzeit: 09:00 bis 16:00
Entnahmestelle:FahrzeughalleBauteil:Fußboden
Nutzung:LagerplatzMaterial:Beton
Farbe:grauGeruch:ohne
Entnahmegerät:Diamantkernbohrgerät Ø50 mmProbenbezeichnung:KB 3
Entnahmetiefe:26 cmMenge:2,0 kg
Probenbehälter:PE BeutelProbenkonservierung:passiv
Kernaufbau-Schichtaufbau/ Lageskizze/ Fotodokumentation
26,0 cm Beton
Lage des Aufschlusspunktes Bohrpunktaufschluss
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Probenahmeprotokoll Kernbohrungen
Projekt:TLBV L.-Erhard Ring 7 in ErfurtProjekt-Nr.:B23_23_2026
Auftraggeber:Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Europaplatz 3 in 99091 Erfurt
Probenahmezeitpunkt:Datum: 02.06.2026 Uhrzeit: 09:00 bis 16:00
Entnahmestelle:Fahrzeughalle (Tor 6)Bauteil:Außenwand (Ost)
Nutzung:Verkehrsfläche/ParkplatzMaterial:Bauschutt (Leichtbetonstein)
Farbe:Grau, rotGeruch:ohne
Entnahmegerät:StemmhammerProbenbezeichnung:KB 4
Entnahmetiefe:10,0 cmMenge:0,8 kg
Probenbehälter:PE BeutelProbenkonservierung:passiv
Kernaufbau-Schichtaufbau/ Lageskizze/ Fotodokumentation
5 cm Putz 7,5 cm Leichtbetonstein
Lage des Aufschlusspunktes Aufschluss
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Probenahmeprotokoll Kernbohrungen
Projekt:TLBV L.-Erhard Ring 7 in ErfurtProjekt-Nr.:B23_23_2026
Auftraggeber:Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Europaplatz 3 in 99091 Erfurt
Probenahmezeitpunkt:Datum: 02.06.2026 Uhrzeit: 09:00 bis 16:00
Entnahmestelle:Fahrzeughalle (Tor 1)Bauteil:Giebelwand (Süd)
Nutzung:LagerplatzMaterial:Bauschutt (Putz, Ziegel)
Farbe:Grau, rotGeruch:ohne
Entnahmegerät:StemmhammerProbenbezeichnung:KB 5
Entnahmetiefe:12,0 cm (Wandd. ca. 55 cm)Menge:1,0 kg
Probenbehälter:PE BeutelProbenkonservierung:passiv
Kernaufbau-Schichtaufbau/ Lageskizze/ Fotodokumentation
4,0 cm Putz 8 cm Ziegelmauerwerk (Hochlochziegel) Horizontale Absperrung
Lage des Aufschlusspunktes Aufschluss
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Fax: 03643 - 490 60 10
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Probenahmeprotokoll Kernbohrungen
Projekt:TLBV L.-Erhard Ring 7 in ErfurtProjekt-Nr.:B23_23_2026
Auftraggeber:Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Europaplatz 3 in 99091 Erfurt
Probenahmezeitpunkt:Datum: 02.06.2026 Uhrzeit: 09:00 bis 16:00
Entnahmestelle:FahrzeughalleBauteil:Fußboden
Nutzung:LagerplatzMaterial:Beton
Farbe:grauGeruch:ohne
Entnahmegerät:Diamantkernbohrgerät Ø50 mmProbenbezeichnung:KB 6
Entnahmetiefe:28 cmMenge:2,0 kg
Probenbehälter:PE BeutelProbenkonservierung:passiv
Kernaufbau-Schichtaufbau/ Lageskizze/ Fotodokumentation
28,0 cm Beton
Lage des Aufschlusspunktes Bohrpunktaufschluss
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Probenahmeprotokoll Kernbohrungen
Projekt:TLBV L.-Erhard Ring 7 in ErfurtProjekt-Nr.:B23_23_2026
Auftraggeber:Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Europaplatz 3 in 99091 Erfurt
Probenahmezeitpunkt:Datum: 02.06.2026 Uhrzeit: 09:00 bis 16:00
Entnahmestelle:Fahrzeughalle (Tor 1)Bauteil:Außenwand (Ost)
Nutzung:LagerplatzMaterial:Bauschutt (Putz, Ziegel)
Farbe:Grau, rotGeruch:ohne
Entnahmegerät:StemmhammerProbenbezeichnung:KB 7
Entnahmetiefe:18,0 cm (Wandd. ca. 30,5 cm)Menge:1,0 kg
Probenbehälter:PE BeutelProbenkonservierung:passiv
Kernaufbau-Schichtaufbau/ Lageskizze/ Fotodokumentation
1,0 cm Putz 17 cm Ziegelmauerwerk (Hochlochziegel)
Lage des Aufschlusspunktes Aufschluss
Schwanseestr. 113a 99427 Weimar
Tel.: 03643 - 490 60 0
Fax: 03643 - 490 60 10
Beratende Ingenieure für Geotechnik und Umweltschutz GmbH
e-mail: kontakt@bigus-gmbh.de
Probenahmeprotokoll Kernbohrungen
Projekt:TLBV L.-Erhard Ring 7 in ErfurtProjekt-Nr.:B23_23_2026
Auftraggeber:Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Europaplatz 3 in 99091 Erfurt
Probenahmezeitpunkt:Datum: 02.06.2026 Uhrzeit: 09:00 bis 16:00
Entnahmestelle:FahrzeughalleBauteil:Außenwand (West)
Nutzung:Verkehrsfläche/ParkplatzMaterial:Bauschutt (Ziegel, Putz)
Farbe:Grau, rotGeruch:ohne
Entnahmegerät:Diamantkernbohrgerät Ø50 mmProbenbezeichnung:KB 8
Entnahmetiefe:37 cmMenge:2,0 kg
Probenbehälter:PE BeutelProbenkonservierung:passiv
Kernaufbau-Schichtaufbau/ Lageskizze/ Fotodokumentation
32,0 cm Ziegelmauerwerk (Hochlochziegel)
Lage des Aufschlusspunktes Bohrpunktaufschluss
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Fax: 03643 - 490 60 10
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Probenahmeprotokoll Kernbohrungen
Projekt:TLBV L.-Erhard Ring 7 in ErfurtProjekt-Nr.:B23_23_2026
Auftraggeber:Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Europaplatz 3 in 99091 Erfurt
Probenahmezeitpunkt:Datum: 02.06.2026 Uhrzeit: 09:00 bis 16:00
Entnahmestelle:FahrzeughalleBauteil:Außenwand (West)
Nutzung:Verkehrsfläche/ParkplatzMaterial:Bauschutt (Ziegel, Putz)
Farbe:Grau, rotGeruch:ohne
Entnahmegerät:Diamantkernbohrgerät Ø50 mmProbenbezeichnung:KB 9
Entnahmetiefe:40 cmMenge:2,0 kg
Probenbehälter:PE BeutelProbenkonservierung:passiv
Kernaufbau-Schichtaufbau/ Lageskizze/ Fotodokumentation
1 cm Putz 38,0 cm Ziegelmauerwerk
Bohrpunktaufschluss
Schwanseestr. 113a 99427 Weimar
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Probenahmeprotokoll Kernbohrungen
Projekt:TLBV L.-Erhard Ring 7 in ErfurtProjekt-Nr.:B23_23_2026
Auftraggeber:Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Europaplatz 3 in 99091 Erfurt
Probenahmezeitpunkt:Datum: 02.06.2026 Uhrzeit: 09:00 bis 16:00
Entnahmestelle:FahrzeughalleBauteil:Fußboden
Nutzung:Verkehrsfläche/ParkplatzMaterial:Beton
Farbe:grauGeruch:ohne
Entnahmegerät:Diamantkernbohrgerät Ø50 mmProbenbezeichnung:KB 6
Entnahmetiefe:30 cmMenge:3,0 kg
Probenbehälter:PE BeutelProbenkonservierung:passiv
Kernaufbau-Schichtaufbau/ Lageskizze/ Fotodokumentation
25,0 cm Beton
Bohrpunktaufschluss
Schwanseestr. 113a 99427 Weimar
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Fax: 03643 - 490 60 10
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Probenahmeprotokoll Kernbohrungen
Projekt:TLBV L.-Erhard Ring 7 in ErfurtProjekt-Nr.:B23_23_2026
Auftraggeber:Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Europaplatz 3 in 99091 Erfurt
Probenahmezeitpunkt:Datum: 02.06.2026 Uhrzeit: 09:00 bis 16:00
Entnahmestelle:FahrzeughalleBauteil:Fußboden
Nutzung:VerkehrsflächeMaterial:Abdichtung
Farbe:schwarzGeruch:ohne
Entnahmegerät:CutterProbenbezeichnung:P 1
Entnahmetiefe:5 cmMenge:0,5 kg
Probenbehälter:BraunglasProbenkonservierung:passiv
Kernaufbau-Schichtaufbau/ Lageskizze/ Fotodokumentation
2-5 cm Abdichtung
Aufschlusspunkt
Schwanseestr. 113a 99427 Weimar
Tel.: 03643 - 490 60 0
Beratende Ingenieure für Geotechnik und Umweltschutz GmbHFax: 03643 - 490 60 10
e-mail: kontakt@bigus-gmbh.de
Probenahmeprotokoll Kernbohrungen
Projekt:TLBV L.-Erhard Ring 7 in ErfurtProjekt-Nr.:B23_23_2026
Auftraggeber:Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Europaplatz 3 in 99091 Erfurt
Probenahmezeitpunkt:Datum: 02.06.2026 Uhrzeit: 09:00 bis 16:00
Entnahmestelle:Außenbereich FahrzeughalleBauteil:Fußboden
Nutzung:VerkehrsflächeMaterial:Abdichtung
Farbe:schwarzGeruch:ohne
Entnahmegerät:CutterProbenbezeichnung:P 1
Entnahmetiefe:5 cmMenge:0,5 kg
Probenbehälter:BraunglasProbenkonservierung:passiv
Kernaufbau-Schichtaufbau/ Lageskizze/ Fotodokumentation
2-5 cm Abdichtung
Aufschlusspunkt

[Seite 23]

BIGUS GmbHSchwanseestr. 113a 99427 Weimar Tel.: 03643 - 490 60 0 Fax: 03643 - 490 60 10 e-mail: kontakt@bigus-gmbh.de
Beratende Ingenieure für Geotechnik und Umweltschutz GmbH
Probenahmeprotokoll Gebäudesubstanz
Projekt:TLBV L.-Erhard Ring 7 in ErfurtProjekt-Nr.:B23_23_2026
Auftraggeber:Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Europaplatz 3 in 99091 Erfurt
BeprobungDiamantkernbohrung und Abschlagsproben
Bemerkungen/Begleitinformationen: Erkundung Gebäudesubstanz erfolgte vom 02.062026, Probenumfang: 6 Stk. Kernbohrungen (KB), 6 Stk. Sonder-/Abschlags-Einzelproben daraus 4 Stk. Laborproben: 01. MP 1 Bauschutt Bodenplatte: KB 1 + KB 3 + KB 6 + KB 10 (Beton) 02. MP 2 Bauschutt Gebäude (Außen-, Giebelwände): KB 2 + KB 4 + KB 5 + KB 7 + KB 8 + KB 9 (Ziegelmauerwerk) 03. MP 1 Abdichtung Bodenplatte: P1 + P2 (Halle und Außenbereich) 04. MP 2 Abdichtung Gebäude: KB 2 + KB 5
Anwesende Personen/Zeugen:Herr Hannes Heller (BIGUS GmbH)
Frau Jeschke (BIGUS GmbH)
AnschriftFriedenstein-Kaserne Ohrdrufer Str. 93, 99867 GothaDatum:24.01.2025
Probenehmer:Dr. rer. nat. Christina Jeschke BIGUS GmbHUnterschrift:

[Seite 24]

[Seite 24: Text nur als Bild — nicht lesbar]

[Seite 25]

TLBV Neubau Fahrzeughalle Thüringer Finanzministerium Umwelttechnische Bewertung zur Probenahme vom 02.06.2026 Projektnummer (BIGUS GmbH): B23_23_2026


Anlage 2

Prüfberichte chemische Analytik


BIGUS GmbH Schwanseestraße 113a 99427 Weimar Tel.: 03643-490600 Fax: 03643-4906010

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TLBV Neubau Fahrzeughalle Thüringer Finanzministerium Umwelttechnische Bewertung zur Probenahme vom 02.06.2026 Projektnummer (BIGUS GmbH): B23_23_2026


Anlage 3

Tabellen zur Auswertung


BIGUS GmbH Schwanseestraße 113a 99427 Weimar Tel.: 03643-490600 Fax: 03643-4906010

[Seite 37]

[Seite 37: gedrehter Text]

[Seite 38]

[Seite 38: gedrehter Text]

[Seite 39]

[Seite 39: gedrehter Text]

[Seite 40]

TLBV Neubau Fahrzeughalle Thüringer Finanzministerium Umwelttechnische Bewertung zur Probenahme vom 02.06.2026 Projektnummer (BIGUS GmbH): B23_23_2026 Seite A3-4


Tab. A3-3: Analysenergebnisse entnommener Proben in Gegenüberstellung zu den Zuordnungswerten nach DepV (Auszug aus Anhang 3 Tabelle 2)

Zuordnungswerte nach DepV Anhang 3 - Tabelle 2 (Stand 2024)MP 1 Abdichtung Bodenplatte
ParameterEinheitSpalte 5Spalte 6Spalte 7Spalte 8
DK0DK IDK IIDK III
Z u o r d n u n g s w e r t e F e s t s t o f f e
Feststoffkriterien
Kohlenwasserstoffe (C bis C ) 10 40mg/kg500----
PAK nach EPAmg/kg30---20
Z u o r d n u n g s w e r t e E l u a t
pH-Wert8-5,5-135,5-135,5-134-139,3
Phenolindexµg/l10020050 000100 000< 10
Z u o r d n u n g n a c h D e p VKein Gefahrstoff ( DK 0)

Indizes unter Tabelle A3-4

Tab. A3-4: Analysenergebnisse entnommener Proben in Gegenüberstellung zu den Zuordnungswerten nach DepV (Auszug aus Anhang 3 Tabelle 2)

Zuordnungswerte nach DepV Anhang 3 - Tabelle 2 (Stand 2024)MP 2 Abdichtung Gebäude
ParameterEinheitSpalte 5Spalte 6Spalte 7Spalte 8
DK0DK IDK IIDK III
Z u o r d n u n g s w e r t e F e s t s t o f f e
Feststoffkriterien
Kohlenwasserstoffe (C bis C ) 10 40mg/kg500----
PAK nach EPAmg/kg30---17 000
Z u o r d n u n g s w e r t e E l u a t
pH-Wert8-5,5-135,5-135,5-134-13-
Phenolindexµg/l10020050 000100 000-
Z u o r d n u n g n a c h D e p Vgefährlicher Abfall DK I)

Indizes folgend


BIGUS GmbH Schwanseestraße 113a 99427Weimar Tel.:03643-490600 Fax:03643-4906010

[Seite 41]

TLBV Neubau Fahrzeughalle Thüringer Finanzministerium Umwelttechnische Bewertung zur Probenahme vom 02.06.2026 Projektnummer (BIGUS GmbH): B23_23_2026 Seite A3-5


Indizes:

1 In Gebieten mit naturbedingt oder großflächig siedlungsbedingt erhöhten Schadstoffgehalten in Böden ist eine Verwendung von Bodenmaterial aus diesen Gebieten zulässig, welches die Hintergrundgehalte des Gebietes nicht überschreitet, sofern die Funktion der Rekultivierungsschicht nicht beeinträchtigt wird. 2 Nummer 1.01 kann gleichwertig zu Nummer 1.02 angewandt werden. 3 Eine Überschreitung des Zuordnungswertes ist mit Zustimmung der zuständigen Behörde bei Bodenaushub (Abfallschlüssel 17 05 04 und 20 02 02 nach der Anlage zur Abfallverzeichnis-Verordnung) und bei Baggergut (Abfallschlüssel 17 05 06 nach der Anlage zur Abfallverzeichnis- Verordnung) zulässig, wenn a) die Überschreitung ausschließlich auf natürliche Bestandteile des Bodenaushubes oder des Baggergutes zurückgeht, b) sonstige Fremdbestandteile nicht mehr als 5 Volumenprozent ausmachen, c) bei der gemeinsamen Ablagerung mit gipshaltigen Abfällen der DOC-Wert maximal 80 mg/l beträgt, d) auf der Deponie, dem Deponieabschnitt oder dem gesonderten Teilabschnitt eines Deponieabschnitts ausschließlich nicht gefährliche Abfälle abgelagert werden und e) das Wohl der Allgemeinheit gemessen an den Anforderungen dieser Verordnung nicht beeinträchtigt wird. 4 Der Zuordnungswert gilt nicht für Aschen aus der Braunkohlefeuerung sowie für Abfälle oder Deponieersatzbaustoffe aus Hochtemperatur- prozessen, zu Letzteren gehören insbesondere Abfälle aus der Verarbeitung von Schlacke, unbearbeitete Schlacke, Stäube und Schlämme aus der Abgasreinigung von Sinteranlagen, Hochöfen, Schachtöfen und Stahlwerken der Eisen- und Stahlindustrie. Bei gemeinsamer Ablagerung mit gips-haltigen Abfällen darf der TOC-Wert der in Satz 1 genannten Abfälle oder Deponieersatzbaustoffe max. 5 Masse% betragen. Eine Überschreitung dieses TOC-Wertes ist zulässig, wenn der DOC-Wert max. 80 mg/l beträgt. 5 Gilt nicht für Asphalt auf Bitumen- oder auf Teerbasis. 6 Bei PAK-Gehalten von mehr als 3 mg/kg ist mit Hilfe eines Säulenversuches nach Anhang 4 Nummer 3.2.2 nachzuweisen, dass in dem Säuleneluat bei einem Flüssigkeits- /l nicht überschritten wird. 7 Nicht erforderlich bei asbesthaltigen Abfällen und Abfällen, die andere gefährliche Mineralfasern enthalten. 8 Abweichende pH-Werte stellen allein kein Ausschlusskriterium dar. Bei Über- oder Unterschreitungen ist die Ursache zu prüfen. Werden jedoch auf Deponien der Klassen I und II gefährliche Abfälle abgelagert, muss deren pH-Wert mindestens 6,0 betragen. 9 Der Zuordnungswert für DOC ist auch eingehalten, wenn der Abfall oder der Deponieersatzbaustoff den Zuordnungswert nicht bei seinem eigenen pH-Wert, aber bei einem pH-Wert zwischen 7,5 und 8,0 einhält. 10 Auf Abfälle oder Deponieersatzbaustoffe auf Gipsbasis nur anzuwenden, wenn sie gemeinsam mit gefährlichen Abfällen abgelagert oder eingesetzt werden. 11 Überschreitungen des DOC-Wertes bis max. 100 mg/l sind zulässig, wenn auf der Deponie oder dem Deponieabschnitt keine gipshaltigen Abfälle seit dem 16. Juli 2005 ausschließlich nicht gefährliche Abfälle oder Deponieersatzbaustoffe abgelagert oder eingesetzt werden. 12 Nummer 3.20 kann, außer in den Fällen gemäß Spalte 9 (Rekultivierungsschicht) gleichwertig zu den Nummern 3.11 und 3.12 angewandt werden. 13 Der Zuordnungswert gilt nicht, wenn auf der Deponie oder dem Deponieabschnitt seit dem 16. Juli 2005 ausschließlich nicht gefährliche Abfälle oder Deponieersatzbaustoffe abgelagert oder eingesetzt werden. 14 Untersuchung entfällt bei Bodenmaterial ohne mineralische Fremdbestandteile. 15 Überschreitungen des Sulfatwertes bis zu einem Wert von 600 mg/l sind zulässig, wenn der Co-Wert der Perkolationsprüfung den Wert von 1 500 mg/l bei L/S = 0,1 l/kg nicht überschreitet. 16 Überschreitungen des Antimonwertes nach Nummer 3.18a sind zulässig, wenn der Co-Wert der Perkolationsprüfung bei L/S = 0,1 l/kg nach Nummer 3.18b nicht überschritten wird.


BIGUS GmbH Schwanseestraße 113a 99427Weimar Tel.:03643-490600 Fax:03643-4906010

[Seite 42]

TLBV Neubau Fahrzeughalle Thüringer Finanzministerium Umwelttechnische Bewertung zur Probenahme vom 02.06.2026 Projektnummer (BIGUS GmbH): B23_23_2026


Anlage 4

Fotodokumentation


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[Seite 43]

TLBV Neubau Fahrzeughalle Thüringer Finanzministerium Umwelttechnische Bewertung zur Probenahme vom 02.06.2026 Projektnummer (BIGUS GmbH): B23_23_2026 Anlage 6.2.1

Abb. A4-1: Ansicht Fahrzeughalle Toreinfahrten, Blickrichtung Norden

Abb. A4-2: Ansicht Fahrzeughalle, Dachkonstruktion aus Holz mit Auflage Asbestzement-Welldachplatten

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[Seite 44]

TLBV Neubau Fahrzeughalle Thüringer Finanzministerium Umwelttechnische Bewertung zur Probenahme vom 02.06.2026 Projektnummer (BIGUS GmbH): B23_23_2026 Anlage 6.2.2

Abb. A4-3: Ansicht Fahrzeughalle Rückseite, Blickrichtung Süden

Abb. A4-4: Ansicht Fenster, Holz und Aluminium

BIGUS GmbH Schwanseestraße 113a 99427 Weimar Tel.: 03643-49060-0 Fax: 03643-49060-10

[Seite 45]

TLBV Neubau Fahrzeughalle Thüringer Finanzministerium Umwelttechnische Bewertung zur Probenahme vom 02.06.2026 Projektnummer (BIGUS GmbH): B23_23_2026 Anlage 6.2.3

Abb. A4-5: Ansicht Verschluss Kernbohrung KB 3 und KB 4

Abb. A4-6: Ansicht Verschluss Kernbohrung KB 9 und KB 10

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[Seite 46]

TLBV Neubau Fahrzeughalle Thüringer Finanzministerium Umwelttechnische Bewertung zur Probenahme vom 02.06.2026 Projektnummer (BIGUS GmbH): B23_23_2026 Anlage 6.2.4

Abb. A4-7: Ansicht Verschluss Kernbohrung KB 5 und KB 7 und KB 8

BIGUS GmbH Schwanseestraße 113a 99427 Weimar Tel.: 03643-49060-0 Fax: 03643-49060-10

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