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Stadtverwaltung Ludwigshafen Bereich Gebäudewirtschaft Seite 2 Projekt: Abbruch Rampenweg 8 08.09.2026 VE :Neue Vergabeeinheit
Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen des Auftraggebers werden durch den Auftragnehmer vollumfänglich anerkannt.
Auftragnehmer: Ort, Datum, Unterschrift
Allgemeine Projektdaten
| Allgemeine Projektdaten | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Name und Anschrift Bauherr: | Stadtverwaltung Ludwigshafen | |||||||||||
| Bereich Gebäudewirtschaft 4-13 | ||||||||||||
| Postfach 21 12 00 | ||||||||||||
| 67012 Ludwigshafen | ||||||||||||
| Bauleitung (BL) | wird nach Angebotsannahme mitgeteilt | |||||||||||
| Fachbauleitung (FBL) | wird nach Angebotsannahme mitgeteilt | |||||||||||
| Vergabeverfahren: | öffentliche Ausschreibung National | |||||||||||
| Angebotsabgabe: | Jeweils als pdf/a-Datei und als Gaeb-Datei | |||||||||||
| Abgabesprache: | Deutsch | |||||||||||
| Ort der Ausführung: | Rampenweg 8 in Ludwigshafen am Rhein | |||||||||||
| Art der Leistung: | Schadstoffsanierung, Abbruch, Entsorgung | |||||||||||
| Umfang der Leistung: | Entrümpelung, Entkernung, Schadstoffsanierung, | |||||||||||
| Gebäudeabbruch inklusive Entsorgung der | ||||||||||||
| nicht gefährlichen und gefährlichen Abfälle. |
Anlagen: Bestandsunterlagen Fotodokumentation Gebäudeschadstofferkundung Separationsliste SiGe-Plan BE-Plan
Projektbeschreibung Projektbeschreibung
Das Projekt umfasst den vollständigen Rückbau des Wohngebäudes 8 auf dem Grundstück Rampenweg 6-10 in Ludwigshafen.
Auf diesem Grundstück wurden Anfang der 90er Jahre drei zweigeschossige Wohngebäude (nicht unterkellert) mit Flachdächern erbaut. Das Gebäude Nr. 8 soll abgerissen werden, da es nach heutigem Zustand durch einen Wasserschaden und daraus folgenden Schimmelbefall unbewohnbar geworden ist. Die Gebäude wurden
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Stadtverwaltung Ludwigshafen Bereich Gebäudewirtschaft Seite 3 Projekt: Abbruch Rampenweg 8 08.09.2026 VE :Neue Vergabeeinheit
ursprünglich als Unterkünfte für obdachlose Personen errichtet und später als Gemeinschaftsunterkünfte für Asylsuchende renoviert.
Das abzureißende Gebäude Nr. 8 weist einen länglichen, rechteckigen Grundriss auf und ist in massiver Bauweise mit Beton-Fertigteilen errichtet worden. Die Fassaden sind gedämmt, verputzt und mit regelmäßig angeordneten Kunststofffenstern ausgestattet. Die Vorder- und Rückseite sind nahezu identisch.
Der Grundriss der darin liegenden Wohnungen ist einheitlich gestaltet. Jede Einheit besteht aus einem Wohn- und Aufenthaltsraum mit kleiner Küchenzeile, einem Schlafzimmer, einem Flur sowie einem Badezimmer mit Dusche, WC und Waschbecken.
Das Gebäude war im EG mit einer Ölheizung ausgestattet. Hierzu ist noch ein unterirdisch eingebauter Öltank vorhanden, welcher außerhalb verbaut wurde und durch den Domschacht ersichtlich ist. Es ist derzeit nicht bekannt, ob sich im Öltank noch Restölmengen befinden.
Entrümpelung Die Entrümpelung umfasst das Aufnehmen und Verladen aller im Leistungsbereich enthaltenen losen Gegenstände.
Entkernung Die Entkernung umfasst sämtliche Einbauten, die nicht schadstoffhaltig sind und nicht zur mineralischen Bausubstanz gehören.
Schadstoffsanierung Die Schadstoffsanierung umfasst den Ausbau sämtlicher im und am Gebäude verbauten schadstoffhaltigen Materialien sowie diese, die zum Erreichen schadstoffhaltiger Materialien ausgebaut werden müssen.
Rückbau Durch den AN ist das Gebäude inklusive Heizöltank vollständig abzubrechen. Die Abbrucharbeiten müssen so durchgeführt werden, dass die Bewohner der anderen zwei Gebäude (auf dem selben Grundstück) nicht gefährdet oder stark belästigt werde.
Allgemeine Vorbemerkungen und Angaben zur Baustelle Allgemeine Vorbemerkungen und Angaben zur Baustelle
Die Abbruchmaßnahme betrifft das Wohngebäude Rampenweg 8 in Ludwigshafen am Rhein. Das Grundstück befindet sich in einem überwiegend durch gewerbliche bzw. gemischte Nutzungen geprägten Umfeld. Im näheren Umfeld befinden sich neben gewerblich genutzten Bereichen auch Wohnnutzungen.
Auf dem Grundstück befinden sich neben dem zum Abbruch vorgesehenen Gebäude zwei weitere Wohngebäude, die während der Ausführung der Abbrucharbeiten weiterhin bewohnt bzw. genutzt werden. Die vorhandenen Gebäude und deren
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Stadtverwaltung Ludwigshafen Bereich Gebäudewirtschaft Seite 4 Projekt: Abbruch Rampenweg 8 08.09.2026 VE :Neue Vergabeeinheit
Bewohner sind während der gesamten Bau- und Abbruchmaßnahmen zu berücksichtigen und vor Beeinträchtigungen und Gefährdungen durch die Arbeiten zu schützen.
Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass sich auf dem Grundstück zeitweise auch Kinder aufhalten können. Der AN hat daher für eine wirksame Absicherung des Arbeits- und Abbruchbereiches gegenüber Unbefugten zu sorgen. Der Baustellenbereich ist während der gesamten Dauer der Arbeiten ausreichend zu sichern und gegen das Betreten durch nicht am Bau beteiligte Personen, insbesondere Kinder, abzugrenzen.
Die Abbrucharbeiten sind unter Berücksichtigung der vorhandenen Bebauung, der angrenzenden bzw. verbleibenden Nutzungen sowie der örtlichen Gegebenheiten durchzuführen. Erschütterungen, Staub- und Lärmemissionen sowie herabfallenden oder herumfliegenden Bauteile und Materialien sind durch geeignete Maßnahmen auf das technisch mögliche und erforderliche Maß zu begrenzen.
Der AN hat die erforderlichen Schutz-, Sicherungs- und Absperrmaßnahmen für die Dauer der Arbeiten eigenverantwortlich vorzusehen und aufrecht zu erhalten. Die gilt insbesondere für die Sicherung von Zugängen, Verkehrs- und Aufenthaltsbereichen sowie für die Trennung des Abbruchbereiches von weiterhin genutzten Grundstücks- und Gebäudebereichen.
Die örtlichen Gegebenheiten und die bestehende Nutzung sind bei der Kalkulation und Durchführung der Abbruch- und Entsorgungsleistungen zu berücksichtigen.
Feuerwehrzufahrt und Grundstückssicherung
Das Grundstück ist durch eine Zaunanlage gesichert. Im Bereich des Grundstückszugangs befindet sich eine entsprechend gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt. Die Zufahrt ist während der gesamten Dauer der Abbruch- und Bauarbeiten freizuhalten und darf weder durch Bauzäune, Fahrzeuge, Container, Geräte, Baumaterialien, Abbruchmaterial noch durch sonstige Einrichtungen oder Lagerungen beeinträchtigt oder versperrt werden.
| Erforderliche Baustelleneinrichtungen und Absperrungen sind so anzuordnen, dass die | |
|---|---|
| Zugänglichkeit der weiterhin genutzten Gebäude sowie die Zufahrt und der Zugang für | |
| Feuerwehr und Rettungsdienste jederzeit gewährleistet bleiben. |
Zutrittkontrolle Baustelle Zutrittkontrolle Baustelle
entfällt
Öffnungszeiten auf der Baustelle Öffnungszeiten der Baustelle
Die Arbeiten sind im Rahmen der zur Verfügung stehenden Arbeitszeiten von
Montag bis Freitag von 07:00 bis 19:00 Uhr und Samstag von 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr
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zu planen.
In darüber hinausgehenden Ausnahmefällen (z.B. Feiertags-, Nacht- und Sonntagsarbeit) ist vom Auftragnehmer eine Ausnahmegenehmigung bei den zuständigen Behörden zu beantragen und mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Es dürfen von 07:00 Uhr bis 08:00 sowie von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr lediglich vor- und nachbereitende, jedoch keine lärmintensiven Arbeiten durchgeführt werden.
Lage auf der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten Lage auf der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Nutzung
Das Abbruchprojekt befindet sich im Rampenweg 6-10 im Stadtteil Rheingönheim der Stadt Ludwigshafen am Rhein. Der Rampenweg ist als asphaltierte Anlieger- bzw. Zufahrtstraße ausgebildet und über das öffentliche Straßennetz erreichbar.
Das Umfeld des Grundstücks ist überwiegend durch gewerbliche bzw. industrielle Nutzungen geprägt. Die Zufahrt zum Grundstück erfolgt über den vorhandenen, durch eine Zaunanlage gesicherten Grundstückszugang.
Auf dem Grundstück befinden sich neben dem zum Abbruch vorgesehenen Wohngebäude weitere Gebäude, die weiterhin bewohnt bzw. genutzt werden. Die Baustelleneinrichtung und der Baustellenverkehr sind daher so zu organisieren, dass die Zugänglichkeit und Nutzung der verbleibenden Gebäude während der gesamten Bauzeit gewährleistet bleiben.
Im Bereich des Grundstückszugangs befindet sich eine gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt. Diese ist jederzeit freizuhalten und muss für Feuerwehr und Rettungsdienste ungehindert nutzbar bleiben. Eine Beeinträchtigung durch Baustellenfahrzeuge, Container, Geräte, Baumaterialien oder Abbruchmaterial ist nicht zulässig.
Die Zufahrt und die inneren Platzverhältnisse sind hinsichtlich der Befahrbarkeit durch Baustellenfahrzeuge, insbesondere Abbruchbagger, LKW und Entsorgungsfahrzeuge, vor Beginn der Arbeiten durch den AN eigenverantwortlich zu prüfen. Die vorhandenen Einfahrts-, Rangier- und Aufstellmöglichkeiten sind bei der Kalkulation und Ausführung der Leistungen zu berücksichtigen.
Die Aufstellung von Abbruch- und Entsorgungscontainern sowie die Be- und Entladung von Fahrzeugen ist so zu organisieren, dass weder die Feuerwehrzufahrt noch die Zugänge zu den weiterhin genutzten Gebäuden beeinträchtigt werden.
Eine dauerhafte Lagerung von Abbruch- oder Baumaterialien im Bereich der Zufahrt ist nicht zulässig. Erforderliche Sperrung oder Einschränkungen der öffentlichen bzw. privaten Verkehrsflächen sind rechtzeitig mit dem AG und den zuständigen Stellen abzustimmen.
Es wird empfohlen sich die örtlichen Gegebenheiten vor Angebotsabgabe anzuschauen. Hierfür ist Kontakt mit dem Bauherren über die Bieterplattform
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aufzunehmen.
Natur-, Landschafts- und Umweltschutz Natur-, Landschafts- und Umweltschutz
Zu Beginn der Abbrucharbeiten befinden sich noch einige Bäume und Sträucher am Rand des Baufelds. Der AN hat sämtliche für das entfernen benötigten Genehmigungen selbstständig einzuholen.
Für das zum Abbruch vorgesehene Gebäude ist ein Wasserschaden bekannt. Nach Angaben der Stadt Ludwigshafen ist dieser auf die örtlichen Bodengegebenheiten zurückzuführen. Die hieraus resultierenden örtlichen Boden- und Wasserverhältnisse sind bei der Durchführung der Abbrucharbeiten, insbesondere beim Rückbau von Fundamenten und sonstigen erdberührten Bauteilen (Öltank), zu berücksichtigen
Alle allgemeinen Anforderungen des Umweltschutzes sind zu beachten und einzuhalten. Sämtliche Arbeiten sind so auszuführen, dass Verunreinigungen von Boden/ Baugrund, Grund- und Oberflächenwasser ausgeschlossen sind. Der Auftragnehmer hat zum Schutz von Umwelt, Landschaft und Gewässer die durch die Baumaßnahme verursachten Beeinträchtigungen auf das erforderliche, unvermeidbare Maß zu beschränken.
| Vor Beginn der Arbeiten hat der AN die örtlichen Verhältnisse eigenverantwortlich zu | |
|---|---|
| prüfen. Bei Antreffen von Wasser, stark durchfeuchteten Bereichen oder sonstigen von | |
| den erwarteten Verhältnissen abweichenden Bodenverhältnissen ist der AG | |
| unverzüglich zu informieren. |
Arbeiten im Wasserschutzgebiet Arbeiten im Wasserschutzgebiet
Eine Verunreinigung von Grundwasser und Boden/ Baugrund ist unbedingt zu vermeiden (beispielsweise ordnungsgemäße Lagerung von wassergefährdenden Stoffen, etc.). Dennoch eingetretene Grundwasser- und/oder Bodenverunreinigungen sind sofort durch geeignete Maßnahmen zu beseitigen. Auf der Baustelle sind hierfür erforderliche Geräte und Hilfsmittel, wie z.B. Ölbindemittel, Auffangwannen, etc., ständig und in ausreichender Menge vorzuhalten.
Sämtliche Kosten für Boden- und/oder Grundwasserverunreinigungen, die durch einen Auftragnehmer herbeigeführt wurden, gehen zu Lasten des jeweiligen Auftragnehmers und sind durch diesen auf eigene Kosten umgehend zu beseitigen.
Tiefbau Tiefbau
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Stadtverwaltung Ludwigshafen Bereich Gebäudewirtschaft Seite 7 Projekt: Abbruch Rampenweg 8 08.09.2026 VE :Neue Vergabeeinheit
Für den Standort ist ein Wasserschaden des zum Abbruch vorhergesehenen Gebäudes bekannt. Nach Angaben der Stadt Ludwigshafen ist dieser auf die örtlichen Bodengegebenheiten zurückzuführen.
Bei Arbeiten im Erdreich sind daher mögliche Durchfeuchtungen bzw. das Antreffen von Wasser zu berücksichtigen. Der AN hat die Ausführung der erforderlichen Tiefbau- und Rückbauarbeiten entsprechend des vorgefundenen örtlichen Verhältnissen zu planen und seine Geräte sowie die Baustellenlogistik darauf abzustimmen.
Beim Antreffen von Wasser, ungewöhnlich feuchten Bodenbereichen, Auffüllungen oder sonstigen von den erwarteten Verhältnissen abweichenden Bodenverhältnissen ist die weitere Vorgehensweise mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Aus den vorstehenden Angaben kann kein Anspruch auf bestimmte Bodenverhältnisse oder das Nichtvorhandensein von Wasser bzw. Grundwasser abgeleitet werden. Erforderliche Maßnahmen zur Sicherung der Baugrube bzw. zur Wasserhaltung sind, soweit erforderlich, gesondert mit dem AG abzustimmen.
Vor Beginn von Erd- und Tiefbauarbeiten hat sich der AN über Lage und Verlauf vorhandener Ver- und Entsorgungsleitungen sowie sonstiger unterirdischer Einbauten zu informieren.
Als Liefermaterial zur Auffüllung von durch den Rückbau entstandenen Gruben ist gut verdichtbares Bodenmaterial (Hauptbodenart Sand) der Einstufung BM-0 vorzusehen.
Altlasten Altlasten
Für das Grundstück liegt im Rahmen der vorliegenden Unterlagen keine abschließende Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster vor. Aufgrund der Lage des Grundstücks in einem durch gewerbliche bzw. industrielle Nutzungen geprägten Umfeld können anthropogene Auffüllungen bzw. Bodenverunreinigungen nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.
Bei Erdarbeiten sowie beim Rückbau von Fundamenten, Bodenplatten, Schächten und sonstigen erdberührten Bauteilen ist auf Auffälligkeiten des Bodens, insbesondere hinsichtlich Farbe, Geruch, Konsistenz, Fremdbestandteilen oder sonstiger Hinweise auf mögliche Bodenverunreinigungen zu achten.
| Sollten im Zuge der Tiefbauarbeiten auffällige Materialien angetroffen werden, ist die | |
|---|---|
| Bauleitung umgehend zu informieren. |
Kampfmittel Kampfmittel
Über Kampfmittel liegen keine Informationen vor.
| Sollten Kampfmittel, Kampfmittelreste oder verdächtige Gegenstände angetroffen | |
|---|---|
| werden, sind die Arbeiten im betroffenen Bereich unverzüglich einzustellen, der Bereich | |
| zu sichern und die zuständigen Stellen zu verständigen. |
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Denkmalschutz Denkmalschutz
Es liegen keine Angaben zu denkmalgeschützten Bereichen, Bauwerken oder Anlagen vor.
Werden bei der Bauausführung Funde von natur- und/oder kulturgeschichtlichem Wert angetroffen, sind die Arbeiten in diesem Bereich sofort abzubrechen. Die Fundstelle ist abzusperren und der Auftraggeber ist unverzüglich zu unterrichten. Der Auftraggeber informiert die zuständigen Behörden zur Sicherung dieser Funde. Die Arbeiten in diesem Bereich dürfen erst nach Weisung des Auftraggebers wieder aufgenommen werden.
Absteckung und Vermessung Absteckung und Vermessung
Vom AG werden keine Hauptvermessungspunkte zur Verfügung gestellt. Alle erforderlichen Vermessungsleistungen sind durch den AN zu erbringen.
Werbung Werbung
| Werbung auf der Baustelle ist nur mit schriftlicher Zustimmung durch den AG zulässig. | |
|---|---|
| Zusätzlich sind durch den AN die bauordnungsrechtlichen Vorgaben zu beachten. | |
| Eventuelle Genehmigungskosten hat der AN zu tragen. |
Zustandsfeststellung und Beweissicherung Zustandsfeststellung und Beweissicherung
Alle Zustandsfeststellungen in und außerhalb der Baustelle werden in einem gemeinsamen Termin zwischen AG und AN vor Beginn der Baustelle durchgeführt. Falls der Baustellenbetrieb ohne vorherige Zustandsfeststellung aufgenommen wird, obliegt die Beweislast ausdrücklich beim AN.
Nach Beendigung der Leistung erfolgt eine weitere gemeinsame Zustandsfeststellung. Sollte im Zuge der Zustandsfeststellung durch den AN verursachte Beschädigungen festgestellt werden, gehen diese zu Lasten des AN und sind durch diesen in den Ursprungszustand zurückzuversetzen.
Baubesprechung Baubesprechung
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Stadtverwaltung Ludwigshafen Bereich Gebäudewirtschaft Seite 9 Projekt: Abbruch Rampenweg 8 08.09.2026 VE :Neue Vergabeeinheit
Der Turnus für Baubesprechungen wird zum Baustart mit dem AN und weiteren Beteiligten festgelegt.
Die Teilnahme der Projektleitung und der Fachbauleitung des AN ist verpflichtend.
Die Protokollierung erfolgt durch die BL.
Bautagesberichte Bautagesberichte
Bautagesberichte mit allen für die Vertragsabwicklung relevanten Angaben sind vom AN unterschrieben wöchentlich bis montags 9:00 Uhr dem AG im Original vorzulegen und zu übergeben. Sofern sie pünktlich vorab per E-Mail übersandt worden sind, reicht die originale Übergabe jeweils im Laufe der auf die Berichte folgenden Woche.
In den Bautagesberichten sind vom AN alle wichtigen und für die Vertragsabwicklung relevanten Sachverhalte, Vorfälle, Anordnungen und Baustellenbesuche zu dokumentieren, bei Bedarf sind entsprechende Anlagen nebst Fotodokumentation beizufügen.
Immissionen Immissionen
Der AN hat im Rahmen seiner Funktionalplanungsleistung alle gesetzlichen Regularien bezüglich der Umweltbelastungen (u.a. Schadstoffe, Lärm, Erschütterungen, Licht oder Strahlung) einzuhalten.
Arbeitssicherheit und Unfallverhütung Arbeitssicherheit und Unfallverhütung
Der SiGeKo ist direkt durch den AG beauftragt. Leistungen des AN sind hier nicht zu kalkulieren. Gleichwohl obliegt dem AN die Abstimmung seiner Maßnahmen hinsichtlich des Arbeitsschutzes.
Die erforderlichen arbeitsschutzrechtlichen Vorkehrungen sowie Maßnahmen zur Unfallverhütung sind unter Beachtung aller Vorschriften allein verantwortlich vom AN vorzunehmen.
Die zuständige Sicherheitsfachkraft (SiFa) ist mit Angebotsabgabe zu benennen. Auf Anforderung des AG/ BL bzw. der FBL hat diese bei Begehungen und Besprechungen teilzunehmen.
Der Projektleiter des AN hat an vorangekündigten Begehungen des Bauherrn/ BL/ FBL bzw. des SiGeKo, der Berufsgenossenschaft oder sonstigen Behörden teilzunehmen.
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Stadtverwaltung Ludwigshafen Bereich Gebäudewirtschaft Seite 10 Projekt: Abbruch Rampenweg 8 08.09.2026 VE :Neue Vergabeeinheit
Die üblichen notwendigen Unterlagen (Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung, etc.) sind auf Anforderung der BL/ FBL und/ oder dem SiGeKo vorzulegen. Für besondere Prozesse können mehrere Konzepte eingefordert werden.
Vorfälle (auch ohne Arbeitsunfall) sind dem SiGeKo bzw. der BL/FBL unverzüglich (per Telefon, anschließend per E-Mail) zu melden.
Entsorgung von Abfällen, Sauberkeit und Ordnung auf der Baustelle Entsorgung von Abfällen, Sauberkeit und Ordnung auf der Baustelle
Abfälle und sonstige nicht zum Einbau bestimmte Materialien dürfen auf der Baustelle nicht dauernd gelagert werden, sondern sind in den vorgesehenen Bereichen bereitzustellen und gem. vertraglicher Regelung zu entsorgen.
Es ist zu beachten, dass alle Arbeitsreste sofort nach Fertigstellung der Arbeiten von den Flächen entfernt werden müssen. Ansammlungen von Bauresten und Abfall sind zwingend zu vermeiden.
Die dem AN überlassenen Flächen und Räume und das gesamte Baustellengelände sind jederzeit in geordnetem, sauberem und verkehrssicherem Zustand zu erhalten.
Sollte der AN dieser Verpflichtung nicht nachkommen, wird nach einmaliger textlicher Aufforderung die Reinigung zu Lasten des AN durch Dritte ausgeführt.
Zu den Aufgaben des AN gehört die einvernehmliche Koordination seiner Baustellenaktivitäten, seiner Transport- und Lagerlogistik und seiner sonstigen Maßnahmen mit den Belangen und Anforderungen des AG, der Behörden und mit den Anliegern. Dies geschieht auf Basis des Baustelleneinrichtungsplans und der geplanten Bauabläufe. Die Unterlagen sind vor Beginn der Arbeiten, und dann laufend, durch den AN fortzuschreiben.
Medien Ver- und Entsorgung Medien Ver- und Entsorgung
Bauwasser
Der Bauherr stellt dem AN einen Übergabepunkt für seinen Bauwasseranschluss zur Verfügung.
Ab den Übergabepunkten muss der AN die weitere Versorgung für seine Leistungen selbst übernehmen. Die Leitungen des AN sind von diesem selbst ausreichend zu sichern sowie bei Bedarf gegen Frost zu schützen. Dass der benötigte Wasseranschluss jeweils rechtzeitig für die Leistungen des AN zu Verfügung steht ist
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Stadtverwaltung Ludwigshafen Bereich Gebäudewirtschaft Seite 11 Projekt: Abbruch Rampenweg 8 08.09.2026 VE :Neue Vergabeeinheit
ausschließlich Sache des ANs. Die Kosten des Wassers trägt der AN.
Abwasser :
Während der Bauausführung anfallendes häusliches Schmutzwasser kann nur über vorh. Entwässerungsgullys in das bestehende Kanalsystem eingeleitet werden. Die erforderliche Genehmigung dafür hat der AN innerhalb seiner Leistung bei der zuständigen Behörde einzuholen.
Baustromversorgung :
Der Bauherr stellt dem AN einen Übergabepunkt für seinen Baustromanschluss zur Verfügung.
Ab den Übergabepunkten muss der AN die weitere Versorgung für seine Leistungen selbst übernehmen. Die Leitungen des AN sind von diesem selbst ausreichend zu sichern. Die Kosten des Stroms trägt der AN.
Baubeleuchtung :
Notwendige Beleuchtung der Arbeitsbereiche gem. ASR inkl. Verkabelung ist Sache des AN.
Sanitäreinrichtungen/Sanitärcontainer :
| Der AN ist für die Stellung/ Vorhalten und Abtransport der benötigten Container selbst | |
|---|---|
| verantwortlich. Die Kosten sind in die Position Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. |
Baustelleinrichtung übergeordnet Baustelleinrichtung übergeordnet
entfällt
Bauzaun Bauzaun
Zur Sicherung der Baustelle wird die BE-Fläche vom AN mit einem Bauzaun umgeben. Die Kosten sind unter der Position Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.
Die Größe des Bauzaunes ist dem BE Plan zu entnehmen.
Der AN ist dafür verantwortlich, dass der Bauzaun jederzeit geschlossen ist.
Baustraße Baustraße
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Stadtverwaltung Ludwigshafen Bereich Gebäudewirtschaft Seite 12 Projekt: Abbruch Rampenweg 8 08.09.2026 VE :Neue Vergabeeinheit
entfällt
Ampelregelung Ampelregelung
entfällt
Mannschafts- bzw. Aufenthaltscontainer, Bürocontainer und Weitere Mannschafts- bzw. Aufenthaltscontainer, Bürocontainer und Weitere
Alle Container, die der AN selbst benötigt (z.B. eigene Bauleitung, Lager, Aufenthaltscontainer) sind vom AN mitzubringen.
Diese Container sind einschl. evtl. Fundamenten, Medienanschlüsse und deren Demontage und Entsorgung (inkl. Fundamente) vorzusehen.
Bauleitungscontainer, Mannschaftsräume, Baustellenunterkünfte, Magazine, sonstige Container etc. sowie Arbeitsgeräte u.ä. sind aus Gründen des Eigentumsnachweises mit der Firmenaufschrift zu versehen.
Wohncontainer für Übernachtungen sind im und um das Baugelände nicht zu- gelassen. Eine Übernachtung des Baustellenpersonals auf der Baustelle ist nicht gestattet.
| Die Aufstellflächen sind durch den AG freigeben zu lassen. Erforderliche Umsetzungen | |
|---|---|
| von Containern des AN während der Bauzeit hat der AN ohne Kosten für den AG | |
| durchzuführen. |
Hebezeuge / Bauaufzug (ohne Höhenzugangstechnik) / Kräne Hebezeuge / Bauaufzug (ohne Höhenzugangstechnik) / Kräne
entfällt
Gerüste Gerüste
Der AN hat im Rahmen seiner funktionalen Leistung sämtliche erforderlichen Gerüste aller Art (z.B. Fassadengerüste, Rollgerüste, Raumgerüste, Sicherungsgerüste oder ähnliches) eigenständig und eigenverantwortlich zu planen, auf- und abzubauen und
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Stadtverwaltung Ludwigshafen Bereich Gebäudewirtschaft Seite 13 Projekt: Abbruch Rampenweg 8 08.09.2026 VE :Neue Vergabeeinheit
zu unterhalten.
Lagerflächen Lagerflächen
Lagerflächen des AN für Arbeitsmaterialien sind im Bereich der durch den AG zugewiesenen Baustellenflächen einzurichten, zu betreiben und nach Abschluss der Arbeiten rückzubauen. Die Verortung der Flächen wird im Rahmen der Planung abgestimmt.
Der grundsätzliche Platzbedarf des AN wird mit Baustelleneinrichtungskonzept im Rahmen der Angebotslegung mitgeteilt.
Weitere Lagermöglichkeiten sind auf dem Baugrundstück nur beschränkt vorhanden. Größe und Ort von Lagerflächen sind mit dem AG abzustimmen.
Bereitstellungsflächen und Behältnisse für Demontage-und Abbruchmaterial Bereitstellungsflächen und Behältnisse für Demontage-und Abbruchmaterial
Der AN hat für alle seine Arbeiten eigenständig Transportmöglichkeiten zu stellen.
Die fachgerechte Verpackung der Abfälle einschließlich Bereitstellung des Verpackungsmaterials fällt in den Leistungsbereich des AN.
Die Bereitstellungsflächen für die Behältnisse und Haufwerke haben sich innerhalb des Baufeldes zu befinden.
Die Flächen im Wurzelbereich der Bäume müssen gemäß DIN 18920 geschützt werden. Siehe Infoblatt - Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen. Der Mehraufwand ist in die entsprechenden Positionen einzukalkulieren.
Bei Bedarf sonstiger Bereitstellungsflächen außerhalb des Baufeldes sind diese mit der BL/FBL abzustimmen und dürfen nur nach Freigabe genutzt werden.
Baustelleneinrichtungsplan Baustelleneinrichtungsplan
Die für die BE genutzten Flächen, Lagerflächen, freizuhaltenden Flächen und dergleichen sind in einem BE-Plan auf Basis des vom AG erstellten BE-Plans unter Angabe des Verwendungszweckes anzulegen und mit der Objekt-/ Bauüberwachung
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Stadtverwaltung Ludwigshafen Bereich Gebäudewirtschaft Seite 14 Projekt: Abbruch Rampenweg 8 08.09.2026 VE :Neue Vergabeeinheit
| abzustimmen. | |
|---|---|
| Der Plan mit der BE muss u.a. folgende Einzelangaben inkl. zeitlichen Angaben | |
| enthalten: |
Eintragung aller Unterkünfte, Materialbaracken, Materiallager, Bauleiterbüro etc. Eintragung der Standorte u. Schwenkbereiche evtl. vorgesehener Kräne/Mobil- kräne, Hebewerkzeuge etc.
Eintragung der Standorte von Bauaufzügen/ Lastenschrägaufzüge/ Schutt- rutschen und benötigte Lagerflächen im Außenbereich.
Der BE-Plan ist rechtzeitig vor Ausführung, spätestens jedoch 1 Woche nach Beauftragung, zur Freigabe durch den AG vorzulegen.
Leistungsschnittstellen mit anderen Gewerken Leistungsschnittstellen mit anderen Gewerken
Der AN koordiniert seine Leistungen eigenverantwortlich. Er stimmt sich mit Baustellenüberwachung/ -bewachung ab bzw. berücksichtigt deren Vorgaben und stimmt die sich hieraus ergebenden Abläufe mit der FBL des AG ab.
Folgende Leistungen werden AG-seitig erbracht:
· Projektleitung des AG
· Fachbauleitung
· Schadstoffgutachter
· SiGeKo
· Übergabepunkte Baustrom und Bauwasser
Projektspezifische Anforderungen / Gegebenheiten Projektspezifische Anforderungen / Gegebenheiten
Der AN hat im Rahmen seiner funktionalen Leistung sämtliche erforderlichen Hebezeuge, Gerüste aller Art (z.B. Fassadengerüste, Rollgerüste, Raumgerüste, Sicherungsgerüste), Kräne, Mobilkräne oder ähnliches eigenständig und eigenverantwortlich zu planen, auf- und abzubauen und zu unterhalten. Ggf. erforderliche Hilfsabstützungen sind gleichfalls Leistungsgegenstand des AN.
Durch den AN verursahte Schäden / Versicherungen Durch den AN verursachte Schäden / Versicherungen
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Stadtverwaltung Ludwigshafen Bereich Gebäudewirtschaft Seite 15 Projekt: Abbruch Rampenweg 8 08.09.2026 VE :Neue Vergabeeinheit
Sofern der AN im Rahmen seiner Tätigkeiten oder durch sein Verhalten Schäden verursacht, werden sämtliche entstehende Kosten dem AN weiterbelastet.
Koordinationspflichten Koordinationspflichten
Der AN koordiniert seine Baustelleneinrichtung in Abstimmung mit dem AG/BL sowie der FBL eigenverantwortlich. Die Freigabe der Baustelleneinrichtung gem. vorzulegendem Konzept obliegt dem AG bzw. dessen Vertreter.
Der AN koordiniert seine Leistungen bedarfsgerecht mit den weiteren auf der Baustelle tätigen Unternehmern.
Alle sich aus Abstimmung mit den weiteren Beteiligten ergebend geänderten Abläufe sind zwingend mit der FBL und dem AG/BL abzustimmen. Gleichzeitig gelten die Vorgaben dieses Leistungsverzeichnisses nebst aller Anlagen.
Materialtransporte sind so zu koordinieren, dass keine Behinderungen für die Anlieger und den Baustellenbetrieb entstehen.
Ggf. wartende LKWs sind in entsprechender Entfernung auf verfügbaren Freiflächen des Baufeldes abzustellen und per Funk abzurufen.
Brandschutz auf der Baustelle und Fluchtwege Brandschutz auf der Baustelle und Fluchtwege
Der AN ist für die Umsetzung sämtlicher Brandschutzvorschriften in seinen zugewiesenen Arbeitsbereichen eigenverantwortlich zuständig. Eventuelle Beschilderungen z.B. zu den Hauptfluchtwegen hat dieser eigenverantwortlich anzubringen.
Ergänzende Konzepte durch den AN müssen die zuvor genannten Grundlagen berücksichtigen.
Termine und Terminplan Termine und Terminplan
Unmittelbar nach Auftragserteilung hat der AN einen detaillierten Terminplan seines Gewerkes zu erstellen und dem AG bzw. der Bauleitung zur Freigabe vorzulegen.
Es sind alle erforderlichen Mitwirkungen des Bauherrn einschließlich Freigabe und Genehmigungsfristen zu berücksichtigen. Weiterhin liegen dem Detailterminplan jegliche Einzelbearbeitungsschritte einschließlich aller Abstimmungsprozesse zu
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Stadtverwaltung Ludwigshafen Bereich Gebäudewirtschaft Seite 16 Projekt: Abbruch Rampenweg 8 08.09.2026 VE :Neue Vergabeeinheit
Grunde.
Die Koordinierungspflicht des AN mit anderen Firmen, Behörden und Anliegern usw. erstreckt sich auch auf den terminlichen Ablauf. Der AN hat auf der Basis seiner im Vertrag festgelegten Ausführungsfristen rechtzeitig eine Verständigung mit den anderen am Bau Beteiligten, Nutzern und Anliegern über die Reihenfolge und den Zeitbedarf der einzelnen Maßnahmen herbeizuführen.
Der AN hat seinen Ausführungsterminplan nach Aufforderung durch den AG fortzuschreiben und binnen einer Woche der FBL des AG vorzulegen.
Anzeigen, Anträge und Genehmigungen Anzeigen, Anträge und Genehmigungen
Der AN bereitet sämtliche erforderlichen Anzeigen, Anträge und Genehmigungen (z. B. für die Einrichtung der Verkehrsführung und /-sicherung) vor und beantragt diese bei der jeweils zuständigen Behörde. Die Beantragung beinhaltet die Erstellung und Einreichung aller erforderlichen Pläne (Regel -, Lage-, Beschilderungspläne usw.) und Erläuterungsberichte, alle anfallenden Gebühren sowie sämtliche mit der Beantragung der Genehmigung erforderlichen Nebenleistungen (z. B. die Teilnahme an verkehrsrechtlichen Besprechungen, Koordinierungs-Besprechungen und Verkehrsschau vor Ort.)
Die Kosten für diese Leistungen sind in die Position "Technische Bearbeitungsleistung" der betreffenden Teilleistungen einzukalkulieren.
Alle sich aus Auflagen aus Genehmigungen resultierenden Kosten (z. B. Verkehrssicherungspflichten) sind in die Einheitspreise zu kalkulieren.
Der AN hat die BL/FBL und den AG über sämtliche Vorgänge vorab in Kenntnis zu setzen und zu eventuellen Terminen einzuladen.
Vorhandene Schadstoffe Vorhandene Schadstoffe
| Da aufgrund des Gebäudealters der Verdacht bestand, dass im Zuge der geplanten | ||
|---|---|---|
| Rückbaumaßnahmen auch schadstoffhaltige Bausubstanzmaterialien zum Ausbau | ||
| kommen könnten, wurde PMO mit der Beprobung und laboranalytischen Überprüfung | ||
| von Verdachtsmaterialien an dem abzubrechenden Gebäude beauftragt. | ||
| Die Untersuchungen haben bestätigt, dass einige Bestandsmaterialien | ||
| schadstoffbelastet sind. | ||
| Die Ergebnisse sind den Unterlagen (Abfalltechnischer Bericht) zu entnehmen. | ||
| Besondere Maßnahmen beim Abbau und der Entsorgung sind dem LV zu entnehmen. | ||
| Im Zuge des laufenden Verfahrens werden bei Bedarf weitere Analysen von der FBL |
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Stadtverwaltung Ludwigshafen Bereich Gebäudewirtschaft Seite 17 Projekt: Abbruch Rampenweg 8 08.09.2026 VE :Neue Vergabeeinheit
veranlasst.
Vorarbeiten durch den Auftragnehmer Vorarbeiten durch den Auftragnehmer
| Planlieferungen erfolgen grundsätzlich nur digital. Die Kosten für die Herstellung der | |
|---|---|
| vom AN benötigten Ausdrucke und Plankopien, auch in Ausschnitten, ihre Weiterleitung | |
| im Wirkungskreis des AN, sowie ihre Verwaltung trägt der AN. Diese sind | |
| einzukalkulieren. |
Angaben zur Ausführung Angaben zur Ausführung
Das Fördern sämtlicher Materialien für den Ausbau zu den jeweiligen Sanierungsbereichen und Räumen ist in die Position Baustelleneinrichtung oder, falls nicht vereinbart, in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Der Arbeitsablauf lässt sich in folgende Punkte unterteilen:
- Anmeldung der Arbeiten
- Einholen der erforderlichen Genehmigungen Baustelleneinrichtung Entrümpelung/Entkernung Vorbereitende Abbrucharbeiten Schadstoffsanierung Freimessungen in Teilbereichen (sofern erforderlich) Entsorgung aller anfallenden Abfälle inkl. Nachweise
Sonstige Sachverständigengutachten Sonstige Sachverständigengutachten
Als Anlage das Gutachten von MUP Umwelttechnik GmbH bzgl. der Versickerung (Wasserschaden) vom 10.11.2023. Zudem gibt es das Gutachten über die Kampfmittelfreiheit von Consulting-Engineers Göttig GmbH (Kampfmittelbergung) vom 02.11.2023.
Besondere Erschwernisse auf der Baustelle Besondere Erschwernisse auf der Baustelle
| Im Erdgeschoss des Gebäudes ist ein großflächiger Schimmelbefall vorhanden. Der | |
|---|---|
| AN muss entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen vorsehen. Diese sind | |
| entsprechend einzukalkulieren. |
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Stadtverwaltung Ludwigshafen Bereich Gebäudewirtschaft Seite 18 Projekt: Abbruch Rampenweg 8 08.09.2026 VE :Neue Vergabeeinheit
Innerhalb des Gebäudes stehen keine Aufzüge zur Verfügung, der Materialtransport/ Abtransport ist vom AN eigenständig zu organisieren.
Die Wegstrecken innerhalb und außerhalb des Gebäudes sowie die Zugänglichkeit ist den beigefügten Grundrissplänen zu entnehmen, dies gilt für alle auszuführenden Arbeiten.
Mit den Angebotspreisen sind sämtliche Erschwernisse aufgrund örtlicher Umstände abgegolten, z.B. notwendige Zwischentransporte von der Entnahmestelle bis zur Ladestelle, usw., sofern keine gesonderte Positionen im LV vorhanden sind.
Weitere Besonderheiten:
● weiterhin bewohnte Gebäude auf demselben Grundstück -> Abbrucharbeiten müssen bei laufender Nutzung erfolgen.
● möglicher Personen-/ Kinderverkehr auf dem Grundstück -> besondere Abgrenzung und Sicherung.
● eingezäuntes Grundstück und begrenzte Platzverhältnisse -> Baustelleneinrichtung, Container, Bagger und LKW müssen entsprechend organisiert werden.
● gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt -> muss während der gesamten Maßnahme freigehalten werden.
● Wasserschaden bzw. besondere Bodenverhältnisse am Abbruchgebäude -> kann beim Rückbau erdberührter Bauteile eine Erschwernis darstellen.
● Baustellenverkehr und Rangieren innerhalb des Grundstücks können durch die verbleibenden Gebäude und Einzäunung eingeschränkt sein.
Arbeiten im Außenbereich Arbeiten im Außenbereich
Für Arbeiten im Außenbereich ist sicherzustellen, dass die Bäume keinen Schaden nehmen.
Im rückwärtigen Bereich des Gebäudes befindet sich ein unterirdisch eingebauter Heizöltank mit einem Fassungsvermögen von ca. 10.000 Liter, der im Zuge der Abbrucharbeiten ebenfalls vollständig zurückzubauen ist. Der Rückbau des Heizöltanks
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Stadtverwaltung Ludwigshafen Bereich Gebäudewirtschaft Seite 19 Projekt: Abbruch Rampenweg 8 08.09.2026 VE :Neue Vergabeeinheit
sowie der zugehörigen technischen Einrichtungen und Leitungen ist unter besonderer Berücksichtigung der angrenzenden Bodenbereiche durchzuführen. Der AN hat vor Beginn der Arbeiten die Lage und Zugänglichkeit der Tankanlage sowie der zugehörigen Leitungen zu prüfen. Der aktuelle Füllstand bzw. die im Tank vorhandene Restmenge an Heizöl sind zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt. Der AN hat diesen Umstand bei der Kalkulation und Ausführung der Arbeiten zu berücksichtigen.
Bei Arbeiten im Bereich der Tankanlage sowie der Aushub des Tanks ist eine Beschädigung des Tanks sowie der dazugehörigen Leitungen unbedingt zu vermeiden. Bei Antreffen von Reststoffen, Heizöl, ölhaltigen Flüssigkeiten, auffälligen Gerüchen oder verfärbtem, öligem Boden sind die Arbeiten im betroffenen Bereich einzustellen, der Bereich zu sichern und der AG unverzüglich zu informieren.
Sobald die Tankanlage freigelegt wurde und eine Beschichtung des Tanks festzustellen ist, muss diese durch PMO auf Schadstoffhaltigkeit untersucht werden. Eine Abplatzung ist dringend zu unterbinden um den darunterliegenden Boden nicht zu verunreinigen.
Der Ausbau der Tankanlage hat unter gutachterlicher Begleitung zu erfolgen. Die FBL ist frühzeitig über den geplanten Ausbautermin zu informieren.
Der AN hat die erforderlichen Nachweise über die ordnungsgemäße Entleerung, Reinigung, Stilllegung bzw. den Ausbau sowie über die Entsorgung der anfallenden Reststoffe und Materialien vorzulegen.
Der Rückbau der Tankanlage ist bei der Baustellenlogistik, insbesondere hinsichtlich des erforderlichen Baggereinsatzes, der Aushubarbeiten sowie der Bereitstellung von Transport- und Entsorgungsmöglichkeiten, zu berücksichtigen. Nach Ausbau der Tankanlage und Abschluss der erforderlichen Arbeiten ist die entstandene Baugrube bzw. der Aushubbereich fachgerecht mit geeignetem, unbelastetem Bodenmaterial lagenweise zu verfüllen und zu verdichten.
Eigen- und Fremdüberwachung / Interaktionen mit der Fachbauleitung des AG Eigen- und Fremdüberwachung / Interaktionen mit der Fachbauleitung des AG
Der AN hat die ordnungsgemäße Ausführung der ausgeschriebenen Abbruch-, Rückbau- und Entsorgungsarbeiten eigenverantwortlich zu überwachen und zu dokumentieren.
Die Arbeiten sind in enger Abstimmung mit der FBL des AG durchzuführen. Der Beginn wesentlicher Rückbauarbeiten sowie Arbeiten an schadstoffrelevanten Bauteilen, der unterirdischen Heizöltankanlage sind der FBL rechtzeitig anzuzeigen und mit dieser
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Stadtverwaltung Ludwigshafen Bereich Gebäudewirtschaft Seite 20 Projekt: Abbruch Rampenweg 8 08.09.2026 VE :Neue Vergabeeinheit
abzustimmen.
| Die FBL des AG ist über den Fortgang der Arbeiten, besondere Vorkommnisse und | |
|---|---|
| relevante Abweichungen laufend zu informieren. Erforderliche Freigaben bzw. | |
| Abstimmungen vor weiteren Arbeiten sind in diesen Bereichen einzuholen. |
Abfälle Schwarzbereiche Abfälle Schwarzbereiche
entfällt
Separation von Abfällen Separation von Abfällen
Die Fremdüberwachung der Separation von nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen erfolgt über den vom AG eingesetzten Fachbauleiter zur Qualitätssicherung und entbindet den AN nicht von seinen generellen Pflichten.
Interaktion mit der FBL des AG erforderlich.
Schadstofffunde Schadstofffunde
Werden im Zuge der Maßnahme abweichend zur Separationsliste schadstoffverdächtige Materialien vorgefunden sind diese unverzüglich textlich der Fachbauleitung mitzuteilen. Die weitere Vorgehensweise ist mit der Fachbauleitung des AG und der BL abzustimmen.
Freimessungen und Abnahmen Freimessungen und Abnahmen
Die FBL ist frühzeitig zu informieren wann der Öltank ausgebaut werden soll. Durch die FBL muss eine Abnahme und Freimessung der Grube nach Ausbau des Öltanks erfolgen.
Leistungsgegenstand Leistungsgegenstand
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Stadtverwaltung Ludwigshafen Bereich Gebäudewirtschaft Seite 21 Projekt: Abbruch Rampenweg 8 08.09.2026 VE :Neue Vergabeeinheit
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind:
· Rückbau- und Entrümpelungsarbeiten und Entsorgung schadstofffreier Materialien
· Rückbau, Abbruch und Entsorgung von schadstoffhaltigen Materialien
Grundlage des Angebotes sind die Leistungsbeschreibungen in den Vorbemerkungen und Positionen sowie die beigefügten Pläne. Die Pläne dienen zur Übersicht. Der Bieter ist verpflichtet, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführbarkeit und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu prüfen. Dies gilt auch im Hinblick auf die vorgesehenen Verbindungen mit dem Bauwerk und den zu erwartenden Beanspruchungen.
Es gelten die VOB, die Herstellerempfehlungen, die allgemein anerkannten Regeln der Technik, Merkblätter, sowie alle geltenden DIN-Normen über die auszuführenden Arbeiten und beschriebenen Materialien und der zu erwartenden üblichen Beanspruchungen.
Der Auftragnehmer hat für die auszuführenden Arbeiten tätigkeitsspezifische Arbeitsschutzmaßnahmen wie u.a. Gefährdungsbeurteilungen, Erstellen von Abbruch- und Betriebsanweisungen, Arbeitsmedizinische Maßnahmen, Unterweisungen, Persönliche Schutzausrüstung, Erste Hilfe, entsprechend den aktuell gültigen rechtlichen Grundlagen zu veranlassen bzw. auszuführen.
Die in der DGUV Regel 101-603 beschriebenen Grundregeln für den Arbeitsschutz sind zu beachten.
Die Auflagen der TRGS 521 sind zu beachten.
Der AN ist für den Aufbau, Betrieb und Rückbau von Schwarzbereichen verantwortlich. Während der gesamten Sanierungszeit hält der AN nach Anzahl der Sanierungsbereiche Aufsichtsführende nach Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 521 & Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) 101-004 vor. Diese Personen müssen während der gesamten Arbeitszeit vor Ort sein.
Die Entsorgung der nicht gefährlichen und gefährlichen Abfälle gehört in das Leistungsspektrum der vorliegenden Ausschreibung und ist in EP Preis Positionen des LVs enthalten. Der AN ist verantwortlich für die Verpackung, Bereitstellung im Arbeitsbereich, den Transport innerhalb der Baustelle und Bereitstellung und Verladung zur Entsorgung. Dies ist in die jeweiligen Leistungspositionen einzukalkulieren.
Technische Bearbeitungsleistung und Ausführung der Entrümpelung, Entkernung und Schadstoffsanierung
Gegenstand der technischen Bearbeitungsleistung ist die ausführungsreife Ausarbeitung von Konzepten für Entrümpelung-, Entkernung, Schadstoffsanierung, Abbruch und Entsorgung. Die Konzepte sind bis 15 AT vor Ausführungsbeginn beim AG zur Freigabe vorzulegen. Die weiteren Regelungen aus anderen OZ und
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Stadtverwaltung Ludwigshafen Bereich Gebäudewirtschaft Seite 22 Projekt: Abbruch Rampenweg 8 08.09.2026 VE :Neue Vergabeeinheit
insbesondere die folgende Leistungsbeschreibung sind zu beachten. Die technische Bearbeitung wird unter den späteren Leistungspositionen abgerechnet.
Weitere Hinweise
Insgesamt umfasst die hier ausgeschriebene Leistung Ausbau, Separation, Verpackung, Transport und Entsorgung aller vorhandenen Materialien.
Eine Auflistung der anfallenden Schadstoffe für das Angebot ist den Schadstoffgutachten, den Leistungsinhalten sowie den Anlagen (z.B. Separationsliste) zu entnehmen.
Insbesondere die Separationsliste stellt einen abschließenden Katalog der bisher bekannten Stoffe dar, es ist also ausdrücklich von dem Vorkommen der benannten Stoffe auszugehen.
Es ist davon auszugehen, dass alle erwähnten Materialien nicht nur am jeweiligen Beprobungsort verbaut sind, sondern auch in allen anderen Arbeitsbereichen vorkommen können.
Der AN hat sämtliche Schadstoffe, welche in seinen Arbeitsbereichen gefunden werden, zu sanieren. Als zusätzliche bzw. geänderte Leistungen für die Schadstoffsanierung gelten "neue", nicht in den vorliegenden Schadstofferkundungen insbesondere der Separationsliste - aufgeführte Schadstoffe. Alle bekannten Schadstoffe sind somit Leistungsgegenstand des AN, unabhängig davon wo und in welcher Menge diese in den Leistungsbereichen gefunden werden. Alle voraussichtlich anzutreffenden Materialien sind in der Separationsliste aufgeführt. Ein Beispiel für eine zusätzliche oder geänderte Leistung wäre z.B. Spritzasbest, welcher bei den Untersuchungen bis dato nicht gefunden wurde, mithin auch in den Unterlagen nicht benannt ist.
Nachfolgend werden weitere Randbedingungen detailliert:
Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) z. B. Bau- und Abbruchabfälle, Erdaushub etc. sind vorrangig zu verwerten.
Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), hier "gefährliche bzw. überwachungspflichtige" Abfälle, der in der vorliegenden funktionalen Leistungsbeschreibung enthaltenen Leistungen, sind entsprechend ihrer Abfallschlüsselnummer zu entsorgen.
Sämtliche Anzeigen, Anträge, Anmeldungen und Genehmigungen für die geplanten Vorgehensweisen sind durch den AN vorab dem AG zur Kontrolle vorzulegen und nach Freigabe auf eigene Kosten an die behördlichen Stellen zu senden, ggf. abzustimmen. Die Vergütung erfolgt über die jeweiligen Entsorgungspositionen.
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Stadtverwaltung Ludwigshafen Bereich Gebäudewirtschaft Seite 23 Projekt: Abbruch Rampenweg 8 08.09.2026 VE :Neue Vergabeeinheit
Sofern Wiederholungsprüfungen erforderlich werden, die durch den AN verschuldet wurden (z. B. infolge Überbelegungen der Filter der Raumluftmessungen durch Baustaub oder Überschreitung von Grenzwerten und daraus resultierende weitere Reinigungen sowie erneute Messungen), gehen sämtliche anfallenden Kosten zu Lasten des AN.
Ausbauverfahren:
Die Arbeitsverfahren sind durch den AN so zu wählen, dass die entsprechenden Sanierungs- und Ausführungsziele (u. a. sortenreine Trennung der anfallenden Abfallfraktionen) gewährleistet werden können.
Spezielle Anforderungen an den getrennten Ausbau von Abfallstoffen und Separierung der Schadstoffe:
Die Separation beim Ausbau aller anfallenden Abfälle unterliegt den zur Zeit gültigen Gesetzen (z.B. KrWG, GewAbfV).
Gegenüber der FBL ist der AN berichts- und dokumentationspflichtig (mindestens monatlich bzw. für jede Abschlagsrechnung).
Übergabezustand:
Das Grundstück ist befreit von Gebäude Nr.8 und dem dazugehörigen Öltank zu übergeben.
Die durch den Rückbau entstandenen Gruben sind ebenerdig mit geeignetem Material aufzufüllen.
Alle im Zuge des Rückbaus entstandenen Abfälle sind zu entsorgen.
Entrümpelung, Entkernung Entrümpelung, Entkernung
Leistungsinhalt Entrümpelung, Entkernung:
Entrümpelung
Es wird davon ausgegangen, dass ca. 3 t (Sperrmüll, Unrat, lose Möblierung, Einrichtungsgegenstände, Wertstoffe Plastik und Metall, Elektrogeräte) zu entrümpeln sind.
Entkernung
Die Entkernung umfasst Ausbau, Quertransport und Verladung sämtlicher Einbauten,
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die nicht schadstoffhaltig sind und nicht zur statisch tragenden mineralischen Bausubstanz gehören. Die Entsorgung wird über separate Leistungspositionen vergütet.
Es ist von nachfolgenden zu entkernenden Produkten auszugehen. Diese sind anhand der Planunterlagen durch den AN zu prüfen.
Waschbecken, Duschtassen 90 x 90 cm, Toiletten ca. je 23 Stk.
einflügelige Innentüren komplett ca. 90 Stk.
Eingans- / Fluchttüren (teilweise verglast) ca. 6 Stk.
Heizkörper ca 69 Stk.
Bodenbelag (PVC),ca. 630 m²
Bodenbelag (Fliesen), ca. 230 m²
Wandfliesen (Badezimmer), ca. 250 m²
Deckenlampen
TGA Einrichtung (z.B. Kabel auch die, die in den Fertigbetonteilen verlegt sind. , Leitungen)
Kleinteile (z.B. Seifenspender, Toilettenpapierhalter, Steckdosen, Lichtschalter, Wasserhähne, Duschvorhang, etc.) zu vor
Doppelflügelige Fenster ca. 46 Stück
ca. 2 kleine Fenster
Elektro-/ und Sicherungskasten
Die Leerrohr in den Fertig-Betonteilen sind nach dem brechen aus zu sortieren.
Schadstoffsanierung Schadstoffsanierung
Einrichtung Schadstoffsanierung KMF
Im Vorfeld wurde das Gebäude auf Schadstoffe untersucht. Die Ergebnisse sind der funktionalen Leistungsbeschreibung und dem Schadstoffkataster zu entnehmen.
Die angetroffenen KMF Materialien sind nur sehr kleinräumig angetroffen worden (Leichtbauwand Treppenhaus, Rohrleitungsdämmung).
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Stadtverwaltung Ludwigshafen Bereich Gebäudewirtschaft Seite 25 Projekt: Abbruch Rampenweg 8 08.09.2026 VE :Neue Vergabeeinheit
Vor Beginn der Arbeiten muss für alle beteiligten Arbeiter die arbeitsmedizinische Untersuchung zur Berechtigung von Arbeiten mit KMF vorgelegt werden. Mindestens ein auf der Baustelle anwesender Arbeiter hat über die Sachkunde der TRGS 521, 524 und 551 zu verfügen. Diese ist vor Beginn der Arbeiten nachzuweisen.
Schadstoffsanierung Schadstoffsanierung
Schadstoffsanierung
Die Schadstoffsanierung umfasst Ausbau, Quertransport und Verladung sämtlicher im und am Gebäude verbauten schadstoffhaltigen Materialien bzw. der Ausbau nicht schadstoffhaltiger Materialien, die zum Erreichen der schadstoffhaltigen Materialien notwendig sind.
Folgende Materialien sind als schadstoffhaltig eingestuft Bei Deckeneinbauten ist mit einer Arbeitshöhe von bis zu 5 Meter zu rechnen. Gerüste und sonstige Baubehelfe sind in den EP einzukalkulieren. Schadstoffhaltige Materialien sind von schadstofffreien Materialien gemäß Separationsliste zu separieren ( z.B. Gips von dahinter liegender KMF):
KMF in Leichtbauwänden ca. 5 m²
KMF in Rohrisolation ca. 150 laufende Meter
Beton mit gefährlichen Anstrich (Domschacht mit hohen MKW Werten im Anstrich)
Öltank mit ggf. belasteten Anstrich und Restölmenge
Rückbau Technische Bearbeitungsleistung und Ausführung Rückbau und sonstige Leistungen
Technische Bearbeitungsleistung
Gegenstand der technischen Bearbeitungsleistung ist die ausführungsreife Ausarbeitung und Fortschreibung der bereits eingereichten Konzepte sowie der für die Ausführungsreife weiter erforderlichen Ausarbeitungen. Die Konzepte sind bis 7 Tage vor Ausführungsbeginn beim AG zur Freigabe vorzulegen. Die weiteren Regelungen aus anderen OZ und insbesondere die folgende Leistungsbeschreibung ist zu
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Stadtverwaltung Ludwigshafen Bereich Gebäudewirtschaft Seite 26 Projekt: Abbruch Rampenweg 8 08.09.2026 VE :Neue Vergabeeinheit
beachten.
Der AN hat vor dem Rückbau eine detaillierte Rückbauanweisung zu erstellen und sämtliche beteiligte Personen schriftlich zu unterweisen. Die Unterlagen sind im Vorfeld mit dem SiGeKo, LBauO Bauleiter und ggf. mit der zuständigen Fachbehörde, BauBG und weiteren Vertretern abzustimmen.
Die technische Bearbeitungen und die Ausführungsleistungen sind gemäß anderer OZ zu gliedern.
Rückbau
Vollständiger Rückbau des Wohngebäudes inkl. Heizöltank
Die Abbruchmaterialien setzen sich aus Beton inklusive Estrich zusammen.
Zu der Ausführungsleistung gehören zusätzlich noch folgende Leistungen:
| Technische Bearbeitung, Koordination, Trennung sämtlicher Abwasserleitungen inkl. | |||
|---|---|---|---|
| dauerhaftem Verschluss im Bereich des Abbruchfeldes | |||
| Planung, Koordination, Trennung sämtlicher sonstiger Versorgungsleitungen (z.B. | |||
| Trinkwasser, Strom, Telekommunikation). | |||
| Einbau und Planung sämtlicher Sicherungsleistungen für den dauerhaften Erhalt der | |||
| dem Baufeld angrenzenden Nachbarbebauung. | |||
| Die Herstellung eines vollständig frei gemachten Baufeldes |
Der AN stellt die AN-seitige Fachbauleitung gem. LBauO §55 (4) und weist diese mittels Fachbauleitererklärung nach.
Der AN hat sämtliche erforderliche Entwässerungsleitungen zum Abwassernetz innerhalb der Baufeldgrenzen fachgerecht stillzulegen und auszubauen. Eine abgestimmte, fachgerechte Stilllegung vor Ausbau ist im Rahmen der funktionalen technischen Bearbeitung in Zusammenarbeit mit dem Sachverständigen und dem Netzbetreiber abzustimmen.
Noch im Baufeld befindliche Versorgungsleitungen von sonstigen Netzbetreibern (z.B. Trinkwasser, Strom, Telekommunikation) sind im Rahmen der funktionalen technischen Bearbeitungen nochmals durch den AN zu klären, stillzulegen und auszubauen. Kosten der Netzbetreiber für den Rückbau dieser Versorgungsleitungen bis zur Grundstücksgrenze trägt der AN, ab Grundstücksgrenze der AG bis zum abgestimmten Übergabepunkt außerhalb des Baufeldes.
Der gesamte Rückbau ist durch den AN durchzuführen.
Die Standsicherheit von angrenzenden Gebäuden und Bauzaun ist zu gewährleisten. Ausdrücklich zum Leistungsbild gehören hierbei die Umlagerung bzw. Neuanlieferung von Materialien zur Grubenverfüllung gemäß zuvor getroffenen Angaben. Bei
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Stadtverwaltung Ludwigshafen Bereich Gebäudewirtschaft Seite 27 Projekt: Abbruch Rampenweg 8 08.09.2026 VE :Neue Vergabeeinheit
Liefermaterialien werden ausschließlich Sande der Einstufung BM-0 akzeptiert. Der Nachweis ist mittels Analytik je 250 m³ und Sieblinie zu erbringen und vor Einbau der FB des AG zur Freigabe vorzulegen.
Endzustand (Übergabe Baufeld an AG)
| Der Endzustand ist ein vollständig freigemachtes Baufeld. Die angrenzenden Bereiche | |
|---|---|
| (vor allem Bestandsgebäude und Zaunanlagen) sind hierbei gesichert. Die Sicherung | |
| ist nachzuweisen. |
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Stadtverwaltung Ludwigshafen Bereich Gebäudewirtschaft Seite 28 Projekt: Abbruch Rampenweg 8 08.09.2026 VE :Neue Vergabeeinheit
1 Kosten
1.1 Technische Bearbeitungsleistung
Pauschalposition 1.1.1 Technische Bearbeitungsleistung Technische Bearbeitungsleistung
Leistung entsprechend vorgenannter Leistungsbeschreibungen. 1 Pauschal nur G.-Betrag ..............................
Summe Titel 1.1 Technische Bearbeitungsleistung .............................
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Stadtverwaltung Ludwigshafen Bereich Gebäudewirtschaft Seite 29 Projekt: Abbruch Rampenweg 8 08.09.2026 VE :Neue Vergabeeinheit
1.2 Ausführung
Pauschalposition 1.2.1 Baustelle Einrichten und Räumen Baustelle Einrichten und Räumen 1 Pauschal nur G.-Betrag ..............................
Pauschalposition 1.2.2 Baustelleneinrichtung vorhalten Baustelleneinrichtung vorhalten
Baustelleneinrichtung vorhalten. Dauer gemäß Bauzeitenplan (siehe Anlage).
Leistung entsprechend vorgenannter Leistungsbeschreibungen. 1 Pauschal nur G.-Betrag ..............................
Pauschalposition 1.2.3 Entrümpelung Entrümpelung
Entrümpelung des Objektes von Sperrmüll, Schutt, Unrat, loser Möblierung, Einrichtungsgegenstände etc. einschl. Abbau, Trennung, Transport zum Container, Abrechnung pro Tonne. Inkl. evtl. notwendiger Ausbau- und Sägearbeiten, Zwischenlagerung.
Leistung entsprechend vorgenannter Leistungsbeschreibungen. 1 Pauschal nur G.-Betrag ..............................
Pauschalposition 1.2.4 Entkernung Entkernung
Entkernungsarbeiten des Objektes.
Leistung entsprechend vorgenannter Leistungsbeschreibungen.
1 Pauschal nur G.-Betrag ..............................
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Stadtverwaltung Ludwigshafen Bereich Gebäudewirtschaft Seite 30 Projekt: Abbruch Rampenweg 8 08.09.2026 VE :Neue Vergabeeinheit
Pauschalposition 1.2.5 Schadstoffsanierung Schadstoffsanierung
Schadstoffsanierung des Objektes
Leistung entsprechend vorgenannter Leistungsbeschreibungen. 1 Pauschal nur G.-Betrag ..............................
Pauschalposition 1.2.6 Rückbau Rückbau
Leistung entsprechend vorgenannter Leistungsbeschreibungen. 1 Pauschal nur G.-Betrag ..............................
Summe Titel 1.2 Ausführung .............................
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Stadtverwaltung Ludwigshafen Bereich Gebäudewirtschaft Seite 31 Projekt: Abbruch Rampenweg 8 08.09.2026 VE :Neue Vergabeeinheit
Menge Einheit E-Preis G-Preis
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Stadtverwaltung Ludwigshafen Bereich Gebäudewirtschaft Seite 32 Projekt: Abbruch Rampenweg 8 08.09.2026 VE :Neue Vergabeeinheit
Menge Einheit E-Preis G-Preis
2 Entsorgungsleistungen
Die nachfolgenden Positionen sind als
Komplettleistung anzubieten inkl.
Lieferung und Vorhaltung von Container-
/Sattelfahrzeug zur Entsorgung
und Beladen, Transport zur Entsorgungsstelle,
Entsorgen, eANV in der Funktion als
Bevollmächtigter des Erzeugers bei
begleitscheinpflichtigen Abfällen und sämtliche
Gebühren.
Die Separationsliste ist zu beachten und
einzukalkulieren
2.1 Entsorgungspositionen
2.1.1 Heizöl - AVV 13 07 01* Heizöl - AVV 13 07 01* 1,000 t .............................. ..............................
2.1.2 Papier und Pappe - AVV 15 01 01 Papier und Pappe - AVV 15 01 01 0,010 t .............................. ..............................
2.1.3 Beton (RC-1) - AVV 17 01 01 Beton / Estrich (RC-1) - AVV 17 01 01
900,000 t .............................. ..............................
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Stadtverwaltung Ludwigshafen Bereich Gebäudewirtschaft Seite 33 Projekt: Abbruch Rampenweg 8 08.09.2026 VE :Neue Vergabeeinheit
Menge Einheit E-Preis G-Preis
2.1.4 Bauschutt (RC-1) - AVV 17 01 07 Bauschutt (RC-1) - AVV 17 01 07
(Gemische aus Beton, etc. mit Ausnahme derjenigen, die u. 170106* fallen)
1,500 t .............................. ..............................
2.1.5 Bauschutt (RC-2) - AVV 17 01 07 Bauschutt (RC-2) - AVV 17 01 07
(Gemische aus Beton, etc. mit Ausnahme derjenigen, die u. 170106* fallen) 1,000 t .............................. ..............................
2.1.6 Dämmstoffe, Polystyrol - AVV 17 06 04 Dämmstoffe, Polystyrol- AVV 17 06 04
(anderes Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen das unter 17 06 03* und 17 06 01* fällt) 5,000 t .............................. ..............................
2.1.7 Dämmstoffe, KMF - AVV 17 06 03* Dämmstoffe, KMF lose - AVV 17 06 03*
(anderes Dämmmaterial das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält) 0,050 t .............................. ..............................
2.1.8 Fliesen und Keramik - AVV 17 01 03 Fliesen und Keramik - AVV 17 01 03
(Ziegel und Keramik, Sanitärgegenstände) 12,000 t .............................. ..............................
2.1.9 Gefährliche Anstriche - AVV 17 09 03* Gefährliche Anstriche - AVV 17 09 03* 0,100 t .............................. ..............................
[Seite 34]
Stadtverwaltung Ludwigshafen Bereich Gebäudewirtschaft Seite 34 Projekt: Abbruch Rampenweg 8 08.09.2026 VE :Neue Vergabeeinheit
Menge Einheit E-Preis G-Preis
2.1.10 Glas - AVV 17 02 02 Glas - AVV 17 02 02
(Glas) 3,000 t .............................. ..............................
2.1.11 Kunststoffe - AVV 17 02 03 Kunststoffe - AVV 17 02 03
Kabel, Steckdosen und Lichtschalter 5,000 t .............................. ..............................
2.1.12 Dachkies - AVV 17 05 04 Dachkies - AVV 17 05 04 50,000 t .............................. ..............................
2.1.13 Bitumengemische m. Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01* fallen 17 03 02 Bitumengemische m. Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01* fallen 17 03 02 10,000 t .............................. ..............................
2.1.14 Gemischte Metalle - AVV 17 04 07 Gemischte Metalle - AVV 17 04 07 5,000 t .............................. ..............................
2.1.15 Eisen und Stahl - AVV 17 04 05 Eisen und Stahl - AVV 17 04 05 5,000 t .............................. ..............................
2.1.16 Gemischte Bau- und Abbruchabfälle - AVV 17 09 04 Gemischte Bau- und Abbruchabfälle - AVV 17 09 04
(gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 170901*, 170902* und 170903* fallen) 10,000 t .............................. ..............................
[Seite 35]
Stadtverwaltung Ludwigshafen Bereich Gebäudewirtschaft Seite 35 Projekt: Abbruch Rampenweg 8 08.09.2026 VE :Neue Vergabeeinheit
Menge Einheit E-Preis G-Preis
2.1.17 Aufsaug- und Filtermaterialien (einschl. Ölfilter a.n.g.), Wischtücher, Schutzbekleidung, die duch gef. Stoffe verunreinigt sind 15 02 02* Aufsaug- und Filtermaterialien - AVV 15 02 02*
(Aufsaug- und Filtermaterialien (einschl. Ölfilter a.n.g.), Wischtücher, Schutzbekleidung, die durch gef. Stoffe verunteinigt sind) 0,010 t .............................. ..............................
2.1.18 Baustoffe a. Gipsbasis m. Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01* fallen 17 08 02 Gips - AVV 17 08 02
(Baustoffe a. Gipsbasis m. Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01* fallen) 3,000 t .............................. ..............................
2.1.19 gebr. elektrische und elektronische Geräte, die gefährliche Bauteile enthalten 20 01 35* Waschmaschinen und sonstige Geräte - AVV 20 01 35*
(gebr. elektrische und elektronische Geräte, die gefährliche Bauteile enthalten)
0,500 t .............................. ..............................
2.1.20 Sperrmüll - AVV 20 03 07 Sperrmüll - AVV 20 03 07
(Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen) 3,000 t .............................. ..............................
Summe Titel 2.1 Entsorgungspositionen .............................
[Seite 36]
Stadtverwaltung Ludwigshafen Bereich Gebäudewirtschaft Seite 36 Projekt: Abbruch Rampenweg 8 08.09.2026 VE :Neue Vergabeeinheit
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Stadtverwaltung Ludwigshafen Bereich Gebäudewirtschaft Seite 37 Projekt: Abbruch Rampenweg 8 08.09.2026 VE :Neue Vergabeeinheit
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Stadtverwaltung Ludwigshafen Bereich Gebäudewirtschaft Seite 38 Projekt: Abbruch Rampenweg 8 08.09.2026 VE :Neue Vergabeeinheit
Zusammenstellung Gewerk 1 Kosten
Titel 1.1 Technische Bearbeitungsleistung EUR.........................
Titel 1.2 Ausführung EUR.........................
Netto Summe EUR ..............................
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Stadtverwaltung Ludwigshafen Bereich Gebäudewirtschaft Seite 39 Projekt: Abbruch Rampenweg 8 08.09.2026 VE :Neue Vergabeeinheit
Zusammenstellung Gewerk 2 Entsorgungsleistungen
Die nachfolgenden Positionen sind als Komplettleistung anzubieten inkl.
Lieferung und Vorhaltung von Container-/Sattelfahrzeug zur Entsorgung und Beladen, Transport zur Entsorgungsstelle, Entsorgen, eANV in der Funktion als Bevollmächtigter des Erzeugers bei begleitscheinpflichtigen Abfällen und sämtliche Gebühren.
Die Separationsliste ist zu beachten und einzukalkulieren
Titel 2.1 Entsorgungspositionen EUR.........................
Netto Summe EUR ..............................
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Stadtverwaltung Ludwigshafen Bereich Gebäudewirtschaft Seite 40 Projekt: Abbruch Rampenweg 8 08.09.2026 VE :Neue Vergabeeinheit
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Stadtverwaltung Ludwigshafen Bereich Gebäudewirtschaft Seite 41 Projekt: Abbruch Rampenweg 8 08.09.2026 VE :Neue Vergabeeinheit
Gesamtzusammenstellung
Gewerk 1 Kosten EUR ..............................
Gewerk 2 Entsorgungsleistungen EUR .............................. Die nachfolgenden Positionen sind als Komplettleistung anzubieten inkl.
Lieferung und Vorhaltung von Container- /Sattelfahrzeug zur Entsorgung und Beladen, Transport zur Entsorgungsstelle, Entsorgen, eANV in der Funktion als Bevollmächtigter des Erzeugers bei begleitscheinpflichtigen Abfällen und sämtliche Gebühren.
Die Separationsliste ist zu beachten und einzukalkulieren
Netto Summe EUR ..............................
- 19,0 % MwSt EUR ..............................
Gesamtsumme EUR ..............................