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Erneuerung Ablaufsteuerrechner Rbf Nürnberg
Strecke 5960, 5961, 5962, 5963, 5964, 5965
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Auftraggeber DB InfraGO AG Regionalbereich Süd Produktionsdurchführung Nürnberg Sandstraße 38 - 40 90443 Nürnberg
Projektnummer DB G.016117125
Projektnummer 21219
Datum 26.02.2026
Bearbeiter S. Kunz, M. Sc.
J. Schmidt, B. Sc Ökologie und Umweltschutz
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Version
| Version | Datum | Autor | Änderungen | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 26.02.2026 | Kunz, Schmidt |
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Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung ....................................................................................................................... 5
1.1 Anlass und Aufgabenstellung .......................................................................................... 5 1.2 Beschreibung des Vorhabens ......................................................................................... 6 1.2.1 Planung........................................................................................................................... 6 1.2.2 Wirkfaktoren .................................................................................................................... 6 1.3 Abgrenzung des Untersuchungsraums ........................................................................... 8 1.4 Daten und Methodik ........................................................................................................ 8 1.5 Übergeordnete Planungen und besonders geschützte Bereiche ..................................... 9 2 Erfassung und Bewertung des vorhandenen Zustands.............................................. 9
2.1 Biotope ........................................................................................................................ 10 2.2 Tiere ............................................................................................................................. 13 2.3 Boden ........................................................................................................................... 13 2.4 Wasser ......................................................................................................................... 13 2.5 Klima, Luft ..................................................................................................................... 13 2.6 Landschaftsbild ............................................................................................................. 14 3 Konfliktanalyse ............................................................................................................ 15
3.1 Ermittlung und Bewertung der unvermeidbaren Beeinträchtigungen durch das Vorhaben ...................................................................................................................... 15 3.1.1 Biotope ......................................................................................................................... 15 3.1.2 Tiere ............................................................................................................................. 16 3.1.3 Boden ........................................................................................................................... 17 3.1.4 Wasser ......................................................................................................................... 17 3.1.5 Klima/Luft ...................................................................................................................... 17 3.1.6 Landschaftsbild ............................................................................................................. 18 3.2 Vermeidung von Beeinträchtigungen durch das Vorhaben ............................................ 18 3.3 Ermittlung des Kompensationsbedarfs .......................................................................... 23 4 Kompensationsmaßnahmen ....................................................................................... 26
5 Ersatzgeld .................................................................................................................... 27
6 Zusammenfassung ...................................................................................................... 28
7 Quellen ......................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
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Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Lage des Vorhabens (Rot) (BayernAtlas 2024) .................................................... 5 Abbildung 2: Freifläche südlich des Rangierbahnhofs, Blickrichtung Westen .......................... 10 Abbildung 3: Freifläche südlich des Rangierbahnhofs, Blickrichtung Osten .............................. 10 Abbildung 4: Freifläche südlich des Rangierbahnhofs, Blickrichtung Nordenf .......................... 11 Abbildung 5: Freifläche südlich des Rangierbahnhofs, Blickrichtung Westen .......................... 11 Abbildung 6: Vorgesehene Fläche für BE-Fläche fünf und sechs ............................................ 12 Abbildung 7: Zufahrt für siebte BE-Fläche ............................................................................... 12 Abbildung 8: Vorgesehene Fläche für BE-Fläche sieben......................................................... 12 Abbildung 9: Zufahrt für achte und neunte BE-Fläche ............................................................. 12 Abbildung 10: Vorgesehene Fläche für BE-Fläche neun ........................................................... 12 Abbildung 11: Vorgesehene Fläche für BE-Fläche acht ............................................................ 12
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Ermittlung Kompensationsbedarf nach BayKompV (2013) i. V. m. Vollzugshinweisen Straßenbau (02/2014) gemäß Mustervorlage Anlage 2 - Landschaftspflegerischer Begleitplan - Tabellarische Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation (Teil 2) (2/2014) ........................................................ 24 Tabelle 2: Ermittlung Kompensationsumfang nach Bayerischer Kompensationsverordnung vom 07. August 2013 i. V. m. Vollzugshinweisen Straßenbau (02/2014) gemäß Mustervorlage Anlage 2 - Landschaftspflegerischer Begleitplan - Tabellarische Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation (Teil 2) (2/2014) .................. 25
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1 Einleitung
1.1 Anlass und Aufgabenstellung
Die DB InfraGO AG, plant die Erneuerung des Ablaufsteuerrechners des Rangierbahnhofs Nürn- berg sowie die Erneuerung der Verkabelung (Abbildung 1). Eine Erneuerung ist zwingend erfor- derlich, um die Verfügbarkeit der automatisierten Ablaufanlage und deren hohe Leistungsfähig- keit sicherzustellen.
Abbildung 1: Lage des Vorhabens (Rot) (BayernAtlas 2024) Bei dem beantragten Vorhaben handelt es sich um einen Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des § 14 Absatz 1 BNatSchG. Der vorliegende Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) stellt die durch die geplante Maßnahme zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft dar und leitet daraus Maßnahmen ab, um die Eingriffe gemäß
- dem Vermeidungsgebot § 15 (1) BNatSchG so weit als möglich zu vermeiden sowie zu minimieren und
- unvermeidbare Beeinträchtigungen gemäß der Ausgleichs- und Ersatzpflicht des § 15 (2) BNatSchG sowie gemäß Bayerischer Kompensationsverordnung vom 07. August 2013 (BayKompV) zu kompensieren.
Zu diesem Zweck enthält der vorliegende LBP die Bestandssituation (Biotope im Eingriffsbereich und Schutzgebiete in der Nähe), die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung nach BayKompV sowie die nötigen Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen. Die aus dem BNatSchG resultierenden Kon- sequenzen für das Artenschutzrecht werden im Artenschutzfachbeitrag (AFB) gesondert darge- stellt und bewertet. Die sich daraus ergebenden artenschutzrechtlichen Maßnahmen sind in den vorliegenden LBP integriert.
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1.2 Beschreibung des Vorhabens
Im Folgenden wird das geplante Vorhaben dargestellt, soweit es bezüglich der im LBP zu be- trachtenden Schutzgüter eingriffsrelevant ist. Detaillierte Angaben zur Planung sind dem techni- schen Erläuterungsbericht zu entnehmen.
1.2.1 Planung
Bestand Der Rangierbahnhof Nürnberg ist ein Gefällebahnhof, bei dem es einen Höhenunterschied von 23,4 Metern zwischen der Einfahrgruppe und der Ausfahrgruppe gibt.
Planung Für die Unterbringung des neuen Ablaufsteuerrechners ist auf dem Gelände des Rangierbahn- hofs Nürnberg, die Errichtung eines eingeschossigen Gebäudes vorgesehen. Der Neubaustand- ort befindet sich auf einer befestigten Schotterfläche, östlich des Stellwerks neben der über die Gleisanlagen führenden Zufahrtsstraße. Die Gleise in unmittelbarerer Nachbarschaft werden mit Rangiergeschwindigkeit befahren.
Es ist eine neue Hauptquerung unter allen Gleisharfen der Verteilzone notwendig, da die ge- samte Kabelanlage erneuert werden muss. Diese ist vor Beginn der Baumaßnahmen zu bauen. Die vorhandene Außenanlage bleibt zum Teil erhalten. Die gesamte Verkabelung soll erneuert werden, die zu ersetzenden Kabel, Kabelschränke, Kabelverteiler und Steuerungen werden voll- ständig zurückgebaut.
Es sind keine Änderungen der Gleisanlagen geplant.
Die erforderlichen Baumaßnahmen werden ausschließlich auf dem Gelände der DB AG ausge- führt. Es ist kein zusätzlicher Grunderwerb nötig.
Der Neubaustandort ist mit Kraftfahrzeugen über die öffentliche Schnorrstraße erreichbar. Für das Bauvorhaben sind insgesamt neun BE-Flächen vorgesehen.
Für das Bauvorhaben sind insgesamt neun BE-Flächen vorgesehen.
Der Baubeginn ist für das 1. Quartal 2028 vorgesehen.
Folgende bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkungen ergeben sich durch das Vorhaben
1.2.2 Wirkfaktoren
Baubedingte Wirkungen
- Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme
- Bodenverdichtung
- Gehölzrodung und -rückschnitt
- Störungen durch den Baubetrieb (Lärm, Erschütterungen, optische Reize)
- Potenzielle Gefährdung durch Schadstoff- und Sedimenteintrag
Anlagebedingte Wirkungen
- Bodenversiegelung
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Betriebsbedingte Wirkungen Betriebsbedingte Wirkungen sind im Zusammenhang mit der Baumaßnahme nicht zu erwarten, da die Baumaßnahme keine Zunahme des Verkehrs bedingt.
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1.3 Abgrenzung des Untersuchungsraums
Die Erfassung und Bewertung der Naturgüter erfolgen in einem 25 m breiten Untersuchungsraum um das Vorhaben (ausgenommen Naturgut Tiere, hier 100 m). Die Größe des Untersuchungs- raums orientiert sich an den zu erwartenden Wirkräumen der vorhabenbezogenen Wirkfaktoren. Besondere Strukturen werden darüber hinaus kenntlich gemacht.
Für die Erfassung von Schutzgebieten werden unterschiedliche Entfernungen zum Vorhaben festgelegt. Dies gründet sich auf die spezifische Empfindlichkeit der Schutzgebiete gegenüber Eingriffen.
Ein 500 m großer Untersuchungsraum um das Vorhaben gilt für
- Vogelschutzgebiete (VSG) gemäß Vogelschutzrichtlinie (2009/147/EG)
- FFH-Gebiete gemäß Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG)
- Landschaftsschutzgebiete (LSG) gemäß § 26 BNatSchG
Ein 100 m großer Untersuchungsraum um das Vorhaben gilt für
- Naturschutzgebiete (NSG) gemäß § 23 BNatSchG
- Nationalparke gemäß § 24 BNatSchG
- Biosphärenreservate gemäß § 25 BNatSchG
- Naturparke gemäß § 27 BNatSchG
- Wasserschutzgebiete gemäß § 52 WHG
Ein 25 m großer Untersuchungsraum um das Vorhaben gilt für
-
Naturdenkmale (ND) gemäß § 28 BNatSchG
-
Geschützte Landschaftsbestandteile (GL) gemäß § 29 BNatSchG/Art. 16 BayNatSchG
-
Gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG/Art. 23 BayNatSchG
-
Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 W
-
HG
1.4 Daten und Methodik
Methodisch orientiert sich der LBP an dem von der Zentrale des Eisenbahn-Bundesamtes her- ausgegebenen Umwelt-Leitfaden für die eisenbahnrechtliche Planfeststellung und Plangenehmi- gung Teil III, naturschutzfachliche Eingriffsregelung vom Januar 2024.
Die Ermittlung der Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft erfolgt auf Basis der Bayerischen Kompensationsverordnung vom 07. August 2013 unter Berücksichtigung der Voll- zugshinweise zur Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) vom 7. August 2013 für den staatlichen Straßenbau - Vollzugshinweise Straßenbau (02/2014). Die Darstellung der Bilan- zierung verwendet als Grundlage die Anlage 2 des Rundschreibens der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr vom 28. Februar 2014 Az.: IIZ7-4021.3-001/08 - Landschaftspflegerischer Begleitplan - Tabellarische Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation (Teil 2).
Im Mai 2023 wurden die Biotop- und Nutzungstypen im Untersuchungsraum flächendeckend er- fasst. Die Einteilung der Biotoptypen erfolgte nach der Biotopwertliste zur Anwendung der
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Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) vom 28. März 2014 mit Bezug auf die Ar- beitshilfe zur Biotopwertliste, Verbale Kurzbeschreibungen (LfU 2014) sowie die Kartieranleitung Biotopkartierung Bayern Teil 2 - Biotoptypen (LfU 2022).
Das Vorkommen von planungsrelevanten Arten wurde im August 2015 vom Planungsbüro Land- schafts-architekten GmbH an insgesamt 4 Terminen geprüft.
Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, europäische Vogelarten i. S. v. Art. 1 VSchRL sowie „Verantwortungsarten“ nach § 54 Absatz 1 Nr. 2 BNatSchG werden als Arten besonderer Pla- nungsrelevanz geführt und im Rahmen des besonderen Artenschutzrechts nach § 44 BNatSchG beurteilt. Alle weiteren national besonders und streng geschützte Arten werden über die arten- schutzrechtliche Privilegierung des § 44 Abs. 5 BNatSchG im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und die damit verbundene Pflicht zur Prüfung des Vermeidungsgebots (§ 15 BNatSchG) beurteilt. Die Beeinträchtigungen werden bezüglich dieser Arten i. d. R durch die Be- rücksichtigung der Auswirkungen auf die jeweiligen Biotoptypen generalisierend erfasst. Sofern sich dabei schutzwürdige Artvorkommen wie beispielsweise Arten der Roten Liste ergeben, die im Rahmen des indikatorischen Ansatzes nicht ausreichend berücksichtigt werden, sind diese im Einzelfall vertieft zu betrachten. Die für diese Biotoptypen vorgesehenen Schutz-, Minimierungs- und Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen dienen auch dem Schutz der dort betroffenen besonders geschützten Arten.
Daten und Informationsgrundlage bilden weiter
- der BayernAtlas
- Landschaften in Deutschland (BfN Karten und Daten)
- WasserBlick (BfN)
1.5 Übergeordnete Planungen und besonders geschützte Bereiche
Für den Untersuchungsraum ergeben sich keine übergeordneten Planungen. Es befinden sich nachfolgende Flächen mit Schutzstatus im spezifischen Untersuchungsraum des Vorhabens (Kap. 1.3)
- Biotopfläche mit geschützten Anteilen: „Ruderalfluren auf dem Rangier- und Verschiebe- bahnhof “(N-1475), Distanz: innerhalb des Vorhabenbereichs
Weitere Schutzgebiete liegen nicht innerhalb des spezifischen Untersuchungsraums.
2 Erfassung und Bewertung des vorhandenen Zustands
Der Untersuchungsraum liegt im Naturraum „Fränkisches Keuper-Liasland“ (D59) auf einer Höhe von etwa 302 m ü. NN
Der nachfolgend aufgeführte Bestand des Naturhaushalts im Untersuchungsraum kann dem Be- stands- und Konfliktplänen (Anhang 1) entnommen werden.
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2.1 Biotope
Der Untersuchungsraum wird dominiert von geschotterten Gleisbereichen (V22). Im nördlichen und mittleren Teil des Untersuchungsraums befinden sich in den Gleiszwischenbereichen Wär- meliebende Ruderalfluren (P433), die in der Biotopkartierung Bayern (Biotopkartierung Stadt) als artenreiche Ruderalfluren (P433) definiert sind und aufgrund eines Anteils an Sandmagerrasen von ca. 5 % im Erhebungsjahr 2006 als Biotopflächen „mit geschützten Anteilen“ erfasst wurden (Umweltatlas Bayern: Biotopkartierung: Fläche N-1475). Sandmagerrasenanteile innerhalb den Eingriffsflächen konnten während der Begehung nicht festgestellt werden, weshalb der Biotoptyp P433 zu Grunde gelegt wird. Mittig des Untersuchungsraums befindet sich im Gleiszwischenraum eine Fläche, welche mit Gebüschen ruderaler Standorte (B116) bewachsen ist.
Ebenfalls rainen vegetationsarme Ruderalflächen (P431) an die Gleisflächen an. In Nord-Süd- richtung verläuft im nördlichen und mittleren Teil des Untersuchungsraums ein befestigter Fuß- weg (V32) zwischen den Bahngleisen. Randlich des Untersuchungsraums befinden sich auf der südlichen Seite Gehölzbestände junger bis mittlerer Ausprägung (V51). Nordöstlich grenzt der Untersuchungsraum an Siedlungsbereiche, während südwestlich ein Friedhof sowie ein Sied- lungs- und Industriegebiet anraint. Im mittleren Teil des Untersuchungsraums befindet sich im südlich Bereich eine geschotterte Fläche (V12), auf welchem das Gebäude des neuen Ablauf- rechners vorgesehen ist. Im südlichen Teil des Untersuchungsraums, rainen sowohl südlich als auch nördlich Gehölzbestände an die Bahngleise an. Im gesamten Untersuchungsraum befinden sich zudem mehrere kleine Einzelbauten angrenzend der Bahngleise.
Die erste BE-Fläche befindet sich im westlichen Teil des Rangierbahnhofs auf einer Freifläche im Zwischengleisbereich. Die zweite und dritte BE-Fläche sind mittig des Rangierbahnhofs im Zwi- schengleisbereich auf einer Wärmeliebenden Ruderalflur sowie auf einer unbefestigten Freiflä- che vorgesehen. Die vierte, fünfte und sechste BE-Flächen sind südlich des Rangierbahnhofs auf unbefestigten Freiflächen vorgesehen. Die siebte BE-Fläche ist südöstlich des Rangierbahnhofs angrenzend der Bahngleise vorgesehen. Die achte und neunte BE-Fläche befinden sich ebenfalls angrenzend der weiter südöstlich liegenden Bahngleise. Im Zuge der Baufeldfreimachung sind für die achte BE-Fläche kleinflächig Gehölzrodungen vorgesehen. Die neunte BE-Fläche befindet sich auf einer unbefestigten Freifläche, welche teilweise ruderale Strukturen aufweist.
Der aktuelle Bestand ist in den nachfolgenden Bildern dargestellt.
Abbildung 2: Freifläche südlich des Rangierbahnhofs, Abbildung 3: Freifläche südlich des Rangierbahnhofs, Blickrichtung Westen Blickrichtung Osten
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Abbildung 4: Freifläche südlich des Rangierbahnhofs, Abbildung 5: Freifläche südlich des Rangierbahnhofs, Blickrichtung Nordenf Blickrichtung Westen
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Abbildung 6: Vorgesehene Fläche für BE-Fläche fünf Abbildung 7: Zufahrt für siebte BE-Fläche und sechs
Abbildung 8: Vorgesehene Fläche für BE-Fläche sie- Abbildung 9: Zufahrt für achte und neunte BE-Fläche ben
Abbildung 10: Vorgesehene Fläche für BE-Fläche neun Abbildung 11: Vorgesehene Fläche für BE-Fläche acht
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2.2 Tiere
Im Folgenden werden die Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfung zusammenfassend dar- gestellt. Detaillierte Ergebnisse der faunistischen Erfassungen können dem Artenschutzrechtli- chen Fachbeitrag entnommen werden.
In Anlehnung an die Ergebnisse aus den Erfassungen aus dem Jahr 2015 des Planungsbüros Landschaftsarchitekten GmbH, sowie zwei Begehungen am 17.05.2023 und 25.02.2025 durch das Planungsbüro Dr. Huck, wurde eine Potenzialabschätzung vorgenommen, welche als Grund- lage des Artenschutzfachlichen Beitrag dient.
Während der Kartierungen wurde der Untersuchungsraum auf die Artengruppen der Vögel, Rep- tilien, Tagfalter und Heuschrecken untersucht.
Im Zuge der Erfassungen aus dem Jahr 2015 des Planungsbüros Landschaftsarchitekten GmbH, wurde ein Vorkommen der Blauflügelige Ödlandschrecke, der Blauflügeligen Sandschrecke und Westlichen Beißschrecke festgestellt. Ebenfalls wurden während der Begehungen mehrere Zau- neidechsen angrenzend der Bahnstrecke erfasst. Die angrenzenden Gehölzbestände an der Bahnlinie stellen für Gebüschbrüter geeignete Lebensraumstrukturen dar. Auf Grund des jungen Alters der Gehölze sind Baumhöhlen oder Rindenabplatzungen nicht anzunehmen.
Insgesamt zeichnet sich der Untersuchungsraum durch stark anthropogen beeinflusste Lebens- raumstrukturen aus, welche vor allem für häufig vorkommende, ungefährdete Arten Lebensraum bieten, sodass insgesamt von einer geringen Wertigkeit auszugehen ist.
2.3 Boden
Das Vorhaben befindet sich innerhalb der geologischen Raumeinheit des Nürnberger Beckens. Dieses besteht aus Festgesteinen des Mittleren Keupers sowie quartären Rinnenstrukturen, auf welchem vorwiegend Mittelsande vorherrschen. Die Böden im Untersuchungsraum sind stark überformt sowie teilweise versiegelt, ein Bodentyp ist nicht ausdifferenziert. Verdichtungen, Schadstoffbelastungen sowie Fremdbodeneintrag sind gegeben. Das Naturgut Boden besitzt in den unversiegelten Bereichen weiterhin ein Puffer- und Filtervermögen und hat auch eine Was- serspeicherfunktion, ist aber in seinem Bodengefüge tief gestört. Es ist nur von einer geringen bzw. in versiegelten Bereichen von keiner Bedeutung auszugehen.
2.4 Wasser
Das Vorhaben befindet sich in dem hydrogeologischen Raum des „Keuper-Bergland“. Im Unter- suchungsraum sowie im näheren Umfeld zu diesem sind keine Oberflächengewässer gegeben.
Grundwasser liegt in Form des Grundwasserkörpers „Quartär - Stein (Mfr.)“ (DEBY_2_G081) vor, welcher ein Einzugsgebiet von 63,048 km² aufweist. Der mengenmäßige und chemische Zustand ist gut.
2.5 Klima, Luft
Das Klima im Untersuchungsraum ist von mittleren Jahresniederschlägen von 600 – 700 mm und Jahresmitteltemperaturen von etwa 6 - 8 °C geprägt (Deutscher Wetterdienst, Referenzzeitraum 1981 – 2010). Im umliegenden Siedlungsgebiet ist lokal auch mit höheren Durchschnittstempe- raturen zu rechen.
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2.6 Landschaftsbild
Das Vorhaben liegt innerhalb des städtischen Verdichtungsraums in Nürnberg, innerhalb der Landschaftsgroßeinheit „Süddeutsches Stufenland mit seinen Randgebirgen und dem Oberrhei- nischen Tiefland“. Es handelt sich dabei um eine Landschaft mit geringerer naturschutzfachlicher Bedeutung. Der Verdichtungsraum Nürnberg liegt östlich der Frankenalb, eingebettet in die Land- schaften des Mittelfränkischen und des Nürnberger Beckens.
Der Untersuchungsraum selbst umfasst ausschließlich anthropogen geprägte Strukturen. Neben den Gleisbereichen des Rangierbahnhofs befindet sich eine Schotterfläche, sowie an die Bahnli- nie angrenzende Gehölze. Eine Erholungsfunktion des Untersuchungsraums ist nicht gegeben. Die Infrastruktur stellt eine hohe Belastung dar, sodass keine Bedeutung für das Landschaftsbild besteht.
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3 Konfliktanalyse
Entsprechend der vorhabenbezogenen Wirkungen (Kap. 1.2) und der vorliegenden Elemente des Naturhaushaltes (Naturgüter) (Kap.2) ergeben sich folgende Konflikte
B1 Baubedingte Flächeninanspruchnahme von Biotopen B2 Anlagebedingte Überprägung von Biotopen B3 Eingriff in den potenziellen Lebensraum europäischer Vogelarten B4 Eingriff in den potenziellen Lebensraum von Reptilien Bo1 Baubedingte Beanspruchung von Boden Bo2 Versiegelung von Boden
Diese werden nachträglich Schutzgut/Schutzgebiet bezogen erläutert und die sich daraus erge- benen Beeinträchtigungen abgeleitet. Sofern die Beeinträchtigungen nicht durch ein Maßnah- menkonzept vermieden oder auf ein unerhebliches Maß abgemildert werden, ergeben sich Be- einträchtigungen, für die ein Ausgleich oder Ersatz notwendig wird.
3.1 Ermittlung und Bewertung der unvermeidbaren Beeinträchtigungen durch das Vor- haben
3.1.1 Biotope
Bauzeitlich kommt es zu einer Inanspruchnahme von 53.551 m² von anthropogen stark überform- ten Biotopen wie Gleisbereiche, Fußwege, Verkehrsflächen, Ruderalvegetation und Gehölzbe- ständen (Konflikt B1). Nach Vorhabenende stellt sich auf den beanspruchten Ruderalflächen eine natürliche Sukzession ein, durch welche sich wieder Ruderalfluren durch Wurzelausläufer und Sameneintrag aus den umliegenden Bereichen etablieren.
Im Zuge der bauzeitlichen Nutzung kommt es auch zu einer Inanspruchnahme von Wärmelie- benden Ruderalflur von 3.010 m². Diese Flächen werden nach Beendigung der Maßnahme wie- derhergestellt (004_V).
Anlagebedingt kommt es zu einem Verlust von vegetationsarmer Ruderalfluren (503 m²) sowie wärmeliebenden Ruderalflur (190 m²). Des Weiteren kommt es zu einem dauerhaften Verlust befestigter Verkehrsflächen (328 m²) Gleisanlagen (2.075 m²) sowie eines befestigten Fußwegs (749 m²) (Konflikt B2). Diese Beeinträchtigungen werden durch die Maßnahme (007_EÖK) um- fänglich gedeckt.
Für gerodete Gehölzbestände im Bereich der Rückschnitt- und Stabilisierungszone der Bahnstre- cke (8,00 m von der äußeren Gleismitte für die Pflanzung von Sträuchern, 12,0 m für Baumarten) bestehen aus Gründen der Verkehrssicherheit keine Möglichkeit einer Wiederanpflanzung. Diese 497 m² werden vollumfänglich im weiteren Umfeld der Bahnstrecke (Gemeinde Nürnberg, Gemarkung Großreuth b. Schweinau, Flurstück 713) angepflanzt.
Nach Beendigung des Vorhabens wird sich auf dieser Fläche vegetationsarme Ruderalvegetation (P431) durch Sukkzession und Sameneintrag aus den angrenzenden Bereichen etablieren.
Als funktionale Ausgleichsmaßnahme für die dauerhafte Beanspruchung der wärmeliebenden Ruderalfluren wird das Standortpotenzial im Gleisbereich durch die Entbuschung einer Ru- deralfläche wieder hergestellt (Maßnahme 006_A).
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Ebenfalls erfolgt als funktionale Ausgleichsmaßnahme eine Rodung von ruderalen Gebüschflä- chen, auf welchen sich nach Beendigung der Maßnahme (Maßnahme 005_V) wärmeliebende Ruderalflur etabliert.
3.1.2 Tiere
Detaillierte Ergebnisse der faunistischen Erfassungen können dem Artenschutzrechtlichen Fach- beitrag entnommen werden.
Die zur Vermeidung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände notwendigen Maßnahmen sind in Kapitel 3.7 dargestellt.
Die Blauflügelige Ödlandschrecke, die Blauflügelige Sandschrecke und die Westliche Beißschre- cke sind nicht Bestandteil der artenschutzrechtlichen Prüfung und werden deshalb im Rahmen der Eingriffsregelung betrachtet. Für die Arten werden allgemeine Vermeidungsmaßnahmen vor- gesehen, sodass es zu keinem Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände kommt (Kap. 3.2).
Europäische Vogelarten Bauzeitlich werden Brutvögel über eine Rodungszeitbeschränkung (Maßnahme 001_VA) ge- schützt. Durch eine Bauüberwachung wird die neunte BE-Fläche auf Brutgeschehen von Boden- brütern kontrolliert (Maßnahme 003_V). Vorhabenbedingt kommt es zur Rodung von einem Ge- hölz- und Gebüschstrukturen, in denen Vogelarten geeignete Brutplätze finden (Konflikt B3). Die ubiquitären Arten gelten als relativ unempfindlich gegenüber dem Eingriff, da diese Arten in ihren Lebensraumansprüchen so flexibel sind, dass sie im Umfeld des Wirkraumes noch genügend Ersatzlebensraum finden. Vorsorglich wird trotzdem die baubedingte Rodung von 497 m² Ge- hölzbestand 1:1 an geeigneter Stelle im Umfeld des Eingriffs wieder angepflanzt (Maßnahme 003_VA).
Nahrungshabitate werden durch das Bauvorhaben nicht erheblich beeinträchtigt bzw. es befinden sich im Umfeld ausreichend störungsfreie Flächen zur Nahrungsaufnahme, sodass eine Beein- trächtigung von Nahrungsgästen ausgeschlossen werden kann.
Reptilien Um Tötungen und Verletzungen nach für die Artengruppe der Reptilien durch das Vorhaben zu vermeiden, sollen diese durch ein Reptilienmanagement inkl. Vergrämungsmahd (Maßnahme 002_VA) aus dem Baufeld inkl. aller BE-Flächen gelenkt werden. So wird das Risiko einer bau- bedingten Tötung sowie einer Nutzung des Baufeldes als Eiablageplatz bzw. Überwinterungs- quartier für Reptilien minimiert. Anschließend sind die BE-Flächen sowie ggf. das Baufeld einzu- zäunen. Durch eine zweistufige Rodung der Gehölze auf der achten BE-Fläche, wird zudem das Risiko für die Störung potenzieller Überwinterungsquartiere minimiert (siehe Maßnahme 001_VA). Weitere Eingriffe in Gehölze sind im Zuge des Vorhabens nicht vorgesehen. Zudem wird eine Umweltfachliche Bauüberwachung eingesetzt, die die durchzuführenden Maßnahmen begleitet bzw. kontrolliert (siehe Maßnahme 004_V).
Tag- und Nachtfalter Um Tötungen und Verletzungen für die Artengruppe der Tagfalter durch das Vorhaben zu ver- meiden, sollen die Habitate durch eine kurzschürige Vergrämungsmahd (Maßnahme 002_VA) entwertet werden. So wird das Risiko einer baubedingten Tötung sowie einer Nutzung des Bau- feldes als Eiablageplatz bzw. Überwinterungsquartier für Reptilien minimiert. Eine Zerstörung von Ruhe- und Fortpflanzungsstätten ist während der Bauarbeiten in ruderalen Bereichen möglich.
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Hierfür sind die vor Beginn der Bauarbeiten Stein- und/oder Totholzhaufen sowie Sandlinsen mit Weidenröschen und Nachtkerzen anzusäen (Maßnahme 002_VA).
Die zur Vermeidung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände notwendigen Maßnahmen sind in Kapitel 3.3 dargestellt.
3.1.3 Boden
Bauzeitlich werden 56.218 m² unversiegelter Boden als BE-Fläche, Baufeld oder Zufahrt genutzt (Konflikt Bo1). Die Böden sind im Rangierbahnhof sowie entlang der südöstlich gelegenen Bahn- gleise bereits im Bestand stark anthropogen überformt und verdichtet. Eine Beeinträchtigung des vorbelasteten Bodengefüges durch die Baustelleneinrichtung oder den Bauablauf sind unter Be- rücksichtigung von der allgemeinen Vermeidungsmaßnahmen nicht ableitbar.
Durch das Vorhaben kommt es zu Überprägungen durch die Anlage eines Ablaufrechners sowie der Verkabelung von geschotterten Gleisbereichen (2.075 m²), wärmeliebender Ruderalvegeta- tion (190 m²), artenarmer Ruderalvegetation (503 m²), Verkehrsflächen (328 m²) und Fußweg (749 m²). Aufgrund der bestehenden Vorbelastungen sind diese aber nicht als erheblich beein- trächtigend anzusehen (Konflikt Bo2). Die Beeinträchtigung wird über das Biotopwertverfahren berücksichtigt (Kap. 3.3). Eine Entsiegelung von 307 m² ergibt sich durch den Rückbau von Gleis- bereichen (Kabelkanäle, Schächte).
3.1.4 Wasser
Oberflächengewässer sind im Untersuchungsraum nicht gegeben.
Gründungsarbeiten, welche Eingriffe in das Grundwasser notwendig machen, ergeben sich nicht. Durch den Neubau des Ablaufrechners sowie des entstehenden Neubaus von Kabelkanälen im Zuge des Kabeltiefbaus kommt es zu einer Versiegelung von 3.862 m2. Ebenfalls kommt es zu einem Rückbau von 307 m2 versiegelter Fläche. Da es sich um keine flächenhaften Versiegelun- gen handelt, sondern um Versieglungen von einzelnen Teilbereichen, kann das auftretenden Nie- derschlagswassers wie im Bestand in den befestigten und unversiegelten Bereichen randlich der Kabelkanäle und der Gleise versickern. Beeinträchtigungen für das Grundwasser sind nicht ab- leitbar. Durch allgemeine Vermeidungsmaßnahmen (Kap. 3.2) werden Beeinträchtigungen für das Grundwasser durch eine ordnungsgemäße Lagerhaltung und Baustelleneinrichtung verhin- dert. Da es sich bei den Versiegelungen um keine zusammenhängenden, flächenhaften Versie- gelungen handelt, sind ebenfalls keinen Beeinträchtigungen auf die Grundwasserneubildung zu erwarten.
Insgesamt sind keine Wirkfaktoren abzuleiten, die gegen die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Bewirtschaftungszielen nach §§ 27 und 47 WHG sprechen.
3.1.5 Klima/Luft
Durch das Vorhaben im besiedelten Bereich ergeben sich keine nennenswerten mikroklimati- schen Änderungen im Untersuchungsraum. Die Versiegelungen beschränken sich auf 3.862 m², welche fast ausschließlich auf bereits befestigten oder anthropogen stark beanspruchten Flächen ohne Vegetation erfolgt. Die Gehölzrodungen der Gehölzbestände werden nach Vorhabenende wiederhergestellt wie im Bestand. Eine erhebliche mikroklimatische Beeinträchtigung kann nicht abgeleitet werden. Die Abgase und die Staubentwicklung während der Bauphase sind zeitlich begrenzt.
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3.1.6 Landschaftsbild
Der Untersuchungsraum ist für das Landschaftsbild von keiner Bedeutung und stellt keine lokale Erholungsfunktion dar. Die zeitlich genutzten Flächen stehen nach Vorhabenende wieder vollum- fänglich zur Verfügung. Im Zuge des Vorhabens kommt es zu Versiegelungen, welche sich aus- schließlich auf anthropogen stark beanspruchten Flächen innerhalb des Rangierbahnhofs sowie angrenzend der weiter südlich verlaufenden Bahngleise begrenzen. Die Gehölzrodungen der Ge- hölzbestände werden nach Vorhabenende wiederhergestellt wie im Bestand. Der Baustellenver- kehr ist auf wenige Monate beschränkt.
Erhebliche Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten.
3.2 Vermeidung von Beeinträchtigungen durch das Vorhaben
Die Verortung der Maßnahmen ist den Maßnahmenplänen (Anhang 2) zu entnehmen.
Maßnahmen mit dem Kürzel VA stellen artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen dar, das Kürzel V bezeichnet naturschutzfachliche Vermeidungsmaßnahmen.
Allgemeine Maßnahmen zum Schutz und zur Vermeidung Im Zuge der Ausführungsplanung sind folgende allgemeine Vermeidungsmaßnahmen vorzuse- hen:
- Oberbodensicherung auf bauzeitlich oder dauerhaft beanspruchten Flächen und ord- nungsgemäße Zwischenlagerung bzw. Wiederverwendung des Oberbodens gemäß DIN 18915
- Ordnungsgemäße Wiederverwendung von Erdaushub gemäß den im Bundesland Bayern gültigen Gesetzen, Verordnungen und Regelungen
- Minimierung der bauzeitlichen Flächenbeanspruchung außerhalb bereits befestigter Ver- kehrsflächen (z.B. möglichst keine Zwischenlagerung nicht mehr benötigter Oberboden- und Aushubmassen, sondern unmittelbarer Abtransport). Beim Betreiben der Baustelle und der Baustelleneinrichtungen ist grundsätzlich, auch innerhalb des Bahnbetriebsfel- des, eine bestands- und flächenschonende Bauweise zu gewährleisten. Eine Nutzung über die dargestellten Flächen hinaus ist nicht zulässig.
- Maßnahmen zur Minimierung der Staubbelastung und Straßenverschmutzung im Zuge der Erdmassenbewegungen und -transporte (Vermeidung von Erdarbeiten bei ungeeig- neter, feuchter Witterung, Reinigung der Fahrzeuge, Staubschutz)
- Vermeidung des Eintrages von Schmier- und Betriebsstoffen aus Maschinen und Bau- fahrzeugen in Boden und Grundwasser u.a. durch regelmäßige Wartung. Die Wartung und Pflege sowie das Befüllen mit Treib- und Schmierstoffen der Maschinen erfolgt nur über einer flüssigkeitsdichten Unterlage. Entsprechende Lagerplätze sind nur in hinrei- chender Entfernung zu Gewässern und unter Beachtung der umweltrechtlichen Anforde- rungen zulässig Darüber hinaus werden die auf Baustellen geltenden Sicherheitsbestimmungen und Auflagen be- achtet.
Hinsichtlich der vorkommenden besonders geschützten Blauflügeligen Ödlandschrecke, Blauflü- geligen Sandschrecke und Westlichen Beißschrecke wird die Baufeldfreimachung erst ab 10.00 Uhr erfolgen, da die Arten erst bei milden Tagestemperaturen mobil sind und dem Eingriff so ausweichen können. Der Oberboden auf den Sandmagerrasenflächen (2. und 3. BE-Fläche)
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darf nicht abgeschoben werden, da sich darin überwinternde Eier befinden, aus denen im darauf- folgenden Frühjahr Nymphen schlüpfen werden. Ersatzhabitate stehen in der Nähe ausreichend zur Verfügung.
001_VA - Jahreszeitliche Beschränkung der Rodungs- und Rückschnittarbeiten Erforderliche Rodungen und Rückschnitte sind gemäß § 39 BNatSchG im Zeitraum zwischen dem 01. Oktober und 28. Februar vorzunehmen.
Da potenzielle Überwinterungsquartiere von Reptilien in den angrenzenden Gehölzbeständen nicht auszuschließen sind, muss die Rodung von Gehölzen zweistufig erfolgen:
-
Zwischen Oktober und Februar werden die Gehölze händisch bzw. ohne schwere Ma- schinen (alternativ vom Weg aus ohne Befahrung der betroffenen Fläche) auf den Stock gesetzt (die Wurzelstubben verbleiben vorerst im Boden).
-
Das Ziehen der Wurzeln erfolgt während der Aktivitätsphase der Reptilien frühestens ab März/April nach Freigabe durch die UBÜ
002_VA - Reptilienmanagement Anlage von Reptilienmeier Um den bauzeitlichen Verlust von Reptilienhabitaten zu kompensieren, sind vor Baubeginn 15 Stein- und/oder Totholzhaufen in Umgebung der Bahnstrecke (Gibitzenhof Fläche 2, Gemarkung Gibitzenhof, Flurstück 466, südl. der 5. BE-Fläche) anzulegen, der als Ruhe-, Versteck- und Sonnplatz fungiert. Die Haufen soll ca. 2 m breit, 5 m lang und 1 m hoch sein. Um auch Fortpflan- zungsmöglichkeiten zu schaffen, ist in Nachbarschaft zum Stein-/Totholzhaufen eine Sandlinse zur Eiablage herzurichten. Die Sandlinse sollte etwa 1 m² groß sowie ca. 70 cm tief sein. Die Reptilienmeiler sind zudem mit Weideröschen und Nachtkerzen als Futterpflanzen für den Nacht- kerzenschwärmer anzusäen. Die ungefähre Lage ist dem Maßnahmenplan des LBP zu entneh- men. Unter Absprache mit der UBÜ können die Größendimensionen an die Gegebenheiten vor Ort angepasst werden. Die Strukturen verbleiben nach Bauende in freier Sukzession.
Vergrämungsmahd Die Saum- und Ruderalstrukturen beidseitig der Gleiskörper sowie auf und randlich der Schotter- fläche, auf welcher der neue Ablaufrechner errichtet werden soll, sind zur Minimierung der Ge- fährdung von Reptilien vor Beginn der Baumaßnahmen durch eine möglichst kurze Mahd (mit ca. 2 m Puffer) unattraktiv für die Reptilien zu gestalten.
Hinsichtlich des Lebenszyklus der Zauneidechsen ist der Beginn der Mahd außerhalb der Fort- pflanzungszeit (Ende April bis Ende August) und außerhalb der Winterruhe (von Mitte September bis Mitte März) besonders günstig, sodass die Tiere vor diesen sensiblen Zeiträumen vergrämt sind. Die erste Vergrämungsmahd muss folglich innerhalb des Aprils oder Anfang September stattfinden. Die erste Mahd ist möglichst nahe vor dem Baubeginn durchzuführen und bis zum Bauende ist die Vegetation dauerhaft kurz zu halten.
Durch die Mahd wird das Nahrungsangebot in den geplanten Eingriffsbereichen reduziert, da die Beutetiere der Reptilien (Insekten wie Heuschrecken, kleine Käfer) durch die Reduzierung ihrer Futterpflanzen in angrenzende vegetationsreichere Bereiche abwandern und damit folglich auch die Reptilien ihren Haupt-Aktivitätsraum verändern. So wird das Risiko einer baubedingten Tö- tung sowie einer Nutzung des Baufeldes als Eiablageplatz bzw. Überwinterungsquartier für Rep- tilien minimiert. Auch vorhandene Versteckstrukturen (z.B. Totholzhaufen) innerhalb des Baufel- des müssen händisch bzw. ohne schweres Gerät vorsichtig während der Aktivitätszeit der
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Reptilien abgetragen werden. Die Notwendigkeit muss durch die UBÜ in Absprache mit dem Auf- traggeber sowie der Naturschutzbehörde geklärt werden.
Zaunstellung Anschließend sind die BE-Flächen einzuzäunen, um eine Rückwanderung zu verhindern. Die aufzustellenden Zäune sind einzugraben, müssen mindestens 50 cm hoch sein und sind auf einer Breite von min. einem Meter von aufwachsender Vegetation, die von Reptilien als Übersteighilfe zurück in den Vorhabenbereich genutzt werden könnten, freizuhalten. Der Zaun ist nach außen schräg zu stellen, sodass Tiere den Vorhabenbereich eigenständig verlassen können, jedoch ein Einwandern verhindert ist. Der Zaun ist nach der ersten Mahd aufzustellen, damit die Reptilien die Zeit haben, die Fläche eigenständig zu verlassen. Ggf. vorgefundene Tiere sind durch die UBÜ hinter den Zaun bzw. in die vorab angelegten Habitate umzusetzen. Der Zaun ist regelmäßig auf Funktionalität zu kontrollieren und nach Vorhabenende vollständig zu entfernen. Die unge- fähre Lage des Zauns ist dem Maßnahmenplan des LBP zu entnehmen. Unter Absprache mit der UBÜ kann die konkrete Lage des Reptilienschutzzauns an die Gegebenheiten vor Ort angepasst werden.
003_VA - Gehölzpflanzung Bauzeitlich gerodete Gehölze sind wiederherzustellen (497 m²). Hierfür wird eine bahneigene Fläche (Gemeinde Nürnberg, Gemarkung Großreuth b. Schweinau, Flurstück 713) genutzt (siehe Maßnahmenplan, Anhang 2.11).
Gepflanzt werden Laubbäume 2. Ordnung (keine Zuchtformen, zertifizierte Regiogehölze/Forst- gehölze). Die Bäume sollten in einem Abstand von 8 m zueinander gepflanzt werden. Art und Größe sind durch die UBÜ mit der zuständigen Behörde abzustimmen.
Die Pflanzenqualitäten müssen den Gütebestimmungen des Bundes deutscher Baumschulen (BdB) entsprechen, d.h. einen Stammumfang von mindestens 16 cm und einen durchgehenden Leittrieb mit drei Verzweigungen haben.
Es erfolgt eine einjährige Herstellungspflege und eine zweijährige Fertigstellungspflege (ggf. wäs- sern und nachpflanzen). Das Biotop ist dauerhaft zu erhalten.
004_V - Generelle Umweltfachliche Bauüberwachung (UBÜ) mit Schwerpunkt Naturschutz Für die Baumaßnahme ist eine umweltfachliche Bauüberwachung (UBÜ), Fachgebiet Natur- schutz, einzusetzen. Aufgabe der UBÜ ist es, über die Umsetzung und Einhaltung der festge- setzten Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen zu wachen und ggf. deren Einhaltung durchzuset- zen. Hierzu gehören insbesondere die:
- Überprüfung der zeitlichen Koordination, z.B. Berücksichtigung der landschaftspflegeri- schen Maßnahmen im Bauzeitplan,
- Kennzeichnung von Flächen, die für Bauarbeiten nicht (dauerhaft oder vorübergehend) in Anspruch genommen werden dürfen,
- Kontrolle der Einhaltung von naturschutzfachlichen Vermeidungs-, Minimierungs- und Schutzmaßnahmen im Zuge der Bauarbeiten,
- Durchführung, Organisation und Kontrolle von Artenschutz-Maßnahmen, insbesondere die im Artenschutzbeitrag vorgesehene Einhaltung der gesetzlichen Rodungszeit, die Ver- grämung von Reptilien und das Absammeln einzelner Tiere innerhalb des Baufelds. Von der UBÜ sind bei Bedarf weitere Schutzmaßnahmen zu planen und umzusetzen (z.B. Absperrungen).
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-
Aufklärung der Bauleitung sowie der am Bau Beschäftigten über die Vermeidungs-, Mini- mierungs- und Schutzmaßnahmen.
-
Kontrolle der Maßnahmenflächen auf die Ansiedlung von invasiven Neophyten, soweit im Rahmen der Entwicklungspflege vorgesehen
005_V Wiederherstellung der wärmeliebenden Ruderalflächen Im Zuge des Bauvorhabens und der Nutzung der BE-Flächen werden wärmeliebende Ruderal- fluren beansprucht.
Im Anschluss an die Baumaßnahmen werden die bauzeitlich genutzten Flächen mit zwischenge- lagertem Oberboden wieder hergestellt und der Boden gelockert (vgl. 3.2 allgemeine Maßnah- men zum Schutz und zur Vermeidung). Sollte der zwischengelagerte Boden nicht ausreichen, wird nährstoffarmer Sand aus der Region Nürnberg verwendet.
Es sollen wärmeliebende Ruderalfluren durch Selbstbegrünung und Sukzession entstehen, die dem Ausgangszustand entsprechen. Entwicklungsziel sind somit, ruderale Staudenfluren auf hu- musarmen, vorwiegend trockenen Standorten mit Standortpotenzial für Sandmagerrasenarten.
Herstellung Die Entwicklung des Biotoptyps geschieht durch Selbstbegrünung und Sukzession. Eine rasche Entwicklung von Mischformen aus kurzlebigen und ausdauernden Ruderalfluren durch die An- siedlung entsprechender Pflanzenarten aus umliegenden Ruderalfluren ist zu erwarten. Viele Ar- ten der ausdauernden Ruderalfluren besitzen die Fähigkeit, sich schnell vegetativ (über Wurzeln und oberirdische Ausläufer) auf angrenzende Bereiche auszubreiten, zudem ist der Eintrag von Samen durch die in der Nähe vorkommenden Bestände sehr hoch.
Die Flächen werden im Zuge der Bauausführung hergestellt. Es sind keine zusätzlichen land- schaftspflegerischen Maßnahmen erforderlich.
Entwicklung Die Flächen werden wie bisher im Zuge der Unterhaltung der Bahntrasse und des Rangierbahn- hofs frei von stärkeren Gehölzen gehalten. Durch ein Monitoring in einem Zeitraum von drei Jah- ren, nach Herstellungsbeginn, wird einmal jährlich diese Fläche durch eine Generelle Umwelt- fachliche Bauüberwachung (UBÜ) mit Schwerpunkt Naturschutz auf Neophyten kontrolliert. Soll- ten Neophyten festgestellt werden, sind Pflegemaßnahem zu ergreifen, um eine Ansiedelung und Ausbreitung zu unterbinden, wobei auf den Einsatz von Glyphosat verzichtet werden sollte.
006_V Rodung der Robinienbestände auf den ehemaligen Ruderalflächen Entlang der Bahnstrecke befinden sich in unmittelbarer Nähe zu den bauzeitlich genutzten Flä- chen drei mit Robinien bestandenen Flächen (Eine Fläche nordwestlich und zwei südöstlich der 2. BE-Fläche). Diese werden im Zuge des Vorhabens gerodet, sodass sich auf diesen Flächen wärmeliebende Ruderalfluren mit Standortpotenzial für Sandmagerrasenarten etablieren können.
Herstellung Die Fläche wird entbuscht, dabei werden die Sträucher und Robinien soweit wie möglich mit ei- nem Bagger gegriffen und mit den Wurzeln herausgezogen, sodass die Wurzelstöcke entfernt und offene Bodenstellen hergestellt werden. Bei der südöstlichsten Rodungsfläche ist darauf zu- achten, dass die heimischen Rosengewächse vorgelagert zu der Rodungsfläche bestehen blei- ben.
Entwicklung
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Die Entwicklung der Ruderalflur geschieht durch Selbstbegrünung und Sukzession. Eine rasche Entwicklung von Mischformen aus kurzlebigen und ausdauernden Ruderalfluren durch die An- siedlung entsprechender Pflanzenarten aus umliegenden Ruderalfluren ist zu erwarten. Viele Ar- ten der ausdauernden Ruderalfluren besitzen die Fähigkeit, sich schnell vegetativ (über Wurzeln und oberirdische Ausläufer) auf angrenzende Bereiche auszubreiten, zudem ist der Eintrag von Samen durch die in der Nähe vorkommenden Bestände sehr hoch.
Es kommt zu einer Entbuschung auf einer Fläche von 848 m2.
007_V – Entbuschung einer Ruderalfläche im Gleisfeld Im Zuge des Bauvorhabens kommt es zu einer anlagebedingten Überprägung von wärmelieben- den Ruderalfluren und initialen Gebüschen. Durch die Entbuschung einer Fläche mit ruderalen Gebüschen im Gleiszwischenbereich, der an die Baumaßnahme angrenzt, wird eine Fläche ge- schaffen, die das Standortpotenzial für Sandmagerrasenarten im Gleisfeld erhöht und als funkti- onaler Ausgleich zu den überprägten Flächen dient.
Herstellung Die Fläche wird entbuscht, dabei werden die Sträucher und Robinien soweit wie möglich mit ei- nem Bagger gegriffen und mit den Wurzeln herausgezogen, sodass die Wurzelstöcke entfernt und offene Bodenstellen hergestellt werden. Über die ersten drei Jahre wird die Fläche zweimal jährliche kontrolliert und wiederaufkommende Gehölze entfernt. Bei einem mehrmaligen Wieder- aufkommen der Gehölze werden die bestehenden Gehölze durch einen Forstmulcher entfernt.
Nach drei Jahren wird auf die Fläche eine dünne Schicht Sand aus Nürnberg oder der näheren Umgebung aufgebracht.
Die Entwicklung des Biotoptyps erfolgt durch eine Mahdgutübertragung aus geeigneten Flächen im Umfeld des Rangierbahnhofs. Hierzu würde die zuständige Untere Naturschutzbehörde einen Kontakt herstellen. Falls dies nicht möglich sein sollte, erfolgt eine Ausaat des Regio-Saatguts des Ursprungsgebiets 12 auf der Fläche.
Die Flächen werden im Zuge der Bauausführung hergestellt.
Entwicklung Für eine Dauer von 25 Jahren nach Herstellungsbeginn, erfolgt eine jährliche Mahd der Fläche, um sie freizuhalten. Dabei werden mechanisch stellenweise Bodenverletzungen provoziert oder offene Bodenstellen hergestellt, damit sich die Arten der Sandmagerrasen verjüngen können. Die Fläche wird durch eine Umrandung mit Steinquadern oder -blöcken gegen eine Verwendung als Lagerfläche gesichert.
Die Maßnahme wird durch eine Generelle Umweltfachliche Bauüberwachung (UBÜ) mit Schwer- punkt Naturschutz kontrolliert.
Es kommt zu einer Entbuschung auf einer Fläche von 715 m2.
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3.3 Ermittlung des Kompensationsbedarfs
Gemäß BayKompV § 5 Abs. 2 Nr. 2 sind Eingriffe nicht erheblich, wenn zu erwarten ist, dass sich die beeinträchtigten Funktionen der Schutzgüter innerhalb einer Frist von drei Jahren nach Inan- spruchnahme der betroffenen Flächen selbstständig wiederherstellen und nach Ablauf dieser Frist keine nachhaltigen negativen Auswirkungen auf die Funktionen der Schutzgüter verbleiben.
Gemäß der Vollzugshinweise Straßenbau (02/2014) wird für Biotope mit einem Biotopwert von ≥ 4 Wertpunkten bei bauzeitlichen Flächeninanspruchnahmen eine Beeinträchtigung von 0,4 an- genommen. Bei geringerwertigen Biotopen besteht keine Erheblichkeit (Faktor 0). Voraussetzung hierfür ist, dass der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird bzw. die Entwicklungsvoraus- setzungen hin zu diesem Zustand geschaffen werden. Wird der ursprüngliche Zustand nicht wie- derhergestellt (bspw. Gehölzbestände auf bauzeitlichen Flächen, die durch die Umgestaltung des Vorhabenbereichs nicht wieder gepflanzt werden können) so wird der Faktor 0,7 in Anlehnung an die Festsetzungen einer anlagebedingten Überbauung mit Wiederbegrünung angesetzt.
Die dauerhafte Überbauung von Biotoptypen mit wiederbegrünten Böschungs- und sonstigen Ne- benflächen mit einem Gesamtwert von ≥ 4 bis 10 Wertpunkten wird mit dem Beeinträchtigungs- faktor von 0,7, und ≥ 11 Wertpunkten wird mit dem Faktor 1 angesetzt.
Die dauerhafte Überbauung ohne Wiederbegrünung (Versiegelung) von Biotoptypen mit dem Ge- samtwert ≥ 1 Wertpunkten erhält den Beeinträchtigungsfaktor 1,0.
Werden bisher versiegelte Flächen entsiegelt und nicht für eine Ausgleichs- oder Ersatzmaß- nahme verwendet, ergibt sich die Aufwertung in Wertpunkten aus dem Gesamtwert des künftigen Biotoptyps (siehe hierzu auch § 7 Abs. 5 BayKompV).
Durch das Vorhaben entsteht ein Kompensationsbedarf von 11.780 Wertpunkten.
Der Ausgleich des naturschutzrechtlichen Defizits wird aufgrund des Mangels an verfügbaren Flächen (DB-eigene Flächen und Flächen Dritter) über den Kauf von Ökopunkten ausgeglichen.
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Tabelle 1: Ermittlung Kompensationsbedarf nach BayKompV (2013) i. V. m. Vollzugshinweisen Straßenbau (02/2014) gemäß Mustervorlage Anlage 2 - Landschaftspflegerischer Begleitplan - Tabellarische Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation (Teil 2) (2/2014)
| Kompensationsbedarf für die flächenbezogen bewertbaren Merkmale und Ausprägungen des Naturgutes Arten und Lebensräume (§ 7 Abs. 2 Satz 1 BayKompV) | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Betroffene Biotop-/Nutzungstypen | Bewertung in Wertpunkten | Vorhabenbezogene Wirkung | BF | Betroffene | Kompensationsbedarf in Wertpunkten | |||||||||
| Code | Bezeichnung | Fläche | ||||||||||||
| [m²] | ||||||||||||||
| Fußweg, befestigt | 1 | Gering | Z | 0 | 3.934 | |||||||||
| V | 1 | 749 | ||||||||||||
| Gehölzbestände an Verkehrsflächen, junge bis mittlere Ausprägung | 3 | Gering | U | 0 | 497 | |||||||||
| Gleisanlage geschottert | 1 | Gering | Z | 0 | 27.534 | |||||||||
| V | 1 | 2.075 | ||||||||||||
| Gleisanlage versiegelt | 0 | Keine | V | 0 | 17 | |||||||||
| S | +1 zu V22 | 307 | ||||||||||||
| Ruderalfläche vegetationsarm | 2 | Gering | Z | 0 | 5.670 | |||||||||
| V | 1 | 503 | ||||||||||||
| Unbefestigter Weg | 2 | Gering | Z | 0 | 509 | |||||||||
| Verkehrsfläche befestigt | 1 | Gering | V | 1 | 328 | |||||||||
| Z | 0 | 15.064 | ||||||||||||
| Verkehrsfläche versiegelt | 0 | Keine | Z | 0 | 840 | |||||||||
| Gebüsche ruderaler Standorte | 7 | Mittel | Z | +2 zu P433 | 1.563 | |||||||||
| Wärmeliebende Ruderalfläche, artenreich | 9 | Mittel | Z | 0,4 | 3.010 | |||||||||
| V | 1 | 190 | ||||||||||||
| Summe | 62.790 | 13.271 |
Erläuterung BF Beeinträchtigungsfaktor Vorhabenbezogenen Wirkungen V Versiegelung (dauerhafte Überbauung mit nicht wiederbegrünten Flächen wie z. B. versiegelte Flächen, befestigte Wege, Bankette, Mittelstreifen) U Ueberbauung (dauerhafte Überbauung mit wiederbegrünten Böschungs- und sonstigen Straßennebenflächen) B Betriebsbedingte Wirkungen Z Zeitlich vorübergehende Überbauung/Inanspruchnahme (Zufahrtswege, Lagerflächen, Baustelleneinrichtungen, Ersatzstraßen, u. ä. während der Bauzeit) K VerKleinerung/Isolation von Biotopen, sodass die verbleibenden Restfläche ihren Biotopwert weitgehend verliert)
Aufwertung entspr. § 7 Abs. 5 BayKompV i. V. m. Vollzugshinweisen Straßenbau (negative Werte) L EntLastung bisher betriebsbedingter Wirkungen belastetet Fläche S EntSiegelung mit Folgenutzung „keine Kompensationsmaßnahme“, Angabe des Zielbiotoptyps nach Entsiegelung
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Tabelle 2: Ermittlung Kompensationsumfang nach Bayerischer Kompensationsverordnung vom 07. August 2013 i. V. m. Vollzugshinweisen Straßenbau (02/2014) gemäß Muster- vorlage Anlage 2 - Landschaftspflegerischer Begleitplan - Tabellarische Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation (Teil 2) (2/2014)
| Kompensationsumfang der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für das Schutzgut Arten und Lebensräume | ||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kompen- | Ausgangszustand nach der Biotop- | Prognosezustand nach der Biotop- u. | Kompensationsmaßnahme | |||||||||||||||||||||
| sations- | u. Nutzungstypenliste | Nutzungstypenliste | ||||||||||||||||||||||
| maß- | Code | Bezeichnung | Bewertung | Code | Bezeich- | Bewertung | Berücksichtigung | Fläche [m²] | Aufwertung | Kompensation- | ||||||||||||||
| nahme Nr. | [WP] | nung | [WP] | Prognosewert | sumfang [WP] |
Gehölzbe- Ruderalflä- stände an 003_VA P431 chen, vegetati- 2 V52 Verkehrsflä- 7 -2 497 3 1.491 onsarm chen, alte Ausprägung
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4 Kompensationsmaßnahmen
Die Verortung der Maßnahmen ist den Maßnahmenplänen (Anhang 2) zu entnehmen.
Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Land- schaftspflege vorrangig auszugleichen oder in sonstiger Weise zu kompensieren. Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts wiederhergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu- gestaltet ist. In sonstiger Weise kompensiert ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die be- einträchtigten Funktionen des Naturhaushalts möglichst in dem vom Eingriff betroffenen Land- schaftsraum in gleichwertiger Weise ersetzt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neugestaltet ist.
Maßnahmen mit dem Kürzel A stellen Ausgleichsmaßnahmen dar, das Kürzel E bezeichnet Er- satzmaßnahmen, das Kürzel Ök Ökokontomaßnahmen.
008_ÖK - Ökokonto
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5 Ersatzgeld
Ein Ersatzgeld ist nicht notwendig. Der Kompensationsbedarf wird über Kompensationsmaßnah- men umfänglich gedeckt.
Planungsbüro Dr. Huck Herzbachweg 75 63571 Gelnhausen www.buero-huck.de
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Erneuerung Ablaufsteuerrechner Rbf Nürnberg Strecke 5960, 5961, 5962, 5963, 5964, 5965 Landschaftspflegerischer Begleitplan 28
6 Zusammenfassung
Die DB InfraGO AG, plant die Erneuerung des Ablaufsteuerrechners des Rangierbahnhofs Nürn- berg sowie die Erneuerung der Verkabelung. Durch das Vorhaben ergeben sich vermeidbare Beeinträchtigungen für Biotope und Schutzgüter, welche über ein geeignetes Maßnahmenkon- zept auf ein unerhebliches Maß abgemildert bzw. vollständig verhindert werden (Kap. 3.2). Un- vermeidbare Beeinträchtigungen werden über das Biotopwertverfahren multifunktional berück- sichtigt (Kap. 3.3) und durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert (Kap. 4). Insgesamt entsteht durch das Vorhaben ein Defizit von 11.780 Wertpunkten, welches über den Kauf von Ökopunkten (Maßnahme 008_ÖK) ausgeglichen wird. Durch eine biotopbezogene Maßnahme auf einer an das Baufeld grenzenden Fläche, die das Standortpotenzial für Sandmagerrasen im Gleisfeld er- höht, wird der Anteil an geschützter Biotopfläche durch die Baumaßnahme nicht verringert und damit das geschützte Biotop nicht erheblich beeinträchtigt.
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