VOEK 630-25 FB Frage-Antwort 1-114, Info der Vergabe.pdf

3D-Bestandsaufnahme, -modellierung und digitales Raumbuch für die Akademie der Künste

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.09.2026, 17:03 (Europe/Berlin)

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Öffentliche Ausschreibung (national) zur Erstellung eines 3D-Aufmaßes und zur Bestandserfassung der Akademie der Künste (AdK Berlin PP4 – Sanierung Akademie der Künste, Pariser Platz 4, 10117 Berlin) VOEK 630-25

Teilnehmerfragen und Antworten

Ende der Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:24.09.2026

Lfd. Nr.Bezug / Betroffener Punkt der UnterlagenFrageAntwort
1Termin-OrtsbesichtigungFür die Bearbeitung des Angebotes möchte ich gerne die Möglichkeit wahrnehmen und das Objekt in einem Ortstermin zu begehen. Wenn möglich, würden bei mir folgende Tage passen: 12.05.26 oder 19.05.26.Zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins wenden Sie sich bitte an die für das Objekt zuständige Ansprechperson. Die Kontaktdaten und weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Ziffer 1.2 der Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen.
ALLGEMEINER HINWEISZiel der ausgeschriebenen Leistungen ist die Erstellung einer belastbaren digitalen Bestandsgrundlage für zukünftige Planungs- und Sanierungsmaßnahmen. Maßgeblich sind die in den Vergabeunterlagen definierten Mindestanforderungen einschließlich Leistungsbeschreibung und Anlagen. Die Bestandserfassung erfolgt grundsätzlich zerstörungsfrei und auf Grundlage sichtbarer bzw. zugänglicher Bereiche und Informationen. Soweit Antworten erläuternde Beispiele enthalten, dienen diese auschließlich der Konkretisierung der Mindestanforderungen und begründen keine darüber hinausgehenenden Leistungsverpflichtungen.
2C-02 Leistungsbeschreibung Pkt. 2.2, GeschossgliederungIn Abbildung 1 dargestellt ist u.a., dass im Modell später OKRD zu erfassen ist. Diese Information kann durch den Scanner nur erfasst werden, wenn die Rohdecke sichtbar ist. Wie ist damit z.B. im Fall von abgehangenen Decken umzugehen? Analog gilt das auch für das Fundament. Das Fundament könnte u.U. aus vorliegenden Planuterlagen abgeleitet und modelliert werden.Die Erfassung erfolgt grundsätzlich zerstörungsfrei und auf Grundlage sichtbarer bzw. zugänglicher Bauteile. OKRD und UKRD sind zu erfassen, sofern diese sichtbar oder ohne Eingriffe zugänglich sind. Abgehängte Decken oder Vorsatzschalen sind nicht zu öffnen. Verdeckte Konstruktionen sowie nicht sichtbare Bauteile wie z.B. Fundamente sind nicht Bestandteil der Leistung, sofern diese nicht aus vorhandenen Informationen eindeutlich ableitbar sind.
3C-02 Leistungsbeschreibung Pkt. 2.2, GeschossgliederungSind abgehangende Decken zu öffnen, um die Rohbaudecken zu erhalten? Wenn ja, sind entsprechende Revisionsöffnungen vorhanden?Bauteilöffnungen oder sonstige zerstörende Eingriffe sind nicht vorgesehen. Vorhandene und zugängliche Revisionsöffnungen können im Rahmen der Bestanderfassung genutzt werden. Eine Verpflichtung zur Öffnung geschlossener Konstruktionen besteht nicht.
4C-02 Leistungsbeschreibung Pkt. 2.3, RaumbuchZu Wand- und Fußbodenoberflächen, Fenstern, Türen usw. sind diverse Attribute zu erfassen. Dazu gehören u.a. Belag und Materialien, ggf. Aufbau. Diese Informationen lassen sich bei den heute verwendeten Materialien nicht mehr zweifelsfrei nur mit visuellen Aufnahmemethoden erkennen. So kann es schwierig sein, z.B. Laminat von Vinyl zu unterscheiden. Liegen diese Informationen bereits in anderen Quellen vor und können damit ins Raumbuch übernommen werden?Die Erfassung erfolgt entsprechend der Vorgaben der Vergabeunterlagen. Es sind ausschließlich sichtbare und eindeutig erkennbare Eigenschaften aufzunehmen. Verdeckte Konstruktionen oder zerstörende Untersuchungen zur Materialbestimmung sind nicht Bestandteil der Leistung. Der Auftraggeberin liegt eine Raumliste mit derzeit ca. 365 Räumen vor, in der auch Informationen zu Bodenbelägen für ca. 190 Räume enthalten sind. Bereits vorhandene Informationen können im Projektverlauf zur Verfügung gestellt werden, soweit diese vorliegen und nutzbar sind.
5C-02 Leistungsbeschreibung Pkt. 2.3, RaumbuchWeiterhin sind eine Reihe von technischen Ausstattungselemente zu erfassen. Dazu gehören u.a. Schalter und Steckdosen. Nicht alle techn. Ausstattungselemente werden in den Scans erkennbar sein, da z.B. von Mobiliar verdeckt oder in für den Scanner nicht sichtbaren Bereichen angebracht. Für eine Modellierung in LOD 300 braucht es diese Elemente üblicherweise nicht. Wie ist damit umzugehen?Die Informationsanforderungen ergeben sich aus den Anlagen, insbesondere dem LOIN-Anhang und dem Objektkatalog Bundesbau. Zu erfassen sind sichtbare und zugängliche bauliche und technische Ausstattungen im Rahmen der zerstörungsfreien Bestandserfassung. Verdeckte Installationen, hinter Verkleidungen oder Möbelierung liegende Elemente sowie nicht erkennbare Leitungsführungen sind nicht Bestandteil der Leistung. Eine vollumfängliche modellbasierte TGA-Bestandserfassung ist nicht vorgesehen.
6allgemeinWelche Zeitschiene von der Vergabe über Scanarbeiten bis zum Abschluss der Modellierung und der Erstellung des Raumbuches ist derzeit geplant? Diese Aussage ist wichtig um ggf. weitere Partner aus dem Netzwerk bereits frühzeit ins Projekt einzubinden.Die Bestandserfassung soll möglichst zeitnah nach Zuschlagserteilung erfolgen. Ein verbindlicher Projektrahmenterminplan wird seitens der Auftraggeberin derzeit nicht vorgesehen. Mit Angebotsabgabe ist jedoch ein projektspezifisches Durchführungskonzept einzureichen, das insbesondere die Projektorganisation, den vorgesehenen Personaleinsatz, die Erfassungsmethodik, die Ablauf- und Terminplanung sowie den Umgang mit den Besonderheitendes laufenden Betriebs nachvollziehbar darstellt. Die Plausibilität und Nachvollziehbarkeit des vorgeschlagenen Vorgehens fließen entsprechend der Zuschlagskriterien in die Angebotswertung mit ein.
7allgemeinIst es richtig, dass in die Stundensätze alle anfallenden Nebenkosten wie Fahrtzeiten, Unterbringung usw. einkalkuliert sein sollen?Sämtliche zur vollständigen Leistungserbringung erforderlichen Aufwendungen und Nebenkosten sind mit den angebotenen Preisen abgegolten, sofern in den Vergabeunterlagen nichts Abweichendes geregelt ist. Dies umfasst insbesondere Reise-, Fahrt-, Unterbringungs-, Personalneben-, Organisations- sowie sonstige projektbezogene Aufwendungen des Auftragnehmers.
8allgemeinAus unserem Verständnis der Aufgabenstellung ist sicherzustellen, dass die Scanarbeiten nach Möglichkeit in wenig frequentieren Zeiten zu realisieren sind. Das kann u.U. dazu führen, dass Arbeiten besonders Nachts bzw. innerhalb der Schließzeiten durchzuführen sind. Ist dieses Verständnis korrekt? Wie ist mit anfallenden Zuschlägen umzugehen, die ggf. z.B. aufgrund von Nachtarbeit entstehen? Wie ist die Zugänglichkeit in dieser Zeit überhaupt möglich (Alarme...)?Die Leistungserbringung erfolgt unter Berücksichtigung des laufenden Betriebs und in Abstimmung mit der Auftraggeberin sowie der Nutzerin vor Ort. Die Vorgehensweise hinsichtlich Zugänglichkeiten, Betriebszeiten, Begehungslogistik und möglicher Einschränkungen ist durch den Bieter im Durchführungskonzept nachvollziehbar darzustellen und wird im Rahmen der Zuschlagswertung berücksichtigt. Ein genereller Anspruch auf Nacht-, Wochenend- oder Sonderarbeitszeiten besteht nicht. Der Auftragnehmer hat seine Leistungserbringung eigenverantwortlich so zu organisieren, dass die Anforderungen der Leistungsbeschreibung unter den gegebenen Rahmenbedingungen erfüllt werden. Besondere Erschwernisse auf Grund des laufenden Betriebs, eingeschränkter Zugänglichkeiten oder organisatiorischer Abstimmungen sind im Rahmen der Angebotskalkulation angemessen zu berücksichtigen.

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9C-02 Leistungsbeschreibung Pkt. 2.1, BestandserfassungDas verformungsgerechte Aufmaß soll mit einer maximalen Abweichung von 2 cm erstellt werden. Damit ist der Einsatz von kinematischen Scannern ausgeschlossen, da diese die Genauigkeitsvorgabe derzeit noch nicht zuverlässig erreichen. Ist es richtig, dass Sie die Verwendung von mobilen (kinematischen) Scannern ausschließen?Die Wahl der Erfassungsmethodik und eingesetzten Hardware obliegt grundsätzlich dem Auftragnehmer. Es sind sämtliche Verfahren zulässig, sofern die in den Vergabeunterlagen geforderten Qualitäts-, Vollständigkeits- und Genauigkeitsanforderungen nachweislich eingehalten werden. Die Nachvollziehbarkeit des Genauigkeitskonzeptes, der Qualitätssicherung sowie der methodischen Umsetzung fließen gemäß Zuschlagskriterien in die Angebotswertung mit ein.
10Ist die im Rahmen der Leistungserbringung erforderliche Datenbearbeitung und -prozessierung zwingend durch Unternehmen mit Sitz/Betriebsstätte in Deutschland zu erbringen, oder ist eine Datenverarbeitung innerhalb der EU (z. B. in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ggf. auch durch Unterauftragnehmer) zulässig?Die Bedingungen für den Einsatz von Nachunternehmern sind den Vergabeunterlagen und den Zusätzlichen Vertragsbedingungen zu entnehmen. Grundsätzlich ist der Nachweis zu erbringen, dass die Daten innerhalb der EU verarbeitet werden und verbleiben.
11Bezüglich der im Leistungsbaustein 1 („Bestandserfassung“, Ziffer 2.1 geforderten Orthofotos für Innenräume bitten wir um Klarstellung: Ist es ausreichend, die Orthofotos aus den im Rahmen des 3D-Scans erfassten Panoramabildern/Scan-Daten abzuleiten, oder sind hierfür zusätzliche, separat aufzunehmende senkrechte (Nadir) Fotoaufnahmen der jeweiligen Bereiche zwingend erforderlich?Die geforderten Orthofotos sind in einer Qualität bereitzustellen, die den Anforderungen der weiteren Verwendung und Dokumentation entspricht. Dazu können diese aus den erfassten Panoramabildern/Scan-Daten abgeleitet werden. Die Wahl der geeignenten Erfassungs- und Verarbeitungsmethodik obliegt dem Auftragnehmer, sofern die geforderten Qualitäts- und Genauigkeitsanforderungen eingehalten werden.
12Im Leistungsbaustein 3: Raumbuch und Pläne sollen im Raumbuch gewisse Inhalte dargestellt werden. Für bspw. technische Anlagen, Möblierung und den Besonderheiten ist keine abschließende Anzahl beschrieben. Wieviel Attribute sind in Summe ca. zu erfassen. Und ist nur das Vorhandensein, z . B. eines Schallschutzes (ja/nein) zu erfassen oder verschiedene Ausführungen von Schallschutz, also in Form einer Auswahlliste? Bei Attributen nach Auswahlliste: Wird eine standardisierte Liste zur Verfügung gestellt (für eine einheitliche Benennung) ? Es sollen „Geschoss Grundriss mit markierter Verortung“ und „Grundriss des Raumes mit Vermaßung“ erfasst werden. Da es sich um geometrische Eigenschaften handelt – wie ist die Darstellung im Raumbuch gemeint? Ebenso „Treppenanlagen“, „Flure“, „Glasdach“ – Ist hier das Vorhandensein gemeint, denn eigentlich wird aus dem Modell und aus den Plänen ersichtlich, wann ein Flur oder Treppenanlage existiert.Die Informationsanforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere dem LOIN-Anhang sowie den referenzierten Unterlagen BFR GBestand und dem Objektkatalog Bundesbau. Zu erfassen sind die im Rahmen der zerstörungsfreien Bestandserfassung sichtbaren und eindeutig erkennbaren Merkmale entsprechend der definierten Informationsanforderungen. Nicht sichtbare oder nicht eindeutig bestimmbare Eigenschaften sind nicht Bestandteil der Leistung. Die Raumbucherfassung umfasst die vorhandenen Räume und Verkehrsflächen einschließlich zugehöriger raumbezogener Information gemäß Anlagen. Mit der Formulierung "Geschossgrundriss mit markierter Verortung" ist die grafische Kennzeichnung der Lage des jeweiligen Raumes bzw. Bereichs innerhalb des zugehörigen Geschossgrundrisses gemeint, beispielsweise mittels eines einfachen Piktogramms oder einer vergleichbaren Markierung. Mit der Formulierung "Grundriss des Raumes mit Vermaßung" ist die Darstellung des jeweiligen Raumgrundrisses innerhalb des Raumbuchs zur nachvollziehbaren Dokumentation des vorhandenen baulichen Zustands gemeint.
13Bezieht sich die maximale Seitenzahl von 5 Seiten für das Durchführungskonzept auf das gesamte Dokument inklusive Deckblatt, oder gilt die Begrenzung nur für den inhaltlichen Teil?Das schriftliche Konzept sollte insgesamt nicht mehr als 5 Seiten DIN A 4 (bei der Schriftart Arial, Schriftgröße 11 und Zeilenabstand einfach, Seitenränder: links, oben, rechts und unten 2 cm) umfassen. Ein Deckblatt zählt nicht zum Konzept und kann daher zusätzlich gezählt werden.
ALLGEMEINER HINWEISDie Wahl der konkreten Erfassungs-, Verarbeitungs- und Modellierungsmethodik obliegt grundsätzlich dem Auftragnehmer, sofern die in den Vergabeunterlagen definierten Qualtitäts-, Vollständigkeits- und Genauigkeitsanforderungen eingehalten werden.
14Bieterfrage LeistungKönnen Sie uns Grundrisse des Objektes zur Verfügung stellen? Welche Pläne sollen erstellt werden (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) und wie viele?Es wird derzeit geprüft, ob Grundrisse oder Teile zur Verfügung gestellt werden können. Gemäß Leistungsbeschreibung sind aus dem Modell Grundrisse und Schnitte mit Maßstab 1:50 abzuleiten und als DWG und PDF zu liefern. Mindestanforderungen sind jeweils ein Plan pro Geschoss, Fassadenansichten sowie mindestens ein Längs- und ein Querschnitt.
15Rückfragen zur AusschreibungSoll das Gebäude gemäß UTM WGS84 / DHHN2016 verortet werden oder gemäß der Nordausrichtung des Plans (Richtungspfeil)?Die Verortung erfolgt gemäß Leistungsbeschreibung unter Verwendung des dort angebenen Koordinaten- und Höhensystems.
16Rückfragen zur AusschreibungKönnen Beleuchtung, Elektro-, Heizungs-, Lüftungs- und Klimakomponenten nach einem einheitlichen Darstellungsstandard modelliert werden? Müssen diese technischen Geräte zusätzlich typisiert bzw. statistisch ausgewertet werden?Sichtbare und eindeutig erkennbare technische Ausstattungen können im Rahmen der Mindestanforderungen nach einem einheitlichen Darstellungsstandard modelliert werden, sofern die hierfür erforderlichen Informationen zerstörungsfrei erfassbar sind. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen einschließlich Anhänge.
17Rückfragen zur AusschreibungWie groß sind die Nutzungsbereiche der angrenzenden Immobilien (China Club / Hotel Adlon)?Für die Nutzungsbereiche der angrenzenden Immobilie des Hotel Adlon (India Club/ TRH China Club) ist von einer Fläche von ca. 2.000 qm Fläche auszugehen. Davon entfallen ca. 400 qm auf den Seiteneingang zur Behrensstraße und der Rest verteilt sich auf die gemeinsam genutzte Durchfahrt sowie die Fluchttreppenhäuser.
18Rückfragen zur AusschreibungGibt es Material- und Beschlagslisten, die als Referenz zur Verfügung gestellt werden können?Es können keine Material- und Beschlagslisten zur Verfügung gestellt werden.
19Rückfragen zur AusschreibungIn welchem Detaillierungsgrad sollen die Anschlussbereiche der Tragkonstruktion der Glasfassade dargestellt werden?Für die Modellierung gilt der in in den Vergabeunterlagen definierte LOG 300. Eine darüber hinausgehende konstruktive Detailmodellierung von Anschluss- oder Fertigungsdetails ist nicht gefordert.
20Rückfragen zur AusschreibungGibt es für die Fachwerkkonstruktion bzw. Tragstruktur Bauteillisten oder Referenzunterlagen?Es können keine Bauteillisten oder Referenzunterlagen für Fachwerkkonstruktionen bzw. Tragstruktur zur Verfügung gestellt werden.
21Rückfragen zur AusschreibungGibt es innenliegende Bereiche mit eingeschränkter Zugänglichkeit oder schlechten Lichtverhältnissen, z. B. abgehängte Decken, Lagerräume o. Ä.?Es gibt einzelne Räume in den vier Untergeschossen, die nur eingeschränkt zugänglich sind. Ein Zugang wird im Zuge der Ausführung der Leistungen organisiert. Lagerräume befinden sich insbesondere in den vier Untergeschossen. Räume mit abgehängten Decken sind in den kleinteiligen Bereichen in den Ober- und Untergeschossen, WC-Räumen sowie Fluren des Büroriegels anzutreffen sowie als Lichtdecke im denkmalgeschützten Bereich. Die Wände der Ausstellungshallen sind mit einer vorgelagerten Lüftungsebene versehen. Die gesamte Aussenhülle der Liegenschaft besteht mit Ausnahme einiger Terrassen sowie dem begehbaren Bürotrakt aus Glasflächen.
22Rückfragen zur AusschreibungGibt es zahlreiche Bauteile, die mit der offiziellen Archicad-Bibliothek nicht erstellt werden können und daher zusätzliche Software oder andere Modellierungsmethoden erfordern?Der Einsatz der gewählten Software bleibt dem Bieter überlassen. Es kann keine Beurteilung vorgenommen werden, inwieweit ArchiCAD diesbezüglich zum Einsatz gebracht werden kann.
23Rückfragen zur AusschreibungIm Gebäude befinden sich zahlreiche dekorative Profile, Entwässerungsrinnen, Dehnungsfugen und ähnliche konstruktive Details. Müssen diese Bauteile mit einem hohen Detaillierungsgrad modelliert werden?Im Rahmen des geforderten LOG 300 sind sichtbare und für die Bestandsdokumentation relevante Bauteile entsprechend den Vergabeunterlagen zu modellieren. Eine konstruktive Detailmodellierung im Sinne einer Fertigungs- oder Werkplanung ist nicht gefordert.
24Rückfragen zur AusschreibungMüssen feste Einbauten, Möbel, Leuchten usw. bereits im Vorfeld eindeutig klassifiziert bzw. getrennt modelliert werden?Bezügllich der Modellierung wurde gemäß Leistungsbeschreibung der LOG 300 für das Gebäude festgelegt. Lose Möblierungen sind gemäß Leistungsbeschreibung im Raumbuch zu dokumentieren, jedoch nicht als BIM-Objekte zu modellieren.

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25C-02_Leistungsbeschreibung_VOEK 630- 25.pdf, Seite 6 von 10Auf der Seite 6 unter „Räume und Flächen“ kann der Link nicht geöffnet werden. Es erscheint die Fehlermeldung: „Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.“ Könnten Sie uns bitte die benötigten Informationen für die Erstellung des Raumbuchs zukommen lassen?
26C-02_Leistungsbeschreibung_VOEK 630- 25.pdf, Seite 3 von 10Lieferumfang: Können Sie bitte konkretisieren, welche Orthofotos erstellt werden sollen? Im Text werden Orthobilder der Fassaden gefordert, in der Tabelle für jeden Raum. Aufwand und Kosten können sehr umfangreich werden, wenn bei 9 Etagen und ca. 300 Räumen für jeden einzelnen Raum Orthofotos aller vier Hauptwände sowie von Decke und Boden erstellt werden sollen, , was insgesamt ca. 1.830 Orthofotos ergibt.Die Anforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den Vergabeunterlagen. Zu erstellen sind die dort geforderten Orthofotos in einer Qualität, die den Anforderungen der weiteren Verwendung und Dokumentation entspricht.
27C-02_Leistungsbeschreibung_VOEK 630- 25.pdf, Seite 10 von 10Die Anhänge 01 LOIN-Anhang für AWF 180 und 190 „2024-05-13_BImA_Betreiberinformationsanforderungen_V2.xlsx“ und BFR GBestand Anforderungen der BImA an die Gebäudebestandsdokumentation für den Teilbereich Hochbau fehlen und konnten nicht in der Ausschreibung nicht gefunden werden.Die genannten Unterlagen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die Unterlagen sind öffentlich zugänglich und werden zusätzlich per Download- Link zur Verfügung gestellt. Sofern einzelne Anhänge technisch nicht abrufbar sein sollten, ist die Auftraggeberin über die Vergabeplattform zu informieren.
28C-02_Leistungsbeschreibung_VOEK 630- 25.pdf, Seite 7 von 10 2.3Soll das Raumbuch in das IFC-Modell integriert werden als Teil der Bauteilinformationen oder soll es separat als PDF- und Excel-Datei gelayoutet und erstellt werden? Alternativ könnte auch ein webbasiertes digitales Raumbuch erstellt werden, in welchem auf Basis eines 3D-Viewers (Vermaschung / Gaussian Splat) den Räumen und Objekten wie Wänden, Türen, Fenster die geforderten Attribute zugeordnet werden. Aus diesem 3D-Datensatz könnte klassische PDF-und CSV-Reporte erstellt werden. Das wäre eine technologisch moderne/zeitgemäße Auslegung der Aufgabenstellung.Das Raumbuch ist entsprechend den Vorgaben der Vergabeunterlagen zu erstellen. Die Wahl der konkreten Software-, Datenhaltungs- und Verarbeitungslösung obliegt dem Auftragnehmer, sofern die geforderten Ergebnisse und Formate geliefert werden.
29TGANach der Möglichkeit, gestern, 18.05.2026, das gesamte Gebäude zu besichtigen, ergeben sich Fragen bezüglich der TGA in den Geschossen KG1, KG2 und KG4: Sollen die Heizanlagen und Lüftungszentralen modelliert werden? Falls ja, sollen diese schematisch oder detailliert dargestellt werden?Sichtbare und eindeutig erkennbare technische Anlagen sind entsprechend den Anforderungen der Vergabeunterlagen zu erfassen und zu modellieren. Der erforderliche Detaillierungsgrad ergibt sich aus dem in den Vergabeunterlagen definierten LOIN.
30Glasbereiche im ObjektNach der Besichtigung des Objekts haben wir festgestellt, dass in vielen Bereichen Glasflächen und Spiegel vorhanden sind. Das erzeugt Felhberechungen wie Reflektionen in den 3D-Punktwolken. Sollen diese Bereiche in Punktwolken bereinigt werden?Die Wahl der Erfassungs- und Auswertungsmethodik obliegt dem Auftragnehmer. Die bereitgestellten Ergebnisse müssen die in den Vergabeunterlagen definierten Anforderungen erfüllen.
31Messgenauigkeit/MessauflösungEs werden verformungsgerechte Aufmaße gefordert. Verformungsgerechte Messungen können mit Mobilen Messsystemen (SLAM-Geräte) nicht durchgeführt werden, die Punktstreuung ist zu hoch (Kantenabrundung), feiner Strukturen werden nur mit hohem Rauschen erfasst und die Auflösung in der Praxis entgegen der Herstellerangaben oft über 10mm/10m. Bedeutet das, dass terrestrisches 3D-Laserscanning gefordert wird?Die Wahl der Erfassungsmethodik und eingesetzten Hardware obliegt grundsätzlich dem Auftragnehmer. Es sind sämtliche Verfahren zulässig, sofern die in den Vergabeunterlagen definierten Anforderungen nachweislich eingehalten werden.
32C-02 Leistungsbeschreibung Pkt. 2.1, Bestandserfassung und Pkt 2.2 BestandsmodellierungIn der Leistungsbeschreibung werden für die Bestandserfassung (Leistungsbaustein 1, Tabelle 1) und die anschließende Bestandsmodellierung (Leistungsbaustein 2, Tabelle 2) unterschiedliche Detaillierungsgrade vorgegeben, die aus Bietersicht einer Klärung bedürfen: Für die Bestandserfassung (Leistungsbaustein 1) wird gefordert, dass die Punktwolke „so detailliert sein [muss], dass eine Modellierung angelehnt an LOG300 ermöglicht wird" sowohl für die Fassade als auch raumweise für jedes Geschoss des Gebäudes. In Leistungsbaustein 2 (Tabelle 2) wird jedoch für das BIM-Modell des Gebäudes (Innenbereiche) lediglich ein Detaillierungsgrad angelehnt an LOG200 gefordert, während das BIM-Modell der Fassade mit LOG300 zu modellieren ist. Wir bitten um Bestätigung, dass die vorstehende Auslegung zutreffend ist: Die Punktwolkenerfassung der Innenräume hat mit einer Detailtiefe zu erfolgen, die eine Modellierung in LOG300 ermöglicht, die tatsächlich zu liefernde BIM-Modellierung der Innenbereiche jedoch abweichend davon nur in LOG200 zu erbringen ist.Die Auslegung des Bieters ist zutreffend. Die Bestandserfassung umfasst das gesamte Gebäude. Die Punktwolke dient als Grundlage für die Bestandsmodellierung und kann einen höheren Detaillierungsgrad aufweisen als das zu liefernde BIM-Modell. Für die Innenräume ist ein BIM-Modell mit dem in der Leistungsbeschreibung geforderten Detaillierungsgrad LOG 300 zu erstellen. Für die Fassade ist der in der Leistungsbeschreibung geforderte Detaillierungsgrad LOG 200 maßgeblich. Die Vermessung mittels Laserscan und Panoramaaufnahmen ist für die Dokumentation des Gebäudes ausreichend. Im Übrigen gelten die Anforderungen der Leistungsbeschreibung.
33C-02 Leistungsbeschreibung Pkt 2.2 BestandsmodellierungDie Projektbeschreibung (C-03) weist darauf hin, dass Teile des Gebäudes, insbesondere die historischen Atelier- und Ausstellungssäle, Kellerräume und ein Treppenhaus aus der Bauzeit von Ernst von Ihne (1905–1907) unter Denkmalschutz stehen (Denkmallisten-Nr. 09065020). Die Leistungsbeschreibung (C-02, Leistungsbaustein 3) benennt darüber hinaus explizit historische Bestandteile wie Stuckaturen, Gewölbe, Tür- und Fensterdrücker, Treppenanlagen und das Glasdach als zu dokumentierende Elemente. Aus fachtechnischer Sicht ist davon auszugehen, dass eine sachgerechte und denkmalschutzgerechte Modellierung dieser historischen Bausubstanz einen geometrischen Detaillierungsgrad von bis zu LOG400 erfordert. Dies steht aus unserer Sicht in einem inhaltlichen Widerspruch zur in Leistungsbaustein 2 (Tabelle 2) für das BIM-Modell des Gebäudes (Innenbereiche) pauschal vorgegebenen Detaillierungsstufe angelehnt an LOG200. Wir bitten den Auftraggeber daher um Beantwortung folgender Fragen: 1. Sind die denkmalgeschützten Bereiche und historischen Bauteile (soweit sichtbar und zugänglich) mit einem abweichenden, erhöhten Detaillierungsgrad zu modellieren, oder gilt auch für diese Bereiche ausdrücklich nur LOG200? 2. Falls ein differenzierter Detaillierungsgrad vorgesehen ist: Welche Bereiche oder Bauteile sind konkret mit welchem LOG zu modellieren? Wir bitten um eine entsprechende Präzisierung in der Leistungsbeschreibung, da dies erhebliche Auswirkungen auf Aufwand und Kalkulation hat. 3. Ist für die denkmalgeschützten Bereiche eine gesonderte Abstimmung mit der zuständigen Denkmalbehörde (Landesdenkmalamt Berlin) durch den Auftragnehmer vorgesehen, oder erfolgt diese ausschließlich durch den Auftraggeber?Die Modellierung erfolgt gemäß den Vergabeunterlagen und den dort definierten Detaillierungsgraden. Besondere Abstimmungen mit Denkmalschutzbehörden sind nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen.
34C-02 Leistungsbeschreibung Pkt 2.2 BestandsmodellierungDie Leistungsbeschreibung (C-02) fordert in der Aufgabenstellung (Abschnitt 1) die Erfassung und Modellierung „sämtlicher architektonischer und baukonstruktiver Bauteile innerhalb des Gebäudes, inkl. technischer Anlagen" sowie der Gebäudehülle „inkl. technischer Anlagen". Darüber hinaus enthält das geforderte Raumbuch (Leistungsbaustein 3) eine umfangreiche Auflistung technischer Ausstattungsmerkmale je Raum, darunter Beleuchtung, Elektroinstallationen, Heizung, Lüftung, Klimatisierung, Sanitär, Sprinkleranlagen sowie Daten- und Anlagentechnik. Im Gebäude der Akademie der Künste ist eine Vielzahl von TGA-Elementen vorzufinden. Es fehlt jedoch eine explizite Festlegung in der Leistungsbeschreibung, in welchem Detaillierungsgrad diese Elemente im BIM-Modell abzubilden sind. Wir weisen darauf hin, dass eine detailreiche Modellierung von TGA-Elementen – einschließlich einzelner Armaturen, Leitungsführungen und Anschlüsse einen erheblichen Mehraufwand gegenüber der für den Innenbereich vorgegebenen Detaillierungsstufe angelehnt an LOG200 darstellt und damit in einem inhaltlichen Widerspruch zu dieser Vorgabe steht. Wir bitten den Auftraggeber daher um Beantwortung folgender Fragen: 1. In welchem Detaillierungsgrad (LOG) sind TGA-Elemente im BIM-Modell des Gebäudes zu modellieren, gilt hier ebenfalls LOG200, oder ist für Teilbereiche der technischen Anlagen ein abweichender Detaillierungsgrad vorgesehen? 2. Ist die Modellierung der TGA auf raumrelevante Hauptkomponenten (z. B. sichtbare Endgeräte wie Heizkörper, Leuchten, Lüftungsauslässe) beschränkt, oder sind auch Leitungsverläufe, Verteilungen und Armaturen vollständig zu erfassen und zu modellieren? 3. Ist für die TGA-Modellierung ein gesondertes Fachmodell TGA zu liefern, oder sind die TGA-Elemente ausschließlich in das architektonische Gesamtmodell zu integrieren?Die Informationsanforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen. Sichtbare und zugängliche technische Anlagen sind im Rahmen des geforderten Detaillierungsgrads vereinfacht zu modellieren. Ein separates TGA-Fachmodell ist nicht gefordert.

Das Formblatt ist bei Fragen über die e-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de einzureichen. Eine aktive Teilnahme am Verfahren ist erforderlich.

35C-02 Leistungsbeschreibung Pkt 2.2 BestandsmodellierungDie Leistungsbeschreibung (C-02, Tabelle 3) gibt als Koordinatensystem UTM (WGS84) vor und definiert den Projektnullpunkt mit den Werten X=0,000 / Y=0,000 / Z=0,000. Aus fachtechnischer Sicht steht diese Vorgabe in einem Widerspruch zur gängigen Praxis der BIM-Bestandsmodellierung: Ein Projektnullpunkt mit den Koordinaten 0,0,0 im UTM-Bezugssystem entspricht einem geographisch weit vom Projektstandort entfernten Punkt und führt in den Modellierungsprogrammen (z. B. Revit, Archicad) zu bekannten Problemen mit der Modellstabilität und Rechengenauigkeit bei großen Koordinatenwerten. Für eine fehlerfreie und koordinatenrichtige Bestandsmodellierung ist es fachtechnisch erforderlich, einen lokalen Projektbasispunkt in Objektnähe zu definieren, der als führendes Modellursprungssystem dient und gleichzeitig georeferenziert, d. h. mit den tatsächlichen UTM-Koordinaten des Projektstandorts verknüpft ist. Wir bitten daher um Beantwortung folgender Fragen: 1. Bestätigt der Auftraggeber, dass der in Tabelle 3 angegebene Projektnullpunkt (0,0,0) als lokaler Modellursprung zu verstehen ist, der nach Auftragserteilung durch den Auftragnehmer (Vermesser) in Objektnähe festzulegen und anschließend in das UTM-Koordinatensystem zu georeferenzieren ist? 2. Wer ist für die verbindliche Festlegung und Freigabe des Projektbasispunkts zuständig, der Auftragnehmer im Rahmen der Vermessungsleistung, oder wird dieser durch den Auftraggeber bzw. einen weiteren Projektbeteiligten vorgegeben? 3. Wir schlagen vor, dass der Projektbasispunkt nach Auftragserteilung durch den Auftragnehmer (Vermesser) in Abstimmung mit dem Auftraggeber definiert und verbindlich festgelegt wird. Ist der Auftraggeber mit diesem Vorgehen einverstanden?Die Verortung erfolgt gemäß Leistungsbeschreibung unter Verwendung des dort angebenen Koordinaten- und Höhensystems.
36C-02 Leistungsbeschreibung Pkt. 2.1, BestandserfassungDie Leistungsbeschreibung (C-02, Leistungsbaustein 1) fordert ein verformungsgerechtes Aufmaß mit einer maximalen Abweichung von 2 cm. Zur Sicherstellung dieser Genauigkeitsanforderung sowie einer lagerichtigen Georeferenzierung aller Lieferobjekte stellt sich aus fachtechnischer Sicht die Frage, ob in Vorbereitung der Laserscanning-Aufmaße eine Anbindung an amtliche Lage- und Höhenfestpunkte durch eine vorgelagerte Netzmessung (Polygonzug/Freie Stationierung) und/oder ein Nivellement erforderlich ist. Wir bitten daher um Beantwortung folgender Fragen: 1. Ist vom Auftragnehmer eine Anbindung an amtliche Festpunkte (Lage- und/oder Höhenfestpunkte) als Grundlage für die Scanregistrierung und Georeferenzierung der Punktwolke zu erbringen? 2. Ist eine vorgelagerte Netzmessung und/oder ein Nivellement als eigenständige Leistung zu erbringen und entsprechend anzubieten? 3. Sind vorhandene Festpunktinformationen (z. B. Koordinatennachweise, Höhenverzeichnisse des zuständigen Landesamts für Vermessung) durch den Auftraggeber bereitzustellen, oder hat der Auftragnehmer diese selbstständig zu recherchieren und zu beschaffen?Die Anforderungen an Genauigkeit und Georeferenzierung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Die hierfür erforderlichen Vermessungsleistungen sind durch den Auftragnehmer im Rahmen seines Durchführungskonzeptes zu berücksichtigen.
37C-02_Leistungsbeschreibung_VOEK 630- 25.pdf Anhang / Anlagenverzeichnis - Tabelle 7 AnhängeDie beiden in der Tabelle genannten Dokumente LOIN-Anhang für AWF 180 und 190 - „2024-05- 13_BImA_Betreiberinformationsanforderungen_V2.xlsx“ und BFR GBestand - Anforderungen der BImA an die Gebäudebestandsdokumentation für den Teilbereich Hochbau waren bei den bereitgestellten Unterlagen nict dabei. Können Sie diese bitte zur Verfügung stellen?Die genannten Unterlagen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die Unterlagen sind öffentlich zugänglich und werden zusätzlich per Link zur Verfügung gestellt. Sofern einzelne Anhänge technisch nicht abrufbar sein sollten, werden diese den Bietern gesondert zur Verfügung gestellt.
38LOIN / AttributeWerden die in C-02 Tab. 7 referenzierten Anhänge „LOIN-Anhang AwF 180/190 (2024-05-13_BImA_Betreiberinformationsanforderungen_V2.xlsx)“ und „BFR GBestand“ den Bietern noch zur Verfügung gestellt? Bitte um Übermittlung über die e-Vergabe-Plattform bzw. um Bestätigung, dass die LOI- und Attributanforderungen mit der vorliegenden C-02 abschließend definiert sind.Die genannten Unterlagen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die Unterlagen sind öffentlich zugänglich und werden zusätzlich per Link zur Verfügung gestellt. Sofern einzelne Anhänge technisch nicht abrufbar sein sollten, werden diese den Bietern gesondert zur Verfügung gestellt.
39Modellierungsgrad TGAWelche TGA-Disziplinen sind in welchem Detaillierungsgrad zu modellieren? In C-02 Ziff. 1 ist die Modellierung „sämtlicher technischer Anlagen“ gefordert, Tab. 2 sieht jedoch nur ein BIM-Modell „Gebäude“ mit LOG200 vor. Bitte um Konkretisierung pro Disziplin (HLK, Sanitär, Elektro, Sprinkler, Daten) hinsichtlich Geometrie (LOG) und Attributen (LOI).Die Modellierung technischer Anlagen erfolgt gemäß den Vergabeunterlagen und den dort definierten Informationsanforderungen.
40LeistungsumfangWie viele Räume umfasst das Gebäude AdK PP4 insgesamt (inkl. Untergeschossen und Nutzungsbereichen Behrenstraße 72 / Adlon-Schnittstelle)? Falls keine belastbare Zahl vorliegt, bitte um Angabe einer Schätzung als verbindliche Kalkulationsgrundlage.Belastbare Bestandsunterlagen zur exakten Raumanzahl liegen nicht vollständig vor. Es handelt sich insgesamt um ungefähr 320 Räume. Inwieweit Bestandsunterlagen zur Verfügung gestellt werden können, wird derzeit geprüft. Vorraussichtlich können Grundrisse als Leerpläne nach Unterzeichnung einer Geheimhaltungsklausel zur Verfügung gestellt werden. Das Dokument wird zeitnah über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
41Termine / VertragInnerhalb welcher Frist sind die Leistungen (LB1 bis LB3) nach Zuschlag zu erbringen? C-01 Ziff. 2 nennt keine Leistungs- bzw. Fertigstellungsfrist.Die Leistungserbringung hat zeitnah nach Zuschlagserteilung zu erfolgen und soll innerhalb von 4 Monaten erfolgen. Ein verbindlicher Terminplan wird projektbezogen nach Auftragsbeginn abgestimmt.
42ZugänglichkeitSind die Untergeschosse (Archive, Depots, Technikzentralen) während der Aufnahmen vollständig zugänglich und werden möblierte oder belegte Bereiche temporär geräumt? Wer trägt ggf. die Räumungs- und Wiederbelegungskosten?Die Zugänglichkeit erfolgt im Rahmen des laufenden Betriebs und in Abstimmung mit der Auftraggeberin und der Nutzerin. (Temporäre) Teilräumungen sind nicht vorgesehen. Sollte eine derartige Räumung aus relevanten Gründen erforderlich sein, ist diese mit Auftraggeberin und Nutzerin abzustimmen. Die Umsetzung erfolgt dann voraussichtlich durch die Nutzerin selbst.
43VertragsrisikoBestätigt die AG, dass die im Preisblatt B-02 vorgegebenen Stundenmengen ausschließlich der einheitlichen Wertung dienen und die Auftragnehmerin nicht zur Erbringung exakt dieser Stundenmenge verpflichtet ist? Wie ist Ziff. 12.3 der C-01 (Mängelvermutung bei Stundenunterschreitung) im Lichte des Hinweises im Preisblatt („Anspruch auf vollständige Ausschöpfung besteht nicht“) auszulegen?Die Auftraggeberin hat das Preisblatt unter Berücksichtigung der im Vergabeverfahren eingegangenen Bieterfragen überarbeitet und die Kalkulationssystematik zur Verbesserung der Transparenz und Vergleichbarkeit der Angebote angepasst. Das bisherige Preisblatt wird vollständig durch das überarbeitete Preisblatt ersetzt. Die zu der bisherigen Fassung gestellten Bieterfragen zum Preisblatt bedürfen daher keiner gesonderten Beantwortung mehr und werden als gegenstandslos betrachtet. Für die Angebotsabgabe ist ausschließlich das mit dieser Bieterinformation veröffentlichte Preisblatt maßgeblich.
44SchnittstellenWer organisiert die Zugangsabstimmung mit Hotel Adlon, China Club, US-Botschaft, Französischer Botschaft und benachbarten Sicherheitsdiensten? Werden Ansprechpartner und Vorlaufzeiten durch die AG, PD oder AdK bereitgestellt?Die Abstimmung von Zutritten und Schnittstellen erfolgt in Abstimmung mit der Auftraggeberin und der Nutzerin.
45GenauigkeitWie ist „max. 2 cm Abweichung“ (C-02 Ziff. 2.1) zu interpretieren – als Punktwolkengenauigkeit (lokal / global), als Toleranz Bauteil ↔ Punktwolke oder als Modellgenauigkeit Bauteil ↔ Bestand?Die Anforderungen an Genauigkeit und Georeferenzierung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Die Wahl der Erfassungsmethodik obliegt dem Auftragnehmer.
46KoordinatenBitte um Festlegung des verbindlichen Koordinatensystems (UTM-Zone, Höhenstatus DHHN2016) und des Projektnullpunkts. C-02 Tab. 3 enthält nur Beispielwerte.Das verbindliche Koordinaten- und Höhensystem wird vor Leistungsbeginn bereitgestellt.
47FassadePhotogrammetrische Aufnahme der Fassade bei gleichzeitigem Drohnenverbot: Wird der Einsatz von Hubsteiger oder Hubarbeitsbühne im öffentlichen Straßenland (Pariser Platz / Behrenstraße) genehmigt, und wer beantragt die Sondernutzungsgenehmigung?Erforderliche Genehmigungen sind durch den Auftragnehmer zu berücksichtigen und einzuholen.
48RaumbuchWelcher technische Standard bzw. welches Lieferformat für das Raumbuch wird erwartet (z. B. Excel, dRofus, IfcSpace + Pset)? Sind bestehende Raumstammdaten der AdK (Türschilder, Raumlisten) zur Verfügung stellbar?Die Anforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen. Derzeit wird geprüft, ob eine Raumliste zur Verfügung gestellt werden kann.
49DatenübergabeWie erfolgt die Übergabe großer Datenmengen (Punktwolken mehrere hundert GB) – über den BSCW-Server, physische Datenträger oder eine zusätzliche Cloud (gem. „Handlungsanweisung zur Mitnutzung externer Cloud Dienste“)?Die Datenübergabe erfolgt gemäß den Vorgaben der Auftraggeberin. Die konkrete technische Bereitstellung (z.B. über einen BSCW-Server) wird projektbezogen abgestimmt.

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50BotschaftsmaskierungWelche Anforderungen gelten an die Maskierung oder Löschung von Punktwolkendaten benachbarter Botschaftsbereiche – nur Sichtachsen oder auch über reflektierende Glasflächen? Werden Zonen / Polygonradien durch die AG vorgegeben?Es sind ausschließlich die für die Leistungserbringung erforderlichen Gebäudebereiche zu erfassen. Die technissche Lösung ist dem AN überlassen, die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) ist zu beachten.
51UrheberrechtLiegt der AG eine Einwilligung des Urheberrechtsinhabers (Stefan Behnisch) für die Erstellung und Nutzung eines 3D-Bestandsmodells inkl. Abgeleiteter Pläne und Veröffentlichungen vor, oder ist diese vom Auftragnehmer einzuholen?Das vom damaligen Urheberrechtsinhaber Prof. Dr. Günter Behnisch im Architektenvertrag für den Neu- und Umbau der Akademie der Künste eingeräumte Nutzungsrecht umfasst auch die Erstellung eines 3D-Bestandsmodells und daraus abgeleitete Pläne zum Zwecke der Sanierung sowie das Zurverfügungstellen dieser Unterlagen an mit der Sanierung befasste Dritte. Eine Einwilligung des Rechtsnachfolgers des Urhebers, Stefan Behnisch, ist daher nicht erforderlich.
52GeheimschutzMüssen die Beschäftigten der Auftragnehmerin und etwaige Subunternehmer eine Sicherheitsüberprüfung nach SÜG / Verschlusssachenanweisung (VSA) durchlaufen? Wenn ja, in welchem Geheimhaltungsgrad (VS-NfD oder höher)?Es sind keine besonderen Sicherheitsüberprüfungen erforderlich.
53BestandsunterlagenWelche Bestandsunterlagen (Pläne aus 2005, Modernisierung 2017, Bestandsraumlisten, TGA-Schemata) werden den Bietern bzw. dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt? Sind dwg-Bestandspläne vorhanden?Seitens AG werden ein Luftbild mit Markierungen zur Präzisierung der aufzunehmenden Bereiche der Nachbarbebauung sowie Grundrisse der Liegenschaft als Leerpläne zur Verfügung gestellt (EG bis 4. Obergeschoss sowie -1. bis -4. Untergeschoss). Da es sich um vertrauliche Unterlagen handelt, werden die Planunterlagen erst nach Eingang einer unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung zur Verfügung gestellt. Die Vertraulichkeitsvereinbarung wird über die Vergabeplattform bereitgestellt und ist auch dort einzureichen. Anschließend werden die Planunterlagen über die Vergabeplattform freigegeben.
54ModellierungssoftwareBestätigt die AG, dass die Modellierungssoftware (Revit, Archicad, Allplan) frei vom Bieter wählbar ist, solange Lieferung in nativ + IFC 4 ADD2 TC1 erfolgt?Die Wahl der Modellierungssoftware obliegt dem Auftragnehmer, sofern die geforderten Austauschformate eingehalten werden.
55MöblierungIst die lose Möblierung Bestandteil der Aufnahme oder Modellierung (C-02 Ziff. 2.3: „falls dokumentiert“) oder nur zu erfassen, wenn AdK- Inventarlisten vorliegen?Lose Möblierung ist gemäß Leistungsbeschreibung im Raumbuch zu dokumentieren, jedoch nicht als BIM-Objekt zu modellieren.
56BegleitungWird durch die AdK oder BImA eine durchgehende Begleitperson für sicherheits- und nutzersensitive Bereiche (Plenarsaal, Präsidialbereich, Archiv) gestellt?Die Begehung sensibler Bereiche erfolgt in Abstimmung mit der Auftraggeberin in Abstimmung mit der Nutzerin, die die Zugänglichkeit ermöglichen wird.
57Können Sie bitte bestätigen, dass Punktwolken für jeden Raum jedes Geschosses des Gebäudes geliefert werden müssen?Die Anforderungen an Punktwolken ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
58Es entsteht ein hoher Aufwand, um die Gesamtpunktwolke in sehr viele einzelne Punktwolken zu zerschneiden, zu exportieren und zu liefern. Ist das wirklich gewünscht?Die Strukturierung der Punktwolken erfolgt durch den Auftragnehmer entsprechend seines Durchführungskonzeptes.
59Wie sieht es mit der Lieferung der Panorama-Bilder aus? Soll ein Ordner mit allen vor Ort erfassten Panorama-Bildern geliefert werden?Die im Rahmen der Bestandserfassung aufgenommenen Panorama- und Fotodokumentationen sind Bestandteil des zu liefernden Raumbuchs bzw. der Dokumentation.
60Die Bilder zu strukturieren, wäre ein hoher Aufwand. Alle Bilder gemeinsam in einem Ordner zu schicken, wäre sehr unübersichtlich. Zielführend wäre eigentlich eher das Bildmaterial in Form einer 3D-Tour: So können sie sich interaktiv durch das Gebäude klicken, und alle Panoramen wären am richtigen Ort platziert. Können Sie hierzu bitte eine Rückmeldung geben?Die Strukturierung der Fotodokumentation obliegt dem Auftragnehmer, sofern eine nachvollziehbare Zuordnung gewährleistet ist.
61Konkretisierung Leistungsumfang Scanning und Modellierung (Hochbau und technische Anlagen)Welche Detaillierung der Architekturmodellierung wird gefordert und welche Bauteile sind konkret Bestandteil des Leistungsumfangs (z. B. Wänd, Türen, Fenster, Verschattungselemente, Revisionsklappen etc.)?Die Modellierung des Hochbaus erfolgt gemäß den in den Vergabeunterlagen definierten Informations- und Detaillierungsgraden.
62Konkretisierung Leistungsumfang Scanning und Modellierung (Hochbau und technische Anlagen)Welche Detaillierung der TGA-Modellierung wird gefordert und welche Gewerke bzw. Elemente sind konkret zu berücksichtigen (z. B. Sicherheitstechnik, Brandmeldeanlagen, Sprinkler, IT-Infrastruktur, Leuchten, RWA, Feuerlöscher, Heizkörper, Blitzschutz)?Die Modellierung des Hochbaus erfolgt gemäß den in den Vergabeunterlagen definierten Informations- und Detaillierungsgraden.
63DetaillierungAnnahme: Fenster würden im geforderten LOD 300 mit detaillierter Ausprägung (Griffe, Führungsschienen, Rahmen etc.) modelliert werden. TGA- Komponenten würden im geforderten LOD 200 als vereinfachte Kuben (z. B. für Leuchten, Brandmelder, Sprinkler etc.) ohne weitere Ausdetaillierung modelliert werden. Ist die Annahme korrekt?Die Modellierung des Hochbaus erfolgt gemäß den in den Vergabeunterlagen definierten Informations- und Detaillierungsgraden. Eine darüber hinausgehende konstruktiove Detailmodellierung ist nicht gefordert.
64TerminplanungWie sind die Begehungszeiten geregelt und zu welchen Zeiten ist das Scanning möglich (z. B. ausschließlich während der Öffnungszeiten)?Die Durchführung der Bestandserfassung erfolgt unter Berücksichtigung des laufenden Betriebs sowie in Abstimmung mit der Auftraggeberin und der Nutzerin. Begehungen und Scanarbeiten können - soweit organisatorisch möglich und mit AG sowie Nutzerin abgestimmt - auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten erfolgen.
65Konkretisierung Leistungsumfang Scanning und Modellierung (Hochbau und technische Anlagen)Sollen Ausstellungsstücke im Gebäude erfasst bzw. modelliert werden und zählen diese zum Inventar?Ausstellungsstücke und Inventargegenstände sind im Rahmen der sichtbaren Bestandssituation zu dokumentieren.
66Konkretisierung Leistungsumfang Scanning und Modellierung (Hochbau und technische Anlagen)Sollen Revisionsklappen mit erfasst werden und werden diese für das Scanning geöffnet, um die Rohdeckenhöhe aufnehmen zu können? Sollen Bodentanks mit erfasst werden und werden diese für das Scanning geöffnet, um die Rohfußbodenhöhe aufnehmen zu können?Bauteilöffnungen oder sonstige zerstörende Eingriffe sind nicht vorgesehen. Vorhandene und zugängliche Revisionsöffnungen können im Rahmen der Bestanderfassung genutzt werden. Eine Verpflichtung zur Öffnung geschlossener Konstruktionen besteht nicht.
67Konkretisierung Leistungsumfang Scanning und Modellierung (Hochbau und technische Anlagen)Wie ist mit Traforäumen umzugehen (z. B. Begleitung durch den Energieversorger erforderlich oder lediglich Erfassung von außen bzw. auf Basis von Bestandsplänen)?Die Erfassung von Aufzugsanlagen erfolgt unter Berücksichtigung des laufenden Betriebs und der jeweiligen Zugänglichkeit
68Konkretisierung Leistungsumfang Scanning und Modellierung (Hochbau und technische Anlagen)Wie ist mit Aufzugsanlagen im Rahmen des Scannings umzugehen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass ein Schacht nicht bei laufendem Aufzug erfasst werden kann – ist ein temporärer Stillstand der Anlagen vorgesehen?Die Erfassung von Aufzugsanlagen erfolgt unter Berücksichtigung des laufenden Betriebs und der jeweiligen Zugänglichkeit
69BestandsunterlagenKönnen vorhandene Planunterlagen des Gebäudes zur Verfügung gestellt werden, um eine belastbare Aufwandsabschätzung zu ermöglichen?Seitens AG werden ein Luftbild mit Markierungen zur Präzisierung der aufzunehmenden Bereiche der Nachbarbebauung sowie Grundrisse der Liegenschaft als Leerpläne zur Verfügung gestellt (EG bis 4. Obergeschoss sowie -1. bis -4. Untergeschoss). Da es sich um vertrauliche Unterlagen handelt, werden die Planunterlagen erst nach Eingang einer unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung zur Verfügung gestellt. Die Vertraulichkeitsvereinbarung wird über die Vergabeplattform bereitgestellt und ist auch dort einzureichen. Anschließend werden die Planunterlagen über die Vergabeplattform freigegeben.

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70Umfang Scanning Gebäudehülle / DachWo ist die Schnittstelle zu angrenzenden Nachbargebäuden definiert und in welchem Umfang sollen diese mit erfasst werden (z. B. für spätere Analysen zu Fluchtwegen oder Brandüberschlag)? Ist die Fassade der Nachbargebäude ebenfalls Bestandteil der Erfassung bzw. Modellierung?Seitens AG werden ein Luftbild mit Markierungen zur Präzisierung der aufzunehmenden Bereiche der Nachbarbebauung sowie Grundrisse der Liegenschaft als Leerpläne zur Verfügung gestellt (EG bis 4. Obergeschoss sowie -1. bis -4. Untergeschoss). Da es sich um vertrauliche Unterlagen handelt, werden die Planunterlagen erst nach Eingang einer unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung zur Verfügung gestellt. Die Vertraulichkeitsvereinbarung wird über die Vergabeplattform bereitgestellt und ist auch dort einzureichen. Anschließend werden die Planunterlagen über die Vergabeplattform freigegeben. Die Schnittstellen zu angrenzender Nachbarbebauung sind mit einer Überschneidung von ca. 5 Metern zu berücksichtigen.
71Konkretisierung Leistungsumfang Scanning und Modellierung (Hochbau und technische Anlagen)Welche Detaillierung wird für Inventarteile gefordert und welche Objekte sollen konkret modelliert werden (z. B. Pflanzen, Möbel etc.)? Annahme: Sollte das Inventar nur für Anschauungszwecke dienen, wäre ebenso eine Bereitstellung eines Viewers möglich, in dem die Scanaufnahme + 360°-Bilder enthalten sind. Der Viewer ermöglicht virtuelle Rundgänge durch das Gebäude (wie Google Street View), in welchem auch nachgemessen werden kann. Der Aufwand zur Modellierung einzelner Inventarteile würde dadurch entfallen.Die Anforderungen an die Inventardokumentation ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
72Konkretisierung Leistungsumfang Scanning und Modellierung (Hochbau und technische Anlagen)Soll Veranstaltungstechnik aufgrund ihrer hohen Variabilität vom Leistungsumfang ausgeschlossen werden?Sichtbare und zugängliche Elemente der Veranstaltungstechnik sind im Rahmen der Mindestanforderungen zu erfassen.
73TerminplanungWie ist der geplante Projektzeitplan und bis wann soll das Modell fertiggestellt werden?Ein Rahmenterminplan liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Ein verbindlicher Projektzeitplan wird nach Zuschlagserteilung abgestimmt.
74DetaillierungWelcher LOI wird für die Architektur- und TGA-Modelle gefordert?Die Anforderungen an LOI ergeben sich aus den Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen.
75Konkretisierung Leistungsumfang Scanning und Modellierung (Hochbau und technische Anlagen)Technikzentralen werden nicht modelliert. Stattdessen erfolgt ausschließlich die Übergabe einer georeferenzierten Punktwolke, die im Modell eingeblendet bzw. verschnitten werden kann und als Grundlage für eine spätere, bei Bedarf erforderliche Detailmodellierung dieser Bereiche dient. Ist diese Annahme korrekt?Technikzentralen sind im Rahmen der in den Vergabeunterlagen formulierten Anforderungen zu erfassen. Die Modellierung erfolgt gemäß den geforderten Detaillierungsgraden.
76Konkretisierung Leistungsumfang Scanning und Modellierung (Hochbau und technische Anlagen)Wie ist mit Bereichen wie Tankanlagen oder Sprinklertanks umzugehen, die beim Scanning nicht erfasst werden können – sollen diese vollständig ausgenommen werden?Nicht zugängliche oder nicht erfassbare Bereiche sind entsprechend zu dokumentieren. Bauteilöffnungen sind nicht Bestandteil der Leitung.
77ÜbergabenSollen die Punktwolken nach Abschluss der Leistung übergeben werden und wenn ja, in welchen Formaten (z. B. E57, RCP)?Die Übergabe der Punktwolken erfolgt in marktüblichen Austauschformaten.
78ÜbergabenIst eine getrennte Modellstruktur für Architektur und TGA (separate Fachmodelle) gewünscht?Eine separate Modellstruktur ist nicht zwingend vorgegeben. Die Modellstruktur ist durch den Auftragnehmer nachvollziehbar aufzubauen.
79Preisblatt / Umgang mit Mehraufwand (Mehrleistung vs. Stundenabweichung)Im B-02_Preisblatt_VOEK 630-25 sind für alle Leistungsbausteine und Rollen Stundenansätze (h) als Kalkulations-/Bewertungsbasis vorgegeben. Gleichzeitig ist dort geregelt: keine verbindlich beauftragten Mengen, kein Anspruch auf Ausschöpfung, maßgeblich ist die Leistungsbeschreibung; Abrechnung nach tatsächlich erbrachten/nachgewiesenen Leistungen auf Basis der angebotenen Stundensätze; tatsächliche Stunden können abweichen. Nach unserer fachlichen Einschätzung ist bei mehreren Leistungsinhalten davon auszugehen, dass die angesetzten Stunden für eine vollständige Erfüllung der Leistungsbeschreibung nicht ausreichen. Fragen: • Wie ist zu verfahren, wenn der zur Erfüllung der Leistungsbeschreibung erforderliche Aufwand die im Preisblatt angesetzten Stunden deutlich überschreitet? • Erfolgt die Abrechnung dann weiterhin auf Basis der tatsächlich erbrachten Stunden (innerhalb des Leistungsumfangs) oder wird eine Überschreitung als zusätzliche Leistung / Nachtrag behandelt?Die Auftraggeberin hat das Preisblatt unter Berücksichtigung der im Vergabeverfahren eingegangenen Bieterfragen überarbeitet und ie Kalkulationssystematik zur Verbesserung der Transparenz und Vergleichbarkeit der Angebote angepasst. Das bisherige Preisblatt wird vollständig durch das überarbeitete Preisblatt ersetzt. Die zu der bisherigen Fassung gestellten Bieterfragen zum Preisblatt bedürfen daher keiner gesonderten Beantwortung mehr und werden als gegenstandslos betrachtet. Für die Angebotsabgabe ist ausschließlich das mit dieser Bieterinformation veröffentlichte Preisblatt maßgeblich.
80Konkretisierung Leistungsumfang Scanning und Modellierung (Hochbau und technische Anlagen)Der Leistungsumfang zum Scanning und zur Modellierung ist derzeit nicht ausreichend eindeutig abgegrenzt. Dies betrifft sowohl den Hochbau als auch die technischen Anlagen. Hochbau Laut Unterlagen soll hochbauseitig unter anderem auf Basis des Raumbuchs modelliert werden, einschließlich „Inventar“. Der Begriff Inventar ist jedoch nicht definiert. Beispielhafte Fragestellungen zur Konkretisierung: • Sind lose Möbel wie Tische und Stühle Bestandteil der Modellierung? • Sind Pflanzen (z. B. Kübelpflanzen in Büroräumen oder Foyers) als Inventar anzusehen und zu erfassen? • Wie ist mit mobiler Ausstattung wie Whiteboards, Rollcontainer oder Akustikelementen umzugehen? • Gehören Telefone, Monitore oder sonstige IT Endgeräte zum Leistungsumfang der Modellierung? Diese Abgrenzung ist für den Umfang der Modellierung und damit für Aufwand und Honorar wesentlich. Technische Anlagen Auch für die technischen Anlagen fehlt eine klare Abgrenzung des zu erfassenden und zu modellierenden Umfangs. Beispielhafte Fragestellungen zur Konkretisierung: • Sind ausschließlich sichtbare Komponenten (z. B. Leuchten, Steckdosen, Sprinklerköpfe) zu erfassen? • Oder sind auch technische Anlagen in abgehängten Decken, Installationsschächten oder anderen verdeckten Bereichen zu scannen und zu modellieren? • Wird eine vollständige Abbildung der Leitungsführung erwartet oder nur punktuell relevante Bauteile? Ohne diese Festlegungen ist weder der Detaillierungsgrad noch der tatsächliche Leistungsumfang eindeutig bestimmbar.Die Anforderungen an Modellierung und Raumbuch ergeben sich aus den Vergabeunterlagen einschließlich der beschriebenen Mindestanforderungen.
81Umfang Scanning Gebäudehülle / DachIn den Unterlagen ist das Scanning der Fassaden Ost, West, Süd und Nord benannt. Frage: Ist das Dach ebenfalls Bestandteil des Scannings (inkl. Dachaufbauten, Attiken, technischer Aufbauten), oder ist das Dach explizit vom Leistungsumfang ausgenommen?Das Dach einschließlich sichtbarer Dachaufbauten ist Bestandteil der Bestandserfassung, soweit dies für die Erfüllung der in den Vergabeunterlagen definierten Leistungen erforderlich ist. Die gilt insbesondere für geometrisch und architektonisch prägende Dach- und Glasdachbereiche.

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82Konkretisierung Leistungspaket RaumbuchDas Leistungspaket Raumbuch wird beschrieben, gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die aufgeführte Inhaltsliste nicht vollumfänglich ist. Damit bleibt offen, welche weiteren Leistungen konkret geschuldet sind. Zudem ist unklar, woher die Inhalte stammen sollen und wer diese ermittelt. Beispielhafte Fragestellungen (nicht abschließend): • Werden die Raumbuchinformationen durch den Auftraggeber bereitgestellt oder sind diese durch den Auftragnehmer vor Ort zu erheben? • Sollen Angaben wie Steuerung der Beleuchtung, Art, Anzahl eigenständig ermittelt werden? • Sind Wandfarbtöne, Materialitäten, Herstellerangaben vollständig durch den Auftragnehmer zu recherchieren oder werden diese vorgegeben? • Wie ist mit fehlenden oder widersprüchlichen Bestandsinformationen umzugehen? • Welche konkreten zusätzlichen Inhalte sind über die aufgelisteten Punkte hinaus zwingend Bestandteil des Raumbuchs? Hinweis: Die vorgenannten Fragen sind beispielhaft. Aufgrund der offenen Formulierung ist der tatsächliche Leistungsumfang derzeit nicht eindeutig bestimmbar, was eine belastbare und vergleichbare Kalkulation erheblich erschwert. Eine Konkretisierung des Leistungspakets Raumbuch ist daher erforderlich.Die Anforderungen an das Raumbuch ergeben sich aus den Vergabeunterlagen einschließlich Leistungsbeschreibung und Anlagen. Maßgeblich sind die sichtbar und zugänglich vorhandenen Bestandssituationen.
83Übergeordnete Klarstellung LeistungsumfangMehrere Leistungsbeschreibungen arbeiten mit offenen Formulierungen und beispielhaften Aufzählungen, ohne den verbindlichen Mindestleistungsumfang eindeutig festzulegen. Frage: Wie grenzt der Auftraggeber den verbindlich geschuldeten Leistungsumfang eindeutig ab, um eine vergleichbare Angebotskalkulation aller Bieter sicherzustellen?Der verbindliche Leistungsumfang ergibt sich aus der Gesamtheit der Vergabeunterlagen einschließlich Leistungsbeschreibung, Anlagen und veröffentlichten Bieterfragenbeantwortungen.
84Verlängerung der AngebotsfristDa bisher noch nicht alle Bieterfragen beantwortet wurden, bitten wir um Verlängerung der Angebotsfrist um 14 Tage.Die Frist zur Angebotsabgabe wird bis zum 19.08.2026, 9:00 Uhr verlängert. Hintergrund der Fristverlängerung ist die derzeitige fachliche Prüfung und Präzisierung einzelner Inhalte der Vergabeunterlagen sowie die ergänzende Beantwortung der eingegangenen Teilnehmerfragen. Vorgesehen sind unter anderem eine Konkretisierung der Leistungsbeschreibung, die Bereitstellung zusätzlicher Unterlagen und die Einführung einer verpflichtenden Ortsbesichtigung. Die aktualisierten Unterlagen sowie die Beantwortung der Teilnehmerfragen werden nach Abschluss der laufenden Abstimmungen über die die e- Vergabe-Plattform des Bundes veröffentlicht. Für die Angebotserstellung sind ausschließlich die nach Abschluss der laufenden Abstimungen veröffentlichten Vergabeunterlagen maßgeblich.
85C-02_LeistungsbeschreibungWo sind die auf Seite 10 unter der Rubrik "Anhang/Anlagenverzeichnisse" genannten Anhänge zu finden? Im speziellen der LOIN-Anhang.Wir verweisen auf Bieterfrage Nr. 84 sowie auf die dort in Aussicht gestellte Konkretisierung der Leistungsbeschreibung und Bereitstellung zusätzlicher Unterlagen.
86Fragen zur Ausschreibung und BIM ModellierungSie erwähnen in einer Ihrer Meldungen, dass neue Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Wann können wir mit den neuen Unterlagen rechnen?Die überarbeiteten Unterlagen stehen Ihnen in Kürze zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Information der Vergabestelle vom 29.07.2026.
87Fragen zur Ausschreibung und BIM ModellierungWir erhalten immer eine Nachricht, dass noch ungelesene Nachrichten vorliegen. Leider sehe ich keine neuen Nachrichten, auch die Unterlagen sind bis jetzt noch die Alten. Wie ist dies zu verstehen?. Wir möchten natürlich nichts verpassen.Dies können wir leider nicht nachvollziehen. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
88Weiterer VerfahrensverlaufEs war angekündigt, dass es auf Grund zahlreicher Bieterfragen eine neue Leistungsbeschreibung geben soll. Leider haben wir bis heute keine weiteren Informationen und auch keine Antworten auf Bieterfragen erhalten. Wann ist mit weiteren Informationen zum Verfahren zu rechen? Da die Ferien-/Urlaubszeit begonnen hat, erscheint uns die Angebotsfrist 19.08.2026 09:00 Uhr nunmehr als sehr knapp. Ist vorgesehen, die Angebotsfrist auch angemessen zu verlängern?Die überarbeiteten Unterlagen stehen Ihnen in Kürze zur Verfügung. Die Angebotsfrist wird bis zum 07.10.2026, 9:00 Uhr verlängert. Ende der Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24.09.2026 Bitte beachten Sie die Information der Vergabestelle vom 29.07.2026.
89Formular B-03Unter 1 Einzelbieter/Bietergemeinschaft ist unklar was anzukreuzen ist, wenn sich ein Unternehmen aus dem Bereich der BIM-Modellierung einen ergänzenden Part aus dem Bereich der Vermessung dazuholt. Es handelt sich nicht um eine Bietergemeinschaft im juristischen Sinn. Sind wir als Modellierer das eignungsleihende Unternehmen und der Vermesser der Unterauftragnehmer?Eine Eignungsleihe liegt dann vor, wenn der Einzelbieter zur Erfüllung der Eignungsanforderungen die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch nimmt. Ein Unterauftrag liegt vor, wenn der Auftragnehmer einen Teil des ausgeschriebenen Auftrags nicht selbst erbringt, sondern an ein anderes Unternehmen vergibt. Ob und welche dieser Varianten hier vorliegt, können wir nicht beurteilen. Die konkrete Frage lässt sich daher nicht beantworten.
90Formular C-02 Leistungsbeschreibung, 2.1 Leistungsbaustein 1Bestandserfassung. Der zeitliche Aufwand zur Vorbereitung des Aufmasses aufgrund der terminlichen Abstimmung mit zahlreichen angrenzenden Liegenschaften und dem Nutzer der Akademie ist in der Auflistung der Stunden im Preisblatt nicht berücksichtigt. Wird dieser Part von der Bundesanstalt für Immobilien übernommen bzw. zugearbeitet? Falls nicht müsste das Preisblatt entsprechend erweitert werden.Die erforderliche Koordination und Terminabstimmung mit der Nutzerin sowie den betroffenen angrenzenden Liegenschaften erfolgt nach Auftragserteilung gemeinsam mit der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat die im Rahmen seiner Leistungserbringung üblicherweise erforderlichen Abstimmungsaufwände bei seiner Kalkulation zu berücksichtigen. Das überarbeitete Preisblatt enthält keine verbindlich vorgegebenen Stundensätze mehr. Die Kalkulation der Leistungsbausteine obliegt den Bietern.
91Formular C-02 Leistungsbeschreibung, 2.3 Leistungsbaustein 3Raumbuch und Pläne. Die Anforderungen an das Raumbuch beinhalten eine Fotodokumentation und einen Geschoss-Grundriss mit Verortung des jeweiligen Raumes. Das bedeutet, zu jedem der geschätzt 400 Räume neben den Daten im Raumbuch 2 zusätzliche Dokumente zu erstellen sind. Wie soll die Umsetzung dieser Anforderung konkret technisch umgesetzt werden?Die Fotodokumentation (360°-Foto) sowie die Verortung des jeweiligen Raumes sind Bestandteil des Raumbuchs. Die Verortung ist dabei lediglich in Form einer schematischen Darstellung bzw. eines Piktogramms mit Kennzeichnung der Lage des jeweiligen Raumes im Geschoss vorzusehen. Es handelt sich nicht um zusätzlich zu erstellende, eigenständige Dokumente. Die konkrete technische Umsetzung innerhalb des Raumbuchs obliegt dem Auftragnehmer unter Beachtung der vorgegebenen Inhalte und Übergabeformate.
92B-02 PreisblattDer Stundenansatz zu den einzelnen Leistungsbausteinen ist lt. unserer Kalkulation extrem niedrig angesetzt. Um eine Leistung zu erbringen, die Ihren Anforderungen entspricht, ist von einem mindestens doppelten Stundenansatz auszugehen. Wie sollen wir als Bieter damit umgehen, dass die Leistung unter den Voraussetzungen nicht zu erfüllen ist?Das Preisblatt wurde im Zuge der Überarbeitung der Vergabeunterlagen angepasst und die bisher vorgegebenen Stundenansätze wurden aufgehoben. Für die Leistungsbausteine sind nunmehr Pauschalpreise anzubieten. Die Kalkulation des für die vollständige und vertragsgemäße Leistungserbringung erforderlichen Aufwands obliegt den Bietern. Maßgeblich ist ausschließlich das mit der aktuellen Bieterinformation veröffentlichte Preisblatt.

Das Formblatt ist bei Fragen über die e-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de einzureichen. Eine aktive Teilnahme am Verfahren ist erforderlich.

93Stand der AusschreibungWir möchten uns sehr gerne an dieser Ausschreibung beteiligen. Der letzte Stand im Mai war jener, dass eine neue Ausschreibung bzw. neue Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Die Abgabefrist ist auf den 19.08. verschoben worden. Bis jetzt sind keine neuen Unterlagen veröffentlicht worden. Wie ist nun der Stand der Auschreibung?, ist die Ausschreibung noch aktuell?Die überarbeiteten Unterlagen stehen Ihnen in Kürze zur Verfügung. Die Angebotsfrist wird bis zum 07.10.2026, 9:00 Uhr verlängert. Ende der Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24.09.2026 Bitte beachten Sie die Information der Vergabestelle vom 29.07.2027.
94Fragen zum Stand der AusschreibungMit Ihrer Mitteilung haben Sie die Frist zur Angebotsabgabe bis zum 19.08.2026 verlängert. Als Begründung führen Sie die fachliche Prüfung und Präzisierung der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung der eingegangenen Bieterfragen an. Wir haben bereits am 19.05.2026 über das e- Vergabe-Portal Fragen zu den Vergabeunterlagen eingereicht. Bislang haben wir hierzu jedoch weder eine Antwort erhalten noch wurden die angekündigten aktualisierten Unterlagen veröffentlicht. Könnten Sie uns bitte mitteilen, wann die Beantwortung der Bieterfragen sowie die präzisierten Vergabeunterlagen voraussichtlich über das e-Vergabe-Portal bereitgestellt werden? Diese Informationen sind für die Erstellung unseres Angebots von wesentlicher Bedeutung.Die überarbeiteten Unterlagen stehen Ihnen in Kürze zur Verfügung. Die Angebotsfrist wird bis zum 07.10.2026, 9:00 Uhr verlängert. Ende der Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24.09.2026 Bitte beachten Sie die Information der Vergabestelle vom 29.07.2027.
95Neue VergabeunterlagenDer Abgabetermin für diese Ausschreibung wurde nach hinten verlegt und es sollten neue Vergabeunterlagen kommen. Wann können wir mit diesen rechnen?Die überarbeiteten Unterlagen stehen Ihnen in Kürze zur Verfügung. Die Angebotsfrist wird bis zum 07.10.2026, 9:00 Uhr verlängert. Ende der Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24.09.2026 Bitte beachten Sie die Information der Vergabestelle vom 29.07.2027.
Information der Vergabestelle vom 29.07.2026Die Vergabeunterlagen wurden überarbeitet. Die Änderungen beziehen sich insbesondere auf die Leistungsbeschreibung (Anlage C-02), das Preisblatt (B-02) und die Bieterauskunft (B-03) und werden zeitnah zur Verfügung gestellt. Ortsbesichtigung (Pflicht) Die Teilnahme an einer Ortsbesichtigung ist zwingend erforderlich. Interessierte Unternehmen, die noch nicht an einer Ortsbesichtigung teilgenommen haben, werden gebeten, sich zur Teilnahme anzumelden. Die Ortsbesichtigungen werden bzw. wurden dokumentiert und werden bei der Angebotsprüfung als Nachweis der Teilnahme herangezogen. Bieter, die nicht an einer Ortsbesichtigung teilgenommen haben, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Vertraulichkeitsvereinbarung und Pläne Die für die fachgerechte Kalkulation erforderlichen Pläne enthalten sensible Informationen und werden nur unter Beachtung einer Vertraulichkeitsvereinbarung ausgegeben. Alle Unternehmen müssen die Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnen und über die eVergabe einreichen und die Pläne anschließend über die eVergabe abrufen. Bieter, die die unterzeichnete Vertraulichkeitsvereinbarung nicht einreichen und daher die erforderlichen Pläne nicht über die eVergabe-Plattform erhalten haben, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vertraulichkeitsvereinbarung finden Sie in den überarbeiteten Vergabeunterlagen, welche zeitnah zur Verfügung gestellt werden.
96Weiterer VerfahrensverlaufVor ca. drei Wochen haben wir uns erkundigt, wie der weitere Verfahrensverlauf geplant ist. Da bisher keine Antworten auf Bieterfragen oder neue Unterlagen bereit gestellt wurden, bitten wir darum, die Frist für die Angebotsabgabe auf mindestens 4 Wochen nach der Bereitstellung weiterer Unterlagen festzusetzen.Auf die lfd. Nr. 95 wird verwiesen.
97Dokument VOEK 630-25 FB_Frage-Antwort 1-95, Info der Vergabestelle.pdfIn dem oben genannten Dokument ist die Antwort auf Frage 39 zum Modellierungsgrad TGA offensichtlich in der Antwortzeile 38 zu finden. Bei Frage 40 findet sich die Antwort in Zeile 39. Können Sie bitte prüfen, ob die folgenden Antworten auch um eine Zeile verschoben wurden und ein neue Antwortliste bereitstellen?Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Antworten sind entsprechend korrigiert.
Aktualisierte Information der Vergabestelle vom 29.07.2026Die Vergabeunterlagen wurden überarbeitet. Die Änderungen beziehen sich insbesondere auf die Leistungsbeschreibung (Anlage C-02), das Preisblatt (B-02) und die Bieterauskunft (B-03) und werden Ihnen nunmehr zur Verfügung gestellt. Ortsbesichtigung (Pflicht) Die Teilnahme an einer Ortsbesichtigung ist zwingend erforderlich. Interessierte Unternehmen, die noch nicht an einer Ortsbesichtigung teilgenommen haben, werden gebeten, sich zur Teilnahme anzumelden. Die Ortsbesichtigungen werden bzw. wurden dokumentiert und werden bei der Angebotsprüfung als Nachweis der Teilnahme herangezogen. Bieter, die nicht an einer Ortsbesichtigung teilgenommen haben, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Vertraulichkeitsvereinbarung und Pläne Die für die fachgerechte Kalkulation erforderlichen Pläne enthalten sensible Informationen und werden nur unter Beachtung einer Vertraulichkeitsvereinbarung ausgegeben. Alle Unternehmen müssen die Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnen und über die eVergabe einreichen und die Pläne anschließend über die eVergabe abrufen. Bieter, die die unterzeichnete Vertraulichkeitsvereinbarung nicht einreichen und daher die erforderlichen Pläne nicht über die eVergabe-Plattform erhalten haben, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vertraulichkeitsvereinbarung finden Sie in den überarbeiteten Vergabeunterlagen.
98Bieterfragen zum NDAIn § 7 Abs. 2 wird auf ,Artikel 2 Absatz 3‘ verwiesen. Ein entsprechender Artikel bzw. Absatz ist in der vorliegenden Vereinbarung nicht enthalten. Bitte teilen Sie uns mit, auf welche Regelung sich dieser Verweis bezieht, und übersenden Sie uns eine entsprechend korrigierte Fassung der Vereinbarung.Der Verweis wurde entfernt.
99Bieterfragen zum NDAIn § 6 Abs. 1 wird auf den BImA-Standard zum IT-Grundschutz ,200-X‘ sowie auf das jeweils gültige IT-Grundschutz-Kompendium Bezug genommen. Die hierfür maßgeblichen konkreten Anforderungen und Nachweise wurden nicht übergeben. Wir schlagen daher vor, Satz 1 zu streichen und ausschließlich auf die jeweils gültigen, projektspezifisch einschlägigen ISO-Normen gemäß Satz 2 abzustellen.Die Anpassung wurde entsprechend übernommen. Eine erneute Einreichung der bereits übersandten, unterzeichneten Unterlage ist grundsätzlich nicht erforderlich. Unternehmen, die bereits eine gezeichnete Vertraulichkeitsvereinbarung übersendet haben, steht es frei, die aktualisierte Version zu zeichnen und zu übersenden.

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100Bieterfragen zum NDAIn § 6 Abs. 2 wird ein Kontrollrecht der BImA vorgesehen. Wie werden die auf Seiten des Bieters entstehenden Aufwendungen vergütet? Wir schlagen folgende Ergänzung vor: "Im Falle einer Kontrolle durch die BImA werden die erforderlichen und angemessenen Aufwendungen des Bieters von der BImA vergütet."Bei verbindlicher Zusicherung der Eigenschaften und Prozesse ist keine Wahrnehmung des Kontrollrechts durch die Informationssicherheit vorgesehen.
101Bieterfragen zum NDAErgänzend zu 3. : Bitte konkretisieren Sie Umfang, Gegenstand, Vorlaufzeit und Häufigkeit möglicher Kontrollen. Kontrollen sollen auf die für dieses Projekt eingesetzten Systeme, Prozesse und Unterlagen begrenzt bleiben. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Bieters sowie Informationen anderer Kunden sind angemessen zu schützen.Bei verbindlicher Zusicherung der Eigenschaften und Prozesse ist keine Wahrnehmung des Kontrollrechts durch die Informationssicherheit vorgesehen.
102Bieterfragen zum NDABitte bestätigen Sie, dass eine dokumentierte Löschung gemäß den etablierten Löschprozessen des Bieters ausreichend ist und dass routinemäßige, technisch nicht separat zugängliche Sicherungskopien von der sofortigen Löschpflicht ausgenommen bleiben.Bei verbindlicher Zusicherung der Eigenschaften und Prozesse ist keine Wahrnehmung des Kontrollrechts durch die Informationssicherheit vorgesehen.
103Bieterfragen zum NDABitte erläutern Sie, ob und in welchem Umfang die Haftung des Bieters sowie die Freistellungs- und Kostenerstattungspflichten betragsmäßig begrenzt sind. Wir schlagen vor, die Haftung auf die typischerweise vorhersehbaren Schäden zu begrenzen und eine angemessene Haftungsobergrenze zu vereinbaren.Bei verbindlicher Zusicherung der Eigenschaften und Prozesse ist keine Wahrnehmung des Kontrollrechts durch die Informationssicherheit vorgesehen
104Terminvereinbarung OrtbesichtigungDie von Ihnen genannte Ansprechperson für die Terminvereinbarung, Frau Elsen, befindet sich bis zum 18.08.2026 nicht im Büro. Gibt es eine andere Ansprechperson?Bitte übermitteln Sie Ihre Anfragen weiterhin an die genannte Ansprechperson Frau Elsen. Die Termine werden koordiniert und im Anschluss bestätigt. Aktualisiert: Verbindliche Ortsbesichtigungen konnten lediglich bis zur angesetzten Frist am Mo, 31.08.2026 mit der Sachbearbeiterin vereinbart werden. Eine nachträgliche Ortsbesichtigung ist leider nicht möglich.
105AdK PP4 Vertraulichkeitsvereinbarung, § 4 Abs. 2; A-01 Bewerbungsbedingungen, Ziffer 6.1 BietergemeinschaftDie Vergabeunterlagen sehen vor, dass die Planunterlagen (Grundrisse als Leerpläne) ausschließlich nach Einreichung einer unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung über die Vergabeplattform freigegeben werden. Gleichzeitig sind Bietergemeinschaften ausdrücklich zugelassen. Frage: Wie ist bei einer Bietergemeinschaft mit der Vertraulichkeitsvereinbarung und dem Zugang zu den Planunterlagen zu verfahren? Konkret: Muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Vertraulichkeitsvereinbarung separat unterzeichnen und über die Vergabeplattform einreichen – oder genügt die Unterzeichnung durch den bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft, mit der Verpflichtung, den Partner intern auf die Geheimhaltungspflicht hinzuweisen und eine gleichwertige Erklärung einzuholen?Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, das Zugang zu den vertraulichen Unterlagen erhalten soll, muss die Vertraulichkeitsvereinbarung gesondert unterzeichnen. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer. Die Erklärungen können gebündelt durch den bevollmächtigten Vertreter über die Vergabeplattform eingereicht werden. Dessen alleinige Unterzeichnung genügt nicht. Die Weitergabe darf erst nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers erfolgen.
106Fehler im PreisblatScheinbar ist im Preisblatt aktuell ein Fehler. Die Gesamtsummer wird hier aus Zwischensumme 1 und Zwischensumme 2 multipliziert anstatt addiert.Der Fehler wurde behoben, bitte verwenden Sie das aktualisierte Preisblatt "B-02_Preisblatt_VOEK 630-25_V2_Stand 17.08.2026".
107Dokument B-03_Bieterauskunft_VOEK 630- 25_V2_290726Bei den Angaben zu den Referenzen unter 4.2.2 werden im dem neuen Dokument 3x Referenzen zur Bestandserfassung abgefragt. Im alten Dokument wurden drei unterschiedliche, an das umfangreiche Projekt angepasste Referenzen abgefragt ( Bestandserfassung, Bestandsmodellierung und Bearbeitung Raumbuch ). Ist das neue Formular so korrekt?Die Anlage B-03 wurde unter Ziff. 4.2.2 (Referenzen) angepasst. Bitte verwenden Sie die aktualisierte Anlage "B-03_Bieterauskunft_VOEK 630- 25_V3_17.08.2026".
108Bei den Referenzen werden jährliche Werte gefordert (siehe Screenshot). Da sich die geforderten Werte auf die jeweillige Referenz beziehen, müsste unserer Meinung nach das Wort "Jährlich" raus oder ist hier gemeint das der Jährliche Gesamtwert für unser Unternehmen angegeben werden soll. Das würde bedeuten, dass in jeder der Referenzen der gleiche Wert an dieser Stelle stehen würde.Die Anlage B-03 wurde unter Ziff. 4.2.2 (Referenzen) angepasst. Bitte verwenden Sie die aktualisierte Anlage"B-03_Bieterauskunft_VOEK 630- 25_V3_17.08.2026".

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109PreisblattIm neuen Preisblatt werden zunächst Tagessätze für unterschiedliche Rollen abgefragt: * Projektleitende:r Ingenieur:in * Fachingenieur:in / BIM-Spezialist:in * Sachbearbeitende:r Ingenieur:in / Modellierer:in * Techniker:in / Zeichner:in Aus diesen vier Tagessätzen wird anschließend ein ungewichteter durchschnittlicher Tagessatz gebildet, der als Kalkulationsgrundlage für die unterschiedlichen Leistungsbausteine Bestandserfassung / 3D-Aufmaß, Bestandsmodellierung und Raumbuch verwendet wird. Wir bitten hierzu um Klarstellung, ob diese Systematik tatsächlich beabsichtigt ist. Aus unserer Sicht unterscheiden sich die eingesetzten Rollen, deren Qualifikation, deren Tagessätze sowie deren zeitliche Einsatzanteile zwischen den einzelnen Leistungsbausteinen erheblich. Beispielsweise wird der Leistungsbaustein 1 „Bestandserfassung / 3D-Aufmaß“ zu einem überwiegenden Teil durch Vermessungsingenieur:innen bzw. entsprechend qualifiziertes Vermessungspersonal unter Einsatz spezieller Vermessungs- und Scan-Technik erbracht. Demgegenüber wird der Leistungsbaustein 2 „Bestandsmodellierung“ nahezu vollständig durch BIM-Modellierer:innen bzw. Sachbearbeitende Ingenieur:innen erbracht. Sowohl die erforderlichen Bearbeitungszeiten als auch die marktüblichen Tagessätze dieser Rollen unterscheiden sich deutlich. Durch die ungewichtete Mittelwertbildung der vier Rollentagessätze und die anschließende Anwendung desselben durchschnittlichen Tagessatzes auf sämtliche Leistungsbausteine wird kalkulatorisch jedoch für alle Leistungsbausteine derselbe Personalmix bzw. dieselbe Kostenstruktur unterstellt. Dies kann aus unserer Sicht dazu führen, dass die tatsächliche Kostenstruktur der einzelnen Leistungsbausteine nicht sachgerecht abgebildet wird und die Vergleichbarkeit der angebotenen Preise verzerrt wird. Wir bitten daher um Mitteilung, 1. ob die Verwendung desselben ungewichteten durchschnittlichen Tagessatzes für sämtliche Leistungsbausteine tatsächlich beabsichtigt ist und 2. wie bei dieser Berechnungssystematik die unterschiedlichen Personalstrukturen, Tagessätze und tatsächlichen Einsatzanteile der jeweiligen Rollen innerhalb der einzelnen Leistungsbausteine berücksichtigt werden sollen. Alternativ bitten wir um Prüfung, ob für die einzelnen Leistungsbausteine jeweils ein eigener, entsprechend dem tatsächlichen Personaleinsatz gewichteter Tagessatz bzw. eine rollenbezogene Kalkulation vorgesehen werden kann.Ja, die im Preisblatt vorgesehene Systematik ist beabsichtigt. Der durchschnittliche Tagessatz wird als ungewichtiges Mittel aus den für die vier vorgegebenen Rollen angebotenen Tagessätzen ermittelt. Der durchschnittliche Tagessatz dient als einheitliche Kalkulations- und Vergleichsgröße und bildet nicht die tatsächlichen Einsatzanteile der einzelnen Rollen innerhalb der jeweiligen Leistungsbausteine ab. Die konkrete Personal- und Ressourcenplanung sowie Verteilung der eingesetzten Rollen innerhalb der Leistungsbausteine obliegen dem Bieter unter Beachtung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung. Die Leistungsbausteine 1 bis 3 sind jeweils als Pauschale anzubieten. Unterschiedliche Personalstrukturen und Einsatzanteile können durch die Bieter bei der Kalkulation der jeweiligen Pauschale berücksichtigt werden. Eine Gewichtung des durchschnittlichen Tagessatzes nach Leistungsbausteinen ist nicht vorgesehen. Die im Preisblatt vorgegebene Berechnungssystematik gilt einheitlich für alle Bieter und dient der Herstellung einer einheitlichen Kalkulations- und Bewertungsgrundlage. Das Preisblatt bleibt insoweit unverändert.
110PläneWir haben am 14.08.2026 die unterzeichnete Vertraulichkeitsvereinbarung über das Vergabeportal unter dem Benutzerpunkt "Angebote einreichen" hochgeladen. War dies in Ordnung oder soll das Formular als Dateianhang im Bereich "Nachricht an die Vergabestelle" eingereicht werden. Wie werden die Pläne von der Vergabestelle verteilt?Bitte übersenden Sie die unterzeichnete Vertraulichkeitsvereinbarung als "Nachricht an die Vergabestelle". Über diesen Weg erhalten Sie im Anschluss die Pläne. Die Unterlagen im Bereich "Angebote" können von uns erst nach Angebotsfrist eingesehen werden.
111Frage zu OrtsterminIn den Ausschreibungsunterlagen steht, dass Sie alle Ortstermine, die schon nach der ersten Ausschreibung gemacht wurden, dokumentiert haben. Wir planen das Angebot gemeinschaftlich mit einem anderen Unternehmen einzureichen. Um keinen Formfehler zu begehen, möchten wir nachfragen, ob es möglich ist, dass wir mit unserem Unternehmen die Ausschreibung federführend anbieten und das zweite Unternehmen, welches die Ortsbesichtigung durchgeführt hat, als nachgeordnetes Unternehmen mit anbietet. Wie führen wir dann den Nachweis der Besichtigung? Oder muss es aufgrund der durchgeführten Ortsbesichtigung unbedingt andersherum sein?Die bereits durchgeführte und dokumentierte Ortsbesichtigung wird berücksichtigt, sofern das Unternehmen, für das die Ortsbesichtigung erfolgt ist, selbst Bieter bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft ist. Wird dieses Unternehmen hingegen lediglich als Unterauftragnehmer eines anderen Einzelbieters eingesetzt, ersetzt dessen frühere Ortsbesichtigung nicht die nach den Bewerbungsbedingungen erforderliche Ortsbesichtigung des Bieters. In diesem Fall ist eine Ortsbesichtigung durch den Einzelbieter innerhalb des hierfür vorgesehenen Zeitraums erforderlich. Die Entscheidung, ob ein Angebot als Einzelbieter, als Bietergemeinschaft oder unter Einbindung eines Unterauftragnehmers abgebeben wird, obliegt den beteiligten Unternehmen unter Beachtung der Vergabeunterlagen.
112C-02 Leistungsbeschreibung, Ziffer 2.1 – maximale Abweichung von 2 cmIn der Leistungsbeschreibung wird für das verformungsgerechte Aufmaß eine maximale Abweichung von 2 cm gefordert. Wir bitten um eindeutige Konkretisierung, worauf sich diese Genauigkeitsangabe bezieht: • auf die absolute Lage- und Höhengenauigkeit der georeferenzierten Gesamtpunktwolke, • auf die relative Genauigkeit der Registrierung untereinander, • auf die lokale Messgenauigkeit einzelner Oberflächen, • auf die aus der Punktwolke abgeleitete Modellgeometrie, • oder auf die Übereinstimmung zwischen Bestandsmodell und Kontrollmessungen? Bitte erläutern Sie außerdem, nach welchem Prüfverfahren, an welchen Bauteilen beziehungsweise Kontrollpunkten und mit welcher statistischen Kenngröße die Einhaltung der maximalen Abweichung von 2 cm nachzuweisen ist. Insbesondere ist zu klären, ob es sich um eine ausnahmslos einzuhaltende maximale Einzelabweichung, eine Standardabweichung, einen RMSE-Wert oder eine zulässige Abweichung mit definierter statistischer Sicherheit handelt. Eine ausnahmslose Einhaltung einer maximalen Abweichung von 2 cm für sämtliche erfassten Oberflächen des Gesamtprojekts erscheint aufgrund der Gebäudegröße, der Vielzahl der Geschosse und Scanstandpunkte sowie insbesondere wegen des hohen Anteils an Glas- und spiegelnden Oberflächen technisch kaum belastbar nachweisbar. Bei der Registrierung einer umfangreichen Gesamtpunktwolke können sich Restabweichungen über zahlreiche miteinander verknüpfte Scannerstandpunkte fortpflanzen. Glasflächen, Spiegelungen, Mehrfachreflexionen und transparente Bauteile erzeugen zudem teilweise keine eindeutigen oder geometrisch belastbaren Messpunkte. Dies gilt insbesondere für die umfangreiche Glasfassade und die Glasdachbereiche. Auch bei einem kontrollierten Festpunktnetz, redundanter Registrierung und ergänzenden tachymetrischen Kontrollmessungen kann eine Genauigkeit von 2 cm daher nur für eindeutig messbare, ausreichend reflektierende und geometrisch belastbare Oberflächen beziehungsweise definierte Kontrollpunkte nachgewiesen werden. Für transparente, spiegelnde, verdeckte oder nur eingeschränkt zugängliche Bauteile ist ein entsprechender flächendeckender Genauigkeitsnachweis technisch nicht möglich.Die in Ziffer 2.1 der Leistungsbeschreibung geforderte maximale Abweichung von 2 cm bezieht sich auf das verformungsgerechte Aufmaß und damit auf die geometrische Genauigkeit der Bestandserfassung des eindeutig messbaren Bestands. Die Anforderung ist nicht als ausnahmslos einzuhaltende maximale Einzelabweichung jedes Punktes der Gesamtpunktwolke oder jeder erfassten bzw. modellierten Oberfläche zu verstehen. Für transparente, spiegelnde, verdeckte, nicht zugängliche oder messtechnisch nicht eindeutig erfassbare Bereiche gelten die bereits in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Einschränkungen. Auch für Fehler infolge von Reflexionen oder Spiegelungen gelten die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Einschränkungen. Für die aus der Punktwolke abgeleitete Modellgeometrie gelten die gesonderten Anforderungen der Leistungsbeschreibung zur Bestandsmodellierung.

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113Wir bitten daher um Bestätigung, 1. dass die Genauigkeitsanforderung von 2 cm anhand eines festzulegenden Kontrollpunktnetzes beziehungsweise eindeutig messbarer Referenzpunkte nachzuweisen ist, 2. dass die Forderung nicht als ausnahmslose maximale Abweichung jedes einzelnen Punktes der Gesamtpunktwolke oder jeder modellierten Oberfläche zu verstehen ist, 3. dass Glasflächen, spiegelnde Oberflächen, Reflexionsbereiche sowie verdeckte oder nicht eindeutig messbare Bauteile von diesem flächendeckenden Genauigkeitsnachweis ausgenommen sind und mit geeigneten ergänzenden Verfahren geometrisch abgeleitet beziehungsweise dokumentiert werden dürfen, 4. welche zulässigen Abweichungen und Nachweiskriterien für die Registrierung, die georeferenzierte Gesamtpunktwolke und die daraus abgeleitete Modellgeometrie jeweils gelten.Die Wahl der Erfassungs-, Registrierungs- und Nachweismethodik obliegt gemäß Leistungsbeschreibung dem Auftragnehmer. Die Einhaltung der geforderten Genauigkeit ist durch ein geeignetes und nachvollziehbares Verfahren nachzuweisen. Ein bestimmtes Kontrollpunktnetz oder ein bestimmtes statistisches Prüfverfahren (z.B. RMSE oder Standardabweichung) wird seitens der Auftraggeberin nicht vorgegeben. Ein flächendeckender Genauigkeitsnachweis für transparente, spiegelnde, verdeckte, nicht zugängliche oder messtechnisch nicht eindeutig erfassbare Bereiche ist nicht gefordert. Fehler infolge von Reflexionen oder Spiegelungen sind entsprechend der Leistungsbeschreibung zu korrigieren, soweit dies für die Bestandsmodellierung erforderlich ist. Im Übrigen gelten die Anforderungen der Leistungsbeschreibung unverändert.
114zu Frage 107Es gibt in den Unterlagen kein neues Formular B-03 Bieterauskunft, welches am 17.08.2026 hochgeladen wurde. Das alte Formular vom Monat 04 liegt noch vor. Was ist zu verwenden?Die aktualisierte Anlage B-03 wurde den Vergabeunterlagen am 17.08.26 hinzugefügt. Auf der öffentlich erreichbaren Internetseite evergabe- online.de findet man die Datei unter dem Dateinamen "Vergabeunterlagen/Antwort 106-108, PB/B-03_Bieterauskunft_VOEK 630- 25_V3_17.08.2026.docx".
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