Öffentliche Ausschreibung (national) zur Erstellung eines 3D-Aufmaßes und zur Bestandserfassung der Akademie der Künste (AdK Berlin PP4 – Sanierung Akadamie der Künste, Pariser Platz 4, Berlin) VOEK 630-25
Bewerbungsbedingungen
1 Allgemeines .................................................................................................................................................................. 2
1.1 Fristen ................................................................................................................................................................... 2
1.2 Ortsbesichtigungen ........................................................................................................................................... 2
1.3 Nebenangebote .................................................................................................................................................. 2
1.4 Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen ........................................................................... 2
1.5 Änderungen, Berichtigungen oder Rücknahme von Angeboten ............................................................ 3
1.6 Übermittlung und Form der Angebote ......................................................................................................... 3
1.7 Verwendung der Vergabeunterlagen/Verschwiegenheitsverpflichtung/Datenschutz .................... 3
2 Teilnehmerfragen ....................................................................................................................................................... 3
3 Angebotserstellung .................................................................................................................................................... 4
3.1 Eignung ................................................................................................................................................................. 4
3.2 Preisangaben ....................................................................................................................................................... 4
3.3 Konzept ................................................................................................................................................................ 5
4 Prüfung und Wertung der Angebote einschließlich der Zuschlagskriterien ................................................ 5
4.1 Qualitätsbewertung ........................................................................................................................................... 6
4.2 Preisbewertung ................................................................................................................................................... 7
4.3 Tabellarische Zusammenfassung der Zuschlagskriterien ........................................................................ 8
4.4 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ............................................................................................... 9
5 Zuschlagserteilung/Vertrag ..................................................................................................................................... 9
6 Fremde Ressourcen .................................................................................................................................................... 9
6.1 Bietergemeinschaften ....................................................................................................................................... 9
6.2 Inanspruchnahme fremder Ressourcen (Unterauftragnehmer) ........................................................... 10
6.3 Eignungsnachweise bei Inanspruchnahme fremder Ressourcen ......................................................... 10
6 2 0 2 7. 0 .9 2 :d n a t S
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1 Allgemeines
1.1 Fristen
| Termine für zwingende Ortsbesichtigungen: | 07.09.2026 – 18.09.2026 |
|---|---|
| Frist zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins: | 31.08.2026 |
| Ende der Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen über die Vergabeunterlagen: | 24.09.2026 |
| Ende der Angebotsfrist: | 07.10.2026, 9:00 Uhr |
| Ende der Bindefrist des Angebots: | 30.11.2026 |
1.2 Ortsbesichtigungen
Für die Angebotsabgabe ist eine Ortsbesichtigung in dem unter Ziffer 1.1 angegebenen Zeitraum zwingend vorgeschrieben. Spätester Termin für die Anmeldung zur Ortsbesichtigung ist der Ziffer 1.1 zu entnehmen. Ortsbesichtigungen werden dokumentiert und bei der Angebotsprüfung als Nachweis der Teilnahme herangezogen. Bieter, die nicht an einer Ortsbesichtigung teilgenommen haben, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Unternehmen, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt an einer Ortsbesichtigung teilgenommen haben wurden dokumentiert. Eine erneute Ortsbesichtigung ist nicht notwendig.
Die Terminanmeldung muss per E-Mail an, die für das Objekt zuständigen Ansprechperson, Frau Susanne Elsen, E-Mail: susanne.elsen@bundesimmobilien.de verbindlich angekündigt werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt Die Vertreter des Teilnehmenden müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
1.3 Pläne
Die für die Kalkulation erforderlichen Pläne werden nur nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung an die Bieter ausgegeben. Interessierte Unternehmen müssen die unterzeichnete Vereinbarung über die eVergabe-Plattform einreichen. Da eine fachgerechte Kalkulation ohne diese Pläne nicht möglich ist, werden Bieter, die die unterzeichnete Vertraulichkeitsvereinbarung nicht eingereicht und daher die Pläne nicht über eVergabe-Plattform erhalten haben, vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
1.4 Nebenangebote
Nebenangebote werden nicht zugelassen.
1.5 Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen
Jegliche Änderungen und Ergänzungen in den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Den Bedingungen dieser Ausschreibung widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters sind ausgeschlossen.
Soweit die eigenen Eintragungen geändert sind, muss die Änderung zweifelsfrei erkennbar sein. Soweit weitergehende Erläuterungen zur Beurteilung des Angebots erforderlich scheinen, können sie auf einer besonderen Anlage dem Angebot beigefügt werden.
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1.6 Änderungen, Berichtigungen oder Rücknahme von Angeboten
Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig.
Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen.
Wenn innerhalb der Angebotsfrist ein neues Angebot eingereicht wird, wird das erste Angebot automatisch aus der Wertung genommen, so dass immer nur ein Angebot, und zwar das zeitlich zuletzt eingereichte Angebot, gewertet wird.
Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist zurückgezogen werden und werden dann nicht mehr gewertet.
1.7 Übermittlung und Form der Angebote
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
Angebote können ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe- online.de) abgegeben werden. Für die Abgabe eines Angebots ist die Schaltfläche „Angebot abgeben“ zu verwenden. Eine Angebotsabgabe über die Schaltfläche „Vergabestelle kontaktieren“ ist unzulässig und führt zum Ausschluss des Angebots. Eine Angebotsabgabe auf postalischem Weg, per E-Mail oder Fax ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.
Das elektronische Angebot muss mindestens in Textform eingereicht werden (lesbare Benennung der Firma und des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, im Unterschriftenfeld des Angebotsschreibens (Anlage B-01)). Eine Einreichung in einer höheren Form (erweiterte oder qualifizierte elektronische Signatur) ist ebenfalls möglich.
Hinweis gemäß § 7 Abs. 4 UVgO, § 11 Abs. 3 VgV:
Weitergehende Informationen zur e-Vergabe sind auf evergabe-online.de zu finden. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform steht der e-Vergabe HelpDesk zur Verfügung.
1.8 Verwendung der Vergabeunterlagen/Verschwiegenheitsverpflichtung/Datenschutz
Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes und zur Erfüllung des evtl. folgenden Auftrags benutzt werden. Jede Nutzung für andere Zwecke ist untersagt.
Der Bieter hat über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten der Auftraggeberin (einschließlich denen des jeweiligen leistungsempfangenden Nutzers/Mieters) -auch über den Abschluss des Vergabeverfahrens hinaus- Verschwiegenheit zu bewahren. Der Bieter ist hierbei verpflichtet, das geltende Datenschutzrecht sowie alle sonstigen anwendbaren gesetzlichen und behördlichen Vorschriften und die einschlägige Rechtsprechung zum Datenschutz, zur Geheimhaltung und zum Fernmeldegeheimnis zu beachten. Er hat hierzu auch alle Beschäftigten des Unternehmens und alle anderen für ihn an diesem Auftrag beteiligten Personen entsprechend zu verpflichten.
Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er zudem verpflichtet, diese Unternehmen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin (Anlage A-02) hinzuweisen. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
2 Teilnehmerfragen
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens zu dem in Ziffer 1. genannten Termin bei der e-Vergabe-Plattform
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eingehen. Die Auftraggeberin wird rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe- Plattform registrierte Teilnehmende werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
3 Angebotserstellung
3.1 Eignung
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 31 Abs. 1 UVgO, §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. In diesem Fall sind auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin aufgestellte auftragsspezifische Eignungskriterien gemäß Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) wie bspw. drei vergleichbare Referenzen zusätzlich beizubringen.
Es kann nach § 35 Abs. 3 UVgO alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwendet werden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gemäß § 35 Abs. 3 UVgO, § 50 Abs. 2 VgV nach.
Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Können aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht eingereicht werden, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
Sollte der Bieter nicht im Inland niedergelassen sein, genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen.
3.2 Preisangaben
Für das Angebot ist das beigefügte Preisblatt (Anlage B-02) zu verwenden. Es ist zwingend erforderlich, dass dieses ausgefüllt wird. Der Bieter muss sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können.
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Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Bedarfsleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Preisblatt führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. Ausgeschlossen werden auch Angebote, bei denen die Preisblätter nicht im veröffentlichten Dateiformat oder als PDF eingereicht werden, und die daher nicht lesbar sind und mit den der Auftraggeberin zur Verfügung stehenden technischen Mitteln auch nicht in ein lesbares Format konvertiert werden können.
Alle Preise sind in Euro mit maximal 2 Nachkommastellen anzugeben, d. h. die kleinste Einheit ist ein Cent. Sofern ein Bieter entgegen den Vorgaben mehr als 2 Nachkommastellen angegeben hat, insbesondere, wenn in den elektronischen Dateien (Excel-Tabellen) im Hintergrund mit mehr als 2 Nachkommastellen gerechnet wurde, werden die Preisangaben im Rahmen der Angebotsprüfung auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet, und dieser gerundete Wert gilt als angeboten.
Sofern ein Bieter eine Leistung ohne Vergütung anbietet, ist dafür ein Preis von 0,00 € einzutragen. Dies ist nur zulässig für bestimmte geringfügige Einzelpositionen, sodass eine Abweichung von den Preisvorgaben und eine unzulässige Mischkalkulation ausgeschlossen ist.
Bieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb zu beachten.
3.3 Konzept
Zusammen mit dem Angebot ist ein schriftliches Konzept zur Bewertung der Qualität einzureichen.
Zur Form:
In formaler Hinsicht sollte das schriftliche Konzept insgesamt nicht mehr als 5 Seiten DIN A 4 (bei der Schriftart Arial, Schriftgröße 11 und Zeilenabstand einfach, Seitenränder: links, oben, rechts und unten 2 cm) umfassen. Um eine objektive Bewertung der eingereichten Konzepte zu gewährleisten, sind diese anonymisiert und ohne jegliches Corporate Design (z. B. Logos, Farben oder andere erkennbare Gestaltungselemente des Unternehmens) einzureichen. Die Konzepte sollen sich ausschließlich auf die in den Vergabeunterlagen definierten Anforderungen und Bewertungskriterien beziehen. Eine Überschreitung der Seitenanzahl des schriftlichen Konzepts führt nicht zum Ausschluss. Über den Umfang hinausgehende Inhalte bleiben unberücksichtigt.
4 Prüfung und Wertung der Angebote einschließlich der Zuschlagskriterien
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 41 UVgO. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 44 UVgO und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
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Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet:
| Zuschlagskriterien | Gewichtung | Punkte | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. Preis (P) Bewertungspreis gem. Anlage B-02 Preisblatt (= Angebotspreis € brutto) | 70 % | 35 | ||||||
| 2. Qualität (Q) – durch den Bieter einzureichendes Konzept 2.1 Teilkonzept zur Projektorganisation 2.2 Teilkonzept zur Erfassungsmethodik/Technischen Umsetzung | 30 % | 15 | ||||||
| Summe | 100 % | 50 |
4.1 Qualitätsbewertung
Die Qualitätsbewertung erfolgt über das durch den Bieter einzureichende „Konzept“, welches 30 Prozent der Gesamtwertung ausmacht.
Mit dem Angebot ist ein Konzept einzureichen, welches eine nachvollziehbare Darstellung der Herangehensweise und der Umsetzung des Vorhabens enthalten soll. Es soll deutlich werden, dass sich der Bieter mit den Besonderheiten des Projektes und dessen Durchführung auseinandergesetzt hat.
Zum Inhalt:
Das schriftliche Konzept gliedert sich in zwei Teilbereiche, die jeweils mit maximal 10 Punkten bewertet werden:
-
Projektorganisation (max. 10 Punkte)
-
Erfassungsmethodik / Technische Umsetzung (max. 10 Punkte)
Daraus ergibt sich eine mögliche Maximalpunktzahl von 20 Rohpunkten für das Qualitätskriterium „Konzept“.
Die Punktevergabe erfolgt nach folgender Abstufung:
| Qualitative Ausarbeitung | Bepunktung | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Ein höchster Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Teilkonzept die Anforderungen der Auftraggeberin übertrifft, in besonderem Maße überzeugt und eine in jeder Hinsicht bestmögliche Leistungsqualität erwarten lässt. | 10 – 9 Punkte | ||||
| Ein hoher Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Teilkonzept den Anforderungen der Auftraggeberin sehr gut entspricht, überzeugt und eine sehr gute Leistungsqualität erwarten lässt. | 8 – 7 Punkte | ||||
| Ein mittlerer Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Teilkonzept den Anforderungen der Auftraggeberin gut entspricht, nachvollziehbar ist und eine gute Leistungsqualität erwarten lässt. | 6 – 4 Punkte | ||||
| Ein geringer Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Teilkonzept den Anforderungen der Auftraggeberin noch entspricht, jedoch erhebliche Zweifel an der Leistungsqualität bestehen. | 3 – 1 Punkte | ||||
| Die Nichterfüllung wird mit 0 Punkten gewertet. Eine Nichterfüllung liegt insbesondere vor, wenn das Teilkonzept fehlt, den Anforderungen der | 0 Punkte |
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Auftraggeberin nicht entspricht oder in keiner Weise überzeugt und die notwendige Leistungsqualität nicht erwarten lässt.
Um die Vergleichbarkeit mit dem Preiskriterium herzustellen, werden die erreichten Qualitätspunkte auf die Gesamtpunktzahl von 50 Punkten umgerechnet:
• Preis (70 %): geht mit maximal 35 Punkten in die Wertung ein.
• Qualität/Konzept (30 %): geht mit maximal 15 Punkten in die Wertung ein.
Die im Konzept erreichten Rohpunkte (max. 20) werden gewichtet (20x0,75), sodass sie in der Gesamtrechnung den vorgesehenen Maximalwert von 15 Punkten abbilden.
4.2 Preisbewertung
Das Zuschlagskriterium „Preis“ nimmt 70 Prozent der Gesamtwertung ein.
Gewertet wird der in dem Preisblatt (Anlage B-02) angegebene Angebotspreis brutto.
Das wirtschaftlichste Angebot, d.h. das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis (P ) erhält die min maximale Punktzahl (P = 35 Punkte). max
Ein Angebot mit einem Preis in Höhe des Zweifachen des niedrigsten Angebotspreises (2 x P ) erhält 0 min Punkte.
Alle Angebote mit einem Preis größer als 2 x P erhalten ebenfalls 0 Punkte. min
Die Bewertung der Angebotspreise im Bereich zwischen P und 2 x P erfolgt mittels linearer min min Interpolation.
Angebotspreis Punktzahl P x ( 2 – ) = max niedrigster Angebotspreis
Definition der Variablen:
Punktzahl: zu vergebende Punkte des zu bewertenden Angebots
Angebotspreis: Angebotspreis des zu bewertenden Angebots
Niedrigster Angebotspreis = niedrigster Angebotspreis aller wertbaren Angebote
P : niedrigster Angebotspreis aller wertbaren Angebote min
P : maximale Punktzahl (35 Punkte) max
Randbedingungen:
- Für Preis = P gilt: P = P (volle Punktzahl = 100%) min max
- Für Preis = 2 x P gilt: P = 0 min
- Für Preis > 2 x P gilt: P = 0 min
- Eine negative Punktzahl ist ausgeschlossen.
- Eine gegebenenfalls erforderliche Rundung erfolgt nach kaufmännischen Regeln.
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Die Berechnung nach obiger Formel erfolgt ausschließlich für Angebotspreise im Bereich zwischen P und 2 x min P . Für Angebotspreise oberhalb von 2 x P wird die Punktzahl mit 0 festgesetzt. min min
4.3 Tabellarische Zusammenfassung der Zuschlagskriterien
| Bewertungstabelle | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 10-9 Punkte = höchster Zielerreichungsgrad | ||||||||||||||
| 8–7 Punkte = hoher Zielerreichungsgrad | ||||||||||||||
| 6–4 Punkte = mittlerer Zielerreichungsgrad | ||||||||||||||
| 3–1 Punkte = geringer Zielerreichungsgrad | ||||||||||||||
| 0 Punkte = Nichterfüllung | ||||||||||||||
| Zuschlagskriterium | Gewichtung | max. | gewichtete | |||||||||||
| Punktzahl | Punktzahl | |||||||||||||
| 1. | Preis (P) | 70% | 35 | 35 | ||||||||||
| Bewertungspreis gem. Anlage B-02 Preisblatt (Angebotspreis brutto) Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Honorar erhält die volle Punktzahl (35 Punkte). Für das 2-fache dieses Preises werden 0 Punkte vergeben. Die Bepunktung der Angebote mit Preisen zwischen dem niedrigsten Honorar und dem 2-fachen des niedrigsten Honorars erfolgt eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung. | Bewertungspreis | |||||||||||||
| gem. Anlage B-02 Preisblatt (Angebotspreis brutto) | ||||||||||||||
| Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Honorar erhält die volle Punktzahl | ||||||||||||||
| (35 Punkte). Für das 2-fache dieses Preises werden 0 Punkte vergeben. Die | ||||||||||||||
| Bepunktung der Angebote mit Preisen zwischen dem niedrigsten Honorar und | ||||||||||||||
| dem 2-fachen des niedrigsten Honorars erfolgt eine lineare Interpolation mit | ||||||||||||||
| bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das | ||||||||||||||
| kaufmännische Runden Anwendung. | ||||||||||||||
| 2 | Qualität (Q) | 30% | 20 | 15 | ||||||||||
| Mit dem Angebot ist ein Konzept einzureichen, welches eine nachvollziehbare | ||||||||||||||
| Darstellung der Herangehensweise und der Umsetzung des Vorhabens | ||||||||||||||
| enthalten soll. Es soll deutlich werden, dass sich der Bieter mit den | ||||||||||||||
| Besonderheiten des Projektes und dessen Durchführung auseinandergesetzt | ||||||||||||||
| hat. |
2.1 Projektorganisation 15% 10 7,5 Die Projektorganisation sieht einen nachvollziehbaren und effizienten Personaleinsatz für alle Arbeitsschritte vor, insbesondere im Hinblick auf Zusammensetzung und Aufgabenverteilung innerhalb des Projektteams, Vertretungsregelungen sowie die zeitliche und örtliche Verfügbarkeit des Personals. Die Projektstruktur ist in Form eines Organigramms darzustellen, mit Benennung von Rollen und Verantwortlichkeiten sowie Regelungen zu Vertretung und Ausfall. Die vom Bieter dargelegte Vorgehensweise lässt auf eine effiziente und qualitätssichernde Abwicklung schließen. Die besonderen Anforderungen und Ziele des Projektes wurden verstanden und sind in hoher Qualität berücksichtigt. Der Bieter hat einen realistischen Ablaufplan vorzulegen, der insbesondere den Umgang mit Hindernissen (z. B. möblierte Räume, verschlossene Bereiche) und die Begehungslogistik im laufenden Betrieb b erücksichtigt.
2.2 Erfassungsmethodik/Technische Umsetzung 15% 10 7,5 Der Bieter hat die eingesetzte Hardware zu spezifizieren und nachzuweisen, dass die eingesetzte Hardware den Anforderungen des Angebotes entspricht. Es ist darzulegen, dass die angewendete Hardware für die beschriebene Maßnahme, gemäß Projektbeschreibung und Leistungsbeschrieb, geeignet ist.
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Auf Grundlage der durchgeführten 3D-Laserscans ist ein konsistentes, dreidimensionales Bestandsmodell des Gebäudes zu erstellen. Dieses dient als geometrische Basis für das Raumbuch und die weitere Fachplanung. Der Bieter hat im Konzept darzulegen, mit welcher Software und mit welcher Methode (z. B. Revit, Archicad, Allplan) die Modellierung erfolgt. Die Überführung der Punktwolke in die Bauteilmodellierung muss nachvollziehbar beschrieben werden. Dabei ist anzugeben, wie mit Bauteiltoleranzen und Deformationen (z. B. schiefe Wände, Durchbiegungen) umgegangen wird. Aus dem Konzept geht hervor, dass die die Mindestanforderungen an Modelle, Formate und grundlegende Modellierungsspezifikationen gemäß Leistungsbeschrieb entsprechend berücksichtigt wurden. Das Bieterkonzept soll nachvollziehbar die Erstellung des Raumbuchs darlegen, die eine logische Datenhierarchie von der übergeordneten Liegenschaft über das Einzelgebäude und die jeweiligen Geschosse bis hin zur spezifischen Raumeinheit sicherstellt. Die Vorgaben gem. Leistungsbaustein sind entsprechend zu berücksichtigen. Folgende Punkte sind explizit im Konzept darzustellen:
- konkrete Scanner-/Aufnahmetechnik
- Genauigkeitskonzept
- Umgang mit Abschattungen/schwer zugänglichen Bereichen
- Datenverarbeitung (Punktwolke → Modell)
- Qualitätssicherung
Gesamtbewertung 100% 50
4.4 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
Den Zuschlag erhält das Angebot, das die höchste Gesamtpunktzahl erreicht. Diese ergibt sich aus der Summe der Punktzahl des Angebots für den Preis und der Punktzahl des Angebots für das Konzept.
Gleichstand:
Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der größeren Punktzahl für das Konzept den Zuschlag. Bei gleichzeitigem Punktegleichstand entscheidet das Los.
5 Zuschlagserteilung/Vertrag
Der Bieter ist bis zu dem in Ziffer 1 genannten Termin (Bindefrist) an sein Angebot gebunden. Wird der Zuschlag rechtzeitig und ohne Änderung erteilt, kommt der Vertrag zu den Vorgaben dieses Verfahrens auf der Grundlage des bezuschlagten Angebots rechtskräftig zustande.
Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeberin vor, die verbleibenden Leistungen dem im Vergabeverfahren ermittelten zweitplatzierten Bieter auf der Grundlage seines Angebots innerhalb maximal eines Jahres nach Abschluss des Vergabeverfahrens anzutragen. Gesetzliche Schadensersatzansprüche gegen den Ausschreibungsgewinner bleiben hiervon unberührt.
6 Fremde Ressourcen
6.1 Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften sind zugelassen (siehe Ziffer 5.1 der Anlage B-03).
Mit Angebotsabgabe ist, sofern zutreffend, die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-05) vorzulegen. Es muss ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter benannt werden. Der Bieter muss sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der
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Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften.
6.2 Inanspruchnahme fremder Ressourcen (Unterauftragnehmer)
Die Leistungen sind durch den Auftragnehmer mit eigenen Beschäftigten auszuführen, soweit der Auftragnehmer in seinem Angebot nicht ausdrücklich den Einsatz von Unterauftragnehmern vorsieht.
Bei dem geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern muss der Bieter in seinem Angebot Art und Umfang sämtlicher Teilleistungen, für deren Ausführung er sich anderer Unternehmen bedienen will, benennen (siehe Ziffer 5.2 der Anlage B-03).
6.3 Eignungsnachweise bei Inanspruchnahme fremder Ressourcen
Ein Bieter kann sich im Hinblick auf die geforderte Eignung der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe), wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Dies erfolgt durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung dieser anderen Unternehmen, aus der die zur Verfügung gestellten Fähigkeiten oder Ressourcen hervorgehen (Anlage B-06).
Die Vergabestelle prüft die Eignung und das Vorliegen von Ausschlussgründen des Unternehmens, dessen Ressourcen in Anspruch genommen werden sollen. Eine Ersetzung kann unter den Voraussetzungen des § 34 Abs. 2 UVgO verlangt werden. Nimmt der Bieter das andere Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, haften beide Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung im Umfang der Eignungsleihe.
Generell gilt für alle beteiligten Unternehmen (Auftragnehmer, Drittunternehmer auf deren Eignung der Bieter sich beruft, Mitglieder einer Bietergemeinschaft [siehe auch Ziff. 5.1]), dass jedes beteiligte Unternehmen alle Nachweise und Unterlagen zur Eignung jeweils für die betroffene Teilleistung vorzulegen hat. Dabei können die materiellen Anforderungen gemeinsam von den beteiligten Unternehmen erbracht werden. Diese Angaben werden im Hinblick auf die Erfüllung der Eignungsvoraussetzungen gemeinsam berücksichtigt.
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