Winterdienst auf landeseigenen Flächen an neun Standorten

Status
Offen
Angebotsfrist
16.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
9
Auftraggeber
Landkreis Vorpommern-Rügen
Erfüllungsregion
Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
17.09.2026
Bekanntmachungsnummer
640375-2026
Verfahrensnummer
bb843200-16f8-4e35-9687-be02e7600dca
CPV-Codes
90620000 · Schneeräumung; 90630000 · Glatteisbeseitigung

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Kurzbeschreibung

Der Landkreis Vorpommern-Rügen vergibt Dienstleistungen zur winterdienstlichen Betreuung verkehrssicherungspflichtiger Flächen an neun Standorten in Bergen auf Rügen, Ribnitz-Damgarten und Grimmen. Die Leistungen umfassen unter anderem Flächen an Schulen, Verwaltungsgebäuden, einer Musikschule und einem Gehweg. Der Auftrag betrifft die Winterdienstperioden 2026/27 bis 2029/30; die Angebotsfrist endet am 16. Oktober 2026 um 8:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Dienstleistung zur winterdienstlichen Betreuung von landeseigenen Flächen in Bergen auf Rügen, Ribnitz-Damgarten und Grimmen in den Winterdienstperioden 2026/27 bis 2029/30

Leistungen nach Losen (9)

  • LOT-0001 · Rosenhofschule Ribnitz-Damgarten

    In 9 Losen werden an diversen Standorten des LK V-R verkehrssicherungspflichtige Flächen zur winterdienstlichen Betreuung ausgeschrieben. Die Leistungsorte sind: Los 1: Ribnitz-Damgarten Rosenhofschule Los 2: Ribnitz-Damgarten Förderzentrum J.H. Pestalozzi Los 3: Grimmen Verwaltungsgebäude Bahnhofsstraße Los 4: Grimmen Verwaltungsgebäude Heinrich-Heine-Straße Los 5: Bergen auf Rügen Verwaltungsgebäude Los 6: Bergen auf Rügen Ernst-Moritz-Arndt Gymnasium Los 7: Bergen auf Rügen Kreisvolkshochschule Los 8: Bergen auf Rügen Musikschule Los 9: Bergen auf Rügen Gehweg in der Rugardstraße 13

    Frist: 16.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Förderzentrum J. H. Pestalozzi Ribnitz-Damgarten

    In 9 Losen werden an diversen Standorten des LK V-R verkehrssicherungspflichtige Flächen zur winterdienstlichen Betreuung ausgeschrieben. Die Leistungsorte sind: Los 1: Ribnitz-Damgarten Rosenhofschule Los 2: Ribnitz-Damgarten Förderzentrum J.H. Pestalozzi Los 3: Grimmen Verwaltungsgebäude Bahnhofsstraße Los 4: Grimmen Verwaltungsgebäude Heinrich-Heine-Straße Los 5: Bergen auf Rügen Verwaltungsgebäude Los 6: Bergen auf Rügen Ernst-Moritz-Arndt Gymnasium Los 7: Bergen auf Rügen Kreisvolkshochschule Los 8: Bergen auf Rügen Musikschule Los 9: Bergen auf Rügen Gehweg in der Rugardstraße 13

    Frist: 16.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Verwaltungsgebäude Bahnhofstraße 12 / 13 Grimmen

    In 9 Losen werden an diversen Standorten des LK V-R verkehrssicherungspflichtige Flächen zur winterdienstlichen Betreuung ausgeschrieben. Die Leistungsorte sind: Los 1: Ribnitz-Damgarten Rosenhofschule Los 2: Ribnitz-Damgarten Förderzentrum J.H. Pestalozzi Los 3: Grimmen Verwaltungsgebäude Bahnhofsstraße Los 4: Grimmen Verwaltungsgebäude Heinrich-Heine-Straße Los 5: Bergen auf Rügen Verwaltungsgebäude Los 6: Bergen auf Rügen Ernst-Moritz-Arndt Gymnasium Los 7: Bergen auf Rügen Kreisvolkshochschule Los 8: Bergen auf Rügen Musikschule Los 9: Bergen auf Rügen Gehweg in der Rugardstraße 13

    Frist: 16.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · Verwaltungsgebäude, Heinrich-Heine-Straße 76 Grimmen

    In 9 Losen werden an diversen Standorten des LK V-R verkehrssicherungspflichtige Flächen zur winterdienstlichen Betreuung ausgeschrieben. Die Leistungsorte sind: Los 1: Ribnitz-Damgarten Rosenhofschule Los 2: Ribnitz-Damgarten Förderzentrum J.H. Pestalozzi Los 3: Grimmen Verwaltungsgebäude Bahnhofsstraße Los 4: Grimmen Verwaltungsgebäude Heinrich-Heine-Straße Los 5: Bergen auf Rügen Verwaltungsgebäude Los 6: Bergen auf Rügen Ernst-Moritz-Arndt Gymnasium Los 7: Bergen auf Rügen Kreisvolkshochschule Los 8: Bergen auf Rügen Musikschule Los 9: Bergen auf Rügen Gehweg in der Rugardstraße 13

    Frist: 16.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0005 · Verwaltungsgebäude, Störtebekerstraße 30 Bergen auf Rügen

    In 9 Losen werden an diversen Standorten des LK V-R verkehrssicherungspflichtige Flächen zur winterdienstlichen Betreuung ausgeschrieben. Die Leistungsorte sind: Los 1: Ribnitz-Damgarten Rosenhofschule Los 2: Ribnitz-Damgarten Förderzentrum J.H. Pestalozzi Los 3: Grimmen Verwaltungsgebäude Bahnhofsstraße Los 4: Grimmen Verwaltungsgebäude Heinrich-Heine-Straße Los 5: Bergen auf Rügen Verwaltungsgebäude Los 6: Bergen auf Rügen Ernst-Moritz-Arndt Gymnasium Los 7: Bergen auf Rügen Kreisvolkshochschule Los 8: Bergen auf Rügen Musikschule Los 9: Bergen auf Rügen Gehweg in der Rugardstraße 13

    Frist: 16.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0006 · Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium Bergen auf Rügen

    In 9 Losen werden an diversen Standorten des LK V-R verkehrssicherungspflichtige Flächen zur winterdienstlichen Betreuung ausgeschrieben. Die Leistungsorte sind: Los 1: Ribnitz-Damgarten Rosenhofschule Los 2: Ribnitz-Damgarten Förderzentrum J.H. Pestalozzi Los 3: Grimmen Verwaltungsgebäude Bahnhofsstraße Los 4: Grimmen Verwaltungsgebäude Heinrich-Heine-Straße Los 5: Bergen auf Rügen Verwaltungsgebäude Los 6: Bergen auf Rügen Ernst-Moritz-Arndt Gymnasium Los 7: Bergen auf Rügen Kreisvolkshochschule Los 8: Bergen auf Rügen Musikschule Los 9: Bergen auf Rügen Gehweg in der Rugardstraße 13

    Frist: 16.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0007 · Objekt, Störtebekerstraße 8a Bergen auf Rügen

    In 9 Losen werden an diversen Standorten des LK V-R verkehrssicherungspflichtige Flächen zur winterdienstlichen Betreuung ausgeschrieben. Die Leistungsorte sind: Los 1: Ribnitz-Damgarten Rosenhofschule Los 2: Ribnitz-Damgarten Förderzentrum J.H. Pestalozzi Los 3: Grimmen Verwaltungsgebäude Bahnhofsstraße Los 4: Grimmen Verwaltungsgebäude Heinrich-Heine-Straße Los 5: Bergen auf Rügen Verwaltungsgebäude Los 6: Bergen auf Rügen Ernst-Moritz-Arndt Gymnasium Los 7: Bergen auf Rügen Kreisvolkshochschule Los 8: Bergen auf Rügen Musikschule Los 9: Bergen auf Rügen Gehweg in der Rugardstraße 13

    Frist: 16.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0008 · Musikschule Bergen auf Rügen

    In 9 Losen werden an diversen Standorten des LK V-R verkehrssicherungspflichtige Flächen zur winterdienstlichen Betreuung ausgeschrieben. Die Leistungsorte sind: Los 1: Ribnitz-Damgarten Rosenhofschule Los 2: Ribnitz-Damgarten Förderzentrum J.H. Pestalozzi Los 3: Grimmen Verwaltungsgebäude Bahnhofsstraße Los 4: Grimmen Verwaltungsgebäude Heinrich-Heine-Straße Los 5: Bergen auf Rügen Verwaltungsgebäude Los 6: Bergen auf Rügen Ernst-Moritz-Arndt Gymnasium Los 7: Bergen auf Rügen Kreisvolkshochschule Los 8: Bergen auf Rügen Musikschule Los 9: Bergen auf Rügen Gehweg in der Rugardstraße 13

    Frist: 16.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0009 · Gehweg in der Rugardstraße 13 Bergen auf Rügen

    In 9 Losen werden an diversen Standorten des LK V-R verkehrssicherungspflichtige Flächen zur winterdienstlichen Betreuung ausgeschrieben. Die Leistungsorte sind: Los 1: Ribnitz-Damgarten Rosenhofschule Los 2: Ribnitz-Damgarten Förderzentrum J.H. Pestalozzi Los 3: Grimmen Verwaltungsgebäude Bahnhofsstraße Los 4: Grimmen Verwaltungsgebäude Heinrich-Heine-Straße Los 5: Bergen auf Rügen Verwaltungsgebäude Los 6: Bergen auf Rügen Ernst-Moritz-Arndt Gymnasium Los 7: Bergen auf Rügen Kreisvolkshochschule Los 8: Bergen auf Rügen Musikschule Los 9: Bergen auf Rügen Gehweg in der Rugardstraße 13

    Frist: 16.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Nach § 123 Absatz 1 Nummer 1 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 1 Nummer 2 und 3 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 1 Nummer 4 und 5 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 1 Nummer 6 bis 9 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 1 Nummer 10 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 4 Nummer 1 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 1 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 3 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 4 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 5 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 6 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 7 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 8 und 9 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Unterlagen werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen nachgefordert.

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Anforderungen

Nach § 123 Absatz 1 Nummer 1 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 1 Nummer 2 und 3 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 1 Nummer 4 und 5 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 1 Nummer 6 bis 9 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 1 Nummer 10 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 123 Absatz 4 Nummer 1 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 1 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 3 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 4 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 5 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 6 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 7 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Nach § 124 Absatz 1 Nummer 8 und 9 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet. Unterlagen werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen nachgefordert.

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