WC-Trennwände für Neubau Elsa-Brändström-Realschule

Status
Offen
Angebotsfrist
06.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadt Rheine
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
24.08.2026
Bekanntmachungsnummer
582233-2026
Verfahrensnummer
9435f0fc-939a-460d-9acb-55b1f10fec66
CPV-Codes
45421000 · Bautischlerarbeiten

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Rheine schreibt die Lieferung und Montage von WC-Trennwänden für den Neubau der Elsa-Brändström-Realschule aus. Das Schulgebäude wird mit drei Flügeln errichtet, von denen einer zweigeschossig und zwei dreigeschossig ausgebildet werden; insgesamt sind 66 WC-Kabinen geplant. Die Ausschreibung erfolgt als offenes Verfahren mit Bewerbungsfrist bis Oktober 2026 in Rheine (Nordrhein-Westfalen).

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

WC-Trennwände

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Neubau der Elsa-Brändström-Realschule / WC-Trennwände

    Schulgebäude hat eine amorphe Form mit drei Flügeln, die jeweils einen Innenhof haben. Ein Flügel wird 2-geschossig ausgebildet, während die anderen beiden Flügel 3 oberirdische Geschosse erhalten. Die Ausschreibung umfasst die WC-Trennwände. Es sind 66 WC-Kabinen geplant.

    Frist: 06.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Terrorismusfinanzierung: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden soll, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen Geldwäsche: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalte der Europäischen Union richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB §§ 232, 223a Absatz 1 bis 5, §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 1. Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und dies wurde durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt oder 2. die öffentlichen Auftraggeber können auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen ist ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist mangels Masse abgelehnt worden, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt. Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht ein Interessenkonflikt, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Eine Wettbewerbsverzerrung resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu ermitteln Das Unternehmen a) hat versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen b) hat versucht, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)hat fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Es werden nur Unterlagen nachgefordert, die nicht gemäß § 16a EU VOB/A von der Nachforderung ausgeschlossen sind.

Vergabeunterlagen

45 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026
EBR_ARC_05_S_FL_FL_XXXX_021_D_ZP.pdfSonstiges1,8 MB
EBR_ARC_05_S_FL_FL_XXXX_023_C_ZP.pdfSonstiges1,1 MB
EBR_ARC_05_S_FL_FL_XXXX_024_C_ZP.pdfSonstiges2,1 MB
EBR_ARC_05_S_FL_FL_XXXX_025_C_ZP.pdfSonstiges2 MB
EBR_ARC_05_S_FL_FL_XXXX_030_D_ZP.pdfSonstiges796 KB
EBR_ARC_05_S_FL_FL_XXXX_031_D_ZP.pdfSonstiges875 KB
EBR_ARC_W3_S_GR_00_S001_006_I_ZP.pdfSonstiges1,5 MB
EBR_ARC_W3_S_GR_00_S002_007_I_ZP.pdfSonstiges3,5 MB
EBR_ARC_W3_S_GR_00_S003_008_J_ZP.pdfSonstiges2,1 MB
EBR_ARC_W3_S_GR_00_S004_009_I_ZP.pdfSonstiges1,3 MB
EBR_ARC_W3_S_GR_00_S005_010_H_ZP.pdfSonstiges2,4 MB
EBR_ARC_W3_S_GR_01_S001_011_E_ZP.pdfSonstiges2,1 MB
EBR_ARC_W3_S_GR_01_S002_012_G_ZP.pdfSonstiges2 MB
EBR_ARC_W3_S_GR_01_S003_013_F_ZP.pdfSonstiges2,5 MB
EBR_ARC_W3_S_GR_01_S004_014_G_ZP.pdfSonstiges1,3 MB
EBR_ARC_W3_S_GR_01_S005_015_E_ZP.pdfSonstiges2,5 MB
EBR_ARC_W3_S_GR_02_S001_016_F_ZP.pdfSonstiges5,5 MB
EBR_ARC_W3_S_GR_02_S002_017_G_ZP.pdfSonstiges2,1 MB
EBR_ARC_W3_S_GR_02_S003_018_F_ZP.pdfSonstiges5,4 MB
EBR_ARC_W3_S_GR_02_S004_019_G_ZP.pdfSonstiges1,2 MB
EBR_ARC_W3_S_GR_02_S005_020_E_ZP.pdfSonstiges1,9 MB
EBR_WCTrennwände_214_Besondere_Vertragsbedingungen_mit_BZP_Hinweis.pdfVertragsbedingungen73 KB
EBR_WCTrennwände_2026-06-16_Projektablaufplan-Index-09.3.pdfSonstiges327 KB
Erklärung Korruptionsbekämpfung.pdfFormular16 KB
Hinweisblatt zur Präqualifizierung.pdfSonstiges316 KB
Informationen DSGVO EU-VOB - Stadt.pdfSonstiges65 KB
Leistungsbeschreibung VOBA-EU.pdfLVLeistungsverzeichnis1 MB
VVB 216 - Verzeichnis vorzulegender Unterlagen 07-2019.pdfSonstiges8 KB
Weitere Besondere Vertragsbedingungen.pdfVertragsbedingungen74 KB
22-067_28_WC-Trennwände.X83Sonstiges162 KB
22-067_28_WC-Trennwände_xml32.X83Sonstiges162 KB
124_ Eigenerklärung zur Eignung.pdfFormular98 KB
211_EU Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.pdfAnschreiben85 KB
212_EU Teilnahmebedingungen.pdfAnschreiben75 KB
213_Angebotsschreiben.pdfAnschreiben82 KB
221_Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation.pdfSonstiges64 KB
222_Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme.pdfSonstiges70 KB
233_Verzeichnis Nachunternehmerleistungen.pdfSonstiges50 KB
234_Erklärung Bieter-Arbeitsgemeinschaft.pdfFormular55 KB
235_Verzeichnis Leistungen Kapazitäten anderer Unternehmen.pdfSonstiges52 KB
236_Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.pdfFormular54 KB
513_Besondere_Vertragsbedingungen_TVgG_NRW.pdfVertragsbedingungen58 KB
522_Eigenerklaerung_Mindestlohngesetz_bearbeitet_0.pdfFormular61 KB
523_EU-Eigenerklarung-Sanktionen-EU.pdfSonstiges64 KB
524_eu-eigenerklarung-subventionen_0.pdfSonstiges35 KB

Anforderungen

§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Terrorismusfinanzierung: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden soll, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen Geldwäsche: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalte der Europäischen Union richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB §§ 232, 223a Absatz 1 bis 5, §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 1. Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und dies wurde durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt oder 2. die öffentlichen Auftraggeber können auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen ist ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist mangels Masse abgelehnt worden, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt. Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht ein Interessenkonflikt, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Eine Wettbewerbsverzerrung resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu ermitteln Das Unternehmen a) hat versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen b) hat versucht, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)hat fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Es werden nur Unterlagen nachgefordert, die nicht gemäß § 16a EU VOB/A von der Nachforderung ausgeschlossen sind.

Änderungen und Bieterfragen

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E(Eiffage (HLS) Infra-Hochbau GmbH; NL Herten für Branche HLSKMünster1027.07.2026700 Tsd. €steigend
AGAdapteo GmbHNeu-Isenburg1024.07.20261,1 Mio. €steigend
K&K & N Gebaeudetechnik GmbHWettringen1022.06.2026168 Tsd. €steigend
FMFliesen Mauz GmbHMainz1002.06.2026 - steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Nordrhein-Westfalen (8) · Hessen (3) · Niedersachsen (3) · Baden-Württemberg (2) · Thüringen (1) · Rheinland-Pfalz (1)
SMStadt Münster - Zentrale Rechtsdienstleistungen und VergabemanagementMünster203.06.2026
ENEnnepe-Ruhr-Kreis - 101.09.2026
LELandkreis Eichsfeld - Zentrale Vergabestelle37308 Heilbad Heiligenstadt126.08.2026
GRGemeinde Recke - 124.08.2026
SWStadt Willich, Der Bürgermeister - 124.08.2026
KDKreisverwaltung des Westerwaldkreises56414 Herschbach/Oww.114.08.2026
KDKreisverwaltung des WesterwaldkreisesMontabaur114.08.2026
BBBauwirtschaft Baden-Württemberg e.V.Stuttgart111.08.2026

Laufende Rahmenverträge

bundesweit

Keine laufenden Rahmenverträge mit gemeinsamem CPV-Code bekannt.

Stadt Rheine

Aktiv seit 2023 · 33 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr12Ø seit 2023
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 33 seit 2023Spitze KW 38 · 2026 · 5

Bisherige Auftragnehmer

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LLLichtenstein Landschaftsarchitektur & Stadtplanung PartGmbB109.09.2026155 Tsd. €
BKBolte KG107.09.2026203 Tsd. €
EUEggers Umwelttechnik GmbH NL Nordwest131.08.2026390 Tsd. €
H&Hagemann & Henrichsmann GmbH117.08.2026291 Tsd. €
MPMese Putz107.08.202635 Tsd. €
JGJ.R. Gruppe GmbH128.07.2026246 Tsd. €
LRLEMMING Rammtechnik GmbH127.07.202658 Tsd. €
KGKeller Grundbau GmbH127.07.2026210 Tsd. €

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    30.04.2025noch 20 Monate31.05.2028
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