Wartung, Support und Weiterentwicklung einer bestehenden Jitsi-Umgebung

Status
Offen
Angebotsfrist
18.09.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Landesbetrieb Information und Technik NRW
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
18.08.2026
Bekanntmachungsnummer
613944-2026
Verfahrensnummer
cc689969-6870-4f85-8c89-24b618697885
CPV-Codes
72000000 · IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

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Kurzbeschreibung

Der Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT.NRW) beschafft einen Rahmenvertrag für Wartung, Support und Weiterentwicklung seiner bestehenden Jitsi-Videokonferenzumgebung einschließlich des zugehörigen Managementsystems. Die Leistungen werden auf Abruf erbracht und umfassen unter anderem Analyse, Beratung, Konfiguration, Fehlerbehebung, Sicherheitsbewertungen, Patch- und Releasemanagement, Dokumentation sowie die Integration angrenzender Systeme. Der Leistungsort liegt in Düsseldorf beziehungsweise der Region DEA11; die Vertragsdauer beträgt 1.440 Tage. Angebote können bis zum 18. September 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Rahmenvertrag für Wartung, Support sowie Weiterentwicklung einer bestehenden Jitsi-Umgebung einschließlich des dazugehörigen Managementsystems

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvertrag für Wartung, Support und Weiterentwicklung der bei IT.NRW bestehenden Jitsi-Umgebung

    Der Auftragnehmer übernimmt auf Abruf Dienstleistungen zur Wartung, zum Support und zur Weiterentwicklung der bestehenden Jitsi-Umgebung des Auftraggebers einschließlich des vorgelagerten Managementsystems. Die Leistungen umfassen insbesondere Analyse, Beratung, Konfiguration, Fehlerbehebung, Sicherheitsbewertung, Patch- und Releasemanagement, Dokumentation, Unterstützung bei Betriebsprozessen sowie die Weiterentwicklung und Integration angrenzender Systeme.

    Frist: 18.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung), Das Unternehmen bestätgt, dass Abgabem und laufende Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Finanzamt beglichen wurde. Das Unternehmen bestätigt, dass die Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden Das Unternehmen erklärt, dass es bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, Das Unternehmen erklärt, dass es bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, Das Unternehmen erklärt, dass es bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, Das Unternehmen erklärt, dass es nicht zahlungsunfähig ist, Das Unternehmen erklärt, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, Das Unternehmen im Verfahren nicht in der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat Das Unternehmen erklärt, dass es im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird § 1 GWB - Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten. Interessenkonflikte (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB) Wettbewerbsverzerrung aufgrund Vorbefassung (Abs. 1 Nr. 6 GWB) Mangelhafte Vertragserfüllung (Abs. 1 Nr. 7 GWB) wenn das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen Die Unterlagen werden nachgefordert solange vergaberechtlich zulässig

Vergabeunterlagen

22 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026
A1-Angaben zum Anbieter.docxSonstiges44 KB
A2-Angaben zu Referenzen.docxSonstiges42 KB
A3-Angaben zu Mitarbeitern.docxSonstiges42 KB
Anlage 1 Leistungsbeschreibung.pdfLVLeistungsverzeichnis116 KB
Anlage 2 Produkt-Leistungskatalog.pdfSonstiges71 KB
B1-Anforderungskatalog.xlsxSonstiges18 KB
B2-Preise Mengen.xlsxSonstiges15 KB
EVB-IT Dienstleistung-AGB.pdfSonstiges251 KB
312 322 EU Hinweise Einreichung Angebote.pdfSonstiges20 KB
312a 322a EU Information DSGVO.pdfSonstiges22 KB
321 EU Anfrage Angebot.pdfSonstiges39 KB
324 EU Angebotsschreiben.docxAnschreiben33 KB
325 EU Zusammenstellung Unterlagen.pdfSonstiges28 KB
511 EU Bewerbungsbedingungen.pdfAnschreiben33 KB
512 EU Vertragsbedingungen NRW.pdfVertragsbedingungen113 KB
513 EU BVB TVgG NRW.pdfSonstiges18 KB
521 Eigenerklärung Ausschlussgründe.docxFormular29 KB
523 EU Eigenerklärung Sanktionen.docxFormular29 KB
531 EU Bietergemeinschaftserklärung.docxFormular27 KB
533a EU Informationen Unteraufträge.docxSonstiges23 KB
533b EU Nachweis Unterauftragnehmer.docxSonstiges533 B
534a EU Erklärung Eignungsleihe.docxFormular24 KB

Anforderungen

§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung), Das Unternehmen bestätgt, dass Abgabem und laufende Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Finanzamt beglichen wurde. Das Unternehmen bestätigt, dass die Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden Das Unternehmen erklärt, dass es bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, Das Unternehmen erklärt, dass es bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, Das Unternehmen erklärt, dass es bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, Das Unternehmen erklärt, dass es nicht zahlungsunfähig ist, Das Unternehmen erklärt, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, Das Unternehmen im Verfahren nicht in der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat Das Unternehmen erklärt, dass es im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird § 1 GWB - Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten. Interessenkonflikte (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB) Wettbewerbsverzerrung aufgrund Vorbefassung (Abs. 1 Nr. 6 GWB) Mangelhafte Vertragserfüllung (Abs. 1 Nr. 7 GWB) wenn das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen Die Unterlagen werden nachgefordert solange vergaberechtlich zulässig

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 07.09.2026Berichtigung 11. Änderung des Auftraggegenstandes 2. Erfassung Höchstgrenze
Vergleichbare Verfahren21vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag15 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 6 Vergaben

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Wer gewinnt solche Vergaben?

Alle inhaltlich ähnlichen Verfahren im erfassten Bestand
Trend
SSSVA System Vertrieb Alexander GmbHWiesbaden2019.08.2026454 Tsd. €stabil
SDSoftwareONE Deutschland GmbHLeipzig1122.06.20263,6 Mio. €steigend
LGLOROP GmbHBerlin1021.08.2026 - steigend
DGDextraData GRC Technologies GmbH (in Bewerbergemeinschaft mit DextraData GmbH)Essen1004.08.202610 Mio. €steigend
DGDextraData GmbH (in Bewerbergemeinschaft mit DextraData GRC Technologies GmbH)Essen1004.08.202610 Mio. €steigend
AGAthereon GRC GmbHSaarbrücken1004.08.202610 Mio. €steigend
CGCANCOM GmbHJettingen-Scheppach1004.08.202610 Mio. €steigend
HGHiScout GmbHBerlin1004.08.202610 Mio. €steigend
BGBechtle GmbHDortmund1017.07.20268 Mio. €steigend
IOIO2026170121Rostock1008.06.2026750 Tsd. €steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Nordrhein-Westfalen (7) · Berlin (2) · Mecklenburg-Vorpommern (2) · Sachsen-Anhalt (1) · Rheinland-Pfalz (1) · Brandenburg (1)

Laufende Rahmenverträge

Nordrhein-Westfalen

Landesbetrieb Information und Technik NRW

Aktiv seit 2026 · 5 Verfahren
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Verfahren pro Jahr5Ø seit 2026
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 5 seit 2026Spitze KW 27 · 2026 · 1

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
SDSoftwareONE Deutschland GmbH122.06.20263,6 Mio. €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

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