Verkehrsleistungen im öffentlichen Linienbusverkehr in der Region Hannover

Status
Vergeben
Angebotsfrist
12.05.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
7
Auftraggeber
regiobus Hannover GmbH
Erfüllungsregion
Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
13.04.2026
Bekanntmachungsnummer
247692-2026
Verfahrensnummer
bad4fa58-186e-4d5b-a92c-a93f0ade4357
CPV-Codes
60000000 · Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)

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Kurzbeschreibung

Die regiobus Hannover GmbH vergibt Verkehrsleistungen im öffentlichen Linienverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz für die Region Hannover in sieben Losen. Der Leistungsbeginn ist der 13. Dezember 2026; für die Lose A1 bis A4 sind jährlich 170.000, 180.000, 180.000 beziehungsweise 160.000 Betriebswagenkilometer vorgesehen.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Die regiobus Hannover GmbH ist ein Nahverkehrsunternehmen in der und für die Region Hannover. Gemeinsam mit anderen Verkehrsunternehmen betreibt die regiobus Hannover GmbH den öffentlichen Personennahverkehr im Verkehrsverbund "Großraum-Verkehr Hannover" (GVH). Die regiobus Hannover GmbH wurde 1998 gegründet und entstand aus der Verschmelzung von drei Verkehrsunternehmen und einer Servicegesellschaft. Die regiobus Hannover GmbH verteilt sich auf sechs Standorte mit der Verwaltung in Hannover sowie den Betriebshöfen in Burgdorf, Mellendorf, Neustadt am Rbge., Wunstorf und Eldagsen. Das Unternehmen beschäftigt rund 800 Mitarbeiter. Mit fast 400 im Linienverkehr eingesetzten Fahrzeugen (davon 260 eigene) werden jährlich ca. 28 Mio. Fahrgäste befördert. Zur Erbringung ihrer Leistungen bedient sich die regiobus Hannover GmbH auch anderer Busunternehmen, die derzeit mit 130 Fahrzeugen für die regiobus Hannover GmbH im Umlandverkehr in der Region Hannover unterwegs sind. Derzeit wird etwa ein Drittel der Fahrleistung von 6 Unternehmen erbracht, die zusammen eine Fahrleistung von 7,4 Mio. Betriebswagen-Kilometern jährlich erreichen. Der Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist insoweit die Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr gemäß §§ 42, 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Der diesem Vergabeverfahren zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linien ergibt sich aus den beiliegenden Anlagen.

Leistungen nach Losen (7)

  • LOT-0001 · A1

    Der Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr gemäß §§ 42, 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Die Leistungen teilen sich in mehrere Lose auf: Los A1: ab 13.12.2026 170.000 Betriebswagenkilometer; gerechnet auf ein Jahr (2026) Los A2: ab 13.12.2026 180.000 Betriebswagenkilometer; gerechnet auf ein Jahr (2026) Los A3: ab 13.12.2026 180.000 Betriebswagenkilometer; gerechnet auf ein Jahr (2026) Los A4: ab 13.12.2026 160.000 Betriebswagenkilometer; gerechnet auf ein Jahr (2026) Los B1: ab 12.12.2027 270.000 Betriebswagenkilometer; gerechnet auf ein Jahr (2026) Los B2: ab 12.12.2027 380.000 Betriebswagenkilometer; gerechnet auf ein Jahr (2026) Los B3: ab 12.12.2027 380.000 Betriebswagenkilometer; gerechnet auf ein Jahr (2026) Die Fahrleistungen werden bis 31.12.2029 vergeben. Im Vertrag ist eine Option auf zweimalige einseitige Verlängerung seitens der regiobus um jeweils 1 Jahr vorgesehen. Die erste Verlängerung bis 14.12.2030 muss bis 30.06.2028 erklärt werden. Die zweite Verlängerung bis 13.12.2031 muss bis 31.12.2029 erklärt werden.

  • LOT-0002 · A2

    Der Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr gemäß §§ 42, 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Die Leistungen teilen sich in mehrere Lose auf: Los A1: ab 13.12.2026 170.000 Betriebswagenkilometer; gerechnet auf ein Jahr (2026) Los A2: ab 13.12.2026 180.000 Betriebswagenkilometer; gerechnet auf ein Jahr (2026) Los A3: ab 13.12.2026 180.000 Betriebswagenkilometer; gerechnet auf ein Jahr (2026) Los A4: ab 13.12.2026 160.000 Betriebswagenkilometer; gerechnet auf ein Jahr (2026) Los B1: ab 12.12.2027 270.000 Betriebswagenkilometer; gerechnet auf ein Jahr (2026) Los B2: ab 12.12.2027 380.000 Betriebswagenkilometer; gerechnet auf ein Jahr (2026) Los B3: ab 12.12.2027 380.000 Betriebswagenkilometer; gerechnet auf ein Jahr (2026) Die Fahrleistungen werden bis 31.12.2029 vergeben. Im Vertrag ist eine Option auf zweimalige einseitige Verlängerung seitens der regiobus um jeweils 1 Jahr vorgesehen. Die erste Verlängerung bis 14.12.2030 muss bis 30.06.2028 erklärt werden. Die zweite Verlängerung bis 13.12.2031 muss bis 31.12.2029 erklärt werden.

  • LOT-0003 · A3

    Der Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr gemäß §§ 42, 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Die Leistungen teilen sich in mehrere Lose auf: Los A1: ab 13.12.2026 170.000 Betriebswagenkilometer; gerechnet auf ein Jahr (2026) Los A2: ab 13.12.2026 180.000 Betriebswagenkilometer; gerechnet auf ein Jahr (2026) Los A3: ab 13.12.2026 180.000 Betriebswagenkilometer; gerechnet auf ein Jahr (2026) Los A4: ab 13.12.2026 160.000 Betriebswagenkilometer; gerechnet auf ein Jahr (2026) Los B1: ab 12.12.2027 270.000 Betriebswagenkilometer; gerechnet auf ein Jahr (2026) Los B2: ab 12.12.2027 380.000 Betriebswagenkilometer; gerechnet auf ein Jahr (2026) Los B3: ab 12.12.2027 380.000 Betriebswagenkilometer; gerechnet auf ein Jahr (2026) Die Fahrleistungen werden bis 31.12.2029 vergeben. Im Vertrag ist eine Option auf zweimalige einseitige Verlängerung seitens der regiobus um jeweils 1 Jahr vorgesehen. Die erste Verlängerung bis 14.12.2030 muss bis 30.06.2028 erklärt werden. Die zweite Verlängerung bis 13.12.2031 muss bis 31.12.2029 erklärt werden.

  • LOT-0004 · A4

    Der Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr gemäß §§ 42, 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Die Leistungen teilen sich in mehrere Lose auf: Los A1: ab 13.12.2026 170.000 Betriebswagenkilometer; gerechnet auf ein Jahr (2026) Los A2: ab 13.12.2026 180.000 Betriebswagenkilometer; gerechnet auf ein Jahr (2026) Los A3: ab 13.12.2026 180.000 Betriebswagenkilometer; gerechnet auf ein Jahr (2026) Los A4: ab 13.12.2026 160.000 Betriebswagenkilometer; gerechnet auf ein Jahr (2026) Los B1: ab 12.12.2027 270.000 Betriebswagenkilometer; gerechnet auf ein Jahr (2026) Los B2: ab 12.12.2027 380.000 Betriebswagenkilometer; gerechnet auf ein Jahr (2026) Los B3: ab 12.12.2027 380.000 Betriebswagenkilometer; gerechnet auf ein Jahr (2026) Die Fahrleistungen werden bis 31.12.2029 vergeben. Im Vertrag ist eine Option auf zweimalige einseitige Verlängerung seitens der regiobus um jeweils 1 Jahr vorgesehen. Die erste Verlängerung bis 14.12.2030 muss bis 30.06.2028 erklärt werden. Die zweite Verlängerung bis 13.12.2031 muss bis 31.12.2029 erklärt werden.

  • LOT-0005 · B1

    Der Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr gemäß §§ 42, 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Die Leistungen teilen sich in mehrere Lose auf: Los A1: ab 13.12.2026 170.000 Betriebswagenkilometer; gerechnet auf ein Jahr (2026) Los A2: ab 13.12.2026 180.000 Betriebswagenkilometer; gerechnet auf ein Jahr (2026) Los A3: ab 13.12.2026 180.000 Betriebswagenkilometer; gerechnet auf ein Jahr (2026) Los A4: ab 13.12.2026 160.000 Betriebswagenkilometer; gerechnet auf ein Jahr (2026) Los B1: ab 12.12.2027 270.000 Betriebswagenkilometer; gerechnet auf ein Jahr (2026) Los B2: ab 12.12.2027 380.000 Betriebswagenkilometer; gerechnet auf ein Jahr (2026) Los B3: ab 12.12.2027 380.000 Betriebswagenkilometer; gerechnet auf ein Jahr (2026) Die Fahrleistungen werden bis 31.12.2029 vergeben. Im Vertrag ist eine Option auf zweimalige einseitige Verlängerung seitens der regiobus um jeweils 1 Jahr vorgesehen. Die erste Verlängerung bis 14.12.2030 muss bis 30.06.2028 erklärt werden. Die zweite Verlängerung bis 13.12.2031 muss bis 31.12.2029 erklärt werden.

  • LOT-0006 · B2

    Der Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr gemäß §§ 42, 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Die Leistungen teilen sich in mehrere Lose auf: Los A1: ab 13.12.2026 170.000 Betriebswagenkilometer; gerechnet auf ein Jahr (2026) Los A2: ab 13.12.2026 180.000 Betriebswagenkilometer; gerechnet auf ein Jahr (2026) Los A3: ab 13.12.2026 180.000 Betriebswagenkilometer; gerechnet auf ein Jahr (2026) Los A4: ab 13.12.2026 160.000 Betriebswagenkilometer; gerechnet auf ein Jahr (2026) Los B1: ab 12.12.2027 270.000 Betriebswagenkilometer; gerechnet auf ein Jahr (2026) Los B2: ab 12.12.2027 380.000 Betriebswagenkilometer; gerechnet auf ein Jahr (2026) Los B3: ab 12.12.2027 380.000 Betriebswagenkilometer; gerechnet auf ein Jahr (2026) Die Fahrleistungen werden bis 31.12.2029 vergeben. Im Vertrag ist eine Option auf zweimalige einseitige Verlängerung seitens der regiobus um jeweils 1 Jahr vorgesehen. Die erste Verlängerung bis 14.12.2030 muss bis 30.06.2028 erklärt werden. Die zweite Verlängerung bis 13.12.2031 muss bis 31.12.2029 erklärt werden.

  • LOT-0007 · B3

    Der Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr gemäß §§ 42, 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Die Leistungen teilen sich in mehrere Lose auf: Los A1: ab 13.12.2026 170.000 Betriebswagenkilometer; gerechnet auf ein Jahr (2026) Los A2: ab 13.12.2026 180.000 Betriebswagenkilometer; gerechnet auf ein Jahr (2026) Los A3: ab 13.12.2026 180.000 Betriebswagenkilometer; gerechnet auf ein Jahr (2026) Los A4: ab 13.12.2026 160.000 Betriebswagenkilometer; gerechnet auf ein Jahr (2026) Los B1: ab 12.12.2027 270.000 Betriebswagenkilometer; gerechnet auf ein Jahr (2026) Los B2: ab 12.12.2027 380.000 Betriebswagenkilometer; gerechnet auf ein Jahr (2026) Los B3: ab 12.12.2027 380.000 Betriebswagenkilometer; gerechnet auf ein Jahr (2026) Die Fahrleistungen werden bis 31.12.2029 vergeben. Im Vertrag ist eine Option auf zweimalige einseitige Verlängerung seitens der regiobus um jeweils 1 Jahr vorgesehen. Die erste Verlängerung bis 14.12.2030 muss bis 30.06.2028 erklärt werden. Die zweite Verlängerung bis 13.12.2031 muss bis 31.12.2029 erklärt werden.

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen. Es gilt die Regelung des § 51 SektVO: (1) Die Angebote werden geprüft und gewertet, bevor der Zuschlag erteilt wird. (2) Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

§ 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen. Es gilt die Regelung des § 51 SektVO: (1) Die Angebote werden geprüft und gewertet, bevor der Zuschlag erteilt wird. (2) Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 11.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 626184-2026
Vergleichbare Verfahren38vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag42 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 1 Vergaben

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Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Bayern (9) · Niedersachsen (8) · Nordrhein-Westfalen (8) · Baden-Württemberg (6) · Hessen (4) · Rheinland-Pfalz (1)
LHLandkreis HelmstedtHelmstedt213.08.2026
ZVZweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN)Bremen218.06.2026
MGmoBiel GmbHBielefeld110.08.2026
SSSWT Stadtwerke Trier Verkehrs-GmbHTrier110.08.2026
ÜRÜSTRA Reisen GmbHHannover106.08.2026
LGLandkreis GoslarGoslar106.08.2026
RHregiobus Hannover GmbHHannover106.08.2026
ÜHÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AktiengesellschaftHannover106.08.2026

Laufende Rahmenverträge

bundesweit

Keine laufenden Rahmenverträge mit gemeinsamem CPV-Code bekannt.

regiobus Hannover GmbH

Aktiv seit 2026 · 2 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr2Ø seit 2026
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 2 seit 2026Spitze KW 16 · 2026 · 1

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
RGRETOURS GmbH & Co. KG128.08.20265,9 Mio. €
BBBlock Busreisen GmbH & Co.KG128.08.20265,9 Mio. €
LBLangreder Bus GmbH128.08.20265,9 Mio. €
WFWunstorfer Fahrdienst GmbH & Co. KG128.08.20265,9 Mio. €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

Letzte Verfahren

neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
06.08.2026Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Hybrid-Gelenkbussen für den LinienverkehrOffen - -
13.04.2026Verkehrsleistungen im öffentlichen Linienbusverkehr in der Region HannoverVergebenRGRETOURS GmbH & Co. KG +3 weitere5,9 Mio. €

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