Unterhalts- und Grundreinigung der Liegenschaft des Landratsamts Erlangen-Höchstadt

Status
Offen
Angebotsfrist
29.09.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Landkreis Erlangen-Höchstadt
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Nicht offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
31.08.2026
Bekanntmachungsnummer
598290-2026
Verfahrensnummer
cfe62d88-578c-41d9-b74a-3d831ee3aa76
CPV-Codes
90911200 · Gebäudereinigung

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Kurzbeschreibung

Der Landkreis Erlangen-Höchstadt beauftragt die regelmäßige Unterhaltsreinigung sowie bedarfsweise Grund-, Regie- und Sonderreinigungen seiner Liegenschaft in Erlangen. Gereinigt werden unter anderem Büro- und Verwaltungsräume, Sanitär- und Sozialbereiche, Verkehrsflächen, Treppenhäuser, technische Räume, Werkstätten und zwei Tiefgaragengeschosse; außerdem umfasst der Auftrag Abfallentsorgung, Reinigungsgeräte, Qualitätskontrollen und Dokumentation. Die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 08:00 Uhr.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Erbringung von Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen für die Liegenschaft des Landratsamts Erlangen-Höchstadt in Erlangen. Die Leistungen umfassen insbesondere die regelmäßige Unterhaltsreinigung der Büro- und Verwaltungsräume, Besprechungs- und Mehrzweckräume, Sanitärbereiche, Teeküchen und Sozialräume, Warte- und Verkehrsbereiche, Treppenhäuser, Aufzüge, Funktionsräume, Lager- und Archivbereiche, Untersuchungs- und Behandlungsräume, Technik- und Versorgungsräume, Werkstätten sowie der Tiefgarage einschließlich der jeweils vorgesehenen Turnusleistungen. Zum Leistungsumfang gehören ferner die vertragsgemäße Abfallentsorgung innerhalb der Liegenschaft, die Bereitstellung und der Einsatz der erforderlichen Reinigungsmaschinen, Geräte, Reinigungs-, Arbeits- und Hilfsmittel sowie die Durchführung der vorgegebenen Qualitätskontrollen und Dokumentationsleistungen. Grundreinigungen sowie weitere Regie- und Sonderreinigungsleistungen werden bei Bedarf gesondert durch den Auftraggeber beauftragt. Art, Umfang, Reinigungshäufigkeiten, Qualitätsanforderungen und Ausführungsbedingungen ergeben sich im Einzelnen aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung und der Kalkulationsdatei einschließlich Einzelraumkalkulation und Flächenverzeichnis.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Vergabeverfahren Unterhalts- und Grundreinigung für die Liegenschaft des Landratsamt Erlangen-Höchstadt

    Gegenstand des Loses ist die Erbringung der Unterhaltsreinigung einschließlich der vorgesehenen Turnusleistungen sowie bedarfsweise zu beauftragender Grund-, Regie- und Sonderreinigungsleistungen für die Liegenschaft des Landratsamts Erlangen-Höchstadt, Nägelsbachstraße 1, 91052 Erlangen. Die zu reinigende Liegenschaft umfasst zwei Tiefgaragengeschosse, das Erdgeschoss sowie vier Obergeschosse. Die Reinigungsflächen sind entsprechend ihrer Nutzung in unterschiedliche Raumgruppen gegliedert. Zu reinigen sind insbesondere Büro- und Verwaltungsräume, Besprechungs- und Mehrzweckräume, Sanitärbereiche, Teeküchen und Sozialräume, Wartebereiche, Flure, Foyer und Eingangsbereiche, Treppenhäuser, Aufzüge, Funktionsräume, Lager- und Archivbereiche, Untersuchungs- und Behandlungsräume, Tiefgarage und Rampe, Technik- und Versorgungsräume sowie Werkstätten. Die Leistungen umfassen abhängig von Raumart, Bodenbelag und Nutzung insbesondere die Reinigung und Pflege von Bodenflächen, Oberflächen und Einrichtungsgegenständen, die hygienische bzw. desinfizierende Reinigung hierfür vorgesehener Bereiche, die Entleerung und Reinigung von Abfall- und Wertstoffbehältern einschließlich des innerbetrieblichen Abfalltransports sowie die Durchführung der in den Vergabeunterlagen festgelegten regelmäßigen und turnusmäßigen Reinigungsleistungen. Der Auftragnehmer stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Reinigungsmaschinen, Geräte, Reinigungs-, Arbeits- und Hilfsmittel einschließlich der erforderlichen Abfallbeutel. Bestandteil der Leistung sind ferner die vorgegebenen Organisations-, Dokumentations- und Qualitätssicherungsmaßnahmen einschließlich des Einsatzes eines elektronischen Qualitätssicherungssystems. Grundreinigungen, Regieleistungen sowie weitere Sonderreinigungsleistungen werden entsprechend den Regelungen der Vergabeunterlagen bei Bedarf gesondert durch den Auftraggeber beauftragt. Der konkrete Leistungsumfang, die Flächen und Raumarten, Reinigungshäufigkeiten, Reinigungsverfahren, Qualitätsanforderungen und sonstigen Ausführungsbedingungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, der Einzelraumkalkulation bzw. dem Flächenverzeichnis sowie den weiteren Vergabeunterlagen.

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB) Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB) Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB) Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB) Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB) Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 4 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetzmit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Der Auftraggeber behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Eignungsnachweise nachzufordern beziehungsweise ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Von der Nachforderung ausgeschlossen sind die Kalkulationsdatei beziehungsweise das Preisblatt, sämtliche Preisangaben und preisbildenden Bestandteile sowie leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV bleibt unberührt. Nicht fristgerecht vorgelegte nachgeforderte Unterlagen führen nach Maßgabe des § 57 VgV zum Ausschluss.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Vergabeverfahren Unterhalts- und Grundreinigung für die Liegenschaft des Landratsamt Erlangen-Höchstadt

Alle Informationen zu den Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen unter I 2.12 (Datei: 03_lra-erh_unterhaltsreinigung_vergabebedingungen) zu entnehmen. Der Preis setzt sich aus den für alle Leistungen kalkulierten Jahressummen zusammen. Diese Gesamtsumme ist in der Kalkulationsdatei in der entsprechenden Zelle (U37) des Tabellenblatts (0_uebersicht) enthalten. Die Wertung der Angebote wird nach der Methode der UfAB 2018 vorgenommen. Es kommt die sogenannte einfache Richtwertmethode zur Anwendung. Im ersten Schritt wird zunächst für jedes Angebot das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl „Z“ errechnet. Dabei werden die Formelparameter wie folgt definiert: Z = Kennzahl für Preis-Leistungsverhältnis des zu bewertenden Angebots, L = Leistungspunktzahl (Bewertungspunkte) des zu bewertenden Angebotes, P = Preis (in EUR) des zu bewertenden Angebotes. Bei der Ermittlung der Kennzahl wird diese mit 10.000.000 skaliert. Es gewinnt das Angebot mit der höchsten Kennzahl „Z“.
Alle Informationen zu den Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen unter I 2.12 (Datei: 03_lra-erh_unterhaltsreinigung_vergabebedingungen) zu entnehmen. Das Kriterium Leistung unterteilt sich in die nachfolgenden drei Unterkriterien: 300 Punkte für Arbeitseinsatz, 400 Punkte für Leistungswert und 300 Punkte für Ausführungen zur Leistungserbringung. Leistungs-Unterkriterium Arbeitseinsatz: Der Arbeitseinsatz setzt sich aus den für alle Leistungen kalkulierten produktiven Stunden zusammen. Diese Stunden sind in der Kalkulationsdatei in der entsprechenden Zelle U62 des Tabellenblatts (0_uebersicht) enthalten. Leistungs-Unterkriterium Leistungswert: Der durchschnittliche m²-Leistungswert ist in der Kalkulationsdatei in der entsprechenden Zelle (U72) des Tabellenblatts (0_uebersicht) enthalten. Leistungs-Unterkriterium Ausführungen zur Leistungserbringung: Für das Unterkriterium sind konkret auf die Liegenschaft bezogene Ausführungen zur Leistungserbringung zu erarbeiten und darzustellen. Erläuterung für das Leistungs-Unterkriterium Arbeitseinsatz: Der Arbeitseinsatz setzt sich aus den für alle Leistungen kalkulierten produktiven Stunden zusammen. Diese Stunden sind in der Kalkulationsdatei in der entsprechenden Zelle U62 des Tabellenblatts (0_uebersicht) enthalten. Das Angebot mit dem höchsten Arbeitseinsatz erhält die maximalen 300 Punkte. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit 50 % des höchsten Arbeitseinsatzes. Alle Angebote mit darunterliegendem Arbeitseinsatz erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für dazwischenliegende Arbeitseinsätze erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Erläuterung für das Leistungs-Unterkriterium Leistungswert: Der durchschnittliche m²-Leistungswert ist in der Kalkulationsdatei in der entsprechenden Zelle (U72) des Tabellenblatts (0_uebersicht) enthalten. Die Abweichung des durchschnittlichen m²-Leistungswertes der Unterhaltsreinigung wird mit dem Durchschnittswert aller berücksichtigten Angebote ins Verhältnis gesetzt. Der durchschnittliche m²-Leistungswert wird unter Zugrundelegung der jeweiligen Jahresreinigungsfläche pro Raumgruppe und der gesamten Jahresreinigungsfläche ermittelt. Es wird kaufmännisch auf zwei Stellen gerundet. Bei der Ermittlung des Gesamtdurchschnittswertes wird jeweils das Angebot mit dem niedrigsten m²-Leistungswert sowie das Angebot mit dem höchsten m²-Leistungswert nicht berücksichtigt. Die Abweichungen werden wie nachfolgend bepunktet: 400,00 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt bis zu 1,50 %, 350,00 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt zwischen 1,51 % und 3,00 %, 300,00 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt zwischen 3,01 % und 4,50 %, 250,00 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt zwischen 4,51 % und 6,00 %, 200,00 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt zwischen 6,01 % und 7,50 %, 150,00 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt zwischen 7,51 % und 9,00 %, 100,00 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt zwischen 9,01 % und 10,50 %, 50,00 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt zwischen 10,51 % und 12,00 % und 0 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt ab 12,01 %. In den Vergabeunterlagen unter I 2.12 (Datei: 03_lra-erh_unterhaltsreinigung_vergabebedingungen) ist auf den Seiten 7 und 8 ein exemplarisches Berechnungsbeispiel dargestellt. Erläuterung für das Leistungs-Unterkriterium Ausführungen zur Leistungserbringung: Für das Unterkriterium sind konkret auf die Liegenschaft bezogene Ausführungen zur Leistungserbringung zu erarbeiten und darzustellen. Für alle Angaben gilt: Aussagen können nur dann mit Punkten bewertet werden, wenn sie innerhalb der beschriebenen Leistungen und Aufgaben sowie den vertraglichen Vorgaben liegen. Fehlende Angaben oder Angaben außerhalb der beschriebenen Leistungen / Aufgaben sowie den vertraglichen Vorgaben führen zwingend zu 0 Punkten. Grundsätzlich ist die Leistungsbeschreibung als Mindestanforderung im Rahmen der Vertragsausführung zu verstehen. Ergänzt wird die Anforderung mit den Angaben zu den leistungsbezogenen Ausführungen des Auftragnehmers. Die Ausführungen zur Leistungserbringung werden Vertragsbestandteil, so dass der Auftraggeber hierauf einen Anspruch erwirbt. Jede Fragestellung wird anhand von vier Wertungsstufen bewertet: 45 Punkte: Die Fragestellung ist absolut schlüssig, vollständig, praxisgerecht beantwortet und berücksichtigt vollumfänglich die Anforderungen und Objektgegebenheiten. Insgesamt werden die Erwartungen sehr gut erfüllt. 30 Punkte: Die Fragestellung ist nur teilweise schlüssig, vollständig, praxisgerecht beantwortet und berücksichtigt gerade noch die Anforderungen und Objektgegebenheiten. Insgesamt werden die Erwartungen zufriedenstellend erfüllt. 15 Punkte: Die Fragestellung ist nur in geringem Umfang schlüssig, vollständig, praxisgerecht beantwortet und berücksichtigt sehr lückenhaft die Anforderungen und Objektgegebenheiten. Insgesamt werden die Erwartungen mangelhaft erfüllt. 0 Punkte: Die Fragestellung ist nicht schlüssig, vollständig, praxisgerecht beantwortet und berücksichtigt nicht die Anforderungen und Objektgegebenheiten bzw. enthält keine wertbaren Angaben. Insgesamt werden die Erwartungen ungenügend erfüllt. Die zu bewertenden Fragestellungen umfassen: Implementierung (Vorstellung des Implementierungsteams, Angabe der Implementierungsschritte unter Angabe von zeitlichen Abläufen und Nennung der Dokumentation), zusätzlich 15 Punkte bei Übersendung eines vollständigen Implementierungsplans; Einstellung und Einarbeitung (Vorstellung der Recruiting-Methoden, Ablauf der Personalbeschaffung, Darstellung der Einarbeitung der Reinigungs- und Servicekräfte, insbesondere vor Leistungsbeginn, während der ersten Wochen sowie im fortlaufenden Regelbetrieb), zusätzlich 15 Punkte bei Übersendung eines exemplarischen, später zum Einsatz kommenden Arbeits- und Revierplans entsprechend den Vorgaben aus der Leistungsbeschreibung; Krankheits- und Urlaubsvertretungen, insbesondere Darstellung de

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB) Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB) Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB) Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB) Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB) Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 4 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetzmit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Der Auftraggeber behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Eignungsnachweise nachzufordern beziehungsweise ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Von der Nachforderung ausgeschlossen sind die Kalkulationsdatei beziehungsweise das Preisblatt, sämtliche Preisangaben und preisbildenden Bestandteile sowie leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV bleibt unberührt. Nicht fristgerecht vorgelegte nachgeforderte Unterlagen führen nach Maßgabe des § 57 VgV zum Ausschluss.

Änderungen und Bieterfragen

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