Trockenbauarbeiten für den Neubau einer Mensa an der Wäldchenschule Arnum
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 14.10.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Hemmingen
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 16.09.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 636062-2026
- Verfahrensnummer
- c4338ec1-03fa-4d64-a713-b4243fbe2083
- CPV-Codes
- 45000000 · Bauarbeiten; 45324000 · Gipskartonarbeiten
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Kurzbeschreibung
Die Stadt Hemmingen beauftragt Trockenbauarbeiten für den Neubau einer Mensa im Erweiterungsbau der Wäldchenschule Arnum. Der Leistungsort liegt in Hemmingen in der Region Hannover. Die Ausführung beginnt am 4. Januar 2027; Zwischenfristen betreffen die Brandschutzbekleidung und einseitig geschlossene Wände bis zum 15. Januar 2027 sowie das Schließen der Wände bis zum 9. April 2027, die Fertigstellung ist bis zum 7. Mai 2027 vorgesehen. Angebote müssen bis zum 14. Oktober 2026, 9:00 Uhr, eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung sind Trockenbauarbeiten zur Errichtung einer Mensa als Neubau. Ausführungsfristen: Beginn: 04.01.2027 Zwischenfristen: Brandschutzbekleidung + Wände einseitig: 15.01.2027 Wände schließen: 09.04.2027 Fertigstellung: 07.05.2027
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Stadt Hemmingen - GS Arnum - Trockenbauarbeiten
Die Stadt Hemmingen erhält für die Wäldchenschule Arnum einen Erweiterungsneubau, der neben Ganztagsräumen auch eine Mensa beinhaltet. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung sind Trockenbauarbeiten zur Errichtung einer Mensa als Neubau.
Frist: 14.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. § 6e EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte). § 6e EU Abs. 1 Nr. 4 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. § 6e EU Abs. 1 Nr. 5 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. § 6e EU Abs. 1 Nr. 6 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen). § 6e EU Abs. 1 Nr. 7 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern). § 6e EU Abs. 1 Nr. 8 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete). § 6e EU Abs. 1 Nr. 9 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). § 6e EU Abs. 1 Nr. 10 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). § 6e EU Abs. 4 EU VOB/A: 1Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. 2Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 6e EU Abs. 4 EU VOB/A: 1Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. 2Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. § 6e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. § 6e EU Abs. 6 Nr. 4 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. § 6e EU Abs. 6 Nr. 5 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. § 6e EU Abs. 6 Nr. 6 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. § 6e EU Abs. 6 Nr. 7 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. § 6e EU Abs. 6 Nr. 8 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Es gilt die Regelung des § 16a EU VOB/A: (1) Der öffentliche Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung), es sei denn, er hat von seinem Recht aus Absatz 3 Gebrauch gemacht. Es sind nur Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren. (2) Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Angebote, die den Bestimmungen des § 13 EU Absatz 1 Nummer 3 nicht entsprechen, sind auszuschließen. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis. Hierbei wird nur auf den Preis ohne Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote abgestellt. Der öffentliche Auftraggeber fordert den Bieter nach Maßgabe von Absatz 1 auf, die fehlenden Preispositionen zu ergänzen. Die Sätze 3 bis 5 gelten nicht, wenn der öffentliche Auftraggeber das Nachfordern von Preisangaben gemäß Absatz 3 ausgeschlossen hat. (3) Der öffentliche Auftraggeber kann in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festlegen, dass er keine Unterlagen oder Preisangaben nachfordern wird. (4) Die Unterlagen oder fehlenden Preisangaben sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Frist soll sechs Kalendertage nicht überschreiten. (5) Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen. (6) Die Absätze 1, 3, 4 und 5 gelten für den Teilnahmewettbewerb entsprechend. Darüber hinaus gilt die Regelung des § 16 EU Nr. 4 VOB/A, wonach Angebote auszuschließen sind, bei denen der Bieter Erklärungen oder Nachweise, deren Vorlage sich der öffentliche Auftraggeber vorbehalten hat, auf Anforderung nicht innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorgelegt hat. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge entsprechend.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Stadt Hemmingen - GS Arnum - Trockenbauarbeiten
- Preis
- 0 %
Vergabeunterlagen
18 Dateien laut Portal · Stand 16.09.2026| Formular | 37 KB | |
| Vertragsbedingungen | 417 KB | |
| Sonstiges | 68,1 MB | |
| Sonstiges | 108 KB | |
| Sonstiges | 148 KB | |
| Sonstiges | 28 KB | |
| Sonstiges | 197 KB | |
| Sonstiges | 53 KB | |
| Sonstiges | 205 KB | |
| Sonstiges | 75 KB | |
| Sonstiges | 63 KB | |
| Sonstiges | 17 KB | |
| Sonstiges | 41 KB | |
| Sonstiges | 26 KB | |
| Vertragsbedingungen | 66 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 548 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 1,8 MB | |
| Leistungsverzeichnis | 80 KB |
Anforderungen
§ 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. § 6e EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte). § 6e EU Abs. 1 Nr. 4 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. § 6e EU Abs. 1 Nr. 5 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. § 6e EU Abs. 1 Nr. 6 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen). § 6e EU Abs. 1 Nr. 7 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern). § 6e EU Abs. 1 Nr. 8 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete). § 6e EU Abs. 1 Nr. 9 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). § 6e EU Abs. 1 Nr. 10 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). § 6e EU Abs. 4 EU VOB/A: 1Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. 2Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 6e EU Abs. 4 EU VOB/A: 1Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. 2Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. § 6e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. § 6e EU Abs. 6 Nr. 4 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. § 6e EU Abs. 6 Nr. 5 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. § 6e EU Abs. 6 Nr. 6 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. § 6e EU Abs. 6 Nr. 7 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. § 6e EU Abs. 6 Nr. 8 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Es gilt die Regelung des § 16a EU VOB/A: (1) Der öffentliche Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung), es sei denn, er hat von seinem Recht aus Absatz 3 Gebrauch gemacht. Es sind nur Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren. (2) Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Angebote, die den Bestimmungen des § 13 EU Absatz 1 Nummer 3 nicht entsprechen, sind auszuschließen. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis. Hierbei wird nur auf den Preis ohne Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote abgestellt. Der öffentliche Auftraggeber fordert den Bieter nach Maßgabe von Absatz 1 auf, die fehlenden Preispositionen zu ergänzen. Die Sätze 3 bis 5 gelten nicht, wenn der öffentliche Auftraggeber das Nachfordern von Preisangaben gemäß Absatz 3 ausgeschlossen hat. (3) Der öffentliche Auftraggeber kann in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festlegen, dass er keine Unterlagen oder Preisangaben nachfordern wird. (4) Die Unterlagen oder fehlenden Preisangaben sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Frist soll sechs Kalendertage nicht überschreiten. (5) Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen. (6) Die Absätze 1, 3, 4 und 5 gelten für den Teilnahmewettbewerb entsprechend. Darüber hinaus gilt die Regelung des § 16 EU Nr. 4 VOB/A, wonach Angebote auszuschließen sind, bei denen der Bieter Erklärungen oder Nachweise, deren Vorlage sich der öffentliche Auftraggeber vorbehalten hat, auf Anforderung nicht innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorgelegt hat. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge entsprechend.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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Wer schreibt solche Vergaben aus?
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57 % ähnlichTrockenbauarbeiten für den Erweiterungsbau der Realschule Lemgo
Lemgo · Offen · Frist 28.09.2026
Die Gebäudewirtschaft Lemgo beschafft Trockenbauarbeiten für den Erweiterungsbau der Realschule Lemgo. Der Leistungsumfang umfasst Ständerwände, Vorsatzschalen, Trockenputzarbeiten, abgehängte Akustikdecken, Wanddurchbrüche und Gerüste. Die Angebotsfrist endet am 28. September 2026 um 07:00 Uhr.
57 % ähnlichTrockenbauarbeiten für den Umbau von Küche und Mehrzweckraum einer Grundschule
Offen · Frist 21.09.2026
Die Gemeinde Gohrisch beauftragt Trockenbauarbeiten an der Grundschule Papstdorf in Gohrisch, Ortsteil Papstdorf, Sachsen. Die Leistung wird in einem Los und ohne Planungsleistungen vergeben. Die Ausführung ist vom 8. Februar bis zum 2. April 2027 vorgesehen; Angebote müssen bis zum 21. September 2026 um 8:55 Uhr schriftlich eingereicht werden.
55 % ähnlichTrockenbauarbeiten für Neubau und Erweiterung einer schulischen Mittagsbetreuung
Adelsried · Offen · Frist 02.11.2026
Der Schulverband Adelsried-Bonstetten beschafft Trockenbauarbeiten für den Neubau einer Mittagsbetreuung, die Erweiterung sowie die barrierefreie Erschließung des Hauptgebäudes der Grundschule Adelsried. Die Leistungen werden in Adelsried vergeben; Angebote müssen bis zum 2. November 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
55 % ähnlichTrockenbauarbeiten für Aufstockung und Sanierung einer Schule in Tübingen
Tübingen · Offen · Frist 23.09.2026
Die Universitätsstadt Tübingen vergibt Trockenbauarbeiten für die Aufstockung und Sanierung der Walter-Erbe-Schule in Tübingen. Der Auftrag umfasst die Baustelleneinrichtung und Planungsleistungen sowie etwa 75 m² Metallständerwände, 800 m² Vorsatzschalen und Schachtwände und 120 m² Trockenbau-Fassadenkonstruktion mit Zement-Bauplatten und Außenputzsystem. Die Angebotsfrist endet am 23. September 2026.
55 % ähnlichTrockenbauarbeiten für den Erweiterungsbau von John-F.-Kennedy-Schule und Saalburgschule
Friedberg · Offen · Frist 01.10.2026
Der Wetteraukreis beauftragt Trockenbauarbeiten für den Erweiterungsbau zur Erweiterung des Ganztagsangebots der John-F.-Kennedy-Schule und der Saalburgschule in Bad Vilbel. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere Innenwände sowie Abhangdecken; die Arbeiten an den Innenwänden sollen in den Kalenderwochen 9 bis 36 des Jahres 2027, die Arbeiten an den Abhangdecken in den Kalenderwochen 2 bis 20 des Jahres 2028 ausgeführt werden. Die Vergabe betrifft den Schulcampus in der Saalburgstraße 10, 61118 Bad Vilbel; den Zuschlag erhält das preislich günstigste Angebot.
54 % ähnlichTrockenbauarbeiten für das Schulprojekt Kardinal-von-Galen-Schule
Harsewinkel · Offen · Frist 28.09.2026
Die Stadt Harsewinkel schreibt Trockenbauarbeiten für das Schulprojekt Kardinal-von-Galen-Schule aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los mit einem geschätzten Auftragswert von rund 640.000 Euro. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 28. September 2026.
54 % ähnlichTrockenbauarbeiten für die Erweiterung einer Radstation am Hildesheimer Hauptbahnhof
Offen · Frist 25.09.2026
Die Stadt Hildesheim beauftragt Trockenbauarbeiten zur Erweiterung einer Radstation am Hildesheimer Hauptbahnhof. Der Auftrag umfasst ein Los und wird der Region Niedersachsen zugeordnet. Die Angebotsfrist endet am 25. September 2026 um 9:00 Uhr.
52 % ähnlichSchreinerarbeiten für eine mobile Trennwand an der Humboldtschule
Mannheim · Offen · Frist 07.10.2026
Die BBS Bau- und Betriebsservice GmbH in Mannheim beschafft Schreinerarbeiten für eine mobile Trennwand an der Humboldtschule. Die Arbeiten sind Teil des Erweiterungsneubaus einer vierzügigen Grundschule mit Ganztagesbetreuung und zwei Einfeldsporthallen in Mannheim; vorgesehen ist ein Los. Die Angebotsfrist endet am 7. Oktober 2026 um 8:00 Uhr koordinierter Weltzeit.
52 % ähnlichZimmererarbeiten zur Sanierung der Grundschule Hohegeiß
Offen · Frist 01.10.2026
Die Stadt Braunlage beschafft Zimmererarbeiten für die Sanierung der Grundschule Hohegeiß. Angaben zum genauen Leistungsumfang, zur Größenordnung und zum Ausführungszeitraum liegen nicht vor; als Frist ist der 1. Oktober 2026 um 06:30 Uhr angegeben.
52 % ähnlichTrockenbau- und Tischlerarbeiten für die Grundschule Waldschule in Salzgitter-Bad
Salzgitter · Offen · Frist 21.10.2026
Die Stadt Salzgitter beauftragt Trockenbau- und Tischlerarbeiten für die Grundschule Waldschule in Salzgitter-Bad. Zum Umfang gehören unter anderem rund 320 m² Metallständerwände, davon zusätzlich etwa 160 m² in Brandschutzqualität und 180 m² imprägniert, außerdem Nischenverkleidungen, 22 Türöffnungen mit Stahlzargen und Holztürblättern, rund 910 m² Akustikdecken, Mineralwolleauflagen, Streulochdecken, Innenfensterbänke und Fußleisten. Die Angebotsfrist endet am 21. Oktober 2026 um 09:00 Uhr.
52 % ähnlichTrockenbauarbeiten für Umbau Grundschule Kestnerstraße zu barrierefreier Ganztagsschule
Hannover · Offen · Frist 01.10.2026
Die Landeshauptstadt Hannover schreibt umfangreiche Trockenbauarbeiten für den Umbau der Grundschule Kestnerstraße aus. Das Projekt umfasst Arbeiten in einem denkmalgeschützten Altbau, darunter Ständerwände, Installationswände, Deckenarbeiten, Akustikdecken, Brandschutzertüchtigung und zahlreiche weitere Trockenbaumaßnahmen im Gesamtumfang von mehreren tausend Quadratmetern. Die Schule soll zu einer barrierefreien, inklusiven Ganztagsschule umgebaut werden. Bewerbungsfrist ist der 1. Oktober 2026.
51 % ähnlichElektroarbeiten und Starkstromanlagen für den Neubau einer Grundschulmensa
Horneburg · Offen · Frist 28.09.2026
Die Samtgemeinde Horneburg beauftragt Elektroarbeiten, einschließlich der Installation von Starkstrom- und weiteren Elektroanlagen, für den Neubau der Mensa der Grundschule Horneburg. Der Leistungsort liegt in der Region DE9. Ein Auftragswert oder konkreter Ausführungszeitraum ist nicht angegeben; die Frist endet am 28. September 2026 um 08:00 Uhr.
51 % ähnlichTrockenbau-, Putz-, Maler-, Tapezier- und Lackierarbeiten für Schulerweiterung
Hanau · Offen · Frist 29.09.2026
Die Hanau Immobilien- und Baumangement, ein Eigenbetrieb der Stadt Hanau, vergibt Arbeiten für die Erweiterung der Theodor-Heuss-Schule am Jürgen-Sticher-Platz 1 in Hanau. Der Auftrag umfasst Trockenbauarbeiten an Wänden und Decken, Innenputz sowie Maler-, Tapezier- und Lackierarbeiten in zwei Neubauten und Teilen des Bestandsgebäudes; vorgesehen sind unter anderem etwa 540 m² Gipskarton-Wandflächen, rund 1.280 m² verschiedene Decken, 2.920 m² Innenputz, 4.200 m² Malerarbeiten und 3.300 m² Tapezierarbeiten. Angebote müssen bis zum 29. September 2026 um 09:00 Uhr eingereicht werden.
51 % ähnlichFassadensanierung Grundschule Hanftalstraße – Trockenbau, Putzarbeiten und Abhangdecken
Hennef · Offen · Frist 25.09.2026
Die Stadt Hennef (Sieg) schreibt Fassadensanierungs- und Innenausbauarbeiten an der Grundschule Hanftalstraße aus. Der erste Bauabschnitt umfasst Trockenbau- und Putzarbeiten sowie die Herstellung von Abhangdecken. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren mit Zuschlag an das wirtschaftlich günstigste Angebot; Bewerbungsfrist ist der 25. September 2026.
51 % ähnlichTrockenbauarbeiten für den Neubau eines Schulgebäudes in Hamburg
Offen · Frist 29.09.2026
SBH | Schulbau Hamburg, ein Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg, beschafft Trockenbauarbeiten für den Neubau eines Schulgebäudes der Max-Schmeling-Schule am Denksteinweg 17 in Hamburg. Der Leistungsumfang umfasst Akustikdecken, Gipskartondecken, Rasterdecken, Innenwände sowie Fugen- und Profilarbeiten. Angebote müssen bis zum 29. September 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
51 % ähnlichTrockenbauarbeiten und abgehängte Decken für den Anbau der Grundschule Affaltrach
Obersulm · Offen · Frist 15.10.2026
Die Gemeinde Obersulm beschafft Trockenbauarbeiten und abgehängte Decken für den Anbau der Grundschule Affaltrach in Obersulm. Das Schulgebäude wird energetisch saniert, brandschutztechnisch ertüchtigt und um Bereiche für den Lehrerbereich sowie eine Mensa erweitert, damit ein ganztägiger und inklusiver Betrieb für eine zweieinhalbzügige Grundschule möglich ist. Die Angebotsfrist endet am 15. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
51 % ähnlichTrockenbauarbeiten für den Neubau einer Grundschule und eines Hauses für Kinder
München · Offen · Frist 06.10.2026
Die Landeshauptstadt München, Baureferat, beschafft Trockenbauarbeiten für den Neubau einer Grundschule und eines Hauses für Kinder am Kirschgelände in München. Der Leistungsumfang umfasst etwa 2.900 m² Metallständerwände, 1.250 m² Vorsatzschalen und Schachtwände sowie abgehängte Decken aus Gipskarton und Holzwolle-Leichtbauplatten mit insgesamt 7.750 m². Die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 08:20 Uhr UTC; der Preis ist das alleinige Zuschlagskriterium.
50 % ähnlichTrockenbauarbeiten für die Grundschule Deutsch Evern
Melbeck · Offen · Frist 15.10.2026
Die Samtgemeinde Ilmenau im Landkreis Lüneburg beschafft Trockenbauarbeiten für die Grundschule in Deutsch Evern. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Trockenbauwände, Decken, Akustikelemente, Raum-in-Raum-Systeme, einen Trockenhohlboden für eine Bühne, Brandschutzbekleidungen sowie Sanitärtrennwände und zugehörige Nebenleistungen. Angebote können bis zum 15. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
50 % ähnlich
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Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
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Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
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- Zeitvertragsarbeiten für Hoch- und Tiefbauarbeiten
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Stiftung Öffentlichen Rechts/ Dezernat 3, Gebäudemanagement Sachgebiet 36 Vergabe- und Vertragswesen · Hannover
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.03.2027
Auftragnehmer: Frerking +1 weitere
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- Rahmenvereinbarung für Tiefbau- und Pflasterarbeiten im Nationalpark Bayerischer Wald
Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald · Grafenau
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2027
Auftragnehmer: Matthias Bauer GmbH
Vertragsschluss: 10.03.2026
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Auftraggeber und Vergabehistorie
Stadt Hemmingen
30966 · Hemmingen
vergabe@stadthemmingen.de+49 511-4103-03 erfasste Verfahren, davon 0 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
vergabekammer@mw.niedersachsen.de+49 413115-1334
Kontakt laut Bekanntmachung
vergabestelle@bbt-kanzlei.de+49 51122007426
Quellen und Datenstand
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