Tischlerarbeiten für Erweiterungen der Grundschule Henry-van-de-Velde in Hagen

Status
Offen
Angebotsfrist
06.10.2026, 09:15 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadt Hagen
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
04.09.2026
Bekanntmachungsnummer
609802-2026
Verfahrensnummer
7181b7fb-9b90-4518-8043-4c308e6a5608
CPV-Codes
45000000 · Bauarbeiten; 45420000 · Bautischlerei-Einbauarbeiten; 45421000 · Bautischlerarbeiten; 45422000 · Zimmer- und TischlerarbeitenMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Hagen vergibt Tischlerarbeiten für die Erweiterung der Grundschule Henry-van-de-Velde in Hagen. Der Auftrag umfasst die Lieferung, Herstellung und Montage von Innentüren mit Zargen und Beschlägen, Bekleidungen, Verkleidungen, Einbaumöbeln, Schreinerkonstruktionen, Wandbekleidungen, Innenausbauten und Fensterbänken. Die Leistungen betreffen zwei Erweiterungsbauten auf dem Schulgrundstück; die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Die behandelten Erweiterungen der Henry-van-de-Velde gliedern sich in die beiden Baukörper der Erweiterung Multifunktionsraum ("MFR") und der Erweiterung Neubau ("Neubau"). Die "Erweiterung Multifunktionsraum" wird als 1-geschossiger, nicht unterkellerter Erweiterungsbau in der südöstlichen Ecke des Grundstücks positioniert und als Anbau an die Südostwand des Foyers angebunden. Der Neubau ist als 3-geschossiger, teilunterkellerter Erweiterungsbau in der nordwestlichen Ecke des Grundstücks positioniert und als Anbau über eine Erweiterung des bestehenden Lehrerzimmers an die Südwestwand der Verwaltungserweiterung angebunden.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Grundschule Henry-van-de-Velde, Blücherstr. 22, 58095 Hagen, Tischlerarbeiten

    Gegenstand dieser Ausschreibung sind Tischlerarbeiten einschließlich Lieferung, Herstellung und Montage sämtlicher ausgeschriebener Bauteile. Hierzu gehören insbesondere:- Innentüren einschließlich Zargen und Beschläge- Bekleidungen und Verkleidungen- Einbaumöbel und Schreinerkonstruktionen- Wandbekleidungen und Innenausbauten- Fensterbänke Sämtliche Leistungen sind als vollständige, funktionsfähige und betriebsfertige Einheit anzubieten

    Frist: 06.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Liegen bei Ihrem Unternehmen rein innerstaatliche Ausschlussgründe vor, insbesondere Verstöße nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), dem Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG, dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) oder landesrechtlichen Vergaberegelungen z. B. TVgG-NRW)? Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Ist der/die Wirtschaftsteilnehmende selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 2 des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (ABl. L 300 vom 11.11.2008, S. 42). Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) Ist der/die Wirtschaftsteilnehmende selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen terroristischer Straftaten oder wegen Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 bzw. des Artikels 3 des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung (ABl. L 164 vom 22.6.2002, S. 3). Dieser Ausschlussgrund umfasst gemäß Artikel 4 des Rahmenbeschlusses auch die Anstiftung zur Begehung einer Straftat, die Mittäterschaft und den Versuch der Begehung einer Straftat. Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Ist der Wirtschaftsteilnehmende selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (ABl. L 309 vom 25.11.2005, S. 15). Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Ist der Wirtschaftsteilnehmende selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Betrugs rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (ABl. C 316 vom 27.11.1995, S. 48). Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nrn 6 bis 9 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Ist der/die Wirtschaftsteilnehmende selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Bestechung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist. Im Sinne des Artikels 3 des Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind (ABl. C 195 vom 25.6.1997, S. 1) und des Artikels 2 Absatz 1 des Rahmenbeschlusses 2003/568/JI des Rates vom 22. Juli 2003 zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor (ABl. L 192 vom 31.7.2003, S. 54). Dieser Ausschlussgrund umfasst auch Bestechung im Sinne der für den öffentlichen Auftraggeber (Sektorenauftraggeber) oder den Wirtschaftsteilnehmer geltenden nationalen Rechtsvorschriften. Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Ist der/die Wirtschaftsteilnehmende selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Kinderarbeit und anderer Formen des Menschenhandels rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates (ABl. L 101 vom 15.4.2011, S. 1). Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der/die Wirtschaftsteilnehmende gegen seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern sowohl in seinem Niederlassungsstaat als auch in dem Mitgliedstaat des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers - sofern es sich um einen anderen Staat als den Niederlassungsstaat handelt - verstoßen? Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der/die Wirtschaftsteilnehmende gegen seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen sowohl in seinem Niederlassungsstaat als auch in dem Mitgliedstaat des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers - sofern es sich um einen anderen Staat als den Niederlassungsstaat handelt - verstoßen? Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der/die Wirtschaftsteilnehmende seines Wissens gegen seine umweltrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU. Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der/die Wirtschaftsteilnehmende seines Wissens gegen seine sozialrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU. Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der/die Wirtschaftsteilnehmende seines Wissens gegen seine arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU. Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Ist der/die Wirtschaftsteilnehmende zahlungsunfähig? Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Befindet sich der/die Wirtschaftsteilnehmende in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation? Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Wurde die gewerbliche Tätigkeit des Wirtschaftsteilnehmers/der Wirtschaftsteilnehmerin eingestellt? Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der/die Wirtschaftsteilnehmende befindet sich in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation. Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der/die Wirtschaftsteilnehmende im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen? Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) Hat der/die Wirtschaftsteilnehmende mit anderen Wirtschaftsteilnehmern Vereinbarungen getroffen, die auf eine Verzerrung des Wettbewerbs abzielen? Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der/die Wirtschaftsteilnehmende seines Wissens gegen seine umweltrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU. Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der/die Wirtschaftsteilnehmende mit anderen Wirtschaftsteilnehmern Vereinbarungen getroffen, die auf eine Verzerrung des Wettbewerbs abzielen? Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Wurde in der Vergangenheit ein zwischen dem Wirtschaftsteilnehmer/der Wirtschaftsteilnehmerin und einem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber geschlossener Vertrag über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder einer Konzession vorzeitig beendigt oder hat ein entsprechender früherer Auftrag Schadenersatz oder andere vergleichbare Sanktionen nach sich gezogen? Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Befindet sich der/die Wirtschaftsteilnehmende in einer der folgenden Situationen: a) Er/Sie hat sich bei seinen Auskünften zur Überprüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der Einhaltung der Eignungskriterien der schwerwiegenden Täuschung schuldig gemacht; b) Er/Sie hat derartige Auskünfte zurückgehalten; c) Er/Sie war nicht in der Lage, die von einem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber verlangten zusätzlichen Unterlagen unverzüglich vorzulegen; d) Er/Sie hat versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die er unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig irreführende Informationen zu übermitteln, die die Entscheidungen über Ausschluss, Auswahl oder Zuschlag erheblich beeinflussen könnten. Gem. § 16 a Abs. 5 VOB/A - EU sind Angebote auszuschließen, bei denen der Bieter/die Bieterin die nachgeforderten Unterlagen nicht bis zur festgelegten Frist einreicht.

Vergabeunterlagen

58 Dateien laut Portal · Stand 07.09.2026
Allg.Geschäftsbed.Stadt-FB 65 08_2025.pdfSonstiges420 KB
Bes. Vertragsbed.TVgG FB 65 28.06.2023 Stand 22.08.2025.pdfVertragsbedingungen487 KB
Bes.Vertragsbed.NU ohne Bauw.Vers.FB 65 08_2025.pdfVertragsbedingungen402 KB
Bes.Vertragsbed.Standard ohne Bauw.Vers. FB 65 08_2025.pdfVertragsbedingungen399 KB
CSX 41 - Eignungskriterien.pdfSonstiges107 KB
CSX 43 - Zusammenstellung einzureichender Unterlagen.pdfSonstiges11 KB
Eigenerklaerung EU-Sanktionen VO 2022_576 - 2022-11.docxFormular19 KB
Erklaerung Bieter-Arbeitsgemeinschaft.pdfFormular19 KB
Fragebogen zur Eignungspruefung in der Angebotsphase.xlsxSonstiges22 KB
Hinweis E-Vergabe.pdfSonstiges23 KB
HvdV_Brandschutzkonzept.PdfSonstiges311 KB
HvdV_Brandschutzkonzept_Anlagen.pdfSonstiges8,4 MB
HvdV_BZP_ERW.260824 -- Bauzeitenplan Erweiterung.pdfSonstiges88 KB
HvdV_BZP_MFT.260824 -- Bauzeitenplan Multifunktionsraum.pdfSonstiges40 KB
HvdV_Erw_A_GR_1OG 1. Obergeschoss.pdfSonstiges662 KB
HvdV_Erw_A_GR_2OG 2. Obergeschoss.pdfSonstiges616 KB
HvdV_Erw_A_GR_EG Erdgeschoss.pdfSonstiges746 KB
HvdV_Erw_A_GR_UG -1 Untergeschoss.pdfSonstiges612 KB
HvdV_Erw_A_SCH1 Schnitt 1.pdfSonstiges870 KB
HvdV_Erw_A_SCH2 Schnitt 2.pdfSonstiges931 KB
HvdV_Erw_A_SCH3 Schnitt 3.pdfSonstiges800 KB
HvdV_MFR_A_EG_I-E Erdgeschoss.pdfSonstiges570 KB
HvdV_MFR_A_SCH_Au.D Schnitt A-A u. Schnitt D-D.pdfSonstiges483 KB
HvdV_MFR_A_SCH_Bu.C Schnitt B-B u. Schnitt C-C.pdfSonstiges596 KB
HvdV_Schallschutznachweis.pdfSonstiges2,5 MB
Lief.- u. Zahl.bed. FB GW 07_26.pdfSonstiges436 KB
LV.D83LVLeistungsverzeichnis377 KB
LV_V33.X83LVLeistungsverzeichnis558 KB
Pfosten-Riegel EG.pdfSonstiges128 KB
Pfosten-Riegel MFR.pdfSonstiges47 KB
VVB 124 - Eigenerklaerung zur Eignung 07-2019 - Fassung 2022.docxFormular60 KB
VVB 211 EU - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU 07-2019.pdfAnschreiben26 KB
VVB 212EU - Teilnahmebedingungen 07-2019.docxAnschreiben65 KB
VVB 213 - Angebotsschreiben - Einheitliche Fassung 07-2019.pdfAnschreiben15 KB
VVB 216 - Verzeichnis vorzulegender Unterlagen 07-2019.pdfSonstiges13 KB
VVB 221 - Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation 12-2017.docxSonstiges58 KB
VVB 222 - Preisermittlung bei Kalkulation ueber die Endsumme 12-2017.docxSonstiges71 KB
VVB 223 - Aufgliederung der Einheitspreise.rtfSonstiges40 KB
VVB 232 Vereinbarung zwischen AN und NU.pdfSonstiges27 KB
VVB 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen 12-2017.docxSonstiges71 KB
VVB 234 - Erklaerung Bieter-_Arbeitsgemeinschaft 12-2017.docxFormular54 KB
VVB 235 - Verzeichnis der Leistungen_Kapazitaeten anderer Unternehmen 12-2017.docxSonstiges55 KB
VVB 236 - Verpflichtungserklaerung anderer Unternehmen 12-2017.docxFormular57 KB
VVB 241 - Abfall 12-2017.docxSonstiges53 KB
VVB 244 - Datenverarbeitung 12-2017.docxSonstiges52 KB
VVB 248 - Erklaerung zur Verwendung von Holzprodukten 12-2017.docxFormular55 KB
VVB 312a_322a EU - Information DSGVO.pdfSonstiges277 KB
Zusätzl. Vertragsbedingungen FB 65 08_2025.pdfVertragsbedingungen499 KB
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (FB 65) Stand 06_2024.pdfVertragsbedingungen38 KB
1.OG Pfosten-Riegel 1.1.pdfSonstiges124 KB
1.OG Pfosten-Riegel 1.2.pdfSonstiges121 KB
1.OG Pfosten-Riegel 1.3.pdfSonstiges116 KB
2.OG Pfosten-Riegel 2.1.pdfSonstiges119 KB
2.OG Pfosten-Riegel 2.2.pdfSonstiges116 KB
2.OG Pfosten-Riegel 2.3.pdfSonstiges115 KB
07035-HvdV-LV.260824 -- LV Tischler.pdfLVLeistungsverzeichnis1,3 MB
250402_HvdV_A_BE Zufahrt Quartier.pdfSonstiges1,1 MB
250702_HvdV_A_BE Baustelleneinrichtung Variante 1.pdfSonstiges317 KB

Anforderungen

Liegen bei Ihrem Unternehmen rein innerstaatliche Ausschlussgründe vor, insbesondere Verstöße nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), dem Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG, dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) oder landesrechtlichen Vergaberegelungen z. B. TVgG-NRW)? Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Ist der/die Wirtschaftsteilnehmende selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 2 des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (ABl. L 300 vom 11.11.2008, S. 42). Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) Ist der/die Wirtschaftsteilnehmende selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen terroristischer Straftaten oder wegen Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 bzw. des Artikels 3 des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung (ABl. L 164 vom 22.6.2002, S. 3). Dieser Ausschlussgrund umfasst gemäß Artikel 4 des Rahmenbeschlusses auch die Anstiftung zur Begehung einer Straftat, die Mittäterschaft und den Versuch der Begehung einer Straftat. Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Ist der Wirtschaftsteilnehmende selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (ABl. L 309 vom 25.11.2005, S. 15). Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Ist der Wirtschaftsteilnehmende selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Betrugs rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (ABl. C 316 vom 27.11.1995, S. 48). Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nrn 6 bis 9 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Ist der/die Wirtschaftsteilnehmende selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Bestechung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist. Im Sinne des Artikels 3 des Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind (ABl. C 195 vom 25.6.1997, S. 1) und des Artikels 2 Absatz 1 des Rahmenbeschlusses 2003/568/JI des Rates vom 22. Juli 2003 zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor (ABl. L 192 vom 31.7.2003, S. 54). Dieser Ausschlussgrund umfasst auch Bestechung im Sinne der für den öffentlichen Auftraggeber (Sektorenauftraggeber) oder den Wirtschaftsteilnehmer geltenden nationalen Rechtsvorschriften. Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Ist der/die Wirtschaftsteilnehmende selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Kinderarbeit und anderer Formen des Menschenhandels rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates (ABl. L 101 vom 15.4.2011, S. 1). Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der/die Wirtschaftsteilnehmende gegen seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern sowohl in seinem Niederlassungsstaat als auch in dem Mitgliedstaat des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers - sofern es sich um einen anderen Staat als den Niederlassungsstaat handelt - verstoßen? Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der/die Wirtschaftsteilnehmende gegen seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen sowohl in seinem Niederlassungsstaat als auch in dem Mitgliedstaat des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers - sofern es sich um einen anderen Staat als den Niederlassungsstaat handelt - verstoßen? Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der/die Wirtschaftsteilnehmende seines Wissens gegen seine umweltrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU. Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der/die Wirtschaftsteilnehmende seines Wissens gegen seine sozialrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU. Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der/die Wirtschaftsteilnehmende seines Wissens gegen seine arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU. Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Ist der/die Wirtschaftsteilnehmende zahlungsunfähig? Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Befindet sich der/die Wirtschaftsteilnehmende in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation? Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Wurde die gewerbliche Tätigkeit des Wirtschaftsteilnehmers/der Wirtschaftsteilnehmerin eingestellt? Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der/die Wirtschaftsteilnehmende befindet sich in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation. Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der/die Wirtschaftsteilnehmende im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen? Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) Hat der/die Wirtschaftsteilnehmende mit anderen Wirtschaftsteilnehmern Vereinbarungen getroffen, die auf eine Verzerrung des Wettbewerbs abzielen? Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der/die Wirtschaftsteilnehmende seines Wissens gegen seine umweltrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU. Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Hat der/die Wirtschaftsteilnehmende mit anderen Wirtschaftsteilnehmern Vereinbarungen getroffen, die auf eine Verzerrung des Wettbewerbs abzielen? Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Wurde in der Vergangenheit ein zwischen dem Wirtschaftsteilnehmer/der Wirtschaftsteilnehmerin und einem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber geschlossener Vertrag über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder einer Konzession vorzeitig beendigt oder hat ein entsprechender früherer Auftrag Schadenersatz oder andere vergleichbare Sanktionen nach sich gezogen? Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Befindet sich der/die Wirtschaftsteilnehmende in einer der folgenden Situationen: a) Er/Sie hat sich bei seinen Auskünften zur Überprüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der Einhaltung der Eignungskriterien der schwerwiegenden Täuschung schuldig gemacht; b) Er/Sie hat derartige Auskünfte zurückgehalten; c) Er/Sie war nicht in der Lage, die von einem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber verlangten zusätzlichen Unterlagen unverzüglich vorzulegen; d) Er/Sie hat versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die er unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig irreführende Informationen zu übermitteln, die die Entscheidungen über Ausschluss, Auswahl oder Zuschlag erheblich beeinflussen könnten. Gem. § 16 a Abs. 5 VOB/A - EU sind Angebote auszuschließen, bei denen der Bieter/die Bieterin die nachgeforderten Unterlagen nicht bis zur festgelegten Frist einreicht.

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Vergleichbare Verfahren18vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag8 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 1 Vergaben

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Lieferung und Montage von Tischlermöbeln für die Berufsschule BS 12Freie und Hansestadt Hamburg - Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB)Hamburg, Deutschland06.07.20261 €
Innentüren und Türbeschläge für die Grundschule IchtershausenLandratsamt Ilm-KreisDeutschland17.09.2026 -
Lieferung und Montage von Büromöbeln für die Joseph-Beuys-Gesamtschule in KleveStadt KleveKleve, Deutschland11.08.2026 -
Innentüren für den Neubau der Anne-Frank-Realschule plus in MontabaurKreisverwaltung des WesterwaldkreisesMontabaur, Deutschland17.09.2026 -
Trockenbauarbeiten für den Umbau und die Erweiterung der Grundschule FleestedtLandkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle für die Gemeinde SeevetalWinsen/Luhe, Deutschland07.07.2026 -
Holzfassadenverkleidung für den Erweiterungsbau der Grundschule MauchenheimVerbandsgemeindeverwaltung Alzey-LandAlzey, Deutschland17.09.2026 -

Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
BOBüro Optimal - Pöhlmann GmbHRhede1010.09.2026404 Tsd. €steigend
KMKram Möbelwerkstätte e.K.Burgebrach1017.08.202650 Tsd. €steigend
OGObtüra GmbH & Co. KGLeipzig1010.08.2026 - steigend
RSRYMA Systembau GmbHDuderstadt1003.08.2026214 Tsd. €steigend
KGKLEUSBERG GmbH & Co. KGWissen1018.06.202612,5 Mio. €steigend
PBParrey Bodenbeläge & ParkettHenstedt- Ulzburg1015.06.2026143 Tsd. €steigend
HHH. Hüther GmbHHedemünden1001.06.2026310 Tsd. €steigend
LSLaborbau Systeme Hemling GmbHAhaus1018.05.2026608 Tsd. €steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Nordrhein-Westfalen (4) · Rheinland-Pfalz (3) · Hessen (3) · Hamburg (2) · Niedersachsen (2) · Thüringen (1)

Laufende Rahmenverträge

bundesweit

Stadt Hagen

Aktiv seit 2026 · 3 Verfahren
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Verfahren pro Jahr3Ø seit 2026
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 3 seit 2026Spitze KW 36 · 2026 · 3

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
Noch keine Zuschlagsmeldungen dieses Auftraggebers bekannt.

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

Letzte Verfahren

neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
04.09.2026Tischlerarbeiten für Brandschutz-Aluminium-Rohrrahmentüren und FestverglasungenOffen - -
04.09.2026Tischlerarbeiten für Erweiterungen der Grundschule Henry-van-de-Velde in HagenOffen - -
04.09.2026Tischlerarbeiten für innere Pfosten-Riegel-Konstruktionen aus HolzOffen - -

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