Thermische Verwertung von Klärschlamm inklusive Logistikleistungen

Status
Offen
Angebotsfrist
25.09.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Klärschlammverwertung Zweckverband Südbaden
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
05.08.2026
Bekanntmachungsnummer
543177-2026
Verfahrensnummer
0e551156-59b8-4487-a903-de2da1d0e80c
CPV-Codes
90513700 · Schlammtransport; 90513900 · Schlammentsorgung

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Kurzbeschreibung

Der Klärschlammverwertung Zweckverband Südbaden sucht einen Dienstleister für die thermische Verwertung von Klärschlamm ab dem 01.01.2029. Der Auftrag umfasst eine Grundlaufzeit von zwei Jahren mit der Option auf dreimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr bis maximal Ende 2033. Bieter können zwischen zwei Varianten wählen: mit oder ohne verpflichtende Phosphor-Rückgewinnung aus der Klärschlammasche.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Der KVZ-Südbaden errichtet für seine Mitglieder derzeit eine Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage, deren gesicherter Anlagenbetrieb frühestens im Jahr 2031 zu erwarten ist. Für die Übergangszeit bis zum gesicherten Anlagenbetrieb ist ab dem Jahr 2029 für einen Großteil der im KZV-Südbaden organisierten Kläranlagenbetreiber eine externe Klärschlammbehandlung erforderlich. Vor dem Hintergrund des sich unter Umständen verzögernden Inbetriebnahmezeitpunktes der eigenen Klärschlamm-Monoverbren- nungsanlage ist eine Grundvertragslaufzeit mit Verlängerungsoptionen begründet. Die Leistungen werden daher für die Dauer von zwei Jahren ab dem 01.01.2029 vergeben. Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die jeweils bis 6 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag 3-malig um je ein weiteres Jahr zu verlängern (Verlängerungsoption). Die Beauftragung endet somit spätestens zum 31.12.2033. Der ausgeschriebene Leistungsgegenstand beinhaltet sämtliche in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen Leistungen. Die Leistungen sind nicht in Lose aufgeteilt. Die Klärschlammverordnung (AbfKlärV) sieht ab 01.01.2029 verpflichtend eine Phosphor-Rückgewinnung aus der Klärschlammasche vor. Der Markt für die thermische Verwertung von Klärschlamm befindet sich aufgrund der Novelle der Klärschlammverordnung bundesweit in einer Umbruchphase. Ob ab dem 01.01.2029 ausreichende Kapazitäten zur Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlammasche zur Verfügung stehen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesichert. Einige Verbände fordern aktuell die Verschiebung der Verpflichtung zur P-Rückgewinnung. Hauptaufgabe des KZV-Südbaden ist die Gewährleistung von Entsorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit im Zusammenhang mit der Thermischen Verwertung von Klärschlamm. Vor diesem Hintergrund haben die Bieter die Möglichkeit, auf eine oder beide der nachbenannten Varianten ein Angebot abzugeben. Auf die Zuschlagskriterien in Vergabeunterlagen wird verwiesen. Variante A: Thermische Verwertung von Klärschlamm inkl. Logistikleistungen mit Phosphor-Rückgewinnung aus der Klärschlammasche Variante B: Thermische Verwertung von Klärschlamm inkl. Logistikleistungen ohne Phosphor-Rückgewinnung aus der Klärschlammasche Die Bieter haben die Möglichkeit sich vor Angebotsabgabe persönlich ein Bild von den Gegebenheiten vor Ort zu machen. Dies wird insbesondere für Kläranlagen empfohlen, auf denen ausweislich der Steckbriefe nur eingeschränkter Platz für Rangierarbeiten zur Verfügung steht. Hierzu ist eine vorherige Terminabsprache mit dem Auftraggeber erforderlich. Die Ortsbesichtigung ist keine zwingende Voraussetzung für die Abgabe eines Angebots. Die Bieter haben sich jedoch eigenverantwortlich über die örtlichen Gegebenheiten, den Umfang der zu erbringenden Leistungen, Gebäudeabmessungen sowie sonstige für die Leistungserbringung maßgeb- lichen Umstände zu informieren. Zusätzliche Leistungen oder Kosten, die daraus entstehen, dass sich ein Bieter nicht ausreichend informiert hat, gehen zu Lasten des Bieters bzw. zu Lasten des Auftragnehmers. Aus Sicht des Bieters fehlende oder erforderliche Unterlagen sind rechtzeitig beim Aufraggeber anzufordern.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Thermische Verwertung Klärschlamm inkl. Logistikleistungen

    Der KVZ-Südbaden errichtet für seine Mitglieder derzeit eine Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage, deren gesicherter Anlagenbetrieb frühestens im Jahr 2031 zu erwarten ist. Für die Übergangszeit bis zum gesicherten Anlagenbetrieb ist ab dem Jahr 2029 für einen Großteil der im KZV-Südbaden organisierten Kläranlagenbetreiber eine externe Klärschlammbehandlung erforderlich. Vor dem Hintergrund des sich unter Umständen verzögernden Inbetriebnahmezeitpunktes der eigenen Klärschlamm-Monoverbren- nungsanlage ist eine Grundvertragslaufzeit mit Verlängerungsoptionen begründet. Die Leistungen werden daher für die Dauer von zwei Jahren ab dem 01.01.2029 vergeben. Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die jeweils bis 6 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag 3-malig um je ein weiteres Jahr zu verlängern (Verlängerungsoption). Die Beauftragung endet somit spätestens zum 31.12.2033. Der ausgeschriebene Leistungsgegenstand beinhaltet sämtliche in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen Leistungen. Die Leistungen sind nicht in Lose aufgeteilt. Die Klärschlammverordnung (AbfKlärV) sieht ab 01.01.2029 verpflichtend eine Phosphor-Rückgewinnung aus der Klärschlammasche vor. Der Markt für die thermische Verwertung von Klärschlamm befindet sich aufgrund der Novelle der Klärschlammverordnung bundesweit in einer Umbruchphase. Ob ab dem 01.01.2029 ausreichende Kapazitäten zur Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlammasche zur Verfügung stehen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesichert. Einige Verbände fordern aktuell die Verschiebung der Verpflichtung zur P-Rückgewinnung. Hauptaufgabe des KZV-Südbaden ist die Gewährleistung von Entsorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit im Zusammenhang mit der Thermischen Verwertung von Klärschlamm. Vor diesem Hintergrund haben die Bieter die Möglichkeit, auf eine oder beide der nachbenannten Varianten ein Angebot abzugeben. Auf die Zuschlagskriterien in Vergabeunterlagen wird verwiesen. Variante A: Thermische Verwertung von Klärschlamm inkl. Logistikleistungen mit Phosphor-Rückgewinnung aus der Klärschlammasche Variante B: Thermische Verwertung von Klärschlamm inkl. Logistikleistungen ohne Phosphor-Rückgewinnung aus der Klärschlammasche Die Bieter haben die Möglichkeit sich vor Angebotsabgabe persönlich ein Bild von den Gegebenheiten vor Ort zu machen. Dies wird insbesondere für Kläranlagen empfohlen, auf denen ausweislich der Steckbriefe nur eingeschränkter Platz für Rangierarbeiten zur Verfügung steht. Hierzu ist eine vorherige Terminabsprache mit dem Auftraggeber erforderlich. Die Ortsbesichtigung ist keine zwingende Voraussetzung für die Abgabe eines Angebots. Die Bieter haben sich jedoch eigenverantwortlich über die örtlichen Gegebenheiten, den Umfang der zu erbringenden Leistungen, Gebäudeabmessungen sowie sonstige für die Leistungserbringung maßgeb- lichen Umstände zu informieren. Zusätzliche Leistungen oder Kosten, die daraus entstehen, dass sich ein Bieter nicht ausreichend informiert hat, gehen zu Lasten des Bieters bzw. zu Lasten des Auftragnehmers. Aus Sicht des Bieters fehlende oder erforderliche Unterlagen sind rechtzeitig beim Aufraggeber anzufordern.

    Frist: 25.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Gemäß § 122 Abs. 1 GWB dürfen öffentliche Aufträge nur an geeignete Unternehmen vergeben werden, die nicht aufgrund der in § 123 und §124 GWB beschriebenen Gründe ausgeschlossen wurden. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB liegen beispielsweise vor, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde (z.B. wegen Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug, Bestechlichkeit, Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen, usw.). Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB liegen vor, wenn beispielsweise bei der Ausübung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde, ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, nachweislich eine schwere Verfehlung begangen wurde (z.B. Unterschlagung, Erpressung), wettbewerbsbeschränkende Absprachen mit anderen Unternehmen getroffen wurden, usw. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn ein Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorliegt. Dafür muss das Unternehmen aktiv und umfassend an der Sachverhaltsaufklärung mitwirken, eine Schadenswiedergutmachung betreiben und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass vergleichbare Rechtsverstöße in Zukunft vermieden werden. Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Eigenerklärung dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden. Von dem Nachforderungsrecht gemäß § 56 Abs. 2 bis 4 VgV wird der AG Gebrauch machen, sofern dies nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen (siehe Ziffer 2.4.3) ausgeschlossen ist. Dazu wird der AG fehlende Erklärungen und Nachweise schriftlich bei den betroffenen Bietern anfordern. Die fehlenden Erklärungen und Nachweise sind dann innerhalb einer Frist von 7 Tagen vorzulegen. Erfolgt die Vorlage der fehlenden Erklärungen und Nachweise nicht oder nicht vollständig innerhalb dieser Frist, wird das betreffende Angebot ausgeschlossen. Fehlende Erklärungen und Nachweise werden solchen gleichgestellt, die nicht die geforderte Aktualität aufweisen.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Wirtschaftlichstes Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Angebotswertungspreis; der Preis ist gemäß § 58 Abs. 2 Satz 2 VgV das alleinige Zuschlagskriterium. Das wirtschaftlichste Angebot je Variante ist jenes mit dem niedrigsten Angebotswertungspreis, wie es sich aus den Eintragungen in den Preisblättern ergibt. Dabei werden für die Wertung die Mengenangaben berücksichtigt, die in den Preisblättern vorgedruckt sind. Eventualpositionen fließen mit 50% der im Preisblatt genannten Menge in den Angebotswertungspreis ein. Die Preise werden brutto gewertet. Zu Wertungszwecken wird der Zeitraum von einem Kalenderjahr betrachtet. Unter mehreren gleich wirtschaftlichen Angeboten (identischer Angebotswertungspreis) entscheidet ein Losverfahren.

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Gemäß § 122 Abs. 1 GWB dürfen öffentliche Aufträge nur an geeignete Unternehmen vergeben werden, die nicht aufgrund der in § 123 und §124 GWB beschriebenen Gründe ausgeschlossen wurden. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB liegen beispielsweise vor, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde (z.B. wegen Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug, Bestechlichkeit, Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen, usw.). Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB liegen vor, wenn beispielsweise bei der Ausübung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde, ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, nachweislich eine schwere Verfehlung begangen wurde (z.B. Unterschlagung, Erpressung), wettbewerbsbeschränkende Absprachen mit anderen Unternehmen getroffen wurden, usw. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn ein Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorliegt. Dafür muss das Unternehmen aktiv und umfassend an der Sachverhaltsaufklärung mitwirken, eine Schadenswiedergutmachung betreiben und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass vergleichbare Rechtsverstöße in Zukunft vermieden werden. Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Eigenerklärung dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden. Von dem Nachforderungsrecht gemäß § 56 Abs. 2 bis 4 VgV wird der AG Gebrauch machen, sofern dies nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen (siehe Ziffer 2.4.3) ausgeschlossen ist. Dazu wird der AG fehlende Erklärungen und Nachweise schriftlich bei den betroffenen Bietern anfordern. Die fehlenden Erklärungen und Nachweise sind dann innerhalb einer Frist von 7 Tagen vorzulegen. Erfolgt die Vorlage der fehlenden Erklärungen und Nachweise nicht oder nicht vollständig innerhalb dieser Frist, wird das betreffende Angebot ausgeschlossen. Fehlende Erklärungen und Nachweise werden solchen gleichgestellt, die nicht die geforderte Aktualität aufweisen.

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Vergleichbare Verfahren25vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag11 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 2 Vergaben

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Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
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WGWestfalenWIND-Strom GmbHPaderborn1021.08.20262,7 Mio. €steigend
SKStadtwerke Konstanz GmbHKonstanz1004.08.202620,6 Mio. €steigend
FUFeigel Umwelt-Service GmbHBerlin1027.07.2026 - steigend
DBDr. Born - Dr. Ermel GmbHAchim1022.07.2026483 Tsd. €steigend
FEFederlein - 1004.05.2026 - steigend
LMLudwig Metz GmbHEuerbach1004.05.2026 - steigend
KGKleinhenz GmbH & Co. KGGerolzhofen1004.05.2026 - steigend
WAWimmelbücker Abbruch GmbHBielefeld1030.04.2026 - steigend
ROREMONDIS OWL GmbHBielefeld1030.04.2026 - steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Bayern (9) · Nordrhein-Westfalen (4) · Niedersachsen (3) · Baden-Württemberg (2) · Hessen (2) · Schleswig-Holstein (2)

Laufende Rahmenverträge

bundesweit

Klärschlammverwertung Zweckverband Südbaden

Aktiv seit 2026 · 1 Verfahren
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Verfahren pro Jahr1Ø seit 2026
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 1 seit 2026Spitze KW 32 · 2026 · 1

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
Noch keine Zuschlagsmeldungen dieses Auftraggebers bekannt.

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

Letzte Verfahren

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