Technische Gebäudeausrüstung für eine Klärschlammverbrennungsanlage

Status
Offen
Angebotsfrist
28.09.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
KLAR GmbH
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Nicht offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
01.09.2026
Bekanntmachungsnummer
602234-2026
Verfahrensnummer
2d926d9c-f11c-47c7-8dbb-17aab46868e8
CPV-Codes
45330000 · Installateurarbeiten; 45331000 · Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen; 45331200 · Installation von Lüftungs- und KlimaanlagenMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Die KLAR GmbH beauftragt im Rahmen des Neubaus einer Klärschlammverbrennungsanlage in Köln-Merkenich Leistungen der technischen Gebäudeausrüstung. Der Umfang umfasst Heizung, Lüftung, Sanitär, Kälte sowie Mess- und Regelungstechnik einschließlich sämtlicher Nebenleistungen. Die vorgesehene Vertragsdauer beträgt 1.440 Tage; die Frist endet am 28. September 2026 um 08:00 Uhr.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Der Auftraggeber beabsichtigt die Errichtung einer Klärschlammverbrennungsanlage. Gegenstand dieses Auftrages sind die erforderlichen Leistungen der technischen Gebäudeausrüstung. Diese erfassen im Einzelnen die Gewerke Heizung, Lüftung, Sanitär, Kälte sowie Mess- und Regelungstechnik. Zum Leistungsgegenstand gehören auch sämtliche Nebenleistungen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Neubau Klärschlammverwertungsanlage Köln Merkenich - Los 1.5 Technische Gebäudeausrüstung-TGA einschl. HKL

    Der Auftraggeber beabsichtigt die Errichtung einer Klärschlammverbrennungsanlage. Gegenstand dieses Auftrages sind die erforderlichen Leistungen der technischen Gebäudeausrüstung. Diese erfassen im Einzelnen die Gewerke Heizung, Lüftung, Sanitär, Kälte sowie Mess- und Regelungstechnik. Zum Leistungsgegenstand gehören auch sämtliche Nebenleistungen.

Anforderungen an deinen Betrieb

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, Formblatt Nr. 1. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem Bieter selbst auch das  eignungsleihende  Unternehmen eine solche Eigenerklärung abgeben. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, Formblatt Nr. 2. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem Bieter selbst auch das eignungsleihende Unternehmen eine solche Eigenerklärung abgeben. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG, Formblatt Nr. 3. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem Bieter selbst auch das  eignungsleihende  Unternehmen eine solche Eigenerklärung abgeben. Erforderlich ist eine Eigenerklärung zur  Verordnung EU 2022/576 Russland, Formblatt Nr. 4. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem Bieter selbst auch das eignungsleihende Unternehmen eine solche Eigenerklärung abgeben. Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach  Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Es gilt § 16a VOB/A EU

Vergabeunterlagen

5 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026
KVAKM-TNW-Los15-Bewerbungsbedingungen.pdfAnschreiben -
KVAKM-TNW-Los15-Inhaltsverzeichnis_LV.pdfLVLeistungsverzeichnis -
KVAKM-TNW-Los15-Leistungsübersicht.pdfSonstiges -
KVAKM-TNW-Los15-Teilnahmeantrag.docxAnschreiben -
eForm_16_12525.pdfSonstiges -

Anforderungen

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, Formblatt Nr. 1. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem Bieter selbst auch das  eignungsleihende  Unternehmen eine solche Eigenerklärung abgeben. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, Formblatt Nr. 2. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem Bieter selbst auch das eignungsleihende Unternehmen eine solche Eigenerklärung abgeben. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG, Formblatt Nr. 3. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem Bieter selbst auch das  eignungsleihende  Unternehmen eine solche Eigenerklärung abgeben. Erforderlich ist eine Eigenerklärung zur  Verordnung EU 2022/576 Russland, Formblatt Nr. 4. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem Bieter selbst auch das eignungsleihende Unternehmen eine solche Eigenerklärung abgeben. Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach  Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Es gilt § 16a VOB/A EU

Änderungen und Bieterfragen

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