Straßenbau und Ausbau einer Privatstraße für den Energieknoten Werderland
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 12.10.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- wesernetz Bremen GmbH
- Erfüllungsregion
- Bremen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 15.09.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 633333-2026
- Verfahrensnummer
- 9ae79635-68d9-421e-a857-5d92aef85307
- CPV-Codes
45221250 · Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen; 45233100 · Bauarbeiten für Fernstraßen und Straßen; 45233120 · Straßenbauarbeiten; 45233123 · Bau von Nebenstraßen; 45233220 · Oberbauarbeiten für LandstraßenMehr anzeigenWeniger anzeigen
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Kurzbeschreibung
Die wesernetz Bremen GmbH beauftragt Straßenbauarbeiten für eine rund 710 m lange Privatstraße mit etwa 295 m langer Abzweigung und Wendeanlage in Bremen. Die Straße wird zunächst als Baustraße für Baustellenverkehr und Trafotransporte hergestellt und anschließend mit endgültigem Oberbau, Asphaltdeckschicht und dauerhafter Entwässerung als Erschließungsstraße für zwei Umspannwerke und eine Konverterstation ausgebaut. Der Baubeginn ist für Anfang 2027 vorgesehen, das Bauende für den 31. Dezember 2027; die Teilnahmefrist endet am 12. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Im Bremer Norden entsteht ein zentraler neuer Netzknotenpunkt, der maßgeblich zur zukünftigen Stromversorgung und Netzstabilität der Region beitragen soll. Die TenneT TSO GmbH, die TenneT Offshore GmbH und die wesernetz Bremen GmbH planen den Neubau von zwei Umspannwerken und einer Konverterstation für den "Energieknoten Werderland". Für die verkehrliche Erschließung des geplanten Energieknoten "Werderland" soll im Vorfelde der eigentlichen Baumaßnahmen entlang des östlichen Randes des Energieknotens eine rund 710 m lange Privatstraße mit einer ca. 295 m langen Abzweigung und Wendeanlage hergestellt. Sie dient zunächst als Baustraße (ohne oberste Lage der Deckschicht/ Verschleißschicht) für Baustellenverkehr und Trafotransporte und wird anschließend zur endgültigen Erschließungsstraße (Aufbringen einer Asphaltdeckschicht) für die 380-kV-Anlage, das 110-kV Umspannwerk und die Konverterstation ausgebaut. Der Energieknoten Werderland soll im Westen des Bremer Stadtbezirks Mitte als Knotenpunkt zwischen der Erdkabeltrasse BalWin5, der Freileitungstrasse A 410 Conneforde-Sottrum, des bremischen Versorgungsnetzes sowie zur Versorgung des Industriestandortes der ArcelorMittal Bremen GmbH entwickelt werden. Gemeinsam wird der Energieknoten Werderland den sowohl steigenden Strombedarf der Region als auch den wachsenden Anteil erneuerbarer Energien berücksichtigen, um große Mengen an grünem Strom zuverlässig zu transportieren und die Umstellung der Bremer Stahlwerke auf klimaneutrale Produktionsverfahren zu unterstützen. Im Mittelpunkt des Projektes des Vorhabensträger wesernetz Bremen GmbH steht der Bau eines neuen 110-kV-Umspannwerks, welches die regionale Stromversorgung nachhaltig stärkt und perspektivisch das bestehende Umspannwerk Blockland als Einspeiseumspannwerk aus dem Höchstspannungsnetz der TenneT ablösen soll. Ergänzend errichten die TenneT TSO GmbH und die die TenneT Offshore GmbH ein 380-kV-Umspannwerk sowie eine Konverterstation, die den Übergang zwischen Wechsel? und Gleichstrom ermöglicht und damit eine flexible Einbindung zukünftiger Erzeugungs- und Transportkapazitäten sicherstellt. Lage der Privatstraße: Die Privatstraße für den Energieknoten "Werderland" soll unmittelbar neben der Grenze zum Stahlwerkegelände von AMB auf rund 710 m erstellt werden. Die Straße erhält am Ende noch eine ca. 295 m lange Stichstraße mit Wendeanlage. Sie dient zunächst als Baustraße (oberste Lage ohne Deckschicht) für Baustellenverkehr und Trafotransporte und wird anschließend zur endgültigen Erschließungsstraße (Ersatz der Verschleißschicht durch Asphaltschicht) für die 380-kV-Anlage, das 110-kV-Umspannwerk und die Konverterstation ausgebaut. Grundlage bilden die einschlägigen technischen Regelwerke wie RStO, ZTV Asphalt/ StB und DIN 18300. Die Lage der Trasse ergibt sich aus der Notwendigkeit, den Anschluss zunächst an die durch die Wirtschaftsförderung Bremen geplante Baustraße, später an die öffentliche Erschließungsstraße über den Bremer Industriepark BS 6 herzustellen (Anschlusspunkt ist in gleicher Lage). Die Trassenführung der geplanten Privatstraße ist auf die Belange der geplanten Energieanlagen abgestimmt. Die Schnittstelle zum Bremer Industriepark wurde im Vorfelde abgestimmt. Das Plangebiet der Baustraße unterliegt, mit Ausnahme der noch im Rückbau befindlichen Windenergieanlagen, derzeit keiner Nutzung. Die Bauphasenplanung erfolgt zweistufig und stellt sicher, dass sowohl die Baustellenlogistik als auch die spätere endgültige Erschließung funktional und aufeinander abgestimmt ausgeführt werden können. Stufe 1: In Stufe 1 wird zunächst die Baustraße in den Bauabschnitten 2 und 3 hergestellt. Diese dient während der Bauzeit der Umspannwerke als zentrale Erschließung für Materialanlieferungen (Aufsandung), Baustellenverkehr und Maschinenbewegungen. Für die Zwischenphase ist eine temporäre Entwässerung über die vorhandenen Bestandsgräben vorgesehen, um den Abfluss während der Bautätigkeit sicherzustellen. Stufe 2: In Stufe 2 erfolgt anschließend der Ausbau der Baustraße zur endgültigen Privatstraße. In diesem Schritt werden der endgültige Oberbau, die straßenbautechnischen Anlagen sowie die dauerhafte Entwässerung hergestellt. Die Entwässerung der Privatstraße wird dabei an die umlaufende Entwässerungsinfrastruktur der Umspannwerke angebunden, sodass eine dauerhafte Ableitung gewährleistet. Zu berücksichtigende Punkte: Der Zugang zur Baustelle bis zur Fertigstellung der Baustraße des Bremer Industrieparks Baustufe 6 im Norden erfolgt ausschließlich über das AMB-Werksgelände. Das täglichen Fahrzeugkontingent ist auf 50 Fahrzeuge begrenzt, daher wäre eine Optimierung bei der Logistik (Vermeidung von Leerfahrten) wünschenswert und in der Ablaufplanung zu berücksichtigen. Der abgetragene Boden ist in der auausführung zur Beprobung zwischenzulagern. Erst nach Haufwerksbeprobung und Einstufung gemäß EBV bzw. Deponieklasse kann der Boden entsorgt oder verwertet werden. In einer vorherigen In-Situ Beprobung sowie Abstimmung mit einer Deponie kann ggf. der Baufortschritt beschleunigt werden. Für die Ausführungsplanung werden zusätzliche Baugrundaufschlüsse benötigt (voraussichtlich im Raster von ca. 50 m), um Setzungs- und Tragfähigkeitsnachweise belastbar führen zu können. Für den Bauablauf sind eine ökologische Baubegleitung sowie eine bodenkundliche Baubegleitung erforderlich, insbesondere aufgrund angrenzender Natura-2000-Flächen und empfindlicher Bodenverhältnisse. Baubeginn: Anfang 2027 Bauende: 31.12.2027 Für die Angebotsphase sind die Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie die weiteren Unterlagen zur Leistungsbeschreibung maßgeblich, die den Bietern im Laufe des Verfahrens zur Verfügung gestellt werden. Weitere Information sind der Anlage "Projektvorstellung" (s. Vergabeunterlagen, Anlage 4) zu entnehmen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Straßenbauarbeiten für den Energieknoten Werderland in Bremen
Trassenführung: Die Trasse ist entlang der östlichen Grundstücksgrenze in einem rund 10,5 m breiten Korridor vorgesehen, in dem neben der Fahrbahn auch die Bankette sowie eine seitlich angeordnete Versickerungsmulde integriert sind. Ein 1,50 m breiter Leitungskorridor ist im Bereich des Randstreifens vorgesehen. Entlang der Privatstraße sind keine Gehwege und Straßenbeleuchtungen geplant. Im Norden schließt die Planung der Privatstraße bei Station ca. 1+769 an den Bauabschnitt 1 an, dessen Ausarbeitung durch die HBI erfolgt. Im Bereich zwischen den Stationen ca. 1+860 und 1+935 ist ein geschotterter Anschluss an das östlich gelegene AMB-Gelände vorgesehen. Diese Zuwegung dient jedoch ausschließlich der Anlieferung der Transformatoren. Die Abzweigung zur Konverterstation der TenneT TSO GmbH befindet sich im Bereich der Station ca. 2+300. Am westlichen Ende des 3.Bauabschnittes der Privatstraße wird zudem eine LKW-Wendeanlage errichtet. Am südlichen Ende der Privatstraße erfolgt bei Station 2+467.414 der Anschluss an einen geschotterten Bestandsweg. In diesem Bereich erfolgt eine Kurvenaufweitung, um die Zufahrt auf den Schotterweg sowie zum östlich gelegenen AMB-Gelände für LKW-Verkehre zu ermöglichen. Regelprofil und Aufbau: Innerhalb des Korridors der Privatstraße ergibt sich gemäß RASt für den Begegnungsverkehr LKW-LKW eine erforderliche Fahrbahnbreite von mindestens 6,50 m. In Kurvenbereichen sind zusätzliche Aufweitungen vorgesehen, um die sichere Befahrbarkeit durch Schwer- und Großtransporte zu gewährleisten. Zusätzlich ist durchgehend ein 1,50 m breiter befahrbarer Randstreifen vorgesehen. Die Ausführung der Fahrbahn erfolgt in Asphaltbauweise, der Randstreifen in Schotterbauweise (rot). Südlich des Anschlusses an die 3.Baustufe erfolgt eine Verjüngung des Querschnittes auf 4,0m Breite, da in diesem Abschnitt eine geringe Verkehrsbelastung zu erwarten ist. Der Oberbau wird in diesem Bereich in Schotterbauweise ohne überfahrbaren Randstreifen ausgeführt (blau). Der Oberbau wird nach RStO für die Belastungsklasse BK 1,8 bemessen und im Asphaltbereich zusätzlich durch ein 50 cm starkes Polster mit Bewehrungsgewebe ergänzt. Damit werden sowohl die Anforderungen der Bauphase als auch der späteren Nutzung abgedeckt. Über die gesamte Trassenlänge ist eine einheitliche Querneigung von 2,5 % vorgesehen. Die Höhenplanung orientiert sich weitgehend am vorhandenen Gelände, das im Planungsbereich zwischen etwa 4,00 m NHN im Norden und rund 0,90 m NHN im Süden liegt. Diese Orientierung am Ist-Gelände ermöglicht einen wirtschaftlichen und technisch gut anschlussfähigen Übergang zu den bestehenden Höhen in den Randbereichen und reduziert den erforderlichen Erdauftrag bzw. Aushub. Entwässerungskonzept, Versickerungsmulde: Für die Niederschlagsentwässerung ist eine dezentrale Versickerung über Mulden vorgesehen. Eine Regenrückhaltung ist nicht vorgesehen. Zur Minimierung von Risiken, insbesondere im Falle von Havarien (z. B. Austritt wassergefährdender Stoffe), werden die Mulden etwa alle 50m unterbrochen ausgeführt. Diese Ausführung ermöglicht eine räumliche Begrenzung möglicher Schadstoffausbreitungen. Die gesamte Muldenlänge beträgt ca. 1010m. Umweltthemen: Vorab zu den Umweltthemen eine Verortung der Lage des Energieknotens Umfeld und angrenzende Nutzungen: Norden: Geplant ist die Erweiterung des Bremer Industrieparks Baustufe 6 (BIP S6). Osten: Unmittelbare Nachbarschaft zum Werksgelände der ArcelorMittal Bremen GmbH (AMB). Süden: Entlang der Gebietsgrenze verläuft ein Versorgungsweg; zudem angrenzend befinden sich eine Deponieanlage der AMB sowie ein Notfalllager der swb AG. Westen: Begrenzung durch die geplante Aufschüttung und den Randgraben des Energieknotens Werderland. Schutzgebiete: FFH-, Landschafts- und Naturschutzgebiet: Das Planungsgebiet befindet sich in keinem ausgewiesenen FFH-, Landschafts- oder Naturschutzgebiet Wasserschutzgebiet: Das Gebiet liegt weder in einem ausgewiesenen Wasserschutzgebiet noch grenzt es an eines. Geschützte Biotope sind vorhanden Überschwemmungsgebiet: Das Planungsgebiet gehört nicht zu einem ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet Geologische Daten Der Baugrund des Energieknotens ist nicht einheitlich. Er besteht zum einen aus einem Ursprungsgelände als Feuchtwiesengebiet, zum anderen aus Aufschüttungshalden. Die geplante Privatstraße befindet sich auf der Seite zum AMB-Gelände in diesen Aufhaldungsbereich. Die Stichstraße führt in das eigentliche Urgelände. Der Baugrund des Urgeländes besteht aus Mutterboden über weichem Klei mit variabler Schichtdicke, darunter Sand mit dünnen Kiesschichten. Im Untersuchungsgebiet treten aufgrund bindiger, nahezu wasserundurchlässiger Klei- und Lehmböden oberflächennahe Wasserstände und potenzielle Stauwasserbildungen auf. Aufgrund der geringen Durchlässigkeit der schluffigen Deckschicht kommt es bei Niederschlägen häufig zu einem oberflächennahen Wasserstau. Der Untergrund für die geplante Privatstraße in den Bereichen der Aufhaldungen konnten noch nicht in Gänze beprobt werden. Es wird von einem Klei/Mutterbodengemisch ausgegangen, der beim Bau des Stahlwerkegeländes abgeschoben worden ist und in den Randbereichen aufgehaldet worden ist.
Anforderungen an deinen Betrieb
Verstöße gegen §§ 123, 124 GWB i. V. m. WRegG, Verstöße gegen § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Straftaten nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) bestehen Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) bestehen. Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte). Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Straftat nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), Straftat nach § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), Straftat nach den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Straftat nach §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Wenn in Bezug auf das Unternehmen innerhalb der letzten drei Jahre ein rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße belegt worden ist (Ausschlussgrund gemäß § 22 LkSG). Wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet. Wenn das Unternehmen die berufliche Tätigkeit eingestellt hat. Wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, Erklärungen und Nachweise im Rahmen der vergaberechtlichen Vorschriften nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Vergabeunterlagen
8 Dateien laut Portal · Stand 15.09.2026| Sonstiges | 218 KB | |
| Formular | 103 KB | |
| Formular | 103 KB | |
| Anschreiben | 105 KB | |
| Sonstiges | 119 KB | |
| Anschreiben | 222 KB | |
| Sonstiges | 1,2 MB | |
| Sonstiges | 282 KB |
Anforderungen
Verstöße gegen §§ 123, 124 GWB i. V. m. WRegG, Verstöße gegen § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Straftaten nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) bestehen Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) bestehen. Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte). Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Straftat nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), Straftat nach § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), Straftat nach den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Straftat nach §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Wenn in Bezug auf das Unternehmen innerhalb der letzten drei Jahre ein rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße belegt worden ist (Ausschlussgrund gemäß § 22 LkSG). Wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet. Wenn das Unternehmen die berufliche Tätigkeit eingestellt hat. Wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, Erklärungen und Nachweise im Rahmen der vergaberechtlichen Vorschriften nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Änderungen und Bieterfragen
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wesernetz Bremen GmbH
Aktiv seit 2026 · 3 VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle LeistungsbereicheLaufende Rahmenverträge
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37 % ähnlichHerstellung einer Überführung für einen Wirtschaftsweg an der B 112-Ortsumgehung Frankfurt (Oder)
Hoppegarten · Offen · Frist 23.09.2026
Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Dienststätte Eberswalde, beauftragt die Herstellung des Bauwerks 3a als Überführung eines Wirtschaftsweges im Zuge des Neubaus der Bundesstraße B 112-Ortsumgehung Frankfurt (Oder). Der Leistungsumfang umfasst unter anderem 1.300 m³ Baugrube, 1.700 m³ Stahlbeton, 110 t Betonstahl, Natursteinverblendungen, Geländer, Beschichtungen, einen Bordstein und eine Böschungstreppe in der Region DE409. Angebote müssen bis zum 23. September 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
36 % ähnlichFäll-, Rodungs-, Leitungs- und Wegebauarbeiten in der Heinrich-Böll-Straße
Wuppertal · Offen · Frist 30.09.2026
Die Stadt Wuppertal beschafft Arbeiten für eine provisorische Wegeverbindung und Leitungstrasse an der Heinrich-Böll-Straße. Der Umfang umfasst unter anderem die Fällung von etwa 23 Bäumen, die Rodung von rund 1.175 m² Strauchbestand, den Abbruch befestigter Flächen, etwa 135 m³ Bodenaushub, rund 500 m Kabelleerrohre der Nennweite 110 sowie Wegeflächen, Stufen und einen Handlauf. Die Ausschreibung betrifft die Region Wuppertal; die Frist endet am 30. September 2026.
34 % ähnlichErd-, Verbau-, Rohbau- und Stahlbauarbeiten für eine neue Querverbundleitstelle
Köln · Offen · Frist 02.10.2026
Die RheinEnergie AG beschafft als Einkaufsdienstleisterin für die RheinNetz GmbH Bauleistungen für den Neubau einer Querverbundleitstelle mit Rechenzentrum im Untergeschoss im Kölner Norden. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Baustellenzufahrten, die Herstellung einer etwa 57 × 90 × 7 Meter großen Baugrube mit rund 35.000 m³ Aushub, Verbauarbeiten auf etwa 1.100 m², Entwässerungskanalarbeiten sowie Roh- und Stahlbauarbeiten; baubegleitend ist eine Kampfmittelräumung erforderlich. Das Gebäude dient der Netz- und Anlagenführung für Strom, Gas, Wasser und Fernwärme und hat eine Bruttogrundfläche von etwa 11.540 m²; Angebote müssen bis zum 2. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
34 % ähnlichStraßensanierung und Erneuerung der Asphaltdecke in der Wiesenstraße
Offen · Frist 13.10.2026
Die Stadt Grünhain-Beierfeld vergibt Bauleistungen zur Sanierung der Wiesenstraße in Grünhain-Beierfeld. Der Umfang umfasst unter anderem 130 Meter Granitzeiler und Granitborde, die Erneuerung von etwa 875 Quadratmetern Asphaltflächen, die Regulierung der ungebundenen Tragschicht auf rund 900 Quadratmetern sowie den Austausch von Straßenabläufen, Kanaldeckeln und Schiebern. Die Ausführung ist vom 3. Mai bis zum 3. September 2027 vorgesehen, mit einer angegebenen Gesamtbauzeit von acht Wochen; Angebote müssen bis zum 13. Oktober 2026 um 11:00 Uhr schriftlich eingereicht werden.
33 % ähnlichTief-, Leitungs- und Verkehrswegebau für eine Trinkwasser-Transportleitung von Spitzenstein bis Bogel
Nastätten · Offen · Frist 05.10.2026
Die Verbandsgemeindewerke Nastätten beschaffen Tief-, Leitungs- und Verkehrswegebauarbeiten für den Lückenschluss einer Trinkwasser-Transportleitung zwischen dem überregionalen Hochbehälter Spitzenstein und dem Hochbehälter Bogel über den Abzweig Kasdorf. Der Auftrag umfasst unter anderem rund 2.091 Meter Druckrohre, Erdarbeiten, Leitungszonen, Grabenverfüllungen und etwa 5.680 Quadratmeter Grabenverbau im Raum Nastätten, Oberbachheim, Kasdorf und Bogel; der geschätzte Auftragswert beträgt rund 1,01 Millionen Euro. Die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026 um 08:20 Uhr (laut Rohdaten).
33 % ähnlichLeitungsbau- und Tragschichtarbeiten für die Straßenmeisterei Mittenwalde
Hoppegarten · Offen · Frist 22.09.2026
Im Rahmen des Neubaus der Straßenmeisterei Mittenwalde werden Leitungsbau- und Tragschichtarbeiten ausgeschrieben. Dazu gehören ca. 40 m PE‑HD‑Rohr, das Abtragen von 500 m² Vegetationsschicht, 3 600 t Boden, 360 m³ Bodenaushub, 200 m³ Baugrundverbesserung, 50 m³ Kies, 1 400 m³ Frostschutzschicht und eine Sedimentationsanlage aus Stahlbeton. Die Ausführungsdauer ist mit 1 050 Tagen (etwa 2,9 Jahre) angegeben. Das Verfahren ist offen und richtet sich an Unternehmen aus dem Bau‑ und Infrastruktur‑Sektor.
33 % ähnlichElektroinstallation mit Leitungsnetz, Verteilsystemen und Sonderanlagen
Bremen · Offen · Frist 21.09.2026
Die Immobilien Bremen – Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen schreibt Elektroinstallationsarbeiten aus. Das Leistungspaket umfasst etwa 36.000 Meter Leitungsnetz, Verlegesysteme, Installationsgeräte, Leuchten, KNX-Steuerung, Sicherheitsbeleuchtung, Sprachalarmierung, Lichtrufanlage, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie eine Photovoltaikanlage und Baustromversorgung. Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren mit Bewertung nach Preis; Bewerbungsfrist ist der 21. September 2026.
33 % ähnlichErrichtung einer 110-kV-Erdkabeltrasse im Raum Kassel
Kassel · Offen
Die Städtische Werke Netz + Service GmbH führt eine Markterkundung für den Bau einer rund 17 km langen 110-kV-Erdkabeltrasse im Raum Kassel durch. Das Projekt soll zwischen 2027 und 2031 in mehreren Bauabschnitten realisiert werden. Gesucht werden erfahrene Tiefbauunternehmen für Kabelgräben, HDD-Bohrungen und Oberflächenwiederherstellungen.
33 % ähnlichBau der Anbindung des Industrie- und Gewerbeparks Burg an das überregionale Straßennetz
Burg · Offen · Frist 01.10.2026
Die Stadt Burg beschafft Bauleistungen für den ersten Bauabschnitt der Anbindung ihres Industrie- und Gewerbeparks an das überregionale Straßennetz in Burg, Sachsen-Anhalt. Der Auftrag umfasst unter anderem die Baufeldfreimachung, Erd- und Straßenbauarbeiten, Entwässerung, Fahrbahnmarkierungen, etwa 100 Baumfällungen, Begrünung, ein rund 22 Meter langes Durchlassbauwerk sowie jeweils etwa 1.500 Meter Trinkwasserleitung und Kabelgraben für Elektroleitungen. Die Angebotsfrist endet am 1. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC).
32 % ähnlichStark- und Schwachstrominstallationen für die Straßenbeleuchtung einer P+R-Anlage
Offen · Frist 24.09.2026
Die Stadtverwaltung Eilenburg beauftragt Bauleistungen für Stark- und Schwachstrominstallationen beim Neubau der Park-and-Ride-Anlage am Bahnhof Eilenburg-Ost in Eilenburg. Zum Umfang gehören unter anderem 664 Meter Starkstromkabel, zwei Verteilerschränke, 13 LED-Mastleuchten mit Masten und CleverLight-System, acht LED-Rohrleuchten sowie Erdungs-, Schutzrohr- und Demontagearbeiten. Die Ausführung ist vom 9. November 2026 bis zum 30. Juli 2027 in zeitlich getrennten Bauabschnitten vorgesehen; Angebote müssen bis zum 24. September 2026 um 14:00 Uhr elektronisch eingereicht werden.
32 % ähnlichTiefbauarbeiten für Ladeinfrastruktur an der Straßenmeisterei Oldenburg
Offen
Ausgeschrieben sind Tiefbauarbeiten im Zusammenhang mit der Ladeinfrastruktur an der Straßenmeisterei Oldenburg. Auftraggeber ist das Land Niedersachsen, vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen; die Leistung ist der Region Niedersachsen zugeordnet. Angaben zu Umfang, Auftragswert und Zeitrahmen liegen nicht vor.
32 % ähnlichVorbereitende Bauarbeiten für Hallenneubau und fünf Pkw-Stellplätze
Offen · Frist 30.09.2026
Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer plant am Georgswerder Bogen 9 in der Region DE6 den Neubau einer etwa 12 × 15 Meter großen Halle für die Deichunterhaltung. Ausgeschrieben sind vorbereitende Bauarbeiten einschließlich Rückbau, Erd- und Geländeprofilierung, Streifenfundamenten, Sielbau sowie Pflaster- und Befestigungsarbeiten; außerdem sollen fünf Pkw-Stellplätze hergestellt werden. Die Frist ist der 30. September 2026 um 7:00 Uhr UTC.
31 % ähnlichPlanungsleistungen für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes in Darmstadt
Darmstadt · Offen · Frist 01.10.2026
Die e-netz Südhessen AG beauftragt Planungsleistungen für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes auf ihrem Werksgelände im Dornheimer Weg 24 in Darmstadt. Zum Konzept gehören Außen- und Besucherparkplätze, ein Wartebereich für Lastkraftwagen, die Einbindung der denkmalgeschützten Trafowerkstatt von 1926 sowie die Gestaltung des Vorplatzes mit Pförtnerhäuschen und sicherer Zutrittsregelung. Die Teilnahme- beziehungsweise Angebotsfrist endet am 1. Oktober 2026 um 08:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
31 % ähnlichBauarbeiten für eine Fuß- und Radwegeverbindung am Überseetor
Offen · Frist 09.10.2026
Das Sondervermögen Überseestadt, vertreten durch die Wirtschaftsförderung Bremen GmbH, beschafft Bauarbeiten für eine Fuß- und Radwegeverbindung am Überseetor in Bremen. Der Umfang umfasst 1.000 Quadratmeter Rotmarkierung, 450 Quadratmeter Asphaltflächen und 1.050 Quadratmeter Pflasterflächen; die Angebotsfrist endet am 9. Oktober 2026 um 8:00 Uhr.
31 % ähnlich
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Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
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Anlage 4 - Projektvorstellung_Neubau_einer_Privatstrasse_2026-09-02.pdf
PDF · Sonstiges · 1,2 MB · Stand 13.09.2026
Bieterinformation_Ausschreibung_mit_Teilnahmewettbewerb (26_9575).pdf
PDF · Sonstiges · 282 KB · Stand 13.09.2026
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
11 vergleichbare Verfahren, davon 9 mit erfasstem Zuschlag · 4 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 3.582.441,72 EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
STRABAG AG Würzburg · Schwarzach
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
TRP Bau GmbH in Bietergmeinschaft mit Haase & Pollack Tiefbau GmbH und DAKO GmbH Straßen- und Tiefbau · Stahnsdorf
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Ingenieurbüro proVIA · Beelitz
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
ProElectra GmbH · Neu-Isenburg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Rahmenvereinbarung für Gleis-, Oberbau-, Tiefbau-, Pflaster- und Vergussarbeiten
MV Mannheimer Verkehr GmbH · Mannheim
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.03.2030
Auftragnehmer: Achatz GmbH Bauunternehmung
Vertragsschluss: 18.08.2025
Zuschlagswert: 4.000.000 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
wesernetz Bremen GmbH
28215 · Bremen
Christian.Witt@ewe-netz.de0151746235003 erfasste Verfahren, davon 0 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenSenatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
vergabekammer@bau.bremen.de+49 42136159796
Einkauf, Technische Bedarfe, EWE AG
info@swb-gruppe.de+49 421 359-3590
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 01:27 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 15.09.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 15.09.2026, 06:06 (Europe/Berlin)
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