Sicherheitstechnische Betreuung und Beratung der Beschäftigten des Landkreises Göttingen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 21.09.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landkreis Göttingen
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 18.08.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 570487-2026
- Verfahrensnummer
- 9cdfcecf-ab5d-42ac-8afb-5aea40783ad8
- CPV-Codes
- 71317200 · Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
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Kurzbeschreibung
Der Landkreis Göttingen beschafft die sicherheitstechnische Betreuung seiner Beschäftigten sowie die Beratung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung). Die Leistung wird im Landkreis Göttingen erbracht und ist für den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2030 vorgesehen. Die Angebotsfrist endet am 21. September 2026 um 7:00 Uhr UTC.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Sicherheitstechnische Betreuung der Kreisverwaltung Göttingen vom 01.01.2027 bis 31.12.2030
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Landkreis Göttingen, Sicherheitstechnische Betreuung der Kreisverwaltung
Gegenstand der Leistung ist die Wahrnehmung der sicherheitstechnischen Betreuung der Beschäftigten des Landkreises Göttingen und die Beratung auf der Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetzes und der DGUV Vorschrift 2 in den jeweils geltenden Fassungen.
Frist: 21.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten hinsichtlich der Ausschlussgründe die §§ 123 und 124 des GWB. (§ 123 Abs 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), (123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123 Abs. 10 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (§ 123 Abs. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. (§ 123 Abs. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zu Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. (§ 124 Abs.1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, ( §124 Abs.1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. ... das Unternehmen... seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... der öffentliche Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 7. das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadenersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben. (§ 124 Abs. 1 Nr. 4, 8 und 9 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken..., 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder... 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Ausgeschlossen hiervon sind leistungsbezogene Unterlagen nach § 41 Abs. 3 UVgO bzw. § 56 Nr. 3 VgV.
Vergabeunterlagen
17 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026| Formular | 37 KB | |
| Formular | 19 KB | |
| Vertragsbedingungen | 20 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 60 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 20 KB | |
| Vertragsbedingungen | 23 KB | |
| Sonstiges | 115 KB | |
| Formular | 63 KB | |
| Formular | 46 KB | |
| Formular | 44 KB | |
| Formular | 32 KB | |
| Formular | 33 KB | |
| Anschreiben | 19 KB | |
| Anschreiben | 74 KB | |
| Anschreiben | 12 KB | |
| Vertragsbedingungen | 79 KB | |
| Vertragsbedingungen | 262 KB |
Anforderungen
Es gelten hinsichtlich der Ausschlussgründe die §§ 123 und 124 des GWB. (§ 123 Abs 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), (123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123 Abs. 10 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (§ 123 Abs. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. (§ 123 Abs. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zu Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. (§ 124 Abs.1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, ( §124 Abs.1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. ... das Unternehmen... seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... der öffentliche Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 7. das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadenersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben. (§ 124 Abs. 1 Nr. 4, 8 und 9 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken..., 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder... 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Ausgeschlossen hiervon sind leistungsbezogene Unterlagen nach § 41 Abs. 3 UVgO bzw. § 56 Nr. 3 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 18.08.2026BekanntmachungBekanntmachung 134325
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Laufende Rahmenverträge
bundesweit- Rahmenvertrag für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) auf BaustellenAGS Weckermann & Partner, Ingenieurbüro, Partnerschaftsgesellschaft +1 weitereUniversitätsklinikum MünsterMünster, Deutschland189 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet30.07.2026noch 10 Monate30.07.2027
Landkreis Göttingen
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| 04.08.2026 | Landschaftsbau- und Pflasterarbeiten für den Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale Ebergötzen | Geplant | - | - |
| 03.08.2026 | Fliesen- und Plattenarbeiten für Neubau, Erweiterung und Umbau eines Gymnasiums | Offen | - | - |
| 30.07.2026 | Malerarbeiten für den Erweiterungsneubau des Eichsfeld-Gymnasiums in Duderstadt | Offen | - | - |
| 27.07.2026 | Trockenbauarbeiten für den Erweiterungsbau des Eichsfeld Gymnasiums Duderstadt | Vergeben | RPRuben Peter Ausbau GmbH | 870 Tsd. € |
| 07.07.2026 | Metallbauarbeiten Innentüren für die Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen | Geplant | - | - |
| 07.07.2026 | Neubau der feuerwehrtechnischen Zentrale Ebergötzen: Tischlerarbeiten | Geplant | - | - |
| 06.07.2026 | Fliesen- und Plattenarbeiten für den Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale Ebergötzen | Geplant | - | - |
| 06.07.2026 | Neubau Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen: Rüttelklinkerarbeiten | Geplant | - | - |
| 06.07.2026 | Neubau der feuerwehrtechnischen Zentrale Ebergötzen: Estricharbeiten | Geplant | - | - |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenSicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
Offen · Frist 29.09.2026
Die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis beschafft eine sicherheitstechnische Betreuung für ihre Beschäftigten. Die Leistung wird im Rhein-Hunsrück-Kreis in Rheinland-Pfalz erbracht; Angaben zum Auftragswert oder zum konkreten Leistungsumfang liegen nicht vor. Die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 07:00 Uhr UTC.
70 % ähnlichArbeitsmedizinische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 für vier Jahre
Offen · Frist 01.10.2026
Die Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften – Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel beschafft arbeitsmedizinische Betreuungsleistungen nach DGUV Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Die Leistung ist für den Zeitraum von 2027 bis 2030 in der Region Niedersachsen vorgesehen. Angebote müssen bis zum 1. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
65 % ähnlichArbeitsmedizinische Betreuung des Landratsamtes Gotha
Offen · Frist 24.09.2026
Der Landkreis Gotha, vertreten durch den Landrat, beschafft arbeitsmedizinische Betreuungsleistungen für das Landratsamt Gotha. Der Auftrag betrifft die Region Thüringen (NUTS-Code DEG); weitere Angaben zum Leistungsumfang oder zur Laufzeit sind nicht enthalten. Die Angebotsfrist endet am 24. September 2026 um 08:00 Uhr.
65 % ähnlichBeratung und Dienstleistungen zur Arbeitssicherheit
Offen · Frist 06.10.2026
Die d-NRW Anstalt des öffentlichen Rechts beschafft Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Arbeitssicherheit. Der Auftrag ist der Region Nordrhein-Westfalen zugeordnet; eine Größenordnung oder ein genauer Leistungsumfang sind nicht angegeben, die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
61 % ähnlichBetreuungsrahmenvertrag für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Stuttgart · Offen · Frist 14.10.2026
Die AOK Baden-Württemberg beschafft einen Betreuungsvertrag für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeitenden an sämtlichen Standorten in Baden-Württemberg. Der Leistungszeitraum beträgt 720 Tage und umfasst arbeitsmedizinischen sowie sicherheitstechnischen Arbeitsschutz nach den gesetzlichen Anforderungen. Die Angebotsfrist endet am 14. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
60 % ähnlichArbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung
Offen · Frist 28.09.2026
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, beschafft arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuungsleistungen. Die Leistung wird in der Region DE1 ausgeschrieben; eine genauere regionale Zuordnung oder Größenordnung ist nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 28. September 2026 um 09:00 Uhr.
58 % ähnlichBetriebsärztliche und arbeitssicherheitstechnische Leistungen
Brunsbüttel · Offen · Frist 21.09.2026
Die Stadt Brunsbüttel sucht einen Dienstleister für betriebsärztliche und arbeitssicherheitstechnische Leistungen. Die Ausschreibung umfasst zwei Lose: betriebsärztliche Leistungen sowie Arbeitssicherheitsbetreuung. Die Bewerbungsfrist endet am 21. September 2026.
57 % ähnlichSicherheitstechnische Betreuung der Stadt Grevenbroich
Offen · Frist 21.09.2026
Ausgeschrieben wird die sicherheitstechnische Betreuung der Stadt Grevenbroich. Auftraggeber ist der Rhein-Kreis Neuss, vertreten durch das Zentrale Vergabemanagement; nähere Angaben zum Umfang und zur Laufzeit sind nicht enthalten. Die Angebotsfrist endet am 21. September 2026 um 07:00 Uhr.
56 % ähnlichArbeitsmedizinische Betreuung für Stadtverwaltung und Freiwillige Feuerwehr
Gera · Offen · Frist 06.10.2026
Die Stadtverwaltung Gera beschafft arbeitsmedizinische Betreuung für etwa 1.370 Beschäftigte und Beamte sowie rund 290 Aktive der Freiwilligen Feuerwehr. Die Leistungen umfassen Untersuchungen, arbeitsmedizinische Beurteilungen und Beratungen nach den gesetzlichen Vorgaben für Gesundheits- und Arbeitsschutz. Der Auftrag betrifft Gera und läuft vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2030; das geschätzte Auftragsvolumen beträgt 312.605,04 Euro.
52 % ähnlichArbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung der Mitarbeitenden
Wuppertal · Offen · Frist 05.10.2026
Die gkv informatik eGbR mit Sitz in Wuppertal sucht ein externes Unternehmen für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung ihrer Mitarbeitenden. Der geschätzte Auftragswert beträgt 563.531 Euro; die vorgesehene Laufzeit umfasst 365 Tage. Angebote können bis zum 5. Oktober 2026, 10:00 Uhr, eingereicht werden.
52 % ähnlichSicherheitsdienst für die Containeranlage am Leimbachstadion 2026–2027
Offen · Frist 23.09.2026
Die Universitätsstadt Siegen beschafft Sicherheitsdienstleistungen für eine Containeranlage am Leimbachstadion in Siegen, Nordrhein-Westfalen. Die Leistung ist für den Zeitraum 2026 bis 2027 vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 23. September 2026 um 08:00 Uhr.
51 % ähnlichSicherheitstechnische Betreuung und Spielplatzkontrollen für die Stadt Burgdorf
Offen · Frist 07.10.2026
Die Stadt Burgdorf vergibt die sicherheitstechnische Betreuung ihrer Verwaltung und städtischen Einrichtungen einschließlich Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung sowie die Kontrolle aller städtischen Spielplätze. Die Leistungen werden in Burgdorf und den zugehörigen städtischen Einrichtungen erbracht und sollen vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2030 laufen. Angebote müssen bis zum 7. Oktober 2026 um 8:45 Uhr ausschließlich elektronisch eingereicht werden; bewertet werden Preis mit 65 Prozent und Qualität beziehungsweise Servicekonzept mit 35 Prozent.
51 % ähnlichLeasing, Reinigung und Unterhaltung von Warnschutz- und Schutzkleidung
Lutherstadt Wittenberg · Offen · Frist 23.09.2026
Die Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg GmbH, ein Netzbetreiber im Landkreis Wittenberg, beschaffen einen Service- und Leasingvertrag für Arbeits- und Berufskleidung. Für einen Großteil der rund 195 gewerblichen Mitarbeitenden sollen Warnschutzkleidung und persönliche Schutzausrüstung (PSA) geliefert, gereinigt und instand gehalten werden. Die Angebotsfrist endet am 23. September 2026.
50 % ähnlichRahmenvereinbarung für Verkehrssicherungsarbeiten an Gefahrenstellen
Offen · Frist 22.09.2026
Die Stadt Bielefeld, Amt für Zentrale Leistungen, beschafft Verkehrssicherungsarbeiten an Gefahrenstellen im Rahmen einer Vereinbarung. Die Laufzeit ist vom 1. November 2026 bis zum 31. Oktober 2028 vorgesehen; ein konkreter Auftragswert oder Mengenangaben sind nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 22. September 2026 um 8:30 Uhr.
50 % ähnlichÜberprüfung und Wartung medizinischer Geräte
Offen · Frist 25.09.2026
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) beschafft Dienstleistungen zur Überprüfung medizinischer Geräte. Weitere Angaben zum Umfang, zur Region und zur Laufzeit des Auftrags liegen nicht vor. Die Angebotsfrist endet am 25. September 2026 um 10:00 Uhr.
50 % ähnlichSicherheitstechnische Betreuung und Spielplatzkontrollen
Offen · Frist 30.09.2026
Die Stadt Burgdorf beauftragt die sicherheitstechnische Betreuung der Stadtverwaltung und ihrer städtischen Einrichtungen einschließlich Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung sowie die Kontrolle aller städtischen Spielplätze. Die Leistungen werden in Burgdorf und den zugehörigen Einrichtungen erbracht und sollen vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2030 laufen. Angebote müssen bis zum 30. September 2026 um 8:45 Uhr ausschließlich elektronisch eingereicht werden; bewertet werden der Preis mit 65 Prozent und das Qualitäts- und Servicekonzept mit 35 Prozent.
49 % ähnlichWiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel 2026–2030
Hannover · Offen · Frist 09.10.2026
Die Klinikum Region Hannover GmbH beauftragt wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V3). Die Leistung ist für den Zeitraum 2026 bis 2030 in neun Losen im Raum Hannover vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 9. Oktober 2026.
49 % ähnlichDienst- und Warnschutzkleidung sowie persönliche Schutzausrüstung im Mietvollservice
Bellheim · Offen · Frist 08.10.2026
Die Zentrale Vergabestelle Germersheim, Bellheim, Jockgrim und Rülzheim beschafft für die Mitarbeiter des Betriebshofs Dienst- und Warnschutzkleidung sowie persönliche Schutzausrüstung (PSA) in einem Mietservicesystem mit Vollservice. Die Leistung ist für den Zeitraum 2027 bis 2030 vorgesehen; die Ausschreibung betrifft die Region um Bellheim und die Angebotsfrist endet am 8. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
49 % ähnlichBeratung und Begleitung einer EU-Ausschreibung für Versicherungsleistungen
Offen · Frist 22.09.2026
Der Kreis Steinfurt beschafft Beratungsleistungen zur Begleitung einer EU-weiten Ausschreibung für Versicherungsleistungen. Der Leistungsbereich ist der Region DEA zugeordnet; Angebote müssen bis zum 22. September 2026 um 09:30 Uhr (UTC) eingereicht werden.
48 % ähnlichGebäude- und Inventarversicherungen für den Landkreis Grafschaft Bentheim
Nordhorn · Offen · Frist 13.10.2026
Der Landkreis Grafschaft Bentheim beabsichtigt, seine Gebäude und beweglichen Sachen möglichst umfassend zu versichern. Der Auftrag umfasst einen Versicherungsvertrag für den Landkreis in der Region Grafschaft Bentheim (NUTS-Region DE94B). Die Angebotsfrist endet am 13. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
48 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
17 Dateien sind laut Ursprungsportal verfügbar, aber noch nicht abgerufen. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Auf dem Ursprungsportal angebotene Dateien
Stand: 08.09.2026, 05:05 (Europe/Berlin)
Leistungsbeschreibung FaSi_2027.docx
DOCX · Leistungsverzeichnis · 60 KB · Stand 18.08.2026
Leistungsverzeichnis_FASI 2027.docx
DOCX · Leistungsverzeichnis · 20 KB · Stand 18.08.2026
635 Zusätzliche Vertragsbedingungen.pdf
PDF · Vertragsbedingungen · 262 KB · Stand 18.08.2026
CSX 59 - Eigenerklaerung Informationen zum Bieter.docx
DOCX · Formular · 37 KB · Stand 18.08.2026
Eigenerklaerung EU-Sanktionen VO 2022_576 - 2022-11.docx
DOCX · Formular · 19 KB · Stand 18.08.2026
Erklaerung Tariftreue Paragraph 4 NTVergG.docx
DOCX · Vertragsbedingungen · 20 KB · Stand 18.08.2026
Muster_Vertrag ü. Sicherheitstechnische Betreuung für Ausschreibung_FaSi_2027.docx
DOCX · Vertragsbedingungen · 23 KB · Stand 18.08.2026
Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der Paragr. 13 bis 15 NTVergG (LuD).pdf
PDF · Sonstiges · 115 KB · Stand 18.08.2026
Vordruck I -Angaben Einzelbieter FaSi_2027.doc
DOC · Formular · 63 KB · Stand 18.08.2026
Vordruck II -Angaben zur Bietereignung- FaSi_2027.doc
DOC · Formular · 46 KB · Stand 18.08.2026
Vordruck III -Berufsbiographie des Personals- FaSi_2027.doc
DOC · Formular · 44 KB · Stand 18.08.2026
Vordruck IV -Referenzen FaSi_2027.doc
DOC · Formular · 32 KB · Stand 18.08.2026
VVB 124_LD - Eigenerklaerung zur Eignung Liefer-_Dienstleistungen 07-2019 - Fassung 2022.docx
DOCX · Formular · 33 KB · Stand 18.08.2026
VVB 631 EU - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU - VgV 07-2019.pdf
PDF · Anschreiben · 19 KB · Stand 18.08.2026
VVB 632 EU - Bewerbungsbedingungen fuer die Vergabe von Leistungen - VgV 12-2017.pdf
PDF · Anschreiben · 74 KB · Stand 18.08.2026
VVB 633 - Angebotsschreiben LD 07-2019.pdf
PDF · Anschreiben · 12 KB · Stand 18.08.2026
VVB 634 - Besondere Vertragsbedingungen 12-2017.pdf
PDF · Vertragsbedingungen · 79 KB · Stand 18.08.2026
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
7 vergleichbare Verfahren, davon 1 mit erfasstem Zuschlag · 1 veröffentlichte Auftragnehmerkennung.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
TERTIA Berufsförderung GmbH & Co. KG · Alfter
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Rahmenvertrag für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) auf Baustellen
Universitätsklinikum Münster · Münster
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.07.2027
Auftragnehmer: AGS Weckermann & Partner, Ingenieurbüro, Partnerschaftsgesellschaft +1 weitere
Vertragsschluss: 30.07.2026
Zuschlagswert: 188.796,84 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Landkreis Göttingen
37083 · Göttingen
vergabe@landkreisgoettingen.de+49 551525231218 erfasste Verfahren, davon 1 vergeben. 1 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49 228996100
Vergabekammer Niedersachsen
vergabekammer@mw.niedersachsen.de+49 4131-15-3308
Zentrale Vergabestelle
vergabe@landkreisgoettingen.de+49 5515252312
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 05:25 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 18.08.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 08.09.2026, 05:05 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
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- Auftraggeber und Marktüberblick
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- Angebotsorganisation und Projektmanagement
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