Schlüsselfertige Errichtung einer vierzügigen Grundschule mit Zweifeld-Sporthalle in Erlensee

Status
Offen
Angebotsfrist
12.10.2026, 23:59 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Harald Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
14.09.2026
Bekanntmachungsnummer
631497-2026
Verfahrensnummer
b62ca7a1-e45e-40e6-9ab9-c2f5553c1b33
CPV-Codes
45214210 · Bau von Grundschulen

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Kurzbeschreibung

Der Main-Kinzig-Kreis beabsichtigt die schlüsselfertige Errichtung einer mehrgeschossigen, vierzügigen Grundschule für 16 Klassen in Erlensee, Stadtteil Langendiebach, einschließlich Außenanlagen und einer baulich getrennten Zweifeld-Schulsporthalle. Die Schule ist für bis zu 400 Schülerinnen und Schüler vorgesehen. Als Auftraggeber ist in den Vergabeangaben die Harald Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft in Hanau genannt; Angebote können bis zum 12. Oktober 2026 eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Der Main-Kinzig-Kreis beabsichtigt die schlüsselfertige Errichtung eines neuen einer vierzügigen, mehrgeschossigen Grundschule für 16 Klassen einschließlich Außenanlagen und einer vom Schulgebäude baulich gesonderten Zweifeld-Schulsporthalle.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · MKK-Vierte-Grundschule-ERL

    Der Main-Kinzig-Kreis als Schulträger, vertreten durch dessen zuständiges Amt 65 - Schulbau und Liegenschaften - (nachfolgend auch als "Auftraggeber" oder "AG" bezeichnet), beabsichtigt in Erlensee, Stadtteil Langendiebach, auf dem im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Im Büchensaal II" gelegenen und dort für diesen Zweck ausgewiesenen Baugrundstück die schlüsselfertige Errichtung der neuen Vierten Grundschule der Stadt Erlensee. Gegenstand des Vorhabens ist eine vierzügige, mehrgeschossige Grundschule für 16 Klassen beziehungsweise Stammgruppen mit jeweils bis zu 25 Schülerinnen und Schülern und insgesamt mindestens 400 Kindern, einschließlich Mensa, Erfordernisse für eine Ganztagsnutzung, Außenanlagen und einer vom Schulgebäude baulich gesondert zu errichtenden Zweifeld-Schulsporthalle mit sämtlichen Nebenräumen. Die Schule ist als qualitativ hochwertige Clusterschule nach dem Lernhausprinzip zu planen und zu errichten. Die Vergabe erfolgt auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung im Wege einer Totalübernehmervergabe. Der Auftraggeber verfolgt dabei das Ziel, ein den heutigen und erwartbar künftigen Anforderungen gerecht werdendes, architektonisch und städtebaulich unter Berücksichtigung aller insbesondere pädagogischen und neuzeitlich technischen Erfordernisse individuell gestaltetes, qualitativ hochwertiges Lernhaus-Clusterschulgebäude nebst gesonderter Zweifeld-Schulsporthalle in bestmöglich kurzer Planungs- und Bauzeit zu errichten, dessen Erstbezug spätestens zu Beginn des Schuljahres 2028/2029 erfolgen soll, wenn erforderlich zwar später, aber schnellstmöglich danach.

Anforderungen an deinen Betrieb

siehe Verfahrensbrief

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · MKK-Vierte-Grundschule-ERL

Bewertet werden die Qualität, Schlüssigkeit und praktische Nutzbarkeit des angebotenen Konzepts für die vierzügige Grundschule mit 16 Klassen beziehungsweise Stammgruppen und bis zu 400 Schülerinnen und Schülern und damit der pädagogisch-räumliche Gesamterfolg. Maßgeblich sind insbesondere die Ausbildung überschaubarer und identitätsstiftender Lernhäuser oder Cluster, die Eignung für klassenbezogene, offene, individualisierte, inklusive, projektbezogene und jahrgangsübergreifende Lernformen, die Verbindung von Unterricht, Förderung, Betreuung und Ganztag, die Möglichkeiten für gemeinsames und selbstständiges Lernen, Differenzierung, Rückzug, Bewegung und Erholung, die Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedürfnisse der Jahrgangsstufen 1 und 2 sowie 3 und 4, die Orientierung und Aufsicht, die Ermöglichung multiprofessioneller Zusammenarbeit sowie die Anpassungsfähigkeit an veränderte pädagogische und organisatorische Anforderungen. Berücksichtigt werden ferner die funktionale Zuordnung der Räume, die Qualität und Nutzbarkeit der Erschließungsflächen, die Vermeidung unnötiger Verkehrsflächen, die Beziehungen zwischen Unterrichts-, Lern-, Betreuungs-, Gemeinschafts- und Außenbereichen, die Tageslichtversorgung sowie die Eignung der angebotenen Lösung für einen sicheren, übersichtlichen und wirtschaftlichen Schulbetrieb. Eine bestimmte räumliche oder konstruktive Einzellösung und eine bestimmte Bauweise werden nicht vorgegeben.
10 %
Bewertet werden die architektonische Qualität, die pädagogische Aussage und die städtebauliche Einfügung der aus Schulgebäude, gesonderter Zweifeld-Schulsporthalle und Freianlagen bestehenden Gesamtkomposition in den Standort. Maßgeblich ist der architektonische Gesamterfolg der öffentlichen Bildungsanlage, nicht lediglich die Gestaltung des Schulhauptgebäudes. Maßgeblich sind insbesondere eine eigenständige und zeitgemäße, aus dem konkreten Ort entwickelte architektonische Gesamtkonzeption, die erkennbare Aufnahme von Siedlungsrand, Landschaft, künftiger Wohnnachbarschaft, Topografie und Erschließung, die klare öffentliche Adressbildung sowie der gestalterische Zusammenhang von Schulgebäude, Zweifeld-Schulsporthalle und Freianlagen. Bewertet werden ferner die kindgerechte Maßstäblichkeit, die identitätsstiftende Wirkung, Proportion und Gliederung der Baukörper, Fassaden, Dächer, Materialität, Farbigkeit, Eingänge, Vorplätze, Zwischenräume, Sichtbeziehungen und Übergänge zwischen Innen- und Außenraum. Berücksichtigt werden außerdem die Schlüssigkeit der gemeinsamen architektonischen Grundhaltung beider Baukörper, die angemessene repräsentative Wirkung ohne unangemessene Monumentalität oder Kosten, die Individualisierung eines gegebenenfalls verwendeten Typen-, System- oder Prefab-Konzepts für Erlensee sowie die gestalterische Integration technischer Anlagen. Negativ wirken schematische, austauschbare oder lediglich vervielfältigte Standardlösungen und ein beziehungsloses Nebeneinander von Schule und Halle. In die Wertung fließt ein, ob die Baukörperstellung aus einer nachvollziehbaren städtebaulichen Leitidee entwickelt ist, ob Ankunft, Adressbildung, Übergänge, Zwischenräume und Landschaftsbezug räumlich überzeugen und ob die Gesamtanlage trotz des erheblichen Raumprogramms eine dem Ort und den Grundschulkindern angemessene Maßstäblichkeit wahrt. Besonders gewürdigt werden Lösungen, bei denen wirtschaftliche oder industrialisierte Konstruktions- und Fertigungsprinzipien nicht nur technisch eingesetzt, sondern in eine präzise, ortsbezogene und dauerhaft tragfähige Architektur übersetzt werden. Eine lediglich funktionale Erfüllung des Raumprogramms ersetzt den geforderten städtebaulichen und architektonischen Gesamterfolg nicht. Eine bestimmte Formensprache, Baukörperform, Fassadenausbildung, Materialwahl oder Bauweise wird nicht vorgegeben. Konventionelle, industrielle, serielle, modulare, elementierte und hybride Lösungen werden nach denselben architektonischen Maßstäben beurteilt.
10 %
Bewertet werden nach Maßgabe der Anlage "Hitzeschutz mit Alternativen" die Qualität, Funktionsfähigkeit, Energieeffizienz und Betriebssicherheit des angebotenen Gesamtkonzepts für Raumklima, Hitzeschutz, Kühlung, Lüftung und Energieversorgung. Maßgeblich sind insbesondere die Schlüssigkeit des Konzepts zur Einhaltung der für die vom Auftraggeber festgelegte Ausführungsvariante geltenden Raumtemperaturen, das Zusammenwirken baulicher und technischer Maßnahmen, die Funktionsfähigkeit bei den festgelegten Außenlufttemperaturen, die bedarfsgeregelte mechanische Lüftung, die Einhaltung der Anforderungen an Kohlendioxidkonzentration und Raumluftqualität, die Beachtung der Empfehlungen des Umweltbundesamtes als Mindeststandard und die Unabhängigkeit der Zielerreichung von einer regelmäßigen manuellen Fensterlüftung. Bei Auswahl der Varianten A, B oder C werden ferner die Dimensionierung und Abstimmung von Wärmepumpen, aktiver Kühlung, Lüftung, Sonnenschutz, Photovoltaikanlage, Batteriespeicher und Dachbegrünung, die Schlüssigkeit der prognostizierten Stromerzeugung, des Eigenverbrauchs, des Netzbezugs und der Begrenzung elektrischer Leistungsspitzen sowie die Alltagstauglichkeit, Regelbarkeit, Wartungsfreundlichkeit und Betriebssicherheit des Gesamtsystems berücksichtigt. Bei Auswahl der Variante D werden insbesondere die Schlüssigkeit des Konzepts zur Begrenzung sommerlicher Überwärmung, das Zusammenwirken von Gebäude, Sonnenschutz, Lüftung und Energieversorgung sowie die Auswirkungen des Konzepts auf den Schulbetrieb während sommerlicher Hitzeperioden berücksichtigt. Eine bestimmte technische Einzellösung oder Bauweise wird nicht vorgegeben. Maßgeblich ist die Qualität und Funktionsfähigkeit des angebotenen Gesamtsystems.
10 %
Bewertet werden die Qualität der städtebaulichen, architektonischen und funktionalen Einbindung der gesonderten Zweifeld-Schulsporthalle in die Gesamtkomposition, die Qualität der Freianlagen sowie die Veränderungs- und Erweiterungsfähigkeit der Anlage und damit der funktionale, gestalterische und konstruktive Gesamterfolg dieses Bereichs. Maßgeblich sind insbesondere der räumliche und gestalterische Dialog zwischen Schulgebäude und Zweifeld-Schulsporthalle, die abgestimmte Baukörperstellung, Maßstäblichkeit, Materialität und Freiraumbildung, die kurzen und sicheren Wege für den Schulsport, die selbstständige Nutzbarkeit der Halle bei verschlossenen übrigen Schulflächen, der Erhalt zusammenhängender pädagogisch nutzbarer Außenflächen, die schalltechnisch und verkehrlich geeignete Disposition sowie die Anpassungs- und Erweiterungsfähigkeit der Gesamtanlage. Für die Veränderungs- und Erweiterungsfähigkeit werden insbesondere die technische Realisierbarkeit, die Beherrschung der konstruktiven und technischen Schnittstellen, die Zugänglichkeit und Anpassbarkeit von Anlagen und Leitungsführungen sowie die Möglichkeit einer späteren Veränderung bei möglichst geringer Beeinträchtigung des Schulbetriebs berücksichtigt. Eine bestimmte Lage der Sporthalle, konstruktive Erweiterungslösung oder Bauweise wird nicht vorgegeben.
7.5 %
Bewertet werden die technische Qualität, Gebrauchstauglichkeit, Robustheit und Dauerhaftigkeit der angebotenen Konstruktionen, Bauteile, Materialien, Oberflächen, Verbindungen und technischen Anlagen sowie deren Eignung für die besonderen Beanspruchungen eines dauerhaft und intensiv genutzten Schulgebäudes. Maßgeblich sind insbesondere die Qualität und Dauerhaftigkeit der tragenden und raumbildenden Konstruktionen, Fassaden, Dächer, Abdichtungen, Fenster, Türen, Boden-, Wand- und Deckenoberflächen, Einbauten und technischen Anlagen, die Widerstandsfähigkeit gegenüber den im Schulbetrieb zu erwartenden mechanischen und nutzungsbedingten Beanspruchungen, die Reinigungs-, Wartungs-, Instandhaltungs- und Austauschfreundlichkeit, die Verfügbarkeit marktüblicher Ersatzteile und Komponenten sowie die Eignung für einen langfristig wirtschaftlichen Betrieb. Berücksichtigt werden außerdem die technische Schlüssigkeit der Anschlüsse, Fügungen und Übergänge, die Beherrschung bauphysikalischer, brandschutztechnischer und gebäudetechnischer Schnittstellen, die Vermeidung schadensanfälliger Sonderlösungen, die Zugänglichkeit wartungsbedürftiger Bauteile und Anlagen sowie die Rückbau-, Trenn-, Austausch- und Recyclingfähigkeit der angebotenen Konstruktionen und Materialien. Bei industriellen, seriellen, modularen, elementierten oder hybriden Bauweisen werden insbesondere die technische Qualität und Dauerhaftigkeit der vorgefertigten Bauteile, Elemente und Module sowie ihrer Verbindungen, Transport-, Montage- und Anschlusslösungen berücksichtigt. Bei konventionellen Bauweisen werden die technische Qualität und Dauerhaftigkeit der auf der Baustelle hergestellten Konstruktionen, Anschlüsse, Schichtenfolgen und Gewerke nach denselben Maßstäben bewertet. Weder die Verwendung fabrikmäßig vorgefertigter Bauteile noch eine konventionelle Baustellenfertigung begründet als solche einen qualitativen Vor- oder Nachteil. Maßgeblich ist ausschließlich die technische Qualität der konkret angebotenen Lösung.
7.5 %
Bewertet werden die Schlüssigkeit, Vollständigkeit, Verlässlichkeit und praktische Umsetzbarkeit des projektspezifischen Qualitätssicherungssystems für Planung, Beschaffung, Herstellung, Lieferung, Montage, Baustellenausführung, Inbetriebnahme und Dokumentation. Maßgeblich sind insbesondere die vorgesehenen Prüf- und Freigabeprozesse, die Organisation und personelle Verantwortlichkeit der Qualitätssicherung, die Qualifikation und Verfügbarkeit der verantwortlichen Personen, die Kontrolle von Nachunternehmern, Lieferanten und Herstellern, die Prüfung und Dokumentation der verwendeten Baustoffe, Bauprodukte, Komponenten und technischen Anlagen sowie die Rückverfolgbarkeit wesentlicher Bauteile und Materialien. Berücksichtigt werden ferner die Übereinstimmungsprüfung zwischen freigegebener Planung, Ausführungs-, Produktions-, Werkstatt- und Montageunterlagen und der tatsächlichen Ausführung, die Kontrolle von Maßhaltigkeit, Toleranzen, Oberflächen, Anschlüssen, Fügungen und Schnittstellen, die Eingangs-, Zwischen-, End- und Abnahmeprüfungen sowie die vorgesehenen Funktions-, Dichtheits-, Belastungs-, Mess-, Einregulierungs- und Inbetriebnahmeprüfungen. Bewertet werden außerdem das Verfahren zur Erfassung, Bewertung, Beseitigung und Nachverfolgung festgestellter Abweichungen und Mängel, die Dokumentation von Prüfungen, Freigaben und Nachbesserungen sowie die vorgesehenen Kontrollmöglichkeiten des Auftraggebers oder von ihm beauftragter Dritter. Bei einer fabrikmäßigen oder anderweitigen Vorfertigung werden die werkseigene Produktionskontrolle, die Qualitätssicherung bei Verpackung, Zwischenlagerung, Transport, Anlieferung und Montage sowie die Beherrschung der Schnittstellen zwischen Vorfertigung und Baustellenausführung berücksichtigt. Bei einer konventionellen Bauweise treten an die Stelle der werkseitigen Produktionskontrolle die für Baustoffherstellung, Lieferung, Baustelleneinrichtung, Ausführung und Überwachung der einzelnen Gewerke vorgesehenen gleichwertigen Qualitätssicherungsmaßnahmen. Das Fehlen fabrikmäßiger Produktionsprozesse führt nicht zu einer schlechteren Bewertung. Ebenso führt eine werkseitige Vorfertigung allein aufgrund ihrer Art nicht zu einer besseren Bewertung. Allgemeine Hinweise auf ein Qualitätsmanagementsystem oder die bloße Benennung von Zertifizierungen genügen nicht. Maßgeblich ist die projektspezifische Eignung der konkret angebotenen Maßnahmen.
5 %
Genereller Festpreis
50 %

Vergabeunterlagen

39 Dateien laut Portal · Stand 14.09.2026
Anlage Clusterschule_Lernhaus.pdfSonstiges1.019 KB
Anlage Hitzeschutz mit Alternativen.pdfSonstiges1,2 MB
Anlage_ Bauvertragsmuster.pdfVertragsbedingungen1,1 MB
BPlan Im Büchensaal II.pdfSonstiges1,9 MB
Datenschutzerklärung.pdfFormular159 KB
Eigenerklaerung_RUS_Sanktionen_Art_5k.pdfFormular25 KB
Einheitliche_Europaeische_Eigenerklaerung.rtfFormular492 KB
Ergänzende Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm .pdfLVLeistungsverzeichnis175 KB
Finale Anlage _Vorauszahlung ..._ enthaltend Anlage _Muster_.pdfSonstiges683 KB
Formblatt-Eignungsleihe_.pdfFormular153 KB
Konvolut von Planungsunterlagen 1.zipSonstiges121 MB
Konvolut von Planungsunterlagen 2a.zipSonstiges121,3 MB
Konvolut von Planungsunterlagen 2b.zipSonstiges166,8 MB
Konvolut von Planungsunterlagen 3a.zipSonstiges130,8 MB
Konvolut von Planungsunterlagen 3b.zipSonstiges35,5 MB
Konvolut von Planungsunterlagen 3c.zipSonstiges181,6 MB
Konvolut von Planungsunterlagen 3d.zipSonstiges168,8 MB
Konvolut von Planungsunterlagen 4a.zipSonstiges83,8 MB
Konvolut von Planungsunterlagen 4b.zipSonstiges195,1 MB
Konvolut von Planungsunterlagen 4c.zipSonstiges52,6 MB
Konvolut von Planungsunterlagen 5.zipSonstiges14,8 MB
Teilnahmeantrag.pdfAnschreiben241 KB
Verfahrensbrief samt Anlagen.zipSonstiges4,5 MB
Verfahrensbrief_final.pdfSonstiges654 KB
Verpflichtungserklaerung_zu_Tariftreue_und_Mindestentgelt.pdfVertragsbedingungen77 KB
VHB_211_EU_Aufforderung_zur_Abgabe_eines_Angebots_EU.pdfAnschreiben191 KB
VHB_212_EU_Teilnahmebedingungen_EU.pdfAnschreiben109 KB
VHB_213_Angebot.pdfSonstiges1,3 MB
VHB_214_Besondere_Vertragsbedingungen.pdfVertragsbedingungen89 KB
VHB_221_Zuschlagskalkulation.pdfSonstiges1,1 MB
VHB_222_Kalkulation_ueber_Endsumme.pdfSonstiges1,1 MB
VHB_223_Aufgliederung_Einheitspreise.pdfSonstiges627 KB
VHB_234_Bieter_Arbeitsgemeinschaft.pdfSonstiges642 KB
VHB_235_Verzeichnis_Unternehmerleistungen.pdfSonstiges618 KB
VHB_236_Verpflichtungserklaerung.pdfFormular621 KB
VHB_244_Datenverarbeitung.pdfSonstiges68 KB
3.0-Begründung-BBpl.-Im-Büchensaal-II-2024-09-03.pdfSonstiges720 KB
124_Land_Eigenerklaerung_zur_Eignung.pdfFormular1,2 MB
2316_Bau_und Nutzungsbeschreibung_LPH3_250507.pdfSonstiges195 KB

Anforderungen

siehe Verfahrensbrief

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

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ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 2 Vergaben

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Laufende Rahmenverträge

bundesweit

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Bisherige Auftragnehmer

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Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

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