Schlosserarbeiten für das Kultur- und Bildungszentrum Zeven

Status
Offen
Angebotsfrist
23.09.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Samtgemeinde Zeven
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
21.07.2026
Bekanntmachungsnummer
621733-2026
Verfahrensnummer
ccf8fda2-509c-41b5-b3af-01d770843d44
CPV-Codes
45000000 · Bauarbeiten

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Kurzbeschreibung

Die Samtgemeinde Zeven beauftragt Schlosserarbeiten beim Umbau der ehemaligen Grundschule Klostergang zu einem Kultur- und Bildungszentrum in Zeven. Vorgesehen sind etwa 20 m Treppengeländer, 7,5 m Absturzsicherung, 30 m Handlauf und ein Briefkasten. Die Ausführung erfolgt gemäß Bauzeitenplan; Angebote müssen bis zum 23. September 2026 um 09:00 Uhr eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung sind Schlosserarbeiten. Material und Mengen (ca.-Angaben): Treppengeländer ca. 20 m Absturzsicherung ca. 7,5 m Handlauf ca. 30 m Briefkasten 1 St. Ausführungsfristen gemäß Bauzeitenplan.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · SG Zeven - KuBiZ Zeven - Schlosserarbeiten

    Die ehemalige Grundschule Klostergang wird zu einem Kultur- und Bildungszentrum (KuBiZ) mit Bibliothek, Volkshochschule, Archiv, Aula und zentralem Foyer umgebaut. Ein neuer gemeinsamer Haupteingang führt in das mittig angeordnete Foyer, das beide Gebäude verbindet. Durch große Verglasungen öffnet sich dieser Bereich zum Platz hin und bildet einen hellen, kommunikativen Mittelpunkt des Ensembles. Der Holländertrakt wird zu einer zweigeschossigen Bibliothek umfunktioniert. Die vorhandene Struktur bleibt weitgehend erhalten, die Dachkonstruktion wird erneuert und die Fassade gedämmt und mit einer neuen Klinkerriemchen-WDVS-Fassade versehen. Bodentiefe Fenster schaffen einen direkten Bezug zum Außenraum. Entlang der Fassaden entstehen Lese- und Aufenthaltsbereiche, die den Blick auf die umliegende Umgebung ermöglichen. Eine zentrale Innentreppe mit Luftraum verbindet Erdgeschoss und Souterrain und optimiert die räumliche Nutzung. Im Gebäude der ehemaligen Schule Klostergang entstehen die Räume für die Volkshochschule und das Museumsarchiv. Das bestehende Ziegelmauerwerk wird gereinigt und instandgesetzt. Die alten Fenster werden durch thermisch getrennte Stahlfenster mit schmalen Profilen und einer vertikalen Teilung ersetzt, die die historische Gliederung aufgreifen und zugleich ein zeitgemäßes Erscheinungsbild ermöglichen. Das Treppenhaus wird erweitert, um die brandschutztechnischen Anforderungen zu erfüllen. Ein verglaster Verbindungsgang im Erdgeschoss stellt die direkte Anbindung an das neue Foyer her. Der Außenbereich wird neu gestaltet und zu einem nutzungsorientierten Garten entwickelt, der unmittelbar an Foyer, Aula und Bibliothek anschließt. Ein Lesegarten, ein Schachbereich, Spielflächen und Grünzonen schaffen vielfältige Aufenthaltsmöglichkeiten. Der zentrale Platz zwischen Klosterkirche, Museum, Kindergarten und KuBiZ erhält durch eine neue Baumgruppe eine klar definierte Mitte und stärkt die räumliche Verbindung innerhalb des historischen Umfelds. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Schlosserarbeiten.

    Frist: 23.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. § 6e EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte). § 6e EU Abs. 1 Nr. 4 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. § 6e EU Abs. 1 Nr. 5 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. § 6e EU Abs. 1 Nr. 6 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen). § 6e EU Abs. 1 Nr. 7 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern). § 6e EU Abs. 1 Nr. 8 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete). § 6e EU Abs. 1 Nr. 9 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). § 6e EU Abs. 1 Nr. 10 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). § 6e EU Abs. 4 EU VOB/A: 1Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. 2Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 6e EU Abs. 4 EU VOB/A: 1Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. 2Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. § 6e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. § 6e EU Abs. 6 Nr. 4 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. § 6e EU Abs. 6 Nr. 5 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. § 6e EU Abs. 6 Nr. 6 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. § 6e EU Abs. 6 Nr. 7 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. § 6e EU Abs. 6 Nr. 8 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Es gilt die Regelung des § 16a EU VOB/A: (1) Der öffentliche Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung), es sei denn, er hat von seinem Recht aus Absatz 3 Gebrauch gemacht. Es sind nur Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren. (2) Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Angebote, die den Bestimmungen des § 13 EU Absatz 1 Nummer 3 nicht entsprechen, sind auszuschließen. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis. Hierbei wird nur auf den Preis ohne Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote abgestellt. Der öffentliche Auftraggeber fordert den Bieter nach Maßgabe von Absatz 1 auf, die fehlenden Preispositionen zu ergänzen. Die Sätze 3 bis 5 gelten nicht, wenn der öffentliche Auftraggeber das Nachfordern von Preisangaben gemäß Absatz 3 ausgeschlossen hat. (3) Der öffentliche Auftraggeber kann in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festlegen, dass er keine Unterlagen oder Preisangaben nachfordern wird. (4) Die Unterlagen oder fehlenden Preisangaben sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Frist soll sechs Kalendertage nicht überschreiten. (5) Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen. (6) Die Absätze 1, 3, 4 und 5 gelten für den Teilnahmewettbewerb entsprechend. Darüber hinaus gilt die Regelung des § 16 EU Nr. 4 VOB/A, wonach Angebote auszuschließen sind, bei denen der Bieter Erklärungen oder Nachweise, deren Vorlage sich der öffentliche Auftraggeber vorbehalten hat, auf Anforderung nicht innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorgelegt hat. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge entsprechend.

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LOT-0001 · SG Zeven - KuBiZ Zeven - Schlosserarbeiten

Preis
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Vergabeunterlagen

24 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026
Eigenerklärung zu der Verordnung EU-2022_576.docxFormular37 KB
KBZ 5 LP Lagepläne.pdfSonstiges1,1 MB
KBZ 20260430 Inhaltsverzeichnis LV Schlosserarbeiten.pdfLVLeistungsverzeichnis73 KB
KBZ BIB 5 Ausführungsplanung Bibliothek.pdfSonstiges4,9 MB
KBZ BIB 5 PL Planlisten Bibliothek 20260430.pdfSonstiges86 KB
KBZ VHS 5 Ausführungsplanung Volkshochschule.pdfSonstiges8,3 MB
KBZ VHS 5 PL Planlisten Volkshochschule 20260430.pdfSonstiges120 KB
KBZ-LV-2.06-Schlosserarbeiten ohne Preisen.pdfLVLeistungsverzeichnis163 KB
KBZ-LV-2.06-Schlosserarbeiten.X83LVLeistungsverzeichnis137 KB
Musterregelungen Vereinbarung zur Tariftreue NTVergG (Bauaufträge).pdfVertragsbedingungen417 KB
SG Zeven - KuBiZ - Schlosserarbeiten - 124.pdfSonstiges108 KB
SG Zeven - KuBiZ - Schlosserarbeiten - 211.pdfSonstiges160 KB
SG Zeven - KuBiZ - Schlosserarbeiten - 212.pdfSonstiges28 KB
SG Zeven - KuBiZ - Schlosserarbeiten - 213.pdfSonstiges197 KB
SG Zeven - KuBiZ - Schlosserarbeiten - 214.pdfSonstiges54 KB
SG Zeven - KuBiZ - Schlosserarbeiten - 216.pdfSonstiges205 KB
SG Zeven - KuBiZ - Schlosserarbeiten - 221_222.pdfSonstiges69 KB
SG Zeven - KuBiZ - Schlosserarbeiten - 234.pdfSonstiges59 KB
SG Zeven - KuBiZ - Schlosserarbeiten - 235.pdfSonstiges17 KB
SG Zeven - KuBiZ - Schlosserarbeiten - 236.pdfSonstiges38 KB
Tariftreueerklärung NTVergG.pdfVertragsbedingungen66 KB
06_Statik_Nachweis_Geländer_20250901_V1.pdfSonstiges4,5 MB
06_Statik_Nachweis_Geländer_N1_20260427_V1.pdfSonstiges3 MB
251125 KBZ Bauzeitenplan 1. Fassung.pdfSonstiges801 KB

Anforderungen

§ 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. § 6e EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte). § 6e EU Abs. 1 Nr. 4 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. § 6e EU Abs. 1 Nr. 5 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. § 6e EU Abs. 1 Nr. 6 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen). § 6e EU Abs. 1 Nr. 7 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern). § 6e EU Abs. 1 Nr. 8 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete). § 6e EU Abs. 1 Nr. 9 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). § 6e EU Abs. 1 Nr. 10 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). § 6e EU Abs. 4 EU VOB/A: 1Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. 2Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 6e EU Abs. 4 EU VOB/A: 1Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. 2Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. § 6e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. § 6e EU Abs. 6 Nr. 4 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. § 6e EU Abs. 6 Nr. 5 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. § 6e EU Abs. 6 Nr. 6 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. § 6e EU Abs. 6 Nr. 7 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. § 6e EU Abs. 6 Nr. 8 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Es gilt die Regelung des § 16a EU VOB/A: (1) Der öffentliche Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung), es sei denn, er hat von seinem Recht aus Absatz 3 Gebrauch gemacht. Es sind nur Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren. (2) Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Angebote, die den Bestimmungen des § 13 EU Absatz 1 Nummer 3 nicht entsprechen, sind auszuschließen. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis. Hierbei wird nur auf den Preis ohne Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote abgestellt. Der öffentliche Auftraggeber fordert den Bieter nach Maßgabe von Absatz 1 auf, die fehlenden Preispositionen zu ergänzen. Die Sätze 3 bis 5 gelten nicht, wenn der öffentliche Auftraggeber das Nachfordern von Preisangaben gemäß Absatz 3 ausgeschlossen hat. (3) Der öffentliche Auftraggeber kann in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festlegen, dass er keine Unterlagen oder Preisangaben nachfordern wird. (4) Die Unterlagen oder fehlenden Preisangaben sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Frist soll sechs Kalendertage nicht überschreiten. (5) Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen. (6) Die Absätze 1, 3, 4 und 5 gelten für den Teilnahmewettbewerb entsprechend. Darüber hinaus gilt die Regelung des § 16 EU Nr. 4 VOB/A, wonach Angebote auszuschließen sind, bei denen der Bieter Erklärungen oder Nachweise, deren Vorlage sich der öffentliche Auftraggeber vorbehalten hat, auf Anforderung nicht innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorgelegt hat. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge entsprechend.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 09.09.2026Berichtigung 1Aufgrund noch offener Bieterfragen wurde die Angebotsfrist auf den 23.09.2026, 11:00 Uhr und die Bindefrist auf den 22.11.2026 verlängert. Das FB 211 wurde entsprechend angepasst und ausgetauscht.
Vergleichbare Verfahren5vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag0 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu Schätzwertzu wenig Vergleichswerte

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Wer gewinnt solche Vergaben?

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Trend
Keine namentlich bekannten Zuschlagsempfänger im Vergleichsfeld.

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Schleswig-Holstein (1) · Nordrhein-Westfalen (1) · Niedersachsen (1) · Baden-Württemberg (1) · Mecklenburg-Vorpommern (1)
GTGemeinde Tramm über Amt Crivitz - 127.08.2026
AKAmt Kellinghusen - 124.08.2026
ÜHÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft - 117.08.2026
BBBauwirtschaft Baden-Württemberg e.V.Stuttgart111.08.2026
RHRhein-Erft-Kreis - 107.08.2026
RHRhein-Erft-KreisBergheim107.08.2026

Laufende Rahmenverträge

bundesweit

Samtgemeinde Zeven

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Verfahren pro Jahr27Ø seit 2025
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 27 seit 2025Spitze KW 9 · 2026 · 4

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
TATK Aufzüge GmbH131.08.202673 Tsd. €
SHSchnackenberg Holzbau GmbH103.08.2026901 Tsd. €
FRFliesen Röhlich GmbH124.07.202666 Tsd. €
BKB. Kathmann Bauunternehmung GmbH u. Co. KG120.07.20262,8 Mio. €
B-BRO - Dienstleistung und Gebäudemanagement GmbH120.07.202621 Tsd. €
DGDr. Gustav Schädla GmbH & Co. KG113.07.2026229 Tsd. €
ITIngenieurbüro Tajik GmbH113.07.202650 Tsd. €
BMBoetker Metall + Glas GmbH & Co. KG106.07.2026672 Tsd. €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

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03.07.2026Trockenbauarbeiten für das Kultur- und Bildungszentrum (KuBiZ) in ZevenVergebenKDKAEFER Deutschland Pro Services GmbH799 Tsd. €
03.07.2026Tischlerarbeiten und Innentüren für das Kultur- und Bildungszentrum (KuBiZ) ZevenVergebenTFTischlerei Frerk Schulte GmbH95 Tsd. €
02.07.2026Lieferung und Installation einer Brand- und Einbruchmeldeanlage für das KuBiZ ZevenOffen - -
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22.06.2026Elektroinstallation für das Kultur- und Bildungszentrum (KuBiZ) ZevenOffen - -
22.06.2026Installation von Lüftungstechnik für das Kultur- und Bildungszentrum (KuBiZ) ZevenOffen - -
18.06.2026Aufzugsarbeiten für Volkshochschule und Bibliothek in ZevenVergebenTATK Aufzüge GmbH73 Tsd. €
05.06.2026Dacharbeiten für den Umbau der ehemaligen Grundschule zum Kultur- und BildungszentrumVergebenSHSchnackenberg Holzbau GmbH901 Tsd. €
01.06.2026Planungsleistungen für Technische Gebäudeausrüstung (Elektrotechnik) zur Sanierung des alten Amtsgerichts ZevenOffen - -
27.05.2026Planungsleistungen für Technische Gebäudeausrüstung (HLS) zur Sanierung des alten Amtsgerichts ZevenOffen - -
18.05.2026Baureinigung für das Kultur- und Bildungszentrum ZevenVergebenB-BRO - Dienstleistung und Gebäudemanagement GmbH21 Tsd. €
12.05.2026Bauhauptarbeiten für den Umbau einer ehemaligen Grundschule zum Kultur- und BildungszentrumVergebenBKB. Kathmann Bauunternehmung GmbH u. Co. KG2,8 Mio. €
12.05.2026Fliesen- und Plattenbelagsarbeiten für das Kultur- und Bildungszentrum ZevenVergebenFRFliesen Röhlich GmbH66 Tsd. €
06.05.2026Metallbau- und Verglasungsarbeiten KuBiZ Zeven (Bibliothek und VHS)Offen - -
06.05.2026Tischlerarbeiten – Innentüren und Holztreppe für KuBiZ ZevenOffen - -
06.05.2026Trockenbauarbeiten KuBiZ ZevenOffen - -
17.03.2026Malerarbeiten für das Kultur- und Bildungszentrum (KuBiZ) ZevenVergebenOUObjekt und Raum GmbH & Co.KG88 Tsd. €
10.03.2026Blitzschutz- und Erdungsanlagen für das Kultur- und Bildungszentrum (KuBiZ) ZevenVergebenHSHergen Sandersfeld GmbH16 Tsd. €
03.03.2026Wärmedämmverbundsystem (WDVS) für das Kultur- und Bildungszentrum ZevenVergebenDGDr. Gustav Schädla GmbH & Co. KG229 Tsd. €
25.02.2026Tragwerksplanung und Bauphysik für den Neubau eines Feuerwehrstützpunktes in GyhumVergebenITIngenieurbüro Tajik GmbH50 Tsd. €
25.02.2026Planungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung für den Neubau eines Feuerwehrstützpunktes in GyhumVergebenIEIng.-Büro ETP GmbH87 Tsd. €
24.02.2026Lieferung und Installation einer Photovoltaikanlage für das Kultur- und Bildungszentrum ZevenVergebenNGNoordtec GmbH & Co. KG64 Tsd. €

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