Sanierung und Modernisierung eines Wohnquartiers in Delitzsch

Status
Vergeben
Angebotsfrist
27.10.2025, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Erfüllungsregion
Sachsen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
18.09.2025
Bekanntmachungsnummer
611888-2025
Verfahrensnummer
e4158587-4a66-42a9-bcea-e97d72a0bb0c
CPV-Codes
45211300 · Bau kompletter Wohnhäuser; 45211340 · Bau von Mehrfamilienhäusern; 71320000 · Planungsleistungen im BauwesenMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben plant die umfassende Sanierung von 209 Wohnungen in fünf Gebäuden in Delitzsch. Das Projekt umfasst den Anbau von Aufzügen, Balkonerneuerungen, Grundrissänderungen sowie die Installation von PV-Anlagen und die Neugestaltung der Freianlagen. Die Arbeiten sollen in bis zu drei Bauabschnitten bei leerstehenden Gebäuden durchgeführt werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Mit der Wohnraumoffensive haben sich der Bund, die Länder und die Kommunen zum Ziel gesetzt, dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu begegnen. Der Bauherr, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), hat sich die Aufgabe gestellt im Rahmen einer umfassenden Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahme in dem Wohnquartiers Bonhoefferstraße 5-14, Stauffenbergstraße 1-23 in 04509 Delitzsch, 209 Bestandswohnungen in insgesamt 5 Gebäuden mit jeweils 5 Vollgeschossen und ~13.650 m² vermietbarer Wohnfläche zu modernisieren. Durch den geplanten Anbau von Aufzügen, dem Abbruch der vorhandenen sowie Neubau größerer Balkone, Grundrissänderungen der Bestandswohnungen, PV-Anlagen u.v.m. ist ein moderner Wohnstandard das Ziel. Mit der Verbesserung der Erreichbarkeit der Wohnungen und Aufwertung des Innenhofes soll die Attraktivität des gesamten Standortes, sowohl für ältere Mieter als auch junge Familien, langfristige Steigerung erfahren. Die Freianlagen sollen in diesem Zuge ebenfalls neu angelegt und auf den heutigen Standard modernisiert und ergänzt werden. Die Sanierungsmaßnahme soll blockweise in bis zu 3 Bauabschnitten und im leergezogenen Zustand erfolgen. Das Projekt wurde im Kontext der Wohnraumoffensive als „Leuchtturmprojekt“ eingestuft. Es befindet sich sowohl im Fokus der lokalen Öffentlichkeit als auch in dem der kommunalpolitischen Landschaft.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Generalunternehmerleistungen zur Sanierung des Wohnquartiers Bonhoefferstraße 5-14, Stauffenbergstraße 1-23 in 04509 Delitzsch

    Mit der Wohnraumoffensive haben sich der Bund, die Länder und die Kommunen zum Ziel gesetzt, dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu begegnen. Der Bauherr, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), hat sich die Aufgabe gestellt im Rahmen einer umfassenden Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahme in dem Wohnquartiers Bonhoefferstraße 5-14, Stauffenbergstraße 1-23 in 04509 Delitzsch, 209 Bestandswohnungen in insgesamt 5 Gebäuden mit jeweils 5 Vollgeschossen und ~13.650 m² vermietbarer Wohnfläche zu modernisieren. Durch den geplanten Anbau von Aufzügen, dem Abbruch der vorhandenen sowie Neubau größerer Balkone, Grundrissänderungen der Bestandswohnungen, PV-Anlagen u.v.m. ist ein moderner Wohnstandard das Ziel. Mit der Verbesserung der Erreichbarkeit der Wohnungen und Aufwertung des Innenhofes soll die Attraktivität des gesamten Standortes, sowohl für ältere Mieter als auch junge Familien, langfristige Steigerung erfahren. Die Freianlagen sollen in diesem Zuge ebenfalls neu angelegt und auf den heutigen Standard modernisiert und ergänzt werden. Die Sanierungsmaßnahme soll blockweise in bis zu 3 Bauabschnitten und im leergezogenen Zustand erfolgen. Das Projekt wurde im Kontext der Wohnraumoffensive als „Leuchtturmprojekt“ eingestuft. Es befindet sich sowohl im Fokus der lokalen Öffentlichkeit als auch in dem der kommunalpolitischen Landschaft.

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die §§ 123, 124 GWB. Der Bewerber hat schriftliche Eigenerklärungen (siehe Bewerberauskunft, Anlage B-03) folgenden Inhalts und Wortlautes abzugeben: a) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen. b) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 – 4 und Abs. 2 GWB vorliegen. c) Wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass auch im Fall der vorstehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Wettbewerbsregisters nach § 19 Abs. 3 S. 2 MiLoG in der aktuell gültigen Fassung anfordern können und dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro der öffentliche Auftraggeber für den Bewerber/Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 19 Abs. 4 MiLoG einholen muss. d) Wir erklären, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigstens 175.000 € wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass der öffentliche Auftraggeber vor Zuschlagserteilung bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro für den Bewerber/ Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG einholen muss. e) Wir erklären, dass wir im Rahmen des EU-Sanktionspakets, auf Grund der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der veränderten Fassung nach Nr. 2025/932 vom 20. Mai 2025 (Artikel 5k), nicht zu den folgenden genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen gehören: a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) des vorliegenden Absatzes genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen handeln, und verpflichten uns, keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen – wenn auf sie mehr als 10% des Auftragswerts entfällt – einzubinden, die mindestens einen der Tatbestände a) – c) erfüllen. Es werden nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge bei der Eignungsprüfung berücksichtigt. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 16a EU VOB/A. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens vier Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz gegebenenfalls erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Generalunternehmerleistungen zur Sanierung des Wohnquartiers Bonhoefferstraße 5-14, Stauffenbergstraße 1-23 in 04509 Delitzsch

70 %
30 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Über das Ursprungsportal konnten keine weiteren Unterlagen abgerufen werden.

Anforderungen

Es gelten die §§ 123, 124 GWB. Der Bewerber hat schriftliche Eigenerklärungen (siehe Bewerberauskunft, Anlage B-03) folgenden Inhalts und Wortlautes abzugeben: a) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen. b) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 – 4 und Abs. 2 GWB vorliegen. c) Wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass auch im Fall der vorstehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Wettbewerbsregisters nach § 19 Abs. 3 S. 2 MiLoG in der aktuell gültigen Fassung anfordern können und dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro der öffentliche Auftraggeber für den Bewerber/Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 19 Abs. 4 MiLoG einholen muss. d) Wir erklären, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigstens 175.000 € wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass der öffentliche Auftraggeber vor Zuschlagserteilung bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro für den Bewerber/ Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG einholen muss. e) Wir erklären, dass wir im Rahmen des EU-Sanktionspakets, auf Grund der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der veränderten Fassung nach Nr. 2025/932 vom 20. Mai 2025 (Artikel 5k), nicht zu den folgenden genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen gehören: a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) des vorliegenden Absatzes genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen handeln, und verpflichten uns, keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen – wenn auf sie mehr als 10% des Auftragswerts entfällt – einzubinden, die mindestens einen der Tatbestände a) – c) erfüllen. Es werden nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge bei der Eignungsprüfung berücksichtigt. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 16a EU VOB/A. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens vier Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz gegebenenfalls erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 04.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 384326-2026
Vergleichbare Verfahren2vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag1 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 1 Vergaben

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Trend
DDDAWA Dach + Wand GmbHEisenhüttenstadt1024.03.202673 Tsd. €steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Sachsen (1) · Brandenburg (1)

Laufende Rahmenverträge

bundesweit

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Aktiv seit 2025 · 23 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr23Ø seit 2025
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 23 seit 2025Spitze KW 35 · 2026 · 4

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
WSWinkels Servicegesellschaft mbH110.08.2026822 Tsd. €
ADAmendt Dienstleistungsgruppe GmbH110.08.2026822 Tsd. €
MGMüllers GmbH110.08.2026822 Tsd. €
IHImplenia Hochbau GmbH101.06.20261 €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

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