Sanierung der Patientenzimmer und Bettenstationen im 1.–3. Obergeschoss des Artemed Klinikums München Süd
- Status
- Geplant
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 15
- Auftraggeber
- Artemed Klinikum München Süd GmbH & Co. KG
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 17.08.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 566614-2026
- CPV-Codes
39715000 · Warmwasserbereiter und Heizung für Gebäude; Sanitäreinrichtungen; 44112310 · Trennwände; 44221220 · Brandschutztüren; 44482000 · Brandschutzvorrichtungen; 45111100 · Abbrucharbeiten; 45223220 · Rohbauarbeiten; 45262522 · Mauerwerksarbeiten; 45262660 · Asbestbeseitigungsarbeiten; 45262700 · Umbau von Gebäuden; 45311200 · Elektroinstallationsarbeiten; 45314000 · Installation von Fernmeldeanlagen; 45315000 · Heizungs- und sonstige Elektroinstallationen in Gebäuden; 45315700 · Installation von Schaltanlagen; 45324000 · Gipskartonarbeiten; 45331000 · Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen; 45331210 · Installation von Lüftungsanlagen; 45332000 · Installateurarbeiten und Verlegung von Abwasserleitungen; 45333000 · Installation von Gasanlagen; 45343000 · Brandschutz-Installationsarbeiten; 45410000 · Putzarbeiten; 45421130 · Einbau von Türen und Fenstern; 45421131 · Einbau von Türen; 45421141 · Einbau von Trennwänden; 45453100 · SanierungsarbeitenMehr anzeigenWeniger anzeigen
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Kurzbeschreibung
Der Auftraggeber, das Artemed Klinikum München Süd, plant die Sanierung der Patientenzimmer und Bettenstationen im 1. bis 3. Obergeschoss. Die Leistungen umfassen Abbruch-, Rohbau-, Trockenbau-, Schadstoffsanierung, Elektro- und Sanitärinstallationen sowie den Einbau von Türen und Brandschutzmaßnahmen. Die Arbeiten sollen abschnittsweise durchgeführt werden, um den laufenden Krankenhausbetrieb aufrechtzuerhalten. Der geschätzte Auftragswert wird nicht angegeben.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Der Auftraggeber beabsichtigt, im Rahmen der umfassenden Sanierung der Patientenzimmer und Bettenstationen im 1. bis 3. Obergeschoss des Artemed Klinikums München Süd mehrere Bauaufträge verschiedener Gewerke zu vergeben. Ziel des Vorhabens ist die Modernisierung der baulichen und technischen Infrastruktur sowie die nachhaltige Verbesserung des Patientenkomforts und der Funktionalität der Stationen. Die auszuführenden Leistungen umfassen insbesondere die Sanierung der Patientenzimmer einschließlich der Oberflächen und Sanitärbereiche, die Erneuerung der technischen Gebäudeausrüstung – insbesondere der Elektro-, Beleuchtungs-, IT- und medizintechnischen Infrastruktur – sowie die Umsetzung der erforderlichen brandschutz- und hygienetechnischen Maßnahmen. Die Bauleistungen werden abschnittsweise unter Aufrechterhaltung des laufenden Krankenhausbetriebs ausgeführt. Hieraus ergeben sich besondere Anforderungen an die Bauablaufplanung sowie an den Lärm-, Staub- und Infektionsschutz während der Bauausführung.
Leistungen nach Losen (15)
LOT-0001 · Rohbau- und Verputzarbeiten
Für die Sanierung der Patientenzimmer und Bettenstationen im 1. bis 3. Obergeschoss des Artemed Klinikums München Süd werden Rohbau- und Verputzarbeiten beschafft. Die Leistungen umfassen insbesondere: 260 m² kleinflächige Ergänzungen von Mauerwerk, D = 11,5–24 cm; 80 Stück Kernbohrungen in Stahlbetondecken; 520 m² Flickputz.
LOT-0002 · Schadstoffsanierungsarbeiten
Für die Sanierung der Patientenzimmer und Bettenstationen im 1. bis 3. Obergeschoss des Artemed Klinikums München Süd werden Schadstoffsanierungsarbeiten beschafft. Die Schadstoffsanierungsarbeiten umfassen insbesondere folgende Leistungen: 504 lfm Asbestzementrohre Lüftung in Schächten; 21 m² asbesthaltige Spachtelung unter Fliesenböden; 5.000 m KMF-Dämmung an Rohrleitungen; 528 m² offenliegende KMF-Dämmung an Decken; 270 m² verschweißte KMF-Dämmung an Decken; 875 m² KMF-Dämmung unter Estrich.
LOT-0003 · Abbrucharbeiten
Für die Sanierung der Patientenzimmer und Bettenstationen im 1. bis 3. Obergeschoss des Artemed Klinikums München Süd werden Abbrucharbeiten beschafft. Die Abbrucharbeiten umfassen insbesondere folgende Leistungen: 3.300 m² Oberboden; 880 m² Estrich; 3.340 m² abgehängte Decken; 1.254 m² Einbaumöbel; 186 Stück Türen einschließlich Zargen; 1.900 m² Ziegelwände, D = 11,5 cm, einschließlich Bekleidung.
LOT-0004 · Trockenbauarbeiten
Für die Sanierung der Patientenzimmer und Bettenstationen im 1. bis 3. Obergeschoss des Artemed Klinikums München Süd werden Trockenbauarbeiten einschließlich Vorhangschienen beschafft. Die Leistungen umfassen insbesondere folgende Leistungen: 2.500 m² Leichtbauwände und Vorsatzschalen; 3.200 m² abgehängte Decken; 220 m mehrläufige, deckenbündige Vorhangschienen.
LOT-0005 · Holzinnentüren
Für die Sanierung der Patientenzimmer und Bettenstationen im 1. bis 3. Obergeschoss des Artemed Klinikums München Süd werden Holzinnentüren mit Stahlblechzargen beschafft. Die Leistungen umfassen insbesondere: 202 Stück Innentüren; 42 Stück Schiebetüren für Bäder; 15 Stück Brandschutztüren.
LOT-0006 · Stahlblech- und Brandschutztüren (Türen-Blech)
Für die Sanierung der Patientenzimmer und Bettenstationen im 1. bis 3. Obergeschoss des Artemed Klinikums München Süd werden Stahlblech- und Brandschutztüren beschafft. Die Leistungen umfassen insbesondere: 12 Stück T30-Türen; 6 Stück T90-Schachttüren.
LOT-0007 · Rohrrahmentüren und Brandschutztüren (Rohrrahmenelemente)
Für die Sanierung der Patientenzimmer und Bettenstationen im 1. bis 3. Obergeschoss des Artemed Klinikums München Süd werden Rohrrahmentüren und Brandschutztüren beschafft. Die Leistungen umfassen insbesondere: 33 Stück ein- und zweiflügelige Rohrrahmentüren RD und F30 einschließlich Feststellanlagen; 6 Stück Automatikantriebe; 9 Stück Festverglasungen F30.
LOT-0008 · Brandschutz-Installationsarbeiten (Brandschutzvorhänge)
Für die Sanierung der Patientenzimmer und Bettenstationen im 1. bis 3. Obergeschoss des Artemed Klinikums München Süd werden Brandschutz-Installationsarbeiten beschafft. Die Leistungen umfassen insbesondere: 3 Stück Brandschutzvorhänge F30, Abmessungen 350 × 150 cm.
LOT-0009 · Sanitär- und Heizungsinstallationsarbeiten (Zentrale Warmwasserversorgung)
Für die Sanierung der Patientenzimmer und Bettenstationen im 1. bis 3. Obergeschoss des Artemed Klinikums München Süd werden Sanitär- und Heizungsinstallationsarbeiten beschafft. Die Leistungen umfassen insbesondere: Sanitärinstallation: 400 m Edelstahlrohr DN 12–80; 1 Stück Wasseraufbereitung; 50 Stück Ventile DN 15–80; 4 Stück Speicherladesysteme. Heizungsinstallation: 340 m Edelstahlrohr DN 15–80; 40 Stück Ventile DN 15–80.
LOT-0010 · Heizungs- und Lüftungsinstallationsarbeiten (Wärmeversorgungsanlagen)
Für die Sanierung der Patientenzimmer und Bettenstationen im 1. bis 3. Obergeschoss des Artemed Klinikums München Süd werden Heizungs- und Lüftungsinstallationsarbeiten beschafft. Die Leistungen umfassen insbesondere: Heizungsinstallation: 3.500 m Edelstahlrohr DN 12–32; 100 Stück Ventile DN 15–32; 93 Stück Planheizkörper; 66 Stück Badheizkörper. Lüftungsinstallation: 850 m Wickelfalzrohr DN 80–200; 68 Stück Einzellüfter; 3 Stück Lüftungsgeräte einschließlich Zubehör, 1.000 m³/h; Demontage- und Rückbauarbeiten.
LOT-0011 · Einbauarbeiten von Wandsystemen
Für die Sanierung der Patientenzimmer und Bettenstationen im 1. bis 3. Obergeschoss des Artemed Klinikums München Süd werden Einbauarbeiten von Wandsystemen beschafft. Die Leistungen umfassen insbesondere: 12 Stück WC-Trennwände.
LOT-0012 · Sanitärinstallationsarbeiten (Abwasser- und Wasseranlagen)
Für die Sanierung der Patientenzimmer und Bettenstationen im 1. bis 3. Obergeschoss des Artemed Klinikums München Süd werden Sanitärinstallationsarbeiten beschafft. Die Leistungen umfassen insbesondere: 2.250 m Abwasserrohr SML DN 50–150; 4.500 m Edelstahlrohr DN 12–50; 400 Stück Ventile DN 15–40; jeweils 186 Stück WCs, Waschbecken und Duschen; Demontage- und Rückbauarbeiten.
LOT-0013 · Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnikarbeiten (MSR-Technik)
Für die Sanierung der Patientenzimmer und Bettenstationen im 1. bis 3. Obergeschoss des Artemed Klinikums München Süd werden werden Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnikarbeiten (MSR-Technik) beschafft. Die Leistungen umfassen insbesondere: 800 Datenpunkte; Demontage- und Rückbauarbeiten.
LOT-0014 · Elektroinstallations- und Fernmeldetechnikarbeiten (Elektrotechnische Anlagen)
Für die Sanierung der Patientenzimmer und Bettenstationen im 1. bis 3. Obergeschoss des Artemed Klinikums München Süd werden werden Elektroinstallations- und Fernmeldetechnikarbeiten beschafft. Die Leistungen umfassen insbesondere: Elektroinstallation: 15.000 m NYM-J 1–2,5 mm²; 12 Stück Unterverteiler; 650 Stück Beleuchtungselemente. Fernmeldetechnik: 11.000 m Datenleitung; 430 Stück Rauchmelder.
LOT-0015 · Medizinische Gase / Anlagen zur Versorgung mit medizinischen Gasen
Für die Sanierung der Patientenzimmer und Bettenstationen im 1. bis 3. Obergeschoss des Artemed Klinikums München Süd werden werden Installationsarbeiten für medizinische Gasanlagen beschafft. Die Leistungen umfassen insbesondere: 2.450 m Cu-Leitungen DN 8–15; 180 m Cu-Leitungen DN 22–54; 215 Stück Entnahmestellen Air5 und O₂; 3 Stück Bereichskontroll- und Absperrkästen; Demontage- und Rückbauarbeiten von Altanlagen.
Anforderungen an deinen Betrieb
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1, 3 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), und - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB), und - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn - (1.) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder - (2.) die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1, 2, Nr. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn - (1.) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder - (2.) die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 3, Nr. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB), und - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder - das Unternehmen o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - über das Vermögen des Unternehmens ein der Insolvenz vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 3, 4 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - über das Vermögen des Unternehmens ein der Insolvenz vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 3, 4 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
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LOT-0001 · Rohbau- und Verputzarbeiten
- Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. 1) Der Bieter hat den Gesamtpreis (brutto) in dem Formblatt 213, dort unter Ziffer 2, anzugeben. Im Falle von Widersprüchen geht der angegebene Gesamtpreis (brutto) des Leistungsverzeichnisses vor. Der Bieter hat zur Ermittlung des Preises das Leistungsverzeichnis vorzugsweise im GAEB-Format (.d83;.x83) ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Daneben kann er das Leistungsverzeichnis im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Sollte der Bieter das Leistungsverzeichnis weder im GAEB-Format noch im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht haben, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. 2) Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
LOT-0002 · Schadstoffsanierungsarbeiten
- Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. 1) Der Bieter hat den Gesamtpreis (brutto) in dem Formblatt 213, dort unter Ziffer 2, anzugeben. Im Falle von Widersprüchen geht der angegebene Gesamtpreis (brutto) des Leistungsverzeichnisses vor. Der Bieter hat zur Ermittlung des Preises das Leistungsverzeichnis vorzugsweise im GAEB-Format (.d83;.x83) ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Daneben kann er das Leistungsverzeichnis im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Sollte der Bieter das Leistungsverzeichnis weder im GAEB-Format noch im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht haben, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. 2) Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
LOT-0003 · Abbrucharbeiten
- Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. 1) Der Bieter hat den Gesamtpreis (brutto) in dem Formblatt 213, dort unter Ziffer 2, anzugeben. Im Falle von Widersprüchen geht der angegebene Gesamtpreis (brutto) des Leistungsverzeichnisses vor. Der Bieter hat zur Ermittlung des Preises das Leistungsverzeichnis vorzugsweise im GAEB-Format (.d83;.x83) ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Daneben kann er das Leistungsverzeichnis im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Sollte der Bieter das Leistungsverzeichnis weder im GAEB-Format noch im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht haben, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. 2) Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
LOT-0004 · Trockenbauarbeiten
- Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. 1) Der Bieter hat den Gesamtpreis (brutto) in dem Formblatt 213, dort unter Ziffer 2, anzugeben. Im Falle von Widersprüchen geht der angegebene Gesamtpreis (brutto) des Leistungsverzeichnisses vor. Der Bieter hat zur Ermittlung des Preises das Leistungsverzeichnis vorzugsweise im GAEB-Format (.d83;.x83) ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Daneben kann er das Leistungsverzeichnis im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Sollte der Bieter das Leistungsverzeichnis weder im GAEB-Format noch im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht haben, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. 2) Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
LOT-0005 · Holzinnentüren
- Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. 1) Der Bieter hat den Gesamtpreis (brutto) in dem Formblatt 213, dort unter Ziffer 2, anzugeben. Im Falle von Widersprüchen geht der angegebene Gesamtpreis (brutto) des Leistungsverzeichnisses vor. Der Bieter hat zur Ermittlung des Preises das Leistungsverzeichnis vorzugsweise im GAEB-Format (.d83;.x83) ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Daneben kann er das Leistungsverzeichnis im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Sollte der Bieter das Leistungsverzeichnis weder im GAEB-Format noch im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht haben, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. 2) Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
LOT-0006 · Stahlblech- und Brandschutztüren (Türen-Blech)
- Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. 1) Der Bieter hat den Gesamtpreis (brutto) in dem Formblatt 213, dort unter Ziffer 2, anzugeben. Im Falle von Widersprüchen geht der angegebene Gesamtpreis (brutto) des Leistungsverzeichnisses vor. Der Bieter hat zur Ermittlung des Preises das Leistungsverzeichnis vorzugsweise im GAEB-Format (.d83;.x83) ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Daneben kann er das Leistungsverzeichnis im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Sollte der Bieter das Leistungsverzeichnis weder im GAEB-Format noch im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht haben, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. 2) Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
LOT-0007 · Rohrrahmentüren und Brandschutztüren (Rohrrahmenelemente)
- Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. 1) Der Bieter hat den Gesamtpreis (brutto) in dem Formblatt 213, dort unter Ziffer 2, anzugeben. Im Falle von Widersprüchen geht der angegebene Gesamtpreis (brutto) des Leistungsverzeichnisses vor. Der Bieter hat zur Ermittlung des Preises das Leistungsverzeichnis vorzugsweise im GAEB-Format (.d83;.x83) ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Daneben kann er das Leistungsverzeichnis im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Sollte der Bieter das Leistungsverzeichnis weder im GAEB-Format noch im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht haben, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. 2) Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
LOT-0008 · Brandschutz-Installationsarbeiten (Brandschutzvorhänge)
- Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. 1) Der Bieter hat den Gesamtpreis (brutto) in dem Formblatt 213, dort unter Ziffer 2, anzugeben. Im Falle von Widersprüchen geht der angegebene Gesamtpreis (brutto) des Leistungsverzeichnisses vor. Der Bieter hat zur Ermittlung des Preises das Leistungsverzeichnis vorzugsweise im GAEB-Format (.d83;.x83) ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Daneben kann er das Leistungsverzeichnis im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Sollte der Bieter das Leistungsverzeichnis weder im GAEB-Format noch im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht haben, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. 2) Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
LOT-0009 · Sanitär- und Heizungsinstallationsarbeiten (Zentrale Warmwasserversorgung)
- Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. 1) Der Bieter hat den Gesamtpreis (brutto) in dem Formblatt 213, dort unter Ziffer 2, anzugeben. Im Falle von Widersprüchen geht der angegebene Gesamtpreis (brutto) des Leistungsverzeichnisses vor. Der Bieter hat zur Ermittlung des Preises das Leistungsverzeichnis vorzugsweise im GAEB-Format (.d83;.x83) ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Daneben kann er das Leistungsverzeichnis im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Sollte der Bieter das Leistungsverzeichnis weder im GAEB-Format noch im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht haben, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. 2) Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
LOT-0010 · Heizungs- und Lüftungsinstallationsarbeiten (Wärmeversorgungsanlagen)
- Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. 1) Der Bieter hat den Gesamtpreis (brutto) in dem Formblatt 213, dort unter Ziffer 2, anzugeben. Im Falle von Widersprüchen geht der angegebene Gesamtpreis (brutto) des Leistungsverzeichnisses vor. Der Bieter hat zur Ermittlung des Preises das Leistungsverzeichnis vorzugsweise im GAEB-Format (.d83;.x83) ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Daneben kann er das Leistungsverzeichnis im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Sollte der Bieter das Leistungsverzeichnis weder im GAEB-Format noch im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht haben, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. 2) Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
LOT-0011 · Einbauarbeiten von Wandsystemen
- Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. 1) Der Bieter hat den Gesamtpreis (brutto) in dem Formblatt 213, dort unter Ziffer 2, anzugeben. Im Falle von Widersprüchen geht der angegebene Gesamtpreis (brutto) des Leistungsverzeichnisses vor. Der Bieter hat zur Ermittlung des Preises das Leistungsverzeichnis vorzugsweise im GAEB-Format (.d83;.x83) ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Daneben kann er das Leistungsverzeichnis im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Sollte der Bieter das Leistungsverzeichnis weder im GAEB-Format noch im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht haben, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. 2) Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
LOT-0012 · Sanitärinstallationsarbeiten (Abwasser- und Wasseranlagen)
- Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. 1) Der Bieter hat den Gesamtpreis (brutto) in dem Formblatt 213, dort unter Ziffer 2, anzugeben. Im Falle von Widersprüchen geht der angegebene Gesamtpreis (brutto) des Leistungsverzeichnisses vor. Der Bieter hat zur Ermittlung des Preises das Leistungsverzeichnis vorzugsweise im GAEB-Format (.d83;.x83) ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Daneben kann er das Leistungsverzeichnis im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Sollte der Bieter das Leistungsverzeichnis weder im GAEB-Format noch im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht haben, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. 2) Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
LOT-0013 · Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnikarbeiten (MSR-Technik)
- Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. 1) Der Bieter hat den Gesamtpreis (brutto) in dem Formblatt 213, dort unter Ziffer 2, anzugeben. Im Falle von Widersprüchen geht der angegebene Gesamtpreis (brutto) des Leistungsverzeichnisses vor. Der Bieter hat zur Ermittlung des Preises das Leistungsverzeichnis vorzugsweise im GAEB-Format (.d83;.x83) ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Daneben kann er das Leistungsverzeichnis im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Sollte der Bieter das Leistungsverzeichnis weder im GAEB-Format noch im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht haben, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. 2) Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
LOT-0014 · Elektroinstallations- und Fernmeldetechnikarbeiten (Elektrotechnische Anlagen)
- Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. 1) Der Bieter hat den Gesamtpreis (brutto) in dem Formblatt 213, dort unter Ziffer 2, anzugeben. Im Falle von Widersprüchen geht der angegebene Gesamtpreis (brutto) des Leistungsverzeichnisses vor. Der Bieter hat zur Ermittlung des Preises das Leistungsverzeichnis vorzugsweise im GAEB-Format (.d83;.x83) ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Daneben kann er das Leistungsverzeichnis im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Sollte der Bieter das Leistungsverzeichnis weder im GAEB-Format noch im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht haben, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. 2) Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
LOT-0015 · Medizinische Gase / Anlagen zur Versorgung mit medizinischen Gasen
- Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. 1) Der Bieter hat den Gesamtpreis (brutto) in dem Formblatt 213, dort unter Ziffer 2, anzugeben. Im Falle von Widersprüchen geht der angegebene Gesamtpreis (brutto) des Leistungsverzeichnisses vor. Der Bieter hat zur Ermittlung des Preises das Leistungsverzeichnis vorzugsweise im GAEB-Format (.d83;.x83) ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Daneben kann er das Leistungsverzeichnis im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Sollte der Bieter das Leistungsverzeichnis weder im GAEB-Format noch im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht haben, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. 2) Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1, 3 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), und - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB), und - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn - (1.) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder - (2.) die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1, 2, Nr. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn - (1.) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder - (2.) die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 3, Nr. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB), und - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder - das Unternehmen o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - über das Vermögen des Unternehmens ein der Insolvenz vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 3, 4 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - über das Vermögen des Unternehmens ein der Insolvenz vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 3, 4 GWB). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB). Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Änderungen und Bieterfragen
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Artemed Klinikum München Süd GmbH & Co. KG
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| 17.08.2026 | Sanierung der Patientenzimmer und Bettenstationen im 1.–3. Obergeschoss des Artemed Klinikums München Süd | Geplant | - | - |
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51 % ähnlichTischlerarbeiten und Türen für Pflegestation-Sanierung Krankenhaus Sulzbach
Sulzbach · Offen · Frist 21.09.2026
Das Knappschaftsklinikum Saar GmbH führt eine Sanierung der Pflegestationen im 2. und 3. Obergeschoss des Bettenhauses im Krankenhaus Sulzbach durch. Die Arbeiten umfassen die Herstellung und den Einbau von Holztüren verschiedener Ausführungen (Brandschutztüren, Feuchtraumtüren, Schallschutztüren und Schiebetüren) sowie Blockrahmen-Elemente für die modernisierte Krankenstation. Die Ausschreibung erfolgt als offenes Verfahren mit Abgabefrist zum 21. September 2026 und wird nach dem günstigsten Angebot bewertet.
50 % ähnlichInnenputz-, Maler-, Tapezier- und Lackierarbeiten für den Umbau einer Intermediate-Care-Einheit
Ludwigshafen · Offen · Frist 12.10.2026
Die BG Kliniken Ludwigshafen und Tübingen gGmbH beauftragt Innenputz-, Maler-, Tapezier- und Lackierarbeiten für den Umbau einer Intermediate-Care-Einheit (IMC) im Turm 2 der BG Klinik Ludwigshafen. Die Arbeiten umfassen Gips- und Kalkzementputz, Maler- und Tapezierarbeiten sowie Lackierarbeiten an Metallzargen in den Etagen Erdgeschoss und Gartengeschoss. Die Ausführung ist in zwei Bauabschnitte mit einer Unterbrechung von etwa zwei bis drei Monaten gegliedert und dauert insgesamt 210 Tage.
49 % ähnlichEstrich- und Bodenbelagsarbeiten für die Sanierung einer Krankenstation
Sulzbach · Offen · Frist 02.10.2026
Die Knappschaft Kliniken Saar GmbH, Klinik Sulzbach, beauftragt Estrich- und Bodenbelagsarbeiten für den Umbau einer bestehenden Krankenstation im 2. und 3. Obergeschoss des Krankenhauses Sulzbach in 66280 Sulzbach. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem etwa 150 m² Estrichverlegung, die Bearbeitung von rund 680 m² Bestandsestrich, etwa 50 m² PVC-Boden, rund 745 m² Bioboden sowie circa 445 m Sockelleisten; die Arbeiten erfolgen während des laufenden Krankenhausbetriebs. Die Angebotsfrist endet am 2. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC).
48 % ähnlichTrockenbauarbeiten für Erweiterung und Aufstockung eines Bettenhauses
Beckum · Offen · Frist 15.10.2026
Die St. Elisabeth-Hospital Beckum GmbH beschafft Trockenbauarbeiten für den Anbau und die Aufstockung des Bettenhauses II zur Altersmedizin in Beckum. Die Maßnahme umfasst Erweiterungsarbeiten vom Untergeschoss bis zum zweiten Obergeschoss sowie den Abbruch der Klinkerfassade vom Erdgeschoss bis zum siebten Obergeschoss; vorgesehen sind unter anderem Metallständerwände, Vorsatzschalen und verschiedene Decken einschließlich Brandschutzsystemen. Die Ausführung ist mit einer Dauer von 338 Tagen vorgesehen, die Angebotsfrist endet am 15. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
47 % ähnlichErneuerung der sanitären Anlagen im Funktionsbau der RoMed Klinik Prien am Chiemsee
Rosenheim · Offen · Frist 22.09.2026
Die Kliniken der Stadt und des Landkreises Rosenheim schreiben die Erneuerung der sanitären Anlagen im Funktionsbau der RoMed Klinik Prien am Chiemsee aus. Der Auftrag umfasst umfangreiche Installationsarbeiten, darunter Rohrleitungsbau, Entwässerungstechnik sowie die Montage von Abscheidern und Hebeanlagen. Die Arbeiten sind als ein Los ausgeschrieben und unterliegen den Bestimmungen der VOB/A EU.
47 % ähnlichGebäude- und Innenraumplanung für Rekonstruktion der internistischen Intensivstation
Nordhausen · Offen · Frist 21.09.2026
Das Südharz Klinikum in Nordhausen vergibt Leistungen der Gebäude- und Innenraumplanung für die Rekonstruktion und den Funktionserhalt seiner internistischen Intensivstation. Gegenstand sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß HOAI für die Bauabschnitte 2 bis 5 sowie zusätzliche besondere Leistungen. Die Bewertung erfolgt nach Qualitätskriterien (Projektleiter und -team, Herangehensweise) und Honorar. Die Bewerbungsfrist endet am 21. September 2026.
47 % ähnlichElektro- und Fernmeldeinstallationsarbeiten für den 3. Bauabschnitt eines Krankenhauses
Ahaus · Offen · Frist 12.10.2026
Die Klinikum Westmünsterland GmbH beauftragt Elektro- und Fernmeldeinstallationsarbeiten für den Umbau und die Erweiterung des St. Marien-Krankenhauses in Ahaus. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem die Niederspannungshauptverteilung für allgemeine Versorgung und Sicherheitsversorgung, etwa 35.000 Meter Leitungen, vier Unterverteilungen, rund 10.900 Meter Datenleitungen, 155 Datendosen, 28 Lichtrufterminals und 149 Rauchmelder sowie Nebenarbeiten. Die Arbeiten betreffen Bereiche im Erdgeschoss sowie im ersten und zweiten Obergeschoss des Bauteils 400 an der Wüllener Straße 101 und müssen während des laufenden Klinikbetriebs ausgeführt werden; die Angebotsfrist endet am 12. Oktober 2026.
45 % ähnlichObjektplanung für die Erweiterung des Westflügels und die Anpassung des Bestands
Osterhofen · Offen · Frist 12.10.2026
Die Fachklinik Osterhofen GmbH beauftragt Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume zur Erweiterung des Westflügels und des bestehenden Modulbaus. Die bauliche Erweiterung in Modulbauweise soll zusätzliche Patientenzimmer und Therapieflächen für die Amputationsmedizin und die multimodale Schmerztherapie schaffen. Gesucht werden Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) am Standort Osterhofen; die Frist für die Angebotsabgabe endet am 12. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
45 % ähnlichTrockenbauarbeiten mit Trennwänden, Decken, Türen und Rückbauarbeiten
Stuttgart · Offen · Frist 16.10.2026
Das Diakonissenkrankenhaus und die Paulinenhilfe gGmbH – Diakonieklinikum Stuttgart beschafft Trockenbauarbeiten in Stuttgart. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem etwa 530 m² Gipskarton-Trennwände, 160 m² Vorsatzschalen, 240 m² Stahlbeplankungen, verschiedene Unterdecken, rund 23 Drehtüren, sechs Schiebetüren, zwei Durchblickfenster sowie Rückbauarbeiten an Wänden, Decken und Türen. Angebote müssen bis zum 16. Oktober 2026 um 07:00 Uhr (UTC) eingereicht werden; die Planunterlagen werden erst nach Vorlage einer unterschriebenen Verschwiegenheitserklärung versandt.
44 % ähnlichNeubau OP- und Intensivabteilung - Baumeisterarbeiten
Eggenfelden · Offen · Frist 29.09.2026
Die Rottal-Inn Kliniken schreiben die Baumeisterarbeiten für den Neubau einer OP- und Intensivabteilung in Eggenfelden aus. Der Leistungsumfang umfasst Erdarbeiten, Kanalbau, Betonbau, Bewehrungsarbeiten sowie Mauerwerksarbeiten. Die Arbeiten sind als ein Los ausgeschrieben und dienen der Erweiterung der klinischen Infrastruktur.
44 % ähnlichAbbruch und Schadstoffsanierung Nordflügel Klinikgebäude Rinteln
Rinteln · Offen · Frist 24.09.2026
Die Burghof-Klinik GmbH schreibt den 2. Bauabschnitt ihrer Standortkonzentration aus: Abbruch, Schadstoffsanierung und umfassende Sanierung des Nordflügels am Klinikstandort Rinteln (Virchowstraße 5/9). Das Projekt umfasst Umstrukturierungen, energetische Sanierung der Gebäudehülle, technische Ertüchtigung des viergeschossigen Gebäudeteils aus den 1980er Jahren sowie Anpassungen an Fassade, Fenster, Grundrisse und technische Gebäudeausrüstung. Die Arbeiten erfolgen bei laufendem Klinikbetrieb; Bewerbungsfrist ist der 24. September 2026.
44 % ähnlichTischlerarbeiten Innenwandbekleidung für Neubau Kardiologie
Bad Rothenfelde · Offen · Frist 23.09.2026
Die Schüchtermann-Klinik in Bad Rothenfelde vergibt Tischlerarbeiten für die Innenwandbekleidung im fünften Bauabschnitt des Neubaus der Kardiologie. Die Leistungen umfassen Wandhandläufe (ca. 450 lfm) und Wand- und Rammschutz (ca. 1.450 m²). Das Projekt muss unter Beachtung erhöhter Emissionsschutz- und Hygienestandards durchgeführt werden, da die Klinik während der gesamten Baumaßnahme in Betrieb bleibt. Bewerbungsfrist ist der 23. September 2026.
44 % ähnlichTischlerarbeiten und Festeinbauten für den Umbau einer Intermediate-Care-Einheit
Ludwigshafen · Offen · Frist 29.09.2026
Die BG Kliniken Ludwigshafen und Tübingen gGmbH beauftragen Tischlerarbeiten für den Umbau des Erdgeschosses in Turm 2 der BG-Klinik Ludwigshafen zu einer Intermediate-Care-Einheit (IMC), einer Überwachungsstation zwischen Normal- und Intensivstation. Zum Leistungsumfang gehören unter anderem Teeküchen mit Geräten, Rammschutz, Fensterbänke, Einbaumöbel für Patientenzimmer, eine Theke für den Stationsstützpunkt sowie eine Holz-Glas-Trennwand. Die Ausführung ist für 270 Tage vorgesehen; Angebote müssen bis zum 29. September 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
44 % ähnlichElektrotechnische Niederspannungsanlagen für Bettenhaus E2 (BA2) inkl. Verteilungen, Beleuchtung, Kommunikation, Sicherheits‑ und Informationstechnik
Landshut · Offen · Frist 24.09.2026
Die LA‑Regio Kliniken gKU AdöR des Landkreises und der Stadt Landshut beauftragt die Errichtung elektrotechnischer Anlagen für das neue Bettenhaus E2 (BA2). Die Leistung umfasst Niederspannungsverteilungen für Allgemein‑ und Sicherheitsstrom, Beleuchtungs‑, Kommunikations‑, Sicherheits‑ und Informationstechnik sowie sämtliche Installations‑, Anschluss‑, Prüf‑ und Inbetriebnahmearbeiten. Zusätzlich werden Patientenzimmer, Funktionsbereiche und zwei neue Aufzüge elektrotechnisch erschlossen und an neue sowie bestehende Zentralen angebunden.
44 % ähnlichErrichtung sanitärtechnischer Anlagen im Bettenhaus E2 (BA2)
Landshut · Offen · Frist 24.09.2026
Die LA‑Regio Kliniken gKU AdöR des Landkreises und der Stadt Landshut beauftragt die vollständige, betriebsbereite Errichtung der sanitärtechnischen Anlagen im Bettenhaus E2 (BA2). Dazu gehören Trinkwasser‑ und Entwässerungsanlagen, Hauswasseranschluss, Verteilungsleitungen, Steigzonen sowie sämtliche Montage‑, Befestigungs‑, Anschluss‑, Prüf‑ und Nebenleistungen. Die Leistung beinhaltet zudem Werk‑ und Montageplanung, Koordination mit anderen Gewerken und die Erstellung aller Prüf‑ und Betriebsunterlagen. Angebotsfrist ist der 24. September 2026.
43 % ähnlich
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Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
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45 vergleichbare Verfahren, davon 22 mit erfasstem Zuschlag · 23 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 581.067,65 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 114 % aus 1 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
TSPC GmbH · München
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R. Braun und Sohn & Co. GmbH · Troisdorf
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Sana Medizintechnisches Servicezentrum GmbH · Leinfelden-Echterdingen
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Burck, Bau und Verwaltung e.K. · Berlin
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Drees & Sommer SE · Stuttgart
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PROMET GmbH · Eschershausen
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TUGEND · Stuttgart
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Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Technisches Gebäudemanagement für Heizung, Sanitär und Gebäudeautomation
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: K&S Gesellschaft für Gebäudetechnik mbH
Zuschlagswert: 1.835.870,33 EUR
- Zeitvertragsarbeiten für Hoch- und Tiefbauarbeiten
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Stiftung Öffentlichen Rechts/ Dezernat 3, Gebäudemanagement Sachgebiet 36 Vergabe- und Vertragswesen · Hannover
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.03.2027
Auftragnehmer: Frerking +1 weitere
Vertragsschluss: 30.03.2026
Zuschlagswert: 3.000.752,5 EUR
- Rahmenvereinbarungen für Umbau, Sanierung und Modernisierung von Bestandsgebäuden
F & W Fördern und Wohnen AöR · Hamburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 25.11.2027
Auftragnehmer: Plus-Pohl GmbH +6 weitere
Vertragsschluss: 25.11.2025
Zuschlagswert: 100.000.000 EUR
- Rahmenvertrag für Kabel- und Kabeltrassenarbeiten im Berliner U-Bahn-Netz
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2028
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- Wartung, Prüfung und Instandsetzung im allgemeinen Brandschutz
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.03.2029
Auftragnehmer: Facility Care AG
Vertragsschluss: 17.02.2026
Zuschlagswert: 560.000 EUR
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Auftraggeber und Vergabehistorie
Artemed Klinikum München Süd GmbH & Co. KG
81379 · München
info-akms@artemed.de+49897244002 erfasste Verfahren, davon 0 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenRegierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de+498921762411
Kontakt laut Bekanntmachung
info-bkt@artemed.de+4989724400
Kontakt laut Bekanntmachung
ted@publications.europa.eu+352 29291
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