Rückbau des Klinikaltbaus Klinik am Eichert in Göppingen
- Status
- Angebotsfrist abgelaufen
- Angebotsfrist
- 26.05.2026, 13:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- ALB FILS KLINIKUM GmbH
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 27.04.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 286238-2026
- CPV-Codes
- 45110000 · Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten; 45262660 · Asbestbeseitigungsarbeiten
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Kurzbeschreibung
Die ALB FILS KLINIKUM GmbH schreibt den kompletten Rückbau des alten Klinikhauptgebäudes am Standort „Klinik am Eichert“ in Göppingen aus. Zu entfernen sind die oberirdische Bausubstanz, die beiden Untergeschosse UG1 und UG2 sowie alle Außenanlagen und Oberflächenbefestigungen inklusive Unterbau. Die anfallenden Baurestmassen (mineralisch und nicht mineralisch, gefährlich und nicht gefährlich) sind extern zu entsorgen. Das 15-geschossige Gebäude hat einen umbauten Raum von ca. 300.000 m³ bei einer Geschossfläche von 86.520 m².
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Die ALB FILS KLINIKUM GmbH hat bis Mitte 2025 den Neubau ihres Krankenhausstandorts „Klinik am Eichert“ in der Eichertstraße 3 in 73035 Göppingen umgesetzt. Nach dem Abschluss der Neubaumaßnahme des neuen Klinikhauptgebäudes ist nun der Rückbau des alten Klinikhauptgebäudes vorgesehen. Im Rahmen der vorgesehenen Rückbaumaßnahme sollen die komplette oberirdische Bausubstanz, die beiden Untergeschosse UG1 und UG2 sowie die vorhandenen Außenanlagen und Oberflächenbefestigungen inkl. Unterbau im Baufeld zurückgebaut und die hierbei anfallenden Baurestmassen (mineralische und nicht mineralische Abfälle, gefährlich und nicht gefährlich) extern entsorgt werden. Als wesentliche Herausforderungen bei der vorgesehenen Rückbaumaßnahme gelten der unmittelbar angrenzende Klinikbetrieb und damit einhergehende Anforderungen an den Emissionsschutz (Staub, Lärm, Erschütterungen, Schadstoffemission) sowie eine optimierte Baustellenlogistik. Zusätzlich geht der selektive Gebäuderückbau mit hohen artenschutzrechtlichen Anforderungen an die Bauausführung einher, die u.a. durch eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung geregelt werden. Umbauter Raum: ca. 300.000 m³ Geschossanzahl: 15 Geschossfläche: 86.520 m² Maximale Gebäudehöhe: ca. 51 m Maximale Gebäudelänge: ca. 200 m Maximale Gebäudebreite: ca. 130 m Richtfest: Mai 1974 Bauweise: - Stahlbetonskelettbau - Stützenraster 7,5 m x 7,5 m - Gründung auf Einzelfundamenten
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rückbau des Klinikaltbaus "Klinik am Eichert, Göppingen"
Die ALB FILS KLINIKUM GmbH hat bis Mitte 2025 den Neubau ihres Krankenhausstandorts „Klinik am Eichert“ in der Eichertstraße 3 in 73035 Göppingen umgesetzt. Nach dem Abschluss der Neubaumaßnahme des neuen Klinikhauptgebäudes ist nun der Rückbau des alten Klinikhauptgebäudes vorgesehen. Im Rahmen der vorgesehenen Rückbaumaßnahme sollen die komplette oberirdische Bausubstanz, die beiden Untergeschosse UG1 und UG2 sowie die vorhandenen Außenanlagen und Oberflächenbefestigungen inkl. Unterbau im Baufeld zurückgebaut und die hierbei anfallenden Baurestmassen (mineralische und nicht mineralische Abfälle, gefährlich und nicht gefährlich) extern entsorgt werden. Als wesentliche Herausforderungen bei der vorgesehenen Rückbaumaßnahme gelten der unmittelbar angrenzende Klinikbetrieb und damit einhergehende Anforderungen an den Emissionsschutz (Staub, Lärm, Erschütterungen, Schadstoffemission) sowie eine optimierte Baustellenlogistik. Zusätzlich geht der selektive Gebäuderückbau mit hohen artenschutzrechtlichen Anforderungen an die Bauausführung einher, die u.a. durch eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung geregelt werden. Umbauter Raum: ca. 300.000 m³ Geschossanzahl: 15 Geschossfläche: 86.520 m² Maximale Gebäudehöhe: ca. 51 m Maximale Gebäudelänge: ca. 200 m Maximale Gebäudebreite: ca. 130 m Richtfest: Mai 1974 Bauweise: - Stahlbetonskelettbau - Stützenraster 7,5 m x 7,5 m - Gründung auf Einzelfundamenten
Anforderungen an deinen Betrieb
VOB/A §6e EU: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). VOB/A §6e EU: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:-§ 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.- § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) VOB/A §6e EU: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) VOB/A §6e EU: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:- § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen).- § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),- den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) VOB/A §6e EU: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann Gem. VOB/A (EU) §16a Abs. 1 kann der öffentliche Auftraggeber den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Gem. VOB/A (EU) §16a Abs. 2 ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Für die Berechnung der Preispunkte wird das Verhältnis des angebotenen Wertungspreises mit dem minimalen Wertungspreis festgestellt (Ziffer 1.1.1 Anlage A3 Wertungsschema).
- 80 %
- Die Konzeptbewertung und Ermittlung der Gesamtpunktzahl Konzept erfolgt durch den Vergleich der Konzepte zueinander und orientiert sich an dem Schema des deutschen Schulnotensystems (Ziffer 1.2.1 Anlage A3 Wertungsschema). Das fachliche Konzept des Bieters wird nach folgenden Kriterien bewertet: - Projektverständnis - Rückbaustrategie und Methodik - Bauablauf und Terminplanung - Entsorgungs- und Verwertungskonzept - Personal- und Gerätekonzept - Kommunikation
- 20 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Über das Ursprungsportal konnten keine weiteren Unterlagen abgerufen werden.
Anforderungen
VOB/A §6e EU: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). VOB/A §6e EU: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:-§ 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.- § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) VOB/A §6e EU: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) VOB/A §6e EU: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:- § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen).- § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),- den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) VOB/A §6e EU: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann Gem. VOB/A (EU) §16a Abs. 1 kann der öffentliche Auftraggeber den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Gem. VOB/A (EU) §16a Abs. 2 ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Änderungen und Bieterfragen
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44 % ähnlichRückbau und Abbruch eines einstöckigen Schulgebäudes auf 550 m²
Dietzenbach · Offen · Frist 12.10.2026
Der Kreis Offenbach, Fachdienst Gebäudewirtschaft, beschafft den Rückbau und Abbruch eines einstöckigen Schulgebäudes mit Flachdach in der Region Dietzenbach. Der Leistungsumfang umfasst außerdem den Abbruch und die Entsorgung von Asphaltflächen und weiteren Abbruchmaterialien sowie die Abfuhr von Aushubmaterialien. Das Gebäude steht auf einer Fläche von 550 m²; Angebote müssen bis zum 12. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
43 % ähnlichAbbruch und Entsorgung an den Kyffhäuserburganlagen
Sondershausen · Offen · Frist 19.10.2026
Die Kyffhäuser-Stiftung mit Sitz in Sondershausen beschafft Abbruch- und Entsorgungsleistungen für die Neugestaltung des oberen Denkmalareals zur musealen Nutzung in der Region DEG0A. Vorgesehen sind der vollständige Abbruch von drei eingeschossigen Gebäuden mit insgesamt etwa 2.100 Kubikmetern Bauwerksvolumen, der Abbruch einer Fußgängerbrücke, der Rückbau von Freianlagen, die Zwischenlagerung von bis zu 110 Kubikmetern Natursteinen zur Wiederverwendung sowie die Entsorgung oder Verwertung von rund 1.190 Tonnen gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle. Die Frist endet am 19. Oktober 2026 um 07:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
42 % ähnlichRückbau einer Gartenparzelle mit Gebäudeabbruch, Entsiegelung und Erdarbeiten
Offen · Frist 01.10.2026
Die Lutherstadt Wittenberg beauftragt in der Kleingartenanlage „Am Stadtgraben“ in 06886 Lutherstadt Wittenberg den Rückbau der Gartenparzelle 2. Zum Umfang gehören der Rückbau eines Bestandsgebäudes mit etwa 100 m³ umbautem Raum und gefährlichen Abfällen, die Entsiegelung von rund 500 m² Betonflächen sowie die Lieferung und Profilierung von etwa 30 Tonnen Oberboden. Für die Arbeiten mit gefährlichen Stoffen sind Nachweise der Sach- und Fachkunde nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 521 und 524 erforderlich; die angegebene Frist endet am 1. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC).
42 % ähnlichAbbruch von Hofkeller, Dachaufbau und Annexgebäude mit Entsorgung in Dresden
01099 Dresden · Offen · Frist 19.10.2026
Die Landeshauptstadt Dresden vergibt Bauleistungen für den Abbruch eines eingeschränkt begehbaren Hofkellers sowie eines Dachaufbaus mit Annexgebäude in Dresden. Der Umfang umfasst unter anderem Sicherungsmaßnahmen, den Rückbau von Treppen und Überbrückungen, die Herstellung beziehungsweise Erweiterung einer Zufahrt sowie die Entsorgung großer Mengen an Beton, Ziegeln, Asphalt, Metallen, Holz und teerhaltigen Dachpappen. Die Ausführung ist vom 1. März bis zum 30. September 2027 vorgesehen; Angebote müssen bis zum 19. Oktober 2026 um 15:00 Uhr elektronisch eingereicht werden.
42 % ähnlichAußenanlagenarbeiten für das Zentrum für Gesundheit in Ettenheim
Offenburg · Offen · Frist 24.09.2026
Das Ortenau Klinikum schreibt Außenanlagenarbeiten für den Umbau des Zentrums für Gesundheit in Ettenheim aus. Der Auftrag umfasst Erdarbeiten, die Entsorgung von Altmaterial sowie die Pflasterung und Gestaltung der Außenflächen. Die Arbeiten sind als ein Los ausgeschrieben.
41 % ähnlichAbbruch- und Rückbauarbeiten für die Generalsanierung einer Schule im Taubertal
Tauberbischofsheim · Offen · Frist 22.10.2026
Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis beauftragt Abbruch- und Rückbauarbeiten an einer Schule im Taubertal. Der Umfang umfasst unter anderem den Abbruch eines Flachdachaufbaus von etwa 3.300 m², von Rohbauten, Wänden, Bodenplatten, Fenstern und Türen sowie den Ausbau von Decken und Bodenaufbauten; außerdem sind Schadstoffentsorgung sowie Abbrucharbeiten an Elektro- und Heizungsanlagen vorgesehen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 729.113,55 Euro, die Angebotsfrist endet am 22. Oktober 2026 um 11:00 Uhr; den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot nach dem alleinigen Kriterium Preis.
41 % ähnlichAbbrucharbeiten für Wirtschaftsgebäude inkl. Schadstoffsanierung
Friedrichshafen · Offen · Frist 09.10.2026
Die Stadtwerk am See GmbH & Co.KG in Friedrichshafen beauftragt die Abbrucharbeiten für ein bestehendes Wirtschaftsgebäude. Die Leistungen umfassen den Rückbau von Fassaden (ca. 1.800 m²), Dach (ca. 1.400 m²), Innenwänden (ca. 2.000 m²) sowie die fachgerechte Entsorgung von asbest- und teerhaltigen Baustoffen. Der Auftrag ist als Los 1 ausgeschrieben und soll bis zum 9. Oktober 2026 eingereicht werden.
41 % ähnlichAbbrucharbeiten für die Fassadensanierung eines Kreisberufsschulzentrums
Aalen · Offen · Frist 22.09.2026
Das Landratsamt Ostalbkreis, Zentrale Vergabestelle in Aalen, schreibt Abbrucharbeiten im Rahmen der Fassadensanierung des Kreisberufsschulzentrums Aalen aus. Vorgesehen sind unter anderem der Rückbau von 176 Fassadenelementen, rund 1.510 Metern Estrichstreifen, rund 1.490 Metern Innenbekleidung an Brüstungen sowie rund 1.450 Metern Raffstores. Die Angebotsfrist endet am 22. September 2026 um 08:00 Uhr (koordinierte Weltzeit, UTC).
41 % ähnlichAbbruch eines Wohngebäudes mit Giebelsicherung, Sanierung und Geländeherstellung
Offen · Frist 24.09.2026
Die Stadt Falkenstein/Vogtl. beauftragt am Standort Friedrich-Engels-Straße 13 in Falkenstein den Abbruch eines Wohngebäudes einschließlich der Entsorgung von rund 325 Tonnen kontaminiertem Material. Zum Leistungsumfang gehören außerdem die Sicherung und Sanierung der Giebel, Abdichtungs-, Putz- und Fassadenarbeiten sowie Verfüllung, Begrünung und die Herstellung von Schotterrasenflächen. Die Ausführung ist vom 19. Oktober 2026 bis zum 30. Juli 2027 vorgesehen; Angebote müssen bis zum 24. September 2026 um 15:00 Uhr eingereicht werden.
40 % ähnlich
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Letzter dokumentierter Abruf: 10.09.2026, 20:55 (Europe/Berlin)
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Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
27 vergleichbare Verfahren, davon 14 mit erfasstem Zuschlag · 18 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 1.433.621,66 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 76 % aus 1 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Linkamp GmbH · Anröchte
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
FISCHER Weilheim GmbH & Co. KG · Weilheim
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Max Wild GmbH · Berkheim
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Drees & Sommer SE · Stuttgart
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Freimuth Abbruch und Recycling GmbH · Bülkau
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Stricker Umwelttechnik GmbH & Co. KG · Dortmund
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AS Dienstleistungen GmbH · Markgröningen
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FMD Facility Management Dienste GmbH · Baden-Baden
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TUGEND · Stuttgart
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WGF Objekt · Nürnberg
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Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
Keine vergebenen Rahmenvereinbarungen mit diesen Vergleichsmerkmalen gefunden.
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
ALB FILS KLINIKUM GmbH
73035 · Göppingen
vergabestelle@af-k.de+49 7161 6465802 erfasste Verfahren, davon 0 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49 228996100
Referat 15 Vergabekammer
vergabekammer@rpk.bwl.de0721-926-8730
Vergabestelle ALB FILS KLINIKUM GmbH
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Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 04:22 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 27.04.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 10.09.2026, 20:55 (Europe/Berlin)
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