Rückbau des alten Klinikgebäudes einschließlich Außenanlagen und Entsorgung der Baurestmassen
- Status
- Angebotsfrist abgelaufen
- Angebotsfrist
- 23.06.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- ALB FILS KLINIKUM GmbH
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 27.05.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 386574-2026
- Verfahrensnummer
- 72e5d161-0610-4310-80f1-bc7894690723
- CPV-Codes
- 45110000 · Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten; 45262660 · Asbestbeseitigungsarbeiten
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Kurzbeschreibung
Die ALB FILS KLINIKUM GmbH beauftragt den vollständigen Rückbau des alten Klinikhauptgebäudes am Standort Klinik am Eichert in Göppingen. Der Auftrag umfasst die oberirdische Bausubstanz, zwei Untergeschosse, Außenanlagen und befestigte Flächen einschließlich Unterbau sowie die externe Entsorgung mineralischer und nicht mineralischer, gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle. Das Gebäude hat rund 300.000 m³ umbauten Raum, 15 Geschosse und eine Geschossfläche von 86.520 m²; die Arbeiten finden bei laufendem Klinikbetrieb statt und erfordern besonderen Emissionsschutz sowie artenschutzrechtliche Maßnahmen. Die Teilnahmefrist endet am 23. Juni 2026 um 09:00 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Die ALB FILS KLINIKUM GmbH hat bis Mitte 2025 den Neubau ihres Krankenhausstandorts „Klinik am Eichert“ in der Eichertstraße 3 in 73035 Göppingen umgesetzt. Nach dem Abschluss der Neubaumaßnahme des neuen Klinikhauptgebäudes ist nun der Rückbau des alten Klinikhauptgebäudes vorgesehen. Im Rahmen der vorgesehenen Rückbaumaßnahme sollen die komplette oberirdische Bausubstanz, die beiden Untergeschosse UG1 und UG2 sowie die vorhandenen Außenanlagen und Oberflächenbefestigungen inkl. Unterbau im Baufeld zurückgebaut und die hierbei anfallenden Baurestmassen (mineralische und nicht mineralische Abfälle, gefährlich und nicht gefährlich) extern entsorgt werden. Als wesentliche Herausforderungen bei der vorgesehenen Rückbaumaßnahme gelten der unmittelbar angrenzende Klinikbetrieb und damit einhergehende Anforderungen an den Emissionsschutz (Staub, Lärm, Erschütterungen, Schadstoffemission) sowie eine optimierte Baustellenlogistik. Zusätzlich geht der selektive Gebäuderückbau mit hohen artenschutzrechtlichen Anforderungen an die Bauausführung einher, die u.a. durch eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung geregelt werden. Umbauter Raum: ca. 300.000 m³ Geschossanzahl: 15 Geschossfläche: 86.520 m² Maximale Gebäudehöhe: ca. 51 m Maximale Gebäudelänge: ca. 200 m Maximale Gebäudebreite: ca. 130 m Richtfest: Mai 1974 Bauweise: - Stahlbetonskelettbau - Stützenraster 7,5 m x 7,5 m - Gründung auf Einzelfundamenten
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rückbau des Klinikaltbaus "Klinik am Eichert, Göppingen"
Die ALB FILS KLINIKUM GmbH hat bis Mitte 2025 den Neubau ihres Krankenhausstandorts „Klinik am Eichert“ in der Eichertstraße 3 in 73035 Göppingen umgesetzt. Nach dem Abschluss der Neubaumaßnahme des neuen Klinikhauptgebäudes ist nun der Rückbau des alten Klinikhauptgebäudes vorgesehen. Im Rahmen der vorgesehenen Rückbaumaßnahme sollen die komplette oberirdische Bausubstanz, die beiden Untergeschosse UG1 und UG2 sowie die vorhandenen Außenanlagen und Oberflächenbefestigungen inkl. Unterbau im Baufeld zurückgebaut und die hierbei anfallenden Baurestmassen (mineralische und nicht mineralische Abfälle, gefährlich und nicht gefährlich) extern entsorgt werden. Als wesentliche Herausforderungen bei der vorgesehenen Rückbaumaßnahme gelten der unmittelbar angrenzende Klinikbetrieb und damit einhergehende Anforderungen an den Emissionsschutz (Staub, Lärm, Erschütterungen, Schadstoffemission) sowie eine optimierte Baustellenlogistik. Zusätzlich geht der selektive Gebäuderückbau mit hohen artenschutzrechtlichen Anforderungen an die Bauausführung einher, die u.a. durch eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung geregelt werden. Umbauter Raum: ca. 300.000 m³ Geschossanzahl: 15 Geschossfläche: 86.520 m² Maximale Gebäudehöhe: ca. 51 m Maximale Gebäudelänge: ca. 200 m Maximale Gebäudebreite: ca. 130 m Richtfest: Mai 1974 Bauweise: - Stahlbetonskelettbau - Stützenraster 7,5 m x 7,5 m - Gründung auf Einzelfundamenten
Anforderungen an deinen Betrieb
VOB/A §6e EU: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). VOB/A §6e EU: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:-§ 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.- § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) VOB/A §6e EU: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) VOB/A §6e EU: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:- § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen).- § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),- den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) VOB/A §6e EU: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann Gem. VOB/A (EU) §16a Abs. 1 kann der öffentliche Auftraggeber den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Gem. VOB/A (EU) §16a Abs. 2 ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Für die Berechnung der Preispunkte wird das Verhältnis des angebotenen Wertungspreises mit dem minimalen Wertungspreis festgestellt (Ziffer 1.1.1 Anlage A3 Wertungsschema).
- 80 %
- Die Konzeptbewertung und Ermittlung der Gesamtpunktzahl Konzept erfolgt durch den Vergleich der Konzepte zueinander und orientiert sich an dem Schema des deutschen Schulnotensystems (Ziffer 1.2.1 Anlage A3 Wertungsschema). Das fachliche Konzept des Bieters wird nach folgenden Kriterien bewertet: - Projektverständnis - Rückbaustrategie und Methodik - Bauablauf und Terminplanung - Entsorgungs- und Verwertungskonzept - Personal- und Gerätekonzept - Kommunikation
- 20 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Über das Ursprungsportal konnten keine weiteren Unterlagen abgerufen werden.
Anforderungen
VOB/A §6e EU: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). VOB/A §6e EU: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:-§ 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.- § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) VOB/A §6e EU: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) VOB/A §6e EU: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:- § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen).- § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),- den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) VOB/A §6e EU: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann Gem. VOB/A (EU) §16a Abs. 1 kann der öffentliche Auftraggeber den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Gem. VOB/A (EU) §16a Abs. 2 ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Änderungen und Bieterfragen
2 Einträge- 05.06.2026Berichtigung 2Allgemeiner Jahresumsatz (siehe Ziffer 2.2.2 Teilnahmeformular) - Mindestanforderung Jahresumsatz alt: 45 Mio. € - neu: 20 Mio. € - Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen: alt: 30 Mio. € - neu: 15 Mio. €
- 01.06.2026Berichtigung 1Bekanntmachung 374745-2026
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| FAFreimuth Abbruch und Recycling GmbH | Bülkau | 1 | 0 | 23.07.2026 | - | steigend |
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| PGProklima GmbH Gebäudesanierung - & Baulogistik | Nürnberg | 1 | 0 | 15.07.2025 | - | fallend |
Wer schreibt solche Vergaben aus?
Regionen: Baden-Württemberg (6) · Nordrhein-Westfalen (6) · Hessen (2) · Hamburg (1) · Rheinland-Pfalz (1) · Sachsen (1)| LHLand Hessen, vertreten durch den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Zentrale Vergabe | Bad Nauheim | 1 | 14.08.2026 |
| LBLandesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Niederlassung Mitte Zentrale Vergabe | Schloss Steinau | 1 | 14.08.2026 |
| RGRems-Murr-Kliniken gGmbH | Winnenden | 1 | 11.08.2026 |
| VUVermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Tübingen | Tübingen | 1 | 05.08.2026 |
| EKEvangelisches Klinikum Gelsenkirchen GmbH | Gelsenkirchen | 1 | 04.08.2026 |
| AKAsklepios Kliniken Hamburg GmbH - KB Architektur und Bau | Hamburg | 1 | 09.07.2026 |
| BKBG Klinikum Duisburg gGmbH | Duisburg | 1 | 29.06.2026 |
| VUVermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Heilbronn | Heilbronn | 1 | 11.06.2026 |
Laufende Rahmenverträge
bundesweitKeine laufenden Rahmenverträge mit gemeinsamem CPV-Code bekannt.
ALB FILS KLINIKUM GmbH
Aktiv seit 2026 · 2 VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle LeistungsbereicheLaufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 27.05.2026 | Rückbau des alten Klinikgebäudes einschließlich Außenanlagen und Entsorgung der Baurestmassen | Offen | - | - |
| 27.04.2026 | Rückbau des Klinikaltbaus Klinik am Eichert in Göppingen | Offen | - | - |
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43 % ähnlichAbbruch-, Rückbau- und Schadstoffsanierungsarbeiten am Schulzentrum in Gundelfingen
Freiburg im Breisgau · Offen · Frist 22.09.2026
Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald beauftragt am Schulzentrum in Gundelfingen Abbruch-, Rückbau- und Schadstoffsanierungsarbeiten. Der Umfang umfasst unter anderem temporäre Wände, Decken, Bodenbeläge, Türen, Fassaden- und Stahlbauteile, technische Leitungen, Sanitär- und Heizungsanlagen sowie den Rückbau schadstoffhaltiger Bauteile und künstlicher Mineralfasern (KMF) auf rund 2.000 m². Angebote können bis zum 22. September 2026, 7:30 Uhr koordinierter Weltzeit, eingereicht werden; den Zuschlag erhält ausschließlich das preislich günstigste Angebot.
43 % ähnlichRückbau einer Gartenparzelle mit Gebäudeabbruch, Entsiegelung und Erdarbeiten
Offen · Frist 01.10.2026
Die Lutherstadt Wittenberg beauftragt in der Kleingartenanlage „Am Stadtgraben“ in 06886 Lutherstadt Wittenberg den Rückbau der Gartenparzelle 2. Zum Umfang gehören der Rückbau eines Bestandsgebäudes mit etwa 100 m³ umbautem Raum und gefährlichen Abfällen, die Entsiegelung von rund 500 m² Betonflächen sowie die Lieferung und Profilierung von etwa 30 Tonnen Oberboden. Für die Arbeiten mit gefährlichen Stoffen sind Nachweise der Sach- und Fachkunde nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 521 und 524 erforderlich; die angegebene Frist endet am 1. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC).
43 % ähnlichSchadstoffsanierung und Abbruch einer Seniorenresidenz mit Tiefgarage
Offen · Frist 02.10.2026
Die HSI Hamburger Senioren Immobilien GmbH, vertreten durch die Sprinkenhof GmbH, beauftragt die vollständige Schadstoffsanierung und Demontage einer Seniorenresidenz in Hamburg. Der Gebäudekomplex umfasst drei Gebäudeteile, eine Tiefgarage sowie einen Geräteschuppen beziehungsweise eine Garage; zusätzlich sind die Herstellung der Baugrube, Fällarbeiten und die Beräumung der Außenanlagen vorgesehen. Die Sanierung kann beginnen, der mineralische Abbruch jedoch erst nach der voraussichtlich im Oktober 2026 abgeschlossenen Medientrennung; die Angebotsfrist endet am 2. Oktober 2026.
43 % ähnlichRohbauarbeiten für Haus 2 im Klinikum Esslingen
Esslingen am Neckar · Offen · Frist 30.09.2026
Das Klinikum Esslingen schreibt Rohbauarbeiten für Haus 2 aus, einschließlich Baustelleneinrichtung, Rückbau, Aushub, Verfüllung, Dämmungen, Abdichtungen, Mauer- und Ortbetonarbeiten, Betonfertigteilwänden, Kernbohrungen, Elektro‑Leitungs‑ und Entwässerungsarbeiten. Das Los umfasst ca. 3.700 m³ Aushub, 2.000 m³ Verfüllung, 2.500 m² Perimeterdämmungen, 7.750 m² Abdichtungen und weitere Leistungen. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren, Angebotsfrist ist der 30. September 2026. Der geschätzte Auftragswert ist nicht angegeben.
42 % ähnlichAbbruch und Entsorgung an den Kyffhäuserburganlagen
Sondershausen · Offen · Frist 19.10.2026
Die Kyffhäuser-Stiftung mit Sitz in Sondershausen beschafft Abbruch- und Entsorgungsleistungen für die Neugestaltung des oberen Denkmalareals zur musealen Nutzung in der Region DEG0A. Vorgesehen sind der vollständige Abbruch von drei eingeschossigen Gebäuden mit insgesamt etwa 2.100 Kubikmetern Bauwerksvolumen, der Abbruch einer Fußgängerbrücke, der Rückbau von Freianlagen, die Zwischenlagerung von bis zu 110 Kubikmetern Natursteinen zur Wiederverwendung sowie die Entsorgung oder Verwertung von rund 1.190 Tonnen gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle. Die Frist endet am 19. Oktober 2026 um 07:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
41 % ähnlichAbbruch-, Rückbau- und Erdarbeiten an einem Schulgebäude in Pforzheim
Pforzheim · Offen · Frist 20.10.2026
Das Landratsamt Enzkreis, Zentrale Vergabestelle, beschafft Abbruch-, Rückbau- und Erdarbeiten am leer stehenden Schulgebäude in der Habsburgerstraße 14 in 75177 Pforzheim. Der nicht sanierungsfähige nördliche Gebäudeteil soll abgebrochen werden; entstehende Öffnungen sind gegen Witterung, Wasser, Verschmutzung und unbefugtes Betreten zu sichern und provisorisch zu verschließen. Eine Ortsbesichtigung ist für die Angebotsabgabe verpflichtend, die Angebotsfrist endet am 20. Oktober 2026 um 09:00 Uhr; der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem Preis.
40 % ähnlichAbbruch und Rückbau der Verteilerebene und Dachkonstruktion am Mülheimer Hauptbahnhof
Essen · Offen · Frist 13.10.2026
Die Ruhrbahn GmbH beauftragt Abbruch- und Rückbauarbeiten am Mülheimer Hauptbahnhof in Mülheim an der Ruhr. Gegenstand sind unter anderem der vollständige Rückbau der Verteilerebene, von Fassaden-, Fenster- und Toranlagen, technischer Gebäudeausrüstung, Kabel- und Lüftungsanlagen sowie der abschnittsweise Rückbau des bestehenden Dachs einschließlich Stahlkonstruktion, Dachabdichtung und Betonplatten; außerdem sind Sicherungs-, Gerüst-, Baustelleneinrichtungs- und Entsorgungsleistungen zu erbringen. Die Arbeiten erfolgen in zwei Bauabschnitten im laufenden Betrieb, sollen im November 2026 beginnen und rund zwölf Monate dauern; die Angebotsfrist endet am 13. Oktober 2026 um 09:00 Uhr.
39 % ähnlichAbbrucharbeiten mehrerer Gebäude mit Stahlbeton- und Mauerwerkkonstruktion
Kösching · Offen · Frist 08.10.2026
Der Markt Kösching vergibt Abbrucharbeiten für vier Gebäude mit einer Gesamtgrundfläche von etwa 1.650 Quadratmetern und einem geschätzten Bruttorauminhalt von etwa 11.000 Kubikmetern. Die Gebäude bestehen aus Stahlbeton-Außenwänden, teilweise mit asbesthaltigen Eternit-Welldachplatten, und umfassen ein Hauptgebäude, eine Gymnastikhalle mit Fahrradkeller, einen Verbindungsgang und ein weiteres Gebäude. Das Projekt wird mit EU-Mitteln gefördert und hat ein geschätztes Auftragsvolumen von 500.000 Euro mit Bewerbungsfrist bis Oktober 2026.
39 % ähnlichAbbrucharbeiten für Wirtschaftsgebäude inkl. Schadstoffsanierung
Friedrichshafen · Offen · Frist 09.10.2026
Die Stadtwerk am See GmbH & Co.KG in Friedrichshafen beauftragt die Abbrucharbeiten für ein bestehendes Wirtschaftsgebäude. Die Leistungen umfassen den Rückbau von Fassaden (ca. 1.800 m²), Dach (ca. 1.400 m²), Innenwänden (ca. 2.000 m²) sowie die fachgerechte Entsorgung von asbest- und teerhaltigen Baustoffen. Der Auftrag ist als Los 1 ausgeschrieben und soll bis zum 9. Oktober 2026 eingereicht werden.
39 % ähnlichRückbau und Abbruch mehrerer Gebäude an der Grundschule Perl
Perl · Offen · Frist 28.09.2026
Die Gemeinde Perl beauftragt den Rückbau mehrerer Bestandsgebäude auf dem Grundstück der Grundschule in zentraler Lage von Perl. Der Umfang umfasst den vollständigen Abbruch von zwei zweigeschossigen, unterkellerten Doppelhäusern, einer Garagenanlage sowie eines zweigeschossigen Feuerwehrgerätehauses mit Anbau und Schlauchtrockenturm einschließlich erforderlicher Entkernungs-, Sicherungs- und Nebenarbeiten. Die Arbeiten schaffen die Voraussetzungen für die Erweiterung der Grundschule und die Neugestaltung der Vorplätze; die Angebotsfrist endet am 28. September 2026 um 08:00 Uhr.
38 % ähnlich
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Letzter dokumentierter Abruf: 17.09.2026, 12:25 (Europe/Berlin)
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Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
18 vergleichbare Verfahren, davon 9 mit erfasstem Zuschlag · 7 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 2.669.271,68 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 76 % aus 1 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
FISCHER Weilheim GmbH & Co. KG · Weilheim
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Max Wild GmbH · Berkheim
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Drees & Sommer SE · Stuttgart
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Freimuth Abbruch und Recycling GmbH · Bülkau
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Stricker Umwelttechnik GmbH & Co. KG · Dortmund
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Wacker GmbH · Filderstadt
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Proklima GmbH Gebäudesanierung - & Baulogistik · Nürnberg
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Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
Keine vergebenen Rahmenvereinbarungen mit diesen Vergleichsmerkmalen gefunden.
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
ALB FILS KLINIKUM GmbH
73035 · Göppingen
vergabestelle@af-k.de+49 7161 6465802 erfasste Verfahren, davon 0 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49 228996100
Referat 15 Vergabekammer
vergabekammer@rpk.bwl.de0721-926-8730
Vergabestelle ALB FILS KLINIKUM GmbH
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Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 04:22 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 27.05.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 17.09.2026, 12:25 (Europe/Berlin)
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