Reinigung und Entschlammung von Leichtflüssigkeitsabscheidern und Regenrückhaltebecken 2027/2028
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 15.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 584.453,42 EUR
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 10.09.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 630953-2026
- Verfahrensnummer
- 55f5a23c-9f6d-4313-ab5c-4167bf166f0e
- CPV-Codes
- 90000000 · Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
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Kurzbeschreibung
Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Referat 45 – Region Südwest, beauftragt die Reinigung von Leichtflüssigkeitsabscheidern, das Entschlammen und Reinigen von Regenrückhaltebecken sowie die Entsorgung der dabei anfallenden Inhalte und Materialien. Die Rahmenvereinbarung umfasst voraussichtlich etwa 50 Anlagen an Bundes- und Landesstraßen in den Landkreisen Schmalkalden-Meiningen, Hildburghausen, Sonneberg und Wartburgkreis; das geschätzte Auftragsvolumen beträgt 584.453,42 Euro. Die Leistungen sind für den Zeitraum 2027/2028 vorgesehen, die Angebotsfrist endet am 15. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Die Leistung umfasst das Reinigen von Leichtflüssigkeitsabscheidern und das Entschlammen und Reinigen von Regenrückhaltebecken sowie das Entsorgen der Leichtflüssigkeitsabscheidern-Inhalte und Regenrückhaltebecken-Ausbaumaterialien. Der Umfang der Rahmenvereinbarung beträgt ca. 50 RRB/LFA. Die zur Reinigung vorgesehenen Leichtflüssigkeitsabscheider und Regenrückhaltebecken befinden sich im Straßenbereich, im Straßenseitenraum und zum Teil auch trassenfern an den Bundes- und Landesstraßen in den Landkreisen Schmalkalden-Meiningen, Hildburghausen, Sonneberg und im Wartburgkreis. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung. Das bedeutet, dass die Bedingungen für Einzelaufträge innerhalb der Laufzeit der Rahmenvereinbarung festgelegt werden sollen. Dies betrifft insbesondere die in Aussicht genommenen Preise. Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen wurde so genau wie möglich ermittelt, wird aber nicht abschließend festgelegt. Es besteht kein Anspruch auf eine komplette Leistungsausführung lt. Leistungsverzeichnis. Der Leistungsumfang kann sich bei einzelnen Positionen erhöhen, aber auch ganz entfallen. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen beruhen auf Erfahrungswerten vergleichbarer Maßnahmen und stellen unverbindliche Schätzmengen dar. Sie dienen ausschließlich der Kalkulation der Angebote.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Bundes- und Landesstraßen Region Südwest (alle Landkreise); Reinigung Leichtflüssigkeitsabscheider/Regenrückhaltebecken - RV 2027/2028584.453,42 EUR
Die Leistung umfasst das Reinigen von Leichtflüssigkeitsabscheidern und das Entschlammen und Reinigen von Regenrückhaltebecken sowie das Entsorgen der Leichtflüssigkeitsabscheidern-Inhalte und Regenrückhaltebecken-Ausbaumaterialien. Die zur Reinigung vorgesehenen Leichtflüssigkeitsabscheider und Regenrückhaltebecken befinden sich im Straßenbereich, im Straßenseitenraum und zum Teil auch trassenfern an den Bundes- und Landesstraßen in den Landkreisen Schmalkalden-Meiningen, Hildburghausen, Sonneberg und im Wartburgkreis. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung. Das bedeutet, dass die Bedingungen für Einzelaufträge innerhalb der Laufzeit der Rahmenvereinbarung festgelegt werden sollen. Dies betrifft insbesondere die in Aussicht genommenen Preise. Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen wurde so genau wie möglich ermittelt, wird aber nicht abschließend festgelegt. Es besteht kein Anspruch auf eine komplette Leistungsausführung lt. Leistungsverzeichnis. Der Leistungsumfang kann sich bei einzelnen Positionen erhöhen, aber auch ganz entfallen. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen beruhen auf Erfahrungswerten vergleichbarer Maßnahmen und stellen unverbindliche Schätzmengen dar. Sie dienen ausschließlich der Kalkulation der Angebote.
Frist: 15.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 123 Absatz 1 GWB Ziff. 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), Ziff. 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, Ziff. 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), Ziff. 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Ziff. 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Ziff. 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), Ziff. 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), Ziff. 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Ziff. 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder Ziff. 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). + § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, Ziff. 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird § 123 Absatz 4 GWB Ziff. 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, Ziff. 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, Ziff. 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Fehlende Erklärungen oder Nachweise werden gemäß § 56 (2) und (3) VgV durch den Auftraggeber nachgefordert und können bis zum Ablauf der dort genannten Frist nachgereicht werden.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Bundes- und Landesstraßen Region Südwest (alle Landkreise); Reinigung Leichtflüssigkeitsabscheider/Regenrückhaltebecken - RV 2027/2028
- 100 % Preis
Vergabeunterlagen
5 Dateien laut Portal · Stand 10.09.2026| Sonstiges | 247 KB | |
| Sonstiges | 329 KB | |
| Sonstiges | 4,3 MB | |
| Sonstiges | 1,9 MB | |
| Sonstiges | 1 KB |
Anforderungen
§ 123 Absatz 1 GWB Ziff. 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), Ziff. 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, Ziff. 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), Ziff. 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Ziff. 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Ziff. 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), Ziff. 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), Ziff. 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Ziff. 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder Ziff. 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). + § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, Ziff. 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird § 123 Absatz 4 GWB Ziff. 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, Ziff. 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, Ziff. 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Fehlende Erklärungen oder Nachweise werden gemäß § 56 (2) und (3) VgV durch den Auftraggeber nachgefordert und können bis zum Ablauf der dort genannten Frist nachgereicht werden.
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1 Eintrag- 14.09.2026Berichtigung 1Angaben ergänzt oder aktualisiert
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Offen · Frist 15.10.2026
Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Referat 21, beschafft Reinigungsleistungen für eine Liegenschaft in Erfurt. Der Umfang umfasst etwa 1.334 m² Unterhaltsreinigung, 191 m² Glasreinigung, 1.323 m² Grundreinigung und Einpflege sowie zusätzliche Sonderleistungen; die Frist endet am 15. Oktober 2026.
53 % ähnlichÖlspurbeseitigung und Entsorgung verunreinigter Verkehrsflächen im Kreis Olpe
Netphen · Offen · Frist 06.10.2026
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Südwestfalen, beauftragt einen Rahmenvertrag zur Beseitigung von Verunreinigungen auf Verkehrsflächen im Kreis Olpe. Entfernt werden Öl, Kraftstoffe und sonstige Betriebsmittel; die dabei anfallenden Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 203.100 Euro. Angebote müssen bis zum 6. Oktober 2026 um 8:00 Uhr eingereicht werden.
53 % ähnlichEntleerung, Reinigung, Wartung und Behandlung von Abscheider- und Sedimentationsanlagen
Berlin · Offen · Frist 01.10.2026
Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöR beschaffen die Entleerung, Reinigung und Wartung von Abscheideranlagen, Sedimentationsanlagen, Schlammfängen und sonstigen Abwassersammeltanks sowie den Transport und die Behandlung der anfallenden Inhalte. Die Leistung ist in drei Lose aufgeteilt und betrifft verschiedene Liegenschaften des Auftraggebers in Berlin, darunter den Standort Freiheit 24; ein Los umfasst ausschließlich die Übernahme und Behandlung von Schlämmen. Die Frist endet am 1. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC).
53 % ähnlichTechnische Überwachung kommunaler Kläranlagen in Bayern 2027–2030
Augsburg · Offen · Frist 28.09.2026
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU), vergibt die technische Überwachung kommunaler Kläranlagen anerkannte private Sachverständige der Wasserwirtschaft. Die Leistungen umfassen unter anderem Probenahmen vor Ort, Anlagenbegehungen, die Prüfung der Eigenüberwachung und die Kontrolle der Jahresberichte. Der Auftrag ist in 30 Lose gegliedert und betrifft Gebiete der Wasserwirtschaftsämter Ansbach, Bad Kissingen, Hof, Ingolstadt, Kempten, Landshut, Rosenheim und Weiden in Bayern; der Leistungszeitraum reicht von 2027 bis 2030. Angebote müssen bis zum 28. September 2026, 07:00 Uhr, eingereicht werden.
52 % ähnlichDeckenerneuerung Landesstraßen Landkreis Nordhausen – Rahmenvereinbarung 2026/2027
Leinefelde-Worbis · Offen · Frist 24.09.2026
Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr vergibt eine Rahmenvereinbarung zur Beseitigung von Fahrbahnschäden und abschnittsweisen Deckenerneuerung auf Landesstraßen im Landkreis Nordhausen. Innerhalb der Laufzeit vom 9. November 2026 bis 31. Dezember 2027 sollen bis zu fünf Einzelmaßnahmen durchgeführt werden, mindestens drei sind bereits konkret bekannt (L 3080 Streckenabschnitte Nordhausen–Bielen, Bielen–AS Heringen, AS Heringen–Urbach). Die Sanierung erfolgt durch Herstellung neuer bituminöser Fahrbahnaufbauten mit einem geschätzten Gesamtvolumen von etwa 7,4 Millionen Euro.
52 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
5 Dateien sind laut Ursprungsportal verfügbar, aber noch nicht abgerufen. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Auf dem Ursprungsportal angebotene Dateien
Stand: 10.09.2026, 08:27 (Europe/Berlin)
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0098-26.D83
D83 · Sonstiges · 247 KB · Stand 09.09.2026
BITTE LESEN - Information zur elektronischen Angebotsabgabe.pdf
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Heftung 2_Angebot_0098-26.zip
ZIP · Sonstiges · 1,9 MB · Stand 09.09.2026
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
27 vergleichbare Verfahren, davon 10 mit erfasstem Zuschlag · 24 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 251.121,75 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 89 % aus 2 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
BiGe Steinbrecher Ingenieurgesellschaft mbH · München
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
R&K Ingenieure GmbH · München
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
BERNARD Gruppe ZT GmbH · Stuttgart
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
projekTeam GG Ingenieure GmbH · Landshut
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
BBI INGENIEURE GMBH · München
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Drees & Sommer SE · Oberschleißheim
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Ingenieurbüro Reichlmair GmbH · München
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
DOST Ingenieurleistungen · Regensburg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Ingenieurbüro Novak · Weimar
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Khoch3 GmbH · München
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Bereitstellung und Service für mobile Toilettenanlagen in Berlin
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.03.2029
Auftragnehmer: Nicht veröffentlicht
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Abholung und Entsorgung von Sieb-, Rechen- und Sandfanggut sowie Kanalsand
Abwasserbetriebe Weserbergland AöR · Hameln
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2029
Auftragnehmer: PreZero Service Mitte GmbH & Co. KG
Vertragsschluss: 08.12.2025
Zuschlagswert: 251.121,75 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Referat 45 - Region Südwest
98544 · Zella-Mehlis
poststelle45@tlbv.thueringen.de+49 361 57417701 erfasste Verfahren, davon 0 vergeben. 1 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenKontakt laut Bekanntmachung
poststelle45@tlbv.thueringen.de+49 361 5741770
TED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
Vergabekammer
vergabekammer@tlvwa.thueringen.de+49 361 57332 1254
Kontakt laut Bekanntmachung
strassenbau.vergabe@tlbv.thueringen.de000
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 01:32 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 10.09.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 14.09.2026, 06:16 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
- Ausschreibungssuche und KI-Matching
- Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach Suchbegriffen, CPV-Codes, Regionen und Fristen recherchieren. KI-Matching gleicht Ausschreibungen mit der Leistungsbeschreibung im Suchprofil ab und begründet die Zuordnung. Passende Neuzugänge laufen im gemeinsamen Posteingang zusammen.
- Vergabeunterlagen und Dokumentextraktion
- Verfügbare Vergabeunterlagen aus angebundenen Quellen abrufen und beim Verfahren bündeln. Das Dokumentinventar zeigt tatsächlich hinterlegte Dateien, Abrufstatus und Originalverweise. Fertig extrahierte Dokumenttexte sind über eigene Unterlagenseiten lesbar.
- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
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- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
- Historische Auftragnehmer vergleichbarer Vergaben anhand gemeinsamer CPV-Codes und der Region untersuchen. Zuschlagshäufigkeiten, Belegverfahren und veröffentlichte Auftragswerte machen die Wettbewerbssituation nachvollziehbar. Frühere Gewinner sind keine bestätigten Bieter des aktuellen Verfahrens.
- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
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