Rahmenvertrag für Fahrbahnreinigung nach Verkehrsunfällen an der Autobahnmeisterei Braunschweig-Hafen

Status
Offen
Angebotsfrist
15.10.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
975.251,75 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordwest
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
16.09.2026
Bekanntmachungsnummer
638458-2026
Verfahrensnummer
2ebc344d-4cdf-4f67-aca4-dcc33a54b61c
CPV-Codes
90000000 · Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste

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Kurzbeschreibung

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordwest, Außenstelle Hannover, beschafft einen Rahmenvertrag für die Reinigung von Fahrbahnen nach Verkehrsunfällen und anderen unvorhersehbaren Ereignissen. Die Leistungen werden im Zuständigkeitsbereich der Autobahnmeisterei Braunschweig-Hafen in der Region Braunschweig (NUTS-Code DE914) benötigt. Der geschätzte Auftragswert beträgt 975.251,75 Euro; Angebote können bis zum 15. Oktober 2026 um 09:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

RV Fahrbahnreinigung nach Unfällen, AM Braunschweig-Hafen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · RV Fahrbahnreinigung nach Unfällen, AM Braunschweig-Hafen975.251,75 EUR

    Der Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die Niederlassung Nordwest, Außenstelle Hannover ist mit ihren Autobahnmeistereien durch die Planung, den Bau und die Unterhaltung maßgeblich für die Verkehrssicherheit auf den deutschen Bundesautobahnen verantwortlich. Die Außenstelle Hannover betreut mit ihren vier Autobahnmeistereien die Bundesautobahnen 2, 7, 36, 37, 39, 352, 369, 391 und die A 392. Auf diesen Straßen ereignen sich Unfälle oder sonstige unvorhersehbare Vorkommnisse, bei denen wassergefährdende Stoffe freigesetzt werden. Zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit auf den betroffenen Bundesautobahnen, sowie deren Nebenbetrieben (Park- und Rastanlagen), sowie zur Vermeidung und zur Verhinderung weiterer negativen Auswirkungen auf die Umwelt ist eine schnellstmögliche und effektive Beseitigung der ausgetretenen Stoffe erforderlich. Es handelt sich um voraussichtlich folgende Leistungsbestandteile: - Maschinelle Fahrbahnreinigung von Längeren Verschmutzten Spuren. - Maschinelle Fahrbahnreinigung auf offenporigen Asphalt. - Machinelle Fanhrbaahnreinigung auf Einzelflächen. - Ölsperre auf befestigtem Untergrund herstellen, aufnehmen und entsorgen. - Feststoffen, Oberboden und Gefährlichee Bodenmaterialien entsorgen.

    Frist: 15.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Nachweise verlangt: Vorzulegende Erklärungen / Nachweise bei der Angebotsabgabe: Angabe der Unternehmen bei Eignungsleihe im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen, auf gesondertes Verlangen: Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer, Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft

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LOT-0000 · RV Fahrbahnreinigung nach Unfällen, AM Braunschweig-Hafen

Preis
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Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Nachweise verlangt: Vorzulegende Erklärungen / Nachweise bei der Angebotsabgabe: Angabe der Unternehmen bei Eignungsleihe im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen, auf gesondertes Verlangen: Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer, Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft

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Vergleichbare Verfahren31vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag125 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 4 Vergaben

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Laufende Rahmenverträge

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VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
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Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

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